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Wohnfläche richtig berechnen – so sichern Sie Ihre Gebäudeversicherung korrekt ab
Warum die Quadratmeterzahl nicht nur Ihre Wohnqualität, sondern auch Ihren Versicherungsschutz beeinflusst

Die korrekte Wohnflächenberechnung ist nicht nur für Mieter und Käufer von Bedeutung – sie entscheidet auch darüber, ob Ihre Gebäudeversicherung im Ernstfall leistet oder nicht. Denn ob Neubau, Altbau oder Umbau: Wer falsche Angaben zur Wohnfläche macht, riskiert eine Unterversicherung und damit finanzielle Verluste im Schadensfall. In diesem Ratgeber erklären wir, wie Versicherer die Wohnfläche berechnen, welche Normen wie die Wohnflächenverordnung oder DIN 277 dabei eine Rolle spielen – und warum Sie Ihre Quadratmeterangabe unbedingt prüfen sollten. So sorgen Sie dafür, dass Ihr Zuhause nicht nur schön, sondern auch richtig versichert ist.
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Warum falsche Quadratmeterangaben teuer werden können – und wie Sie richtig handeln
Die Wohnfläche – Grundlage für Ihre Versicherungsbeiträge und Ihren Schutz im Ernstfall
Die Angabe der richtigen Wohnfläche ist eine zentrale Voraussetzung für eine korrekte Berechnung Ihrer Gebäudeversicherung. Sie entscheidet nicht nur über die Höhe Ihrer Beiträge, sondern vor allem über die Leistungen im Schadensfall. Wird die Wohnfläche zu klein angegeben, liegt eine sogenannte Unterversicherung vor – mit schwerwiegenden Folgen: Im Ernstfall ersetzt der Versicherer dann nicht den vollständigen Schaden, sondern kürzt anteilig entsprechend der falschen Angabe.
Für Eigentümer ist es daher essenziell, bei Vertragsabschluss oder späteren Änderungen (z. B. durch Umbauten) eine präzise Wohnflächenberechnung vorzulegen. Je nach Versicherer werden unterschiedliche Methoden akzeptiert – insbesondere die Wohnflächenverordnung (WoFlV) oder die DIN-Norm 277. Beide führen oft zu unterschiedlichen Ergebnissen – je nachdem, wie z. B. Balkone, Dachschrägen oder Nebenräume gewertet werden.
Darüber hinaus kann eine falsche Angabe nicht nur die Gebäudeversicherung, sondern auch weitere Policen wie die Hausratversicherung beeinflussen. Wer z. B. 30 statt 45 m² angibt, riskiert auch dort eine zu geringe Leistung im Schadensfall. Ebenso sind Nebenkosten, Mieterhöhungen und Mietminderungen in der Wohnwirtschaft eng an die korrekte Fläche gekoppelt.
Damit Sie besser nachvollziehen können, in welchen Fällen die Wohnfläche konkret Auswirkungen hat, finden Sie hier eine Übersicht typischer Szenarien:
Eine zu niedrig angegebene Quadratmeterzahl spart zwar auf den ersten Blick Prämien – führt aber direkt in die Unterversicherung. Im Klartext: Wird Ihre tatsächliche Wohnfläche z. B. mit 120 m² berechnet, Sie haben jedoch nur 100 m² angegeben, ersetzt die Versicherung im Schadensfall nur 5/6 der tatsächlichen Kosten. Diese sogenannte Proportionalregelung gilt bei fast allen Anbietern – mit wenigen Ausnahmen.
Tipp: Einige Versicherer bieten Unterversicherungsverzicht ab bestimmten Quadratmeter- oder Wertgrenzen.
Auch eine zu hoch angegebene Fläche kann problematisch sein – allerdings auf der Kostenseite. Sie zahlen in diesem Fall mehr Beitrag als nötig, erhalten im Schadenfall aber keine Mehrleistung. Der Versicherer prüft nämlich anhand des tatsächlichen Werts bzw. der realen Wohnfläche. Insofern lohnt es sich, die Angaben regelmäßig zu überprüfen – vor allem bei geerbten Immobilien oder Altbauten mit unklarer Dokumentation.
Ob Dachausbau, Wintergarten oder zusätzliche Einliegerwohnung – Veränderungen an der Immobilie wirken sich direkt auf die Wohnfläche aus. Diese müssen unverzüglich dem Versicherer gemeldet werden. Ansonsten droht im Schadensfall erneut eine Unterversicherung oder sogar eine Leistungskürzung wegen Obliegenheitsverletzung.
Empfehlung: Prüfen Sie nach jeder baulichen Veränderung die korrekte Erfassung der Fläche in der Police.
Auch bei der Hausratversicherung ist die Wohnfläche ein wichtiger Parameter. Je nach Tarif hängt die Versicherungssumme direkt von der angegebenen Quadratmeterzahl ab – oft wird pauschal mit 650 € je m² gerechnet. Ist die Fläche falsch, stimmt die Deckung nicht. Ebenso spielen Quadratmeterangaben eine Rolle bei:
Mietverträgen (z. B. bei Mieterhöhungen)
Nebenkostenabrechnungen
Steuerlicher Bewertung von Immobilien
Förderanträgen oder energetischen Sanierungen
Zwei Methoden, zwei Ergebnisse – und warum die Wahl entscheidend für Ihre Versicherung ist
Wie wird die Wohnfläche korrekt berechnet?
Die korrekte Berechnung der Wohnfläche ist entscheidend, insbesondere im Kontext der Gebäudeversicherung. In Deutschland werden hauptsächlich zwei Methoden angewendet: die Wohnflächenverordnung (WoFlV) und die DIN-Norm 277. Beide führen zu unterschiedlichen Ergebnissen, was direkte Auswirkungen auf Versicherungsprämien und Leistungen im Schadensfall haben kann.
Die Wohnflächenverordnung (WoFlV), seit dem 1. Januar 2004 in Kraft, ist die gesetzliche Grundlage für die Berechnung der Wohnfläche in Deutschland, insbesondere im Mietrecht und bei öffentlich gefördertem Wohnraum. Sie berücksichtigt ausschließlich die tatsächlich zum Wohnen genutzten Flächen. Dabei werden Räume wie Wohnzimmer, Schlafzimmer, Küche und Badezimmer vollständig angerechnet. Besonderheiten wie Dachschrägen werden differenziert behandelt: Flächen mit einer lichten Höhe unter einem Meter bleiben unberücksichtigt, während Flächen zwischen einem und zwei Metern Höhe zu 50 % angerechnet werden. Balkone, Terrassen und Loggien fließen in der Regel mit 25 %, maximal jedoch mit 50 % in die Wohnflächenberechnung ein.
Im Gegensatz dazu steht die DIN-Norm 277, die vor allem im Neubau und bei der Planung von Immobilien Anwendung findet. Sie berechnet die Brutto-Grundfläche eines Gebäudes und zieht davon die Konstruktionsflächen (z. B. Wände, Pfeiler) ab, um die Netto-Raumfläche zu ermitteln. Diese wird weiter in Nutz‑, Verkehrs- und Technikflächen unterteilt. Ein wesentlicher Unterschied zur WoFlV besteht darin, dass bei der DIN 277 Raumhöhen keine Rolle spielen. Alle Flächen, unabhängig von ihrer Höhe, werden vollständig angerechnet. Zudem werden auch Flächen wie Kellerräume, Garagen, unbeheizte Wintergärten und Dachböden vollständig berücksichtigt.
Die Wahl der Berechnungsmethode hat direkte Auswirkungen auf die ermittelte Wohnfläche und somit auf Versicherungsbeiträge und ‑leistungen. Eine nach DIN 277 berechnete Wohnfläche fällt in der Regel größer aus als eine nach WoFlV berechnete, was zu höheren Versicherungsprämien führen kann. Allerdings bietet sie auch einen umfassenderen Versicherungsschutz, da mehr Flächen berücksichtigt werden. Es ist daher wichtig, die für Ihre Situation passende Methode zu wählen und die Wohnfläche korrekt zu berechnen, um Unter- oder Überversicherungen zu vermeiden.
Vergleich: Wohnflächenverordnung vs. DIN 277
Kriterium | Wohnflächenverordnung (WoFlV) | DIN 277 |
---|---|---|
Einsatzbereich | Mietrecht, öffentlich geförderter Wohnraum, Immobilienanzeigen, Versicherungen | Neubauplanung, Baukostenermittlung, Immobilienbewertung |
Ermittlung der Fläche | Berücksichtigung nur der tatsächlich zu Wohnzwecken genutzten Räume | Umfasst die gesamte Brutto-Grundfläche – inkl. technischer, Verkehrs- und Nutzflächen |
Dachschrägen & Raumhöhe | Bis 1 m Höhe: 0 %, 1–2 m Höhe: 50 %, über 2 m: 100 % | Raumhöhe irrelevant – alle Flächen werden voll angerechnet |
Balkone, Terrassen, Loggien | Werden anteilig angerechnet (meist 25 % bis max. 50 %) | Werden zu 100 % einbezogen, sofern sie baulich als Nutzfläche gelten |
Nicht beheizte Nebenräume (z. B. Keller) | In der Regel nicht zur Wohnfläche gezählt | Werden grundsätzlich vollständig als Nutzfläche berücksichtigt |
Flächenwirkung auf Versicherung | Führt meist zu geringerer Versicherungssumme bzw. niedrigeren Prämien | Führt oft zu höherer Versicherungssumme, aber besserem Deckungsumfang |
Akzeptanz bei Versicherern | Häufig bevorzugt, vor allem bei bestehenden Wohnverhältnissen | Zunehmend anerkannt, insbesondere bei Neubauten oder komplexen Objekten |
Vorteil für Versicherungsnehmer | Günstigere Beiträge bei korrekter Anwendung | Exaktere Bewertung der Gesamtnutzung, mehr Sicherheit bei komplexen Objekten |
Nicht jeder Quadratmeter zählt – aber jeder Fehler kann bares Geld kosten
Was zählt zur Wohnfläche – und was nicht?
Viele Hauseigentümer und Versicherungsnehmer gehen davon aus, dass einfach alle Flächen eines Hauses versichert werden. Doch das ist ein weitverbreiteter Irrtum. Bei der Berechnung der Wohnfläche zählt nicht der gesamte Grundriss, sondern ausschließlich die anrechenbaren, nutzbaren Flächen – und das nach ganz bestimmten Regeln.
Die Wohnflächenverordnung (WoFlV) unterscheidet genau, welche Räume in die Wohnfläche einbezogen werden dürfen – und welche nicht. Voll anrechenbar sind dabei klassisch genutzte Wohnräume wie:
Wohnzimmer
Schlafzimmer
Kinderzimmer
Küche
Badezimmer und WC
Flure, Vorräume, Abstellräume
Darüber hinaus können Wintergärten, Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen anteilig (meist mit 25 %, in Ausnahmefällen bis zu 50 %) zur Wohnfläche gerechnet werden – vorausgesetzt, sie sind baulich nutzbar und zugänglich.
Nicht zur Wohnfläche zählen:
Kellerräume
Dachböden ohne Ausbau
Heizungsräume
Waschküchen
Treppenhäuser
Garagen
technische Betriebsräume
Besonders wichtig: Auch Raumhöhen spielen eine Rolle. Flächen mit weniger als einem Meter Deckenhöhe bleiben unberücksichtigt, während Bereiche zwischen 1,00 m und 2,00 m Höhe nur zur Hälfte angerechnet werden. Alles über 2,00 m wird voll einbezogen.
Weitere Sonderregeln betreffen fest verbaute Einbaumöbel, Wandnischen, Pfeiler oder Vormauerungen. Hier gilt: Wenn diese eine Fläche von mehr als 0,1 m² aufweisen und höher als 1,50 m sind, zählen sie nicht zur Wohnfläche. Ebenso ausgenommen sind Wand- oder Fensternischen, die nicht bis zum Boden reichen oder weniger als 13 cm tief sind.
Diese Bausteine sollten Sie im Blick behalten
Ergänzender Schutz für Ihre Immobilie – jetzt sinnvoll kombinieren
Auch wenn die Wohnfläche korrekt berechnet ist: Eine optimale Absicherung endet nicht bei der Standard-Gebäudeversicherung. Ergänzende Bausteine wie die Elementar- oder Hausratversicherung schützen Sie vor finanziellen Risiken, die oft unterschätzt werden – insbesondere bei Extremwetter, Einbruch oder versteckten Gefahren. Diese Policen lassen sich individuell kombinieren und sorgen für echten Rundumschutz.
Elementarversicherung
Starkregen, Überschwemmung oder Erdrutsch – Naturgefahren nehmen zu und verursachen schnell immense Schäden. Die Elementarversicherung ergänzt Ihre Police gezielt dort, wo der Standardschutz endet – heute in vielen Regionen bereits unverzichtbar.
Hausratversicherung
Ihre Gebäudeversicherung schützt Wände, Dach und Fundament – die Hausratversicherung dagegen alles, was darin lebt: Möbel, Technik, Kleidung. Besonders bei Einbruch, Feuer oder Leitungswasserschäden ist diese Police ein Muss für jede Wohnung.
Unbenannte Gefahren
Wenn der Herd durchschmort, die Decke einstürzt oder ein Handwerker grobe Fehler macht – viele dieser Schäden sind nicht explizit versichert. Mit dem Baustein „Unbenannte Gefahren“ sichern Sie sich gegen unerwartete Risiken effektiv ab.
Wenn die Zahlen nicht stimmen – welche Rechte Sie haben und wie Sie korrekt reagieren
Wohnfläche falsch berechnet – was tun?
Nicht jede Wohnflächenangabe ist korrekt – und viele Eigentümer oder Mieter bemerken dies erst, wenn es zu spät ist. Ob im Mietvertrag, Kaufvertrag oder bei der Versicherung: Eine fehlerhafte Quadratmeterangabe kann zu finanziellen Nachteilen, Vertragsstreitigkeiten oder gar Leistungskürzungen führen.
Wenn Sie feststellen, dass die im Vertrag angegebene Wohnfläche von der tatsächlichen Fläche abweicht, sollten Sie zunächst klären, nach welcher Methode die Berechnung erfolgt ist. Im Mietrecht ist – sofern keine andere Methode im Vertrag vereinbart wurde – grundsätzlich die Wohnflächenverordnung (WoFlV) maßgeblich.
Abweichungen bis 10 % gelten als tolerierbar. Liegt die Differenz jedoch darüber, haben Mieter laut aktueller Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil VIII ZR 231/06) das Recht auf Mietminderung, und zwar in Höhe der prozentualen Abweichung. Eine Fläche von 80 m² statt 100 m² erlaubt also eine Reduktion der Miete um 20 % – sogar rückwirkend bis zu drei Jahre.
Bei Eigentum ist die Lage komplexer: Im Kaufvertrag gilt grundsätzlich, was vereinbart wurde. Wird die Fläche aber wesentlich falsch angegeben (z. B. 15 % oder mehr), kann je nach Fall eine Kaufpreisminderung oder sogar Anfechtung wegen arglistiger Täuschung möglich sein – dies bedarf allerdings juristischer Prüfung im Einzelfall.
Im Versicherungsbereich kann eine falsch angegebene Wohnfläche schnell zur Unterversicherung führen. Die Folge: Der Versicherer ersetzt im Schadensfall nur anteilig, oft im Verhältnis von tatsächlicher zu gemeldeter Fläche. Besteht der Verdacht auf falsche Angaben, sollten Sie die Fläche mit einem Fachbetrieb oder Architekten neu berechnen lassen und die Versicherung umgehend informieren. Eine Korrektur ist meist problemlos möglich – bei gravierenden Abweichungen wird ggf. der Beitrag angepasst.
Tipp: Bewahren Sie alle Grundrisspläne, Aufmaßprotokolle und ggf. Architektenunterlagen gut auf. Diese helfen im Streitfall, Ihre Position zu untermauern – gegenüber dem Vermieter, Verkäufer oder der Versicherung.
Quadratmeter allein reichen nicht – so wird Ihre Immobilie richtig bewertet und versichert
Wohnfläche & Versicherungssumme – wie hängt das zusammen?
Die Wohnfläche ist eine wichtige Grundlage – aber sie allein bestimmt nicht die Höhe Ihrer Versicherungssumme. Um Ihre Immobilie realistisch und risikogerecht abzusichern, berücksichtigen Versicherer zusätzlich den Gebäudetyp, die Bauart, das Baujahr und den regionalen Baupreisindex. Nur wenn diese Faktoren korrekt zusammengeführt werden, erhalten Sie den passenden Versicherungsschutz – ohne Unterversicherung oder überhöhte Beiträge.
In der Wohngebäudeversicherung gibt es grundsätzlich zwei Modelle zur Prämienberechnung:
Modell nach Wohnfläche
Modell über den gleitenden Neuwert (Wert 1914)
Beide Ansätze basieren auf der korrekten Angabe der Wohnfläche, unterscheiden sich jedoch stark in der Kalkulation der Versicherungssumme.
Beim Wohnflächenmodell wird die Prämie direkt auf Basis der gemeldeten Quadratmeterzahl berechnet. Je nach Anbieter wird ein pauschaler Betrag pro m² Wohnfläche kalkuliert – z. B. 10–15 € jährlich bei bestimmten Standards. Hier ist die Angabe der Fläche besonders sensibel, da Abweichungen unmittelbar den Beitrag und die Leistung im Schadenfall beeinflussen.
Beim Modell mit gleitender Neuwertversicherung orientieren sich die Versicherer am sogenannten Wert 1914. Dieser ist eine fiktive Berechnungsgröße, die angibt, was der Neubau des Hauses im Jahr 1914 gekostet hätte – multipliziert mit dem aktuellen Baupreisindex ergibt sich daraus die Versicherungssumme. Die Basisdaten (Baujahr, Bauartklasse, Wohnfläche, Ausstattung) werden in eine spezielle Formel eingespeist, oft über ein Wertermittlungsblatt oder Rechner.
Beispiel:
Ein Haus mit 150 m² Wohnfläche, Baujahr 1990, mittlerer Ausstattung ergibt z. B. einen Wert 1914 von 30.000 Mark. Bei einem aktuellen Baupreisindex von 14,7 ergibt sich eine Versicherungssumme von 441.000 €.
Wichtig: Beide Modelle haben Vor- und Nachteile. Der gleitende Neuwert bietet mehr Inflationsschutz und passt sich automatisch an steigende Baukosten an – ist jedoch auch komplexer. Beim Wohnflächenmodell besteht das Risiko einer Unterversicherung, wenn z. B. hochwertig gebaut wurde, aber nur pauschal nach m² abgesichert wird.
Unser Tipp: Lassen Sie Ihre Wohnfläche und Versicherungswerte regelmäßig überprüfen – insbesondere bei älteren Verträgen, Erbschaften oder Umbauten. Nur so vermeiden Sie eine Deckungslücke oder überhöhte Beiträge.
Noch Fragen? Diese Aspekte sollten Sie unbedingt bedenken
Was Sie schon immer über die Wohnflächenberechnung in der Gebäudeversicherung wissen wollten
Was zählt bei der Wohngebäudeversicherung zur Wohnfläche?
Zur Wohnfläche zählen alle beheizten Räume, die zu Wohnzwecken genutzt werden, wie Wohnzimmer, Schlafzimmer, Küche und Badezimmer. Nicht berücksichtigt werden in der Regel unbeheizte Keller, Dachböden, Garagen und Treppenhäuser.
Wie wird die Wohnfläche korrekt berechnet?
Die Wohnfläche wird meist nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) berechnet. Dabei werden Flächen mit einer Raumhöhe über 2 Metern voll angerechnet, Flächen zwischen 1 und 2 Metern zu 50 %, und Flächen unter 1 Meter nicht. Balkone und Terrassen werden anteilig berücksichtigt.
Was passiert, wenn die Wohnfläche zu klein angegeben wurde?
Eine zu klein angegebene Wohnfläche kann zu einer Unterversicherung führen. Im Schadensfall ersetzt die Versicherung dann nur einen Teil des Schadens, entsprechend dem Verhältnis der angegebenen zur tatsächlichen Wohnfläche.
Welche Folgen hat eine zu groß angegebene Wohnfläche?
Wird die Wohnfläche zu groß angegeben, zahlen Sie möglicherweise höhere Versicherungsprämien als notwendig. Im Schadensfall erhalten Sie jedoch nicht mehr Leistung, da eine Überversicherung in der Regel nicht vorgesehen ist.
Welche Räume zählen nicht zur Wohnfläche?
Nicht zur Wohnfläche zählen in der Regel unbeheizte Keller, Dachböden, Garagen, Heizungsräume, Waschküchen, Treppenhäuser und Abstellräume außerhalb der Wohnung.
Wie kann ich meine Wohnfläche selbst überprüfen?
Sie können die Wohnfläche selbst messen, indem Sie die Länge und Breite jedes Raumes multiplizieren und die Flächen gemäß der Wohnflächenverordnung anrechnen. Für genaue Ergebnisse empfiehlt sich jedoch die Beauftragung eines Fachmanns.
Was ist der Unterschied zwischen Wohnfläche und Nutzfläche?
Die Wohnfläche umfasst Räume, die zu Wohnzwecken genutzt werden, während die Nutzfläche zusätzlich Räume wie Keller, Abstellräume und Garagen einschließt, die nicht zum Wohnen dienen.
Wie wirkt sich eine falsche Wohnflächenangabe auf die Versicherungssumme aus?
Eine falsche Wohnflächenangabe kann dazu führen, dass die Versicherungssumme nicht dem tatsächlichen Wert des Gebäudes entspricht. Bei einer Unterversicherung wird im Schadensfall nur ein Teil des Schadens ersetzt.
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Die Wohnfläche ist ein zentraler Faktor – doch sie steht in engem Zusammenhang mit anderen Kennzahlen Ihrer Gebäudeversicherung. Ob Versicherungswert, gleitender Neuwert oder die Frage, wer bei Eigentümerwechsel oder Steuerabrechnung zuständig ist: Die folgenden Themen liefern Ihnen zusätzliche Orientierung für fundierte Entscheidungen rund um Ihre Absicherung.
Wert 1914
Der Wert 1914 ist die Basis für viele gleitende Neuwertversicherungen. Er beschreibt, was Ihr Haus im Jahr 1914 gekostet hätte – unabhängig von heutigen Preisen. Multipliziert mit dem aktuellen Baupreisindex ergibt sich daraus die Versicherungssumme. Eine korrekte Ermittlung schützt vor Unterversicherung.
Gleitender Neuwert
Diese Versicherungsform passt sich automatisch an steigende Baupreise an. So bleibt der Versicherungsschutz immer auf dem aktuellen Stand. Grundlage ist der Wert 1914 in Kombination mit dem Baupreisindex. Besonders sinnvoll bei langfristigen Verträgen oder stark schwankenden Baukosten.
Zusammenfassung
Die Wohnfläche ist weit mehr als nur eine Zahl im Bauplan – sie bildet die Grundlage für viele rechtliche, finanzielle und versicherungstechnische Entscheidungen rund um Ihre Immobilie. Ob bei der Beitragsberechnung Ihrer Wohngebäudeversicherung, der Ermittlung des Versicherungsschutzes oder der Berechnung von Nebenkosten: Eine korrekte Angabe ist entscheidend, um Unterversicherung, Streitigkeiten und unnötige Kosten zu vermeiden. Dabei spielen nicht nur die tatsächlichen Quadratmeter, sondern auch die zugrunde liegende Berechnungsmethode – etwa nach Wohnflächenverordnung oder DIN 277 – eine zentrale Rolle. Wer seine Versicherung optimal abstimmen will, sollte daher regelmäßig prüfen, ob die hinterlegte Wohnfläche noch aktuell ist, mit welcher Methode sie ermittelt wurde und ob alle baulichen Veränderungen berücksichtigt sind. So stellen Sie sicher, dass Ihr Zuhause nicht nur baulich, sondern auch finanziell gut abgesichert ist.
häufige Fragen
Kann man die Wohnfläche einfach selbst berechnen?
Ja, prinzipiell ist das möglich – allerdings ist dabei größte Sorgfalt gefragt. Die Berechnung sollte nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) erfolgen, insbesondere wenn es um Versicherungen oder Mietverträge geht. Fehler bei Dachschrägen, Nischen oder Balkonen sind häufig und führen schnell zu falschen Angaben. Für rechtssichere Ergebnisse empfiehlt sich die Prüfung durch Fachleute wie Architekten oder Gutachter.
Was passiert, wenn ich die Wohnfläche in der Versicherung zu niedrig angegeben habe?
In diesem Fall liegt eine sogenannte Unterversicherung vor. Das bedeutet: Im Schadensfall ersetzt der Versicherer die Kosten nur anteilig – und zwar im Verhältnis der angegebenen Fläche zur tatsächlichen. Eine zu kleine Angabe kann also teuer werden, selbst wenn der Schaden vollständig gedeckt schien.
Gilt für die Wohnfläche immer die Wohnflächenverordnung?
Nicht zwangsläufig. Bei Mietverhältnissen greift die WoFlV, sofern keine andere Methode im Vertrag festgelegt wurde. In der Gebäudeversicherung kann alternativ auch die DIN 277 zugrunde gelegt werden – etwa bei Neubauten oder wenn es die Versicherung so vorsieht. Welche Methode zählt, hängt also vom Kontext und der vertraglichen Grundlage ab.
Muss ich Änderungen der Wohnfläche der Versicherung melden?
Unbedingt! Nach einem Anbau, Dachausbau oder einer Nutzungsänderung verändert sich auch die Wohnfläche – und damit die Versicherungssumme. Wer dies nicht mitteilt, riskiert im Ernstfall Leistungskürzungen. Deshalb sollte jede bauliche Veränderung zeitnah an den Versicherer gemeldet werden.