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Haushaftpflichtversicherung – Schutz für Eigentümer, Vermieter und Grundstücksbesitzer
Vermeiden Sie hohe Haftungsrisiken durch eine passende Absicherung

Als Eigentümer eines Hauses oder Grundstücks tragen Sie Verantwortung dafür, dass von Ihrer Immobilie keine Gefahr für andere ausgeht. Kommt es dennoch zu einem Schaden – etwa durch herabfallende Dachziegel oder vereiste Gehwege –, haften Sie im schlimmsten Fall mit Ihrem gesamten Vermögen. Eine Haushaftpflichtversicherung schützt Sie zuverlässig vor den finanziellen Folgen solcher Schadensersatzforderungen. In diesem Beitrag erfahren Sie, wann der Schutz greift, für wen er sinnvoll ist und worauf Sie beim Abschluss achten sollten.
Das Wichtigste im Überblick
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Warum ist eine Haushaftpflichtversicherung sinnvoll?
Schon kleine Schäden auf dem Grundstück oder am Haus können für Dritte gravierende Folgen haben – und für Sie teuer werden. Als Immobilieneigentümer sind Sie gesetzlich zur Verkehrssicherung verpflichtet. Eine Haushaftpflichtversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen, wenn Dritte durch Ihre Immobilie zu Schaden kommen – egal ob als Eigentümer eines Einfamilienhauses oder als Besitzer eines unbebauten Grundstücks.
Personenschäden:
Wenn eine dritte Person durch Gefahren auf Ihrem Grundstück verletzt wird – z. B. durch einen vereisten Gehweg, herabfallende Dachziegel oder eine defekte Treppe –, übernimmt die Haushaftpflichtversicherung die Schadensersatzforderungen. Auch Schmerzensgeld, Reha- oder Rentenzahlungen können abgedeckt sein.
Sachschäden:
Stellen Sie sich vor, ein loser Dachziegel beschädigt das Auto eines Besuchers. Solche Kosten für Reparatur oder Ersatz fremder Sachen sind über die Haushaftpflicht abgesichert.
Vermögensschäden:
Ein Beispiel: Aufgrund eines Personenschadens entsteht einem Geschädigten ein Verdienstausfall. Auch diese Folgekosten sind im Rahmen der vereinbarten Deckungssumme versicherbar.
Abwehr unberechtigter Ansprüche (passiver Rechtsschutz):
Die Versicherung prüft, ob die Ansprüche gerechtfertigt sind – und wehrt sie ab, wenn nötig auch vor Gericht. So sind Sie nicht nur finanziell, sondern auch rechtlich auf der sicheren Seite.
Eigenschäden am Gebäude:
Schäden am eigenen Haus oder Grundstück – etwa durch Sturm, Leitungswasser oder Feuer – sind nicht durch die Haushaftpflicht, sondern über die Wohngebäudeversicherung abzusichern.
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit:
Schäden, die Sie wissentlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben, sind grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Schäden durch bestimmte Risiken:
Nicht abgedeckt sind in der Regel Schäden durch Krieg, Kernenergie, Naturkatastrophen oder innere Unruhen – hierfür greift ggf. zusätzlicher Schutz wie eine Elementarversicherung.
Mietsachschäden in vermieteten Wohnungen:
Hier gilt: Nur die Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ist für vermietete Objekte zuständig. Die Haushaftpflicht greift nur bei selbst bewohntem Eigentum oder unbebautem Grund.
Leistungsumfang der Haushaftpflichtversicherung
Was leistet die Haushaftpflichtversicherung konkret?
Ob als Hausbesitzer, Vermieter oder Grundstückseigentümer – Sie haften in vollem Umfang für Schäden, die durch Ihre Immobilie oder Ihr Grundstück verursacht werden. Die Haushaftpflichtversicherung übernimmt nicht nur berechtigte Forderungen geschädigter Dritter, sondern schützt Sie auch vor unberechtigten Klagen. Damit zählt sie zu den wichtigsten Absicherungen rund um Wohneigentum.
Die Haushaftpflichtversicherung sichert Schäden ab, die von Ihrem Haus oder Grundstück ausgehen und bei Dritten Personen‑, Sach- oder Vermögensschäden verursachen. Kommt ein Besucher etwa auf einem vereisten Gehweg zu Fall, fällt ein Ziegel vom Dach auf ein parkendes Auto oder stürzt jemand über eine marode Treppenstufe, können Schadenersatzforderungen schnell fünf- oder gar sechsstellige Summen erreichen. Die Versicherung springt in solchen Fällen ein – sowohl bei der finanziellen Regulierung des Schadens als auch bei der rechtlichen Auseinandersetzung mit dem Geschädigten.
Mitversichert sind in der Regel alle zum Haushalt gehörenden Personen, sofern es sich um ein selbst bewohntes Einfamilienhaus handelt. Auch unbebaute Grundstücke, Zufahrten, Nebengebäude und Gartenanlagen können Bestandteil des Versicherungsschutzes sein – sofern dies im Vertrag vereinbart wurde.
Ein besonderer Vorteil ist der sogenannte passive Rechtsschutz: Die Haushaftpflichtversicherung prüft jeden geltend gemachten Anspruch auf Rechtmäßigkeit. Ist der Anspruch unbegründet, übernimmt sie die Kosten für Anwalt, Gutachter und Gericht. So sind Sie nicht nur vor Zahlungsverpflichtungen, sondern auch vor juristischen Risiken geschützt.
Achten Sie bei der Tarifwahl auf eine ausreichend hohe Versicherungssumme. Viele Versicherer bieten heute Deckungssummen ab 5 bis 15 Millionen Euro – empfohlen werden mindestens 10 Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden. Höhere Summen bieten im Ernstfall mehr Sicherheit, insbesondere bei schweren Verletzungen mit Folgekosten über Jahre hinweg.
Nicht versichert sind Eigenschäden am Gebäude oder Schäden durch Naturereignisse – hierfür ist eine Wohngebäude- bzw. Elementarschadenversicherung notwendig. Auch vorsätzlich herbeigeführte Schäden sind ausgeschlossen.
Kosten & Tarifvergleich
Was kostet eine Haushaftpflichtversicherung – und worauf kommt es beim Vergleich an?
Die Kosten für eine Haushaftpflichtversicherung sind überschaubar – die möglichen Schadenersatzforderungen dagegen oft existenzbedrohend. Ob Eigentümer eines Einfamilienhauses, Vermieter oder Besitzer eines unbebauten Grundstücks: Ein Vergleich unterschiedlicher Tarife lohnt sich. Denn Preis und Leistung variieren je nach Anbieter, Objektart und Versicherungsumfang.
Die Beiträge für eine Haushaftpflichtversicherung beginnen bereits bei rund 40 Euro pro Jahr für ein selbst genutztes Einfamilienhaus. Für unbebaute Grundstücke ist der Schutz oft noch günstiger – ab etwa 20 bis 30 Euro jährlich. Entscheidend für die Beitragshöhe sind neben dem Versicherer vor allem die Art und Nutzung des Objekts, die gewünschte Versicherungssumme, eventuell enthaltene Zusatzleistungen sowie eine mögliche Selbstbeteiligung.
Ein weiteres Kriterium ist die Mitversicherung zusätzlicher Risiken. Wenn Sie z. B. über eine Solaranlage, eine Ölheizung oder ein Gartenhaus verfügen, sollte dies im Versicherungsschutz berücksichtigt werden. Auch Umbau- oder Sanierungsmaßnahmen können Auswirkungen auf die Prämie haben.
Ein Vergleich aktueller Tarife hilft dabei, die passende Kombination aus Preis und Leistung zu finden. Wichtig ist dabei nicht nur der Jahresbeitrag, sondern auch der konkrete Leistungsumfang: Gibt es Sublimits bei Personenschäden? Wie hoch ist die Deckung bei Vermögensschäden? Welche Personen sind mitversichert? Besteht Rechtsschutz bei ungerechtfertigten Forderungen?
Viele Versicherer bieten attraktive Sonderkonditionen für bestimmte Berufsgruppen oder im Rahmen von Bündelverträgen mit anderen Sachversicherungen. Auch Tarife mit Selbstbeteiligung können sinnvoll sein, wenn Sie Ihre Beiträge bewusst senken möchten – achten Sie jedoch darauf, dass der Selbstbehalt finanziell tragbar bleibt.
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Ergänzender Schutz für Eigentümer
Diese Versicherungen ergänzen die Haushaftpflicht sinnvoll
Die Haushaftpflichtversicherung deckt wichtige Haftungsrisiken rund ums Eigentum ab – doch sie ersetzt nicht den Schutz für Ihr Haus selbst oder rechtliche Auseinandersetzungen. Mit den folgenden Versicherungen sichern Sie sich umfassend ab: von Schäden am eigenen Gebäude über private Missgeschicke bis hin zu Konflikten vor Gericht.
Wohngebäudeversicherung
Schäden durch Sturm, Hagel, Leitungswasser oder Feuer am eigenen Haus sind nicht durch die Haushaftpflicht versichert. Die Wohngebäudeversicherung schützt Ihre Immobilie – ob Neubau, Altbau oder vermietetes Objekt – umfassend gegen die häufigsten Gefahren.
Rechtsschutzversicherung
Eigentum verpflichtet – und führt nicht selten zu rechtlichen Konflikten. Ob Ärger mit Nachbarn, Streit mit Handwerkern oder Probleme mit der Kommune: Eine Rechtsschutzversicherung hilft, Ihr Recht durchzusetzen und Anwaltskosten zu decken.
Privathaftpflicht
Wenn Sie in Ihrem Haus selbst wohnen, ist die Privathaftpflicht Ihr Basisschutz. Sie deckt Schäden ab, die Sie oder Ihre Familie im Alltag Dritten zufügen – inklusive Risiken rund ums Grundstück. Für selbstgenutzte Einfamilienhäuser oft ausreichend.
Anpassungsmöglichkeiten & Sonderfälle
Wann lohnt sich erweiterter Schutz – und worauf sollten Sie achten?
Nicht jedes Haus ist gleich – und nicht jede Nutzung birgt dieselben Risiken. Ob Umbau, Leerstand, alternative Energien oder besondere Anlagen wie Öltanks: In bestimmten Fällen reicht der Standardtarif nicht aus. Es lohnt sich, den Schutz gezielt zu erweitern oder an die tatsächlichen Gegebenheiten anzupassen.
Viele Versicherer bieten die Möglichkeit, die Haushaftpflichtversicherung individuell zu erweitern – je nach Art und Nutzung der Immobilie. Das ist besonders dann wichtig, wenn Sie bauliche Veränderungen planen, das Objekt leer steht oder zusätzliche Risiken wie Photovoltaikanlagen oder Heizöltanks bestehen.
Bei Umbauten oder Sanierungen sollten Sie prüfen, ob der Versicherungsschutz während der Bauphase weiterhin besteht. Kleinere Renovierungen sind oft ohne Zusatzmeldung mitversichert – größere Maßnahmen mit erheblichem Bauvolumen (z. B. Anbauten, Dachausbau) müssen meist separat angegeben oder über eine Bauherrenhaftpflicht abgesichert werden.
Photovoltaikanlagen auf dem Dach können ebenfalls eine Erweiterung nötig machen – vor allem wenn Dritte durch die Anlage geschädigt werden. Einige Haushaftpflichttarife schließen solche Anlagen automatisch ein, bei anderen muss der Baustein ausdrücklich beantragt werden.
Heizöltanks, insbesondere unterirdische oder größere Tankanlagen, stellen ein Umweltrisiko dar. Für Leckagen oder daraus resultierende Schäden haftet der Eigentümer – unabhängig vom Verschulden. Hier ist eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung als Zusatzpolice empfehlenswert oder bereits im Haushaftpflicht-Tarif enthalten.
Unbebaute oder leerstehende Grundstücke und Gebäude bergen ein erhöhtes Risiko, etwa durch Verletzungen auf nicht gesicherten Flächen, Eisglätte oder Vandalismus. Auch hier sollte der Versicherungsschutz gezielt angepasst werden – idealerweise mit Angabe der Grundstücksgröße und Nutzung.
Insgesamt gilt: Je komplexer oder individueller die Nutzung Ihrer Immobilie ist, desto wichtiger ist eine genaue Abstimmung mit dem Versicherer. Eine pauschale Lösung reicht selten aus – prüfen Sie regelmäßig, ob Ihre bestehende Haushaftpflicht alle relevanten Risiken abdeckt.
Antworten auf häufige, aber selten klar erklärte Fragen
Was Sie schon immer über die Haushaftpflichtversicherung wissen wollten
Welche Rolle spielt die Verkehrssicherungspflicht bei der Haushaftpflicht?
Sie sind als Eigentümer verpflichtet, Gefahrenquellen auf Ihrem Grundstück zu erkennen und zu beseitigen. Das gilt etwa für vereiste Wege, lose Dachziegel oder schlecht beleuchtete Treppen. Verletzen Sie diese Pflicht, haften Sie für alle daraus entstehenden Schäden – und Ihre Haushaftpflicht übernimmt die Regulierung berechtigter Ansprüche.
Ist die Haushaftpflicht auch für geerbte oder ungenutzte Immobilien nötig?
Ja. Auch ungenutzte oder geerbte Häuser und Grundstücke bergen Risiken – z. B. durch einsturzgefährdete Bauteile oder ungesicherte Zufahrten. Ohne regelmäßige Nutzung ist das Haftungsrisiko sogar erhöht. In solchen Fällen ist eine Haushaftpflicht oder Grundbesitzerhaftpflicht dringend zu empfehlen.
Wann greift die Haushaftpflicht bei vermieteten Immobilien – und wann nicht?
Die klassische Haushaftpflicht gilt meist nur für selbst genutzte Immobilien. Sobald Sie Ihr Haus oder einzelne Einheiten vermieten, brauchen Sie eine Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Sie greift bei Schäden an Mietern, Besuchern oder Dritten infolge baulicher Mängel oder versäumter Instandhaltung.
Ist mein Carport oder meine Garage automatisch mitversichert?
In vielen Tarifen sind Nebengebäude wie Garagen, Carports oder Gartenhäuser mitversichert – sofern sie sich auf dem Grundstück befinden und keine gewerbliche Nutzung erfolgt. Prüfen Sie jedoch unbedingt, ob die Police auch für alle baulichen Nebenanlagen gilt.
Gilt der Versicherungsschutz auch bei kurzfristigem Leerstand, z. B. nach Auszug oder vor Sanierung?
Kurzzeitiger Leerstand ist in vielen Verträgen mitversichert, etwa bei einem Eigentümerwechsel oder vor Sanierungsbeginn. Dauert der Leerstand länger, müssen Sie dies dem Versicherer melden – sonst kann der Schutz im Schadenfall entfallen.
Wer haftet bei Schäden durch Bäume auf dem eigenen Grundstück?
Grundstückseigentümer haften auch für Schäden durch umstürzende Bäume – etwa nach Sturm oder infolge mangelnder Kontrolle. Ihre Haushaftpflicht übernimmt solche Schäden, wenn eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht nachweislich vorliegt (z. B. keine Kontrolle trotz erkennbarer Schäden).
Deckt die Haushaftpflicht auch Schäden durch Dritte auf meinem Grundstück ab?
Nein. Wenn Dritte – etwa Handwerker oder Gäste – auf Ihrem Grundstück einen Schaden verursachen, greift deren eigene Haftpflicht. Ihre Haushaftpflicht springt nur ein, wenn Sie selbst (bzw. Ihre Immobilie) den Schaden verursacht haben.
Welche Rolle spielt die Selbstbeteiligung – und wann ist sie sinnvoll?
Eine Selbstbeteiligung reduziert den Jahresbeitrag, bedeutet aber, dass Sie im Schadenfall einen Teil der Kosten selbst tragen. Sie lohnt sich, wenn Sie das finanzielle Risiko kleinerer Schäden bewusst selbst übernehmen möchten. Bei höheren Summen federt die Versicherung den Großteil ab.
Wie häufig sollte ich meinen Vertrag überprüfen oder anpassen lassen?
Wir empfehlen, alle 2–3 Jahre einen Tarifcheck durchzuführen – insbesondere bei Umbauten, neuen Nutzungen, Leerstand oder technischen Veränderungen (z. B. Photovoltaik). Auch Beitragsanpassungen oder neue Leistungen am Markt können einen Wechsel sinnvoll machen.
Kann ich als Eigentümer mehrerer Immobilien einen Vertrag für alles nutzen?
Nein. Jede Immobilie muss separat versichert werden. Einige Versicherer bieten jedoch Kombitarife oder Mehrfachverträge mit Rabatten an. Dabei sollten Sie immer sicherstellen, dass jedes Objekt individuell aufgeführt und korrekt beschrieben ist.
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Einleitung
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
Sie vermieten Ihr Haus oder besitzen ein unbebautes Grundstück? Dann reicht eine normale Haushaftpflicht oft nicht aus. Die Grundbesitzerhaftpflicht schützt Sie bei Pflichtverletzungen als Eigentümer – auch gegenüber Mietern und Besuchern.
Glasbruchversicherung
Ein Ball, eine Türzarge, ein Hagelschauer – Glasbruch passiert schnell. Die Glasversicherung deckt Schäden an Fensterflächen, Glastüren, Wintergärten und Ceranfeldern ab – eine sinnvolle Ergänzung für jeden Haushalt.
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Wenn durch Feuer, Leitungswasser oder Einbruch Ihre Einrichtung zerstört wird, ersetzt die Hausratversicherung den Schaden – vom Fernseher bis zur Küche. Besonders relevant bei selbst genutztem Wohneigentum.
Zusammenfassung
Die Haushaftpflichtversicherung schützt Sie als Haus- oder Grundstückseigentümer zuverlässig vor finanziellen Risiken, die durch Schadenersatzforderungen Dritter entstehen können. Sie übernimmt sowohl die Prüfung und Abwehr unberechtigter Ansprüche als auch die Regulierung berechtigter Forderungen – z. B. bei Personen- oder Sachschäden durch Ihre Immobilie.
Für Eigentümer, Vermieter und Besitzer unbebauter Grundstücke ist die Haushaftpflicht daher eine der wichtigsten Versicherungen rund ums Eigentum. Durch Erweiterungen und ergänzende Versicherungen wie Wohngebäude‑, Glas- oder Hausratversicherung lässt sich der Schutz gezielt ausbauen.
Wer seine Immobilie umfassend absichern möchte, sollte nicht am falschen Ende sparen: Ein Vergleich lohnt sich – in Leistung, Preis und Flexibilität. Wir helfen Ihnen gerne dabei.
häufige Fragen
Was kostet eine Haushaftpflichtversicherung im Jahr?
Die Beiträge beginnen bei etwa 40 € jährlich für ein selbst genutztes Einfamilienhaus. Unbebaute Grundstücke lassen sich meist für 20–30 € absichern. Die exakte Prämie hängt vom Objekt, dem Leistungsumfang und gewählten Zusatzbausteinen ab.
Reicht eine Privathaftpflichtversicherung nicht aus?
Für selbstgenutzte Einfamilienhäuser kann eine Privathaftpflicht ausreichen, sofern das Grundstück mitversichert ist. Bei weiteren Objekten, Vermietung oder besonderen Risiken ist eine separate Haushaftpflicht erforderlich.
Ist eine Haushaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben?
Nein, sie ist nicht gesetzlich verpflichtend – wird aber dringend empfohlen. Eigentümer haften mit ihrem gesamten Vermögen für Schäden, die durch ihr Grundstück oder Haus entstehen. Eine Haushaftpflicht schützt Sie zuverlässig davor.
Deckt die Haushaftpflicht auch Schäden durch vermietete Wohnungen ab?
Nein. In solchen Fällen benötigen Sie eine Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Die Haushaftpflicht gilt in der Regel nur für selbst bewohnte Objekte oder unbebaute Grundstücke.