Haus­haft­pflicht­ver­si­che­rung – Schutz für Eigen­tü­mer, Ver­mie­ter und Grund­stücks­be­sit­zer

Ver­mei­den Sie hohe Haf­tungs­ri­si­ken durch eine pas­sen­de Absi­che­rung

Haushaftpflicht

Als Eigen­tü­mer eines Hau­ses oder Grund­stücks tra­gen Sie Ver­ant­wor­tung dafür, dass von Ihrer Immo­bi­lie kei­ne Gefahr für ande­re aus­geht. Kommt es den­noch zu einem Scha­den – etwa durch her­ab­fal­len­de Dach­zie­gel oder ver­eis­te Geh­we­ge –, haf­ten Sie im schlimms­ten Fall mit Ihrem gesam­ten Ver­mö­gen. Eine Haus­haft­pflicht­ver­si­che­rung schützt Sie zuver­läs­sig vor den finan­zi­el­len Fol­gen sol­cher Scha­dens­er­satz­for­de­run­gen. In die­sem Bei­trag erfah­ren Sie, wann der Schutz greift, für wen er sinn­voll ist und wor­auf Sie beim Abschluss ach­ten soll­ten.

Das Wich­tigs­te im Über­blick

  • Schutz vor Ansprü­chen Drit­ter bei Personen‑, Sach- und Ver­mö­gens­schä­den

  • Abde­ckung bei Ver­let­zung der Ver­kehrs­si­che­rungs­pflicht

  • Not­wen­dig für selbst bewohn­te Häu­ser und unbe­bau­te Grund­stü­cke

  • Ergänzt die Pri­vat­haft­pflicht bei Eigen­tum und Ver­mie­tung

  • Ver­si­che­rungs­sum­me ab min­des­tens 10 Mio. € emp­foh­len

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Ihre Über­sicht
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War­um ist eine Haus­haft­pflicht­ver­si­che­rung sinn­voll?

Schon klei­ne Schä­den auf dem Grund­stück oder am Haus kön­nen für Drit­te gra­vie­ren­de Fol­gen haben – und für Sie teu­er wer­den. Als Immo­bi­li­en­ei­gen­tü­mer sind Sie gesetz­lich zur Ver­kehrs­si­che­rung ver­pflich­tet. Eine Haus­haft­pflicht­ver­si­che­rung schützt Sie vor den finan­zi­el­len Fol­gen, wenn Drit­te durch Ihre Immo­bi­lie zu Scha­den kom­men – egal ob als Eigen­tü­mer eines Ein­fa­mi­li­en­hau­ses oder als Besit­zer eines unbe­bau­ten Grund­stücks.

Per­so­nen­schä­den:
Wenn eine drit­te Per­son durch Gefah­ren auf Ihrem Grund­stück ver­letzt wird – z. B. durch einen ver­eis­ten Geh­weg, her­ab­fal­len­de Dach­zie­gel oder eine defek­te Trep­pe –, über­nimmt die Haus­haft­pflicht­ver­si­che­rung die Scha­dens­er­satz­for­de­run­gen. Auch Schmer­zens­geld, Reha- oder Ren­ten­zah­lun­gen kön­nen abge­deckt sein.

Sach­schä­den:
Stel­len Sie sich vor, ein loser Dach­zie­gel beschä­digt das Auto eines Besu­chers. Sol­che Kos­ten für Repa­ra­tur oder Ersatz frem­der Sachen sind über die Haus­haft­pflicht abge­si­chert.

Ver­mö­gens­schä­den:
Ein Bei­spiel: Auf­grund eines Per­so­nen­scha­dens ent­steht einem Geschä­dig­ten ein Ver­dienst­aus­fall. Auch die­se Fol­ge­kos­ten sind im Rah­men der ver­ein­bar­ten Deckungs­sum­me ver­si­cher­bar.

Abwehr unbe­rech­tig­ter Ansprü­che (pas­si­ver Rechts­schutz):
Die Ver­si­che­rung prüft, ob die Ansprü­che gerecht­fer­tigt sind – und wehrt sie ab, wenn nötig auch vor Gericht. So sind Sie nicht nur finan­zi­ell, son­dern auch recht­lich auf der siche­ren Sei­te.

Eigen­schä­den am Gebäu­de:
Schä­den am eige­nen Haus oder Grund­stück – etwa durch Sturm, Lei­tungs­was­ser oder Feu­er – sind nicht durch die Haus­haft­pflicht, son­dern über die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung abzu­si­chern.

Vor­satz und gro­be Fahr­läs­sig­keit:
Schä­den, die Sie wis­sent­lich oder grob fahr­läs­sig her­bei­ge­führt haben, sind grund­sätz­lich vom Ver­si­che­rungs­schutz aus­ge­schlos­sen.

Schä­den durch bestimm­te Risi­ken:
Nicht abge­deckt sind in der Regel Schä­den durch Krieg, Kern­ener­gie, Natur­ka­ta­stro­phen oder inne­re Unru­hen – hier­für greift ggf. zusätz­li­cher Schutz wie eine Ele­men­tar­ver­si­che­rung.

Miet­sach­schä­den in ver­mie­te­ten Woh­nun­gen:
Hier gilt: Nur die Grund­be­sit­zer­haft­pflicht­ver­si­che­rung ist für ver­mie­te­te Objek­te zustän­dig. Die Haus­haft­pflicht greift nur bei selbst bewohn­tem Eigen­tum oder unbe­bau­tem Grund.

Leis­tungs­um­fang der Haus­haft­pflicht­ver­si­che­rung

Was leis­tet die Haus­haft­pflicht­ver­si­che­rung kon­kret?

Ob als Haus­be­sit­zer, Ver­mie­ter oder Grund­stücks­ei­gen­tü­mer – Sie haf­ten in vol­lem Umfang für Schä­den, die durch Ihre Immo­bi­lie oder Ihr Grund­stück ver­ur­sacht wer­den. Die Haus­haft­pflicht­ver­si­che­rung über­nimmt nicht nur berech­tig­te For­de­run­gen geschä­dig­ter Drit­ter, son­dern schützt Sie auch vor unbe­rech­tig­ten Kla­gen. Damit zählt sie zu den wich­tigs­ten Absi­che­run­gen rund um Wohn­ei­gen­tum.

Die Haus­haft­pflicht­ver­si­che­rung sichert Schä­den ab, die von Ihrem Haus oder Grund­stück aus­ge­hen und bei Drit­ten Personen‑, Sach- oder Ver­mö­gens­schä­den ver­ur­sa­chen. Kommt ein Besu­cher etwa auf einem ver­eis­ten Geh­weg zu Fall, fällt ein Zie­gel vom Dach auf ein par­ken­des Auto oder stürzt jemand über eine maro­de Trep­pen­stu­fe, kön­nen Scha­den­er­satz­for­de­run­gen schnell fünf- oder gar sechs­stel­li­ge Sum­men errei­chen. Die Ver­si­che­rung springt in sol­chen Fäl­len ein – sowohl bei der finan­zi­el­len Regu­lie­rung des Scha­dens als auch bei der recht­li­chen Aus­ein­an­der­set­zung mit dem Geschä­dig­ten.

Mit­ver­si­chert sind in der Regel alle zum Haus­halt gehö­ren­den Per­so­nen, sofern es sich um ein selbst bewohn­tes Ein­fa­mi­li­en­haus han­delt. Auch unbe­bau­te Grund­stü­cke, Zufahr­ten, Neben­ge­bäu­de und Gar­ten­an­la­gen kön­nen Bestand­teil des Ver­si­che­rungs­schut­zes sein – sofern dies im Ver­trag ver­ein­bart wur­de.

Ein beson­de­rer Vor­teil ist der soge­nann­te pas­si­ve Rechts­schutz: Die Haus­haft­pflicht­ver­si­che­rung prüft jeden gel­tend gemach­ten Anspruch auf Recht­mä­ßig­keit. Ist der Anspruch unbe­grün­det, über­nimmt sie die Kos­ten für Anwalt, Gut­ach­ter und Gericht. So sind Sie nicht nur vor Zah­lungs­ver­pflich­tun­gen, son­dern auch vor juris­ti­schen Risi­ken geschützt.

Ach­ten Sie bei der Tarif­wahl auf eine aus­rei­chend hohe Ver­si­che­rungs­sum­me. Vie­le Ver­si­che­rer bie­ten heu­te Deckungs­sum­men ab 5 bis 15 Mil­lio­nen Euro – emp­foh­len wer­den min­des­tens 10 Mil­lio­nen Euro pau­schal für Per­so­nen- und Sach­schä­den. Höhe­re Sum­men bie­ten im Ernst­fall mehr Sicher­heit, ins­be­son­de­re bei schwe­ren Ver­let­zun­gen mit Fol­ge­kos­ten über Jah­re hin­weg.

Nicht ver­si­chert sind Eigen­schä­den am Gebäu­de oder Schä­den durch Natur­er­eig­nis­se – hier­für ist eine Wohn­ge­bäu­de- bzw. Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung not­wen­dig. Auch vor­sätz­lich her­bei­ge­führ­te Schä­den sind aus­ge­schlos­sen.

Kos­ten & Tarif­ver­gleich

Was kos­tet eine Haus­haft­pflicht­ver­si­che­rung – und wor­auf kommt es beim Ver­gleich an?

Die Kos­ten für eine Haus­haft­pflicht­ver­si­che­rung sind über­schau­bar – die mög­li­chen Scha­den­er­satz­for­de­run­gen dage­gen oft exis­tenz­be­dro­hend. Ob Eigen­tü­mer eines Ein­fa­mi­li­en­hau­ses, Ver­mie­ter oder Besit­zer eines unbe­bau­ten Grund­stücks: Ein Ver­gleich unter­schied­li­cher Tari­fe lohnt sich. Denn Preis und Leis­tung vari­ie­ren je nach Anbie­ter, Objekt­art und Ver­si­che­rungs­um­fang.

Die Bei­trä­ge für eine Haus­haft­pflicht­ver­si­che­rung begin­nen bereits bei rund 40 Euro pro Jahr für ein selbst genutz­tes Ein­fa­mi­li­en­haus. Für unbe­bau­te Grund­stü­cke ist der Schutz oft noch güns­ti­ger – ab etwa 20 bis 30 Euro jähr­lich. Ent­schei­dend für die Bei­trags­hö­he sind neben dem Ver­si­che­rer vor allem die Art und Nut­zung des Objekts, die gewünsch­te Ver­si­che­rungs­sum­me, even­tu­ell ent­hal­te­ne Zusatz­leis­tun­gen sowie eine mög­li­che Selbst­be­tei­li­gung.

Ein wei­te­res Kri­te­ri­um ist die Mit­ver­si­che­rung zusätz­li­cher Risi­ken. Wenn Sie z. B. über eine Solar­an­la­ge, eine Ölhei­zung oder ein Gar­ten­haus ver­fü­gen, soll­te dies im Ver­si­che­rungs­schutz berück­sich­tigt wer­den. Auch Umbau- oder Sanie­rungs­maß­nah­men kön­nen Aus­wir­kun­gen auf die Prä­mie haben.

Ein Ver­gleich aktu­el­ler Tari­fe hilft dabei, die pas­sen­de Kom­bi­na­ti­on aus Preis und Leis­tung zu fin­den. Wich­tig ist dabei nicht nur der Jah­res­bei­trag, son­dern auch der kon­kre­te Leis­tungs­um­fang: Gibt es Sub­li­mits bei Per­so­nen­schä­den? Wie hoch ist die Deckung bei Ver­mö­gens­schä­den? Wel­che Per­so­nen sind mit­ver­si­chert? Besteht Rechts­schutz bei unge­recht­fer­tig­ten For­de­run­gen?

Vie­le Ver­si­che­rer bie­ten attrak­ti­ve Son­der­kon­di­tio­nen für bestimm­te Berufs­grup­pen oder im Rah­men von Bün­del­ver­trä­gen mit ande­ren Sach­ver­si­che­run­gen. Auch Tari­fe mit Selbst­be­tei­li­gung kön­nen sinn­voll sein, wenn Sie Ihre Bei­trä­ge bewusst sen­ken möch­ten – ach­ten Sie jedoch dar­auf, dass der Selbst­be­halt finan­zi­ell trag­bar bleibt.

Wir emp­feh­len Ihnen: Nut­zen Sie unse­ren Ver­gleichs­rech­ner, um schnell und unver­bind­lich die bes­ten Anbie­ter für Ihre per­sön­li­che Situa­ti­on zu fin­den. So erhal­ten Sie nicht nur Trans­pa­renz, son­dern sichern sich opti­ma­len Schutz zum fai­ren Preis.

Ergän­zen­der Schutz für Eigen­tü­mer

Die­se Ver­si­che­run­gen ergän­zen die Haus­haft­pflicht sinn­voll

Die Haus­haft­pflicht­ver­si­che­rung deckt wich­ti­ge Haf­tungs­ri­si­ken rund ums Eigen­tum ab – doch sie ersetzt nicht den Schutz für Ihr Haus selbst oder recht­li­che Aus­ein­an­der­set­zun­gen. Mit den fol­gen­den Ver­si­che­run­gen sichern Sie sich umfas­send ab: von Schä­den am eige­nen Gebäu­de über pri­va­te Miss­ge­schi­cke bis hin zu Kon­flik­ten vor Gericht.

Wohngebaeudeversicherung 1

Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung

Schä­den durch Sturm, Hagel, Lei­tungs­was­ser oder Feu­er am eige­nen Haus sind nicht durch die Haus­haft­pflicht ver­si­chert. Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung schützt Ihre Immo­bi­lie – ob Neu­bau, Alt­bau oder ver­mie­te­tes Objekt – umfas­send gegen die häu­figs­ten Gefah­ren.

Rechtsschutzversicherung

Rechts­schutz­ver­si­che­rung

Eigen­tum ver­pflich­tet – und führt nicht sel­ten zu recht­li­chen Kon­flik­ten. Ob Ärger mit Nach­barn, Streit mit Hand­wer­kern oder Pro­ble­me mit der Kom­mu­ne: Eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung hilft, Ihr Recht durch­zu­set­zen und Anwalts­kos­ten zu decken.

Privathaftpflichtversicherung

Pri­vat­haft­pflicht

Wenn Sie in Ihrem Haus selbst woh­nen, ist die Pri­vat­haft­pflicht Ihr Basis­schutz. Sie deckt Schä­den ab, die Sie oder Ihre Fami­lie im All­tag Drit­ten zufü­gen – inklu­si­ve Risi­ken rund ums Grund­stück. Für selbst­ge­nutz­te Ein­fa­mi­li­en­häu­ser oft aus­rei­chend.

Anpas­sungs­mög­lich­kei­ten & Son­der­fäl­le

Wann lohnt sich erwei­ter­ter Schutz – und wor­auf soll­ten Sie ach­ten?

Nicht jedes Haus ist gleich – und nicht jede Nut­zung birgt die­sel­ben Risi­ken. Ob Umbau, Leer­stand, alter­na­ti­ve Ener­gien oder beson­de­re Anla­gen wie Öltanks: In bestimm­ten Fäl­len reicht der Stan­dard­ta­rif nicht aus. Es lohnt sich, den Schutz gezielt zu erwei­tern oder an die tat­säch­li­chen Gege­ben­hei­ten anzu­pas­sen.

Vie­le Ver­si­che­rer bie­ten die Mög­lich­keit, die Haus­haft­pflicht­ver­si­che­rung indi­vi­du­ell zu erwei­tern – je nach Art und Nut­zung der Immo­bi­lie. Das ist beson­ders dann wich­tig, wenn Sie bau­li­che Ver­än­de­run­gen pla­nen, das Objekt leer steht oder zusätz­li­che Risi­ken wie Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen oder Heiz­öl­tanks bestehen.

Bei Umbau­ten oder Sanie­run­gen soll­ten Sie prü­fen, ob der Ver­si­che­rungs­schutz wäh­rend der Bau­pha­se wei­ter­hin besteht. Klei­ne­re Reno­vie­run­gen sind oft ohne Zusatz­mel­dung mit­ver­si­chert – grö­ße­re Maß­nah­men mit erheb­li­chem Bau­vo­lu­men (z. B. Anbau­ten, Dach­aus­bau) müs­sen meist sepa­rat ange­ge­ben oder über eine Bau­her­ren­haft­pflicht abge­si­chert wer­den.

Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen auf dem Dach kön­nen eben­falls eine Erwei­te­rung nötig machen – vor allem wenn Drit­te durch die Anla­ge geschä­digt wer­den. Eini­ge Haus­haft­pflicht­ta­ri­fe schlie­ßen sol­che Anla­gen auto­ma­tisch ein, bei ande­ren muss der Bau­stein aus­drück­lich bean­tragt wer­den.

Heiz­öl­tanks, ins­be­son­de­re unter­ir­di­sche oder grö­ße­re Tank­an­la­gen, stel­len ein Umwelt­ri­si­ko dar. Für Lecka­gen oder dar­aus resul­tie­ren­de Schä­den haf­tet der Eigen­tü­mer – unab­hän­gig vom Ver­schul­den. Hier ist eine Gewäs­ser­scha­den­haft­pflicht­ver­si­che­rung als Zusatz­po­li­ce emp­feh­lens­wert oder bereits im Haus­haft­pflicht-Tarif ent­hal­ten.

Unbe­bau­te oder leer­ste­hen­de Grund­stü­cke und Gebäu­de ber­gen ein erhöh­tes Risi­ko, etwa durch Ver­let­zun­gen auf nicht gesi­cher­ten Flä­chen, Eis­glät­te oder Van­da­lis­mus. Auch hier soll­te der Ver­si­che­rungs­schutz gezielt ange­passt wer­den – idea­ler­wei­se mit Anga­be der Grund­stücks­grö­ße und Nut­zung.

Ins­ge­samt gilt: Je kom­ple­xer oder indi­vi­du­el­ler die Nut­zung Ihrer Immo­bi­lie ist, des­to wich­ti­ger ist eine genaue Abstim­mung mit dem Ver­si­che­rer. Eine pau­scha­le Lösung reicht sel­ten aus – prü­fen Sie regel­mä­ßig, ob Ihre bestehen­de Haus­haft­pflicht alle rele­van­ten Risi­ken abdeckt.

Ant­wor­ten auf häu­fi­ge, aber sel­ten klar erklär­te Fra­gen

Was Sie schon immer über die Haus­haft­pflicht­ver­si­che­rung wis­sen woll­ten

Sie sind als Eigen­tü­mer ver­pflich­tet, Gefah­ren­quel­len auf Ihrem Grund­stück zu erken­nen und zu besei­ti­gen. Das gilt etwa für ver­eis­te Wege, lose Dach­zie­gel oder schlecht beleuch­te­te Trep­pen. Ver­let­zen Sie die­se Pflicht, haf­ten Sie für alle dar­aus ent­ste­hen­den Schä­den – und Ihre Haus­haft­pflicht über­nimmt die Regu­lie­rung berech­tig­ter Ansprü­che.

Ja. Auch unge­nutz­te oder geerb­te Häu­ser und Grund­stü­cke ber­gen Risi­ken – z. B. durch ein­sturz­ge­fähr­de­te Bau­tei­le oder unge­si­cher­te Zufahr­ten. Ohne regel­mä­ßi­ge Nut­zung ist das Haf­tungs­ri­si­ko sogar erhöht. In sol­chen Fäl­len ist eine Haus­haft­pflicht oder Grund­be­sit­zer­haft­pflicht drin­gend zu emp­feh­len.

Die klas­si­sche Haus­haft­pflicht gilt meist nur für selbst genutz­te Immo­bi­li­en. Sobald Sie Ihr Haus oder ein­zel­ne Ein­hei­ten ver­mie­ten, brau­chen Sie eine Grund­be­sit­zer­haft­pflicht­ver­si­che­rung. Sie greift bei Schä­den an Mie­tern, Besu­chern oder Drit­ten infol­ge bau­li­cher Män­gel oder ver­säum­ter Instand­hal­tung.

 

In vie­len Tari­fen sind Neben­ge­bäu­de wie Gara­gen, Car­ports oder Gar­ten­häu­ser mit­ver­si­chert – sofern sie sich auf dem Grund­stück befin­den und kei­ne gewerb­li­che Nut­zung erfolgt. Prü­fen Sie jedoch unbe­dingt, ob die Poli­ce auch für alle bau­li­chen Neben­an­la­gen gilt.

Kurz­zei­ti­ger Leer­stand ist in vie­len Ver­trä­gen mit­ver­si­chert, etwa bei einem Eigen­tü­mer­wech­sel oder vor Sanie­rungs­be­ginn. Dau­ert der Leer­stand län­ger, müs­sen Sie dies dem Ver­si­che­rer mel­den – sonst kann der Schutz im Scha­den­fall ent­fal­len.

Grund­stücks­ei­gen­tü­mer haf­ten auch für Schä­den durch umstür­zen­de Bäu­me – etwa nach Sturm oder infol­ge man­geln­der Kon­trol­le. Ihre Haus­haft­pflicht über­nimmt sol­che Schä­den, wenn eine Ver­let­zung der Ver­kehrs­si­che­rungs­pflicht nach­weis­lich vor­liegt (z. B. kei­ne Kon­trol­le trotz erkenn­ba­rer Schä­den).

Nein. Wenn Drit­te – etwa Hand­wer­ker oder Gäs­te – auf Ihrem Grund­stück einen Scha­den ver­ur­sa­chen, greift deren eige­ne Haft­pflicht. Ihre Haus­haft­pflicht springt nur ein, wenn Sie selbst (bzw. Ihre Immo­bi­lie) den Scha­den ver­ur­sacht haben.

Eine Selbst­be­tei­li­gung redu­ziert den Jah­res­bei­trag, bedeu­tet aber, dass Sie im Scha­den­fall einen Teil der Kos­ten selbst tra­gen. Sie lohnt sich, wenn Sie das finan­zi­el­le Risi­ko klei­ne­rer Schä­den bewusst selbst über­neh­men möch­ten. Bei höhe­ren Sum­men federt die Ver­si­che­rung den Groß­teil ab.

Wir emp­feh­len, alle 2–3 Jah­re einen Tarif­check durch­zu­füh­ren – ins­be­son­de­re bei Umbau­ten, neu­en Nut­zun­gen, Leer­stand oder tech­ni­schen Ver­än­de­run­gen (z. B. Pho­to­vol­ta­ik). Auch Bei­trags­an­pas­sun­gen oder neue Leis­tun­gen am Markt kön­nen einen Wech­sel sinn­voll machen.

Nein. Jede Immo­bi­lie muss sepa­rat ver­si­chert wer­den. Eini­ge Ver­si­che­rer bie­ten jedoch Kom­bi­ta­ri­fe oder Mehr­fach­ver­trä­ge mit Rabat­ten an. Dabei soll­ten Sie immer sicher­stel­len, dass jedes Objekt indi­vi­du­ell auf­ge­führt und kor­rekt beschrie­ben ist.

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Für Eigen­tü­mer, Ver­mie­ter und Besit­zer unbe­bau­ter Grund­stü­cke ist die Haus­haft­pflicht daher eine der wich­tigs­ten Ver­si­che­run­gen rund ums Eigen­tum. Durch Erwei­te­run­gen und ergän­zen­de Ver­si­che­run­gen wie Wohngebäude‑, Glas- oder Haus­rat­ver­si­che­rung lässt sich der Schutz gezielt aus­bau­en.

Wer sei­ne Immo­bi­lie umfas­send absi­chern möch­te, soll­te nicht am fal­schen Ende spa­ren: Ein Ver­gleich lohnt sich – in Leis­tung, Preis und Fle­xi­bi­li­tät. Wir hel­fen Ihnen ger­ne dabei.

häu­fi­ge Fra­gen

Die Bei­trä­ge begin­nen bei etwa 40 € jähr­lich für ein selbst genutz­tes Ein­fa­mi­li­en­haus. Unbe­bau­te Grund­stü­cke las­sen sich meist für 20–30 € absi­chern. Die exak­te Prä­mie hängt vom Objekt, dem Leis­tungs­um­fang und gewähl­ten Zusatz­bau­stei­nen ab.

Für selbst­ge­nutz­te Ein­fa­mi­li­en­häu­ser kann eine Pri­vat­haft­pflicht aus­rei­chen, sofern das Grund­stück mit­ver­si­chert ist. Bei wei­te­ren Objek­ten, Ver­mie­tung oder beson­de­ren Risi­ken ist eine sepa­ra­te Haus­haft­pflicht erfor­der­lich.

Nein, sie ist nicht gesetz­lich ver­pflich­tend – wird aber drin­gend emp­foh­len. Eigen­tü­mer haf­ten mit ihrem gesam­ten Ver­mö­gen für Schä­den, die durch ihr Grund­stück oder Haus ent­ste­hen. Eine Haus­haft­pflicht schützt Sie zuver­läs­sig davor.

Nein. In sol­chen Fäl­len benö­ti­gen Sie eine Grund­be­sit­zer­haft­pflicht­ver­si­che­rung. Die Haus­haft­pflicht gilt in der Regel nur für selbst bewohn­te Objek­te oder unbe­bau­te Grund­stü­cke.