FAQ zur Haus­rat­ver­si­che­rung

Wich­ti­ge Infor­ma­tio­nen, Leis­tun­gen und häu­fi­ge Anlie­gen im Über­blick

Fra­gen & Ant­wor­ten zur Haus­rat­ver­si­che­rung, die Sie wis­sen soll­ten

Ob nach einem Ein­bruch, beim Umzug oder bei Ver­trags­ab­schluss – rund um die Haus­rat­ver­si­che­rung stel­len sich vie­le Fra­gen. Wel­che Leis­tun­gen sind wirk­lich ent­hal­ten? Was gilt bei Fahr­rad­dieb­stahl, Ele­men­tar­schä­den oder Schä­den im Aus­land? Und wor­auf soll­ten Sie beim Anbie­ter­wech­sel ach­ten?

Auf die­ser Sei­te fin­den Sie Ant­wor­ten auf die 41 häu­figs­ten Fra­gen zur Haus­rat­ver­si­che­rung – the­ma­tisch sor­tiert, fach­lich geprüft und klar for­mu­liert. Die Inhal­te hel­fen Ihnen dabei, die pas­sen­de Absi­che­rung für Ihren Haus­rat zu fin­den, bestehen­de Ver­trä­ge zu opti­mie­ren und häu­fi­ge Feh­ler im Scha­den­fall zu ver­mei­den.

Die Haus­rat­ver­si­che­rung schützt Ihr Eigen­tum – also alle beweg­li­chen Gegen­stän­de in Ihrer Woh­nung oder Ihrem Haus – gegen finan­zi­el­le Schä­den durch Gefah­ren wie Feu­er, Ein­bruch­dieb­stahl, Lei­tungs­was­ser, Sturm oder Hagel. Im Scha­den­fall ersetzt die Ver­si­che­rung in der Regel den Neu­wert der beschä­dig­ten oder gestoh­le­nen Gegen­stän­de. Sie schlie­ßen einen Ver­trag mit einer Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaft ab und zah­len dafür eine regel­mä­ßi­ge Prä­mie.

Zum Haus­rat gehö­ren alle beweg­li­chen Gegen­stän­de, die Sie in Ihrer Woh­nung, Ihrem Haus oder angren­zen­den Räu­men (z. B. Kel­ler, Gara­ge) nut­zen. Dazu zäh­len unter ande­rem Möbel, Klei­dung, Elek­tro­ge­rä­te, Bücher, Geschirr, Deko­ra­ti­on, Sport- und Frei­zeit­ge­rä­te, Wert­sa­chen sowie Arbeits­mit­tel und Gar­ten­zu­be­hör.

Ver­si­chert sind Schä­den durch:

  • Brand, Blitz­schlag, Explo­si­on

  • Ein­bruch­dieb­stahl, Raub und Van­da­lis­mus nach einem Ein­bruch

  • Lei­tungs­was­ser, Rohr­bruch

  • Sturm und Hagel

Zusätz­lich kön­nen Sie durch Erwei­te­run­gen wie Glas‑, Fahr­rad- oder Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung den Schutz sinn­voll ergän­zen.

Nicht ver­si­chert sind unter ande­rem:

  • Vor­sätz­lich ver­ur­sach­te Schä­den

  • Schä­den durch Krieg, Kern­ener­gie oder Erd­be­ben (sofern nicht über Zusatz­bau­stein abge­deckt)

  • Abnut­zung, Ver­schleiß und Alte­rungs­er­schei­nun­gen

  • Gebäu­de­schä­den (die­se fal­len unter die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung)

  • Schä­den durch unge­si­cher­te Wert­ge­gen­stän­de außer­halb des Ver­si­che­rungs­or­tes

Im Rah­men der Außen­ver­si­che­rung ist Ihr Haus­rat auch außer­halb der Woh­nung abge­si­chert – etwa im Hotel, Feri­en­haus oder bei Freun­den. Die Dau­er ist tarif­ab­hän­gig und beträgt bei vie­len Anbie­tern bis zu 12 Mona­te. Ach­ten Sie auf Höchst­gren­zen (z. B. 25 % der Ver­si­che­rungs­sum­me).

Ja, wenn Ihre Woh­nung nach einem Scha­den (z. B. Brand oder Was­ser­scha­den) unbe­wohn­bar ist, über­nimmt die Haus­rat­ver­si­che­rung in der Regel die Kos­ten für ein Hotel. Die Dau­er und Höhe der Erstat­tung sind tarif­ab­hän­gig – hoch­wer­ti­ge Tari­fe über­neh­men bis zu 200 Tage und meh­re­re Tau­send Euro.

Ja, die­se Kos­ten­ar­ten sind Bestand­teil der ver­si­cher­ten „Kos­ten­po­si­tio­nen“. Dazu gehö­ren z. B. die Ent­sor­gung zer­stör­ter Gegen­stän­de, das Abpum­pen von Was­ser, die Siche­rung des Scha­dens­orts oder der Trans­port unver­sehr­ter Möbel. Hoch­wer­ti­ge Tari­fe leis­ten hier beson­ders umfang­reich.

Vie­le moder­ne Tari­fe – ins­be­son­de­re Pre­mi­um- oder Exklu­siv­va­ri­an­ten – decken gro­be Fahr­läs­sig­keit ab. Das bedeu­tet, dass Sie auch dann vol­len Ver­si­che­rungs­schutz genie­ßen, wenn der Scha­den durch ein fahr­läs­si­ges Ver­hal­ten Ihrer­seits ent­stan­den ist – z. B. ein ver­ges­se­nes Fens­ter oder eine nicht abge­schlos­se­ne Tür. Ob gro­be Fahr­läs­sig­keit mit­ver­si­chert ist, hängt vom gewähl­ten Tarif ab.

Vie­le Tari­fe bie­ten Schutz bei Schä­den, die durch ein­fa­che Fahr­läs­sig­keit ent­stan­den sind – etwa wenn ein Bügel­eisen ange­las­sen wur­de. Bei gro­ber Fahr­läs­sig­keit (z. B. gekipp­te Fens­ter bei Abwe­sen­heit) hängt der Schutz vom Tarif ab. Vor­satz ist grund­sätz­lich aus­ge­schlos­sen.

Die meis­ten Haus­rat­ver­si­che­run­gen leis­ten zum Neu­wert. Das bedeu­tet: Im Scha­den­fall erhal­ten Sie so viel Geld, wie Sie benö­ti­gen, um die beschä­dig­ten oder zer­stör­ten Gegen­stän­de neu zu kau­fen – unab­hän­gig vom Zeit­wert. Die­se Rege­lung schützt Sie vor finan­zi­el­len Ver­lus­ten durch den natür­li­chen Wert­ver­lust älte­rer Möbel oder Gerä­te.

Eine Unter­ver­si­che­rung liegt vor, wenn Ihre ver­ein­bar­te Ver­si­che­rungs­sum­me gerin­ger ist als der tat­säch­li­che Wert Ihres Haus­rats. Im Scha­den­fall erhal­ten Sie dann nur einen antei­li­gen Betrag. Um dies zu ver­mei­den, soll­ten Sie als Faust­re­gel min­des­tens 650 € pro Qua­drat­me­ter Wohn­flä­che als Ver­si­che­rungs­sum­me anset­zen oder einen Tarif mit Unter­ver­si­che­rungs­ver­zicht wäh­len.

Die Wohn­flä­che dient als Berech­nungs­grund­la­ge für die Ver­si­che­rungs­sum­me. Mit der pau­scha­len Emp­feh­lung von 650 € pro Qua­drat­me­ter kann eine ange­mes­se­ne Absi­che­rung erreicht wer­den. Bei­spiel: Bei 100 m² Wohn­flä­che ergibt sich eine emp­foh­le­ne Ver­si­che­rungs­sum­me von min­des­tens 65.000 €. Eine exak­te Wohn­flä­chen­an­ga­be ist daher essen­zi­ell, um Unter­ver­si­che­rung zu ver­mei­den.

Beim Unter­ver­si­che­rungs­ver­zicht ver­zich­tet die Ver­si­che­rung im Scha­den­fall auf die Prü­fung, ob die ver­ein­bar­te Sum­me dem tat­säch­li­chen Haus­rat­wert ent­spricht. Vor­aus­set­zung ist meist, dass die Ver­si­che­rungs­sum­me min­des­tens 650 € je Qua­drat­me­ter Wohn­flä­che beträgt. Die­ser Ver­zicht sorgt für eine unkom­pli­zier­te und voll­stän­di­ge Scha­den­re­gu­lie­rung.

Eini­ge Tari­fe beinhal­ten eine soge­nann­te Dyna­mik oder auto­ma­ti­sche Sum­men­an­pas­sung. Die­se sorgt dafür, dass die Ver­si­che­rungs­sum­me jähr­lich an die Infla­ti­on ange­passt wird – ohne dass Sie selbst aktiv wer­den müs­sen. So ver­mei­den Sie unbe­merkt eine Unter­ver­si­che­rung.

Ele­men­tar­schä­den sind in der Basis­de­ckung meist nicht ent­hal­ten. Sie kön­nen jedoch über einen sepa­ra­ten Bau­stein ver­si­chert wer­den. Damit schüt­zen Sie Ihren Haus­rat gegen Gefah­ren wie Über­schwem­mung, Rück­stau, Stark­re­gen, Schnee­druck, Erd­rutsch oder Erd­be­ben – abhän­gig vom gewähl­ten Tarif.

Ein Fahr­rad­dieb­stahl ist nur dann abge­si­chert, wenn der ent­spre­chen­de Bau­stein „Fahr­rad­dieb­stahl“ abge­schlos­sen wur­de. Vor­aus­set­zung ist meist, dass das Fahr­rad mit einem han­dels­üb­li­chen Schloss gesi­chert war. In man­chen Tari­fen ist sogar Tei­le­dieb­stahl (z. B. ent­wen­de­ter Sat­tel) ein­ge­schlos­sen.

Die Glas­ver­si­che­rung über­nimmt die Kos­ten bei Bruch von Mobi­li­ar­ver­gla­sung (z. B. Vitri­nen, Tische, Spie­gel) und Gebäu­de­ver­gla­sung (z. B. Fens­ter, Türen, Win­ter­gar­ten). Auch Cer­an­fel­der und Dusch­ka­bi­nen aus Glas sind in vie­len Fäl­len mit­ver­si­chert. Kunst­stoff­schei­ben sind je nach Tarif eben­falls ein­ge­schlos­sen.

Ja, Haus­rat auf dem Grund­stück ist in vie­len Tari­fen mit­ver­si­chert. Dazu zäh­len Gar­ten­mö­bel, Werk­zeu­ge, Grills oder Out­door­kü­chen. Auch Fahr­rä­der kön­nen mit­ver­si­chert wer­den, sofern sie durch einen ent­spre­chen­den Bau­stein ergänzt wur­den. Wich­tig: Der Schup­pen soll­te ver­schließ­bar sein.

Eine Gegen­stands­ver­si­che­rung ermög­licht es, beson­ders wert­vol­le Ein­zel­stü­cke – z. B. Musik­in­stru­men­te, Kunst­wer­ke oder Samm­ler­stü­cke – sepa­rat und indi­vi­du­ell abzu­si­chern. Sie wird oft ergän­zend zur Haus­rat­ver­si­che­rung abge­schlos­sen, wenn der regu­lä­re Schutz nicht aus­reicht.

Ja, die Haus­rat­ver­si­che­rung rich­tet sich expli­zit an Mie­ter wie auch an Eigen­tü­mer. Da Sie als Mie­ter für Ihren eige­nen Haus­rat ver­ant­wort­lich sind, schützt eine sol­che Ver­si­che­rung Ihre per­sön­li­chen Gegen­stän­de bei Schä­den in der Woh­nung – unab­hän­gig davon, wem das Gebäu­de gehört.

Spä­tes­tens beim Aus­zug in die ers­te eige­ne Woh­nung ist eine Haus­rat­ver­si­che­rung sinn­voll. Denn bereits ein ein­fa­cher Haus­stand aus Möbeln, Klei­dung, Lap­top und Haus­halts­ge­rä­ten erreicht schnell einen Wert von meh­re­ren Tau­send Euro. Beson­ders güns­ti­ge Ein­stiegs­ta­ri­fe machen die Absi­che­rung auch für Azu­bis und Stu­die­ren­de attrak­tiv.

Ja, sofern sie noch in häus­li­cher Gemein­schaft leben oder sich in Aus­bil­dung befin­den, sind Kin­der über die Haus­rat­ver­si­che­rung der Eltern meist mit­ver­si­chert – auch im Stu­den­ten­wohn­heim oder in der ers­ten Woh­nung. Die Außen­ver­si­che­rung greift in sol­chen Fäl­len, aller­dings oft nur bis zu bestimm­ten Beträ­gen und Fris­ten.

In Wohn­ge­mein­schaf­ten kann jeder Mit­be­woh­ner sei­nen Haus­rat sepa­rat ver­si­chern. Alter­na­tiv kann ein ein­zi­ger Ver­trag abge­schlos­sen wer­den, in dem der gesam­te Haus­rat mit­ver­si­chert ist – dies soll­te jedoch aus­drück­lich ver­trag­lich gere­gelt sein. Für Unter­mie­ter besteht kein auto­ma­ti­scher Schutz über den Haupt­mie­ter.

Beim Umzug bleibt die Haus­rat­ver­si­che­rung bestehen. Der Schutz gilt für bei­de Woh­nun­gen par­al­lel – bis zu zwei Mona­te nach Beginn des Umzugs. Danach geht der Ver­trag auto­ma­tisch auf die neue Adres­se über. Prü­fen Sie in jedem Fall, ob die neue Wohn­flä­che eine Anpas­sung der Ver­si­che­rungs­sum­me erfor­dert.

Die Außen­ver­si­che­rung deckt Haus­rat­ge­gen­stän­de auch im Aus­land ab – jedoch nur für einen begrenz­ten Zeit­raum, in der Regel bis zu 12 Mona­te. Wer län­ger ver­reist oder sich dau­er­haft im Aus­land auf­hält, soll­te den Ver­si­che­rungs­schutz mit dem Anbie­ter indi­vi­du­ell klä­ren oder erwei­tern.

Ja, Feri­en­woh­nun­gen las­sen sich über eine sepa­ra­te Haus­rat­ver­si­che­rung absi­chern – vor­aus­ge­setzt, dort befin­det sich ein eigen­stän­di­ger Haus­stand. Die Prä­mie rich­tet sich unter ande­rem nach der Nut­zungs­häu­fig­keit und der Aus­stat­tung. Für gele­gent­lich genutz­te Zweit­wohn­sit­ze bie­ten vie­le Anbie­ter indi­vi­du­el­le Lösun­gen.

In der Regel ist der Haus­rat in einem Wohn­mo­bil oder Wohn­wa­gen nicht über die klas­si­sche Haus­rat­ver­si­che­rung abge­deckt. Für fest ver­bau­te Ein­bau­ten kann unter Umstän­den der Ver­si­che­rungs­schutz grei­fen, jedoch ist für mobi­les Inven­tar meist eine spe­zi­el­le Cam­ping- oder Inhalts­ver­si­che­rung not­wen­dig.

Der Bei­trag hängt von ver­schie­de­nen Fak­to­ren ab:

  • Wohn­flä­che und Wohn­ort (Regio­nal­klas­sen)

  • Ver­si­che­rungs­sum­me

  • Tarif­wahl (Basis, Kom­fort, Exklu­siv)

  • gewähl­te Zusatz­bau­stei­ne (z. B. Glas, Fahr­rad, Ele­men­tar)

  • indi­vi­du­el­le Risi­kom­erk­ma­le (z. B. Lage im Erd­ge­schoss, Ein­bruch­schutz)

Eine Selbst­be­tei­li­gung kann den monat­li­chen Bei­trag sen­ken. Sie bedeu­tet, dass Sie im Scha­den­fall einen bestimm­ten Betrag selbst tra­gen (z. B. 150 €). Ob sich das lohnt, hängt vom Ver­hält­nis von Prä­mi­en­er­spar­nis zum Risi­ko ab. Bei häu­fi­gen Klein­schä­den kann eine Selbst­be­tei­li­gung nach­tei­lig sein.

Die Haus­rat­ver­si­che­rung kann regu­lär mit einer Frist von drei Mona­ten zum Ende der Lauf­zeit gekün­digt wer­den. Nach einem Scha­den besteht zudem ein Son­der­kün­di­gungs­recht. Beim Wech­sel soll­ten Sie auf naht­lo­sen Ver­si­che­rungs­schutz ach­ten und die Kün­di­gungs­be­stä­ti­gung abwar­ten, bevor der neue Ver­trag beginnt.

Sie kön­nen die Ver­si­che­rungs­sum­me jeder­zeit schrift­lich beim Ver­si­che­rer ändern las­sen – z. B. nach einem Umzug oder grö­ße­ren Anschaf­fun­gen. Wich­tig ist, dass der Haus­rat rea­lis­tisch bewer­tet wird, um eine Unter­ver­si­che­rung zu ver­mei­den. Eini­ge Tari­fe pas­sen die Sum­me auto­ma­tisch jähr­lich an (Wert­si­che­rungs­klau­sel).

Im Scha­den­fall soll­ten Sie umge­hend die Ver­si­che­rung infor­mie­ren – idea­ler­wei­se schrift­lich oder tele­fo­nisch. Doku­men­tie­ren Sie den Scha­den so genau wie mög­lich mit Fotos, Noti­zen und ggf. Zeu­gen. Bei Dieb­stahl oder Van­da­lis­mus ist zusätz­lich eine Anzei­ge bei der Poli­zei erfor­der­lich. Ver­än­dern Sie nichts am Scha­den­ort, bevor der Ver­si­che­rer zustimmt.

Ja, bei Dieb­stahl, Raub oder Van­da­lis­mus ist eine poli­zei­li­che Anzei­ge zwin­gend erfor­der­lich. Die Poli­zei­ak­te muss der Ver­si­che­rung vor­ge­legt wer­den, da sonst die Scha­den­re­gu­lie­rung abge­lehnt wer­den kann. Bewah­ren Sie die Vor­gangs­num­mer und alle Unter­la­gen gut auf.

Die meis­ten Ver­si­che­run­gen bie­ten Online-Scha­den­for­mu­la­re, Kun­den-Apps oder Hot­lines zur Scha­den­mel­dung. Geben Sie alle rele­van­ten Infor­ma­tio­nen voll­stän­dig an, z. B. Scha­den­da­tum, Ursa­che, betrof­fe­ne Gegen­stän­de, Fotos und Rech­nun­gen. Je schnel­ler und voll­stän­di­ger die Mel­dung erfolgt, des­to rei­bungs­lo­ser ist die Bear­bei­tung.

Die Ammer­län­der Haus­rat­ver­si­che­rung bie­tet bereits im Kom­fort­ta­rif eine hohe Absi­che­rung gegen gro­be Fahr­läs­sig­keit, einen umfang­rei­chen Schutz bei Ele­men­tar­schä­den und eine groß­zü­gi­ge Außen­ver­si­che­rung. Zudem gel­ten bei vie­len Tari­fen ver­bes­ser­te Bedin­gun­gen für Stu­den­ten, Senio­ren oder klei­ne Haus­hal­te – beson­ders inter­es­sant für Ziel­grup­pen mit spe­zi­el­len Anfor­de­run­gen.

Die Alte Leip­zi­ger setzt auf modu­la­re Tarif­ge­stal­tung mit ver­schie­de­nen Leis­tungs­ni­veaus. Beson­ders her­vor­zu­he­ben ist der hohe Schutz bei Glas­bruch, umfang­rei­che Mit­ver­si­che­rung von Wert­sa­chen sowie eine fai­re Leis­tungs­re­ge­lung bei gro­ber Fahr­läs­sig­keit. Auch die Absi­che­rung von Home­of­fice-Arbeits­plät­zen ist in der Haus­rat­ver­si­che­rung der Alte Leip­zi­ger inte­griert.

Alte­os bie­tet als digi­ta­ler Ver­si­che­rer schlan­ke Pro­zes­se, eine benut­zer­freund­li­che Online-Ver­wal­tung und moder­ne Tari­fe. Der Fokus bei der Haus­rat­ver­si­che­rung von Alte­os liegt auf trans­pa­ren­tem Schutz ohne Papier­kram. In den Bewer­tun­gen wird beson­ders die ein­fa­che Scha­den­mel­dung per App und die schnel­le Regu­lie­rung her­vor­ge­ho­ben – ide­al für Digi­tal Nati­ves.

Die Haus­rat­ver­si­che­rung der Bar­me­nia ver­bin­det klas­si­sche Ver­si­che­rungs­leis­tun­gen mit Nach­hal­tig­keit: Der Ver­si­che­rungs­schutz umfasst auch umwelt­freund­li­che Tech­no­lo­gien wie Pho­to­vol­ta­ik-Bal­kon­an­la­gen oder E‑Bike-Lade­sta­tio­nen. Zusätz­lich setzt das Unter­neh­men auf papier­lo­se Kom­mu­ni­ka­ti­on, CO₂-neu­tra­le Pro­zes­se und för­dert kli­ma­freund­li­ches Ver­hal­ten ihrer Kun­den.

Im Pre­mi­um­ta­rif der Gotha­er Haus­rat­ver­si­che­rung sind unter ande­rem Über­span­nungs­schä­den durch Blitz, Fahr­rad­dieb­stahl ohne Nacht­zeit­klau­sel sowie Hotel­kos­ten bei Unbe­wohn­bar­keit der Woh­nung ent­hal­ten. Zusätz­lich bie­tet die Gotha­er indi­vi­du­el­le Anpas­sungs­mög­lich­kei­ten und beson­de­re Leis­tun­gen bei Trick­dieb­stahl oder Wert­sa­chen­schutz.

Die Hel­ve­tia Haus­rat­ver­si­che­rung punk­tet mit einer hohen Grund­ab­si­che­rung, einem optio­na­len Bau­stein für „unbe­nann­te Gefah­ren“ und einem welt­weit gül­ti­gen Schutz bei Dieb­stahl aus Fahr­zeu­gen oder Hotels. Im Kom­fort­ta­rif sind zudem auch außer­ge­wöhn­li­che Scha­dens­sze­na­ri­en wie Schä­den durch Wild­tie­re oder gro­be Fahr­läs­sig­keit abge­deckt.

Die VHV Haus­rat­ver­si­che­rung über­zeugt durch einen beson­ders brei­ten Leis­tungs­um­fang bereits im Grund­schutz. Rück­stau- und Stark­re­gen­schä­den sind im Bau­stein ELEMENTAR 1 unab­hän­gig von der ZÜRS-Zone abge­si­chert – ein Allein­stel­lungs­merk­mal. Der Fahr­rad­schutz gilt welt­weit bis 15.000 € je Rad, inklu­si­ve E‑Bikes und Tei­le­dieb­stahl. Mit dem EXKLU­SIV-Tarif pro­fi­tie­ren Kun­den zusätz­lich von Best-Leis­tungs-Garan­tie, Cyber­schutz, Haus­tier­un­ter­brin­gung, psy­cho­lo­gi­scher Betreu­ung nach Groß­schä­den und umfas­sen­dem Dieb­stahl­schutz – auch aus Kfz, Boo­ten und auf Rei­sen.

Ver­trau­en ist mess­bar

Mehr als 700 Bewer­tun­gen auf Goog­le, Pro­ven­Ex­pert und makler.de durch­schnitt­lich 4,9 bis 5,0 Ster­ne für AMBA Ver­si­che­run­gen als Ver­si­che­rungs­mak­ler im All­gäu.

Google-Bewertungssiegel mit 5 Sternen und 144 Kundenrezensionen für amba-versicherungen.de
Goog­le

114 Bewer­tun­gen | 5,0 Ster­ne

Logo von ProvenExpert – Bewertungsplattform mit dem Claim „It’s All About Trust“
Pro­ven Expert

328 Bewer­tun­gen | 4,9 Ster­ne

Logo der Plattform makler.de mit Schriftzug und orangem Symbol auf transparentem Hintergrund
Makler.de

334 Bewer­tun­gen | 5,0 Ster­ne

Über den Autor