Hausratversicherung beim Umzug – Was Sie beachten müssen
Wohnungswechsel geplant? Wir zeigen, wie Sie Ihre Hausratversicherung richtig umstellen und worauf es während des Umzugs ankommt
Ein Wohnungswechsel bedeutet nicht nur neue Möbel und Kartons, sondern auch Anpassungsbedarf bei bestehenden Versicherungen. Besonders wichtig ist dabei die Hausratversicherung: Sie bleibt zwar grundsätzlich bestehen, muss aber an die neue Adresse, Wohnfläche und Risikosituation angepasst werden. Wer das versäumt, riskiert Lücken im Versicherungsschutz oder unnötige Mehrkosten. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie Ihre Hausratversicherung beim Umzug richtig umstellen, was dabei zu beachten ist und wann Sonderregelungen gelten – inklusive Tipps zur Schadensvermeidung und zur Nutzung möglicher Einsparpotenziale.
Das Wichtigste im Überblick
- Ihre bestehende Hausratversicherung geht beim Wohnungswechsel grundsätzlich mit Ihnen um – eine Kündigung ist nicht zwingend erforderlich.
- Wichtig ist, dass Sie Ihrer Versicherung rechtzeitig den Umzug melden (neue Adresse, Wohnfläche, Umzugsdatum).
- In vielen Tarifen gilt eine Übergangsfrist, in der sowohl die bisherige als auch die neue Wohnung versichert sind – typischerweise zwei bis drei Monate.
- Bei Änderung Ihrer Wohnfläche, Ihres Wohnortes oder anderer Risikofaktoren kann sich die Versicherungssumme bzw. der Beitrag ändern – informieren Sie Ihren Anbieter rechtzeitig, um eine Unterversicherung zu vermeiden.
- Schäden beim reinen Umzugstransport (z. B. Bruch durch Heben/Tragen) sind nicht automatisch durch die Hausratversicherung gedeckt; hier kann eine zusätzliche Transportversicherung sinnvoll sein.
- Ziehen Sie ins Ausland oder wird der Haushalt vollständig aufgelöst (z. B. Pflegeheim), kann ein Sonderkündigungsrecht bestehen – informieren Sie sich frühzeitig.
Daniel Moser

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So stellen Sie sicher, dass Ihr Schutz auch beim Umzug lückenlos greift
Was passiert mit der Hausratversicherung beim Umzug?
Ein Umzug hat direkte Auswirkungen auf Ihre bestehende Hausratversicherung – doch viele Versicherte sind sich nicht sicher, was genau passiert: Bleibt die Police bestehen? Muss sie gekündigt werden? Welche Schritte sind nötig? Die gute Nachricht: Ihre Versicherung zieht mit um. Aber sie muss angepasst werden – und zwar rechtzeitig und korrekt. Wir zeigen Ihnen, wie das funktioniert.
Ihre Hausratversicherung endet nicht mit dem Auszug – sie zieht automatisch mit Ihnen um, sofern der Vertrag aktiv bleibt. Wichtig: Während des Umzugs besteht für maximal zwei Monate ein sogenannter Übergangsschutz, das heißt:
Ihr Hausrat ist in beiden Wohnungen gleichzeitig versichert
Voraussetzung: Sie haben den Versicherer über den Umzug informiert
Es besteht kein Schutz für Transportschäden, nur für Standorte
Nach Ablauf der zwei Monate muss der Schutz eindeutig auf die neue Wohnung übertragen werden
Sie müssen also keine neue Police abschließen – aber Sie müssen handeln, damit der bestehende Schutz korrekt weitergeführt wird.
Damit der Versicherungsschutz lückenlos bleibt und korrekt kalkuliert wird, sind folgende Maßnahmen notwendig:
Umzug frühzeitig melden – am besten, sobald das Umzugsdatum feststeht
Neue Adresse und Wohnfläche angeben
Sicherheitsmerkmale der neuen Wohnung (z. B. Türschlösser, Alarmanlagen) mitteilen
Wertveränderungen des Hausrats prüfen, z. B. durch neue Anschaffungen oder Ausmistaktionen
Versicherungssumme aktualisieren, um Unterversicherung zu vermeiden
Wird dies nicht rechtzeitig erledigt, drohen Leistungskürzungen oder im Extremfall der Verlust des Versicherungsschutzes im Schadenfall.
Wohnung gewechselt, Wert verändert – jetzt sollte auch die Versicherungssumme stimmen
Versicherungssumme anpassen – warum das nach dem Umzug so wichtig ist
Jede Veränderung im Haushalt kann Auswirkungen auf den Wert Ihres Hausrats haben – sei es durch neue Anschaffungen, kleinere Wohnfläche oder eine komplette Neuordnung. Wer nach dem Umzug die Versicherungssumme nicht anpasst, riskiert eine Unter- oder Überversicherung. Wir zeigen, worauf es jetzt ankommt – und wie Sie dauerhaft richtig abgesichert bleiben.
Die Versicherungssumme in der Hausratversicherung sollte immer den tatsächlichen Wiederbeschaffungswert Ihres gesamten Hausrats widerspiegeln. Nach einem Umzug verändert sich dieser Wert oft – und zwar deutlich. Neue Möbel, Elektrogeräte, größere oder kleinere Wohnflächen, verschenkte Gegenstände oder andere Veränderungen wirken sich unmittelbar auf die korrekte Kalkulation aus.
Um eine Unterversicherung zu vermeiden – also eine zu niedrige Versicherungssumme –, empfiehlt sich ein pauschaler Richtwert von mindestens 650 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Für besonders hochwertig ausgestattete Haushalte kann auch ein höherer Wert, etwa 800 Euro/m², sinnvoll sein.
Beispiel:
Ziehen Sie von einer 60 m² Wohnung in eine 90 m² Wohnung um, steigt der empfohlene Mindestwert von 39.000 € auf 58.500 €. Wird dieser Betrag nicht angepasst, könnte die Versicherung im Schadensfall Leistungen kürzen.
Wer besonders genau arbeiten möchte, kann mithilfe eines Wertermittlungsbogens den Hausrat detailliert erfassen. Das lohnt sich vor allem bei höherwertigen Gegenständen, geerbten Stücken oder individuell wertvollem Besitz.
Wichtig:
Auch eine Überversicherung kann zum Problem werden – dann zahlen Sie zu viel Beitrag für eine Leistung, die im Ernstfall nicht höher ausfällt. Deshalb lohnt sich eine fachliche Einschätzung.
Ein kurzer Abgleich mit Ihrem Versicherer oder Makler kann verhindern, dass der Umzug zur Deckungslücke wird – und gibt Ihnen langfristige Sicherheit.
Was in Bewegung ist, muss trotzdem abgesichert sein – aber nicht alles ist gedeckt
Was gilt während des Umzugs?
Der Versicherungsschutz Ihrer Hausratversicherung endet nicht am Tag des Umzugs – im Gegenteil: Für einen begrenzten Zeitraum gilt der Schutz sogar für beide Wohnungen. Dennoch gibt es klare Regeln, Fristen und Einschränkungen. Wer hier den Überblick behält, bleibt auch beim Übergang rundum geschützt.
Während eines Umzugs genießen Sie durch Ihre bestehende Hausratversicherung einen sogenannten Übergangsschutz. Dieser gilt in der Regel für bis zu zwei Monate und umfasst sowohl die alte als auch die neue Wohnung. Das bedeutet: Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl oder Sturm sind in beiden Objekten versichert, solange sich Ihr Hausrat dort befindet.
Wichtig zu wissen:
Der Versicherungsschutz gilt nicht für Transportschäden. Wenn also beim Tragen oder Verladen Gegenstände beschädigt werden, greift die Hausratversicherung nicht. Hier haftet – sofern beauftragt – das Umzugsunternehmen im Rahmen einer eigenen Transportversicherung. Bei privaten Helfern tragen Sie das Risiko selbst.
Ein weiterer Punkt betrifft die Organisation:
Damit der Übergangsschutz greift, muss der Umzug beim Versicherer gemeldet worden sein – und zwar spätestens am Tag des Umzugs. Nur dann kann eine doppelte Absicherung erfolgen.
Wenn sich der Umzug verzögert oder über mehrere Wochen erstreckt, wird die alte Wohnung nach Ablauf der Frist wie eine Zweitwohnung behandelt – was zusätzliche Kosten oder eine separate Absicherung notwendig machen kann.
Unser Tipp: Planen Sie ausreichend Zeit für die Übergangsphase ein und klären Sie frühzeitig mit Ihrem Versicherer, wie lange der doppelte Schutz gilt und was im Detail abgesichert ist.
Gut informiert – die nächsten Themen für Ihre neue Wohnsituation
Diese Beiträge helfen Ihnen nach dem Umzug weiter
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Welche Schäden übernimmt die Hausratversicherung? Wann greift die Haftpflicht? Und warum sind beide Policen gerade beim Umzug unersetzlich? Alles Wichtige auf einen Blick.
Nicht jeder Umzug ist gleich – was bei Sonderfällen zu beachten ist
Sonderkündigung, Haushaltszusammenführung und Sonderfälle – was ist zu beachten?
Nicht jeder Umzug bedeutet einfach nur einen Wohnortwechsel. Ob Sie mit Ihrem Partner zusammenziehen, eine Wohngemeinschaft verlassen oder ins Ausland ziehen – all diese Veränderungen haben Auswirkungen auf Ihre Hausratversicherung. Wer die Besonderheiten kennt, kann richtig reagieren und spart sich unnötige Beiträge oder Deckungslücken.
Ein Umzug an sich begründet kein automatisches Kündigungsrecht. Es gibt jedoch besondere Konstellationen, in denen ein Sonderkündigungsrecht gilt – etwa bei einem Umzug ins Ausland. In diesem Fall endet der Versicherungsbedarf in Deutschland, sodass Sie Ihre Hausratversicherung außerordentlich kündigen können – unabhängig von der Vertragslaufzeit.
Auch wenn Sie in ein Pflegeheim ziehen oder die Wohnung vollständig aufgeben, kann eine Sonderkündigung möglich sein. Wichtig: Die Kündigung muss fristgerecht und mit Begründung erfolgen – idealerweise schriftlich und nachweisbar.
Wenn zwei Personen zusammenziehen und beide eine Hausratversicherung besitzen, entsteht schnell eine Doppelversicherung. In solchen Fällen sollte eine der beiden Policen gekündigt werden – meist die mit dem späteren Abschlussdatum. Der verbleibende Vertrag kann an die neue gemeinsame Wohnfläche und den kombinierten Hausrat angepasst werden.
Zusätzlich sollten auch bestehende Haftpflichtversicherungen überprüft werden – denn oft reicht nach dem Zusammenzug ein einziger Vertrag für beide Personen.
Wird eine Wohngemeinschaft aufgelöst oder zieht ein Partner aus, kann die bestehende Hausratversicherung auf den verbleibenden Versicherungsnehmer umgeschrieben werden. Der Ausziehende muss sich dann selbst um einen neuen Schutz kümmern – und sollte prüfen, ob der verbleibende Hausrat für eine neue Wohnung ausreichend abgesichert ist.
Unser Hinweis: In allen Sonderfällen gilt: Frühzeitig informieren, klare Zuständigkeiten klären und keine automatischen Annahmen treffen. Versicherer benötigen konkrete Angaben, um den Schutz richtig umzustellen oder zu beenden.
Neues Land, neue Regeln – wann Ihre Hausratversicherung endet
Umzug ins Ausland – was gilt für Ihre Hausratversicherung?
Wer dauerhaft ins Ausland zieht, muss sich nicht nur um Visa, Umzugslogistik und Verträge kümmern – auch bestehende Versicherungen in Deutschland gehören auf den Prüfstand. Besonders wichtig: Die Hausratversicherung. Denn der Versicherungsschutz endet dort, wo Ihr Hausrat nicht mehr dauerhaft in Deutschland gelagert wird. Wann eine Kündigung möglich ist und was Sie beachten sollten, erfahren Sie hier.
Ziehen Sie dauerhaft ins Ausland, endet der Geltungsbereich Ihrer deutschen Hausratversicherung – denn der Versicherungsschutz bezieht sich stets auf eine Adresse innerhalb Deutschlands. Eine Fortführung ist in den meisten Fällen nicht möglich, da sich die Risiken und rechtlichen Grundlagen im Zielland unterscheiden.
Die Lösung: Sie können Ihre Hausratversicherung außerordentlich kündigen, sobald der Umzug ins Ausland erfolgt ist. Dieses Sonderkündigungsrecht greift unabhängig von der Laufzeit – ein einfacher Nachweis über den Umzug (z. B. Abmeldebestätigung oder Auszugsdatum) genügt in der Regel.
Wichtig: Kündigen Sie aktiv – und warten Sie nicht darauf, dass der Vertrag automatisch endet. Informieren Sie Ihren Versicherer frühzeitig und klären Sie, welche Nachweise für die Beendigung erforderlich sind.
Nach der Kündigung benötigen Sie im neuen Land einen lokalen Versicherungsschutz, sofern Sie dort einen festen Wohnsitz mit eigenem Hausrat begründen. Die Anforderungen und Leistungen können je nach Land stark abweichen – lassen Sie sich am besten von einem ortskundigen Versicherungsexperten beraten.
Unser Tipp: Klären Sie schon vor dem Auszug aus Deutschland, welche Fristen, Formalitäten und Übergangsfristen gelten. So vermeiden Sie unnötige Doppelzahlungen und bleiben lückenlos abgesichert.
Kompakte Antworten auf häufig gestellte Fragen – übersichtlich für Sie aufbereitet.
Was sie schon immer über Hausratversicherung wissen
Muss ich meine Hausratversicherung beim Umzug kündigen?
Nein – in der Regel übernimmt Ihre bestehende Versicherung den neuen Wohnort, sofern Sie den Umzug melden. Eine Kündigung aufgrund Umzug ist nicht möglich.
Bis wann muss ich den Umzug der Versicherung mitteilen?
Sie sollten den Umzug möglichst so früh wie möglich berichten – idealerweise sobald das Datum feststeht, spätestens aber bei Einzug in die neue Wohnung.
Gilt der Versicherungsschutz auch während des Umzugs?
Ja – häufig gilt eine Übergangsfrist, in der beide Wohnungen (alte und neue) versichert sind. Typischerweise zwei bis drei Monate ab Umzugsbeginn.
Welche Angaben muss ich meiner Versicherung beim Umzug übermitteln?
In der Regel benötigen Sie: neue Anschrift, Datum des Umzugs, Wohnfläche der neuen Wohnung, ggf. veränderte Ausstattung oder neue Risiken.
Was passiert, wenn ich die neue Wohnfläche nicht melde?
Wird die Fläche nicht korrekt angegeben oder gemeldet, droht eine Unterversicherung – im Schadenfall erhalten Sie entsprechend weniger Leistung.
Deckt meine Hausratversicherung auch Schäden beim Umzugstransport ab?
Nicht automatisch. Schäden durch das Heben oder Transportieren können ausgeschlossen sein. Bei Beauftragung eines Umzugsunternehmens kann eine separate Transportversicherung ratsam sein.
Ändert sich der Beitrag nach dem Umzug?
Ja – beispielsweise bei größerer Wohnfläche, Wechsel in eine Region mit höherem Risiko oder veränderter Ausstattung kann der Beitrag steigen oder sinken.
Was gilt bei einem Umzug ins Ausland?
Ziehen Sie dauerhaft ins Ausland, endet in der Regel der Schutz der deutschen Hausratversicherung und ein neuer Schutz im Heimatland ist erforderlich.
Kann ich gleichzeitig von der alten und neuen Wohnung versichert sein?
Ja – während der Übergangsfrist sind oft beide Wohnungen versichert. Nach Ablauf dieser Frist gilt der Schutz ausschließlich für die neue Wohnung.
Was sollte ich beim Zusammenzug mit Partner oder WG beachten?
Bei Zusammenzug mehrerer Haushalte steigt der Wert des Hausrats häufig. Die Versicherungssumme sollte entsprechend angepasst werden, damit kein Risiko einer Unterversicherung entsteht.
Mehr Schutz, wenn sich Ihre Lebensumstände ändern
Diese Absicherungen sind nach einem Umzug besonders relevant
Ein Umzug ist der ideale Zeitpunkt, um bestehende Versicherungen zu überprüfen und gezielt zu erweitern. Ob neue Risiken, veränderte Wohnlage oder höherer Wert Ihres Hausrats – hier finden Sie die passenden Themen, die genau zu Ihrer neuen Wohnsituation passen.
Welche Schäden sind versichert, wie wird die Versicherungssumme berechnet und worauf sollten Sie beim Vergleich achten? In unserem Beitrag finden Sie alle Antworten.
Sturm, Starkregen oder Überschwemmung – bei einem Umzug kann sich das Risiko für Naturgefahren deutlich verändern. Wir zeigen, wann und wie Sie sich umfassend absichern.
Zusammenfassung
Ein Umzug bringt nicht nur neue Räume, sondern auch neue Anforderungen an Ihre Hausratversicherung. Wer frühzeitig meldet, Änderungen wie Wohnfläche, Wert oder Adresse korrekt angibt und seinen Schutz anpasst, bleibt auch in der Übergangszeit vollständig abgesichert. Besonders wichtig: Die Versicherungssumme muss stimmen – nur so vermeiden Sie eine Unterversicherung. Denken Sie auch an mögliche Sonderkündigungsrechte, prüfen Sie Ihre Zusatzbausteine und sichern Sie sich bei Bedarf gegen neue Risiken wie Glasbruch oder Elementarschäden ab. Mit einer rechtzeitigen Umstellung ist Ihre Hausratversicherung auch nach dem Umzug rundum auf Sie abgestimmt.
Häufige Fragen
Kann ich beim Umzug den Versicherer wechseln und wie wirkt sich das auf meinen Schutz aus?
Ein Umzug allein berechtigt Sie nicht automatisch zu einem Wechsel der Hausratversicherung. Das Vertragsverhältnis bleibt bestehen und zieht mit Ihnen um. Möchten Sie den Anbieter wechseln, müssen Sie die regulären Kündigungsfristen einhalten und rechtzeitig eine neue Versicherung abschließen, damit der Schutz nahtlos weiterläuft.
Welche Zusatzbausteine lohnen sich beim Umzug in eine neue Wohnung?
Beim Umzug kann eine neue Wohnsituation erfordern, z. B. einen Glasbruchschutz für große Fensterfronten, Fahrrad-Diebstahlschutz außerhalb der Wohnung oder Elementarschadenschutz bei Wohnlagen in Hochwassergebieten. Prüfen Sie den Bedarf neu.
Wie viel Wohnfläche pro Quadratmeter wird typischerweise zur Berechnung der Versicherungssumme herangezogen?
Viele Versicherer verwenden eine Faustformel, z. B. rund 650 € pro Quadratmeter Wohnfläche, um eine pauschale Versicherungssumme zu ermitteln. Beim Umzug prüfen Sie, ob diese Daten noch aktuell sind.
Was passiert mit der Hausratversicherung bei einem Mietende und Umzug in eine Eigentumswohnung?
Der Wechsel von Miete zu Eigentum kann Einfluss auf Bewertungsfaktoren wie Wohnfläche, Lage, Sicherungseinrichtungen oder Nebengebäude haben. Melden Sie die veränderten Umstände Ihrer Versicherung, damit der Schutz korrekt fortgeführt werden kann.