Haus­rat­ver­si­che­rung beim Umzug – Was jetzt wich­tig ist

So bleibt Ihr Ver­si­che­rungs­schutz auch beim Woh­nungs­wech­sel lücken­los bestehen

Hausratversicherung Umzug

Ein Woh­nungs­wech­sel bedeu­tet nicht nur neue Möbel und Kar­tons, son­dern auch Anpas­sungs­be­darf bei bestehen­den Ver­si­che­run­gen. Beson­ders wich­tig ist dabei die Haus­rat­ver­si­che­rung: Sie bleibt zwar grund­sätz­lich bestehen, muss aber an die neue Adres­se, Wohn­flä­che und Risi­ko­si­tua­ti­on ange­passt wer­den. Wer das ver­säumt, ris­kiert Lücken im Ver­si­che­rungs­schutz oder unnö­ti­ge Mehr­kos­ten. In die­sem Bei­trag erfah­ren Sie, wie Sie Ihre Haus­rat­ver­si­che­rung beim Umzug rich­tig umstel­len, was dabei zu beach­ten ist und wann Son­der­re­ge­lun­gen gel­ten – inklu­si­ve Tipps zur Scha­dens­ver­mei­dung und zur Nut­zung mög­li­cher Ein­spar­po­ten­zia­le.

Das Wich­tigs­te auf einem Blick

  • Ver­si­che­rung unbe­dingt vor dem Umzug aktua­li­sie­ren

  • Schutz besteht für bis zu 2 Mona­te in alter und neu­er Woh­nung

  • Kei­ne Leis­tung bei Trans­port­schä­den – Spe­di­ti­on haf­tet

  • Neue Adres­se, Wohn­flä­che und Sicher­heits­merk­ma­le ange­ben

  • Umzug ins Aus­land erlaubt außer­or­dent­li­che Kün­di­gung

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Ihre Über­sicht
Ihre Über­sicht

So stel­len Sie sicher, dass Ihr Schutz auch beim Umzug lücken­los greift

Was pas­siert mit der Haus­rat­ver­si­che­rung beim Umzug?

Ein Umzug hat direk­te Aus­wir­kun­gen auf Ihre bestehen­de Haus­rat­ver­si­che­rung – doch vie­le Ver­si­cher­te sind sich nicht sicher, was genau pas­siert: Bleibt die Poli­ce bestehen? Muss sie gekün­digt wer­den? Wel­che Schrit­te sind nötig? Die gute Nach­richt: Ihre Ver­si­che­rung zieht mit um. Aber sie muss ange­passt wer­den – und zwar recht­zei­tig und kor­rekt. Wir zei­gen Ihnen, wie das funk­tio­niert.

Ihre Haus­rat­ver­si­che­rung endet nicht mit dem Aus­zug – sie zieht auto­ma­tisch mit Ihnen um, sofern der Ver­trag aktiv bleibt. Wich­tig: Wäh­rend des Umzugs besteht für maxi­mal zwei Mona­te ein soge­nann­ter Über­gangs­schutz, das heißt:

  • Ihr Haus­rat ist in bei­den Woh­nun­gen gleich­zei­tig ver­si­chert

  • Vor­aus­set­zung: Sie haben den Ver­si­che­rer über den Umzug infor­miert

  • Es besteht kein Schutz für Trans­port­schä­den, nur für Stand­or­te

  • Nach Ablauf der zwei Mona­te muss der Schutz ein­deu­tig auf die neue Woh­nung über­tra­gen wer­den

Sie müs­sen also kei­ne neue Poli­ce abschlie­ßen – aber Sie müs­sen han­deln, damit der bestehen­de Schutz kor­rekt wei­ter­ge­führt wird.

Damit der Ver­si­che­rungs­schutz lücken­los bleibt und kor­rekt kal­ku­liert wird, sind fol­gen­de Maß­nah­men not­wen­dig:

  • Umzug früh­zei­tig mel­den – am bes­ten, sobald das Umzugs­da­tum fest­steht

  • Neue Adres­se und Wohn­flä­che ange­ben

  • Sicher­heits­merk­ma­le der neu­en Woh­nung (z. B. Tür­schlös­ser, Alarm­an­la­gen) mit­tei­len

  • Wert­ver­än­de­run­gen des Haus­rats prü­fen, z. B. durch neue Anschaf­fun­gen oder Aus­mistak­tio­nen

  • Ver­si­che­rungs­sum­me aktua­li­sie­ren, um Unter­ver­si­che­rung zu ver­mei­den

Wird dies nicht recht­zei­tig erle­digt, dro­hen Leis­tungs­kür­zun­gen oder im Extrem­fall der Ver­lust des Ver­si­che­rungs­schut­zes im Scha­den­fall.

Woh­nung gewech­selt, Wert ver­än­dert – jetzt soll­te auch die Ver­si­che­rungs­sum­me stim­men

Ver­si­che­rungs­sum­me anpas­sen – war­um das nach dem Umzug so wich­tig ist

Jede Ver­än­de­rung im Haus­halt kann Aus­wir­kun­gen auf den Wert Ihres Haus­rats haben – sei es durch neue Anschaf­fun­gen, klei­ne­re Wohn­flä­che oder eine kom­plet­te Neu­ord­nung. Wer nach dem Umzug die Ver­si­che­rungs­sum­me nicht anpasst, ris­kiert eine Unter- oder Über­ver­si­che­rung. Wir zei­gen, wor­auf es jetzt ankommt – und wie Sie dau­er­haft rich­tig abge­si­chert blei­ben.

Die Ver­si­che­rungs­sum­me in der Haus­rat­ver­si­che­rung soll­te immer den tat­säch­li­chen Wie­der­be­schaf­fungs­wert Ihres gesam­ten Haus­rats wider­spie­geln. Nach einem Umzug ver­än­dert sich die­ser Wert oft – und zwar deut­lich. Neue Möbel, Elek­tro­ge­rä­te, grö­ße­re oder klei­ne­re Wohn­flä­chen, ver­schenk­te Gegen­stän­de oder ande­re Ver­än­de­run­gen wir­ken sich unmit­tel­bar auf die kor­rek­te Kal­ku­la­ti­on aus.

Um eine Unter­ver­si­che­rung zu ver­mei­den – also eine zu nied­ri­ge Ver­si­che­rungs­sum­me –, emp­fiehlt sich ein pau­scha­ler Richt­wert von min­des­tens 650 Euro pro Qua­drat­me­ter Wohn­flä­che. Für beson­ders hoch­wer­tig aus­ge­stat­te­te Haus­hal­te kann auch ein höhe­rer Wert, etwa 800 Euro/m², sinn­voll sein.

Bei­spiel:
Zie­hen Sie von einer 60 m² Woh­nung in eine 90 m² Woh­nung um, steigt der emp­foh­le­ne Min­dest­wert von 39.000 € auf 58.500 €. Wird die­ser Betrag nicht ange­passt, könn­te die Ver­si­che­rung im Scha­dens­fall Leis­tun­gen kür­zen.

Wer beson­ders genau arbei­ten möch­te, kann mit­hil­fe eines Wert­ermitt­lungs­bo­gens den Haus­rat detail­liert erfas­sen. Das lohnt sich vor allem bei höher­wer­ti­gen Gegen­stän­den, geerb­ten Stü­cken oder indi­vi­du­ell wert­vol­lem Besitz.

Wich­tig:
Auch eine Über­ver­si­che­rung kann zum Pro­blem wer­den – dann zah­len Sie zu viel Bei­trag für eine Leis­tung, die im Ernst­fall nicht höher aus­fällt. Des­halb lohnt sich eine fach­li­che Ein­schät­zung.

Ein kur­zer Abgleich mit Ihrem Ver­si­che­rer oder Mak­ler kann ver­hin­dern, dass der Umzug zur Deckungs­lü­cke wird – und gibt Ihnen lang­fris­ti­ge Sicher­heit.

Was in Bewe­gung ist, muss trotz­dem abge­si­chert sein – aber nicht alles ist gedeckt

Was gilt wäh­rend des Umzugs?

Der Ver­si­che­rungs­schutz Ihrer Haus­rat­ver­si­che­rung endet nicht am Tag des Umzugs – im Gegen­teil: Für einen begrenz­ten Zeit­raum gilt der Schutz sogar für bei­de Woh­nun­gen. Den­noch gibt es kla­re Regeln, Fris­ten und Ein­schrän­kun­gen. Wer hier den Über­blick behält, bleibt auch beim Über­gang rund­um geschützt.

Wäh­rend eines Umzugs genie­ßen Sie durch Ihre bestehen­de Haus­rat­ver­si­che­rung einen soge­nann­ten Über­gangs­schutz. Die­ser gilt in der Regel für bis zu zwei Mona­te und umfasst sowohl die alte als auch die neue Woh­nung. Das bedeu­tet: Schä­den durch Feu­er, Lei­tungs­was­ser, Ein­bruch­dieb­stahl oder Sturm sind in bei­den Objek­ten ver­si­chert, solan­ge sich Ihr Haus­rat dort befin­det.

Wich­tig zu wis­sen:
Der Ver­si­che­rungs­schutz gilt nicht für Trans­port­schä­den. Wenn also beim Tra­gen oder Ver­la­den Gegen­stän­de beschä­digt wer­den, greift die Haus­rat­ver­si­che­rung nicht. Hier haf­tet – sofern beauf­tragt – das Umzugs­un­ter­neh­men im Rah­men einer eige­nen Trans­port­ver­si­che­rung. Bei pri­va­ten Hel­fern tra­gen Sie das Risi­ko selbst.

Ein wei­te­rer Punkt betrifft die Orga­ni­sa­ti­on:
Damit der Über­gangs­schutz greift, muss der Umzug beim Ver­si­che­rer gemel­det wor­den sein – und zwar spä­tes­tens am Tag des Umzugs. Nur dann kann eine dop­pel­te Absi­che­rung erfol­gen.

Wenn sich der Umzug ver­zö­gert oder über meh­re­re Wochen erstreckt, wird die alte Woh­nung nach Ablauf der Frist wie eine Zweit­woh­nung behan­delt – was zusätz­li­che Kos­ten oder eine sepa­ra­te Absi­che­rung not­wen­dig machen kann.

Unser Tipp: Pla­nen Sie aus­rei­chend Zeit für die Über­gangs­pha­se ein und klä­ren Sie früh­zei­tig mit Ihrem Ver­si­che­rer, wie lan­ge der dop­pel­te Schutz gilt und was im Detail abge­si­chert ist.

Gut infor­miert – die nächs­ten The­men für Ihre neue Wohn­si­tua­ti­on

Die­se Bei­trä­ge hel­fen Ihnen nach dem Umzug wei­ter

Ein Umzug ist auch ein idea­ler Zeit­punkt, um den gesam­ten Ver­si­che­rungs­schutz zu über­prü­fen. Die­se drei Bei­trä­ge hel­fen Ihnen, typi­sche Fra­gen zu klä­ren und zei­gen, wie Sie sich rund um Haus­rat, Haft­pflicht und Wohn­ver­än­de­rung rich­tig absi­chern.

Unter­ver­si­che­rungs­ver­zicht

Unterversicherungsverzicht

Wie stel­len Sie sicher, dass Ihre Ver­si­che­rung im Scha­den­fall voll­stän­dig leis­tet – auch bei Wert­stei­ge­run­gen? In unse­rem Bei­trag zum Unter­ver­si­che­rungs­ver­zicht erfah­ren Sie, war­um die­ser Bau­stein beim Woh­nungs­wech­sel beson­ders wich­tig ist.

Ers­te eige­ne Woh­nung

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Ein­zug in die ers­te Woh­nung? Wir zei­gen Ihnen, wel­che Ver­si­che­run­gen wirk­lich wich­tig sind, wor­auf Sie ach­ten müs­sen – und wie Sie mit wenig Auf­wand rich­tig abge­si­chert star­ten.

Haus­rat & Haft­pflicht­ver­si­che­rung

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Wel­che Schä­den über­nimmt die Haus­rat­ver­si­che­rung? Wann greift die Haft­pflicht? Und war­um sind bei­de Poli­cen gera­de beim Umzug uner­setz­lich? Alles Wich­ti­ge auf einen Blick.

Nicht jeder Umzug ist gleich – was bei Son­der­fäl­len zu beach­ten ist

Son­der­kün­di­gung, Haus­halts­zu­sam­men­füh­rung und Son­der­fäl­le – was ist zu beach­ten?

Nicht jeder Umzug bedeu­tet ein­fach nur einen Wohn­ort­wech­sel. Ob Sie mit Ihrem Part­ner zusam­men­zie­hen, eine Wohn­ge­mein­schaft ver­las­sen oder ins Aus­land zie­hen – all die­se Ver­än­de­run­gen haben Aus­wir­kun­gen auf Ihre Haus­rat­ver­si­che­rung. Wer die Beson­der­hei­ten kennt, kann rich­tig reagie­ren und spart sich unnö­ti­ge Bei­trä­ge oder Deckungs­lü­cken.

Son­der­kün­di­gungs­recht bei bestimm­ten Umzugs­ar­ten

Ein Umzug an sich begrün­det kein auto­ma­ti­sches Kün­di­gungs­recht. Es gibt jedoch beson­de­re Kon­stel­la­tio­nen, in denen ein Son­der­kün­di­gungs­recht gilt – etwa bei einem Umzug ins Aus­land. In die­sem Fall endet der Ver­si­che­rungs­be­darf in Deutsch­land, sodass Sie Ihre Haus­rat­ver­si­che­rung außer­or­dent­lich kün­di­gen kön­nen – unab­hän­gig von der Ver­trags­lauf­zeit.

Auch wenn Sie in ein Pfle­ge­heim zie­hen oder die Woh­nung voll­stän­dig auf­ge­ben, kann eine Son­der­kün­di­gung mög­lich sein. Wich­tig: Die Kün­di­gung muss frist­ge­recht und mit Begrün­dung erfol­gen – idea­ler­wei­se schrift­lich und nach­weis­bar.

Haus­halts­zu­sam­men­füh­rung – dop­pelt ver­si­chert?

Wenn zwei Per­so­nen zusam­men­zie­hen und bei­de eine Haus­rat­ver­si­che­rung besit­zen, ent­steht schnell eine Dop­pel­ver­si­che­rung. In sol­chen Fäl­len soll­te eine der bei­den Poli­cen gekün­digt wer­den – meist die mit dem spä­te­ren Abschluss­da­tum. Der ver­blei­ben­de Ver­trag kann an die neue gemein­sa­me Wohn­flä­che und den kom­bi­nier­ten Haus­rat ange­passt wer­den.

Zusätz­lich soll­ten auch bestehen­de Haft­pflicht­ver­si­che­run­gen über­prüft wer­den – denn oft reicht nach dem Zusam­men­zug ein ein­zi­ger Ver­trag für bei­de Per­so­nen.

Tren­nung oder Aus­zug aus Wohn­ge­mein­schaft

Wird eine Wohn­ge­mein­schaft auf­ge­löst oder zieht ein Part­ner aus, kann die bestehen­de Haus­rat­ver­si­che­rung auf den ver­blei­ben­den Ver­si­che­rungs­neh­mer umge­schrie­ben wer­den. Der Aus­zie­hen­de muss sich dann selbst um einen neu­en Schutz küm­mern – und soll­te prü­fen, ob der ver­blei­ben­de Haus­rat für eine neue Woh­nung aus­rei­chend abge­si­chert ist.

Unser Hin­weis: In allen Son­der­fäl­len gilt: Früh­zei­tig infor­mie­ren, kla­re Zustän­dig­kei­ten klä­ren und kei­ne auto­ma­ti­schen Annah­men tref­fen. Ver­si­che­rer benö­ti­gen kon­kre­te Anga­ben, um den Schutz rich­tig umzu­stel­len oder zu been­den.

Neu­es Land, neue Regeln – wann Ihre Haus­rat­ver­si­che­rung endet

Umzug ins Aus­land – was gilt für Ihre Haus­rat­ver­si­che­rung?

Wer dau­er­haft ins Aus­land zieht, muss sich nicht nur um Visa, Umzugs­lo­gis­tik und Ver­trä­ge küm­mern – auch bestehen­de Ver­si­che­run­gen in Deutsch­land gehö­ren auf den Prüf­stand. Beson­ders wich­tig: Die Haus­rat­ver­si­che­rung. Denn der Ver­si­che­rungs­schutz endet dort, wo Ihr Haus­rat nicht mehr dau­er­haft in Deutsch­land gela­gert wird. Wann eine Kün­di­gung mög­lich ist und was Sie beach­ten soll­ten, erfah­ren Sie hier.

Zie­hen Sie dau­er­haft ins Aus­land, endet der Gel­tungs­be­reich Ihrer deut­schen Haus­rat­ver­si­che­rung – denn der Ver­si­che­rungs­schutz bezieht sich stets auf eine Adres­se inner­halb Deutsch­lands. Eine Fort­füh­rung ist in den meis­ten Fäl­len nicht mög­lich, da sich die Risi­ken und recht­li­chen Grund­la­gen im Ziel­land unter­schei­den.

Die Lösung: Sie kön­nen Ihre Haus­rat­ver­si­che­rung außer­or­dent­lich kün­di­gen, sobald der Umzug ins Aus­land erfolgt ist. Die­ses Son­der­kün­di­gungs­recht greift unab­hän­gig von der Lauf­zeit – ein ein­fa­cher Nach­weis über den Umzug (z. B. Abmel­de­be­stä­ti­gung oder Aus­zugs­da­tum) genügt in der Regel.

Wich­tig: Kün­di­gen Sie aktiv – und war­ten Sie nicht dar­auf, dass der Ver­trag auto­ma­tisch endet. Infor­mie­ren Sie Ihren Ver­si­che­rer früh­zei­tig und klä­ren Sie, wel­che Nach­wei­se für die Been­di­gung erfor­der­lich sind.

Nach der Kün­di­gung benö­ti­gen Sie im neu­en Land einen loka­len Ver­si­che­rungs­schutz, sofern Sie dort einen fes­ten Wohn­sitz mit eige­nem Haus­rat begrün­den. Die Anfor­de­run­gen und Leis­tun­gen kön­nen je nach Land stark abwei­chen – las­sen Sie sich am bes­ten von einem orts­kun­di­gen Ver­si­che­rungs­exper­ten bera­ten.

Unser Tipp: Klä­ren Sie schon vor dem Aus­zug aus Deutsch­land, wel­che Fris­ten, For­ma­li­tä­ten und Über­gangs­fris­ten gel­ten. So ver­mei­den Sie unnö­ti­ge Dop­pel­zah­lun­gen und blei­ben lücken­los abge­si­chert.

Mehr Schutz, wenn sich Ihre Lebens­um­stän­de ändern

Die­se Absi­che­run­gen sind nach einem Umzug beson­ders rele­vant

Ein Umzug ist der idea­le Zeit­punkt, um bestehen­de Ver­si­che­run­gen zu über­prü­fen und gezielt zu erwei­tern. Ob neue Risi­ken, ver­än­der­te Wohn­la­ge oder höhe­rer Wert Ihres Haus­rats – hier fin­den Sie die pas­sen­den The­men, die genau zu Ihrer neu­en Wohn­si­tua­ti­on pas­sen.

Hausrat-Versicherung

Haus­rat­ver­si­che­rung

Wel­che Schä­den sind ver­si­chert, wie wird die Ver­si­che­rungs­sum­me berech­net und wor­auf soll­ten Sie beim Ver­gleich ach­ten? In unse­rem Bei­trag fin­den Sie alle Ant­wor­ten.

Elementarversicherung

Ele­men­tar­ver­si­che­rung

Sturm, Stark­re­gen oder Über­schwem­mung – bei einem Umzug kann sich das Risi­ko für Natur­ge­fah­ren deut­lich ver­än­dern. Wir zei­gen, wann und wie Sie sich umfas­send absi­chern.

Zusam­men­fas­sung

Ein Umzug bringt nicht nur neue Räu­me, son­dern auch neue Anfor­de­run­gen an Ihre Haus­rat­ver­si­che­rung. Wer früh­zei­tig mel­det, Ände­run­gen wie Wohn­flä­che, Wert oder Adres­se kor­rekt angibt und sei­nen Schutz anpasst, bleibt auch in der Über­gangs­zeit voll­stän­dig abge­si­chert. Beson­ders wich­tig: Die Ver­si­che­rungs­sum­me muss stim­men – nur so ver­mei­den Sie eine Unter­ver­si­che­rung. Den­ken Sie auch an mög­li­che Son­der­kün­di­gungs­rech­te, prü­fen Sie Ihre Zusatz­bau­stei­ne und sichern Sie sich bei Bedarf gegen neue Risi­ken wie Glas­bruch oder Ele­men­tar­schä­den ab. Mit einer recht­zei­ti­gen Umstel­lung ist Ihre Haus­rat­ver­si­che­rung auch nach dem Umzug rund­um auf Sie abge­stimmt.

häu­fi­ge Fra­gen

Die Haus­rat­ver­si­che­rung zieht mit Ihnen um – sie bleibt also bestehen. Wich­tig ist, dass Sie den Umzug recht­zei­tig mel­den und die neue Adres­se sowie even­tu­el­le Ände­run­gen (z. B. Wohn­flä­che oder Sicher­heits­stan­dard) mit­tei­len. Nur so bleibt der Schutz lücken­los.

Ja, in der Regel besteht für bis zu zwei Mona­te ein soge­nann­ter Über­gangs­schutz. In die­ser Zeit ist Ihr Haus­rat sowohl in der alten als auch in der neu­en Woh­nung abge­si­chert – jedoch nur gegen klas­si­sche Risi­ken wie Feu­er, Ein­bruch oder Lei­tungs­was­ser, nicht beim Trans­port.

Schä­den beim Tra­gen, Ver­la­den oder Trans­por­tie­ren sind nicht über die Haus­rat­ver­si­che­rung ver­si­chert. Bei pro­fes­sio­nel­len Umzugs­fir­men greift deren Trans­port­ver­si­che­rung. Bei pri­va­ten Hel­fern haf­ten Sie selbst – hier kann eine pri­va­te Haft­pflicht­ver­si­che­rung oder Trans­port­zu­satz sinn­voll sein.

Ein nor­ma­ler Umzug ist kein Kün­di­gungs­grund. Aus­nah­men gel­ten bei Umzug ins Aus­land, beim Zusam­men­zug mit Part­nern oder bei voll­stän­di­ger Haus­halts­auf­lö­sung. In sol­chen Fäl­len besteht ein Son­der­kün­di­gungs­recht – die Bedin­gun­gen sind mit dem Ver­si­che­rer abzu­klä­ren.