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Exotische Tierhalterhaftpflichtversicherung – Pflicht & Schutz für besondere Tiere
Für Halter von Schlangen, Alpakas, Wildvögeln & Co. – rechtlich abgesichert und finanziell geschützt.
Die Haltung exotischer Tiere erfreut sich wachsender Beliebtheit – von Schlangen und Echsen über Alpakas bis hin zu Papageien oder Kängurus. Doch mit der Faszination geht auch Verantwortung einher. Denn anders als bei klassischen Haustieren greift der Schutz der Privathaftpflicht nicht. Für viele exotische Tierarten besteht sogar eine gesetzliche Versicherungspflicht – etwa nach dem Gifttiergesetz in Nordrhein-Westfalen. Wer seiner Pflicht nicht nachkommt, riskiert hohe Kosten im Schadensfall. Ob Bissverletzung, Sachschaden oder aufwendige Such- und Rettungseinsätze: Eine spezialisierte Tierhalterhaftpflicht für Exoten schützt Sie vor den finanziellen Folgen. Mit Cleos Tierversicherung steht eine leistungsstarke Lösung zur Verfügung, die auf die Haltung außergewöhnlicher Tiere zugeschnitten ist – ohne Selbstbeteiligung, mit hoher Deckung und sofortiger Versicherungsbestätigung.
Weitere sinnvolle Ergänzungen für Exotenhalter
Eine Haftpflichtversicherung schützt Sie vor Haftungsrisiken – doch sie ist nicht der einzige Baustein, der bei exotischen Tieren sinnvoll ist. In bestimmten Fällen ist auch eine Absicherung bei Krankheit oder ein Überblick über die Tierarztkosten empfehlenswert. Diese Produkte ergänzen Ihre Absicherung gezielt.
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Das Wichtigste im Überblick
Pflichtversicherung für außergewöhnliche Tiere
Was deckt eine exotische Tierhalterhaftpflichtversicherung ab?
Wer exotische Tiere hält, trägt eine besondere Verantwortung – gegenüber der Umwelt, gegenüber Dritten und nicht zuletzt gegenüber sich selbst. Während Hundehalter gesetzlich klar geregelt versichert sein müssen, herrscht bei Exoten häufig Unsicherheit. Die exotische Tierhalterhaftpflicht schließt genau diese Lücke: Sie schützt private Tierhalter vor finanziellen Schäden, die durch ihre Tiere verursacht werden, und erfüllt gleichzeitig die gesetzlichen Anforderungen, wie sie beispielsweise in Nordrhein-Westfalen durch das Gifttiergesetz vorgegeben sind. Anders als bei der Privathaftpflicht liegt hier ein gezielter Fokus auf besonderen Risiken – ob bei Giftschlangen, Waranen, Wildziegen, Papageien oder Alpakas. Für Halter bedeutet das: Rechtssicherheit, Absicherung und klare Regelungen im Schadensfall – mit sofortiger Versicherungsbestätigung, wenn erforderlich.
Die Haltung exotischer Tiere birgt besondere Risiken – sowohl für den Halter selbst als auch für Dritte. Ob eine entlaufene Giftschlange, ein Biss durch eine Vogelspinne oder Flurschäden durch Alpakas: Ohne entsprechenden Versicherungsschutz haftet der Tierhalter mit seinem Privatvermögen. Eine exotische Tierhalterhaftpflicht übernimmt berechtigte Schadenersatzforderungen und wehrt unberechtigte Ansprüche ab. Sie schützt Sie vor hohen Kosten und erfüllt in vielen Fällen sogar eine gesetzliche Pflicht, etwa in Nordrhein-Westfalen oder bei Haltung genehmigungspflichtiger Arten. Auch Such- und Bergungskosten sind abgedeckt – ein wichtiger Punkt bei entwischten Tieren wie Reptilien oder Papageien.
Eine klassische Privathaftpflichtversicherung deckt nur Kleintiere wie Katzen oder Ziervögel oder die erlaubte Haltung von wilden Tieren (in einer begrenzten Anzal) ab – exotische Tiere sind fast immer ausgeschlossen. Vor allem bei Gefahr- oder Gifttieren (z. B. Skorpione, Schlangen, Wildkatzen) lehnen Standardversicherer den Schutz grundsätzlich ab. Auch friedliche Exoten wie Alpakas, Kamele oder Korallen fallen regelmäßig durch das Raster. Die exotische Tierhalterhaftpflicht hingegen ist speziell auf diese Tierarten ausgerichtet. Sie berücksichtigt die besondere Gefährdungslage, die tierschutzrechtlichen Haltevorgaben und die spezifischen Schadenarten, die bei Exoten auftreten können.
Für viele exotische Tiere besteht eine gesetzliche Versicherungspflicht – insbesondere in Bundesländern mit Gifttierverordnungen wie Nordrhein-Westfalen. Dort müssen Halter bestimmter Tiere (z. B. Giftschlangen, Skorpione, Spinnen) eine Tierhalterhaftpflicht mit einer Mindestdeckungssumme von 1 Mio. Euro nachweisen. Auch andere Bundesländer fordern für bestimmte Arten (z. B. Wildkatezn) einen behördlichen Versicherungsnachweis. Die exotische Tierhalterhaftpflicht erfüllt alle geltenden Anforderungen und stellt die notwendige Bestätigung sofort digital bereit. Wer gegen gesetzliche Vorgaben verstößt, riskiert Bußgelder oder die Entziehung der Halteerlaubnis.
Was gilt eigentlich als exotisch?
Was bedeutet „exotisches Tier“ im Sinne der Versicherung?
Als „exotisch“ gelten Tiere, die nicht in der geografischen Region heimisch sind, in der sie gehalten werden. Der Begriff bezieht sich also auf die Herkunft – nicht auf die Gefährlichkeit eines Tieres. Exotische Tiere sind häufig das Ergebnis des internationalen Tierhandels oder stammen aus spezialisierten Zuchtprogrammen. In Deutschland leben viele dieser Tiere in Privathaushalten – von Spinnen und Amphibien bis hin zu Wildvögeln, Alpakas oder Wildkatzen mit Genehmigung.
Wichtig: Die Haltung exotischer Tiere sollte stets gut überlegt erfolgen. Artgerechte Unterbringung, Respekt vor dem Tier und Wissen über seine spezifischen Bedürfnisse sind Voraussetzungen für eine verantwortungsvolle Tierhaltung. Das gilt besonders bei Wild- oder Gefahrtieren, deren Haltung auch rechtlich klar geregelt ist.
Zu den am häufigsten gehaltenen exotischen Tieren in Deutschland zählen:
Reptilien wie Bartagamen, Geckos und Schlangen
Vögel wie Papageien, Pfaue und Sittiche
Säugetiere wie Chinchillas, Alpakas, Lamas oder Mini-Esel
Amphibien wie Frösche, Axolotl und Salamander
Insekten wie Vogelspinnen, Stabheuschrecken und Gottesanbeterinnen
Fisch- und Korallenarten aus Süß- und Meerwasseraquarien
Wildkatzen wie Savannah, Serval oder Bengal (mit Halteerlaubnis)
Nutztierähnliche Arten wie Kängurus, Dromedare oder Wildziegen
Umfangreicher Versicherungsschutz für Halter exotischer Tiere
Welche Leistungen sind bei Cleos abgedeckt?
Eine Tierhalterhaftpflicht für exotische Tiere muss mehr leisten als eine Standardpolice. Die Haltung seltener und teilweise genehmigungspflichtiger Tiere erfordert einen Versicherungsschutz, der auf besondere Risiken, gesetzliche Anforderungen und Haltesituationen zugeschnitten ist. Cleos bietet dafür einen umfassenden Tarif, der sowohl Privathalter als auch nebengewerbliche Nutzung absichert.
Neben der klassischen Absicherung von Personen‑, Sach- und Vermögensschäden bietet Cleos zahlreiche Zusatzleistungen, die speziell auf exotische Tierarten zugeschnitten sind. Dazu gehören unter anderem die Übernahme von Such- und Rettungskosten, der Einschluss von Mietschäden oder die Mitversicherung von Flurschäden. Auch gesetzlich verpflichtende Leistungen – wie die Absicherung gemäß Gifttiergesetz NRW – werden erfüllt. Für Tierhalter mit nebenberuflicher Tätigkeit ist ein Umsatz bis 22.000 € jährlich versichert.
Leistungsübersicht exotische Tierhalterhaftpflichtversicherung
Leistung | Details |
---|---|
Versicherungssumme für Sach‑, Personen- und Vermögensschäden | 10 Mio. Euro |
Vorsorge für neu hinzukommende Risiken | 5 Mio. Euro |
Erfüllung aller Vorgaben nach Gifttiergesetz NRW | ✅ |
Teilnahme an Veranstaltungen (z. B. Messen) | ✅ |
Such‑, Rettungs- und Bergungskosten | 1,5 Mio. Euro |
Jungtiere automatisch mitversichert (bis 12 Monate, beim Muttertier) | ✅ |
Mietschäden an Räumen in Gebäuden | 300.000 Euro |
Mietschäden in Ferienunterkünften (z. B. Hotel, Ferienwohnung) | 5.000 Euro |
Mietschäden an beweglichen, gemieteten oder geliehenen Sachen | 2.500 Euro |
Nebenberufliche Nutzung bis 22.000 € Jahresumsatz | ✅ |
Mitversicherung von Flurschäden | ✅ |
Update-Garantie: beitragsfreie Leistungsverbesserungen | ✅ |
Besitzstandsgarantie: keine Verschlechterung zum Vorvertrag | ✅ |
Versicherbare Tiere (Auswahl) | |
|
Der Tarif von Cleos erfüllt nicht nur alle gesetzlichen Vorgaben, sondern schließt auch viele Halterbedürfnisse mit ein, die über die Pflicht hinausgehen – wie etwa Schutz bei Messebesuchen, für Mietobjekte oder bei nebenberuflichen Tätigkeiten. Insbesondere für seltenere Tierarten oder Kombinationen (z. B. Wildkatze und Alpakas) ist eine individualisierbare Absicherung gewährleistet.
Auch bei Tierflucht sind Sie auf der sicheren Seite: Such- und Bergungskosten sind bis 1,5 Mio. Euro abgedeckt – ein Vorteil, der bei herkömmlichen Versicherungen kaum zu finden ist.
Weitere wichtige Themen für Exotenhalter
Gut informiert – auch über Krankenschutz und Tierarztkosten
Neben der Haftpflicht ist auch der gesundheitliche Schutz exotischer Tiere sowie der Überblick über mögliche Behandlungskosten von Bedeutung. Ob Erkrankung, Unfall oder Routineversorgung – gerade bei seltenen Arten entstehen schnell hohe Kosten, die nicht durch die Haftpflichtversicherung gedeckt sind. Die folgenden Themen liefern ergänzendes Wissen und zeigen, wie Sie als Tierhalter umfassend vorsorgen können.
Papageienversicherung
Absicherung für Papageien & Wildvögel
Großsittiche, Aras oder Pfaue sind empfindliche Tiere. Eine Vogelkrankenversicherung schützt vor hohen Tierarztkosten bei Krankheiten wie Aspergillose oder Kropfentzündung – und erleichtert die Entscheidung für notwendige Behandlungen.
Gebührenordnung für Tierärzte
Was darf die Behandlung kosten?
Die GOT regelt, welche Beträge Tierärzte für bestimmte Leistungen verlangen dürfen. Besonders bei exotischen Tieren entstehen schnell ungeplante Mehrkosten – z. B. für Sonderuntersuchungen oder Narkosen. Ein Blick in die GOT schafft Klarheit.
Exotische Tierversicherung
Krankenschutz für Reptilien & Amphibien
Eine Tierkrankenversicherung für Exoten wie Bartagamen, Warane oder Frösche hilft, Behandlungskosten bei Verletzungen oder Erkrankungen zu decken – unabhängig davon, ob es sich um Infektionen, Parasiten oder Unfälle handelt.
Kosten & Beitragshöhe auf einen Blick
Was kostet die exotische Tierhalterhaftpflichtversicherung?
Die Beitragshöhe hängt bei Cleos Tierversicherung direkt von der Art und Anzahl Ihrer Tiere ab. Besonders praktisch: Mehrere Tiere können in einem Vertrag versichert werden – gestaffelt nach Tierkategorie. Die Beiträge starten bereits bei 4 € monatlich. Für viele Halter ist das eine unkomplizierte und bezahlbare Lösung, um auch bei exotischen Tierarten umfassend abgesichert zu sein.
Beitragssätze für größere Exoten (z. B. Wildkatzen, Alpakas, Esel)
Für größere exotische Tiere, die mehr Raum beanspruchen oder intensiver gehalten werden, gelten gestaffelte Beiträge je nach Anzahl. Dazu zählen insbesondere:
- Wildkatzen (Savannah, Serval, Bengal)
- Alpakas, Lamas, Kamele, Dromedare
- Wildziegen, Wildschafe
- (Mini)Esel und Minischweine
Der Beitrag steigt mit der Anzahl der Tiere, bleibt aber auch bei mehreren Tieren im Jahr bezahlbar:
Anzahl Tiere | Monatsbeitrag |
---|---|
1 Tier | 4,00 € |
2 Tiere | 6,94 € |
3 Tiere | 10,41 € |
4 Tiere | 13,88 € |
5 Tiere | 17,35 € |
Hinweis: Die Beiträge gelten bei monatlicher Zahlweise. Bei jährlicher Zahlweise reduziert sich der Gesamtbetrag.
Beitragssätze für kleinere Exoten (z. B. Reptilien, Insekten, Vögel)
Für Kleintierarten und Tiergruppen, die häufiger gesammelt oder in größeren Stückzahlen gehalten werden, bietet Cleos besonders attraktive Staffelbeiträge. Dies betrifft unter anderem:
- Spinnen, Skorpione, Hundertfüßer
- Schlangen, Warane, Chamäleons, Echsen
- Fische, Frösche, Korallen, Cephalopoden
- Wildvögel, Papageien, Pfaue
Der Beitrag richtet sich hier nach der Gesamtzahl der Tiere und bleibt auch bei größeren Beständen günstig:
Tieranzahl (Gruppe) | Monatsbeitrag |
---|---|
bis 5 Tiere | 4,00 € |
bis 10 Tiere | 5,00 € |
bis 20 Tiere | 6,67 € |
bis 50 Tiere | 9,17 € |
bis 100 Tiere | 12,08 € |
bis 200 Tiere | 20,83 € |
Mindestprämie: 4 €/Monat. Alle Tiere können gemeinsam über ein Online-Formular versichert werden.
Verantwortung, Rechtssicherheit und Schutz im Ernstfall
Warum eine Tierhalterhaftpflicht für exotische Tiere unverzichtbar ist
Ob Spinne, Wildkatze oder Känguru – wer exotische Tiere hält, übernimmt ein hohes Maß an Verantwortung. Die Haftungsrisiken sind oft schwer kalkulierbar, da viele dieser Tiere ein unberechenbares Verhalten zeigen oder in bestimmten Situationen außergewöhnlich reagieren. Gleichzeitig bestehen in mehreren Bundesländern – insbesondere in Nordrhein-Westfalen – gesetzliche Versicherungspflichten. Eine spezialisierte Tierhalterhaftpflicht schafft hier nicht nur Sicherheit im Schadensfall, sondern auch Klarheit gegenüber Behörden und der Umwelt.
Die Haltung exotischer Tiere unterscheidet sich grundlegend von klassischen Haustieren wie Hund oder Katze. Viele Exoten unterliegen besonderen Haltungsauflagen, benötigen Genehmigungen oder fallen unter das Gifttiergesetz NRW. Wer solche Tiere privat hält, muss jederzeit nachweisen können, dass er die gesetzlich vorgeschriebene Tierhalterhaftpflicht abgeschlossen hat – inklusive Mindestdeckung und Versicherungsbestätigung.
Doch auch unabhängig von gesetzlichen Vorschriften besteht ein erhebliches Haftungsrisiko:
Entwischt etwa eine Würgeschlange, eine Vogelspinne oder ein Waran, kann es zu öffentlichen Rettungseinsätzen kommen. Diese verursachen schnell Kosten im vier- bis fünfstelligen Bereich – für Suchtrupps, Evakuierungen, Sicherungsmaßnahmen oder medizinische Notfallversorgung nach Bissverletzungen. Ohne Haftpflichtversicherung muss der Halter diese Ausgaben aus eigener Tasche zahlen.
Auch sogenannte friedliche Exoten wie Alpakas oder Papageien können Schäden verursachen – etwa durch Flurschäden, Angriffe auf Besucher oder Beschädigungen an Mietobjekten. Besonders prekär wird es, wenn ein Schaden an Dritten entsteht und Schmerzensgeld oder Verdienstausfall geltend gemacht wird.
Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung für exotische Tiere übernimmt in solchen Fällen nicht nur den Schadensersatz, sondern schützt Sie auch bei unberechtigten Forderungen – etwa wenn Zeugen widersprüchliche Aussagen machen oder das Tier zu Unrecht beschuldigt wird.
Hinzu kommt: Die Absicherung signalisiert auch gegenüber Behörden und dem sozialen Umfeld, dass Sie als Tierhalter Ihren Pflichten nachkommen und verantwortungsbewusst handeln. Gerade bei Nachbarn oder Vermietern kann das Vertrauen schaffen und Konflikte vermeiden.
Kurz gesagt: Eine exotische Tierhalterhaftpflicht ist weit mehr als eine Formalie – sie ist ein entscheidender Schutzmechanismus für Sie, Ihr Tier und Ihr Umfeld. Und: Sie ermöglicht es überhaupt erst, viele Tierarten rechtssicher zu halten.
Typische Schadenfälle – und was sie kosten können
Welche finanziellen Risiken entstehen bei exotischen Tieren?
Schäden durch exotische Tiere betreffen fast immer Dritte – und damit den Haftungsbereich des Halters. Dabei reichen die Szenarien von spektakulären Vorfällen wie entlaufenen Giftschlangen bis hin zu alltäglichen Missgeschicken mit Besuchern oder Nachbarn. Die folgenden Beispiele verdeutlichen, wie hoch die finanziellen Folgen ausfallen können – und warum eine spezialisierte Tierhalterhaftpflichtversicherung unverzichtbar ist.
Flieht eine giftige Schlange aus ihrer Haltung, greifen in vielen Städten sofort umfassende Sicherheitsmaßnahmen. Die Evakuierung von Wohnhäusern oder ganzen Straßenzügen, der Einsatz von Feuerwehr, Polizei, Tierexperten und Spezialausrüstung verursachen teils erhebliche Kosten. In NRW gab es bereits mehrere dokumentierte Fälle mit Gesamtschäden im mittleren fünfstelligen Bereich.
Kalkulierte Kosten im Haftpflichtfall:
Einsatzkräfte & Tierfang: 5.000–12.000 €
Evakuierung & Unterbringung von Anwohnern: 2.000–8.000 €
Schadenersatz bei Folgeschäden (z. B. Verdienstausfall, Mietminderung): 2.000–5.000 €
Fazit: Ohne Haftpflichtversicherung haftet der Tierhalter persönlich – teils mit seinem gesamten Vermögen.
Kommt es zu einem Biss- oder Stichvorfall durch eine exotische Spinne oder einen Skorpion – etwa bei einem Besucher im Haushalt –, trägt der Halter die volle Verantwortung. Selbst wenn das Tier korrekt gesichert war, können juristische Auseinandersetzungen folgen. Besonders heikel: Schmerzensgeldforderungen bei bleibenden Schäden oder psychischen Belastungen.
Kalkulierte Kosten im Haftpflichtfall:
Notarzt, Rettung, stationäre Versorgung: 1.000–2.500 €
Schmerzensgeld: 1.500–5.000 €
Regressforderungen der Krankenkasse: 500–1.000 €
Fazit: Die Haftpflicht übernimmt sowohl berechtigte Zahlungen als auch die juristische Abwehr unberechtigter Forderungen.
Alpakas gelten als friedlich – doch auch sie können Schaden anrichten. Entweicht ein Tier beim Spaziergang oder auf der Weide und läuft über ein fremdes Grundstück, können dabei Zäune, Felder, Rasenanlagen oder sogar Fahrzeuge beschädigt werden. Diese sogenannten Flurschäden gelten versicherungsrechtlich als Sachschäden Dritter.
Kalkulierte Kosten im Haftpflichtfall:
Grundstücksbeschädigung (Zäune, Hecken, Beete): 1.000–2.000 €
Gärtner, Wiederherstellung: 1.000–3.000 €
Ausfall bei Nebengewerbe (z. B. Stallbetreiber): 500–1.500 €
Fazit: Die Cleos-Haftpflicht deckt auch Schäden durch friedliche Exoten wie Alpakas oder Lamas.
Papageien verfügen über enorme Beißkraft. In Privathaltung kann es schnell passieren, dass ein Besucher – etwa beim Füttern oder Streicheln – verletzt wird. Besonders problematisch wird es, wenn Kinder betroffen sind oder Folgebehandlungen notwendig sind. In solchen Fällen wird regelmäßig Schmerzensgeld geltend gemacht.
Kalkulierte Kosten im Haftpflichtfall:
Arztbehandlung & Verbandstoffe: 300–700 €
Folgebehandlungen (z. B. Hautärzte, Nervenärzte): 800–1.500 €
Schmerzensgeldforderungen: 1.000–3.000 €
Fazit: Auch „zahme“ Exoten können teuer werden – die Haftpflicht schützt Sie vor den finanziellen Folgen.
Klarheit im Schadenfall
Wann die exotische Tierhalterhaftpflicht zahlt – und wann nicht
Die exotische Tierhalterhaftpflicht zahlt, wenn …
- … ein Dritter durch Ihr Tier verletzt wird (z. B. Biss, Allergiereaktion, Sturz).
- … Ihr Tier fremdes Eigentum beschädigt (z. B. Flurschaden, Terrarienschaden, zerstörte Pflanzen).
- … ein Tier entwischt und Such- oder Bergungskosten entstehen.
- … jemand Sie für einen Schaden verantwortlich macht, der sich im Nachhinein als unbegründet herausstellt – Cleos wehrt unberechtigte Forderungen für Sie ab.
- … die Haltung Ihres Tieres ordnungsgemäß genehmigt ist und keine Ausschlussgründe vorliegen.
Die exotische Tierhalterhaftpflicht zahlt nicht, wenn …
- … das Tier gewerblich oder landwirtschaftlich gehalten wird (z. B. Zuchtbetrieb).
- … ein gesetzliches Haltungsverbot für das Tier besteht (z. B. nicht genehmigte Wildkatze).
- … Schäden absichtlich verursacht wurden oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden.
- … Schäden innerhalb der Familie oder zwischen mitversicherten Personen entstehen.
- … der Schaden nicht fristgerecht gemeldet oder relevante Informationen nicht mitgeteilt werden.
Praxisfragen aus dem Alltag – verständlich erklärt
Was Sie schon immer über die Exotenhaftpflicht wissen wollten
Ist eine Haftpflichtversicherung für exotische Tiere in Deutschland Pflicht?
Ja, in mehreren Bundesländern – insbesondere in Nordrhein-Westfalen – ist der Nachweis einer Haftpflichtversicherung für bestimmte exotische Tiere gesetzlich vorgeschrieben. Das betrifft insbesondere sogenannte Gefahrtierarten wie Giftschlangen oder Wildkatzen. Auch in anderen Bundesländern kann eine Auflage im Rahmen der Haltungs- oder Zuchtgenehmigung erfolgen.
Warum reicht eine Privathaftpflichtversicherung nicht aus?
Weil Privathaftpflichtversicherungen exotische Tiere in der Regel ausschließen. Tiere wie Schlangen, Skorpione, Papageien oder Alpakas gelten versicherungsrechtlich als „erhöhtes Risiko“ und müssen separat abgesichert werden – über eine Tierhalterhaftpflicht speziell für Exoten.
Kann ich mehrere Tiere in einem Vertrag versichern?
Ja. Bei Cleos können Sie bis zu 200 exotische Tiere in einem einzigen Vertrag versichern – je nach Art und Tiergruppe zu gestaffelten Beitragssätzen. Das ist besonders praktisch für Halter mit mehreren Tieren oder Terrarienanlagen.
Welche Tiere gelten als exotisch im Sinne der Versicherung?
Als exotisch gelten nicht heimische Arten wie Reptilien, Amphibien, Insekten, Papageien, Alpakas, Wildziegen oder Wildkatzen. Entscheidend ist nicht die Gefährlichkeit, sondern die zoologische Herkunft und das Haltungsumfeld.
Was passiert, wenn ich eine versicherungspflichtige Art ohne Haftpflicht halte?
Dann verstoßen Sie gegen geltende Bestimmungen – etwa das Gifttiergesetz in NRW. Die Folge können Bußgelder, behördliche Auflagen oder im Extremfall die Beschlagnahmung des Tieres sein. Eine Haftpflicht ist in diesen Fällen keine Empfehlung, sondern gesetzlich gefordert.
Deckt die Versicherung auch Schäden an Mietobjekten ab?
Ja, Schäden an gemieteten Wohnräumen oder Ferienobjekten sind mitversichert – allerdings bis zu festgelegten Höchstgrenzen (z. B. 300.000 € für Mietsachschäden an Gebäuden, 5.000 € in Hotels oder Ferienwohnungen).
Sind auch Tiere mit Nebenverwendung abgesichert (z. B. Alpaka-Trekking)?
Ja. Nebenberufliche Nutzung ist bei Cleos bis zu einem Jahresumsatz von 22.000 € mitversichert – etwa für Trekkingtouren, Schulprojekte oder mobile Tierbegegnungen.
Was muss ich nach einem Schaden beachten?
Der Schaden muss innerhalb einer Woche gemeldet werden – auch wenn noch keine Forderungen gestellt wurden. Zudem sind alle relevanten Informationen und Unterlagen bereitzustellen. Cleos prüft dann, ob der Anspruch berechtigt ist und übernimmt entweder die Zahlung oder die Abwehr.
Ergänzender Schutz für verantwortungsvolle Tierhalter
Diese Versicherungen könnten zusätzlich sinnvoll sein
Auch wenn die exotische Tierhalterhaftpflicht viele Risiken abdeckt, bleiben einige Szenarien außerhalb ihres Geltungsbereichs. Gerade in privaten Haushalten mit wertvoller Ausstattung, häufigem Besuchsverkehr oder rechtlicher Unsicherheit empfiehlt sich eine zusätzliche Absicherung. Die folgenden drei Versicherungen können exotische Tierhalter sinnvoll ergänzen – je nach individueller Lebenssituation.
Privathaftpflicht
Grundabsicherung für Alltagsschäden
Die Privathaftpflichtversicherung schützt vor Schäden, die Sie als Privatperson – unabhängig von der Tierhaltung – gegenüber Dritten verursachen. Für exotische Tiere reicht sie zwar nicht aus, bleibt aber unverzichtbar im alltäglichen Leben.
Hausratversicherung
Absicherung für Terrarien, Technik und Ausstattung
Viele exotische Tiere benötigen spezielle Technik, Beleuchtung und Sicherheitsausstattung. Die Hausratversicherung schützt Ihr Hab und Gut – auch bei Feuer, Leitungswasserschäden oder Einbruchdiebstahl.
Rechtsschutzversicherung
Wenn es rechtlich kompliziert wird
Bei Auseinandersetzungen mit Nachbarn, Behörden oder im Schadensfall mit Dritten hilft eine Rechtsschutzversicherung, Ihre Interessen durchzusetzen – z. B. bei Streit um Haltungsgenehmigungen oder bei falschen Verdächtigungen nach einem Schaden.
Zusammenfassung
Die Haltung exotischer Tiere bringt besondere Risiken und gesetzliche Pflichten mit sich. Ob Giftschlange, Papagei oder Alpaka – wer solche Tiere privat hält, benötigt eine spezielle Tierhalterhaftpflichtversicherung. Sie schützt vor finanziellen Forderungen Dritter bei Personen‑, Sach- oder Vermögensschäden und deckt zusätzlich Such- und Rettungskosten, Flurschäden oder Schmerzensgeldansprüche ab.
Bei Cleos Tierversicherung profitieren Halter von einem modernen, auf Exoten zugeschnittenen Tarif: ab 4 € im Monat, für bis zu 200 Tiere, ohne Selbstbeteiligung und mit sofortiger Versicherungsbestätigung – auch für genehmigungspflichtige Tierarten nach dem Gifttiergesetz NRW. Damit ist Cleos eine der wenigen Anbieterinnen, die sowohl rechtlich als auch praktisch alle Anforderungen erfüllt – für verantwortungsvolle Tierhaltung mit Absicherung auf Augenhöhe.
häufige Fragen
Gilt der Versicherungsschutz auch bei Veranstaltungen oder Ausstellungen?
Ja. Der Tarif deckt auch Schäden, die bei öffentlich zugänglichen Veranstaltungen wie Tierbörsen, Schulprojekten oder Informationsveranstaltungen entstehen – sofern die Tiere ordnungsgemäß gesichert sind. Dennoch im Vorfeld die Erlaubnis seitens des Anbieters einholen.
Welche Nachweise muss ich im Schadensfall erbringen?
Sie müssen den Schaden innerhalb einer Woche melden und alle relevanten Informationen zur Tierhaltung, zum Schadenhergang und ggf. zur behördlichen Haltegenehmigung einreichen. Cleos übernimmt dann die Prüfung und Kommunikation mit dem Anspruchsteller.
Was passiert, wenn ich ein neues Tier anschaffe?
Neue Tiere müssen der Versicherung gemeldet werden. Innerhalb der vereinbarten Tierzahl und Tiergruppe ist die Absicherung ohne Zusatzaufwand möglich. Bei Überschreitung wird der Vertrag entsprechend angepasst.
Besteht Versicherungsschutz auch im Urlaub?
Ja, mit Ausnahme von USA, US-Territorien und Kanada gilt der Versicherungsschutz weltweit – auch bei vorübergehendem Aufenthalt im Ausland.