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Au-pair-Versicherung – Rundum-Schutz für Gastfamilien und junge Weltenbummler
Sicherheit für beide Seiten – gesetzlich gefordert, sinnvoll geplant, flexibel abgeschlossen.
Ein Au-pair-Aufenthalt bringt viele schöne Momente – aber auch rechtliche Verpflichtungen. Als Gastfamilie oder als Au pair selbst tragen Sie Verantwortung. Eine geeignete Au-pair-Versicherung ist daher kein optionaler Luxus, sondern vielfach gesetzlich vorgeschrieben. Sie schützt vor hohen Kosten bei Krankheit, Unfall, Haftpflicht oder rechtlichen Ansprüchen – sowohl im Alltag als auch auf Reisen. In diesem Ratgeber zeigen wir Ihnen, was eine gute Au-pair-Versicherung leisten muss, für wen sie verpflichtend ist, welche Anbieter infrage kommen und wie sich Tarife und Kosten unterscheiden. So finden Sie schnell die passende Lösung für einen sorgenfreien Aufenthalt.
Das Wichtigste im Überblick
Über 700 zufriedene Kunden vertrauen uns
114 Bewertungen | 5,0 Sterne
328 Bewertungen | 4,9 Sterne
334 Bewertungen | 5,0 Sterne
Warum ist eine Au-pair-Versicherung so wichtig – und häufig sogar Pflicht?
Wer ein Au-pair aufnimmt oder selbst als Au-pair tätig ist, übernimmt Verantwortung – sowohl menschlich als auch rechtlich. Damit aus einem kulturellen Austausch keine finanzielle Belastung wird, ist eine spezielle Versicherung erforderlich. In Deutschland und vielen weiteren Ländern ist der Abschluss einer Au-pair-Versicherung sogar gesetzlich vorgeschrieben. Sie ist Voraussetzung für die Visumerteilung, für den rechtssicheren Aufenthalt und oftmals auch für die Einreisebestätigung. Ohne diesen Schutz ist ein legaler Au-pair-Einsatz praktisch nicht möglich.
Die Versicherung sichert jedoch nicht nur gesetzliche Pflichten ab, sondern bietet auch praktischen Nutzen im Alltag: Krankheitskosten, Unfälle im Haushalt, Haftpflichtansprüche oder ärztliche Notfälle können schnell mehrere tausend Euro kosten – vor allem, wenn stationäre Aufenthalte, Rücktransporte oder Schäden an Eigentum dazukommen. Die passende Absicherung schützt vor genau diesen Risiken. Ob kurzfristiger Aufenthalt, mehrmonatiges Engagement oder Auslandsreise: Mit der richtigen Police sind Au-pair und Gastfamilie auf der sicheren Seite.
Eine gute Au-pair-Versicherung umfasst deutlich mehr als nur die Krankenversicherung. Sie kombiniert in der Regel mehrere Bausteine zu einem umfassenden Schutzpaket, das auf die besonderen Anforderungen von Au-pairs und Gastfamilien zugeschnitten ist. Die Versicherung beginnt meist bereits mit dem Tag der Abreise aus dem Heimatland und gilt über die gesamte Dauer des Aufenthalts – häufig auch bei Unterbrechungen oder Reisen.
Typische versicherte Leistungen:
✔ Krankenversicherung: ambulante & stationäre Behandlung, Medikamente, zahnärztliche Versorgung
✔ Unfallversicherung: Leistungen bei Invalidität oder Tod, Tagegeld bei Krankenhausaufenthalten
✔ Haftpflichtversicherung: Absicherung bei Schäden an fremdem Eigentum oder Personen (privat und beruflich)
✔ Reiseleistungen: medizinische Rücktransporte, Bestattungskosten, Gepäckverlust, Reiseabbruch
So umfangreich der Schutz auch ist – es gibt immer Grenzen. Wer sich für eine Au-pair-Versicherung entscheidet, sollte sich im Vorfeld mit den Ausschlüssen und Einschränkungen der jeweiligen Tarife vertraut machen. Nicht alle Behandlungen oder Ereignisse sind automatisch gedeckt. Manche Leistungen gelten nur nach einer Wartezeit oder sind gedeckelt.
Typische Ausschlüsse und Einschränkungen:
✘ Vorerkrankungen: Erkrankungen, die vor Versicherungsbeginn bestanden, sind meist nur eingeschränkt versichert
✘ Kosmetische Behandlungen: Schönheitsoperationen, Zahnaufhellung oder Brillen sind in der Regel nicht abgedeckt
✘ Aufenthalte in nicht versicherten Ländern: z. B. USA, Mexiko, Kanada (abhängig vom Anbieter)
✘ Sportarten mit erhöhtem Risiko: z. B. Klettern, Motorsport, Kampfsport (ggf. gegen Aufpreis versicherbar)
So sind Au-pairs und Gastfamilien umfassend geschützt
Welche Leistungen deckt eine gute Au-pair-Versicherung ab?
Eine Au-pair-Versicherung ist weit mehr als nur eine Krankenversicherung. Sie vereint mehrere Bausteine, die gezielt auf die besonderen Risiken eines kulturellen Austauschprogramms zugeschnitten sind. Sowohl Au-pairs als auch Gastfamilien profitieren von einem breiten Leistungsumfang – vom Arztbesuch über Haftpflichtfälle bis hin zu Rücktransporten ins Heimatland.
Der genaue Leistungsumfang einer Au-pair-Versicherung richtet sich nach dem jeweiligen Anbieter und Tarif. In der Regel besteht der Versicherungsschutz aus drei zentralen Komponenten: Krankenversicherung, Unfallversicherung und privater Haftpflichtversicherung. Zusätzlich bieten viele Policen erweiterte Leistungen wie Schwangerschaftsschutz, zahnmedizinische Behandlungen oder die Erstattung von Besuchskosten bei Krankenhausaufenthalten.
Krankenversicherung:
Diese deckt ambulante und stationäre Behandlungen bei niedergelassenen Ärzten sowie in Kliniken ab – inklusive ärztlich verordneter Medikamente, Operationen, Labordiagnostik und Transportkosten zum nächsten Krankenhaus. Auch zahnmedizinische Notfälle wie Schmerzen oder Infektionen sind in vielen Tarifen mitversichert. In höheren Tarifstufen werden sogar regelmäßige Zahnbehandlungen teilweise übernommen.
Unfallversicherung:
Bei einem Unfall springt die Versicherung mit Leistungen ein, die weit über die reine Behandlung hinausgehen. Dazu zählen Invaliditätsleistungen, Tagegelder bei stationärem Aufenthalt und in manchen Fällen auch Hilfsmittel wie Prothesen oder Reha-Maßnahmen. Die Versicherung greift sowohl im Haushalt als auch bei Freizeitaktivitäten – weltweit.
Haftpflichtversicherung:
Hier sind sowohl private als auch berufliche Haftpflichtfälle abgedeckt. Beschädigt das Au-pair zum Beispiel ein technisches Gerät in der Gastfamilie oder verursacht versehentlich einen Schaden beim Spielen mit Kindern, übernimmt die Versicherung die Prüfung und Begleichung berechtigter Forderungen – sowie den Schutz vor unberechtigten Ansprüchen.
Weitere optionale Leistungen je nach Tarif:
Besuchskosten eines Angehörigen bei stationärem Krankenhausaufenthalt (bis 1.500 € im XL-Tarif bei Care Concept)
Krankenhaustagegeld
Schwangerschaftsvorsorge nach Wartezeit
Übernahme der Kosten bei medizinisch notwendigem Rücktransport ins Heimatland
Bestattungskosten im Gastland oder Rücküberführung
Schutz bei Reiseabbruch, Reiseunterbrechung oder Verlust des Gepäcks
Deckung für Zwischenaufenthalte im Heimatland bis zu sechs Wochen
Viele Anbieter – wie z. B. Care Concept oder AU-PAIR-PLUS – bieten Tarife mit flexibler Selbstbeteiligung, ohne Gesundheitsprüfung und mit einfacher Online-Verwaltung. Damit ist nicht nur der Aufenthalt geschützt, sondern auch die Organisation für Gastfamilien und Vermittlungsagenturen spürbar erleichtert.
Was kostet eine Au-pair-Versicherung – und welche Leistungen bekommen Sie dafür?
Tarife im Vergleich: So finden Sie den passenden Schutz für Ihren Aufenthalt
Die Kosten einer Au-pair-Versicherung richten sich nach dem gewünschten Leistungsumfang, dem Alter des Au-pairs und dem gewählten Anbieter. Während Basistarife bereits ab rund 21 € pro Monat erhältlich sind, bieten Premiumtarife mit umfassender Absicherung mehr Schutz – etwa bei stationären Aufenthalten, Schwangerschaft oder Besuchskosten für Angehörige.
Ein Vergleich der Tarife lohnt sich, denn nicht jeder braucht alle Leistungen – aber bestimmte Anforderungen sind verpflichtend. Entscheidend ist: Was ist versichert, wie hoch ist die Selbstbeteiligung und für welchen Zeitraum gilt der Schutz?
Leistung / Tarif | Care Au-pair Si | Care Au-pair S | Care Au-pair M | Care Au-pair XL | AU-PAIR-PLUS | AU-PAIR24 |
---|---|---|---|---|---|---|
Monatlicher Beitrag | 21 € | 26 € | 35 € | 43 € | 38 € | 44 € |
Selbstbeteiligung | 50 € je Fall | 35 € je Fall | keine | keine | je nach Tarif | keine / variabel |
Ambulante & stationäre Behandlung | ✔️ | ✔️ | ✔️ | ✔️ | ✔️ | ✔️ |
Zahnmedizinische Versorgung | Notfälle | Basis | erweitert | umfassend | Basis | Premium |
Haftpflichtversicherung | optional | optional | inklusive (Tarif M/XL) | inklusive | ✔️ | ✔️ |
Unfallversicherung | optional | optional | optional | ✔️ (Tarif XL) | ✔️ | ✔️ |
Schwangerschaftsschutz (nach Wartezeit) | – | – | möglich | ✔️ | ✔️ | ✔️ |
Besuchskosten bei KH-Aufenthalt | – | – | – | bis 1.500 € | – | – |
Krankenhaustagegeld | – | – | ✔️ | ✔️ | – | – |
Gültigkeit außerhalb Deutschlands | weltweit (außer USA, Kanada, Mexiko) | wie links | wie links | wie links | weltweit | weltweit |
Laufzeit wählbar (1–24 Monate) | ✔️ | ✔️ | ✔️ | ✔️ | ✔️ | ✔️ |
Abschluss online möglich | ✔️ | ✔️ | ✔️ | ✔️ | ✔️ | ✔️ |
Ein genauer Blick auf die Tarifstruktur zeigt: Je nach Aufenthaltsdauer, Risikoempfinden und gesetzlichen Anforderungen können sowohl günstige Einsteigertarife als auch umfassende Komplettpakete sinnvoll sein. Vor allem Gastfamilien sollten auf eine vollständige Kombination aus Kranken‑, Unfall- und Haftpflichtversicherung achten – idealerweise ohne Leistungslücken bei Notfällen oder gesetzlichen Anforderungen. Für Au-pairs aus Drittstaaten ist ein vollständiger Versicherungsschutz in der EU oft Voraussetzung für das Visum. Ein Online-Abschluss mit sofortiger Bestätigung schafft dabei Sicherheit und spart wertvolle Zeit.
So schützen sich auch Gastfamilien zuverlässig
Ergänzender Schutz für Ihr Zuhause und Ihre Familie
Die Au-pair-Versicherung bietet gezielten Schutz für die Zeit des Aufenthalts – doch auch als Gastfamilie lohnt es sich, die eigene Absicherung zu überprüfen. Was passiert bei einem Unfall im Haushalt? Sind Wertgegenstände ausreichend geschützt? Oder wie sieht es mit Schäden am Gebäude aus? Mit den folgenden Versicherungen ergänzen Sie Ihren Schutz wirkungsvoll – und sorgen für mehr Sicherheit im Alltag mit Ihrem Au-pair.
Wohngebäudeversicherung
Ein plötzlicher Rohrbruch oder ein Feuer durch einen technischen Defekt – gerade bei bewohntem Eigentum ist umfassender Schutz unverzichtbar. Die Wohngebäudeversicherung sichert Schäden an Dach, Wänden und Installationen zuverlässig ab. Auch durch das Au-pair verursachte Brand- oder Wasserschäden können – je nach Konstellation – darunterfallen.
Hausratversicherung
Ob zerbrochene Vase, beschädigtes Smartphone oder Diebstahl bei einem Ausflug – die Hausratversicherung greift, wenn bewegliche Gegenstände im Haushalt betroffen sind. Auch bei versehentlichen Schäden durch das Au-pair oder bei Einbruchdiebstahl sind Sie mit dem richtigen Tarif finanziell abgesichert.
Familienunfallversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung greift nur eingeschränkt. Eine private Familienunfallversicherung schützt Sie und alle Mitglieder Ihres Haushalts – auch das Au-pair kann in vielen Fällen mitversichert werden. Sie erhalten Leistungen bei Invalidität, Unfalltod oder kosmetischen Operationen infolge eines Unfalls.
Bewährt, geprüft, verlässlich – unser Tariftipp für sorgenfreie Au-pair-Aufenthalte
Care Au-pair – der flexible Versicherungsschutz für Au-pairs weltweit
Wir haben für Sie den Anbieter Care Concept und speziell das Produkt Care Au-pair geprüft – mit vier klar strukturierten Tarifen, die sich passgenau an Aufenthaltsdauer, Risikoabsicherung und Preis-Leistung orientieren. Der große Vorteil: Alle Tarife lassen sich online abschließen, starten schon ab 21 € pro Monat und decken die wichtigsten Anforderungen an Kranken‑, Unfall- und Haftpflichtversicherung für Au-pairs ab.
Ob Basis-Schutz mit Selbstbeteiligung oder umfassender Komfortschutz mit Krankenhaus-Tagegeld und Familienbesuchsregelung: Mit Care Au-pair sichern Sie Ihren Aufenthalt oder den Ihres Au-pairs effizient und rechtssicher ab.
Wählen Sie jetzt den Tarif, der zu Ihrem Bedarf passt:
Für wen geeignet:
Ideal für kürzere Aufenthalte mit kleinem Budget und ohne besondere medizinische Risiken.
Leistungsüberblick:
Der Tarif Si bietet eine solide Grundabsicherung für die wichtigsten medizinischen Fälle. Die ambulante und stationäre Behandlung ist abgesichert, ebenso wie Notfälle im Zahn- und Unfallbereich. Allerdings fällt je Versicherungsfall ein Selbstbehalt von 50 € an, und Leistungen wie Zahnersatz oder Schwangerschaft sind begrenzt. Dieser Tarif eignet sich für Au-pairs, die einen einfachen Einstiegsschutz benötigen, z. B. bei einem Aufenthalt unter sechs Monaten.
Leistungen im Überblick:
21 € Monatsbeitrag
Selbstbehalt: 50 € pro Versicherungsfall
Behandlung beim Arzt/Zahnarzt bis 1,8‑fachem GOÄ/GOZ-Satz
Medikamente & Verbandmittel unbegrenzt
Krankenhaus & OPs in allgemeiner Pflegeklasse
Rücktransport & Reha nach medizinischer Notwendigkeit
Zahnbehandlung bei Schmerzen (bis 250 €/Jahr), Zahnersatz zu 50 % (max. 250 €)
Schwangerschaft nur bei Versicherungsbeginn ohne Schwangerschaft (Wartezeit: 8 Monate)
Bestattungskosten bis 10.000 €
Für wen geeignet:
Empfehlenswert für Au-pairs mit mittlerer Aufenthaltsdauer (z. B. 6–12 Monate), die mehr Absicherung im Zahn- und Krankheitsbereich wünschen.
Leistungsüberblick:
Care Au-pair S ist der solide Mittelweg zwischen Preis und Leistung. Die Selbstbeteiligung ist mit 35 € geringer als beim Basistarif. Zudem ist der Schutz im Bereich Zahnersatz verbessert – hier gelten klare Vorgaben für Kostenpläne. Die Leistungen im stationären Bereich und bei Schwangerschaft sind gleich zum Si-Tarif, aber mit faireren Erstattungsbedingungen. Dieser Tarif deckt die typischen Risiken eines Standard-Au-pair-Aufenthaltes zuverlässig ab.
Leistungen im Überblick:
26 € Monatsbeitrag
Selbstbehalt: 35 € pro Versicherungsfall
Ambulante & stationäre Behandlung inkl. OPs
Zahnbehandlung zu 100 % bis 250 €, darüber mit Heil- und Kostenplan (HKP)
Zahnersatzreparatur 50 % bis max. 250 €
Schwangerschaft & Entbindung wie bei Tarif Si
Rücktransport, Reha, Bestattung (wie Tarif Si)
Für wen geeignet:
Ideal für langfristige Aufenthalte, für Familien mit erhöhtem Anspruch an Leistungstiefe oder bei medizinisch sensibler Vorgeschichte.
Leistungsüberblick:
Der Tarif M verzichtet vollständig auf Selbstbeteiligung und bietet spürbar mehr Schutz – z. B. durch höhere Zahnersatzleistungen und verbesserte Kostenerstattung im Krankenhaus. Auch ein Tagegeld bei Klinikaufenthalten ist enthalten. Besonders relevant: Der Rücktransport ist inklusive, ebenso wie zahnärztliche Behandlungen bis 500 €, wenn vorher ein Kostenplan vorliegt. Damit eignet sich dieser Tarif besonders für langfristig geplante Aufenthalte mit höherem Sicherheitsbedürfnis.
Leistungen im Überblick:
35 € Monatsbeitrag
Keine Selbstbeteiligung
Erstattung bis Höchstsatz GOÄ
Zahnbehandlung: 100 % bis 500 € mit HKP, Zahnersatz bis 1.000 €
Krankenhaus-Tagegeld: 10 €/Tag ab 6. Tag (max. 90 Tage)
Schwangerschaftsschutz identisch, aber leistungsstärker in Umsetzung
Rücktransport, Reha, Bestattung (wie bei S)
Für wen geeignet:
Perfekt für längere oder intensiv betreute Aufenthalte, bei denen maximale Absicherung erwünscht ist – inkl. Besuchskosten von Angehörigen bei Klinikaufenthalt.
Leistungsüberblick:
Dieser Premiumtarif deckt alle Leistungen des M‑Tarifs ab – erweitert sie aber um hochwertige Zusatzbausteine wie Besuchskosten für Familienangehörige, erhöhtes Krankenhaus-Tagegeld und deutlich verbesserte Zahnleistungen. Ein Heil- und Kostenplan ist ab 1.000 € erforderlich. Besonders interessant für Gastfamilien: Der Tarif schafft auch im emotional schwierigen Fall (Krankenhaus, Rückführung, Todesfall) maximale Entlastung – sowohl finanziell als auch organisatorisch.
Leistungen im Überblick:
43 € Monatsbeitrag
Keine Selbstbeteiligung
Zahnbehandlung: 100 % bis 1.000 € mit HKP, Zahnersatz verbessert
Krankenhaus-Tagegeld: 20 €/Tag ab 6. Tag (max. 90 Tage)
Besuchskosten eines Angehörigen bei Klinikaufenthalt: bis 1.500 €
Rücktransport, Reha, Bestattung wie bei M
Besonders starker Schutz bei Langzeitaufenthalt oder erhöhtem Risiko
💡 Hinweis: Alle Tarife gelten für Aufenthalte weltweit (außer USA, Kanada, Mexiko) und sind ohne Gesundheitsprüfung abschließbar. Zusatzbausteine wie Privathaftpflicht oder Unfallversicherung sind kombinierbar.
Antworten auf Fragen, die Sie sich vielleicht noch gar nicht gestellt haben
Was Sie schon immer über die Au-pair-Versicherung wissen wollten
Wie lange muss die Au-pair-Versicherung mindestens laufen – und was passiert bei einem Abbruch?
Die Versicherung sollte idealerweise für die gesamte geplante Aufenthaltsdauer abgeschlossen werden. Ein Abbruch des Aufenthalts – etwa durch Rückreise, Abbruch der Tätigkeit oder Ausfall der Gastfamilie – ermöglicht eine vorzeitige Kündigung. Die Anbieter, wie Care Concept, erstatten zu viel gezahlte Beiträge anteilig zurück (abzüglich kleiner Bearbeitungsgebühren), wenn der Abbruch nachgewiesen wird.
Was muss ich beachten, wenn das Au-pair zwischendurch in die Heimat oder in Drittländer reist?
Kurzzeitige Aufenthalte im Heimatland oder in Drittstaaten sind bis zu sechs Wochen pro Versicherungsjahr mitversichert – das gilt bei Care Concept für alle Tarife. Längere Unterbrechungen oder Auslandsaufenthalte außerhalb Europas (z. B. Urlaub in den USA) müssen individuell geprüft und eventuell separat abgesichert werden.
Ist die Versicherung auch dann gültig, wenn das Au-pair die Gastfamilie wechselt?
Ja. Während eines Wechsels besteht Versicherungsschutz für bis zu 14 Tage, auch wenn das Au-pair in dieser Zeit keine aktive Tätigkeit ausübt. Voraussetzung ist, dass der bestehende Vertrag weiterläuft und die neue Gastfamilie den Aufenthalt nahtlos fortsetzt. Eine Information an den Versicherer ist in jedem Fall empfehlenswert.
Welche besonderen Regeln gelten bei Schwangerschaft während des Aufenthalts?
Die Versicherung übernimmt Untersuchungen und Entbindung nur, wenn die Schwangerschaft nicht bereits vor Versicherungsbeginn bestand. Zudem gilt eine Wartezeit von acht Monaten. Für bereits bestehende Schwangerschaften ist ein gesonderter Schutz nötig. Verhütung und Schwangerschaftsabbrüche sind generell ausgeschlossen.
Was passiert bei einem medizinischen Notfall – wie funktioniert der Rücktransport?
Wird ein Rücktransport ins Heimatland medizinisch notwendig und vom Arzt angeordnet, übernimmt die Versicherung die entstehenden Kosten vollständig – sofern es sich nicht um eine geplante Rückreise handelt. Bei stationären Notfällen wird zusätzlich ein Krankenhaus-Tagegeld gezahlt (Tarife M und XL).
Kann eine bereits abgeschlossene Versicherung verlängert werden?
Ja, allerdings nur unter klaren Voraussetzungen: Die Verlängerung muss vor Ablauf des Vertrags schriftlich beantragt werden. Der Versicherer muss zustimmen, und es darf keine Lücke zwischen altem und neuem Zeitraum entstehen. Bei einer Verlängerung beginnt der Schutz erneut – für bestehende Erkrankungen gilt dann unter Umständen kein Leistungsanspruch.
Ist es möglich, das Au-pair in der privaten Familienversicherung mitzuversichern?
In der Regel nein. Au-pairs gelten versicherungsrechtlich nicht als Familienangehörige, sondern als separate Personen mit Aufenthaltstitel. Deshalb ist eine eigene Au-pair-Versicherung gesetzlich vorgeschrieben, auch wenn eine Familienversicherung besteht.
Gibt es steuerliche Vorteile für Gastfamilien beim Abschluss einer Au-pair-Versicherung?
Die Kosten für eine Au-pair-Versicherung können unter Umständen als haushaltsnahe Dienstleistungen oder Betreuungskosten steuerlich geltend gemacht werden – insbesondere, wenn das Au-pair überwiegend zur Kinderbetreuung eingesetzt wird. Eine steuerliche Beratung ist im Einzelfall empfehlenswert.
Was ist bei einem Schadensfall durch das Au-pair im Haushalt zu tun?
Haftpflichtschäden müssen sofort gemeldet werden. Je nach Anbieter ist eine Schadenanzeige mit Fotos und Beschreibung nötig. Wichtig: Die Versicherung prüft zuerst die Haftung – nicht jeder Schaden wird automatisch ersetzt. Bei Mietsachschäden oder Schlüsselverlust greift nur der erweiterte Tarif mit Haftpflichtbaustein (Typ M oder XL).
Auch Ihre Kinder verdienen den besten Schutz
Wichtige Versicherungen für Familien mit Kindern im Überblick
Ein Au-pair unterstützt im Alltag – doch die Verantwortung für Ihre Kinder bleibt bei Ihnen. Ob Zahngesundheit, Unfallschutz oder langfristige Vorsorge: Wer früh vorsorgt, schützt seine Familie besser. Diese drei Versicherungen zählen zu den wichtigsten Absicherungen für Kinder und sollten in keiner Familienplanung fehlen.
Für gesunde Zähne von Anfang an
Kieferorthopädische Behandlungen, Zahnspangen oder Füllungen – viele Leistungen werden nur teilweise von der Kasse übernommen. Mit der richtigen Zahnzusatzversicherung sichern Sie sich frühzeitig die beste Versorgung für Ihr Kind, ohne hohe Eigenkosten tragen zu müssen.
Wenn Spielen plötzlich gefährlich wird
Die gesetzliche Unfallversicherung greift nur bei Unfällen in Schule oder Kita – nicht in der Freizeit. Eine private Kinderunfallversicherung schützt rund um die Uhr und hilft finanziell bei Invalidität oder Reha nach schweren Verletzungen.
Alles, was Eltern wissen sollten
Welche Versicherungen sind wirklich sinnvoll für Kinder? Welche sind Pflicht, welche empfehlenswert? In unserem Überblick zeigen wir Ihnen die wichtigsten Policen – von Gesundheit über Vorsorge bis zum Schutz vor Haftpflichtschäden.
Was Sie als Gastfamilie und Au-pair unbedingt wissen müssen
Gesetzliche Vorgaben, Auflagen und typische Fehler bei der Versicherungswahl
Ein Au-pair-Aufenthalt unterliegt klaren gesetzlichen Vorgaben – sowohl auf deutscher als auch auf europäischer Ebene. Die wichtigste Voraussetzung für ein legales Au-pair-Verhältnis ist eine gültige Krankenversicherung, ergänzt durch Haftpflicht- und Unfallversicherung. Diese Absicherungen sind nicht nur empfehlenswert, sondern in vielen Fällen verpflichtend, insbesondere bei Beantragung eines Visums oder bei Vorlage beim Konsulat.
Was Sie beachten müssen:
📌 Ohne Versicherung kein Aufenthalt: Für Au-pairs aus Drittstaaten ist eine gültige Versicherung Voraussetzung für das Visum. Auch EU-Bürger sollten ergänzend abgesichert sein, da die EHIC nur Basisleistungen übernimmt.
📌 Laufzeit muss durchgängig sein: Die Versicherung muss den gesamten Aufenthalt abdecken – auch bei einem Wechsel der Gastfamilie oder vorzeitiger Rückkehr.
📌 Achtung Wartezeit: Schwangerschaftsleistungen greifen bei Care Au-pair erst nach acht Monaten. Besteht die Schwangerschaft bereits bei Vertragsbeginn, besteht kein Leistungsanspruch.
📌 Vorsicht bei Vorerkrankungen: Diese sind in vielen Tarifen nur begrenzt oder gar nicht abgesichert. Wer verschweigt, zahlt im Ernstfall selbst.
📌 Pflicht zur Mitwirkung: Gastfamilien müssen sicherstellen, dass das Au-pair korrekt versichert ist. Wer sich darauf verlässt, dass die bestehende Auslandsversicherung ausreicht, riskiert rechtliche und finanzielle Konsequenzen.
Ein häufiger Fehler ist es, lediglich die günstigste Versicherung zu wählen, ohne den tatsächlichen Leistungsumfang zu prüfen. Empfehlenswert ist deshalb ein Tarifvergleich mit professioneller Beratung, insbesondere bei längeren Aufenthalten, medizinischen Vorerkrankungen oder komplexen Familiensituationen.
Zusammenfassung
Eine gute Au-pair-Versicherung ist mehr als eine Pflicht – sie ist ein Sicherheitsnetz für alle Beteiligten. Gastfamilien schützen sich vor finanziellen Risiken, Au-pairs vor unerwarteten Behandlungskosten oder Schadensersatzforderungen. Je nach Aufenthaltsdauer, Budget und persönlicher Lebenssituation bieten Tarife wie Care Au-pair Si bis XL genau die richtige Kombination aus Preis und Leistung.
Wer frühzeitig vergleicht und gesetzliche Vorgaben kennt, spart nicht nur Geld, sondern sorgt auch für ein sicheres und harmonisches Miteinander.
häufige Fragen
Welche Versicherung brauche ich als Au-pair?
Als Au-pair benötigen Sie in jedem Fall eine private Krankenversicherung. Zusätzlich werden eine Unfallversicherung und eine private Haftpflichtversicherung dringend empfohlen – in vielen Ländern sind diese sogar gesetzlich vorgeschrieben.
Was kostet eine Krankenversicherung für einen Au-pair?
Die Kosten hängen vom Tarif ab. Bei Care Concept beginnen sie ab 21 € pro Monat (Tarif Si) und reichen bis zu 43 € pro Monat (XL-Tarif mit erweiterten Leistungen). Optional können Haftpflicht- und Unfallbausteine ab 2 € monatlich ergänzt werden.
Ist ein Au-pair von der gesetzlichen Unfallversicherung ausgenommen?
Ja. Au-pairs zählen nicht zum versicherungspflichtigen Personenkreis der gesetzlichen Unfallversicherung. Daher ist eine private Unfallversicherung notwendig, um Schutz bei Invalidität, Todesfällen oder Bergungskosten sicherzustellen.
Sind Au-pair Kosten steuerlich absetzbar?
Ja, Teile der Au-pair Kosten sind steuerlich absetzbar, wenn das Au-pair überwiegend zur Betreuung von Kindern eingesetzt wird. In diesem Fall gelten die Ausgaben als haushaltsnahe Dienstleistungen oder Kinderbetreuungskosten. Hierzu zählen auch Beiträge zur Kranken- und Unfallversicherung, sofern sie von der Gastfamilie übernommen werden. Ein steuerlicher Abzug ist allerdings nur möglich, wenn Sie die Kosten belegbar und per Überweisung zahlen – Barzahlungen erkennt das Finanzamt in der Regel nicht an.