Rei­se­ab­bruch­ver­si­che­rung – Schutz für den Not­fall unter­wegs

Wenn die Rei­se plötz­lich endet, schützt Sie die­se Ver­si­che­rung vor hohen Mehr­kos­ten.

Reiseabbruchversicherung

Ob plötz­li­che Krank­heit, ein Todes­fall in der Fami­lie oder ein schwe­rer Scha­den zu Hau­se – es gibt vie­le Grün­de, war­um eine Rei­se nicht wie geplant zu Ende geführt wer­den kann. Die Rei­se­ab­bruch­ver­si­che­rung greift genau dann: Sie schützt Sie vor finan­zi­el­len Ver­lus­ten, wenn Sie Ihre Rei­se abbre­chen oder ver­län­gern müs­sen. Anders als die Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung, die nur vor Rei­se­an­tritt greift, springt die Rei­se­ab­bruch­ver­si­che­rung nach Rei­se­be­ginn ein. Damit sind auch unvor­her­ge­se­he­ne Ereig­nis­se wäh­rend des Urlaubs abge­si­chert. Für alle, die sor­gen­frei rei­sen möch­ten – allein, mit Part­ner oder als Fami­lie – ist sie ein unver­zicht­ba­rer Bau­stein im Rei­se­schutz.

Das Wich­tigs­te im Über­blick

  • Über­nimmt Kos­ten bei Rei­se­ab­bruch oder ver­spä­te­ter Rück­rei­se nach Rei­se­be­ginn

  • Gilt bei Krank­heit, Unfall, Todes­fall oder Scha­den zu Hau­se

  • Erstat­tet nicht genutz­te Rei­se­leis­tun­gen und zusätz­li­che Rück­rei­se­kos­ten

  • Gilt für Ein­zel­per­so­nen, Fami­li­en und Grup­pen

  • Optio­nal mit Coro­na-Schutz erwei­ter­bar

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Ihre Über­sicht
Ihre Über­sicht

War­um ist eine Rei­se­ab­bruch­ver­si­che­rung sinn­voll?

Ob Fami­li­en­ur­laub, Geschäfts­rei­se oder Kreuz­fahrt – eine Rei­se­ab­bruch­ver­si­che­rung schützt Sie vor hohen Zusatz­kos­ten, wenn Sie Ihre Rei­se aus trif­ti­gen Grün­den abbre­chen oder unge­plant ver­län­gern müs­sen. Ohne pas­sen­den Schutz kann aus einer klei­nen Unter­bre­chung schnell ein finan­zi­el­les Risi­ko wer­den.

Wäh­rend die Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung nur dann greift, wenn Sie Ihre Rei­se gar nicht erst antre­ten kön­nen, beginnt der Schutz der Rei­se­ab­bruch­ver­si­che­rung ab dem Moment des Rei­se­an­tritts. Wer im Urlaub plötz­lich erkrankt, einen Not­fall in der Fami­lie erlebt oder von einem Scha­den in der eige­nen Woh­nung erfährt, muss sei­ne Rei­se oft früh­zei­tig been­den oder ver­län­gern. In die­sen Fäl­len kön­nen schnell hohe Kos­ten ent­ste­hen – für zusätz­li­che Über­nach­tun­gen, Umbu­chun­gen oder nicht genutz­te Leis­tun­gen.

Die Rei­se­ab­bruch­ver­si­che­rung über­nimmt die­se Kos­ten, sofern ein ver­si­cher­ter Grund vor­liegt. Dazu gehö­ren z. B. eine uner­war­te­te schwe­re Erkran­kung, ein Unfall oder der Tod eines nahen Ange­hö­ri­gen. Auch wenn Sie auf­grund eines erheb­li­chen Scha­dens an Ihrem Eigen­tum – etwa durch Feu­er oder Lei­tungs­was­ser – nach Hau­se zurück­keh­ren müs­sen, kann die Ver­si­che­rung grei­fen. Selbst die Erstat­tung eines Miet­wa­gens oder die Orga­ni­sa­ti­on einer alter­na­ti­ven Rück­rei­se ist bei vie­len Tari­fen mit ein­ge­schlos­sen.

Beson­ders sinn­voll ist die Rei­se­ab­bruch­ver­si­che­rung bei hoch­prei­si­gen Rei­sen, län­ge­ren Auf­ent­hal­ten oder Fami­li­en­ur­lau­ben. Denn je mehr Per­so­nen betei­ligt sind, des­to höher ist die Wahr­schein­lich­keit, dass ein unvor­her­ge­se­he­nes Ereig­nis ein­tritt. Wer in sol­chen Momen­ten auf Ver­si­che­rungs­schutz ver­zich­ten muss, trägt die finan­zi­el­len Fol­gen allein – inklu­si­ve mög­li­cher Umbu­chungs­ge­büh­ren und Hotel­kos­ten.

Erfah­rungs­be­rich­te von Rei­se­ver­si­che­rern wie der ERGO, Han­se­Mer­kur oder Alli­anz zei­gen, dass gera­de in Pan­de­mie­zei­ten oder bei län­ge­ren Fern­rei­sen der Bedarf an Rei­se­ab­bruch­schutz deut­lich zuge­nom­men hat. Auch der Ver­brau­cher­schutz emp­fiehlt, die­sen Schutz immer gemein­sam mit der Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung abzu­schlie­ßen – idea­ler­wei­se als Kom­bi­pa­ket oder im Jah­res­ver­trag.

Wer sei­ne Rei­se aus einem ver­si­cher­ten Grund abbre­chen oder ver­län­gern muss, kann sich auf die Leis­tun­gen der Rei­se­ab­bruch­ver­si­che­rung ver­las­sen. Ver­si­chert sind dabei sowohl Kos­ten für nicht genutz­te Rei­se­be­stand­tei­le als auch zusätz­li­che Aus­ga­ben, die durch die Rück­rei­se oder eine Ver­län­ge­rung ent­ste­hen.

Bei­spie­le für ver­si­cher­te Grün­de:

  • Uner­war­te­te schwe­re Erkran­kung oder Unfall der ver­si­cher­ten Per­son oder eines nahen Ange­hö­ri­gen

  • Todes­fall eines nahen Ange­hö­ri­gen oder Mit­rei­sen­den

  • Erheb­li­cher Scha­den am Eigen­tum, z. B. durch Feu­er, Lei­tungs­was­ser, Sturm oder Ein­bruch

  • Schwan­ger­schafts­kom­pli­ka­tio­nen, wenn die­se uner­war­tet auf­tre­ten

  • Ver­lust des Arbeits­plat­zes durch uner­war­te­te betriebs­be­ding­te Kün­di­gung

Leis­tungs­bei­spie­le:

  • Erstat­tung der nicht genutz­ten Rei­se­leis­tun­gen (z. B. Hotel, Aus­flü­ge)

  • Über­nah­me der Kos­ten für Umbu­chung oder ver­früh­te Rück­rei­se

  • Rück­erstat­tung von zusätz­li­chen Hotel­kos­ten bei ver­spä­te­ter Rück­rei­se

  • Orga­ni­sa­ti­on und Kos­ten­über­nah­me bei alter­na­ti­ver Rück­rei­se­mög­lich­keit

  • Erstat­tung der Mehr­kos­ten für ein Ersatz­fahr­zeug bei Auto­pan­ne oder Unfall

Vie­le Ver­si­che­rer wie z. B. Han­se­Mer­kur, ERGO oder Alli­anz Tra­vel bie­ten zudem Assis­tance-Leis­tun­gen, wie eine 24-Stun­den-Not­ruf­zen­tra­le oder die direk­te Orga­ni­sa­ti­on der Rück­rei­se im Scha­den­fall.

Nicht jede Rei­se­un­ter­bre­chung ist auto­ma­tisch durch die Rei­se­ab­bruch­ver­si­che­rung abge­deckt. Ent­schei­dend ist immer, ob ein ver­si­cher­ter Grund im Sin­ne der Bedin­gun­gen vor­liegt – rei­ne Unlust oder leich­te Beschwer­den zäh­len in der Regel nicht dazu.

Typi­sche Aus­schlüs­se:

  • Leich­te Erkran­kun­gen wie Erkäl­tung, Magen­ver­stim­mung oder Rei­se­krank­heit

  • Abbruch wegen eines Todes­falls bei ent­fern­ten Bekann­ten oder Kol­le­gen

  • Erkran­kun­gen, die vor Rei­se­be­ginn bereits bekannt waren oder behan­delt wur­den (Aus­nah­me: sta­bi­le chro­ni­sche Erkran­kun­gen ohne Ver­schlech­te­rung)

  • Ver­spä­tun­gen oder ver­pass­te Aus­flü­ge ohne medi­zi­nisch oder sach­lich begrün­de­ten Anlass

  • Abbruch wegen beruf­li­cher Ver­pflich­tun­gen ohne kon­kre­ten Nach­weis (z. B. Ter­min­ver­schie­bun­gen, plötz­li­cher Pro­jekt­ein­satz)

Auch bei Pan­de­mien oder Qua­ran­tä­ne­maß­nah­men gel­ten nur bestimm­te Sze­na­ri­en als ver­si­chert – z. B. wenn eine behörd­li­che Iso­la­ti­on ange­ord­net wur­de und dies im Tarif expli­zit ein­ge­schlos­sen ist.

👉 Wich­tig:
Die genau­en Bedin­gun­gen unter­schei­den sich je nach Anbie­ter. Es lohnt sich, vor Abschluss einen Blick in das Klein­ge­druck­te der Rei­se­ab­bruch­ver­si­che­rung zu wer­fen oder sich bera­ten zu las­sen.

Was genau zahlt die Ver­si­che­rung im Scha­dens­fall?

Leis­tun­gen der Rei­se­ab­bruch­ver­si­che­rung im Über­blick

Wer eine Rei­se­ab­bruch­ver­si­che­rung abschließt, soll­te genau wis­sen, wel­che Leis­tun­gen im Ernst­fall über­nom­men wer­den. Denn gera­de im Aus­land kön­nen unge­plan­te Zusatz­kos­ten schnell teu­er wer­den. Die Ver­si­che­rung schützt Sie zuver­läs­sig vor den finan­zi­el­len Fol­gen – vor­aus­ge­setzt, es liegt ein ver­si­cher­ter Grund vor.

Die Rei­se­ab­bruch­ver­si­che­rung bie­tet Schutz, wenn eine bereits begon­ne­ne Rei­se aus bestimm­ten Grün­den vor­zei­tig been­det oder uner­war­tet ver­län­gert wer­den muss. Sie über­nimmt nicht nur die Erstat­tung nicht genutz­ter Rei­se­leis­tun­gen, son­dern auch Mehr­kos­ten, die durch die Ände­rung des Rei­se­plans ent­ste­hen.

Zu den typi­schen Leis­tun­gen gehö­ren:

  • Erstat­tung nicht genutz­ter Leis­tun­gen: Dazu zäh­len z. B. Hotel­über­nach­tun­gen, Aus­flü­ge oder vor­ab bezahl­te Pro­gramm­punk­te, die nach dem Abbruch der Rei­se nicht mehr in Anspruch genom­men wer­den konn­ten.

  • Über­nah­me zusätz­li­cher Rück­rei­se­kos­ten: Wenn eine Rück­rei­se vor dem geplan­ten Ter­min not­wen­dig wird, zahlt die Ver­si­che­rung für neue Flug­ti­ckets, Bahn­fahr­kar­ten oder Miet­wa­gen – je nach Tarif sogar in Pre­mi­um­klas­sen, wenn es kei­ne Alter­na­ti­ven gibt.

  • Kos­ten­über­nah­me bei Rei­se­ver­län­ge­rung: Muss die Rück­rei­se ver­scho­ben wer­den (z. B. wegen Krank­heit, Qua­ran­tä­ne oder Unwet­ter), erstat­tet die Ver­si­che­rung Unter­kunft und Ver­pfle­gung bis zur Rück­kehr.

  • Umbu­chungs­kos­ten: Fällt der ursprüng­li­che Rück­rei­se­ter­min aus ver­si­cher­tem Grund weg, über­nimmt die Ver­si­che­rung die Gebüh­ren für die Umbu­chung.

  • Orga­ni­sa­ti­on und Kos­ten­über­nah­me durch Assis­tance-Diens­te: Vie­le Ver­si­che­rer bie­ten 24/7‑Notrufzentralen, die bei der Suche nach Trans­port­mit­teln oder medi­zi­ni­scher Hil­fe unter­stüt­zen.

  • Erstat­tung von Miet­fahr­zeug­kos­ten: Fällt das eige­ne Fahr­zeug auf der Rei­se aus (z. B. Unfall, Motor­scha­den), über­nimmt die Ver­si­che­rung häu­fig die Kos­ten für ein Ersatz­fahr­zeug, damit die Rei­se plan­mä­ßig fort­ge­setzt oder been­det wer­den kann.

  • Erstat­tung bei ver­spä­te­ter Rück­rei­se auf­grund exter­ner Umstän­de: Bei­spiels­wei­se, wenn ein Anschluss­flug ver­passt wird oder öffent­li­che Ver­kehrs­mit­tel aus­fal­len.

Wich­tig ist: Die Höhe der Erstat­tung ist oft an den ver­si­cher­ten Rei­se­preis gekop­pelt. Man­che Ver­si­che­rer set­zen Höchst­gren­zen für ein­zel­ne Leis­tun­gen oder bie­ten ver­schie­de­ne Leis­tungs­stu­fen an, z. B. im Rah­men eines Basis- oder Kom­fort­ta­rifs.

Tipp: Anbie­ter wie Alli­anz Tra­vel, Han­se­Mer­kur oder ERGO bie­ten in Kom­bi­na­ti­on mit der Rei­se­ab­bruch­ver­si­che­rung auch Pake­te mit inte­grier­ter Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung oder Rei­se­kran­ken­ver­si­che­rung an. Wer regel­mä­ßig reist, kann durch einen Jah­res­ver­trag zusätz­li­che Vor­tei­le nut­zen – etwa eine Deckung bei meh­re­ren Rei­sen und attrak­ti­ve­ren Bei­trags­sät­zen.

Was kos­tet der Schutz – und wor­auf soll­ten Sie beim Ver­gleich ach­ten?

Kos­ten und Leis­tun­gen im Ver­gleich: Wor­auf es bei der Rei­se­ab­bruch­ver­si­che­rung ankommt

Die Kos­ten einer Rei­se­ab­bruch­ver­si­che­rung rich­ten sich nach meh­re­ren Fak­to­ren. Wer Prei­se ver­gleicht, soll­te nicht nur auf die Bei­trags­hö­he ach­ten, son­dern auch auf die ent­hal­te­nen Leis­tun­gen und Bedin­gun­gen. Denn ein güns­ti­ger Tarif ohne aus­rei­chen­de Deckung hilft im Ernst­fall wenig.

Die Bei­trags­hö­he für eine Rei­se­ab­bruch­ver­si­che­rung ist abhän­gig vom Rei­se­preis, der Anzahl der ver­si­cher­ten Per­so­nen und davon, ob es sich um eine Ein­mal- oder Jah­res­ver­si­che­rung han­delt. Je teu­rer die Rei­se und je mehr Per­so­nen abge­si­chert wer­den, des­to höher fällt auch die Prä­mie aus. Fami­li­en und Grup­pen kön­nen meist von kom­bi­nier­ten Tari­fen pro­fi­tie­ren, die sich gegen­über Ein­zel­ver­trä­gen rech­nen.

Die­se Fak­to­ren beein­flus­sen die Kos­ten:

  • Rei­se­preis: Je höher der Rei­se­wert, des­to teu­rer die Ver­si­che­rung

  • Tarif­art: Basis‑, Kom­fort- oder Pre­mi­um­ta­ri­fe mit unter­schied­li­chem Leis­tungs­um­fang

  • Lauf­zeit: Ein­mal­ver­si­che­rung für eine Rei­se oder Jah­respo­li­ce für belie­big vie­le Rei­sen

  • Selbst­be­tei­li­gung: Mit Selbst­be­halt fällt der Bei­trag güns­ti­ger aus, dafür trägt der Ver­si­cher­te im Scha­den­fall einen Teil selbst

  • Alter der Ver­si­cher­ten: In man­chen Tari­fen zah­len jün­ge­re Rei­sen­de weni­ger

  • Zusatz­leis­tun­gen: Inklu­si­ve oder optio­nal zubuch­ba­rer Coro­na-Schutz, Assis­tance-Leis­tun­gen, Rück­trans­port oder Gepäck­ver­si­che­rung

Ein umfas­sen­der Ver­gleich lohnt sich vor allem im Hin­blick auf die Leis­tungs­gren­zen und ver­si­cher­ten Grün­de. Man­che Tari­fe bie­ten bereits bei mode­ra­ten Bei­trä­gen eine hohe Erstat­tungs­sum­me, ande­re wie­der­um begren­zen bestimm­te Leis­tun­gen – etwa bei Rück­rei­se­kos­ten oder der Dau­er der Kos­ten­über­nah­me bei Rei­se­ver­län­ge­rung.

Wer regel­mä­ßig ver­reist, kann mit einer Jah­res­ver­si­che­rung güns­ti­ger fah­ren. Die­se deckt alle Rei­sen inner­halb eines Jah­res ab, oft bis zu einem bestimm­ten Rei­se­wert pro Trip (z. B. 5.000 oder 10.000 €). Für ein­ma­li­ge Fern­rei­sen mit hohem Rei­se­wert kann jedoch eine Ein­mal­ver­si­che­rung wirt­schaft­li­cher sein, wenn kei­ne wei­te­ren Rei­sen geplant sind.

Wich­tig beim Ver­gleich:
Nicht alle Tari­fe ent­hal­ten auto­ma­tisch einen Coro­na-Schutz oder Assis­tance-Leis­tun­gen. Wer Wert auf eine schnel­le Rück­rei­se­or­ga­ni­sa­ti­on, Unter­stüt­zung bei Qua­ran­tä­ne oder medi­zi­ni­scher Betreu­ung legt, soll­te gezielt nach die­sen Leis­tungs­merk­ma­len Aus­schau hal­ten.

Die­se Rei­se­ver­si­che­run­gen soll­ten Sie eben­falls ken­nen

Pas­sen­de Ergän­zun­gen zur Rei­se­ab­bruch­ver­si­che­rung

Ein star­ker Rei­se­schutz besteht meist nicht aus einer ein­zel­nen Ver­si­che­rung, son­dern aus meh­re­ren Bau­stei­nen. Die Rei­se­ab­bruch­ver­si­che­rung lässt sich ide­al mit wei­te­ren Poli­cen kom­bi­nie­ren, um sich rund­um gegen finan­zi­el­le Risi­ken abzu­si­chern – ob vor, wäh­rend oder nach der Rei­se. Hier fin­den Sie drei sinn­vol­le Ergän­zun­gen im Über­blick:

Reiseruecktritt

Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung

Wenn Sie Ihre Rei­se gar nicht erst antre­ten kön­nen, schützt Sie die Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung vor den Stor­no­kos­ten. Sie greift z. B. bei plötz­li­cher Krank­heit, Unfall oder uner­war­te­ten fami­liä­ren Ereig­nis­sen. Beson­ders wich­tig für Pau­schal­rei­sen, Flug­bu­chun­gen und Hotels mit hohen Stor­no­ge­büh­ren.

Reisekrankenversicherung

Rei­se­kran­ken­ver­si­che­rung

Im Aus­land über­nimmt Ihre gesetz­li­che Kran­ken­ver­si­che­rung meist kei­ne oder nur ein­ge­schränk­te Leis­tun­gen. Eine Rei­se­kran­ken­ver­si­che­rung deckt ambu­lan­te und sta­tio­nä­re Behand­lun­gen, Not­fall­trans­por­te und Rück­trans­por­te ab – unver­zicht­bar bei Aus­lands­rei­sen, auch inner­halb Euro­pas.

Jahres Komplettschutz

Jah­res­kom­plett­schutz

Wer mehr­mals im Jahr ver­reist, pro­fi­tiert vom Jah­res­kom­plett­schutz. Er kom­bi­niert meh­re­re Ver­si­che­run­gen in einem Paket – z. B. Rei­se­ab­bruch, Rück­tritt, Kran­ken­ver­si­che­rung und Gepäck­schutz. So sind Sie bei jeder Rei­se auto­ma­tisch abge­si­chert, ganz ohne Ein­zel­ab­schlüs­se.

Rich­tig reagie­ren, um Leis­tun­gen nicht zu gefähr­den

Rei­se­ab­bruch mel­den – so läuft die Scha­den­re­gu­lie­rung ab

Wenn ein ver­si­cher­ter Grund ein­tritt und Sie Ihre Rei­se abbre­chen oder ver­län­gern müs­sen, ist die rich­ti­ge Vor­ge­hens­wei­se ent­schei­dend. Der ers­te Schritt: Infor­mie­ren Sie umge­hend Ihren Rei­se­ver­an­stal­ter oder die Unter­kunft, um unnö­ti­ge Mehr­kos­ten zu ver­mei­den. Gleich­zei­tig soll­ten Sie den Ver­si­che­rer mög­lichst zeit­nah in Kennt­nis set­zen – in der Regel inner­halb weni­ger Tage.

So gehen Sie rich­tig vor:

  1. Kon­takt­auf­nah­me zum Ver­si­che­rer:
    Nut­zen Sie die 24h-Not­fall­num­mer oder das Online-Scha­dens­for­mu­lar, um den Fall zu mel­den. Vie­le Anbie­ter stel­len dafür eine Scha­den­hot­line oder Kun­den­por­ta­le bereit. Sie erhal­ten eine Vor­gangs- oder Scha­den­num­mer.

  2. Wich­ti­ge Nach­wei­se bereit­hal­ten:
    Damit der Ver­si­che­rer die Leis­tung prü­fen kann, müs­sen bestimm­te Doku­men­te ein­ge­reicht wer­den. Dazu gehö­ren:

    • Rech­nung der gesam­ten Rei­se (z. B. Hotel, Flug, Pau­schal­an­ge­bot)

    • Bele­ge über Mehr­kos­ten (z. B. neue Flug­ti­ckets, zusätz­li­che Näch­te, Ver­pfle­gung)

    • Ärzt­li­ches Attest (bei Krank­heit oder Unfall)

    • Ster­be­ur­kun­de (bei Todes­fall im Fami­li­en­kreis)

    • Schrift­li­che Bestä­ti­gung der Qua­ran­tä­ne (bei Coro­na-Ver­dacht oder Iso­la­ti­on)

    • Nach­weis über Ver­wandt­schafts­ver­hält­nis (wenn ein naher Ange­hö­ri­ger betrof­fen ist)

    • Kün­di­gungs­schrei­ben (bei plötz­li­chem Job­ver­lust)

  3. Nach­weis über den Zeit­punkt des Ereig­nis­ses:
    Beson­ders bei Erkran­kun­gen ist es wich­tig, die Dia­gno­se direkt vor Ort durch einen Arzt bestä­ti­gen zu las­sen. So kann der Ver­si­che­rer nach­voll­zie­hen, dass die Ursa­che des Rei­se­ab­bruchs tat­säch­lich wäh­rend der Rei­se ein­ge­tre­ten ist.

  4. Kei­ne eigen­mäch­ti­gen Stor­nie­run­gen oder Abrei­sen:
    Klä­ren Sie immer mit dem Ver­si­che­rer ab, wie Sie vor­ge­hen sol­len. Wer ohne Abspra­che stor­niert oder abreist, ris­kiert eine Leis­tungs­kür­zung.

Tipp:
Vie­le Ver­si­che­rer stel­len Check­lis­ten zur Ver­fü­gung, die alle not­wen­di­gen Unter­la­gen auf­füh­ren. Hal­ten Sie am bes­ten bereits vor der Rei­se die Kon­takt­da­ten des Ver­si­che­rers griff­be­reit – etwa in aus­ge­druck­ter Form oder in Ihrer Rei­se­un­ter­la­gen­map­pe.

Mehr Wis­sen, das den Unter­schied macht

Was Sie schon immer über die Rei­se­ab­bruch­ver­si­che­rung wis­sen woll­ten

Ja, bei vie­len Anbie­tern kann die Rei­se­ab­bruch­ver­si­che­rung auch für Geschäfts­rei­sen abge­schlos­sen wer­den. Ent­schei­dend ist, dass es sich um eine indi­vi­du­ell gebuch­te Rei­se han­delt. Bei beruf­lich ver­an­lass­ten Rei­sen über den Arbeit­ge­ber gel­ten häu­fig ande­re Rah­men­ver­trä­ge. Wer jedoch selbst­stän­dig ist oder regel­mä­ßig Semi­na­re oder Mes­sen besucht, soll­te auf die­sen Schutz nicht ver­zich­ten.

Ja, bei bestimm­ten Leis­tungs­be­rei­chen wie dem Arbeits­rechts­schutz oder dem Ver­trags­rechts­schutz beträgt die War­te­zeit in der Regel drei Mona­te. Leis­tun­gen wie der Scha­dens­er­satz­rechts­schutz oder der Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­rechts­schutz sind hin­ge­gen sofort nach Ver­trags­be­ginn ver­füg­bar. Bei einem Ver­si­cher­er­wech­sel kann die War­te­zeit ent­fal­len – ger­ne bera­ten wir Sie dazu indi­vi­du­ell.

Psy­chi­sche Erkran­kun­gen sind häu­fig ein Son­der­fall. Nur wenn sie akut, schwer­wie­gend und uner­war­tet auf­tre­ten – etwa bei einem sta­tio­nä­ren Kli­nik­auf­ent­halt oder nach­weis­ba­rem medi­zi­ni­schem Not­fall – kann die Ver­si­che­rung leis­ten. Eine all­ge­mei­ne Rei­se­un­lust oder Erschöp­fung reicht nicht aus. Wich­tig ist ein ärzt­li­ches Attest mit kla­rer Dia­gno­se.

Ja, aber der Abschluss ist nur inner­halb eines bestimm­ten Zeit­fens­ters mög­lich – in der Regel bis spä­tes­tens 30 Tage vor Rei­se­be­ginn. Wer spä­ter bucht, muss häu­fig nach­wei­sen, dass die Rei­se erst kürz­lich ver­bind­lich gebucht wur­de. Eini­ge Ver­si­che­rer bie­ten auch kurz­fris­ti­ge Abschlüs­se an – mit ein­ge­schränk­tem Leis­tungs­be­ginn.

Bei Jah­respo­li­cen ist der Rei­se­ab­bruch­schutz für alle pri­va­ten Rei­sen inner­halb eines Kalen­der­jah­res ent­hal­ten – oft bis zu einem defi­nier­ten Rei­se­wert pro Rei­se. Das spart nicht nur Zeit und Geld, son­dern bie­tet auch lücken­lo­sen Schutz, z. B. bei Kurz­trips, Wochen­end­rei­sen oder meh­re­ren Aus­lands­auf­ent­hal­ten.

Auch bei Inlands­rei­sen kann eine Rei­se­ab­bruch­ver­si­che­rung sinn­voll sein – ins­be­son­de­re bei Pau­schal­bu­chun­gen mit hohen Stor­no­kos­ten. Aller­dings sind man­che Leis­tun­gen wie medi­zi­ni­scher Rück­trans­port oder Über­nach­tungs­kos­ten im Hei­mat­land meist nicht abge­deckt. Ein Blick in die Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen hilft bei der Ent­schei­dung.

Wei­te­re Absi­che­run­gen für sorg­lo­ses Rei­sen

Die­se Ver­si­che­run­gen ergän­zen Ihre Rei­se­ab­bruch­ver­si­che­rung sinn­voll

Ein Rei­se­ab­bruch ist nicht das ein­zi­ge Risi­ko auf Rei­sen. Wer sich umfas­send absi­chern möch­te, soll­te auch an medi­zi­ni­sche Not­fäl­le im Aus­land, Unfäl­le oder Schä­den gegen­über Drit­ten den­ken. Die fol­gen­den Ver­si­che­run­gen schlie­ßen wich­ti­ge Lücken im Rei­se­schutz – sowohl für kur­ze Trips als auch für län­ge­re Aus­lands­auf­ent­hal­te.

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Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rung

Lang­fris­ti­ger Schutz im Aus­land – medi­zi­nisch rund­um abge­si­chert

Für län­ge­re Aus­lands­auf­ent­hal­te – ob Work & Tra­vel, Welt­rei­se oder Sab­ba­ti­cal – reicht die klas­si­sche Rei­se­kran­ken­ver­si­che­rung oft nicht aus. Die spe­zi­el­le Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rung für Lang­zeit­rei­sen bie­tet umfas­sen­den Schutz bei Krank­hei­ten, Unfäl­len und Rück­trans­por­ten – welt­weit und ohne zeit­li­che Lücken.

Reiseunfallversicherung

Rei­se­un­fall­ver­si­che­rung

Rei­se­un­fall­ver­si­che­rung – finan­zi­el­le Sicher­heit bei schwe­ren Unfäl­len

Ein Unfall im Aus­land kann schnell gra­vie­ren­de Fol­gen haben – kör­per­lich wie finan­zi­ell. Die Rei­se­un­fall­ver­si­che­rung sichert Sie gegen blei­ben­de Schä­den ab und bie­tet Leis­tun­gen wie Inva­li­di­täts­ren­te, Ber­gungs­kos­ten oder Sofort­zah­lun­gen bei schwe­rer Ver­let­zung. Sinn­voll für Aktiv­ur­lau­ber und Fern­rei­sen.

Privathaftpflichtversicherung

Pri­va­te Haft­pflicht­ver­si­che­rung

Pri­va­te Haft­pflicht – auch im Urlaub unver­zicht­bar

Ein Miss­ge­schick ist schnell pas­siert – ob im Hotel, beim Sport oder im All­tag. Die pri­va­te Haft­pflicht­ver­si­che­rung schützt Sie welt­weit, wenn Sie unbe­ab­sich­tigt Drit­te schä­di­gen. Beson­ders wich­tig bei Rei­sen mit Kin­dern oder Haus­tie­ren – und ohne­hin eine der wich­tigs­ten Ver­si­che­run­gen im All­tag.

Ein rea­lis­ti­scher Fall zeigt, wie wich­tig der Ver­si­che­rungs­schutz ist

So hilft eine Rei­se­ab­bruch­ver­si­che­rung im ech­ten Leben

Wer noch nie eine Rei­se abbre­chen muss­te, kann sich den Ernst­fall oft nur schwer vor­stel­len. Doch es reicht ein unvor­her­ge­se­he­nes Ereig­nis – und schon ist die Urlaubs­pla­nung hin­fäl­lig. Ein ech­ter Fall zeigt, wie schnell es gehen kann – und war­um der Ver­si­che­rungs­schutz in sol­chen Momen­ten ent­schei­dend ist.

Fami­li­en­rei­se nach Por­tu­gal – ein unge­plan­ter Abbruch nach nur vier Tagen

Fami­lie R. aus dem All­gäu hat­te für den Som­mer eine zwei­wö­chi­ge Rund­rei­se durch Por­tu­gal geplant – Flug, Miet­wa­gen, Hotels und Aus­flü­ge waren Mona­te im Vor­aus gebucht. Bereits am vier­ten Rei­se­tag wur­de die Rei­se jedoch jäh unter­bro­chen: Der Vater klag­te plötz­lich über star­ke Bauch­schmer­zen und wur­de ins Kran­ken­haus gebracht. Die Dia­gno­se: eine aku­te Blind­darm­ent­zün­dung mit sofor­ti­ger Ope­ra­ti­on.

Der Kran­ken­haus­auf­ent­halt bedeu­te­te, dass die Fami­lie die Rei­se nicht fort­set­zen konn­te. Die Ehe­frau ent­schied sich, mit den Kin­dern frü­her zurück­zu­flie­gen, wäh­rend der Vater noch eini­ge Tage zur Gene­sung im Kran­ken­haus blei­ben muss­te.

Was hat die Rei­se­ab­bruch­ver­si­che­rung über­nom­men?

  • Die nicht genutz­ten Hotel­über­nach­tun­gen im Süden Por­tu­gals wur­den voll­stän­dig erstat­tet.

  • Die Fami­lie erhielt die Mehr­kos­ten für den vor­zei­ti­gen Rück­flug inklu­si­ve Umbu­chungs­ge­büh­ren zurück.

  • Für den Vater wur­de eine medi­zi­nisch sinn­vol­le Rück­rei­se eini­ge Tage spä­ter orga­ni­siert – in Beglei­tung eines medi­zi­ni­schen Dienst­leis­ters.

  • Die Kos­ten für das nicht genutz­te Miet­fahr­zeug wur­den antei­lig über­nom­men.

  • Zusätz­lich über­nahm die Ver­si­che­rung die Kos­ten für zusätz­li­che Näch­te in der Kli­ni­k­nä­he, die für die Kin­der kurz­fris­tig gebucht wur­den.

Ohne die abge­schlos­se­ne Rei­se­ab­bruch­ver­si­che­rung hät­te Fami­lie R. rund 3.200 € an Mehr­kos­ten selbst tra­gen müs­sen. Der Ver­si­che­rungs­bei­trag für die gesam­te Fami­lie betrug rund 110 €.

Fazit aus dem Fall:
Der Fall zeigt ein­drück­lich, wie schnell ein medi­zi­ni­sches Ereig­nis zur Unter­bre­chung einer Rei­se füh­ren kann – selbst ohne äuße­re Ein­flüs­se wie Pan­de­mie oder Natur­er­eig­nis­se. Für Fami­li­en oder län­ge­re Rei­sen lohnt sich der Schutz nicht nur finan­zi­ell, son­dern auch orga­ni­sa­to­risch: Die Ver­si­che­rung über­nahm im Hin­ter­grund die kom­plet­te Koor­di­na­ti­on, sodass sich die Fami­lie auf das Wesent­li­che kon­zen­trie­ren konn­te.

Zusam­men­fas­sung

Unvor­her­seh­ba­re Ereig­nis­se kön­nen jede Rei­se uner­war­tet been­den – sei es durch Krank­heit, Unfall oder einen fami­liä­ren Not­fall. Die Rei­se­ab­bruch­ver­si­che­rung schützt Sie in genau die­sen Situa­tio­nen vor hohen finan­zi­el­len Ver­lus­ten. Sie über­nimmt nicht nur die Kos­ten für nicht genutz­te Rei­se­leis­tun­gen, son­dern auch zusätz­li­che Aus­ga­ben für Rück­rei­se, Umbu­chun­gen oder Über­nach­tun­gen.

Im Gegen­satz zur Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung greift der Schutz nach Rei­se­be­ginn – und ist daher eine wert­vol­le Ergän­zung für jede Urlaubs­pla­nung. Wer häu­fig reist oder als Fami­lie unter­wegs ist, soll­te den Abschluss eines Jah­res­pa­kets in Betracht zie­hen. Wich­tig ist außer­dem, auf die kon­kre­ten Leis­tungs­in­hal­te zu ach­ten – etwa bei Coro­na-Schutz, Assis­tance-Leis­tun­gen oder Son­der­re­ge­lun­gen für bestimm­te Rei­se­län­der.

Mit der rich­ti­gen Absi­che­rung rei­sen Sie sor­gen­frei­er – und müs­sen sich im Ernst­fall nicht auch noch um die finan­zi­el­len Fol­gen küm­mern.

häu­fi­ge Fra­gen

Ver­si­chert sind Kos­ten, die ent­ste­hen, wenn Sie eine Rei­se nach dem Antritt abbre­chen oder ver­län­gern müs­sen – z. B. Rück­rei­se­kos­ten, nicht genutz­te Rei­se­leis­tun­gen, Umbu­chun­gen oder zusätz­li­che Über­nach­tun­gen. Vor­aus­set­zung ist ein ver­si­cher­ter Grund wie Krank­heit, Unfall, Todes­fall oder ein erheb­li­cher Scha­den zu Hau­se.

Aner­kannt wer­den in der Regel aku­te, uner­war­te­te und schwe­re Erkran­kun­gen, die eine Wei­ter­rei­se unzu­mut­bar machen. Leich­te Beschwer­den wie Erkäl­tun­gen oder Magen­ver­stim­mun­gen rei­chen nicht aus. Wich­tig ist ein ärzt­li­ches Attest – mög­lichst vor Ort im Urlaubs­land – mit kla­rer Dia­gno­se.

Die Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung greift, wenn Sie Ihre Rei­se nicht antre­ten kön­nen – etwa wegen Krank­heit vor der Abrei­se. Die Rei­se­ab­bruch­ver­si­che­rung greift dage­gen nach Rei­se­be­ginn, wenn Sie die Rei­se abbre­chen oder ver­län­gern müs­sen. Bei­de Ver­si­che­run­gen ergän­zen sich sinn­voll.

Ja, sofern es sich um einen nahen Ange­hö­ri­gen han­delt (z. B. Eltern, Kin­der, Geschwis­ter, Ehe­part­ner). Die Ver­si­che­rung über­nimmt dann die Rück­rei­se­kos­ten und erstat­tet nicht genutz­te Leis­tun­gen. Wich­tig ist ein ent­spre­chen­der Nach­weis, z. B. eine Ster­be­ur­kun­de und ein Beleg über das Ver­wandt­schafts­ver­hält­nis.