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Reiseabbruchversicherung – Schutz für den Notfall unterwegs
Wenn die Reise plötzlich endet, schützt Sie diese Versicherung vor hohen Mehrkosten.
Ob plötzliche Krankheit, ein Todesfall in der Familie oder ein schwerer Schaden zu Hause – es gibt viele Gründe, warum eine Reise nicht wie geplant zu Ende geführt werden kann. Die Reiseabbruchversicherung greift genau dann: Sie schützt Sie vor finanziellen Verlusten, wenn Sie Ihre Reise abbrechen oder verlängern müssen. Anders als die Reiserücktrittsversicherung, die nur vor Reiseantritt greift, springt die Reiseabbruchversicherung nach Reisebeginn ein. Damit sind auch unvorhergesehene Ereignisse während des Urlaubs abgesichert. Für alle, die sorgenfrei reisen möchten – allein, mit Partner oder als Familie – ist sie ein unverzichtbarer Baustein im Reiseschutz.
Das Wichtigste im Überblick
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Warum ist eine Reiseabbruchversicherung sinnvoll?
Ob Familienurlaub, Geschäftsreise oder Kreuzfahrt – eine Reiseabbruchversicherung schützt Sie vor hohen Zusatzkosten, wenn Sie Ihre Reise aus triftigen Gründen abbrechen oder ungeplant verlängern müssen. Ohne passenden Schutz kann aus einer kleinen Unterbrechung schnell ein finanzielles Risiko werden.
Während die Reiserücktrittsversicherung nur dann greift, wenn Sie Ihre Reise gar nicht erst antreten können, beginnt der Schutz der Reiseabbruchversicherung ab dem Moment des Reiseantritts. Wer im Urlaub plötzlich erkrankt, einen Notfall in der Familie erlebt oder von einem Schaden in der eigenen Wohnung erfährt, muss seine Reise oft frühzeitig beenden oder verlängern. In diesen Fällen können schnell hohe Kosten entstehen – für zusätzliche Übernachtungen, Umbuchungen oder nicht genutzte Leistungen.
Die Reiseabbruchversicherung übernimmt diese Kosten, sofern ein versicherter Grund vorliegt. Dazu gehören z. B. eine unerwartete schwere Erkrankung, ein Unfall oder der Tod eines nahen Angehörigen. Auch wenn Sie aufgrund eines erheblichen Schadens an Ihrem Eigentum – etwa durch Feuer oder Leitungswasser – nach Hause zurückkehren müssen, kann die Versicherung greifen. Selbst die Erstattung eines Mietwagens oder die Organisation einer alternativen Rückreise ist bei vielen Tarifen mit eingeschlossen.
Besonders sinnvoll ist die Reiseabbruchversicherung bei hochpreisigen Reisen, längeren Aufenthalten oder Familienurlauben. Denn je mehr Personen beteiligt sind, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein unvorhergesehenes Ereignis eintritt. Wer in solchen Momenten auf Versicherungsschutz verzichten muss, trägt die finanziellen Folgen allein – inklusive möglicher Umbuchungsgebühren und Hotelkosten.
Erfahrungsberichte von Reiseversicherern wie der ERGO, HanseMerkur oder Allianz zeigen, dass gerade in Pandemiezeiten oder bei längeren Fernreisen der Bedarf an Reiseabbruchschutz deutlich zugenommen hat. Auch der Verbraucherschutz empfiehlt, diesen Schutz immer gemeinsam mit der Reiserücktrittsversicherung abzuschließen – idealerweise als Kombipaket oder im Jahresvertrag.
Wer seine Reise aus einem versicherten Grund abbrechen oder verlängern muss, kann sich auf die Leistungen der Reiseabbruchversicherung verlassen. Versichert sind dabei sowohl Kosten für nicht genutzte Reisebestandteile als auch zusätzliche Ausgaben, die durch die Rückreise oder eine Verlängerung entstehen.
Beispiele für versicherte Gründe:
Unerwartete schwere Erkrankung oder Unfall der versicherten Person oder eines nahen Angehörigen
Todesfall eines nahen Angehörigen oder Mitreisenden
Erheblicher Schaden am Eigentum, z. B. durch Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Einbruch
Schwangerschaftskomplikationen, wenn diese unerwartet auftreten
Verlust des Arbeitsplatzes durch unerwartete betriebsbedingte Kündigung
Leistungsbeispiele:
Erstattung der nicht genutzten Reiseleistungen (z. B. Hotel, Ausflüge)
Übernahme der Kosten für Umbuchung oder verfrühte Rückreise
Rückerstattung von zusätzlichen Hotelkosten bei verspäteter Rückreise
Organisation und Kostenübernahme bei alternativer Rückreisemöglichkeit
Erstattung der Mehrkosten für ein Ersatzfahrzeug bei Autopanne oder Unfall
Viele Versicherer wie z. B. HanseMerkur, ERGO oder Allianz Travel bieten zudem Assistance-Leistungen, wie eine 24-Stunden-Notrufzentrale oder die direkte Organisation der Rückreise im Schadenfall.
Nicht jede Reiseunterbrechung ist automatisch durch die Reiseabbruchversicherung abgedeckt. Entscheidend ist immer, ob ein versicherter Grund im Sinne der Bedingungen vorliegt – reine Unlust oder leichte Beschwerden zählen in der Regel nicht dazu.
Typische Ausschlüsse:
Leichte Erkrankungen wie Erkältung, Magenverstimmung oder Reisekrankheit
Abbruch wegen eines Todesfalls bei entfernten Bekannten oder Kollegen
Erkrankungen, die vor Reisebeginn bereits bekannt waren oder behandelt wurden (Ausnahme: stabile chronische Erkrankungen ohne Verschlechterung)
Verspätungen oder verpasste Ausflüge ohne medizinisch oder sachlich begründeten Anlass
Abbruch wegen beruflicher Verpflichtungen ohne konkreten Nachweis (z. B. Terminverschiebungen, plötzlicher Projekteinsatz)
Auch bei Pandemien oder Quarantänemaßnahmen gelten nur bestimmte Szenarien als versichert – z. B. wenn eine behördliche Isolation angeordnet wurde und dies im Tarif explizit eingeschlossen ist.
👉 Wichtig:
Die genauen Bedingungen unterscheiden sich je nach Anbieter. Es lohnt sich, vor Abschluss einen Blick in das Kleingedruckte der Reiseabbruchversicherung zu werfen oder sich beraten zu lassen.
Was genau zahlt die Versicherung im Schadensfall?
Leistungen der Reiseabbruchversicherung im Überblick
Wer eine Reiseabbruchversicherung abschließt, sollte genau wissen, welche Leistungen im Ernstfall übernommen werden. Denn gerade im Ausland können ungeplante Zusatzkosten schnell teuer werden. Die Versicherung schützt Sie zuverlässig vor den finanziellen Folgen – vorausgesetzt, es liegt ein versicherter Grund vor.
Die Reiseabbruchversicherung bietet Schutz, wenn eine bereits begonnene Reise aus bestimmten Gründen vorzeitig beendet oder unerwartet verlängert werden muss. Sie übernimmt nicht nur die Erstattung nicht genutzter Reiseleistungen, sondern auch Mehrkosten, die durch die Änderung des Reiseplans entstehen.
Zu den typischen Leistungen gehören:
Erstattung nicht genutzter Leistungen: Dazu zählen z. B. Hotelübernachtungen, Ausflüge oder vorab bezahlte Programmpunkte, die nach dem Abbruch der Reise nicht mehr in Anspruch genommen werden konnten.
Übernahme zusätzlicher Rückreisekosten: Wenn eine Rückreise vor dem geplanten Termin notwendig wird, zahlt die Versicherung für neue Flugtickets, Bahnfahrkarten oder Mietwagen – je nach Tarif sogar in Premiumklassen, wenn es keine Alternativen gibt.
Kostenübernahme bei Reiseverlängerung: Muss die Rückreise verschoben werden (z. B. wegen Krankheit, Quarantäne oder Unwetter), erstattet die Versicherung Unterkunft und Verpflegung bis zur Rückkehr.
Umbuchungskosten: Fällt der ursprüngliche Rückreisetermin aus versichertem Grund weg, übernimmt die Versicherung die Gebühren für die Umbuchung.
Organisation und Kostenübernahme durch Assistance-Dienste: Viele Versicherer bieten 24/7‑Notrufzentralen, die bei der Suche nach Transportmitteln oder medizinischer Hilfe unterstützen.
Erstattung von Mietfahrzeugkosten: Fällt das eigene Fahrzeug auf der Reise aus (z. B. Unfall, Motorschaden), übernimmt die Versicherung häufig die Kosten für ein Ersatzfahrzeug, damit die Reise planmäßig fortgesetzt oder beendet werden kann.
Erstattung bei verspäteter Rückreise aufgrund externer Umstände: Beispielsweise, wenn ein Anschlussflug verpasst wird oder öffentliche Verkehrsmittel ausfallen.
Wichtig ist: Die Höhe der Erstattung ist oft an den versicherten Reisepreis gekoppelt. Manche Versicherer setzen Höchstgrenzen für einzelne Leistungen oder bieten verschiedene Leistungsstufen an, z. B. im Rahmen eines Basis- oder Komforttarifs.
Tipp: Anbieter wie Allianz Travel, HanseMerkur oder ERGO bieten in Kombination mit der Reiseabbruchversicherung auch Pakete mit integrierter Reiserücktrittsversicherung oder Reisekrankenversicherung an. Wer regelmäßig reist, kann durch einen Jahresvertrag zusätzliche Vorteile nutzen – etwa eine Deckung bei mehreren Reisen und attraktiveren Beitragssätzen.
Was kostet der Schutz – und worauf sollten Sie beim Vergleich achten?
Kosten und Leistungen im Vergleich: Worauf es bei der Reiseabbruchversicherung ankommt
Die Kosten einer Reiseabbruchversicherung richten sich nach mehreren Faktoren. Wer Preise vergleicht, sollte nicht nur auf die Beitragshöhe achten, sondern auch auf die enthaltenen Leistungen und Bedingungen. Denn ein günstiger Tarif ohne ausreichende Deckung hilft im Ernstfall wenig.
Die Beitragshöhe für eine Reiseabbruchversicherung ist abhängig vom Reisepreis, der Anzahl der versicherten Personen und davon, ob es sich um eine Einmal- oder Jahresversicherung handelt. Je teurer die Reise und je mehr Personen abgesichert werden, desto höher fällt auch die Prämie aus. Familien und Gruppen können meist von kombinierten Tarifen profitieren, die sich gegenüber Einzelverträgen rechnen.
Diese Faktoren beeinflussen die Kosten:
Reisepreis: Je höher der Reisewert, desto teurer die Versicherung
Tarifart: Basis‑, Komfort- oder Premiumtarife mit unterschiedlichem Leistungsumfang
Laufzeit: Einmalversicherung für eine Reise oder Jahrespolice für beliebig viele Reisen
Selbstbeteiligung: Mit Selbstbehalt fällt der Beitrag günstiger aus, dafür trägt der Versicherte im Schadenfall einen Teil selbst
Alter der Versicherten: In manchen Tarifen zahlen jüngere Reisende weniger
Zusatzleistungen: Inklusive oder optional zubuchbarer Corona-Schutz, Assistance-Leistungen, Rücktransport oder Gepäckversicherung
Ein umfassender Vergleich lohnt sich vor allem im Hinblick auf die Leistungsgrenzen und versicherten Gründe. Manche Tarife bieten bereits bei moderaten Beiträgen eine hohe Erstattungssumme, andere wiederum begrenzen bestimmte Leistungen – etwa bei Rückreisekosten oder der Dauer der Kostenübernahme bei Reiseverlängerung.
Wer regelmäßig verreist, kann mit einer Jahresversicherung günstiger fahren. Diese deckt alle Reisen innerhalb eines Jahres ab, oft bis zu einem bestimmten Reisewert pro Trip (z. B. 5.000 oder 10.000 €). Für einmalige Fernreisen mit hohem Reisewert kann jedoch eine Einmalversicherung wirtschaftlicher sein, wenn keine weiteren Reisen geplant sind.
Wichtig beim Vergleich:
Nicht alle Tarife enthalten automatisch einen Corona-Schutz oder Assistance-Leistungen. Wer Wert auf eine schnelle Rückreiseorganisation, Unterstützung bei Quarantäne oder medizinischer Betreuung legt, sollte gezielt nach diesen Leistungsmerkmalen Ausschau halten.
Diese Reiseversicherungen sollten Sie ebenfalls kennen
Passende Ergänzungen zur Reiseabbruchversicherung
Ein starker Reiseschutz besteht meist nicht aus einer einzelnen Versicherung, sondern aus mehreren Bausteinen. Die Reiseabbruchversicherung lässt sich ideal mit weiteren Policen kombinieren, um sich rundum gegen finanzielle Risiken abzusichern – ob vor, während oder nach der Reise. Hier finden Sie drei sinnvolle Ergänzungen im Überblick:
Reiserücktrittsversicherung
Wenn Sie Ihre Reise gar nicht erst antreten können, schützt Sie die Reiserücktrittsversicherung vor den Stornokosten. Sie greift z. B. bei plötzlicher Krankheit, Unfall oder unerwarteten familiären Ereignissen. Besonders wichtig für Pauschalreisen, Flugbuchungen und Hotels mit hohen Stornogebühren.
Reisekrankenversicherung
Im Ausland übernimmt Ihre gesetzliche Krankenversicherung meist keine oder nur eingeschränkte Leistungen. Eine Reisekrankenversicherung deckt ambulante und stationäre Behandlungen, Notfalltransporte und Rücktransporte ab – unverzichtbar bei Auslandsreisen, auch innerhalb Europas.
Jahreskomplettschutz
Wer mehrmals im Jahr verreist, profitiert vom Jahreskomplettschutz. Er kombiniert mehrere Versicherungen in einem Paket – z. B. Reiseabbruch, Rücktritt, Krankenversicherung und Gepäckschutz. So sind Sie bei jeder Reise automatisch abgesichert, ganz ohne Einzelabschlüsse.
Richtig reagieren, um Leistungen nicht zu gefährden
Reiseabbruch melden – so läuft die Schadenregulierung ab
Wenn ein versicherter Grund eintritt und Sie Ihre Reise abbrechen oder verlängern müssen, ist die richtige Vorgehensweise entscheidend. Der erste Schritt: Informieren Sie umgehend Ihren Reiseveranstalter oder die Unterkunft, um unnötige Mehrkosten zu vermeiden. Gleichzeitig sollten Sie den Versicherer möglichst zeitnah in Kenntnis setzen – in der Regel innerhalb weniger Tage.
So gehen Sie richtig vor:
Kontaktaufnahme zum Versicherer:
Nutzen Sie die 24h-Notfallnummer oder das Online-Schadensformular, um den Fall zu melden. Viele Anbieter stellen dafür eine Schadenhotline oder Kundenportale bereit. Sie erhalten eine Vorgangs- oder Schadennummer.Wichtige Nachweise bereithalten:
Damit der Versicherer die Leistung prüfen kann, müssen bestimmte Dokumente eingereicht werden. Dazu gehören:Rechnung der gesamten Reise (z. B. Hotel, Flug, Pauschalangebot)
Belege über Mehrkosten (z. B. neue Flugtickets, zusätzliche Nächte, Verpflegung)
Ärztliches Attest (bei Krankheit oder Unfall)
Sterbeurkunde (bei Todesfall im Familienkreis)
Schriftliche Bestätigung der Quarantäne (bei Corona-Verdacht oder Isolation)
Nachweis über Verwandtschaftsverhältnis (wenn ein naher Angehöriger betroffen ist)
Kündigungsschreiben (bei plötzlichem Jobverlust)
Nachweis über den Zeitpunkt des Ereignisses:
Besonders bei Erkrankungen ist es wichtig, die Diagnose direkt vor Ort durch einen Arzt bestätigen zu lassen. So kann der Versicherer nachvollziehen, dass die Ursache des Reiseabbruchs tatsächlich während der Reise eingetreten ist.Keine eigenmächtigen Stornierungen oder Abreisen:
Klären Sie immer mit dem Versicherer ab, wie Sie vorgehen sollen. Wer ohne Absprache storniert oder abreist, riskiert eine Leistungskürzung.
Tipp:
Viele Versicherer stellen Checklisten zur Verfügung, die alle notwendigen Unterlagen aufführen. Halten Sie am besten bereits vor der Reise die Kontaktdaten des Versicherers griffbereit – etwa in ausgedruckter Form oder in Ihrer Reiseunterlagenmappe.
Mehr Wissen, das den Unterschied macht
Was Sie schon immer über die Reiseabbruchversicherung wissen wollten
Gilt die Reiseabbruchversicherung auch für Geschäftsreisen?
Ja, bei vielen Anbietern kann die Reiseabbruchversicherung auch für Geschäftsreisen abgeschlossen werden. Entscheidend ist, dass es sich um eine individuell gebuchte Reise handelt. Bei beruflich veranlassten Reisen über den Arbeitgeber gelten häufig andere Rahmenverträge. Wer jedoch selbstständig ist oder regelmäßig Seminare oder Messen besucht, sollte auf diesen Schutz nicht verzichten.
Ist auch ein Reiseabbruch durch Naturkatastrophen versichert?
Ja, bei bestimmten Leistungsbereichen wie dem Arbeitsrechtsschutz oder dem Vertragsrechtsschutz beträgt die Wartezeit in der Regel drei Monate. Leistungen wie der Schadensersatzrechtsschutz oder der Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz sind hingegen sofort nach Vertragsbeginn verfügbar. Bei einem Versichererwechsel kann die Wartezeit entfallen – gerne beraten wir Sie dazu individuell.
Zahlt die Versicherung auch bei Abbruch wegen psychischer Erkrankungen?
Psychische Erkrankungen sind häufig ein Sonderfall. Nur wenn sie akut, schwerwiegend und unerwartet auftreten – etwa bei einem stationären Klinikaufenthalt oder nachweisbarem medizinischem Notfall – kann die Versicherung leisten. Eine allgemeine Reiseunlust oder Erschöpfung reicht nicht aus. Wichtig ist ein ärztliches Attest mit klarer Diagnose.
Kann ich eine Reiseabbruchversicherung auch nach der Buchung abschließen?
Ja, aber der Abschluss ist nur innerhalb eines bestimmten Zeitfensters möglich – in der Regel bis spätestens 30 Tage vor Reisebeginn. Wer später bucht, muss häufig nachweisen, dass die Reise erst kürzlich verbindlich gebucht wurde. Einige Versicherer bieten auch kurzfristige Abschlüsse an – mit eingeschränktem Leistungsbeginn.
Wie funktioniert die Kombination mit einer Jahrespolice?
Bei Jahrespolicen ist der Reiseabbruchschutz für alle privaten Reisen innerhalb eines Kalenderjahres enthalten – oft bis zu einem definierten Reisewert pro Reise. Das spart nicht nur Zeit und Geld, sondern bietet auch lückenlosen Schutz, z. B. bei Kurztrips, Wochenendreisen oder mehreren Auslandsaufenthalten.
Gibt es einen Unterschied bei Reisen innerhalb Deutschlands?
Auch bei Inlandsreisen kann eine Reiseabbruchversicherung sinnvoll sein – insbesondere bei Pauschalbuchungen mit hohen Stornokosten. Allerdings sind manche Leistungen wie medizinischer Rücktransport oder Übernachtungskosten im Heimatland meist nicht abgedeckt. Ein Blick in die Versicherungsbedingungen hilft bei der Entscheidung.
Weitere Absicherungen für sorgloses Reisen
Diese Versicherungen ergänzen Ihre Reiseabbruchversicherung sinnvoll
Ein Reiseabbruch ist nicht das einzige Risiko auf Reisen. Wer sich umfassend absichern möchte, sollte auch an medizinische Notfälle im Ausland, Unfälle oder Schäden gegenüber Dritten denken. Die folgenden Versicherungen schließen wichtige Lücken im Reiseschutz – sowohl für kurze Trips als auch für längere Auslandsaufenthalte.
Auslandskrankenversicherung
Langfristiger Schutz im Ausland – medizinisch rundum abgesichert
Für längere Auslandsaufenthalte – ob Work & Travel, Weltreise oder Sabbatical – reicht die klassische Reisekrankenversicherung oft nicht aus. Die spezielle Auslandskrankenversicherung für Langzeitreisen bietet umfassenden Schutz bei Krankheiten, Unfällen und Rücktransporten – weltweit und ohne zeitliche Lücken.
Reiseunfallversicherung
Reiseunfallversicherung – finanzielle Sicherheit bei schweren Unfällen
Ein Unfall im Ausland kann schnell gravierende Folgen haben – körperlich wie finanziell. Die Reiseunfallversicherung sichert Sie gegen bleibende Schäden ab und bietet Leistungen wie Invaliditätsrente, Bergungskosten oder Sofortzahlungen bei schwerer Verletzung. Sinnvoll für Aktivurlauber und Fernreisen.
Private Haftpflichtversicherung
Private Haftpflicht – auch im Urlaub unverzichtbar
Ein Missgeschick ist schnell passiert – ob im Hotel, beim Sport oder im Alltag. Die private Haftpflichtversicherung schützt Sie weltweit, wenn Sie unbeabsichtigt Dritte schädigen. Besonders wichtig bei Reisen mit Kindern oder Haustieren – und ohnehin eine der wichtigsten Versicherungen im Alltag.
Ein realistischer Fall zeigt, wie wichtig der Versicherungsschutz ist
So hilft eine Reiseabbruchversicherung im echten Leben
Wer noch nie eine Reise abbrechen musste, kann sich den Ernstfall oft nur schwer vorstellen. Doch es reicht ein unvorhergesehenes Ereignis – und schon ist die Urlaubsplanung hinfällig. Ein echter Fall zeigt, wie schnell es gehen kann – und warum der Versicherungsschutz in solchen Momenten entscheidend ist.
Familienreise nach Portugal – ein ungeplanter Abbruch nach nur vier Tagen
Familie R. aus dem Allgäu hatte für den Sommer eine zweiwöchige Rundreise durch Portugal geplant – Flug, Mietwagen, Hotels und Ausflüge waren Monate im Voraus gebucht. Bereits am vierten Reisetag wurde die Reise jedoch jäh unterbrochen: Der Vater klagte plötzlich über starke Bauchschmerzen und wurde ins Krankenhaus gebracht. Die Diagnose: eine akute Blinddarmentzündung mit sofortiger Operation.
Der Krankenhausaufenthalt bedeutete, dass die Familie die Reise nicht fortsetzen konnte. Die Ehefrau entschied sich, mit den Kindern früher zurückzufliegen, während der Vater noch einige Tage zur Genesung im Krankenhaus bleiben musste.
Was hat die Reiseabbruchversicherung übernommen?
Die nicht genutzten Hotelübernachtungen im Süden Portugals wurden vollständig erstattet.
Die Familie erhielt die Mehrkosten für den vorzeitigen Rückflug inklusive Umbuchungsgebühren zurück.
Für den Vater wurde eine medizinisch sinnvolle Rückreise einige Tage später organisiert – in Begleitung eines medizinischen Dienstleisters.
Die Kosten für das nicht genutzte Mietfahrzeug wurden anteilig übernommen.
Zusätzlich übernahm die Versicherung die Kosten für zusätzliche Nächte in der Kliniknähe, die für die Kinder kurzfristig gebucht wurden.
Ohne die abgeschlossene Reiseabbruchversicherung hätte Familie R. rund 3.200 € an Mehrkosten selbst tragen müssen. Der Versicherungsbeitrag für die gesamte Familie betrug rund 110 €.
Fazit aus dem Fall:
Der Fall zeigt eindrücklich, wie schnell ein medizinisches Ereignis zur Unterbrechung einer Reise führen kann – selbst ohne äußere Einflüsse wie Pandemie oder Naturereignisse. Für Familien oder längere Reisen lohnt sich der Schutz nicht nur finanziell, sondern auch organisatorisch: Die Versicherung übernahm im Hintergrund die komplette Koordination, sodass sich die Familie auf das Wesentliche konzentrieren konnte.
Zusammenfassung
Unvorhersehbare Ereignisse können jede Reise unerwartet beenden – sei es durch Krankheit, Unfall oder einen familiären Notfall. Die Reiseabbruchversicherung schützt Sie in genau diesen Situationen vor hohen finanziellen Verlusten. Sie übernimmt nicht nur die Kosten für nicht genutzte Reiseleistungen, sondern auch zusätzliche Ausgaben für Rückreise, Umbuchungen oder Übernachtungen.
Im Gegensatz zur Reiserücktrittsversicherung greift der Schutz nach Reisebeginn – und ist daher eine wertvolle Ergänzung für jede Urlaubsplanung. Wer häufig reist oder als Familie unterwegs ist, sollte den Abschluss eines Jahrespakets in Betracht ziehen. Wichtig ist außerdem, auf die konkreten Leistungsinhalte zu achten – etwa bei Corona-Schutz, Assistance-Leistungen oder Sonderregelungen für bestimmte Reiseländer.
Mit der richtigen Absicherung reisen Sie sorgenfreier – und müssen sich im Ernstfall nicht auch noch um die finanziellen Folgen kümmern.
häufige Fragen
Was ist bei einer Reiseabbruchversicherung versichert?
Versichert sind Kosten, die entstehen, wenn Sie eine Reise nach dem Antritt abbrechen oder verlängern müssen – z. B. Rückreisekosten, nicht genutzte Reiseleistungen, Umbuchungen oder zusätzliche Übernachtungen. Voraussetzung ist ein versicherter Grund wie Krankheit, Unfall, Todesfall oder ein erheblicher Schaden zu Hause.
Welche Krankheiten werden bei Reiseabbruch anerkannt?
Anerkannt werden in der Regel akute, unerwartete und schwere Erkrankungen, die eine Weiterreise unzumutbar machen. Leichte Beschwerden wie Erkältungen oder Magenverstimmungen reichen nicht aus. Wichtig ist ein ärztliches Attest – möglichst vor Ort im Urlaubsland – mit klarer Diagnose.
Was ist der Unterschied zwischen Reiserücktritt und Reiseabbruchversicherung?
Die Reiserücktrittsversicherung greift, wenn Sie Ihre Reise nicht antreten können – etwa wegen Krankheit vor der Abreise. Die Reiseabbruchversicherung greift dagegen nach Reisebeginn, wenn Sie die Reise abbrechen oder verlängern müssen. Beide Versicherungen ergänzen sich sinnvoll.
Ist ein Reiseabbruch bei Tod eines Angehörigen versichert?
Ja, sofern es sich um einen nahen Angehörigen handelt (z. B. Eltern, Kinder, Geschwister, Ehepartner). Die Versicherung übernimmt dann die Rückreisekosten und erstattet nicht genutzte Leistungen. Wichtig ist ein entsprechender Nachweis, z. B. eine Sterbeurkunde und ein Beleg über das Verwandtschaftsverhältnis.