Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung: Schutz vor Stor­no­kos­ten

Tari­fe ver­glei­chen und pas­send abschlie­ßen.

Junge Frau sitzt entspannt mit Tasse auf dem Sofa und freut sich über abgesicherte Reise durch Reiserücktrittversicherung

Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung: Wann sie zahlt, bis wann Sie abschlie­ßen kön­nen

Eine Rei­se ist oft lan­ge geplant und schnell teu­er. Wenn dann Krank­heit, Unfall oder ein fami­liä­rer Not­fall dazwi­schen­kommt, wer­den Stor­no­kos­ten zum ech­ten Ärger­nis. Genau hier setzt die Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung an: Sie kann Kos­ten über­neh­men, wenn Sie aus einem ver­si­cher­ten Grund nicht rei­sen kön­nen. Wich­tig sind zwei Punk­te, die vie­le zu spät prü­fen: Ers­tens, wann ein Tarif wirk­lich leis­tet und wel­che Nach­wei­se ver­langt wer­den. Zwei­tens, bis wann Sie abschlie­ßen müs­sen, denn je nach Anbie­ter gel­ten kla­re Fris­ten, bei kurz­fris­ti­gen Buchun­gen teils sogar nur rund um den Buchungs­tag.

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Das Wich­tigs­te im Über­blick

Leis­tun­gen und Gren­zen schnell ver­ste­hen

Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung: Wann sie zahlt und wor­auf Sie ach­ten soll­ten

Eine Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung hilft, wenn Sie eine Rei­se aus einem aner­kann­ten Grund kurz­fris­tig nicht antre­ten kön­nen und dadurch Stor­no­kos­ten ent­ste­hen. Ob und wie viel erstat­tet wird, hängt aber stark vom Tarif ab. Ent­schei­dend sind vor allem die ver­si­cher­ten Grün­de, typi­sche Aus­schlüs­se, Abschluss­fris­ten und die Fra­ge, ob Rei­se­ab­bruch und Selbst­be­tei­li­gung ent­hal­ten sind. Damit Sie nicht erst im Scha­den­fall mer­ken, was fehlt, fin­den Sie hier die wich­tigs­ten Punk­te kom­pakt und ver­ständ­lich.

Die Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung über­nimmt Stor­no­kos­ten, wenn Sie die Rei­se aus einem ver­si­cher­ten Grund nicht antre­ten kön­nen. Ent­schei­dend ist immer, dass das Ereig­nis uner­war­tet ein­tritt und Sie den Rück­tritt bele­gen kön­nen (z. B. Attest, Stor­no­rech­nung). Vie­le Tari­fe erstat­ten neben Stor­no­kos­ten auch Umbu­chungs­kos­ten bis zur Höhe der Stor­no­kos­ten.

Typi­sche ver­si­cher­te Grün­de sind je nach Tarif zum Bei­spiel:

  • Uner­war­te­te schwe­re Erkran­kung oder Unfall vor Rei­se­be­ginn

  • Todes­fall oder schwe­re Erkran­kung einer nahe­ste­hen­den Per­son (Defi­ni­ti­on vari­iert)

  • Schwan­ger­schafts­kom­pli­ka­tio­nen oder uner­war­te­te medi­zi­ni­sche Ereig­nis­se

  • In man­chen Tari­fen auch wei­te­re Ereig­nis­se, die klar in den Bedin­gun­gen ste­hen

Coro­na rich­tig ein­ord­nen: Eine Covid-Erkran­kung läuft in vie­len Tari­fen wie „Erkran­kung“. Qua­ran­tä­ne, Ein­rei­se­ver­wei­ge­rung oder Rei­se­war­nun­gen sind dage­gen je nach Tarif unter­schied­lich gere­gelt und soll­ten expli­zit geprüft wer­den.

Nicht jeder Rück­tritt ist ver­si­chert. Häu­fi­ge Ableh­nungs­grün­de ent­ste­hen, wenn der Rück­tritt frei­wil­lig, abseh­bar oder nicht beleg­bar ist oder wenn for­ma­le Vor­aus­set­zun­gen feh­len.

Häu­fi­ge Aus­schlüs­se (je nach Tarif) sind zum Bei­spiel:

  • Bekann­te Vor­er­kran­kun­gen ohne aku­te, uner­war­te­te Ver­schlech­te­rung

  • Rück­tritt aus per­sön­li­chen Grün­den wie Unlust, Stress, feh­len­der Urlaub

  • Ereig­nis­se, die bei Buchung bereits abseh­bar waren

  • Pro­ble­me mit Ein­rei­se­for­ma­li­tä­ten (feh­len­des Visum, abge­lau­fe­ner Aus­weis)

  • Rei­se­war­nung allein ist typi­scher­wei­se kein ver­si­cher­tes Ereig­nis (das ist ein Klas­si­ker in den Bedin­gun­gen)

Die wich­tigs­te Regel für die Pra­xis: so früh wie mög­lich nach Buchung. Vie­le Tari­fe haben kla­re Abschluss­fris­ten. Häu­fig gilt ein Abschluss „inner­halb eines Zeit­fens­ters nach Buchung“ oder „spä­tes­tens bis X Tage vor Rei­se­be­ginn“. Bei kurz­fris­ti­gen Buchun­gen gibt es teils eige­ne Last-Minu­te-Regeln, bei denen nur weni­ge Tage nach Buchung mög­lich sind.

Wich­tig zu ver­ste­hen: Die Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung schützt gera­de die Zeit vor Rei­se­be­ginn. Wer zu spät abschließt, hat im ent­schei­den­den Zeit­raum kei­nen Schutz.

Vie­le Tari­fe gibt es mit oder ohne Selbst­be­tei­li­gung. Mit Selbst­be­tei­li­gung zah­len Sie im Scha­den­fall einen Anteil selbst, dafür ist der Bei­trag oft nied­ri­ger. Ohne Selbst­be­tei­li­gung ist die Erstat­tung meist höher, der Bei­trag ent­spre­chend eben­falls. Wie hoch die Selbst­be­tei­li­gung ist (Pro­zent, Min­dest­be­trag), ist tarif­ab­hän­gig und gehört in den Ver­gleich.

Zusätz­lich wich­tig: Rei­se­ab­bruch. Vie­le Ver­brau­cher erwar­ten, dass Rei­se­ab­bruch auto­ma­tisch dabei ist. In der Pra­xis ist er oft ent­hal­ten, oft als Kom­bi oder eige­ner Bau­stein. Die Grün­de sind meist ähn­lich wie beim Rei­se­rück­tritt, aber die Leis­tung greift wäh­rend der Rei­se, nicht davor.

Was die Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung wirk­lich abdeckt

Leis­tun­gen der Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung

Die zen­tra­le Auf­ga­be einer Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung ist klar: Sie schützt Sie vor finan­zi­el­len Ver­lus­ten, wenn Sie eine Rei­se aus einem ver­si­cher­ten, uner­war­te­ten Grund nicht antre­ten kön­nen und dadurch Stor­no­kos­ten ent­ste­hen. Wel­che Zusatz­leis­tun­gen dabei ent­hal­ten sind, hängt vom Tarif ab. Vie­le seriö­se Tari­fe fol­gen aber einer ähn­li­chen Grund­lo­gik: Stor­no, Umbu­chung und je nach Bau­stein auch Kos­ten bei ver­spä­te­ter Anrei­se oder Rei­se­ab­bruch.

Stor­no­ge­büh­ren kön­nen je nach Zeit­punkt der Stor­nie­rung sehr hoch aus­fal­len, in Ein­zel­fäl­len sogar bis zur Höhe des Rei­se­prei­ses. Die Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung über­nimmt dann die ver­trag­lich geschul­de­ten Stor­no­kos­ten, soweit der Rück­tritts­grund ver­si­chert ist und die ver­si­cher­te Rei­se­sum­me aus­reicht. Ob die Erstat­tung voll­stän­dig oder nur teil­wei­se erfolgt, hängt unter ande­rem von Selbst­be­tei­li­gung, Tarif­re­geln und dem kon­kre­ten Ver­si­che­rungs­fall ab.

Vie­le Tari­fe leis­ten nicht nur beim „klas­si­schen Stor­no“, son­dern auch bei Situa­tio­nen, in denen Sie die Rei­se ver­schie­ben oder ver­spä­tet antre­ten müs­sen. Das ist ein wich­ti­ger Punkt, weil genau hier oft Miss­ver­ständ­nis­se ent­ste­hen. Nicht jede Poli­ce kann das und nicht jede Kon­stel­la­ti­on ist abge­deckt. Des­halb lohnt es sich, die­se Punk­te gezielt im Ver­gleich zu prü­fen.

Leis­tun­gen der Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung

  • Stor­no­kos­ten bei Rei­se­rück­tritt aus ver­si­cher­tem Grund, häu­fig inkl. bestimm­ter Bear­bei­tungs- oder Ver­mitt­lungs­ent­gel­te.

  • Umbu­chungs­kos­ten, wenn Sie statt zu stor­nie­ren umbu­chen, meist bis zur Höhe der Stor­no­kos­ten, die zum Umbu­chungs­zeit­punkt ange­fal­len wären.

  • Mehr­kos­ten bei ver­spä­te­tem Rei­se­an­tritt (Nach­rei­se­kos­ten), zum Bei­spiel Ersatz­an­rei­se, zusätz­li­che Unter­kunft oder nicht genutz­te Rei­se­leis­tun­gen, wenn die Bedin­gun­gen das vor­se­hen.

  • Teil­rück­tritt, wenn eine mit­rei­sen­de Per­son aus ver­si­cher­tem Grund nicht rei­sen kann, inklu­si­ve typi­scher Mehr­kos­ten wie Ein­zel­zim­mer­zu­schlag, wenn im Tarif gere­gelt.

  • Rei­se­ab­bruch ist kein Auto­ma­tis­mus: Vie­le Tari­fe ent­hal­ten ihn, ande­re nur als Kom­bi­na­ti­on oder Zusatz­bau­stein. Dann geht es um Rück­rei­se­kos­ten und nicht genutz­te Rei­se­leis­tun­gen.

Ach­ten Sie dar­auf, dass die ver­si­cher­te Rei­se­sum­me zu Ihrer Buchung passt. Wenn Sie Flug, Unter­kunft und Miet­wa­gen sepa­rat buchen, muss der Tarif auch zu die­ser Struk­tur pas­sen. Sonst kann es pas­sie­ren, dass nur Tei­le der Kos­ten abge­si­chert sind oder Nach­wei­se feh­len.

So läuft die Erstat­tung in der Pra­xis

  1. Sobald ein ver­si­cher­ter Grund ein­tritt, stor­nie­ren oder umbu­chen Sie unver­züg­lich, damit Stor­no­kos­ten nicht unnö­tig stei­gen.

  2. Unter­la­gen sam­meln: Buchungs­be­stä­ti­gung, Stor­no­rech­nung, Zah­lungs­nach­weis und je nach Fall ein geeig­ne­ter Nach­weis (zum Bei­spiel ärzt­li­ches Attest).

  3. Scha­den mel­den und ein­rei­chen: Fris­ten und Form (online, App, Mail) ste­hen in den Bedin­gun­gen.

Die­se drei Schrit­te sind sim­pel, aber ent­schei­dend. In der Pra­xis schei­tert eine Erstat­tung häu­fi­ger an feh­len­den Unter­la­gen oder ver­spä­te­ter Mel­dung als an „bösem Wil­len“ des Ver­si­che­rers.

Bei­trag rea­lis­tisch ein­ord­nen

Kos­ten der Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung: wor­auf es wirk­lich ankommt

Die Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung hat kei­nen „Fix­preis“. Der Bei­trag hängt vor allem vom Rei­se­preis, der Zahl der ver­si­cher­ten Per­so­nen, der Rei­se­art (Ein­zel­rei­se oder Jah­res­schutz) und davon ab, ob Sie mit oder ohne Selbst­be­tei­li­gung absi­chern. Damit Sie ein Gefühl für die Grö­ßen­ord­nung bekom­men, zeigt die Tabel­le eine Bei­spiel­rech­nung. Wich­tig: Bei­trä­ge und Details kön­nen je nach Tarif, Rei­se­ziel, Alter und Abschluss­zeit­punkt abwei­chen. Nut­zen Sie den Ver­gleich am Ende der Sei­te, wenn Sie Ihren kon­kre­ten Rei­se­preis und Ihre Situa­ti­on sau­ber abbil­den möch­ten.

Leis­tung / Merk­mal Han­se­Mer­kur ERGO AXA
Tarif­na­me RRV/RAB Sin­gle 2500 Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung Kom­fort-Tarif
Jah­res­bei­trag 97 € 99 € 105 €
Selbst­be­tei­li­gung Mit Selbst­be­tei­li­gung Ohne Selbst­be­tei­li­gung Ohne Selbst­be­tei­li­gung
Rei­se­ab­bruch­ver­si­che­rung inklu­si­ve
ent­hal­ten
ent­hal­ten
ent­hal­ten
Covid-19 Leis­tun­gen ent­hal­ten
ja
ja
ja
Abschluss­frist vor Rei­se­an­tritt 30 Tage 30 Tage 30 Tage
Stor­no­kos­ten Erstat­tung 100 % 100 % 100 %
Umbu­chungs­kos­ten (ohne Grund) bis 30 € bis 50 € bis 50 €
Mehr­kos­ten Hin­rei­se (z. B. Zug­ver­spä­tung)
abge­deckt
abge­deckt
abge­deckt
Mit­ver­si­cher­te Risi­ko­per­so­nen
inklu­si­ve
inklu­si­ve
inklu­si­ve
Krank­heit Haus­tier als Rück­tritts­grund
ja
ja
ja
Deckung bei Nach­rei­se-Mehr­kos­ten
ent­hal­ten
ent­hal­ten
ent­hal­ten
Hin­weis: Bei­spiel­wer­te zur Ori­en­tie­rung. Ver­bind­lich sind der jewei­li­ge Tarif und die Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen. AMBA Ver­si­che­run­gen ist Mak­ler und ver­gleicht Tari­fe, wir sind nicht der Ver­si­che­rer.

Damit der Ver­gleich für Sie wirk­lich hilf­reich ist, ach­ten Sie nicht nur auf den Bei­trag. In der Pra­xis ent­schei­den meist die­se Punk­te:

  • Abschluss­fris­ten: Je nach Anbie­ter gel­ten kla­re Fris­ten ab Buchung und vor Rei­se­an­tritt. ERGO nennt z. B. „bis 30 Tage vor Rei­se­be­ginn“, bei kurz­fris­ti­gen Rei­sen „inner­halb von 3 Werk­ta­gen nach Buchung“. AXA nennt für Ein­zel­po­li­cen in der Regel „min­des­tens 14 Tage vor Rei­se­an­tritt“, sonst „inner­halb von 7 Tagen nach Buchung“.

  • Selbst­be­tei­li­gung: Häu­fig sind Tari­fe mit 20 % Selbst­be­halt (mind. 25 € pro Per­son) im Markt üblich, bei AXA wird das so beschrie­ben.

  • „Pandemie/Quarantäne“ sau­ber prü­fen: Vie­le Tari­fe leis­ten bei eige­ner Erkran­kung (das ist dann ein „klas­si­scher“ Rück­tritts­grund). Qua­ran­tä­ne, Beför­de­rungs­ver­wei­ge­rung oder „Pan­de­mie-Aus­schlüs­se“ sind dage­gen oft ein Extra-The­ma. Der BGH hat 2025 ent­schie­den, dass ein Pan­de­mie-Aus­schluss in Rei­se­ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen wirk­sam sein kann.

  • Rei­se­ab­bruch ent­hal­ten oder nicht: Gera­de bei teu­ren Rei­sen ist die Kom­bi­na­ti­on mit einer Rei­se­ab­bruch­ver­si­che­rung häu­fig der Punkt, an dem sich Tari­fe wirk­lich unter­schei­den (Leis­tung und Preis).

  • Mit­ver­si­cher­te Personen/Risikopersonen: Fami­li­en­re­ge­lun­gen und „Risi­ko­per­so­nen“ sind je nach Tarif unter­schied­lich defi­niert. Das lohnt sich vor Abschluss kurz zu prü­fen.

Die­se Rei­se­ver­si­che­run­gen ergän­zen den Schutz sinn­voll

Ergän­zen­der Schutz für Ihre nächs­te Rei­se

Rei­se­rück­tritt schützt vor Stor­no­kos­ten, wenn Sie gar nicht erst star­ten kön­nen. Je nach Rei­se­art lohnt sich zusätz­lich Schutz für den Fall, dass Sie unter­wegs abbre­chen müs­sen oder im Aus­land krank wer­den. Hier fin­den Sie die pas­sen­den Ergän­zun­gen auf einen Blick.

Junge Frau sitzt mit besorgtem Blick und Gepäck am Flughafen – unerwarteter Reiseabbruch als Thema für Reiseabbruchversicherung
Rei­se­ab­bruch­ver­si­che­rung

Wenn Sie bereits unter­wegs sind und die Rei­se aus einem ver­si­cher­ten Grund abbre­chen müs­sen, über­nimmt die Rei­se­ab­bruch­ver­si­che­rung je nach Tarif zusätz­li­che Rück­rei­se­kos­ten und erstat­tet nicht genutz­te Rei­se­leis­tun­gen. Beson­ders sinn­voll bei teu­ren Rei­sen oder län­ge­ren Auf­ent­hal­ten.

Fröhliche Familie spielt mit ihrem Kind am Strand bei Sonnenschein während eines Urlaubs am Meer
Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rung

Für län­ge­re Aus­lands­auf­ent­hal­te reicht eine nor­ma­le Rei­se­kran­ken­ver­si­che­rung oft nicht aus. Eine Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rung für Lang­zeit schützt Sie je nach Tarif über Mona­te hin­weg, auch bei län­ge­rer Behand­lung, Kli­nik­auf­ent­halt oder Rück­trans­port.

Frau sitzt mit ausgebreiteten Armen auf Felsen und blickt in bewaldete Berglandschaft während einer Wanderreise
Rei­se­kran­ken­ver­si­che­rung

Bei aku­ter Erkran­kung oder Unfall im Aus­land kann es schnell teu­er wer­den. Die Rei­se­kran­ken­ver­si­che­rung über­nimmt je nach Tarif ambu­lan­te und sta­tio­nä­re Behand­lungs­kos­ten und orga­ni­siert im Ernst­fall auch Hil­fe vor Ort. Für Urlaubs­rei­sen ist sie meist die wich­tigs­te Ergän­zung.

Beson­ders wich­tig für selbst gebuch­te Rei­sen

Rei­se­rück­tritt bei indi­vi­du­ell gebuch­ten Rei­sen: so ver­mei­den Sie teu­re Lücken

Bei indi­vi­du­ell gebuch­ten Rei­sen steckt das größ­te Kos­ten­ri­si­ko oft im Detail. Flug, Hotel, Miet­wa­gen und Aus­flü­ge lau­fen über ver­schie­de­ne Anbie­ter, oft mit eige­nen Stor­no- und Fris­ten­re­geln. Wenn dann kurz vor Abrei­se etwas pas­siert, zah­len Sie nicht „ein­mal Stor­no“, son­dern im Zwei­fel meh­re­re Rech­nun­gen gleich­zei­tig. Eine Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung kann auch Indi­vi­du­al­rei­sen absi­chern, aber nur dann zuver­läs­sig, wenn der ver­si­cher­te Rei­se­preis sau­ber ange­ge­ben ist und die Bedin­gun­gen zu Ihrer Buchungs­art pas­sen.

Bei einer Pau­schal­rei­se haben Sie in der Regel einen Ver­trags­part­ner, den Rei­se­ver­an­stal­ter. Stor­nie­rung, Umbu­chung und Rück­fra­gen lau­fen gebün­delt über die­se Stel­le. Bei Indi­vi­du­al­rei­sen ist es anders: Jede Leis­tung ist ein eige­ner Ver­trag. Das bedeu­tet für Sie zwei prak­ti­sche Fol­gen: Ers­tens müs­sen Sie im Rück­tritts­fall jede Buchung sepa­rat stor­nie­ren. Zwei­tens kön­nen Stor­no­kos­ten und Stor­no­fris­ten je Leis­tung unter­schied­lich aus­fal­len.

Wich­tig für die Absi­che­rung: Eine Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung schützt nicht „irgend­wie die Rei­se“, son­dern bis zur Höhe des ver­si­cher­ten Rei­se­prei­ses. Bei selbst gebuch­ten Rei­sen soll­ten Sie des­halb die Kos­ten aller Bau­stei­ne zusam­men­rech­nen, also zum Bei­spiel Flug, Unter­kunft, Miet­wa­gen und vor­ab bezahl­te Tickets, und als Rei­se­preis kor­rekt ange­ben. Sonst kann es pas­sie­ren, dass nur ein Teil abge­si­chert ist, obwohl die Gesamt­rei­se deut­lich teu­rer war.

Ein wei­te­rer Punkt, der bei Indi­vi­du­al­rei­sen häu­fi­ger vor­kommt, ist der Teil­rück­tritt. Etwa wenn eine Per­son aus­fällt, die ande­ren aber trotz­dem rei­sen. Ob dann Mehr­kos­ten wie Ein­zel­zim­mer­zu­schlä­ge oder Umbu­chun­gen erstat­tet wer­den, ist tarif­ab­hän­gig. Wenn Sie häu­fig mit Fami­lie oder Freun­den rei­sen, lohnt sich ein kur­zer Blick auf die Regeln zu mit­ver­si­cher­ten Per­so­nen und soge­nann­ten Risi­ko­per­so­nen.

Ganz prak­tisch gilt: Schlie­ßen Sie den Schutz zeit­nah nach der ers­ten Buchung ab. Vie­le Tari­fe arbei­ten mit fes­ten Abschluss­fris­ten ab Buchung oder vor Rei­se­be­ginn. Und bewah­ren Sie Buchungs­be­stä­ti­gun­gen, Stor­no­rech­nun­gen und Zah­lungs­nach­wei­se geord­net auf. Im Leis­tungs­fall sind die­se Unter­la­gen ent­schei­dend.

Und noch ein häu­fi­ger Denk­feh­ler: Rei­se­rück­tritt ist kei­ne Absi­che­rung für Behand­lungs­kos­ten im Aus­land. Wenn Sie im Aus­land krank wer­den, ist die Rei­se­kran­ken­ver­si­che­rung der rele­van­te Schutz. Für einen rund­um sau­be­ren Rei­se­schutz macht die Kom­bi­na­ti­on in vie­len Fäl­len Sinn, beson­ders bei Fern­rei­sen oder teu­ren Rei­sen.

Kurz-Check­lis­te für Indi­vi­du­al­rei­sen

  • Gesam­ten Rei­se­preis aus allen Bau­stei­nen bil­den und kor­rekt ver­si­chern

  • Abschluss­frist direkt nach der ers­ten Buchung prü­fen und ein­hal­ten

  • Teil­rück­tritt und Mit­rei­sen­de im Tarif prü­fen, wenn Sie nicht allein rei­sen

  • Unter­la­gen sau­ber able­gen: Buchung, Stor­no, Zah­lung, Nach­wei­se

  • Rei­se­kran­ken­ver­si­che­rung ergän­zen, wenn es ins Aus­land geht

Kla­re Ant­wor­ten, bevor Sie Tari­fe ver­glei­chen

Was Sie schon immer über die Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung wis­sen woll­ten

Eine Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung über­nimmt Stor­no­kos­ten, wenn Sie eine Rei­se aus einem ver­si­cher­ten, uner­war­te­ten Grund nicht antre­ten kön­nen. Sie greift vor Rei­se­be­ginn und schützt damit Ihr Rei­se­bud­get, wenn zum Bei­spiel Krank­heit, Unfall oder ein Not­fall dazwi­schen­kommt. Ent­schei­dend ist immer: Der Grund muss in den Bedin­gun­gen als ver­si­chert genannt sein und Sie müs­sen ihn nach­wei­sen kön­nen, etwa über Attes­te und Rech­nun­gen.

Sie lohnt sich vor allem, wenn Stor­no­kos­ten spür­bar wären. Typisch ist das bei teu­ren Rei­sen, Rei­sen mit Fami­lie, Rei­sen mit fes­ten Ter­mi­nen oder wenn meh­re­re Leis­tun­gen nicht kos­ten­frei stor­nier­bar sind. Auch bei indi­vi­du­ell gebuch­ten Rei­sen kann sie sinn­voll sein, weil Sie meh­re­re Ver­trags­part­ner haben und damit meh­re­re Stor­no­rech­nun­gen ris­kie­ren. Bei sehr güns­ti­gen Kurz­trips kann der Schutz dage­gen weni­ger wich­tig sein, beson­ders wenn Sie fle­xi­bel stor­nie­ren kön­nen.

Gezahlt wird, wenn ein ver­si­cher­ter Rück­tritts­grund ein­tritt und Sie die Rei­se des­halb nicht antre­ten kön­nen. Häu­fig ver­si­chert sind uner­war­te­te schwe­re Erkran­kung, Unfall oder Todes­fall im engen Umfeld. Je nach Tarif kön­nen auch wei­te­re Grün­de ent­hal­ten sein, etwa bestimm­te Kom­pli­ka­tio­nen in der Schwan­ger­schaft oder wich­ti­ge, klar defi­nier­te Ereig­nis­se. Was genau gilt, unter­schei­det sich je Anbie­ter. Des­halb ist ein Ver­gleich der Bedin­gun­gen wich­ti­ger als eine rei­ne Preis­ent­schei­dung.

Nicht ver­si­chert sind meist Rück­trit­te, die frei­wil­lig oder abseh­bar sind. Dazu zäh­len zum Bei­spiel Unlust, Stress, feh­len­de Urlaubs­frei­ga­be oder Ereig­nis­se, die bei Buchung bereits bekannt waren. Auch for­ma­le The­men wie feh­len­de Ein­rei­se­do­ku­men­te sind häu­fig aus­ge­schlos­sen. Eben­falls wich­tig: Wer zu spät abschließt oder Unter­la­gen nicht lie­fert, ris­kiert Pro­ble­me bei der Erstat­tung. Die genaue Lis­te steht immer in den Aus­schlüs­sen Ihres Tarifs.

Am sichers­ten ist: so früh wie mög­lich nach der Rei­se­bu­chung. Vie­le Tari­fe haben fes­te Abschluss­fris­ten, ent­we­der inner­halb weni­ger Tage nach Buchung oder spä­tes­tens bis zu einem bestimm­ten Zeit­punkt vor Rei­se­be­ginn. Bei Last Minu­te Rei­sen kann das Zeit­fens­ter sehr kurz sein. Wer erst kurz vor Abrei­se dar­an denkt, bekommt oft kei­nen sau­be­ren Schutz mehr. Wenn Sie ver­glei­chen, prü­fen Sie die­se Frist als ers­tes.

Der Bei­trag rich­tet sich vor allem nach dem Rei­se­preis, der Zahl der ver­si­cher­ten Per­so­nen, dem Rei­se­ziel und der Fra­ge, ob eine Selbst­be­tei­li­gung ver­ein­bart ist. Je teu­rer die Rei­se, des­to höher der Bei­trag. Eine pau­scha­le Zahl wäre unse­ri­ös, weil Tari­fe stark vari­ie­ren. Wenn Sie Klar­heit möch­ten, ist ein Ver­gleich mit Ihrem kon­kre­ten Rei­se­preis der bes­te Weg, weil Sie dann sehen, wie sich Selbst­be­halt, Leis­tun­gen und Bei­trag wirk­lich zuein­an­der ver­hal­ten.

Eine Jah­respo­li­ce kann güns­ti­ger sein, wenn Sie mehr als eine Rei­se pro Jahr absi­chern wol­len. Der Bei­trag hängt auch hier vom ver­si­cher­ten Rei­se­preis je Rei­se, der Per­so­nen­zahl und dem Tarif ab. Vie­le Jah­res­ver­trä­ge arbei­ten mit Gren­zen, zum Bei­spiel maxi­ma­le Rei­se­sum­me pro Rei­se oder maxi­ma­le Rei­se­dau­er. Für Viel­rei­sen­de ist die Jah­res­lö­sung oft bequem, für sel­te­ne Rei­sen ist der Ein­mal­schutz häu­fig aus­rei­chend.

Mit Selbst­be­tei­li­gung zah­len Sie im Scha­den­fall einen Anteil selbst, dafür ist der Bei­trag meist nied­ri­ger. Ohne Selbst­be­tei­li­gung ist die Erstat­tung in der Regel höher, der Bei­trag aber auch. Was bes­ser ist, hängt von Ihrem Risi­ko­ge­fühl und dem Rei­se­preis ab. Bei teu­ren Rei­sen kann ein Tarif ohne Selbst­be­tei­li­gung beru­hi­gen­der sein. Bei güns­ti­ge­ren Rei­sen kann ein mode­ra­ter Selbst­be­halt sinn­voll sein, wenn der Preis­un­ter­schied deut­lich ist.

Vie­le Tari­fe ken­nen den Begriff Risi­ko­per­son. Gemeint sind Per­so­nen, deren Erkran­kung oder Unfall Ihren Rei­se­an­tritt beein­flus­sen kann, etwa Part­ner, Kin­der oder nahe Ange­hö­ri­ge. Ob Freun­de, getrennt rei­sen­de Fami­li­en­mit­glie­der oder Betreu­ungs­per­so­nen dazu­ge­hö­ren, ist tarif­ab­hän­gig. Für Grup­pen­rei­sen ist das beson­ders wich­tig, weil die Leis­tung auch davon abhän­gen kann, wer gemein­sam reist und wer wie im Ver­trag genannt ist. Im Zwei­fel soll­te man die­se Defi­ni­ti­on vor Abschluss prü­fen.

Das kommt auf den Tarif an. Man­che Tari­fe über­neh­men Umbu­chungs­kos­ten oder Mehr­kos­ten, wenn Sie statt zu stor­nie­ren umbu­chen. Häu­fig gibt es dafür Gren­zen, zum Bei­spiel nur bis zur Höhe der Stor­no­kos­ten, die zum Umbu­chungs­zeit­punkt ange­fal­len wären, oder bis zu einem fes­ten Maxi­mal­be­trag. Wenn Ihnen Fle­xi­bi­li­tät wich­tig ist, soll­ten Sie genau die­se Posi­ti­on im Ver­gleich mit prü­fen und nicht auto­ma­tisch davon aus­ge­hen, dass Umbu­chung immer ent­hal­ten ist.

Nicht auto­ma­tisch. Rei­se­ab­bruch betrifft den Fall, dass Sie die Rei­se antre­ten, aber aus einem ver­si­cher­ten Grund vor­zei­tig zurück­müs­sen oder sich die Rück­rei­se ändert. Eini­ge Tari­fe ent­hal­ten Rei­se­ab­bruch direkt, ande­re nur als Kom­bi oder Zusatz­bau­stein. Wenn Sie eine teu­re Rei­se buchen oder weit weg rei­sen, ist Rei­se­ab­bruch oft min­des­tens genau­so rele­vant wie Rei­se­rück­tritt. Prü­fen Sie des­halb, ob der Bau­stein ent­hal­ten ist und wel­che Kos­ten erstat­tet wer­den.

In der Pra­xis ist der Ablauf meist ähn­lich: Sie stor­nie­ren oder buchen um, sobald der ver­si­cher­te Grund ein­tritt, und mel­den den Scha­den zeit­nah. Danach rei­chen Sie Buchungs­be­stä­ti­gung, Stor­no­rech­nung, Zah­lungs­nach­weis und den pas­sen­den Nach­weis ein, zum Bei­spiel ein ärzt­li­ches Attest. Wich­tig ist, dass der Rück­tritts­grund nach­voll­zieh­bar doku­men­tiert ist. Als Mak­ler unter­stüt­zen wir Sie dabei, vor­ab zu prü­fen, ob Tarif und Bedin­gun­gen zu Ihrer Rei­se pas­sen, damit es im Ernst­fall kei­ne Über­ra­schung gibt.

Für beson­de­re Rei­se­for­men und zusätz­li­che Risi­ken

Die­se Ver­si­che­run­gen könn­ten für Sie eben­falls rele­vant sein

Rei­se­rück­tritt schützt vor Stor­no­kos­ten, wenn Sie gar nicht erst star­ten kön­nen. Bei län­ge­ren Aus­lands­auf­ent­hal­ten, Au-pair oder Aktiv­ur­laub kom­men aber ande­re Fra­gen dazu: Wer über­nimmt Behand­lungs­kos­ten im Aus­land, was pas­siert bei Haft­pflicht­schä­den und wie sind Unfäl­le abge­si­chert? Hier fin­den Sie pas­sen­de Ergän­zun­gen, wenn Ihre Rei­se mehr ist als ein klas­si­scher Urlaub.

Junge Frau mit Laptop sitzt am Strand vor Palmen und genießt beim Work-and-Travel das digitale Arbeiten im Ausland
Work & Tra­vel

Bei Work & Tra­vel sind Sie oft meh­re­re Mona­te im Aus­land unter­wegs. Wich­tig ist dann vor allem eine Aus­lands Kran­ken­ver­si­che­rung mit aus­rei­chen­der Lauf­zeit. Je nach Land und Pro­gramm kön­nen auch Haft­pflicht­schutz und Unfall­ab­si­che­rung rele­vant wer­den. Damit Sie nicht mit Lücken rei­sen, lohnt sich ein geziel­ter Ver­gleich für Lang­zeit­auf­ent­hal­te.

Au-pair-Mädchen liest mit einem kleinen Jungen ein Buch auf dem Sofa – Symbolbild für Betreuung und Au-pair-Versicherung im Alltag
Au-pair-Ver­si­che­rung

Als Au pair brau­chen Sie im Gast­land ver­läss­li­chen Schutz, vor allem für Arzt­kos­ten, Kli­nik und Rück­trans­port. Je nach Ein­satz kann auch Haft­pflicht­schutz sinn­voll sein, falls im All­tag ein Scha­den pas­siert. Wir hel­fen Ihnen, den pas­sen­den Umfang für Auf­ent­halts­dau­er und Land zu fin­den.

Mann mit schmerzverzerrtem Gesicht liegt verletzt im Sand, Frau hilft ihm am Strand – Thema Reiseunfallversicherung
Rei­se­un­fall­ver­si­che­rung

Eine Rei­se­un­fall­ver­si­che­rung ist nicht für jeden nötig, kann aber bei Aktiv­ur­lau­ben und Sport­rei­sen sinn­voll sein. Sie leis­tet je nach Tarif bei dau­er­haf­ten Unfall­fol­gen und kann finan­zi­el­le Belas­tun­gen abfe­dern. Ent­schei­dend ist, ob Risi­ken wie Sport­ar­ten oder Aus­lands­auf­ent­hal­te sau­ber ein­ge­schlos­sen sind.

Damit Sie im Ernst­fall wis­sen, was zu tun ist

So mel­den Sie einen Rei­se­rück­tritt rich­tig

Wenn Sie eine Rei­se aus einem ver­si­cher­ten Grund absa­gen müs­sen, zählt vor allem eines: schnell, for­mal kor­rekt und mit pas­sen­den Nach­wei­sen han­deln. Die meis­ten Ver­si­che­rer prü­fen sehr genau, ob Stor­no, Mel­dung und Unter­la­gen zusam­men­pas­sen. Wer die Schrit­te kennt, ver­mei­det Ver­zö­ge­run­gen und unnö­ti­ge Rück­fra­gen.

So gehen Sie rich­tig vor

  1. Rei­se offi­zi­ell stor­nie­ren oder umbu­chen
    Sobald klar ist, dass Sie nicht rei­sen kön­nen, stor­nie­ren Sie die Rei­se nach den Vor­ga­ben des Anbie­ters (Rei­se­ver­an­stal­ter, Air­line, Por­tal). Wich­tig ist eine Stor­no­rech­nung oder ein schrift­li­cher Nach­weis über die Stor­no­kos­ten, denn ohne die­sen kann der Ver­si­che­rer meist nicht abrech­nen.

  2. Scha­den mög­lichst zeit­nah mel­den
    Mel­den Sie den Rei­se­rück­tritt schnell, am bes­ten direkt nach der Stor­nie­rung. Vie­le Ver­si­che­rer nen­nen dafür Fris­ten in den Bedin­gun­gen oder in der Scha­den­an­zei­ge. Ent­schei­dend ist: nicht war­ten, son­dern den Fall sau­ber anle­gen und feh­len­de Unter­la­gen ggf. nach­rei­chen.

  3. Rück­tritts­grund bele­gen
    Der Ver­si­che­rer braucht Nach­wei­se, die den Rück­tritts­grund plau­si­bel machen. Wel­che Doku­men­te akzep­tiert wer­den, hängt vom Tarif ab. Häu­fig gefor­dert oder sinn­voll sind zum Bei­spiel:

  • Ärzt­li­ches Attest bei Krank­heit oder Unfall (mit Dia­gno­se­be­zug, ohne inti­me Details, und mit Datum)

  • Nach­weis bei Unfall oder Scha­den­er­eig­nis, z. B. Poli­zei­be­richt, Scha­dens­pro­to­koll oder Bestä­ti­gung

  • Ster­be­ur­kun­de bzw. geeig­ne­ter Nach­weis im Todes­fall eines nahen Ange­hö­ri­gen
    Wich­tig: Nicht jeder „pri­va­te“ Grund ist ver­si­chert. Maß­geb­lich ist, was Ihr Tarif als Rück­tritts­grund aner­kennt.

  1. Unter­la­gen voll­stän­dig ein­rei­chen
    Je voll­stän­di­ger die Unter­la­gen, des­to schnel­ler geht es. In der Pra­xis brau­chen Sie fast immer:

  • Buchungs­be­stä­ti­gung / Rei­se­un­ter­la­gen

  • Stor­no­rech­nung bzw. Umbu­chungs­rech­nung

  • Zah­lungs­nach­weis (z. B. Kon­to­aus­zug oder Zah­lungs­be­stä­ti­gung)

  • Ver­si­che­rungs­nach­weis (Poli­ce oder Zer­ti­fi­kat)

  • Nach­weis zum Rück­tritts­grund (z. B. Attest)

  1. Rück­fra­gen zügig beant­wor­ten
    Rück­fra­gen sind nor­mal, gera­de bei hohen Stor­no­kos­ten oder meh­re­ren Rei­se­teil­neh­mern. Reagie­ren Sie schnell und rei­chen Sie feh­len­de Doku­men­te nach, damit der Fall nicht lie­gen bleibt.

Zusam­men­fas­sung

Eine Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung schützt Sie vor hohen Stor­no­kos­ten, wenn Sie Ihre Rei­se aus einem ver­si­cher­ten, uner­war­te­ten Grund nicht antre­ten kön­nen. Ent­schei­dend sind nicht nur der Bei­trag, son­dern vor allem ver­si­cher­te Rück­tritts­grün­de, Aus­schlüs­se, Abschluss­fris­ten und eine mög­li­che Selbst­be­tei­li­gung. Bei indi­vi­du­ell gebuch­ten Rei­sen soll­ten Sie den gesam­ten Rei­se­preis aus allen Bau­stei­nen kor­rekt ver­si­chern, damit kei­ne Lücken ent­ste­hen.

Wenn Sie zusätz­lich unter­wegs abge­si­chert sein möch­ten, kann je nach Rei­se eine Rei­se­kran­ken­ver­si­che­rung oder ein Rei­se­ab­bruch­schutz sinn­voll sein. Wer den pas­sen­den Schutz als Rei­se­ver­si­che­rung sinn­voll kom­bi­niert und die Bedin­gun­gen vor Abschluss ver­gleicht, ver­mei­det teu­re Über­ra­schun­gen und kann ent­spann­ter pla­nen.

Häu­fi­ge Fra­gen

Wo schlie­ße ich am bes­ten eine Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung ab?

Am bes­ten dort, wo Sie Tarif­be­din­gun­gen ver­glei­chen kön­nen und nicht nur den Preis sehen. Vie­le Pro­ble­me ent­ste­hen nicht wegen des Bei­trags, son­dern wegen Fris­ten, Aus­schlüs­sen, Selbst­be­tei­li­gung oder feh­len­dem Rei­se­ab­bruch. Ein Ver­gleich über einen Mak­ler kann hilf­reich sein, weil Sie eine Ein­ord­nung bekom­men, wel­che Klau­seln für Ihre Rei­se wirk­lich zäh­len. Ent­schei­dend ist, dass Sie vor Abschluss die Abschluss­frist, den ver­si­cher­ten Rei­se­preis und die Defi­ni­tio­nen zu Risi­ko­per­so­nen prü­fen.

Grund­sätz­lich kann auch eine Indi­vi­du­al­rei­se ver­si­chert wer­den. Wich­tig ist, dass Sie den gesam­ten Rei­se­preis kor­rekt ange­ben und die Bau­stei­ne berück­sich­ti­gen, die Sie wirk­lich absi­chern möch­ten, etwa Flug, Unter­kunft, Miet­wa­gen und vor­ab bezahl­te Tickets. Bei meh­re­ren Buchun­gen haben Sie häu­fig unter­schied­li­che Stor­no­re­geln. Genau des­halb ist es sinn­voll, die Poli­ce früh abzu­schlie­ßen und Bele­ge sau­ber zu sam­meln, damit spä­ter klar ist, wel­che Kos­ten zu Ihrer ver­si­cher­ten Rei­se gehö­ren.

In vie­len Tari­fen sind Kreuz­fahr­ten grund­sätz­lich ver­si­cher­bar, weil es am Ende um den Rei­se­preis und die Stor­no­kos­ten geht. Gera­de bei Kreuz­fahr­ten kön­nen die Stor­no­kos­ten jedoch sehr hoch und sehr früh fäl­lig wer­den. Des­halb soll­ten Sie hier beson­ders auf die ver­si­cher­te Rei­se­sum­me, die Abschluss­frist und mög­li­che Beson­der­hei­ten in den Bedin­gun­gen ach­ten. Wenn Sie meh­re­re Leis­tun­gen rund um die Kreuz­fahrt sepa­rat buchen, gilt zusätz­lich: alles sau­ber in den Rei­se­preis ein­rech­nen.

Jah­res­ver­trä­ge lau­fen meist für ein Jahr und ver­län­gern sich häu­fig auto­ma­tisch, wenn nicht frist­ge­recht gekün­digt wird. Die Kün­di­gungs­frist steht in den Ver­trags­un­ter­la­gen. Wer wech­seln möch­te, soll­te zuerst den neu­en Schutz sicher­stel­len, bevor der alte endet, damit kei­ne Lücke ent­steht. Wenn Sie häu­fig rei­sen, kann eine Jah­respo­li­ce prak­tisch sein. Wenn Sie nur sel­ten rei­sen, kann ein Ein­mal­schutz bes­ser zu Ihrem Bedarf pas­sen.

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