Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung – Schutz vor hohen Stor­no­kos­ten

Wenn Sie Ihre Rei­se uner­war­tet absa­gen müs­sen, springt der pas­sen­de Ver­si­che­rungs­schutz ein.

Reiseruecktritt

Wer eine Rei­se plant, denkt an Ent­span­nung, Aben­teu­er oder wert­vol­le Zeit mit der Fami­lie. Doch manch­mal kommt es anders – Krank­heit, fami­liä­re Not­fäl­le oder ein unvor­her­ge­se­he­nes Ereig­nis kön­nen die Plä­ne durch­kreu­zen. Eine Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung über­nimmt in sol­chen Fäl­len die anfal­len­den Stor­no­kos­ten und schützt Ihr Rei­se­bud­get vor teu­ren Ver­lus­ten. Der Abschluss lohnt sich bereits bei kur­zen Rei­sen und ist beson­ders bei teu­ren Urlaubs- oder Geschäfts­rei­sen sinn­voll.

Das Wich­tigs­te im Über­blick

  • Erstat­tung von Stor­no­kos­ten, wenn Sie die Rei­se aus ver­si­cher­ten Grün­den nicht antre­ten kön­nen

  • Gül­tig für Ein­zel­rei­sen oder als Jah­respo­li­ce – belie­big oft absi­chern

  • Coro­na-Leis­tun­gen oft mit ent­hal­ten (z. B. Qua­ran­tä­ne, Beför­de­rungs­ver­wei­ge­rung)

  • Auch bei Bahn­ver­spä­tung zur Flug­rei­se ein­setz­bar, wenn mit­ver­si­chert

  • Ver­si­chert sind auch mit­rei­sen­de Fami­li­en­mit­glie­der oder betreu­en­de Ange­hö­ri­ge

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Ihre Über­sicht
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War­um ist eine Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung sinn­voll?

Eine Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung sichert Sie finan­zi­ell ab, wenn unvor­her­seh­ba­re Ereig­nis­se Ihre Rei­se­plä­ne durch­kreu­zen. Beson­ders bei teu­ren Rei­sen, kurz­fris­ti­gen Buchun­gen oder indi­vi­du­el­len Rei­se­bau­stei­nen ist der Schutz sinn­voll – denn Stor­no­kos­ten kön­nen schnell meh­re­re hun­dert oder tau­send Euro betra­gen. Wer recht­zei­tig vor­sorgt, ver­mei­det hohe Ver­lus­te und star­tet ent­spann­ter in jede Urlaubs­pla­nung.

Eine Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung greift, wenn Sie Ihre Rei­se aus einem ver­si­cher­ten Grund nicht antre­ten kön­nen. Zu den häu­figs­ten aner­kann­ten Rück­tritts­grün­den zäh­len:

  • Uner­war­te­te schwe­re Erkran­kung

  • Unfall oder Tod eines nahen Ange­hö­ri­gen

  • Schwan­ger­schaft oder Kom­pli­ka­tio­nen

  • Imp­f­un­ver­träg­lich­kei­ten

  • Gericht­li­che Ladung oder Wie­der­ho­lungs­prü­fun­gen

  • Kurz­ar­beit oder Arbeits­platz­ver­lust

  • Schä­den am Eigen­tum (z. B. Woh­nungs­brand, Ein­bruch)

  • Erkran­kung eines mit­rei­sen­den Haus­tiers

  • Ver­spä­tung öffent­li­cher Ver­kehrs­mit­tel bei Anrei­se

Erstat­tet wer­den die anfal­len­den Stor­no­kos­ten. Bei ver­spä­te­tem Rei­se­an­tritt über­nimmt die Ver­si­che­rung in der Regel die Mehr­kos­ten der Ersatz­an­rei­se sowie nicht genutz­te Rei­se­leis­tun­gen – je nach Anbie­ter bis zur Höhe des ursprüng­li­chen Rei­se­prei­ses.

Nicht jeder Grund ist auto­ma­tisch ver­si­chert. Zu den häu­figs­ten Aus­schlüs­sen zäh­len:

  • Chro­ni­sche oder bekann­te Vor­er­kran­kun­gen ohne aku­te Ver­schlech­te­rung

  • Rück­tritt aus per­sön­li­chen Grün­den (z. B. kei­ne Urlaubs­ge­neh­mi­gung, Unlust)

  • Schä­den, die bereits bei Buchung abseh­bar waren

  • Rück­tritt wegen Schwan­ger­schaft, wenn die­se bei Buchung bereits bekannt war

  • Rück­tritt bei Nicht­er­fül­lung von Ein­rei­se­for­ma­li­tä­ten (z. B. feh­len­des Visum)

Zudem ist der Ver­si­che­rungs­schutz nur dann wirk­sam, wenn die Poli­ce frist­ge­recht abge­schlos­sen wur­de – meist inner­halb von 30 Tagen nach Rei­se­bu­chung oder spä­tes­tens 14 Tage vor Rei­se­an­tritt.

Vie­le Ver­si­che­rer bie­ten mitt­ler­wei­le einen erwei­ter­ten Coro­na-Rei­se­schutz an. Ver­si­chert sind dabei ins­be­son­de­re:

  • Stor­nie­rung wegen Qua­ran­tä­ne­pflicht (auch bei Kon­takt­per­so­nen)

  • Beför­de­rungs­ver­wei­ge­rung wegen Coro­na-Sym­pto­men am Flug­ha­fen

  • Rei­se­war­nung durch das Aus­wär­ti­ge Amt wegen Covid-19

  • Erkran­kung durch Coro­na bei Ihnen selbst oder einer ver­si­cher­ten Per­son

Wich­tig: Nicht alle Anbie­ter decken die­se Punk­te auto­ma­tisch ab. Ach­ten Sie auf die Tarif­be­din­gun­gen oder wäh­len Sie einen spe­zi­el­len Coro­na-Rei­se­schutz als Zusatz­bau­stein.

Vie­le Ver­si­che­rer bie­ten Tari­fe mit und ohne Selbst­be­tei­li­gung an. Die Unter­schie­de:

  • Mit Selbst­be­tei­li­gung: Die Ver­si­che­rung ersetzt nur einen Teil der Stor­no­kos­ten, z. B. abzüg­lich 20 % oder min­des­tens 100 €. Der Bei­trag ist nied­ri­ger.

  • Ohne Selbst­be­tei­li­gung: Vol­le Kos­ten­er­stat­tung bei aner­kann­tem Rück­tritts­grund, dafür meist etwas höhe­re Prä­mie.

Wel­che Vari­an­te sinn­voll ist, hängt von Ihrem Rei­se­typ ab: Bei güns­ti­gen Kurz­trips kann der Selbst­be­halt trag­bar sein. Bei teu­ren Rei­sen emp­fiehlt sich der voll­stän­di­ge Schutz ohne Abzü­ge.

Was die Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung wirk­lich abdeckt

Leis­tun­gen der Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung

Eine gute Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung schützt nicht nur vor klas­si­schen Stor­no­kos­ten. Sie über­nimmt auch Mehr­kos­ten, wenn die Rei­se ver­spä­tet ange­tre­ten wird, oder Umbu­chungs­kos­ten bei unvor­her­ge­se­he­nen Ereig­nis­sen. Wel­che Leis­tun­gen im Detail abge­deckt sind, hängt vom jewei­li­gen Tarif ab – die Grund­struk­tur ist aber bei allen seriö­sen Anbie­tern ähn­lich.

Die zen­tra­le Leis­tung einer Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung ist die Über­nah­me von Stor­no­kos­ten, wenn eine Rei­se aus einem ver­si­cher­ten Grund nicht ange­tre­ten wer­den kann. Die­se Kos­ten kön­nen – je nach Zeit­punkt des Rück­tritts – bis zu 100 % des Rei­se­prei­ses betra­gen. Gera­de bei kurz­fris­ti­gen Absa­gen sum­mie­ren sich die Aus­ga­ben schnell auf meh­re­re Hun­dert oder Tau­send Euro.

Zusätz­lich bie­ten vie­le Tari­fe wei­te­re Leis­tun­gen an, die häu­fig über­se­hen wer­den:

  • Erstat­tung von Mehr­kos­ten, wenn eine Rei­se ver­spä­tet ange­tre­ten wird (z. B. wegen Krank­heit oder Zug­ver­spä­tung). Dazu zäh­len zusätz­li­che Trans­port­kos­ten zum Urlaubs­ort sowie nicht genutz­te Rei­se­leis­tun­gen antei­lig.

  • Umbu­chungs­kos­ten, wenn die Rei­se auf einen spä­te­ren Zeit­punkt ver­scho­ben wer­den muss. Eini­ge Ver­si­che­rer über­neh­men die­se auch ohne kon­kre­ten Rück­tritts­grund – z. B. bis 30 €.

  • Erstat­tung bei Teil­rück­tritt, etwa wenn eine mit­rei­sen­de Per­son absa­gen muss, aber die übri­gen Teil­neh­mer rei­sen.

  • Erstat­tung bei ver­säum­ten Anschluss­flü­gen, wenn das Haupt­ver­kehrs­mit­tel unver­schul­det ver­spä­tet ist und kei­ne recht­zei­ti­ge Anrei­se mög­lich war.

  • Rei­se­as­sis­tenz-Leis­tun­gen, wie Not­fall-Hot­lines, Unter­stüt­zung bei Umbu­chung, Kon­takt zu Rei­se­ver­an­stal­tern oder ärzt­li­che Bera­tung.

Eini­ge Poli­cen beinhal­ten zudem bereits eine Rei­se­ab­bruch­ver­si­che­rung, mit der auch der vor­zei­ti­ge Abbruch oder die unfrei­wil­li­ge Rück­rei­se inner­halb der ers­ten Urlaubs­ta­ge mit­ver­si­chert ist.

Ob Ein­zel­ta­rif oder Jah­res­ver­trag – bei den Leis­tun­gen soll­ten Sie auf Trans­pa­renz, kla­re Defi­ni­tio­nen und nach­voll­zieh­ba­re Aus­schlüs­se ach­ten. Denn nur wenn der Rück­tritts­grund in den Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen kon­kret benannt ist, erfolgt auch eine Erstat­tung.

Was kos­tet eine Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung – und wel­che Unter­schie­de gibt es?

Kos­ten & Anbie­ter im Ver­gleich

Die Bei­trä­ge für eine Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung vari­ie­ren je nach Anbie­ter, Tarif­de­tails und indi­vi­du­el­len Fak­to­ren wie Alter und Rei­se­preis. Ein Ver­gleich der Leis­tun­gen und Kon­di­tio­nen hilft, den pas­sen­den Schutz zu fin­den.

Die Aus­wahl der rich­ti­gen Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung hängt nicht nur vom Preis ab, son­dern auch von den ent­hal­te­nen Leis­tun­gen und Bedin­gun­gen. Eini­ge Tari­fe bie­ten zusätz­li­che Absi­che­run­gen wie Rei­se­ab­bruch­ver­si­che­rung oder spe­zi­el­le Leis­tun­gen bei pan­de­mie­be­ding­ten Ereig­nis­sen. Die fol­gen­de Tabel­le gibt einen Über­blick über die Ange­bo­te von Han­se­Mer­kur, ERGO und AXA für eine 30-jäh­ri­ge Ein­zel­per­son bei einem Rei­se­preis von 2.500 €.

Leis­tung / Merk­malHan­se­Mer­kurERGOAXA
Tarif­na­meRRV/RAB Sin­gle 2500Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rungKom­fort-Tarif
Jah­res­bei­trag97 €99 €105 €
Selbst­be­tei­li­gungMit Selbst­be­tei­li­gungOhne Selbst­be­tei­li­gungOhne Selbst­be­tei­li­gung
Rei­se­ab­bruch­ver­si­che­rung inklu­si­veJaJaJa
Covid-19 Leis­tun­gen ent­hal­tenJaJaJa
Abschluss­frist vor Rei­se­an­tritt30 Tage30 Tage30 Tage
Stor­no­kos­ten Erstat­tung100 %100 %100 %
Umbu­chungs­kos­ten (ohne Grund)Bis 30 €Bis 50 €Bis 50 €
Mehr­kos­ten Hin­rei­se (z. B. Zug­ver­spä­tung)JaJaJa
Mit­ver­si­cher­te Risi­ko­per­so­nenJaJaJa
Krank­heit Haus­tier als Rück­tritts­grundJaJaJa
Deckung bei Nach­rei­se-Mehr­kos­tenJaJaJa

Hin­weis: Die ange­ge­be­nen Bei­trä­ge sind bei­spiel­haf­te Richt­wer­te und kön­nen je nach indi­vi­du­el­len Fak­to­ren vari­ie­ren.

Alle drei Anbie­ter bie­ten umfas­sen­de Leis­tun­gen für den Rei­se­rück­tritts­schutz. Han­se­Mer­kur über­zeugt mit einem güns­ti­gen Bei­trag, aller­dings mit Selbst­be­tei­li­gung. ERGO und AXA bie­ten Tari­fe ohne Selbst­be­tei­li­gung, was im Scha­dens­fall zu einer voll­stän­di­gen Erstat­tung führt. Beson­ders her­vor­zu­he­ben ist die inklu­dier­te Rei­se­ab­bruch­ver­si­che­rung bei allen drei Anbie­tern sowie die Berück­sich­ti­gung von Covid-19-beding­ten Rück­tritts­grün­den. Die Wahl des pas­sen­den Tarifs soll­te daher nicht nur vom Preis, son­dern auch von den indi­vi­du­el­len Bedürf­nis­sen und dem gewünsch­ten Leis­tungs­um­fang abhän­gen.

Die­se Rei­se­ver­si­che­run­gen pas­sen per­fekt dazu

Ergän­zen­der Schutz für Ihre nächs­te Rei­se

Je nach Rei­se­dau­er, Ziel und per­sön­li­chen Umstän­den kann zusätz­li­cher Ver­si­che­rungs­schutz sinn­voll sein. Ob Sie Ihre Rei­se vor­zei­tig abbre­chen müs­sen, län­ger ins Aus­land gehen oder eine klas­si­sche Rei­se­kran­ken­ver­si­che­rung suchen – hier fin­den Sie die pas­sen­den Ergän­zun­gen zur Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung.

Reiseabbruchversicherung

Rei­se­ab­bruch­ver­si­che­rung

Wenn Sie Ihre Rei­se bereits ange­tre­ten haben und die­se aus gesund­heit­li­chen oder fami­liä­ren Grün­den vor­zei­tig been­den müs­sen, schützt Sie eine Rei­se­ab­bruch­ver­si­che­rung vor finan­zi­el­len Ver­lus­ten. Unter­kunfts- und Rück­rei­se­kos­ten wer­den je nach Tarif erstat­tet – oft als sinn­vol­le Ergän­zung zum Rück­tritts­schutz.

auslandskrankenversicherung

Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rung

Wer län­ger als acht Wochen im Aus­land bleibt – etwa bei Aus­lands­se­mes­tern, Work & Tra­vel oder Lang­zeit­ur­lau­ben – braucht eine umfas­sen­de Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rung. Die­se über­nimmt Behand­lungs­kos­ten, Kran­ken­haus­auf­ent­hal­te und Rück­trans­por­te. Ide­al für Wel­ten­bumm­ler mit lang­fris­ti­gen Plä­nen.

Reisekrankenversicherung

Rei­se­kran­ken­ver­si­che­rung

Die klas­si­sche Rei­se­kran­ken­ver­si­che­rung schützt Sie auf Urlaubs- und Geschäfts­rei­sen im Aus­land vor hohen Behand­lungs­kos­ten. Vom Arzt­be­such bis zum Kran­ken­haus­auf­ent­halt – die­se Poli­ce ist in vie­len Län­dern uner­läss­lich und häu­fig Vor­aus­set­zung für Visa und Ein­rei­sen.

Beson­ders wich­tig für selbst gebuch­te Rei­sen

Rei­se­rück­tritt bei indi­vi­du­ell gebuch­ten Rei­sen

Wer sich sei­ne Rei­se selbst zusam­men­stellt, trägt bei Stor­nie­rung oft das vol­le Kos­ten­ri­si­ko. Flug, Hotel und Miet­wa­gen wer­den getrennt gebucht – ein Rei­se­rück­tritt kann hier schnell teu­er wer­den. Eine pas­sen­de Ver­si­che­rung schützt auch in die­sem Fall zuver­läs­sig.

Bei Pau­schal­rei­sen über­nimmt häu­fig der Ver­an­stal­ter einen Teil der Stor­no­kos­ten oder bie­tet kulan­te Umbu­chungs­mög­lich­kei­ten. Anders sieht es bei Indi­vi­du­al­rei­sen aus: Wer Flug, Unter­kunft, Miet­wa­gen oder Zusatz­leis­tun­gen ein­zeln bucht, haf­tet im Rück­tritts­fall meist für jeden ein­zel­nen Ver­trags­part­ner sepa­rat – oft ohne Rück­erstat­tung.

Ein typi­sches Bei­spiel: Sie buchen einen Direkt­flug über ein Por­tal, ein Hotel über eine Platt­form und einen Miet­wa­gen direkt beim Anbie­ter vor Ort. Muss die Rei­se wegen Krank­heit oder Unfall abge­sagt wer­den, ent­ste­hen Stor­no­kos­ten auf allen Ebe­nen. Flug­ge­sell­schaf­ten und klei­ne­re Anbie­ter gewäh­ren sel­ten frei­wil­li­ge Rück­erstat­tun­gen – selbst bei trif­ti­gem Grund. Beson­ders pro­ble­ma­tisch: Teil­wei­se gel­ten abwei­chen­de Stor­no­fris­ten, die nicht auf­ein­an­der abge­stimmt sind.

Eine gute Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung über­nimmt alle anfal­len­den Kos­ten, wenn der Rück­tritts­grund aner­kannt ist – egal, wie vie­le Ein­zel­bu­chun­gen vor­lie­gen. Wich­tig ist hier, dass der gesam­te Rei­se­preis im Ver­trag kor­rekt ange­ge­ben wird. Eini­ge Ver­si­che­rer bie­ten außer­dem Tari­fe spe­zi­ell für Indi­vi­du­al­rei­sen­de an, bei denen auch Umbu­chungs­kos­ten und Mehr­kos­ten durch nicht genutz­te Ein­zel­leis­tun­gen mit­ver­si­chert sind.

Unser Tipp: Wenn Sie Ihre Rei­se selbst zusam­men­stel­len, soll­ten Sie die Ver­si­che­rung zeit­nah nach der ers­ten Buchung abschlie­ßen, um Fris­ten ein­zu­hal­ten. Doku­men­tie­ren Sie alle Buchungs­be­le­ge sau­ber – sie sind im Leis­tungs­fall erfor­der­lich.

Ant­wor­ten auf Fra­gen, die Sie sich viel­leicht noch nicht gestellt haben

Was Sie schon immer über die Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung wis­sen woll­ten

Ja, vie­le Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­run­gen kön­nen auch für geschäft­lich ver­an­lass­te Rei­sen abge­schlos­sen wer­den – etwa für Kon­gres­se, Fort­bil­dun­gen oder Semi­na­re. Wich­tig ist dabei, dass der Ver­si­che­rungs­neh­mer selbst der Kos­ten­trä­ger ist und die Rei­se pri­vat gebucht wur­de. Eine Abde­ckung über den Arbeit­ge­ber erfor­dert meist geson­der­te Tari­fe.

In den meis­ten Poli­cen sind gemein­sam gebuch­te Per­so­nen mit­ver­si­chert. Muss eine die­ser Per­so­nen die Rei­se aus einem ver­si­cher­ten Grund absa­gen, kön­nen auch die Stor­no­kos­ten der Mit­rei­sen­den erstat­tet wer­den – sofern sie dadurch die Rei­se nicht wie geplant durch­füh­ren kön­nen. Die Anzahl der mit­ver­si­cher­ten Per­so­nen ist jedoch häu­fig begrenzt.

Ja, auch pri­vat gebuch­te Unter­künf­te wie Feri­en­häu­ser oder Airbnb-Auf­ent­hal­te kön­nen über die Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung abge­si­chert sein – vor­aus­ge­setzt, sie zäh­len zum Gesamt­preis der Rei­se und wur­den ord­nungs­ge­mäß doku­men­tiert. Wich­tig: Der Rück­tritts­grund muss auch hier ver­si­chert sein.

Ver­si­che­rer for­dern je nach Fall ärzt­li­che Attes­te, Nach­wei­se über Scha­dens­er­eig­nis­se (z. B. Poli­zei­be­richt bei Ein­bruch), Gerichts­do­ku­men­te oder Bestä­ti­gun­gen von Arbeit­ge­bern. Eine blo­ße Absa­ge ohne Beleg reicht nicht aus – die Nach­weis­pflicht liegt beim Ver­si­cher­ten.

Ja, der Schutz gilt meist auch für inner­deut­sche Rei­sen – ins­be­son­de­re, wenn es sich um teu­re Arran­ge­ments han­delt (z. B. Hotel, Well­ness­rei­se, Kon­zert­wo­chen­en­de). Ent­schei­dend ist, dass es sich um eine klar defi­nier­te Rei­se mit gebuch­ter Leis­tung han­delt.

Eine Ter­min­ver­schie­bung muss der Ver­si­che­rung umge­hend gemel­det wer­den. Je nach Anbie­ter kann der Schutz ange­passt oder auf einen neu­en Zeit­raum über­tra­gen wer­den – teil­wei­se gegen Auf­preis. Erfolgt kei­ne Mel­dung, kann der Ver­si­che­rungs­schutz ent­fal­len.

Nicht auto­ma­tisch. Sol­che Ereig­nis­se sind meist nur dann ver­si­chert, wenn sie nach­weis­lich unvor­her­seh­bar sind und eine aus­drück­li­che Rei­se­war­nung durch das Aus­wär­ti­ge Amt vor­liegt. Eini­ge Anbie­ter schlie­ßen sol­che Risi­ken grund­sätz­lich aus – ande­re bie­ten sie als Zusatz­bau­stein.

Nein, ent­schei­dend ist nicht der Zeit­punkt, son­dern die Unvor­her­seh­bar­keit. Auch wenn der Grund z. B. zwei Wochen vor Rei­se­be­ginn ein­tritt, kann die Ver­si­che­rung leis­ten – sofern er nicht schon bei Buchung abseh­bar war. Früh­zei­ti­ge Nach­wei­se erhö­hen die Wahr­schein­lich­keit der Aner­ken­nung.

Teil­rück­trit­te – etwa bei einer mehr­wö­chi­gen Rei­se mit meh­re­ren Sta­tio­nen – sind ver­si­cher­bar, wenn eine Teil­leis­tung nicht ange­tre­ten wer­den kann. Ob der Ver­si­che­rer hier antei­lig erstat­tet, hängt vom Tarif ab und muss vor­ab geprüft wer­den.

Ein Rück­tritt liegt vor, wenn Sie die Rei­se vor Beginn absa­gen. Beim Nicht­an­tritt ohne vor­he­ri­ge Mel­dung (z. B. durch Ver­säum­nis oder feh­len­de Doku­men­te) kann der Ver­si­che­rungs­schutz erlö­schen. Eine for­ma­le Stor­nie­rung ist daher immer erfor­der­lich.

Für beson­de­re Rei­se­for­men und zusätz­li­che Risi­ken

Die­se Ver­si­che­run­gen könn­ten für Sie eben­falls rele­vant sein

Nicht jede Rei­se ist gleich – beson­ders jun­ge Men­schen, Indi­vi­du­al­rei­sen­de oder Au-pairs benö­ti­gen spe­zi­el­le Ver­si­che­rungs­lö­sun­gen. Auch der zusätz­li­che Schutz bei Unfäl­len im Aus­land ist ein wich­ti­ger Aspekt. Hier fin­den Sie pas­sen­de Ergän­zun­gen zur Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung.

Work-and-Travel

Work & Tra­vel

Für alle, die län­ge­re Zeit im Aus­land arbei­ten und rei­sen möch­ten, ist eine spe­zi­el­le Work & Tra­vel Ver­si­che­rung unver­zicht­bar. Sie kom­bi­niert Auslandskranken‑, Haft­pflicht- und Unfall­ver­si­che­rung und schützt vor hohen Kos­ten bei Krank­heit oder Schä­den – oft welt­weit ein­setz­bar.

au-pair-versicherung

Au-pair-Ver­si­che­rung

Als Au-pair sind Sie beson­ders auf Schutz im Gast­land ange­wie­sen. Die pas­sen­de Ver­si­che­rung deckt medi­zi­ni­sche Behand­lun­gen, Haft­pflicht­an­sprü­che und Rück­trans­por­te ab. Oft ist auch ein Rei­se­un­fall- oder Rechts­schutz inte­griert – abge­stimmt auf die Bedürf­nis­se jun­ger Erwach­se­ner.

Reiseunfallversicherung

Rei­se­un­fall­ver­si­che­rung

Ein Unfall auf Rei­sen kann nicht nur gesund­heit­li­che, son­dern auch finan­zi­el­le Fol­gen haben. Eine Rei­se­un­fall­ver­si­che­rung sichert dau­er­haft blei­ben­de Schä­den, Inva­li­di­tät oder Unfall­tod ab – sinn­voll beson­ders bei Aktiv­ur­lau­ben oder Sport­rei­sen.

Damit Sie im Ernst­fall wis­sen, was zu tun ist

So mel­den Sie einen Rei­se­rück­tritt rich­tig

Wenn der Rei­se­rück­tritt plötz­lich not­wen­dig wird, ist schnel­les und kor­rek­tes Han­deln gefragt. Ver­si­che­rer ver­lan­gen eine struk­tu­rier­te Scha­den­mel­dung – inklu­si­ve Fris­ten, Nach­wei­se und for­ma­ler Stor­nie­rung. Feh­ler in der Abwick­lung kön­nen zur Leis­tungs­ver­wei­ge­rung füh­ren.

Eine kor­rekt durch­ge­führ­te Scha­den­mel­dung ist ent­schei­dend, damit die Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung im Fall der Fäl­le auch leis­tet. Dabei gel­ten je nach Ver­si­che­rer bestimm­te Vor­ga­ben – inhalt­lich aber ähneln sich die Abläu­fe. Wer die­se kennt und vor­be­rei­tet ist, ver­mei­det unnö­ti­ge Ver­zö­ge­run­gen oder Ableh­nun­gen.

So gehen Sie rich­tig vor:

  1. Rei­se sofort stor­nie­ren: Sobald klar ist, dass Sie nicht rei­sen kön­nen, soll­ten Sie die Buchung offi­zi­ell stor­nie­ren – mög­lichst per E‑Mail oder über das Kun­den­por­tal des Anbie­ters. Die Stor­no­rech­nung benö­ti­gen Sie für die Scha­den­mel­dung.

  2. Ver­si­che­rung zeit­nah infor­mie­ren: Je nach Anbie­ter gel­ten Mel­de­fris­ten zwi­schen 24 und 72 Stun­den nach Ein­tritt des Rück­tritts­grun­des. Eine schrift­li­che oder digi­ta­le Scha­dens­an­zei­ge ist in der Regel erfor­der­lich – vie­le Ver­si­che­rer bie­ten Online­for­mu­la­re an.

  3. Nach­wei­se bei­fü­gen: Der Rück­tritts­grund muss mit aus­sa­ge­kräf­ti­gen Doku­men­ten belegt wer­den, z. B.:

    • Ärzt­li­ches Attest bei Krank­heit (nicht älter als 48 Stun­den)

    • Poli­zei­be­richt bei Ein­bruch oder Unfall

    • Arbeit­ge­ber­be­stä­ti­gung bei Kün­di­gung

    • Gericht­li­che Ladung oder Qua­ran­tä­ne­a­n­ord­nung

    • Toten­schein im Todes­fall eines Ange­hö­ri­gen

  4. Unter­la­gen voll­stän­dig ein­rei­chen: Neben den Nach­wei­sen soll­ten Sie fol­gen­de Doku­men­te bei­le­gen:

    • Buchungs­be­stä­ti­gung der Rei­se

    • Ver­si­che­rungs­po­li­ce / Nach­weis über den Ver­si­che­rungs­schutz

    • Stor­no­rech­nung mit Anga­be des erstat­te­ten bzw. offe­nen Betrags

  5. Rück­fra­gen zügig beant­wor­ten: Die Scha­den­ab­tei­lung kann Rück­fra­gen stel­len oder wei­te­re Nach­wei­se anfor­dern. Reagie­ren Sie schnell und voll­stän­dig, um die Bear­bei­tung nicht zu ver­zö­gern.

Wich­tig:
Der Rück­tritt muss begrün­det, doku­men­tiert und for­mal kor­rekt sein. Eine feh­len­de Stor­no­rech­nung, ein unkla­rer Rück­tritts­grund oder eine ver­spä­te­te Mel­dung gehö­ren zu den häu­figs­ten Ableh­nungs­grün­den. Hal­ten Sie daher alle Rei­se­un­ter­la­gen und Kon­takt­da­ten griff­be­reit – idea­ler­wei­se digi­tal ver­füg­bar.

Zusam­men­fas­sung

Die Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung ist ein unver­zicht­ba­rer Bestand­teil jeder Rei­se­pla­nung – ins­be­son­de­re bei hohen Rei­se­kos­ten, kurz­fris­ti­gen Buchun­gen oder indi­vi­du­ell orga­ni­sier­ten Rei­sen. Sie über­nimmt nicht nur Stor­no­kos­ten, son­dern schützt auch vor finan­zi­el­len Fol­gen bei ver­spä­te­ter Anrei­se, Umbu­chung oder pan­de­mie­be­ding­ten Aus­fäl­len. Beson­ders sinn­voll ist die Kom­bi­na­ti­on mit einer Rei­se­ab­bruch­ver­si­che­rung oder dem Ein­schluss von Coro­na-Leis­tun­gen.

Je nach Anbie­ter unter­schei­den sich Tari­fe hin­sicht­lich Preis, Selbst­be­tei­li­gung und Leis­tungs­um­fang. Ein indi­vi­du­el­ler Ver­gleich lohnt sich – eben­so wie der früh­zei­ti­ge Abschluss direkt nach der Buchung. Wer vor­be­rei­tet ist, spart im Ernst­fall nicht nur Geld, son­dern auch Ner­ven.

häu­fi­ge Fra­gen

Je nach Anbie­ter und gewähl­tem Tarif liegt der Bei­trag zwi­schen 90 € und 130 € – abhän­gig von Alter, Lauf­zeit, Selbst­be­tei­li­gung und Leis­tungs­um­fang.

Die Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung greift vor Rei­se­be­ginn, wenn die Rei­se nicht ange­tre­ten wer­den kann. Die Rei­se­ab­bruch­ver­si­che­rung leis­tet bei einem vor­zei­ti­gen Abbruch nach Rei­se­an­tritt – etwa bei Krank­heit oder Not­fäl­len im Fami­li­en­kreis.

Typisch sind Krank­heit, Unfall, Tod eines Ange­hö­ri­gen, Qua­ran­tä­ne, Schwan­ger­schaft, Gerichts­la­dung, Scha­dens­er­eig­nis­se am Eigen­tum oder Kün­di­gung. Die genau­en Grün­de hän­gen vom Tarif ab.

In der Regel gilt eine Frist von 30 Tagen nach Rei­se­bu­chung. Bei kurz­fris­ti­gen Rei­sen oft auch bis zu 3 Tage nach Buchung – abhän­gig vom Anbie­ter. Eine recht­zei­ti­ge Absi­che­rung ist wich­tig für die Leis­tungs­be­rech­ti­gung.