Vor­sor­ge ein­fach erklärt – Ihr Weg zu finan­zi­el­ler Sicher­heit

Ob Alters­vor­sor­ge, Berufs­un­fä­hig­keit oder Hin­ter­blie­be­nen­schutz – wir zei­gen, wel­che Mög­lich­kei­ten für Sie sinn­voll sind.

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Die wich­tigs­ten The­men der Vor­sor­ge im Über­blick

Vor­sor­ge ver­ste­hen: Alters­vor­sor­ge, Absi­che­rung, Hin­ter­blie­be­nen­schutz

Die Vor­sor­ge umfasst weit mehr als nur das The­ma Ren­te. Sie beginnt bei der finan­zi­el­len Absi­che­rung im Krank­heits­fall, reicht über den Schutz Ihrer Fami­lie bis hin zur struk­tu­rier­ten Alters­pla­nung. Damit Sie direkt zu den für Sie rele­van­ten Berei­chen gelan­gen, fin­den Sie hier die wich­tigs­ten The­men­ge­bie­te im Über­blick:

Lang­fris­tig vor­sor­gen – mit pri­va­ten Mög­lich­kei­ten

Wie Sie mit pri­va­ter Alters­vor­sor­ge Ihre Ren­ten­lü­cke schlie­ßen kön­nen

Die gesetz­li­che Ren­te allein reicht für vie­le nicht aus, um den Lebens­stan­dard im Alter zu hal­ten. Wer finan­zi­ell unab­hän­gig blei­ben möch­te, soll­te zusätz­lich vor­sor­gen – je frü­her, des­to bes­ser.

Die pri­va­te Alters­vor­sor­ge bie­tet dazu ver­schie­de­ne Mög­lich­kei­ten: von klas­si­schen Ren­ten­ver­si­che­run­gen über fonds­ge­bun­de­ne Lösun­gen bis hin zu staat­lich geför­der­ten Model­len wie der Ries­ter- oder Rürup-Ren­te.

Wel­che Form für Sie infra­ge kommt, hängt unter ande­rem von Ihrer Lebens­si­tua­ti­on, Ihrer Risi­ko­be­reit­schaft und Ihrem beruf­li­chen Sta­tus ab. Auch Selbst­stän­di­ge und Frei­be­ruf­ler fin­den hier pas­sen­de Kon­zep­te – denn für sie besteht in der Regel kein Anspruch auf die gesetz­li­che Ren­te. Damit Sie einen fun­dier­ten Über­blick erhal­ten, haben wir die wich­tigs­ten Model­le der pri­va­ten Alters­vor­sor­ge für Sie zusam­men­ge­stellt.

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Pri­va­te Alters­vor­sor­ge

Erfah­ren Sie, wel­che Mög­lich­kei­ten Ihnen zur Ver­fü­gung ste­hen – von pri­va­ten Ren­ten­ver­si­che­run­gen über die fonds­ge­bun­de­ne Vor­sor­ge bis zur Kom­bi­na­ti­on mit staat­li­cher För­de­rung.

Altersvorsorge-Selbststaendige

Pri­va­te Alters­vor­sor­ge für Selbst­stän­di­ge

Selbst­stän­dig oder frei­be­ruf­lich tätig? Lesen Sie, wel­che Vor­sor­ge­lö­sun­gen sich ohne gesetz­li­che Ren­ten­an­sprü­che eig­nen – fle­xi­bel, steu­er­lich sinn­voll und lang­fris­tig trag­fä­hig.

Mit Unter­stüt­zung des Arbeit­ge­bers fürs Alter vor­sor­gen

Wie die betrieb­li­che Alters­vor­sor­ge funk­tio­niert – und für wen sie sich lohnt

Die betrieb­li­che Alters­vor­sor­ge (bAV) ergänzt die gesetz­li­che und pri­va­te Ren­te und wird vom Arbeit­ge­ber orga­ni­siert. Arbeit­neh­mer kön­nen einen Teil ihres Brut­to­ge­halts steu­er- und sozi­al­ab­ga­ben­frei in eine Alters­vor­sor­ge­form ihrer Wahl umwan­deln – zum Bei­spiel in eine Direkt­ver­si­che­rung, Pen­si­ons­kas­se oder Unter­stüt­zungs­kas­se. Auch Arbeit­ge­ber betei­li­gen sich häu­fig mit Zuschüs­sen.

Die bAV eig­net sich für alle, die lang­fris­tig vor­sor­gen und dabei vom soge­nann­ten Durch­füh­rungs­weg pro­fi­tie­ren möch­ten. Wel­che Form am bes­ten zu Ihrer beruf­li­chen Situa­ti­on passt und was bei einem Arbeit­ge­ber­wech­sel zu beach­ten ist, erfah­ren Sie in den fol­gen­den Bei­trä­gen.

Betriebsrente

Betriebs­ren­te

Infor­mie­ren Sie sich über Ihre Ansprü­che, die Aus­zah­lung der Betriebs­ren­te und die Unter­schie­de zwi­schen arbeit­ge­ber- und arbeit­neh­mer­fi­nan­zier­ter Vor­sor­ge.

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Betrieb­li­che Alters­vor­sor­ge im Über­blick

Was ist die betrieb­li­che Alters­vor­sor­ge, wel­che Vor­tei­le bie­tet sie, und wie funk­tio­niert die Ent­gelt­um­wand­lung? Wir erklä­ren die Grund­la­gen ver­ständ­lich und struk­tu­riert.

Finan­zi­el­le Sicher­heit für den Ernst­fall

Wie Sie Ihre Ange­hö­ri­gen im Todes­fall wirk­sam absi­chern

Nie­mand beschäf­tigt sich gern mit dem eige­nen Tod – doch gera­de im Ernst­fall zählt eine gute Vor­sor­ge. Die Hin­ter­blie­be­nen­vor­sor­ge hilft, Ange­hö­ri­ge finan­zi­ell abzu­si­chern und hohe Belas­tun­gen durch Bestat­tungs­kos­ten oder lau­fen­de Ver­pflich­tun­gen zu ver­mei­den.

Je nach Bedarf kom­men ver­schie­de­ne Ver­si­che­rungs­ar­ten infra­ge: Die Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung schützt vor allem Part­ner, Kin­der oder Kre­dit­ver­bind­lich­kei­ten, wenn eine ver­si­cher­te Per­son stirbt. Die Ster­be­geld­ver­si­che­rung hin­ge­gen ist gezielt dafür gedacht, die Kos­ten der Beer­di­gung abzu­de­cken – häu­fig auch mit fes­ten Beträ­gen, ohne Gesund­heits­prü­fung. Bei­de Vari­an­ten sind kom­bi­nier­bar und bie­ten fle­xi­ble Lauf­zei­ten sowie steu­er­li­che Vor­tei­le.

Wenn Sie plötz­lich nicht mehr arbei­ten kön­nen

Wel­che Ver­si­che­rung schützt Ihre Exis­tenz bei Krank­heit oder Ein­schrän­kung?

Die eige­ne Arbeits­kraft ist das wich­tigs­te wirt­schaft­li­che Gut – denn ohne Ein­kom­men gerät schnell die gesam­te Lebens­pla­nung ins Wan­ken.

Doch vie­le Men­schen sind unzu­rei­chend abge­si­chert. Eine Erkran­kung, ein Unfall oder ein Ver­lust grund­le­gen­der Fähig­kei­ten kann jeder­zeit auf­tre­ten – und dann braucht es ver­läss­li­che Leis­tun­gen.

Je nach beruf­li­cher Situa­ti­on, Gesund­heits­sta­tus und finan­zi­el­len Mög­lich­kei­ten gibt es unter­schied­li­che Absi­che­rungs­for­men: Die Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung bie­tet den umfang­reichs­ten Schutz, die Grund­fä­hig­keits­ver­si­che­rung rich­tet sich an hand­werk­lich oder kör­per­lich Täti­ge, und die Ver­si­che­rung gegen schwe­re Krank­hei­ten sichert Ein­mal­zah­lun­gen bei Dia­gno­sen wie Krebs, Schlag­an­fall oder Herz­in­farkt.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung

Schützt Ihr Ein­kom­men bei gesund­heit­lich beding­ter Auf­ga­be des Berufs – indi­vi­du­ell anpass­bar und steu­er­lich begüns­tigt.

Grundfaehigkeitenversicherung

Grund­fä­hig­keits­ver­si­che­rung

Sichert grund­le­gen­de kör­per­li­che Fähig­kei­ten wie Gehen, Hören oder Grei­fen – ide­al für kör­per­lich Täti­ge oder Men­schen mit Vor­er­kran­kun­gen.

Dread-disease-versicherung

Ver­si­che­rung bei schwe­ren Krank­hei­ten

Ein­mal­zah­lung bei schwer­wie­gen­den Dia­gno­sen – zur Absi­che­rung lau­fen­der Kos­ten, Kre­di­te oder The­ra­pien.

Unfall­ri­si­ken absi­chern – auch in der Frei­zeit

War­um die gesetz­li­che Unfall­ver­si­che­rung nicht aus­reicht

Unfäl­le pas­sie­ren schnell – beim Sport, im Haus­halt oder in der Frei­zeit. Die gesetz­li­che Unfall­ver­si­che­rung greift jedoch nur bei Arbeits- oder Schul­un­fäl­len. Wer pri­vat ver­un­fallt, muss oft mit erheb­li­chen Kos­ten für Reha, Umbau oder Ein­kom­mens­aus­fall rech­nen. Eine pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung schützt genau dort, wo die gesetz­li­che Absi­che­rung endet – und bie­tet indi­vi­du­el­le Leis­tun­gen wie Inva­li­di­täts­leis­tun­gen, Sofort­zah­lun­gen oder Unter­stüt­zung bei kos­me­ti­schen Ope­ra­tio­nen.

Mit einer pas­sen­den Poli­ce stel­len Sie sicher, dass Sie und Ihre Fami­lie im Ernst­fall finan­zi­ell ent­las­tet wer­den.

private-Unfallversicherung

Die gesetz­li­che Unfall­ver­si­che­rung deckt nur einen eng umris­se­nen Bereich ab – näm­lich Unfäl­le, die sich wäh­rend der Arbeit, auf dem Weg dort­hin oder in der Schu­le ereig­nen. Doch die meis­ten Unfäl­le pas­sie­ren im All­tag: beim Rad­fah­ren, im Gar­ten, beim Heim­wer­ken oder auf Rei­sen. In sol­chen Fäl­len gibt es ohne pri­va­te Absi­che­rung kei­ne Leis­tun­gen – weder für medi­zi­ni­sche Fol­ge­be­hand­lun­gen noch für eine even­tu­el­le Inva­li­di­tät.

Die pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung bie­tet hier geziel­ten Schutz: Sie zahlt eine ver­trag­lich ver­ein­bar­te Inva­li­di­täts­leis­tung, wenn die kör­per­li­che oder geis­ti­ge Leis­tungs­fä­hig­keit dau­er­haft beein­träch­tigt wird. Zusätz­lich kön­nen Leis­tun­gen für Ber­gung, kos­me­ti­sche Ope­ra­tio­nen, Kran­ken­haus­ta­ge­geld oder Reha-Maß­nah­men ver­ein­bart wer­den. Je nach Tarif sind auch Sofort­zah­lun­gen bei schwe­ren Ver­let­zun­gen oder Unfäl­len mit dau­er­haf­ten Fol­gen mög­lich.

Ein wei­te­rer Vor­teil: Die Ver­si­che­rung greift welt­weit und rund um die Uhr – unab­hän­gig davon, ob der Unfall im Urlaub, zu Hau­se oder beim Sport pas­siert. Damit ist sie eine sinn­vol­le Ergän­zung für alle, die nicht nur beruf­lich, son­dern auch pri­vat gut abge­si­chert sein möch­ten.

Kapi­tal erhal­ten, Ver­mö­gen sichern, Alters­vor­sor­ge inte­grie­ren

Wie Sie Ein­mal­bei­trä­ge klug für Ihre Vor­sor­ge nut­zen kön­nen

Nicht jede Alters­vor­sor­ge muss monat­lich bes­part wer­den. Wer Kapi­tal aus einer Abfin­dung, einem Unter­neh­mens­ver­kauf oder einer Erb­schaft sicher anle­gen möch­te, fin­det in fonds­ge­bun­de­nen Ver­si­che­rungs­lö­sun­gen mit Ein­mal­bei­trag eine inter­es­san­te Opti­on. Die­se Pro­duk­te ver­ei­nen Ver­mö­gens­auf­bau, Steu­er­sta­bi­li­tät und Vor­sorg­e­cha­rak­ter.

Im Gegen­satz zu frei­en Invest­ment­fonds bie­ten fonds­ge­bun­de­ne Ren­ten­ver­si­che­run­gen mit Ein­mal­bei­trag den Vor­teil, dass wäh­rend der Anspar­pha­se kei­ne Abgel­tungs­steu­er anfällt – und bei spä­te­rer Ver­ren­tung oder Kapi­tal­aus­zah­lung eine güns­ti­ge­re steu­er­li­che Behand­lung mög­lich ist. Auch Über­trag­bar­keit, Erb­re­ge­lung und eine fle­xi­ble Ent­nah­me­op­ti­on gehö­ren zu den Stär­ken die­ser Anla­ge­form.

Beson­ders sinn­voll ist die­ses Modell für alle, die lang­fris­tig den­ken, Kapi­tal struk­tu­riert erhal­ten wol­len und Wert auf ver­bind­li­che Aus­zah­lungs­mög­lich­kei­ten legen – ob in Form einer lebens­lan­gen Ren­te oder als plan­ba­re Kapi­tal­entnah­me.

Wer grö­ße­re Beträ­ge gezielt in die Alters­vor­sor­ge inves­tie­ren möch­te, steht häu­fig vor der Fra­ge: Bank­an­la­ge, Fonds oder Ver­si­che­rungs­lö­sung? Klas­si­sche Spar­for­men brin­gen oft kaum Zin­sen, wäh­rend freie Fonds mit Kurs­ri­si­ken und steu­er­li­cher Kom­ple­xi­tät ver­bun­den sind. Eine fonds­ge­bun­de­ne Ren­ten­ver­si­che­rung mit Ein­mal­bei­trag bie­tet hier einen struk­tu­rier­ten Mit­tel­weg: Das Kapi­tal wird breit gestreut am Kapi­tal­markt inves­tiert, wäh­rend steu­er­li­che Vor­tei­le und fle­xi­ble Aus­zah­lungs­for­men erhal­ten blei­ben.

Zudem las­sen sich über moder­ne Poli­cen unter­schied­li­che Anla­ge­pro­fi­le kom­bi­nie­ren – etwa Garan­tien für sicher­heits­ori­en­tier­te Antei­le und chan­cen­ori­en­tier­te Invest­ments für höhe­re Erträ­ge. Auch Nach­hal­tig­keit lässt sich über die Aus­wahl der Fonds umset­zen.

Ein wei­te­rer Vor­teil: Die Poli­ce kann – je nach Gestal­tung – auch zur Hin­ter­blie­be­nen­ab­si­che­rung oder Erb­schafts­pla­nung genutzt wer­den. Ins­be­son­de­re für Per­so­nen mit begrenz­ter Zeit bis zum Ruhe­stand oder für Selbst­stän­di­ge ohne gesetz­li­che Ren­ten­an­sprü­che ist die­se Form der Anla­ge oft beson­ders attrak­tiv.

Eine gute Bera­tung soll­te klä­ren, wel­che Lauf­zeit, Risi­ko­struk­tur und Aus­zah­lungs­op­tio­nen zu Ihrer per­sön­li­chen Pla­nung pas­sen.

Kurz, klar und ver­ständ­lich – Ant­wor­ten auf häu­fi­ge Fra­gen

Was rund um Vor­sor­ge, Absi­che­rung und Alters­pla­nung häu­fig unklar ist

Vie­le Men­schen beschäf­ti­gen sich erst spät oder unsi­cher mit dem The­ma Vor­sor­ge – sei es wegen kom­ple­xer Begrif­fe, unüber­sicht­li­cher Ange­bo­te oder feh­len­der Infor­ma­tio­nen. In die­sem Abschnitt fin­den Sie Ant­wor­ten auf typi­sche Fra­gen, die bei der Pla­nung von Alters­vor­sor­ge, Hin­ter­blie­be­nen­schutz oder Absi­che­rung der Arbeits­kraft immer wie­der auf­tau­chen.

Die gesetz­li­che Alters­vor­sor­ge basiert auf dem Umla­ge­ver­fah­ren: Bei­trä­ge der Erwerbs­tä­ti­gen finan­zie­ren die Ren­ten der heu­ti­gen Ruhe­ständ­ler. Pri­va­te Vor­sor­ge hin­ge­gen erfolgt indi­vi­du­ell – etwa durch Ren­ten­ver­si­che­run­gen, Fonds oder Immo­bi­li­en – und wird zusätz­lich auf­ge­baut, um die Ren­ten­lü­cke zu schlie­ßen.

Je frü­her, des­to bes­ser. Denn durch den Zin­ses­zins­ef­fekt lohnt sich ein frü­her Ein­stieg beson­ders. Schon klei­ne monat­li­che Beträ­ge kön­nen über Jahr­zehn­te eine sta­bi­le Zusatz­ren­te auf­bau­en. Auch spä­ter ist der Ein­stieg noch mög­lich – dann oft mit höhe­ren Bei­trä­gen oder Ein­mal­zah­lun­gen.

Die bAV ermög­licht es, steu­er- und sozi­al­ab­ga­ben­frei Tei­le des Brut­to­ge­halts in eine Alters­vor­sor­ge umzu­wan­deln. Oft betei­ligt sich auch der Arbeit­ge­ber. Dadurch las­sen sich Ren­ten­an­sprü­che auf­bau­en, ohne das Net­to­ein­kom­men stark zu belas­ten.

Ja – vor allem, wenn Part­ner oder Kin­der abge­si­chert wer­den sol­len oder Kre­di­te lau­fen. In jun­gen Jah­ren sind Bei­trä­ge meist deut­lich güns­ti­ger, da das Risi­ko nied­ri­ger ist. Eine frü­he Absi­che­rung schafft lang­fris­ti­ge finan­zi­el­le Sicher­heit für Ange­hö­ri­ge.

Je nach Tarif wer­den Inva­li­di­täts­leis­tun­gen, Sofort­zah­lun­gen, Kran­ken­haus­ta­ge­geld, Reha-Kos­ten und kos­me­ti­sche Ope­ra­tio­nen über­nom­men. Der Schutz gilt rund um die Uhr – welt­weit und unab­hän­gig davon, ob der Unfall im Beruf oder in der Frei­zeit pas­siert.

Die Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung leis­tet, wenn Sie Ihren zuletzt aus­ge­üb­ten Beruf zu min­des­tens 50 % nicht mehr aus­üben kön­nen. Die Grund­fä­hig­keits­ver­si­che­rung zahlt, wenn bestimm­te Fähig­kei­ten wie Gehen, Hören oder Spre­chen dau­er­haft ver­lo­ren gehen – unab­hän­gig vom Beruf.

Bei der Ries­ter-Ren­te erhal­ten Ver­si­cher­te Zula­gen vom Staat und ggf. zusätz­li­che Steu­er­vor­tei­le. Vor­aus­set­zung ist eine för­der­be­rech­tig­te Beschäf­ti­gung und regel­mä­ßi­ge Eigen­bei­trä­ge. Beson­ders für Fami­li­en mit Kin­dern kann sich Ries­ter loh­nen – durch Kin­der­zu­la­gen und garan­tier­te Leis­tun­gen.

Bei der betrieb­li­chen Alters­vor­sor­ge kön­nen Ansprü­che in vie­len Fäl­len mit­ge­nom­men wer­den – etwa durch Über­tra­gung auf den neu­en Arbeit­ge­ber oder eine bei­trags­freie Fort­füh­rung. Wich­tig ist, die Ver­trags­de­tails genau zu prü­fen und früh­zei­tig zu klä­ren, wel­che Optio­nen bestehen.