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Erwerbsminderungsrente: Wer Anspruch hat und was Sie wissen müssen
Voraussetzungen, Antrag, Rentenhöhe und Tipps zur erfolgreichen Bewilligung

Wenn die eigene Gesundheit die Erwerbsfähigkeit einschränkt, stellt sich früher oder später die Frage: Reicht es noch für den Beruf – oder bleibt nur noch die Erwerbsminderungsrente? Die gesetzliche Rentenversicherung bietet hier eine Absicherung. Doch viele Betroffene wissen nicht, wann genau ein Anspruch besteht, wie hoch die Rente ausfällt oder worauf beim Antrag zu achten ist. Wir erklären, wer Anspruch auf Erwerbsminderungsrente hat, wie der Weg zur Bewilligung abläuft und welche Möglichkeiten Sie 2025 haben, Ihren Lebensstandard trotz Einschränkungen zu sichern.
Das Wichtigste auf einem Blick
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Was hinter der Erwerbsminderungsrente steckt und wie sie funktioniert
Grundlagen der Erwerbsminderungsrente
Die Erwerbsminderungsrente sichert Personen finanziell ab, die krankheitsbedingt nur noch eingeschränkt arbeiten können – oder gar nicht mehr. Doch nicht jede gesundheitliche Einschränkung reicht aus: Gesetzliche Voraussetzungen, medizinische Gutachten und versicherungsrechtliche Bedingungen entscheiden über den Anspruch. Damit Sie besser verstehen, was genau geprüft wird und welche Formen es gibt, finden Sie hier alle relevanten Grundlagen auf einen Blick.
Ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente besteht nur unter bestimmten Bedingungen. Zum einen muss eine gesundheitliche Einschränkung vorliegen, die es dauerhaft unmöglich macht, regulär zu arbeiten. Zum anderen müssen auch versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein. Entscheidend ist, wie viele Stunden täglich jemand noch arbeiten kann – und ob in den Jahren zuvor ausreichend Rentenbeiträge gezahlt wurden.
Dauerhafte gesundheitliche Einschränkung der Erwerbsfähigkeit
Weniger als 6 Stunden tägliche Arbeitsfähigkeit
Mindestens 5 Jahre Versicherungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung
Davon 3 Jahre Pflichtbeiträge innerhalb der letzten 5 Jahre
Kein Anspruch, wenn bereits Altersrente bezogen wird
Der Weg zur Erwerbsminderungsrente beginnt mit dem Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung. Wichtig sind vollständige Unterlagen, ärztliche Gutachten und ein nachvollziehbarer Krankheitsverlauf. Wer Reha-Maßnahmen ablehnt oder unvollständig dokumentiert, riskiert eine Ablehnung. Die Rentenversicherung prüft streng und beruft sich auf sozialmedizinische Einschätzungen. Ein sauberer Antrag erhöht die Erfolgschancen deutlich.
Antrag über die Deutsche Rentenversicherung (schriftlich oder online)
Ärztliche Unterlagen und Gutachten erforderlich
Reha-Prüfung („Reha vor Rente“) ist verpflichtend
Widerspruch bei Ablehnung möglich
Beratung durch Rentenberater oder Sozialverbände ratsam
Die Höhe der Erwerbsminderungsrente ist individuell. Sie richtet sich nach dem bisherigen Einkommen, den eingezahlten Rentenbeiträgen und der sogenannten Zurechnungszeit. Wer z. B. frühzeitig erwerbsgemindert wird, dem werden Versicherungszeiten fiktiv bis zum Rentenalter angerechnet. Zudem wirken sich Kindererziehungszeiten, Pflegezeiten oder Zeiten ohne Erwerb positiv aus. Rentenabschläge bei frühem Bezug sind jedoch möglich.
Abhängig von Beitragsdauer und Einkommen
Zurechnungszeit erhöht Rentenanspruch bei frühem Eintritt
Kindererziehungs- und Pflegezeiten werden angerechnet
Abschläge bis zu 10,8 % bei vorzeitigem Bezug möglich
Durchschnittliche EM-Rente (2025): ca. 950–1.050 € brutto/Monat
Was Sie zur Rentenhöhe und zum Hinzuverdienst wissen müssen
Finanzielle Auswirkungen und Hinzuverdienstgrenzen
Wie viel Erwerbsminderungsrente Sie tatsächlich erhalten, hängt von Ihrer bisherigen Erwerbsbiografie und Ihrer individuellen Situation ab. Doch auch nach der Bewilligung der Rente gibt es finanzielle Besonderheiten, etwa bei einem Hinzuverdienst. Wer trotz Erwerbsminderung weiterarbeiten möchte, sollte die aktuellen Grenzen kennen – denn Überschreitungen können die Rentenzahlung empfindlich reduzieren. Wir erklären, worauf es 2025 ankommt.
Die finanzielle Grundlage der Erwerbsminderungsrente ist die individuelle Versicherungsbiografie. Entscheidend sind die Anzahl der Jahre mit Rentenbeiträgen, die Höhe des bisherigen Einkommens und die sogenannten Zurechnungszeiten – also fiktive Zeiten bis zum Renteneintrittsalter, die angerechnet werden, wenn die Erwerbsminderung frühzeitig eintritt. Auch beitragsfreie Zeiten wie Kindererziehung, Pflege oder Arbeitslosigkeit fließen in die Berechnung mit ein.
Im Jahr 2025 liegt die durchschnittliche Erwerbsminderungsrente in Deutschland bei etwa 950 bis 1.050 Euro brutto pro Monat. Dabei ist zwischen der vollen und der teilweisen Rente zu unterscheiden: Bei teilweiser Erwerbsminderung wird meist nur ein anteiliger Rentenbetrag gezahlt – abhängig davon, wie viel noch hinzuverdient wird.
Die Hinzuverdienstgrenzen wurden zum 1. Januar 2025 erneut angepasst:
Bei voller Erwerbsminderung dürfen Sie jährlich bis zu 19.661,25 Euro brutto hinzuverdienen, ohne dass Ihre Rente gekürzt wird.
Bei teilweiser Erwerbsminderung liegt die Grenze sogar bei 39.322,50 Euro brutto pro Jahr.
Wer diese Grenzen überschreitet, muss mit Abzügen rechnen. Die Rentenversicherung prüft dabei regelmäßig die Einkommenssituation und verrechnet übersteigende Beträge anteilig mit der laufenden Rente. Besonders wichtig: Der Hinzuverdienst darf nicht gegen die medizinische Beurteilung der Erwerbsfähigkeit sprechen – sonst droht sogar die Aberkennung des Anspruchs.
Ein weiterer Aspekt ist die Möglichkeit, freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zu leisten. Diese können den Rentenanspruch erhöhen oder Rentenabschläge ausgleichen – besonders für Personen, die in den letzten Jahren vor dem Eintritt der Erwerbsminderung nicht durchgängig beschäftigt waren. Auch das Ausschließen besonders schlechter Einkommensjahre aus der Rentenberechnung ist in Ausnahmefällen möglich.
Warum Erwerbsminderung nicht gleich Berufsunfähigkeit ist
Erwerbsminderung oder Berufsunfähigkeit? – Der Unterschied verständlich erklärt
Viele Menschen verwechseln die Erwerbsminderungsrente mit der Berufsunfähigkeitsrente – dabei handelt es sich um zwei völlig unterschiedliche Absicherungsformen. Während die Erwerbsminderungsrente eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung ist, basiert die Berufsunfähigkeitsrente auf einem privaten Versicherungsvertrag. Die Unterschiede liegen nicht nur in der Zuständigkeit, sondern auch in den Voraussetzungen und der Höhe der Leistungen.
Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente greift dann, wenn jemand aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist, irgendeiner Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in einem gewissen Umfang nachzugehen. Maßgeblich ist nicht, ob der bisherige Beruf noch ausgeübt werden kann – sondern ob die Person überhaupt noch irgendeine Erwerbsarbeit leisten kann.
Im Gegensatz dazu leistet eine private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) bereits dann, wenn der zuletzt ausgeübte Beruf zu mindestens 50 % dauerhaft nicht mehr ausgeübt werden kann – unabhängig davon, ob andere Tätigkeiten theoretisch noch möglich wären. Das bedeutet: Wer in seinem erlernten Beruf, etwa als Handwerker, Lehrer oder Erzieher, nicht mehr arbeiten kann, aber noch körperlich belastbar wäre, erhält nur dann eine Leistung, wenn eine BU-Versicherung abgeschlossen wurde. Von der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente wäre dieser Fall nicht abgedeckt.
Ein weiterer Unterschied liegt in der Leistungshöhe:
Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente fällt in der Regel deutlich niedriger aus – oft nur 30–40 % des letzten Nettoeinkommens.
Die private BU-Rente wird auf Basis der individuell vereinbarten Höhe ausgezahlt – häufig in der Nähe des bisherigen Einkommensniveaus.
Auch die Beantragung und Prüfung unterscheidet sich:
Die gesetzliche Rente erfordert umfangreiche medizinische Gutachten und eine sehr enge Prüfung der Erwerbsfähigkeit. Die BU-Rente basiert hingegen auf dem Bedingungswerk des privaten Versicherungsvertrags – und lässt sich in vielen Fällen schneller und flexibler durchsetzen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Fazit: Wer sich allein auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente verlässt, riskiert bei einer Berufsunfähigkeit erhebliche Versorgungslücken. Eine zusätzliche private Berufsunfähigkeitsversicherung bietet hier eine sinnvolle Ergänzung – vor allem für jüngere Arbeitnehmer, Selbstständige und gut Qualifizierte.
Weitere Themen, die Sie rund um die Erwerbsminderungsrente kennen sollten
Was außerdem wichtig ist – passende Absicherungen und Hintergründe
Die Erwerbsminderungsrente ist selten die alleinige Lösung – sie greift spät, prüft streng und reicht finanziell oft nicht aus. Deshalb lohnt es sich, über ergänzende Absicherungen und begleitende Themen nachzudenken. Ob bestimmte Krankheiten, private Versicherungen oder die richtige Vorsorge: Die folgenden Themen geben Ihnen vertiefende Einblicke und helfen bei der Orientierung.
Erwerbsminderungsrente Krankheiten
Nicht jede Krankheit führt automatisch zu einem Rentenanspruch. Doch bei bestimmten Diagnosen wie Krebs, MS oder schweren Depressionen bestehen gute Chancen auf eine Erwerbsminderungsrente. Erfahren Sie, welche Krankheitsbilder berücksichtigt werden und worauf Sie achten sollten.
Berufsunfähigkeitsversicherung – private Ergänzung zur EM-Rente?
Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente reicht meist nicht aus, um den Lebensstandard zu halten. Eine private BU-Versicherung kann hier finanziell absichern – besonders für Berufstätige mit höherem Einkommen oder anspruchsvoller Tätigkeit. Hier erfahren Sie, wie Sie richtig vorsorgen.
Unfallversicherung – sinnvoll auch bei Erwerbsminderung?
Ein Unfall kann plötzlich alles verändern – und zur Erwerbsminderung führen. Die gesetzliche Rente deckt nicht jede Folge ab. Eine private Unfallversicherung bietet ergänzenden Schutz für Invalidität, Bergung und Übergangsgeld. Jetzt mehr erfahren.
Wie die Rentenversicherung prüft – und worauf es wirklich ankommt
Begutachtung, Reha und Rentenbescheid: Das prüft die Rentenversicherung
Ein Antrag allein reicht nicht aus – wer eine Erwerbsminderungsrente beantragt, muss umfangreiche Prüfungen durchlaufen. Die gesetzliche Rentenversicherung bewertet medizinische Gutachten, überprüft mögliche Reha-Chancen und wägt sorgfältig ab, ob eine Rente bewilligt wird. Hier entscheidet sich, ob Ihr Antrag durchgeht – oder abgelehnt wird. Wir zeigen, worauf es dabei ankommt.
Die Deutsche Rentenversicherung prüft bei jedem Antrag auf Erwerbsminderungsrente, ob eine tatsächliche und dauerhafte Minderung der Erwerbsfähigkeit vorliegt – medizinisch und juristisch. Maßgeblich ist, ob Sie noch in der Lage sind, weniger als sechs Stunden täglich zu arbeiten. Dabei zählen nicht nur ärztliche Atteste Ihres Hausarztes – sondern vor allem unabhängige medizinische Gutachten, die von der Rentenversicherung selbst veranlasst werden.
Im ersten Schritt gilt stets der Grundsatz „Reha vor Rente“. Das bedeutet: Bevor eine Erwerbsminderungsrente gewährt wird, wird geprüft, ob Rehabilitationsmaßnahmen Ihre Arbeitsfähigkeit wiederherstellen könnten. Nur wenn das nicht möglich oder nicht zielführend ist, kommt es überhaupt zu einer Rentenbewilligung. Diese Pflicht zur Mitwirkung ist gesetzlich verankert.
Die wichtigsten Schritte der Prüfung:
Einholung ärztlicher Unterlagen (z. B. Krankenhausberichte, Facharztgutachten)
Medizinische Begutachtung durch von der DRV beauftragte Gutachter
Prüfung der Erwerbsfähigkeit in Bezug auf den allgemeinen Arbeitsmarkt
Bewertung, ob Reha-Maßnahmen Aussicht auf Erfolg haben
Sozialmedizinische Beurteilung durch die Rentenversicherung
Die Entscheidung über die Rente erfolgt anschließend schriftlich. Bei Bewilligung wird die Rente meist befristet – in der Regel auf zwei bis drei Jahre. Eine Verlängerung ist möglich, muss aber beantragt und erneut begründet werden. Im Falle einer Ablehnung haben Sie einmonatiges Widerspruchsrecht.
Statistisch gesehen werden rund 40–45 % der Anträge abgelehnt – häufig aufgrund unvollständiger Unterlagen, nicht nachvollziehbarer Diagnosen oder fehlender Reha-Bereitschaft. Eine gute Vorbereitung, rechtzeitige Antragstellung und professionelle Unterstützung durch Sozialverbände oder Rentenberater können Ihre Chancen deutlich verbessern.
Diese Krankheitsbilder führen häufig zu einer Erwerbsminderung
Häufige Ursachen für Erwerbsminderung – Erkrankungen im Überblick
Nicht jede gesundheitliche Einschränkung führt automatisch zu einem Anspruch auf Erwerbsminderungsrente. Entscheidend ist, wie stark die Leistungsfähigkeit im Alltag und im Beruf beeinträchtigt ist. Einige Erkrankungen treten besonders häufig im Zusammenhang mit bewilligten Rentenanträgen auf – sowohl psychischer als auch körperlicher Natur. Wir zeigen Ihnen, welche Diagnosen regelmäßig berücksichtigt werden.
Die Erwerbsminderungsrente wird nicht nach Diagnosen, sondern nach der tatsächlichen verbliebenen Leistungsfähigkeit gewährt. Dennoch gibt es Erkrankungen, die statistisch besonders häufig zur Anerkennung führen. Dazu zählen vor allem psychische Erkrankungen, chronische neurologische Leiden, aber auch bestimmte Krebserkrankungen und schwere orthopädische Einschränkungen.
Psychische Erkrankungen wie Depressionen, Angststörungen, bipolare Störungen oder posttraumatische Belastungsstörungen sind mittlerweile der häufigste Grund für Erwerbsminderung in Deutschland. Betroffene sind oft dauerhaft nicht mehr in der Lage, einem geregelten Arbeitsalltag standzuhalten – auch wenn keine offensichtlichen körperlichen Einschränkungen vorliegen.
Krebserkrankungen gehören ebenfalls zu den häufig anerkannten Ursachen. Je nach Verlauf, Therapiebedarf und Spätfolgen kann es hier zu einer erheblichen Einschränkung der Belastbarkeit kommen, die eine Rückkehr ins Erwerbsleben unmöglich macht.
Auch neurologische Erkrankungen wie Multiple Sklerose, Parkinson oder Epilepsie können je nach Stadium eine Rentengewährung rechtfertigen – insbesondere wenn Koordination, Ausdauer oder Konzentration dauerhaft beeinträchtigt sind.
Ein weiteres Feld sind chronisch orthopädische Leiden, wie schwerwiegende Bandscheibenvorfälle, Arthrosen oder unfallbedingte Wirbelsäulenschäden. Diese führen insbesondere bei körperlich tätigen Personen zu dauerhaften Einschränkungen, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht mehr kompensiert werden können.
Die häufigsten Krankheitsgruppen laut aktueller Statistik:
Psychische Erkrankungen (über 40 % aller anerkannten Fälle)
Neubildungen und Tumorerkrankungen (z. B. Brustkrebs, Lymphome)
Erkrankungen des Nervensystems (z. B. MS, Parkinson, Epilepsie)
Erkrankungen des Bewegungsapparates (z. B. Rückenleiden, Arthrose)
Herz-Kreislauf- und Stoffwechselerkrankungen (z. B. schwere Diabetes)
Wichtig: Auch Kombinationen mehrerer Erkrankungen werden berücksichtigt – etwa bei psychischer Erkrankung infolge einer Krebserkrankung oder zusätzlicher orthopädischer Beschwerden.
Weitere Absicherungen, die in Ihrer Situation wichtig sein können
Ergänzende Versicherungen rund um Erwerbsminderung
Die Erwerbsminderungsrente ist eine wichtige staatliche Leistung – doch in vielen Fällen reicht sie allein nicht aus. Ob ergänzende Pflegeabsicherung, finanzielle Unterstützung bei ambulanten Behandlungen oder gezielter Unfallschutz: Mit der richtigen Kombination aus privaten Zusatzversicherungen können Sie Ihre Versorgungslücke gezielt schließen. In diesem Abschnitt zeigen wir Ihnen passende Möglichkeiten aus unserem Portfolio.
Pflegeversicherung
Erwerbsminderung und Pflegebedürftigkeit gehen oft Hand in Hand. Die gesetzliche Pflegeversicherung bietet hier nur eine Grundabsicherung. Wer mehr möchte, sollte privat vorsorgen – ob für stationäre Versorgung oder ambulante Betreuung zu Hause.
Ambulante Zusatzversicherung
Ob Heilpraktiker, Psychotherapie oder moderne Diagnostik – viele wichtige Leistungen sind nicht vollständig über die Krankenkasse abgedeckt. Eine ambulante Zusatzversicherung schließt diese Lücken und bietet flexible Absicherung im Alltag.
Weitere Themen rund um Ihre Absicherung
Antworten auf weiterführende Fragen, die Ihnen wirklich weiterhelfen
Was Sie schon immer über die Erwerbsminderungsrente wissen wollten
Kann ich die Erwerbsminderungsrente rückwirkend beantragen?
Ja, aber nur begrenzt. Die Rente kann höchstens bis zu drei Kalendermonate rückwirkend vor dem Antragsmonat gezahlt werden – vorausgesetzt, die Anspruchsvoraussetzungen lagen bereits vor. Eine rückwirkende Zahlung über diesen Zeitraum hinaus ist gesetzlich ausgeschlossen.
Wie oft wird meine Erwerbsminderung überprüft?
In der Regel wird die Erwerbsfähigkeit alle zwei bis drei Jahre erneut geprüft – insbesondere bei befristeten Renten. Die Rentenversicherung kann dazu neue ärztliche Unterlagen anfordern oder ein weiteres Gutachten veranlassen. Bei unbefristeter Rente ist eine erneute Prüfung seltener.
Was passiert, wenn sich mein Gesundheitszustand verbessert?
Verbessert sich Ihre Erwerbsfähigkeit, kann die Rente gekürzt oder ganz aufgehoben werden. Sie sind verpflichtet, wesentliche Veränderungen dem Rentenversicherungsträger zu melden. Auch im Rahmen einer regulären Nachprüfung wird die aktuelle gesundheitliche Situation neu bewertet.
Darf ich während der Rente umziehen – auch ins Ausland?
Ein Umzug innerhalb Deutschlands ist jederzeit möglich. Bei einem Umzug ins Ausland gelten besondere Regelungen: In EU-/EWR-Staaten und der Schweiz kann die Rente meist weitergezahlt werden. In Drittländern kann sie entfallen – je nach Sozialversicherungsabkommen.
Muss ich während der Rente weiter krankenversichert sein?
Ja, Rentner unterliegen weiterhin der Kranken- und Pflegeversicherungspflicht. Sie werden in der Regel pflichtversichert über die gesetzliche Krankenversicherung der Rentner (KVdR). Beiträge werden automatisch von der Rente einbehalten.
Welche Auswirkungen hat eine Scheidung auf meine Erwerbsminderungsrente?
Eine Scheidung hat keine direkten Auswirkungen auf die laufende Erwerbsminderungsrente. Allerdings erfolgt im Rahmen des Versorgungsausgleichs eine Aufteilung der Rentenanwartschaften, was sich künftig auf die Altersrente auswirken kann.
Wird die Erwerbsminderungsrente auf die Grundsicherung angerechnet?
Ja. Die Erwerbsminderungsrente wird als Einkommen angerechnet. Reicht sie nicht zum Lebensunterhalt, kann ergänzend Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beantragt werden. Diese muss gesondert beim Sozialamt beantragt werden.
Kann ich trotz Erwerbsminderungsrente ehrenamtlich tätig sein?
Ja – ehrenamtliche Tätigkeiten sind grundsätzlich erlaubt, sofern sie nicht regelmäßig entlohnt werden und den gesundheitlichen Einschränkungen nicht widersprechen. Bei Aufwandsentschädigungen gilt: Diese dürfen die Hinzuverdienstgrenze nicht überschreiten.
Zusammenfassung
Die Erwerbsminderungsrente bietet Menschen, die dauerhaft gesundheitlich eingeschränkt sind, eine wichtige finanzielle Absicherung. Sie wird gezahlt, wenn weniger als sechs Stunden Erwerbsarbeit pro Tag möglich sind – unterschieden wird zwischen voller und teilweiser Erwerbsminderung. Voraussetzungen sind unter anderem eine ausreichende Versicherungszeit und die Vorlage medizinischer Nachweise.
Die Rentenversicherung prüft den Antrag sorgfältig und verlangt meist eine Reha vor der Entscheidung. Die Rentenhöhe richtet sich nach den bisher gezahlten Beiträgen und weiteren Faktoren wie Zurechnungszeit oder freiwillige Beiträge. Wer trotz Rente arbeiten möchte, sollte die aktuellen Hinzuverdienstgrenzen 2025 kennen, um keine Kürzung zu riskieren.
Typische Ursachen für eine Erwerbsminderung sind psychische Erkrankungen, Krebs, neurologische Leiden oder chronische Rückenprobleme. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung bietet zusätzlich wichtigen Schutz – vor allem, wenn die gesetzliche Rente nicht ausreicht.
Wer gut vorbereitet ist, medizinisch fundiert argumentiert und frühzeitig handelt, verbessert seine Chancen auf eine erfolgreiche Bewilligung deutlich.
häufige Fragen
Was sind die Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente?
Sie müssen mindestens fünf Jahre rentenversichert gewesen sein und in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge geleistet haben. Zudem muss Ihre tägliche Arbeitsfähigkeit unter sechs Stunden liegen.
Wie hoch ist die Erwerbsminderungsrente 2025 im Durchschnitt?
Die durchschnittliche Bruttorente liegt 2025 bei etwa 950 bis 1.050 Euro monatlich. Die genaue Höhe hängt von Ihrer Beitragszeit, dem Einkommen und Ihrer persönlichen Versicherungsbiografie ab.
Wie stelle ich einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente?
Der Antrag erfolgt über die Deutsche Rentenversicherung – online, per Post oder vor Ort. Sie benötigen medizinische Unterlagen, Reha-Nachweise und ggf. weitere Gutachten. Eine Beratung kann hilfreich sein, um Fehler zu vermeiden.
Was kann ich tun, wenn mein Antrag abgelehnt wurde?
Sie haben die Möglichkeit, innerhalb eines Monats Widerspruch einzulegen. Reichen Sie ergänzende Unterlagen ein und lassen Sie sich ggf. von einem Sozialverband, Rentenberater oder Anwalt unterstützen. Viele Widersprüche sind erfolgreich.