- Startseite
- »
- Vorsorge
- »
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- »
- Gesundheitsfragen
Gesundheitsfragen bei der Berufsunfähigkeitsversicherung – was Sie wissen und beachten müssen
Gesundheitsprüfung bei Versicherungen verstehen und richtig beantworten
Gesundheitsfragen sind der vielleicht wichtigste Teil beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung – und gleichzeitig der häufigste Grund für Probleme im Leistungsfall. Wer eine BU-Police beantragt, muss umfangreiche Angaben zu ärztlichen Behandlungen, Diagnosen und Beschwerden der vergangenen Jahre machen. Dabei ist höchste Sorgfalt gefragt. Unvollständige oder falsche Angaben können dazu führen, dass der Vertrag im Ernstfall nicht zahlt – und schlimmstenfalls sogar rückabgewickelt wird.
Doch nicht nur bei der BU spielen Gesundheitsfragen eine zentrale Rolle. Auch bei der Risikolebensversicherung, privaten Krankenversicherung oder bestimmten Unfallversicherungen ist die ehrliche und lückenlose Beantwortung Voraussetzung für den Versicherungsschutz. Wir zeigen Ihnen, worauf es ankommt, wie Sie Ihre Angaben korrekt vorbereiten – und welche Rechte Sie dabei haben.
Das Wichtigste auf einem Blick
Über 700 zufriedene Kunden vertrauen uns
114 Bewertungen | 5,0 Sterne
328 Bewertungen | 4,9 Sterne
334 Bewertungen | 5,0 Sterne
Verstehen, vorbereiten, korrekt beantworten – so gehen Sie sicher mit Gesundheitsfragen um
Was Sie über Gesundheitsfragen bei Versicherungen wissen sollten
Gesundheitsfragen sind bei der Berufsunfähigkeitsversicherung kein lästiger Formalismus, sondern der zentrale Maßstab für Annahme, Prämienhöhe und Leistungsauszahlung. Versicherer wollen wissen, wie hoch das gesundheitliche Risiko des Antragstellers ist – und das möglichst präzise. Deshalb ist es wichtig, die gestellten Fragen genau zu verstehen, Ihre medizinischen Unterlagen frühzeitig zu prüfen und alle Antworten mit der nötigen Sorgfalt zu geben. Die folgenden Informationen helfen Ihnen, typische Stolperfallen zu vermeiden und Ihre Angaben rechtssicher vorzubereiten.
Beim Antrag auf eine BU-Versicherung müssen in der Regel alle ärztlich behandelten Krankheiten, Beschwerden, Diagnosen und Untersuchungen der letzten fünf Jahre (ambulant) bzw. zehn Jahre (stationär) offengelegt werden. Fragen betreffen unter anderem:
chronische Erkrankungen
psychische Beschwerden
Unfälle und Operationen
laufende Therapien oder Medikamente
Es wird nicht nach jeder Kleinigkeit gefragt – sondern gezielt nach behandelten Beschwerden. Beschwerden ohne ärztliche Konsultation müssen nicht angegeben werden. Entscheidend ist die exakte Formulierung der Fragen im Antrag.
Um die Fragen korrekt zu beantworten, sollten Sie vorab Einsicht in Ihre Patientenakte nehmen. Diese kann bei folgenden Stellen angefordert werden:
Hausärzte, Fachärzte und Kliniken, bei denen Sie behandelt wurden
Ihre gesetzliche Krankenkasse (z. B. über die Patientenquittung)
die kassenärztliche Vereinigung Ihres Bundeslandes
Achten Sie auf Fristen: Einige Krankenkassen löschen Daten nach vier Jahren. Alte Kalender, Medikationspläne oder E‑Mails helfen oft beim Erinnern an vergangene Behandlungen.
Falsche oder unvollständige Angaben – ob absichtlich oder aus Versehen – können drastische Folgen haben:
arglistige Täuschung: der Versicherer kann den Vertrag anfechten und bereits gezahlte Leistungen zurückfordern
Verletzung der Anzeigepflicht: je nach Fahrlässigkeit kann der Vertrag gekündigt oder der Beitrag erhöht werden
Verlust des Versicherungsschutzes: insbesondere dann, wenn die verschwiegene Erkrankung mit der späteren BU zusammenhängt
Die Beweislast liegt beim Versicherer – aber der Zugriff auf Ihre Akten macht eine nachträgliche Überprüfung leicht. Daher: lieber zu genau antworten als zu knapp.
Vertrauen ist gut – doch Versicherer wollen Risiken messbar machen
Warum stellen Versicherer überhaupt Gesundheitsfragen?
Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung geht es um viel Geld – und um langfristige Leistungsversprechen. Um einschätzen zu können, wie wahrscheinlich eine spätere Berufsunfähigkeit ist, stellen Versicherer detaillierte Fragen zum Gesundheitszustand. Diese Risikoprüfung entscheidet, ob der Antrag angenommen wird, zu welchen Bedingungen – oder ob es zu einem Ausschluss oder Zuschlag kommt.
Gesundheitsfragen dienen den Versicherern als Instrument zur individuellen Risikoeinschätzung. Anders als bei Sachversicherungen, bei denen klar definierte Werte versichert werden, steht bei einer BU-Police die Arbeitskraft und Gesundheit der versicherten Person im Mittelpunkt. Entsprechend genau prüfen Versicherer, mit welchen medizinischen Risiken sie es im Einzelfall zu tun haben.
Die Angaben in den Gesundheitsfragen ermöglichen dem Versicherer:
die Beitragshöhe fair und risikogerecht festzulegen
Risikozuschläge oder Ausschlüsse zu definieren
über eine Annahme oder Ablehnung zu entscheiden
Dabei geht es nicht darum, perfekte Gesundheit nachzuweisen – sondern darum, eine objektive Risikoeinschätzung zu ermöglichen. Personen mit Vorerkrankungen können in vielen Fällen dennoch eine BU-Versicherung abschließen – entweder mit individuellen Klauseln oder gegen Zuschläge. Wer jedoch versucht, relevante Informationen zu verschweigen, riskiert im Leistungsfall den vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes. Genau deshalb sind die Gesundheitsfragen für Versicherer so wichtig – und für Antragsteller so sensibel.
Nur relevante Angaben sind notwendig – aber diese bitte vollständig
Welche Gesundheitsangaben müssen Sie wirklich machen?
Viele Antragsteller sind unsicher, wie viel sie angeben müssen – und was eventuell weggelassen werden darf. Die gute Nachricht: Nur das, wonach im Antrag ausdrücklich gefragt wird, muss auch beantwortet werden. Die schlechte: Selbst kleine Unstimmigkeiten oder vergessene Diagnosen können im Nachhinein teuer werden. Deshalb ist es entscheidend, jede Frage präzise und vollständig zu beantworten.
Die Gesundheitsfragen bei der BU-Versicherung sind meist in Form eines strukturierten Fragebogens aufgebaut. Dabei fragen Versicherer regelmäßig nach:
ambulanten Behandlungen der letzten fünf Jahre
stationären Aufenthalten oder Operationen der letzten zehn Jahre
psychischen Beschwerden, auch ohne Klinikaufenthalt
laufenden Medikamenten oder chronischen Erkrankungen
Wichtig: Es müssen nur solche Beschwerden angegeben werden, die ärztlich diagnostiziert und behandelt wurden. Subjektive Empfindungen, die nie dokumentiert oder behandelt wurden, fallen nicht unter die Anzeigepflicht – es sei denn, sie wurden im Rahmen einer Beratung erwähnt oder ärztlich festgehalten.
Zusätzlich verlangen einige Versicherer auch Angaben zu:
Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalten
abgebrochenen Behandlungen
Arbeitsunfähigkeiten über mehrere Wochen
Diagnosen mit Relevanz für die Berufsausübung
Achten Sie darauf, keine Angaben zu vergessen – insbesondere dann nicht, wenn Sie Arztwechsel, Umzüge oder Behandlungen im Ausland hatten. Ein kurzer Blick in alte Terminkalender oder E‑Mail-Korrespondenzen kann dabei helfen, den Überblick über frühere Arztbesuche zu behalten.
Übrigens: Versicherer dürfen nicht alle denkbaren Informationen verlangen. So sind z. B. genetische Tests gemäß Gendiagnostikgesetz tabu, wenn keine bestimmten Versicherungssummen überschritten werden. Auch das schützt Sie als Antragsteller – entbindet aber nicht von der Pflicht, ehrlich und vollständig auf zulässige Fragen zu antworten.
Vertiefende Informationen für Ihren BU-Antrag
Das könnte Sie beim Thema Gesundheitsfragen ebenfalls interessieren
Sie möchten wissen, wie sich Ihre Angaben konkret auf den Beitrag auswirken? Oder Sie haben eine Vorerkrankung und fragen sich, ob Sie überhaupt versicherbar sind? In diesen Beiträgen erhalten Sie Antworten auf häufige Folgefragen zur Gesundheitsprüfung – praxisnah, verständlich und auf den Punkt gebracht.
Kosten Berufsunfähigkeitsversicherung
Wie teuer ist eine BU-Police – und welchen Einfluss haben Gesundheitsfragen auf den Beitrag? Wir zeigen, wie Sie Beiträge fair kalkulieren, welche Zuschläge realistisch sind und wie Sie mit geschickter Tarifwahl sparen können.
Anonyme Risikovoranfrage
Sie möchten sich absichern, aber Ihre Gesundheitsdaten nicht sofort preisgeben? Mit einer anonymen Risikovoranfrage können wir die Versicherbarkeit prüfen – ohne dass Ihre Angaben im System der Versicherer landen.
BU mit Vorerkrankung
Vorerkrankung heißt nicht automatisch Ausschluss. Viele Versicherer bieten Lösungen – ob mit Zuschlag, Ausschluss oder durch Spezialtarife. Erfahren Sie, wie Ihre Chancen wirklich stehen.
Gut vorbereitet ist halb versichert – holen Sie Ihre Gesundheitsdaten frühzeitig ein
Wie Sie an Ihre Patientenakte kommen
Ohne vollständige Informationen zur eigenen Krankengeschichte ist eine ehrliche und korrekte Beantwortung der Gesundheitsfragen kaum möglich. Viele Antragsteller verlassen sich auf ihre Erinnerung – dabei werden häufig Diagnosen vergessen, Behandlungen übersehen oder Fehleinträge in der Akte gar nicht bemerkt. Wer sicher gehen will, sollte seine Patientenakten rechtzeitig sichten. Die gute Nachricht: Sie haben das gesetzlich verbriefte Recht auf Einsicht in Ihre Gesundheitsdaten.
Um alle Gesundheitsfragen im Antrag auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung richtig beantworten zu können, ist eine vollständige Übersicht über Ihre Behandlungen, Diagnosen und Arztkontakte entscheidend. Gesetzlich Versicherte haben das Recht, ihre Patientenakte bei jedem behandelnden Arzt oder Krankenhaus einzusehen – und auf Wunsch eine Kopie zu erhalten. Dabei sollten folgende Stellen angefragt werden:
Hausarzt und Fachärzte (z. B. Orthopädie, Psychotherapie, Dermatologie)
Zahnärzte, falls Zahn- oder Kieferbehandlungen dokumentiert sind
Krankenhäuser, Reha-Einrichtungen und Psychiatrien
gesetzliche Krankenkasse: hier kann die sogenannte Patientenquittung oder eine Versichertenauskunft beantragt werden
Kassenärztliche Vereinigung des Bundeslands: führt Behandlungsdaten, wenn keine Einzelpraxis mehr besteht
Diese Informationen können auch online oder per App bereitgestellt werden – abhängig von der Krankenkasse. Allerdings werden viele Daten aus Datenschutzgründen bereits nach vier Jahren gelöscht. Ältere Diagnosen oder Behandlungen sollten deshalb direkt bei den behandelnden Ärzten angefragt werden.
Für private Krankenversicherte ist der Prozess ähnlich – hier liegt die Patientenakte in der Regel direkt bei den Ärzten oder Kliniken vor. Wichtig: Jeder Arzt ist gesetzlich verpflichtet, Einsicht zu gewähren und Kopien der Akte herauszugeben (§ 630g BGB).
Tipp: Gehen Sie systematisch vor. Nutzen Sie alte Kalender, Krankmeldungen oder Apothekenquittungen, um sich an vergangene Arztkontakte zu erinnern. Führen Sie eine Liste aller behandelnden Ärzte der letzten zehn Jahre – und fordern Sie gezielt Unterlagen an. So vermeiden Sie ungewollte Lücken und erhöhen die Rechtssicherheit Ihrer Angaben deutlich.
Besonders bei psychischen Beschwerden oder abgebrochenen Behandlungen ist es wichtig, zu prüfen, was genau in Ihrer Akte vermerkt wurde. Missverständliche Diagnosen oder unbelegte Verdachtsfälle können später zu Problemen führen. Falls Einträge fehlerhaft oder unzutreffend sind, haben Sie sogar ein Recht auf Korrektur – idealerweise direkt vom ursprünglich behandelnden Arzt bestätigt.
Was zählt, ist nicht nur Ehrlichkeit – sondern auch Genauigkeit
Falsche Angaben: Diese Folgen drohen bei fehlerhaften Gesundheitsinformationen
Nicht jeder Fehler bei der Beantwortung von Gesundheitsfragen ist gleich Betrug – doch die Auswirkungen können in jedem Fall gravierend sein. Wer Angaben verschweigt, sich irrt oder unbewusst falsche Informationen macht, riskiert unter Umständen den kompletten Versicherungsschutz. Entscheidend ist, ob die Pflicht zur sogenannten „vorvertraglichen Anzeigepflicht“ verletzt wurde – und wie schwerwiegend der Fehler war.
Mit dem Ausfüllen der Gesundheitsfragen übernehmen Antragsteller eine rechtlich bedeutsame Verantwortung. Laut § 19 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) sind alle Gefahrumstände, die für die Annahme des Vertrags wesentlich sein könnten, wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben. Wird diese Anzeigepflicht verletzt – sei es absichtlich oder fahrlässig –, darf der Versicherer den Vertrag anfechten, kündigen oder nachträglich anpassen.
Die Konsequenzen im Überblick:
Arglistige Täuschung: Wer wissentlich falsche Angaben macht, riskiert die sofortige Vertragsaufhebung. Bereits gezahlte Leistungen müssen zurückerstattet werden, die Beiträge bleiben beim Versicherer.
Grobe Fahrlässigkeit: Auch ohne Täuschungsabsicht kann eine Kündigung erfolgen, wenn ein Fehler durch sorgfältiges Nachdenken vermeidbar gewesen wäre.
Einfache Fahrlässigkeit: Hier kann der Versicherer zwar nicht kündigen, aber ggf. bestimmte Leistungen ausschließen oder den Beitrag rückwirkend anpassen.
Keine Pflichtverletzung: Wer alle Informationen sorgfältig prüft und lückenlos angibt, hat im Leistungsfall Rechtssicherheit.
Wichtig: Die Beweislast für eine Täuschung liegt grundsätzlich beim Versicherer – allerdings haben diese vielfältige Möglichkeiten zur Überprüfung. Dazu zählen die Einsicht in Patientenakten, die Rücksprache mit behandelnden Ärzten oder der Abgleich mit internen Datenbanken wie dem Hinweis- und Informationssystem (HIS).
Ein häufiger Fehler ist es, Bagatellen zu verschweigen – etwa psychische Beschwerden, die zwar harmlos erscheinen, aber dokumentiert wurden. Ebenso problematisch sind unbeabsichtigte Falschangaben, wenn z. B. eine ärztlich gestellte Diagnose dem Patienten nicht bekannt war. Umso wichtiger ist die sorgfältige Prüfung der Akten vor Antragstellung.
Unser Rat: Dokumentieren Sie alle Unterlagen, Arztkontakte und Auskünfte, die Sie für die Beantwortung der Gesundheitsfragen genutzt haben. Im Streitfall können Sie so nachweisen, dass Sie Ihre Pflicht erfüllt haben – und sichern sich damit langfristig Ihren Versicherungsschutz.
Weitere Themen, die Sie bei der BU-Beratung kennen sollten
Vertiefende Informationen rund um Risiko, Antrag und Alternativen
Eine fundierte Berufsunfähigkeitsberatung ist nur dann vollständig, wenn auch angrenzende Themen mitgedacht werden: Was ist eigentlich der Unterschied zwischen berufsunfähig und arbeitsunfähig? Gibt es Alternativen für Beamte? Und was tun bei Vorerkrankungen? In den folgenden Beiträgen finden Sie praxisnahe Antworten, Hintergrundwissen und konkrete Hilfestellung für Ihre persönliche Situation.
Private Krankenversicherung
Die PKV stellt besonders detaillierte Fragen zum Gesundheitszustand – oft mit Blick auf die letzten zehn Jahre. Wer hier falsche Angaben macht, riskiert nicht nur den Versicherungsschutz, sondern auch hohe Nachforderungen. Wir zeigen, wie Sie sich optimal vorbereiten.
Risikolebensversicherung
Gesundheitsfragen entscheiden bei der Risikolebensversicherung darüber, ob Hinterbliebene im Ernstfall abgesichert sind. Wie Sie auch mit Vorerkrankungen eine gute Lösung finden und welche Angaben wirklich relevant sind, erfahren Sie hier.
Nicht nur bei der BU – auch viele weitere Versicherungen prüfen Ihre Gesundheit
Gesundheitsfragen bei anderen Versicherungen im Überblick
Wer sich mit dem Thema Gesundheitsprüfung beschäftigt, denkt häufig zuerst an die Berufsunfähigkeitsversicherung. Doch auch viele andere Versicherungsarten stellen gezielte Fragen zur gesundheitlichen Vorgeschichte. Je nach Produkt, Tarif und Anbieter unterscheiden sich die Tiefe, der Zeitraum und die Relevanz der abgefragten Daten. Ein Überblick hilft Ihnen, Risiken besser einzuschätzen – und die passenden Lösungen für Ihre persönliche Lebenssituation zu finden.
Gesundheitsfragen sind immer dann relevant, wenn es um Versicherungen geht, die Ihre Person, Arbeitskraft oder Leben absichern. Dabei unterscheidet sich die Intensität der Prüfung je nach Versicherungsart erheblich. Während einige Policen nur vereinfachte Fragen stellen oder auf eine Prüfung verzichten, verlangen andere umfassende medizinische Angaben.
Besonders wichtig ist die Gesundheitsprüfung bei diesen Versicherungen:
Private Krankenversicherung (PKV)
Die PKV prüft sehr genau, da sie umfassende Leistungen garantiert – ohne gesetzliche Standardisierung. Abgefragt werden oft alle ambulanten und stationären Behandlungen der letzten 5 bis 10 Jahre, inklusive chronischer Erkrankungen, Operationen, Psychotherapie und Medikation. Selbst Zahnstatus oder BMI können eine Rolle spielen. Ausschlüsse und Risikozuschläge sind üblich.
Risikolebensversicherung
Hier geht es um den Todesfallschutz – insbesondere für Familien mit finanzieller Verantwortung. Die Gesundheitsfragen zielen auf ernsthafte Erkrankungen, Herz-Kreislauf-Risiken, Krebs, psychische Erkrankungen und Raucherstatus ab. Bei hohen Versicherungssummen (>300.000 €) kann eine ärztliche Untersuchung verpflichtend sein. Die Fragen sind klar formuliert, aber nicht zu unterschätzen.
Krankentagegeld- und Krankenzusatzversicherungen
Auch bei diesen Policen werden Gesundheitsangaben verlangt – je nach Tarif unterschiedlich umfangreich. Zahnzusatzversicherungen fragen z. B. konkret nach Zahnersatz, Parodontitis oder laufender Behandlung. Beim Krankentagegeld sind Arbeitsunfähigkeiten und chronische Erkrankungen relevant. Einige Anbieter verzichten bei bestimmten Produkten auf die Gesundheitsprüfung – die Leistungen sind dann aber oft reduziert.
Unfallversicherung
Bei klassischen Unfallversicherungen ist eine Gesundheitsprüfung nicht immer erforderlich – viele Tarife können ohne Angaben abgeschlossen werden. Wer jedoch hohe Invaliditätssummen, lebenslange Renten oder Leistungen für bestimmte Vorerkrankungen absichern möchte, muss mit Gesundheitsfragen rechnen. Gerade bei psychischen Erkrankungen oder neurologischen Behandlungen sollten die Fragen genau geprüft werden.
Grundfähigkeitsversicherung
Diese Versicherung ist eine Alternative zur BU und wird zunehmend beliebter – gerade für Menschen mit körperlich anspruchsvollen Berufen. Die Gesundheitsprüfung ist meist etwas weniger umfangreich als bei der BU, aber dennoch verpflichtend. Abgefragt werden u. a. Beweglichkeit, Sehkraft, psychische Belastungen und laufende Therapien.
Pflegezusatz- und Kinderinvaliditätsversicherungen
Auch hier gilt: Je früher der Abschluss, desto einfacher die Annahme. Bei Antragstellung werden häufig nur wenige Gesundheitsfragen gestellt – aber auch hier kann es bei Vorerkrankungen zu Ablehnungen kommen.
Tipp: Wenn Sie mehrere Absicherungen gleichzeitig planen (z. B. BU und Krankentagegeld), sollten Sie prüfen, ob ein einheitliches Antragsverfahren mit gemeinsamer Gesundheitsprüfung möglich ist. Das reduziert den Aufwand – und die Fehleranfälligkeit.
Übrigens: Versicherer dürfen nicht alles fragen. Das Gendiagnostikgesetz schützt Antragsteller vor verpflichtenden genetischen Untersuchungen. Auch psychotherapeutische Gespräche ohne Diagnose dürfen nicht automatisch zu Ablehnungen führen. Dennoch gilt: Ehrlichkeit und Vollständigkeit sind entscheidend – nicht nur bei der BU, sondern bei allen personenbezogenen Policen.
Fragen, die viele stellen – und klare Antworten, die wirklich weiterhelfen
Was Sie schon immer über Gesundheitsfragen bei Versicherungen wissen wollten
Wie weit zurück müssen Gesundheitsfragen beantwortet werden?
In der Regel gilt: ambulante Behandlungen der letzten 5 Jahre, stationäre Aufenthalte und Operationen der letzten 10 Jahre. Psychotherapien werden teilweise auch über 10 Jahre hinaus abgefragt. Maßgeblich ist immer der genaue Wortlaut im Antrag.
Müssen auch Bagatellerkrankungen angegeben werden?
Nur dann, wenn sie ärztlich behandelt oder dokumentiert wurden. Ein gelegentlicher Schnupfen ohne Arztbesuch muss nicht erwähnt werden – ein diagnostiziertes Asthma oder eine depressive Episode hingegen schon.
Was ist, wenn ich mich an eine frühere Diagnose nicht mehr erinnere?
In diesem Fall sollten Sie unbedingt Einsicht in Ihre Patientenakte nehmen. Es reicht nicht aus, sich auf das Gedächtnis zu verlassen. Vergessene, aber dokumentierte Diagnosen können später zum Problem werden.
Was passiert, wenn ich Angaben nachträglich korrigieren möchte?
Solange der Vertrag noch nicht policiert wurde, können Angaben jederzeit ergänzt oder korrigiert werden. Danach ist eine Nachmeldung nur in Ausnahmefällen möglich. Es ist deshalb ratsam, sich vorab ausreichend Zeit für die Bearbeitung zu nehmen.
Muss ich meine Ärzte von der Schweigepflicht entbinden?
Ja – spätestens im Leistungsfall. Ohne diese Entbindung kann der Versicherer keine Informationen einholen und die Leistung ablehnen. Bei Antragstellung können Sie die Entbindung auf bestimmte Ärzte begrenzen oder eine Einzelzustimmung verlangen.
Kann die Versicherung meine Angaben auch Jahre später noch überprüfen?
Ja, insbesondere wenn Leistungen beantragt werden. Dann prüfen Versicherer regelmäßig, ob die Gesundheitsangaben korrekt waren – auch viele Jahre nach Vertragsabschluss. Deshalb ist die lückenlose Dokumentation so wichtig.
Was ist das Hinweis- und Informationssystem (HIS)?
Das HIS ist eine gemeinsame Datenbank der Versicherungswirtschaft. Hier werden Auffälligkeiten wie abgelehnte Anträge, Kündigungen oder Verdachtsfälle gespeichert. Auch fehlerhafte oder unvollständige Gesundheitsangaben können dort vermerkt sein.
Gibt es eine Versicherungspflicht trotz Ablehnung wegen Gesundheitsfragen?
Nein. Bei privaten Policen wie BU, Risikoleben oder PKV besteht keine Annahmepflicht. Wer abgelehnt wird, kann es bei anderen Anbietern oder über eine anonyme Risikovoranfrage erneut versuchen – oder auf Alternativprodukte wie Grundfähigkeitsversicherung ausweichen.
Was passiert, wenn sich meine Gesundheit nach Vertragsabschluss verschlechtert?
Für die Gültigkeit der Versicherung spielt das keine Rolle. Entscheidend ist allein der Gesundheitszustand zum Zeitpunkt des Antrags. Eine spätere Erkrankung hat keinen Einfluss – sofern Sie die ursprünglichen Fragen korrekt beantwortet haben. Ausnahme bildet die private Unfallversicherung im Bezug auf Mitwirkungsanteil.
Zusammenfassung
Die Gesundheitsprüfung ist ein zentraler Bestandteil der Berufsunfähigkeitsversicherung – und entscheidet darüber, ob Sie im Ernstfall wirklich geschützt sind. Nur wer alle relevanten Angaben wahrheitsgemäß, vollständig und nachweisbar macht, kann auf langfristige Leistungssicherheit vertrauen.
Damit das gelingt, sollten Sie frühzeitig Ihre Patientenakten sichten, ärztliche Diagnosen auf Richtigkeit prüfen und sich ausreichend Zeit für die Antragstellung nehmen. Falsche Angaben, ob absichtlich oder versehentlich, können zu erheblichen Konsequenzen führen – bis hin zur Vertragsaufhebung.
Auch bei vielen anderen Versicherungen wie PKV, Risikoleben oder Krankenzusatzversicherungen spielen Gesundheitsfragen eine wichtige Rolle. Lassen Sie sich daher beraten, welche Produkte für Ihre persönliche Lebenssituation infrage kommen – mit oder ohne Gesundheitsprüfung.
Unser Tipp: Gehen Sie vorbereitet in den Antrag – oder lassen Sie eine anonyme Risikovoranfrage durchführen. So vermeiden Sie Ablehnungen, unnötige Rückfragen und sichern sich langfristig den Schutz, den Sie wirklich brauchen.
häufige Fragen
Was muss man bei Gesundheitsfragen angeben?
Alle ärztlich behandelten Krankheiten, Diagnosen, Beschwerden und Therapien innerhalb des abgefragten Zeitraums – meist fünf Jahre ambulant, zehn Jahre stationär. Maßgeblich ist der genaue Wortlaut im Antrag. Nicht behandelt = nicht anzugeben.
Gibt es BU-Versicherungen ohne Gesundheitsfragen?
Nein, auf dem normalen Versicherungsmarkt ist eine BU ohne Gesundheitsfragen nicht erhältlich. Eine seltene Ausnahme bilden große Konzerne mit Kollektivverträgen für ihre Mitarbeitenden. Dort kann in bestimmten Fällen auf eine Gesundheitsprüfung verzichtet werden – vorausgesetzt, man ist fest angestellt und der Arbeitgeber bietet diesen Zugang an.
Warum sind Gesundheitsfragen so wichtig bei der BU?
Weil sie die Risikobewertung des Versicherers ermöglichen. Nur wer sein Gesundheitsrisiko kennt, kann einen fairen Beitrag kalkulieren. Falsche Angaben führen schnell zu Leistungsverweigerung oder Vertragskündigung im Ernstfall.
Wie sieht eine Gesundheitsprüfung bei der BU aus?
In der Regel erfolgt sie schriftlich über einen Fragebogen. Je nach Vorerkrankung kann der Versicherer zusätzliche ärztliche Unterlagen, Befunde oder sogar eine Untersuchung anfordern – besonders bei höheren Rentensummen.