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Betriebsrente: So sichern Sie sich zusätzliches Einkommen im Alter
Ihre Möglichkeiten, Vorteile und steuerlichen Chancen
Die Betriebsrente gewinnt in Deutschland zunehmend an Bedeutung – und das aus gutem Grund. Angesichts eines Rentenniveaus von durchschnittlich nur etwa 43 % des letzten Bruttoeinkommens stellt sich für viele Berufstätige die Frage, wie sie ihre finanzielle Versorgung im Alter sinnvoll ergänzen können. Genau hier setzt die Betriebsrente an. Sie ist ein staatlich gefördertes Zusatzangebot, das sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern langfristige Vorteile verschafft.
Inzwischen haben Millionen Beschäftigte über ihren Arbeitgeber eine Betriebsrente abgeschlossen – Tendenz steigend. Der Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung (§ 1a BetrAVG) bildet dabei den gesetzlichen Rahmen. Doch während manche Unternehmen umfassende Versorgungslösungen anbieten, bleibt das Potenzial in vielen Betrieben bislang ungenutzt. Dabei gibt es gerade seit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz und der Einführung des Arbeitgeberzuschusses zahlreiche Anreize, aktiv zu werden – sei es zur Mitarbeiterbindung, zur steuerlichen Entlastung oder zur Vorsorge gegen Altersarmut.
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Durchführungswege der Betriebsrente im Vergleich
Die Betriebsrente lässt sich über verschiedene Modelle umsetzen. Jeder Durchführungsweg hat eigene rechtliche, steuerliche und organisatorische Besonderheiten – und bietet für unterschiedliche Unternehmensgrößen und Mitarbeiterstrukturen passende Lösungen. Im Folgenden stellen wir Ihnen die fünf gängigen Varianten vor, die aktuell zur Verfügung stehen.
Bei der Direktzusage verpflichtet sich der Arbeitgeber, seinem Mitarbeiter im Ruhestand eine bestimmte Betriebsrente direkt aus dem Betriebsvermögen zu zahlen. Rückstellungen werden bilanziell gebildet, die Auszahlung erfolgt ohne Einschaltung eines externen Versorgungsträgers.
Geeignet für: größere Unternehmen mit hohem Planungs- und Liquiditätsrahmen.
Vorteile:
maximale Gestaltungsfreiheit
keine externen Verwaltungskosten
Rentenzahlung direkt durch das Unternehmen
Zu beachten:
Verpflichtung bleibt bei Insolvenz bestehen (Insolvenzschutz über PSV)
hoher Verwaltungsaufwand
Auswirkungen auf die Bilanz
Die Unterstützungskasse ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, meist für Führungskräfte oder Fachkräfte mit höherem Einkommen. Sie erlaubt steuerfreie Einzahlungen des Arbeitgebers ohne Sozialabgaben – oft auch in Ergänzung zur Direktzusage.
Vorteile:
keine Beitragsbemessungsgrenzen
flexible Gestaltungsmöglichkeiten
steuerliche Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Zu beachten:
Auszahlung muss voll versteuert werden
keine Sozialversicherungsfreiheit der Rente
Pensionskassen sind versicherungsförmige Versorgungseinrichtungen, die den Charakter einer Lebensversicherung haben. Beiträge fließen regelmäßig und werden langfristig verzinst angelegt. Besonders beliebt im tariflich organisierten Mittelstand.
Vorteile:
einfache Handhabung für Arbeitgeber
kombinierbar mit Entgeltumwandlung
Beiträge sind steuerlich begünstigt
Zu beachten:
garantierte Leistungen abhängig vom Anbieter
ggf. eingeschränkte Übertragbarkeit bei Jobwechsel
Bei der Direktversicherung schließt der Arbeitgeber eine Lebens- oder Rentenversicherung auf das Leben des Mitarbeiters ab. Diese Form gilt als besonders einfach und verwaltungsarm – daher bei KMU sehr verbreitet.
Vorteile:
einfache Abwicklung
Beiträge bis zu 8 % BBG steuerfrei
Kapital bleibt im Versicherungsvertrag gesichert
Zu beachten:
Beitragshöhe meist begrenzt
Auszahlung steuerpflichtig
Pensionsfonds ermöglichen chancenorientierte Kapitalanlagen mit potenziell höheren Renditen. Beiträge werden extern verwaltet und unterliegen weniger Anlagevorschriften als bei der Pensionskasse.
Vorteile:
hohe Renditechancen
keine Rückstellungen in der Bilanz nötig
geeignet für renditeorientierte Mitarbeiterkonzepte
Zu beachten:
höhere Schwankungsrisiken am Kapitalmarkt
Transparenz und Aufklärung besonders wichtig
Eigenbeiträge, Zuschüsse und steuerliche Spielräume optimal nutzen.
Finanzierung der Betriebsrente: Wer zahlt was?
Die Betriebsrente kann durch den Arbeitnehmer, den Arbeitgeber oder beide gemeinsam finanziert werden. Durch gesetzliche Vorgaben, steuerliche Vorteile und Zuschusspflicht seitens der Unternehmen ergeben sich heute flexible und lohnende Modelle – sowohl für Beschäftigte als auch für Arbeitgeber.
Die Finanzierung der Betriebsrente erfolgt über regelmäßige Beiträge, die entweder vollständig vom Arbeitnehmer getragen werden (klassische Entgeltumwandlung) oder durch einen Arbeitgeberzuschuss ergänzt werden. Viele Unternehmen entscheiden sich inzwischen für eine Mischform – zum Vorteil beider Seiten.
Seit dem Inkrafttreten des Betriebsrentenstärkungsgesetzes im Jahr 2018 sind Arbeitgeber verpflichtet, bei Neuverträgen mindestens 15 % des umgewandelten Entgelts als Zuschuss zur Betriebsrente beizusteuern. Seit 2022 gilt diese Pflicht auch für bereits bestehende Verträge. Diese Zuschüsse machen die Betriebsrente für Arbeitnehmer deutlich attraktiver – und für Arbeitgeber zu einem strategischen Instrument der Mitarbeiterbindung.
Die Beiträge zur Betriebsrente fließen in die ausgewählte Versorgungseinrichtung (z. B. Direktversicherung oder Pensionskasse) und werden dort langfristig angelegt. Arbeitnehmer profitieren hierbei doppelt: Zum einen sind Beiträge bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (2025: 3.864 € jährlich bzw. 322 € monatlich) sozialabgabenfrei. Zum anderen sind weitere 4 % (bis zu 8 % gesamt) steuerfrei – das entspricht weiteren 3.864 € im Jahr.
Ein Rechenbeispiel: Wer monatlich 250 € in die Betriebsrente einzahlt, spart nicht nur direkt bei Steuern und Sozialabgaben, sondern baut auch gezielt Vermögen fürs Alter auf – unterstützt durch den Arbeitgeber und den Staat.
Ob vollständige Finanzierung durch den Betrieb, reine Eigenleistung des Mitarbeiters oder eine Kombination – die Flexibilität der Modelle erlaubt es, die Betriebsrente individuell an die Gehaltsstruktur und die Unternehmensgröße anzupassen. Damit wird sie zu einem wichtigen Bestandteil moderner Vergütungssysteme.
Mehr als nur Altersvorsorge: Warum sich die Betriebsrente doppelt lohnt
Vorteile der Betriebsrente für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Die Betriebsrente ist weit mehr als ein Zusatz zur gesetzlichen Rente. Arbeitnehmer profitieren von steuerlichen Vorteilen und sicherer Zusatzversorgung – Arbeitgeber wiederum steigern ihre Attraktivität im Wettbewerb um Fachkräfte. Beide Seiten gewinnen langfristig.
Für Arbeitnehmer bietet die Betriebsrente eine verlässliche Möglichkeit, die eigene Altersversorgung aufzustocken – und das unter vorteilhaften steuerlichen Rahmenbedingungen. Beiträge fließen direkt aus dem Bruttogehalt, wodurch sich das Nettoeinkommen nur geringfügig reduziert, der Sparbetrag aber deutlich höher ausfällt. Hinzu kommt der gesetzliche Arbeitgeberzuschuss von mindestens 15 % – eine klare Verbesserung gegenüber früheren Modellen ohne Beteiligung des Unternehmens.
Ein weiterer Pluspunkt: Die Betriebsrente ist sicher, langfristig planbar und nicht von der Kapitalmarktlage im Alter abhängig – insbesondere bei klassischen Durchführungswegen wie Direktversicherung oder Pensionskasse. Arbeitnehmer können so frühzeitig eine solide zusätzliche Einkommensquelle für den Ruhestand schaffen, ohne auf komplexe private Vorsorgelösungen ausweichen zu müssen.
Auch für Arbeitgeber bietet die Einführung oder Optimierung einer Betriebsrente klare Vorteile. In Zeiten des Fachkräftemangels ist die Betriebsrente ein wirksames Mittel, um qualifizierte Mitarbeiter zu gewinnen und langfristig zu binden. Studien zeigen: Bewerber achten zunehmend auf betriebliche Zusatzleistungen – vor allem im Mittelstand und bei KMU. Eine attraktive Betriebsrente kann dabei den entscheidenden Ausschlag geben.
Zudem lassen sich bAV-Modelle so gestalten, dass sie für das Unternehmen steuerlich vorteilhaft und administrativ schlank bleiben. Viele Anbieter bieten standardisierte Lösungen mit geringem Verwaltungsaufwand – angepasst an die Mitarbeiterstruktur und Unternehmensgröße.
Nicht zuletzt signalisiert eine Betriebsrente auch unternehmerische Verantwortung: Sie zeigt, dass ein Betrieb seine Mitarbeiter nicht nur im Job, sondern auch darüber hinaus unterstützt. Das stärkt die Loyalität, das Image und letztlich auch die Produktivität.
Weiterführende Informationen zur Betriebsrente
Direktversicherung
Sie möchten wissen, warum die Direktversicherung die beliebteste Form der Betriebsrente ist? Wir zeigen Ihnen, wie sie funktioniert, was sie kostet und wann sie sich besonders lohnt.
Betriebliche Altersvorsorge
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Arbeitgeberwechsel
Was passiert mit Ihrer Betriebsrente, wenn Sie den Arbeitgeber wechseln? Wir erklären, was übertragbar ist, welche Risiken bestehen – und welche Optionen Sie haben.
Was beim Einzahlen und Auszahlen steuerlich zu beachten ist
Steuern und Sozialabgaben bei der Betriebsrente
Die Betriebsrente bietet nicht nur zusätzliche Sicherheit fürs Alter, sondern auch klare steuerliche Vorteile während der Ansparphase. Im Rentenalter gelten jedoch eigene Regeln – insbesondere bei Steuern, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen. Hier ist ein genauer Blick entscheidend.
Während der aktiven Berufsphase profitieren Arbeitnehmer bei der Betriebsrente von einer doppelten Förderung: Beiträge sind bis zu bestimmten Höchstgrenzen steuerfrei und teilweise auch sozialversicherungsfrei. Die Grundlage hierfür bildet die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (West), die 2025 bei 96.600 Euro jährlich liegt.
Arbeitnehmer können bis zu 4 % dieser Grenze (3.864 Euro jährlich bzw. 322 Euro monatlich) sozialabgabenfrei in die Betriebsrente einzahlen. Zusätzlich sind bis zu 8 % (7.728 Euro jährlich) steuerfrei möglich. Diese steuerliche Entlastung führt dazu, dass sich die Betriebsrente bereits ab dem ersten Monat positiv auf das Nettoeinkommen auswirken kann – besonders wenn der Arbeitgeber den gesetzlich vorgeschriebenen Zuschuss von 15 % leistet.
Bei der späteren Auszahlung der Betriebsrente sieht es anders aus: Dann gelten die Beträge als Einkommen und müssen versteuert werden. Die Höhe der Steuer richtet sich nach dem persönlichen Einkommensteuersatz des Rentners. Zudem fallen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an, sofern die Rente über dem geltenden Freibetrag liegt.
Seit dem GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz von 2020 sind Betriebsrenten bis zu einem Betrag von 187,25 Euro monatlich (Stand 2025) vollständig beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung. Nur der darüber liegende Teil ist mit dem vollen Beitragssatz von rund 18,6 % zu verbeitragen – was die Belastung im Alter deutlich reduziert.
Ein Beispiel: Liegt die monatliche Betriebsrente bei 300 Euro, bleibt der Freibetrag unangetastet. Nur 112,75 Euro sind beitragspflichtig. Daraus ergibt sich ein Krankenkassenbeitrag von rund 21 Euro im Monat. Das entkräftet das häufige Argument der sogenannten „Doppelverbeitragung“, die die Attraktivität der Betriebsrente früher oft geschmälert hat.
Insgesamt zeigt sich: Wer seine Betriebsrente mit Weitblick plant – insbesondere im Hinblick auf Freibeträge und Steuersätze –, kann langfristig deutlich profitieren. Eine individuelle Beratung ist hier besonders sinnvoll.
Antworten auf häufige Fragen rund um Wechsel, Auszahlung und Planung
Was Sie schon immer über die Betriebsrente wissen wollten
Wie wirkt sich ein Arbeitgeberwechsel auf meine bestehende Betriebsrente aus?
Bei einem Wechsel des Arbeitgebers bleibt die bisher aufgebaute Anwartschaft auf Betriebsrente grundsätzlich erhalten. Je nach Durchführungsweg kann der Vertrag auf den neuen Arbeitgeber übertragen, beitragsfrei gestellt oder privat weitergeführt werden. Nicht jeder Arbeitgeber übernimmt jedoch Altverträge – hier ist frühzeitige Klärung entscheidend.
Ist es möglich, die Betriebsrente auch privat weiterzuführen?
Ja, insbesondere bei Direktversicherungen oder Pensionskassen kann der Vertrag nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen privat weitergeführt werden – meist mit eigenständigen Beiträgen. Dies empfiehlt sich vor allem, wenn der neue Arbeitgeber keinen Anschlussvertrag ermöglicht.
Ab wann kann ich mir die Betriebsrente auszahlen lassen?
Die Auszahlung erfolgt in der Regel zum gesetzlichen Rentenbeginn – also mit 65, 66 oder 67 Jahren, je nach Geburtsjahrgang. Eine vorzeitige Auszahlung ist meist nicht möglich, es sei denn, es handelt sich um eine Kapitalauszahlung eines Teilbetrags von bis zu 30 %. Dieser Anteil ist steuerpflichtig.
Was passiert mit meiner Betriebsrente bei längerer Krankheit oder Elternzeit?
Die Anwartschaft bleibt in diesen Fällen bestehen. Bei beitragsfreien Phasen wird der Vertrag ruhend gestellt. Sobald wieder Beiträge fließen, setzt der Aufbau der Betriebsrente fort. Eine Kündigung oder Löschung ist nicht vorgesehen, da die Betriebsrente eine unentziehbare Anwartschaft darstellt.
Muss ich meine Betriebsrente vollständig versteuern?
Ja – die Betriebsrente zählt im Alter zum steuerpflichtigen Einkommen. Allerdings fällt die Steuerbelastung in der Regel geringer aus, da Rentner meist in einem niedrigeren Einkommenssteuersatz liegen. Zudem profitieren viele von Grundfreibeträgen und Steuerfreibeträgen im Ruhestand.
Kann ich Beiträge zur Betriebsrente auch nachträglich einzahlen?
Nachträgliche Einzahlungen sind in der Regel nicht vorgesehen. Allerdings besteht die Möglichkeit, die monatlichen Beiträge innerhalb der geltenden Höchstgrenzen flexibel zu erhöhen. Viele Versorgungsträger bieten individuelle Anpassungen während der Laufzeit an.
Was geschieht im Todesfall mit meiner Betriebsrente?
Das hängt vom gewählten Tarif ab. Bei klassischen Rentenmodellen kann eine Hinterbliebenenabsicherung (Witwen-/Witwerrente oder Waisenrente) integriert sein. Alternativ besteht die Möglichkeit einer Beitragsrückgewähr oder Rentengarantiezeit – je nach Vereinbarung im Vertrag.
Lohnt sich eine Betriebsrente auch bei niedrigem Einkommen?
Gerade für Arbeitnehmer mit niedrigem Einkommen kann die Betriebsrente interessant sein. Seit 2018 wird ein Teil der späteren Auszahlung nicht mehr auf die Grundsicherung im Alter angerechnet. So bleiben bis zu 200 Euro zusätzliches Einkommen anrechnungsfrei – ein Vorteil, den viele unterschätzen.
Diese Absicherungen sollten Sie zusätzlich prüfen
Weitere wichtige Vorsorgebausteine neben der Betriebsrente
Die Betriebsrente ist ein zentraler Baustein für die finanzielle Absicherung im Alter – doch sie allein reicht oft nicht aus. Um sich ganzheitlich vor den finanziellen Folgen von Krankheit, Berufsunfähigkeit oder Versorgungslücken zu schützen, sollten auch andere Vorsorgeformen berücksichtigt werden. Besonders wichtig: die private Altersvorsorge, die Berufsunfähigkeitsversicherung und das Krankentagegeld. Sie bieten zusätzliche Sicherheit – in jeder Lebensphase.
Private Altersvorsorge
Ergänzen Sie die Betriebsrente gezielt mit privaten Vorsorgelösungen.
Ob Rürup-Rente, Fondspolicen oder klassische Produkte – mit der passenden Strategie schaffen Sie sich ein weiteres finanzielles Standbein für den Ruhestand.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Sichern Sie Ihr Einkommen, wenn der Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann.
Eine schwere Krankheit oder ein Unfall kann Ihre Lebensplanung abrupt ändern. Die BU schützt Sie zuverlässig vor den finanziellen Folgen – frühzeitig abgeschlossen, besonders wertvoll.
Krankentagegeldversicherung
Deckt die Einkommenslücke bei längerer Krankheit.
Gerade bei Besserverdienenden reicht das gesetzliche Krankengeld oft nicht aus. Mit einer privaten Krankentagegeldversicherung bleiben Sie auch im Ernstfall zahlungsfähig – ohne Rücklagen zu verbrauchen.
Zusammenfassung
Die Betriebsrente ist eine der wirkungsvollsten Möglichkeiten, um die gesetzliche Rente sinnvoll zu ergänzen – und sie bietet sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern konkrete Vorteile. Beschäftigte profitieren von steuerlichen Entlastungen, staatlicher Förderung und einer zusätzlichen Einnahmequelle im Ruhestand. Arbeitgeber wiederum steigern ihre Attraktivität im Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte und stärken gleichzeitig die Bindung zu ihrem Team.
Durch gesetzliche Regelungen wie den Arbeitgeberzuschuss und steuerfreie Beitragshöhen ist die Betriebsrente heute transparenter und lohnender als je zuvor. Ob Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds – für jedes Unternehmen und jede Branche gibt es passende Durchführungswege. Wichtig ist, sich frühzeitig mit den eigenen Möglichkeiten auseinanderzusetzen und bestehende Förderpotenziale zu nutzen.
Wer langfristig plant, sichert sich nicht nur ein besseres Alterseinkommen, sondern auch mehr finanzielle Unabhängigkeit – unabhängig vom Berufsverlauf. Die Betriebsrente ist dabei nicht allein ein Instrument der Altersvorsorge, sondern ein Ausdruck verantwortungsbewusster Zukunftsplanung.
häufige Fragen
Wie funktioniert eine Betriebsrente?
Die Betriebsrente basiert auf regelmäßigen Beiträgen, die meist aus dem Bruttogehalt umgewandelt und in eine Versorgungseinrichtung wie eine Direktversicherung oder Pensionskasse eingezahlt werden. Der Arbeitgeber ist seit 2022 verpflichtet, einen Zuschuss von mindestens 15 % zu leisten. Im Rentenalter erfolgt die Auszahlung als monatliche Zusatzrente oder in Teilen als Kapitalleistung.
Was bleibt von 100 Euro Betriebsrente übrig?
Das hängt von Ihrer persönlichen Steuerklasse, Krankenversicherung und dem gesamten Einkommen im Ruhestand ab. Beträge bis 187,25 Euro (Stand 2025) sind in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragsfrei. Darüber hinaus fallen Steuern und anteilige Sozialabgaben an. Von 100 Euro bleiben je nach Situation ca. 70–85 Euro netto.
Für wen lohnt sich eine Betriebsrente besonders?
Die Betriebsrente lohnt sich für alle, die steuerlich gefördert fürs Alter vorsorgen möchten – besonders für Angestellte mit langfristiger Beschäftigung im selben Unternehmen. Auch für Menschen mit niedrigem Einkommen bietet sie Vorteile, da bestimmte Beträge im Alter nicht auf die Grundsicherung angerechnet werden.
Was passiert mit meiner Betriebsrente bei einem Arbeitgeberwechsel?
Ihre Ansprüche aus der Betriebsrente bleiben erhalten. Je nach Vertragsform kann der bestehende Vertrag mitgenommen, beitragsfrei gestellt oder privat weitergeführt werden. Es empfiehlt sich, vor dem Wechsel mit dem neuen Arbeitgeber und der Versorgungseinrichtung abzuklären, ob eine Übernahme oder Fortführung möglich ist.