Betriebs­ren­te: So sichern Sie sich zusätz­li­ches Ein­kom­men im Alter

Ihre Mög­lich­kei­ten, Vor­tei­le und steu­er­li­chen Chan­cen

Betriebsrente

Die Betriebs­ren­te gewinnt in Deutsch­land zuneh­mend an Bedeu­tung – und das aus gutem Grund. Ange­sichts eines Ren­ten­ni­veaus von durch­schnitt­lich nur etwa 43 % des letz­ten Brut­to­ein­kom­mens stellt sich für vie­le Berufs­tä­ti­ge die Fra­ge, wie sie ihre finan­zi­el­le Ver­sor­gung im Alter sinn­voll ergän­zen kön­nen. Genau hier setzt die Betriebs­ren­te an. Sie ist ein staat­lich geför­der­tes Zusatz­an­ge­bot, das sowohl Arbeit­ge­bern als auch Arbeit­neh­mern lang­fris­ti­ge Vor­tei­le ver­schafft.

Inzwi­schen haben Mil­lio­nen Beschäf­tig­te über ihren Arbeit­ge­ber eine Betriebs­ren­te abge­schlos­sen – Ten­denz stei­gend. Der Rechts­an­spruch auf Ent­gelt­um­wand­lung (§ 1a BetrAVG) bil­det dabei den gesetz­li­chen Rah­men. Doch wäh­rend man­che Unter­neh­men umfas­sen­de Ver­sor­gungs­lö­sun­gen anbie­ten, bleibt das Poten­zi­al in vie­len Betrie­ben bis­lang unge­nutzt. Dabei gibt es gera­de seit dem Betriebs­ren­ten­stär­kungs­ge­setz und der Ein­füh­rung des Arbeit­ge­ber­zu­schus­ses zahl­rei­che Anrei­ze, aktiv zu wer­den – sei es zur Mit­ar­bei­ter­bin­dung, zur steu­er­li­chen Ent­las­tung oder zur Vor­sor­ge gegen Alters­ar­mut.

Das Wich­tigs­te im Über­blick

  • Rechts­an­spruch nut­zen: Jeder Arbeit­neh­mer in Deutsch­land hat Anspruch auf eine Betriebs­ren­te über Ent­gelt­um­wand­lung (§ 1a BetrAVG).

  • Steu­er­li­che Vor­tei­le sichern: Bei­trä­ge sind bis zu 8 % der Bei­trags­be­mes­sungs­gren­ze steu­er­frei, 4 % zusätz­lich sozi­al­ver­si­che­rungs­frei.

  • Arbeit­ge­ber­zu­schuss ver­pflich­tet: Seit 2022 müs­sen Arbeit­ge­ber einen Zuschuss von min­des­tens 15 % leis­ten – auch bei bestehen­den Ver­trä­gen.

  • Fünf Wege zur Umset­zung: Direkt­ver­si­che­rung, Pen­si­ons­kas­se, Pen­si­ons­fonds, Unter­stüt­zungs­kas­se oder Direkt­zu­sa­ge – je nach Unter­neh­mens­grö­ße und Ziel­grup­pe.

  • Unab­hän­gig vom Job­wech­sel: Bei vie­len Model­len kann das Ver­sor­gungs­ka­pi­tal über­tra­gen oder bei­trags­frei gestellt wer­den.

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Durch­füh­rungs­we­ge der Betriebs­ren­te im Ver­gleich

Die Betriebs­ren­te lässt sich über ver­schie­de­ne Model­le umset­zen. Jeder Durch­füh­rungs­weg hat eige­ne recht­li­che, steu­er­li­che und orga­ni­sa­to­ri­sche Beson­der­hei­ten – und bie­tet für unter­schied­li­che Unter­neh­mens­grö­ßen und Mit­ar­bei­ter­struk­tu­ren pas­sen­de Lösun­gen. Im Fol­gen­den stel­len wir Ihnen die fünf gän­gi­gen Vari­an­ten vor, die aktu­ell zur Ver­fü­gung ste­hen.

Bei der Direkt­zu­sa­ge ver­pflich­tet sich der Arbeit­ge­ber, sei­nem Mit­ar­bei­ter im Ruhe­stand eine bestimm­te Betriebs­ren­te direkt aus dem Betriebs­ver­mö­gen zu zah­len. Rück­stel­lun­gen wer­den bilan­zi­ell gebil­det, die Aus­zah­lung erfolgt ohne Ein­schal­tung eines exter­nen Ver­sor­gungs­trä­gers.
Geeig­net für: grö­ße­re Unter­neh­men mit hohem Pla­nungs- und Liqui­di­täts­rah­men.

Vor­tei­le:

  • maxi­ma­le Gestal­tungs­frei­heit

  • kei­ne exter­nen Ver­wal­tungs­kos­ten

  • Ren­ten­zah­lung direkt durch das Unter­neh­men

Zu beach­ten:

  • Ver­pflich­tung bleibt bei Insol­venz bestehen (Insol­venz­schutz über PSV)

  • hoher Ver­wal­tungs­auf­wand

  • Aus­wir­kun­gen auf die Bilanz

Die Unter­stüt­zungs­kas­se ist eine recht­lich selbst­stän­di­ge Ver­sor­gungs­ein­rich­tung, meist für Füh­rungs­kräf­te oder Fach­kräf­te mit höhe­rem Ein­kom­men. Sie erlaubt steu­er­freie Ein­zah­lun­gen des Arbeit­ge­bers ohne Sozi­al­ab­ga­ben – oft auch in Ergän­zung zur Direkt­zu­sa­ge.

Vor­tei­le:

  • kei­ne Bei­trags­be­mes­sungs­gren­zen

  • fle­xi­ble Gestal­tungs­mög­lich­kei­ten

  • steu­er­li­che Vor­tei­le für Arbeit­ge­ber und Arbeit­neh­mer

Zu beach­ten:

  • Aus­zah­lung muss voll ver­steu­ert wer­den

  • kei­ne Sozi­al­ver­si­che­rungs­frei­heit der Ren­te

Pen­si­ons­kas­sen sind ver­si­che­rungs­för­mi­ge Ver­sor­gungs­ein­rich­tun­gen, die den Cha­rak­ter einer Lebens­ver­si­che­rung haben. Bei­trä­ge flie­ßen regel­mä­ßig und wer­den lang­fris­tig ver­zinst ange­legt. Beson­ders beliebt im tarif­lich orga­ni­sier­ten Mit­tel­stand.

Vor­tei­le:

  • ein­fa­che Hand­ha­bung für Arbeit­ge­ber

  • kom­bi­nier­bar mit Ent­gelt­um­wand­lung

  • Bei­trä­ge sind steu­er­lich begüns­tigt

Zu beach­ten:

  • garan­tier­te Leis­tun­gen abhän­gig vom Anbie­ter

  • ggf. ein­ge­schränk­te Über­trag­bar­keit bei Job­wech­sel

Bei der Direkt­ver­si­che­rung schließt der Arbeit­ge­ber eine Lebens- oder Ren­ten­ver­si­che­rung auf das Leben des Mit­ar­bei­ters ab. Die­se Form gilt als beson­ders ein­fach und ver­wal­tungs­arm – daher bei KMU sehr ver­brei­tet.

Vor­tei­le:

  • ein­fa­che Abwick­lung

  • Bei­trä­ge bis zu 8 % BBG steu­er­frei

  • Kapi­tal bleibt im Ver­si­che­rungs­ver­trag gesi­chert

Zu beach­ten:

  • Bei­trags­hö­he meist begrenzt

  • Aus­zah­lung steu­er­pflich­tig

Pen­si­ons­fonds ermög­li­chen chan­cen­ori­en­tier­te Kapi­tal­an­la­gen mit poten­zi­ell höhe­ren Ren­di­ten. Bei­trä­ge wer­den extern ver­wal­tet und unter­lie­gen weni­ger Anla­ge­vor­schrif­ten als bei der Pen­si­ons­kas­se.

Vor­tei­le:

  • hohe Ren­di­te­chan­cen

  • kei­ne Rück­stel­lun­gen in der Bilanz nötig

  • geeig­net für ren­di­te­ori­en­tier­te Mit­ar­bei­ter­kon­zep­te

Zu beach­ten:

  • höhe­re Schwan­kungs­ri­si­ken am Kapi­tal­markt

  • Trans­pa­renz und Auf­klä­rung beson­ders wich­tig

Eigen­bei­trä­ge, Zuschüs­se und steu­er­li­che Spiel­räu­me opti­mal nut­zen.

Finan­zie­rung der Betriebs­ren­te: Wer zahlt was?

Die Betriebs­ren­te kann durch den Arbeit­neh­mer, den Arbeit­ge­ber oder bei­de gemein­sam finan­ziert wer­den. Durch gesetz­li­che Vor­ga­ben, steu­er­li­che Vor­tei­le und Zuschuss­pflicht sei­tens der Unter­neh­men erge­ben sich heu­te fle­xi­ble und loh­nen­de Model­le – sowohl für Beschäf­tig­te als auch für Arbeit­ge­ber.

Die Finan­zie­rung der Betriebs­ren­te erfolgt über regel­mä­ßi­ge Bei­trä­ge, die ent­we­der voll­stän­dig vom Arbeit­neh­mer getra­gen wer­den (klas­si­sche Ent­gelt­um­wand­lung) oder durch einen Arbeit­ge­ber­zu­schuss ergänzt wer­den. Vie­le Unter­neh­men ent­schei­den sich inzwi­schen für eine Misch­form – zum Vor­teil bei­der Sei­ten.

Seit dem Inkraft­tre­ten des Betriebs­ren­ten­stär­kungs­ge­set­zes im Jahr 2018 sind Arbeit­ge­ber ver­pflich­tet, bei Neu­ver­trä­gen min­des­tens 15 % des umge­wan­del­ten Ent­gelts als Zuschuss zur Betriebs­ren­te bei­zu­steu­ern. Seit 2022 gilt die­se Pflicht auch für bereits bestehen­de Ver­trä­ge. Die­se Zuschüs­se machen die Betriebs­ren­te für Arbeit­neh­mer deut­lich attrak­ti­ver – und für Arbeit­ge­ber zu einem stra­te­gi­schen Instru­ment der Mit­ar­bei­ter­bin­dung.

Die Bei­trä­ge zur Betriebs­ren­te flie­ßen in die aus­ge­wähl­te Ver­sor­gungs­ein­rich­tung (z. B. Direkt­ver­si­che­rung oder Pen­si­ons­kas­se) und wer­den dort lang­fris­tig ange­legt. Arbeit­neh­mer pro­fi­tie­ren hier­bei dop­pelt: Zum einen sind Bei­trä­ge bis zu 4 % der Bei­trags­be­mes­sungs­gren­ze (2025: 3.864 € jähr­lich bzw. 322 € monat­lich) sozi­al­ab­ga­ben­frei. Zum ande­ren sind wei­te­re 4 % (bis zu 8 % gesamt) steu­er­frei – das ent­spricht wei­te­ren 3.864 € im Jahr.

Ein Rechen­bei­spiel: Wer monat­lich 250 € in die Betriebs­ren­te ein­zahlt, spart nicht nur direkt bei Steu­ern und Sozi­al­ab­ga­ben, son­dern baut auch gezielt Ver­mö­gen fürs Alter auf – unter­stützt durch den Arbeit­ge­ber und den Staat.

Ob voll­stän­di­ge Finan­zie­rung durch den Betrieb, rei­ne Eigen­leis­tung des Mit­ar­bei­ters oder eine Kom­bi­na­ti­on – die Fle­xi­bi­li­tät der Model­le erlaubt es, die Betriebs­ren­te indi­vi­du­ell an die Gehalts­struk­tur und die Unter­neh­mens­grö­ße anzu­pas­sen. Damit wird sie zu einem wich­ti­gen Bestand­teil moder­ner Ver­gü­tungs­sys­te­me.

Mehr als nur Alters­vor­sor­ge: War­um sich die Betriebs­ren­te dop­pelt lohnt

Vor­tei­le der Betriebs­ren­te für Arbeit­neh­mer und Arbeit­ge­ber

Die Betriebs­ren­te ist weit mehr als ein Zusatz zur gesetz­li­chen Ren­te. Arbeit­neh­mer pro­fi­tie­ren von steu­er­li­chen Vor­tei­len und siche­rer Zusatz­ver­sor­gung – Arbeit­ge­ber wie­der­um stei­gern ihre Attrak­ti­vi­tät im Wett­be­werb um Fach­kräf­te. Bei­de Sei­ten gewin­nen lang­fris­tig.

Für Arbeit­neh­mer bie­tet die Betriebs­ren­te eine ver­läss­li­che Mög­lich­keit, die eige­ne Alters­ver­sor­gung auf­zu­sto­cken – und das unter vor­teil­haf­ten steu­er­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen. Bei­trä­ge flie­ßen direkt aus dem Brut­to­ge­halt, wodurch sich das Net­to­ein­kom­men nur gering­fü­gig redu­ziert, der Spar­be­trag aber deut­lich höher aus­fällt. Hin­zu kommt der gesetz­li­che Arbeit­ge­ber­zu­schuss von min­des­tens 15 % – eine kla­re Ver­bes­se­rung gegen­über frü­he­ren Model­len ohne Betei­li­gung des Unter­neh­mens.

Ein wei­te­rer Plus­punkt: Die Betriebs­ren­te ist sicher, lang­fris­tig plan­bar und nicht von der Kapi­tal­markt­la­ge im Alter abhän­gig – ins­be­son­de­re bei klas­si­schen Durch­füh­rungs­we­gen wie Direkt­ver­si­che­rung oder Pen­si­ons­kas­se. Arbeit­neh­mer kön­nen so früh­zei­tig eine soli­de zusätz­li­che Ein­kom­mens­quel­le für den Ruhe­stand schaf­fen, ohne auf kom­ple­xe pri­va­te Vor­sor­ge­lö­sun­gen aus­wei­chen zu müs­sen.

Auch für Arbeit­ge­ber bie­tet die Ein­füh­rung oder Opti­mie­rung einer Betriebs­ren­te kla­re Vor­tei­le. In Zei­ten des Fach­kräf­te­man­gels ist die Betriebs­ren­te ein wirk­sa­mes Mit­tel, um qua­li­fi­zier­te Mit­ar­bei­ter zu gewin­nen und lang­fris­tig zu bin­den. Stu­di­en zei­gen: Bewer­ber ach­ten zuneh­mend auf betrieb­li­che Zusatz­leis­tun­gen – vor allem im Mit­tel­stand und bei KMU. Eine attrak­ti­ve Betriebs­ren­te kann dabei den ent­schei­den­den Aus­schlag geben.

Zudem las­sen sich bAV-Model­le so gestal­ten, dass sie für das Unter­neh­men steu­er­lich vor­teil­haft und admi­nis­tra­tiv schlank blei­ben. Vie­le Anbie­ter bie­ten stan­dar­di­sier­te Lösun­gen mit gerin­gem Ver­wal­tungs­auf­wand – ange­passt an die Mit­ar­bei­ter­struk­tur und Unter­neh­mens­grö­ße.

Nicht zuletzt signa­li­siert eine Betriebs­ren­te auch unter­neh­me­ri­sche Ver­ant­wor­tung: Sie zeigt, dass ein Betrieb sei­ne Mit­ar­bei­ter nicht nur im Job, son­dern auch dar­über hin­aus unter­stützt. Das stärkt die Loya­li­tät, das Image und letzt­lich auch die Pro­duk­ti­vi­tät.

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Was beim Ein­zah­len und Aus­zah­len steu­er­lich zu beach­ten ist

Steu­ern und Sozi­al­ab­ga­ben bei der Betriebs­ren­te

Die Betriebs­ren­te bie­tet nicht nur zusätz­li­che Sicher­heit fürs Alter, son­dern auch kla­re steu­er­li­che Vor­tei­le wäh­rend der Anspar­pha­se. Im Ren­ten­al­ter gel­ten jedoch eige­ne Regeln – ins­be­son­de­re bei Steu­ern, Kran­ken- und Pfle­ge­ver­si­che­rungs­bei­trä­gen. Hier ist ein genau­er Blick ent­schei­dend.

Wäh­rend der akti­ven Berufs­pha­se pro­fi­tie­ren Arbeit­neh­mer bei der Betriebs­ren­te von einer dop­pel­ten För­de­rung: Bei­trä­ge sind bis zu bestimm­ten Höchst­gren­zen steu­er­frei und teil­wei­se auch sozi­al­ver­si­che­rungs­frei. Die Grund­la­ge hier­für bil­det die Bei­trags­be­mes­sungs­gren­ze der gesetz­li­chen Ren­ten­ver­si­che­rung (West), die 2025 bei 96.600 Euro jähr­lich liegt.

Arbeit­neh­mer kön­nen bis zu 4 % die­ser Gren­ze (3.864 Euro jähr­lich bzw. 322 Euro monat­lich) sozi­al­ab­ga­ben­frei in die Betriebs­ren­te ein­zah­len. Zusätz­lich sind bis zu 8 % (7.728 Euro jähr­lich) steu­er­frei mög­lich. Die­se steu­er­li­che Ent­las­tung führt dazu, dass sich die Betriebs­ren­te bereits ab dem ers­ten Monat posi­tiv auf das Net­to­ein­kom­men aus­wir­ken kann – beson­ders wenn der Arbeit­ge­ber den gesetz­lich vor­ge­schrie­be­nen Zuschuss von 15 % leis­tet.

Bei der spä­te­ren Aus­zah­lung der Betriebs­ren­te sieht es anders aus: Dann gel­ten die Beträ­ge als Ein­kom­men und müs­sen ver­steu­ert wer­den. Die Höhe der Steu­er rich­tet sich nach dem per­sön­li­chen Ein­kom­men­steu­er­satz des Rent­ners. Zudem fal­len Bei­trä­ge zur Kran­ken- und Pfle­ge­ver­si­che­rung an, sofern die Ren­te über dem gel­ten­den Frei­be­trag liegt.

Seit dem GKV-Betriebs­ren­ten­frei­be­trags­ge­setz von 2020 sind Betriebs­ren­ten bis zu einem Betrag von 187,25 Euro monat­lich (Stand 2025) voll­stän­dig bei­trags­frei in der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung. Nur der dar­über lie­gen­de Teil ist mit dem vol­len Bei­trags­satz von rund 18,6 % zu ver­bei­tra­gen – was die Belas­tung im Alter deut­lich redu­ziert.

Ein Bei­spiel: Liegt die monat­li­che Betriebs­ren­te bei 300 Euro, bleibt der Frei­be­trag unan­ge­tas­tet. Nur 112,75 Euro sind bei­trags­pflich­tig. Dar­aus ergibt sich ein Kran­ken­kas­sen­bei­trag von rund 21 Euro im Monat. Das ent­kräf­tet das häu­fi­ge Argu­ment der soge­nann­ten „Dop­pel­ver­bei­tra­gung“, die die Attrak­ti­vi­tät der Betriebs­ren­te frü­her oft geschmä­lert hat.

Ins­ge­samt zeigt sich: Wer sei­ne Betriebs­ren­te mit Weit­blick plant – ins­be­son­de­re im Hin­blick auf Frei­be­trä­ge und Steu­er­sät­ze –, kann lang­fris­tig deut­lich pro­fi­tie­ren. Eine indi­vi­du­el­le Bera­tung ist hier beson­ders sinn­voll.

Ant­wor­ten auf häu­fi­ge Fra­gen rund um Wech­sel, Aus­zah­lung und Pla­nung

Was Sie schon immer über die Betriebs­ren­te wis­sen woll­ten

Bei einem Wech­sel des Arbeit­ge­bers bleibt die bis­her auf­ge­bau­te Anwart­schaft auf Betriebs­ren­te grund­sätz­lich erhal­ten. Je nach Durch­füh­rungs­weg kann der Ver­trag auf den neu­en Arbeit­ge­ber über­tra­gen, bei­trags­frei gestellt oder pri­vat wei­ter­ge­führt wer­den. Nicht jeder Arbeit­ge­ber über­nimmt jedoch Alt­ver­trä­ge – hier ist früh­zei­ti­ge Klä­rung ent­schei­dend.

Ja, ins­be­son­de­re bei Direkt­ver­si­che­run­gen oder Pen­si­ons­kas­sen kann der Ver­trag nach dem Aus­schei­den aus dem Unter­neh­men pri­vat wei­ter­ge­führt wer­den – meist mit eigen­stän­di­gen Bei­trä­gen. Dies emp­fiehlt sich vor allem, wenn der neue Arbeit­ge­ber kei­nen Anschluss­ver­trag ermög­licht.

Die Aus­zah­lung erfolgt in der Regel zum gesetz­li­chen Ren­ten­be­ginn – also mit 65, 66 oder 67 Jah­ren, je nach Geburts­jahr­gang. Eine vor­zei­ti­ge Aus­zah­lung ist meist nicht mög­lich, es sei denn, es han­delt sich um eine Kapi­tal­aus­zah­lung eines Teil­be­trags von bis zu 30 %. Die­ser Anteil ist steu­er­pflich­tig.

Die Anwart­schaft bleibt in die­sen Fäl­len bestehen. Bei bei­trags­frei­en Pha­sen wird der Ver­trag ruhend gestellt. Sobald wie­der Bei­trä­ge flie­ßen, setzt der Auf­bau der Betriebs­ren­te fort. Eine Kün­di­gung oder Löschung ist nicht vor­ge­se­hen, da die Betriebs­ren­te eine unent­zieh­ba­re Anwart­schaft dar­stellt.

Ja – die Betriebs­ren­te zählt im Alter zum steu­er­pflich­ti­gen Ein­kom­men. Aller­dings fällt die Steu­er­be­las­tung in der Regel gerin­ger aus, da Rent­ner meist in einem nied­ri­ge­ren Ein­kom­mens­steu­er­satz lie­gen. Zudem pro­fi­tie­ren vie­le von Grund­frei­be­trä­gen und Steu­er­frei­be­trä­gen im Ruhe­stand.

Nach­träg­li­che Ein­zah­lun­gen sind in der Regel nicht vor­ge­se­hen. Aller­dings besteht die Mög­lich­keit, die monat­li­chen Bei­trä­ge inner­halb der gel­ten­den Höchst­gren­zen fle­xi­bel zu erhö­hen. Vie­le Ver­sor­gungs­trä­ger bie­ten indi­vi­du­el­le Anpas­sun­gen wäh­rend der Lauf­zeit an.

Das hängt vom gewähl­ten Tarif ab. Bei klas­si­schen Ren­ten­mo­del­len kann eine Hin­ter­blie­be­nen­ab­si­che­rung (Wit­wen-/Wit­wer­ren­te oder Wai­sen­ren­te) inte­griert sein. Alter­na­tiv besteht die Mög­lich­keit einer Bei­trags­rück­ge­währ oder Ren­ten­ga­ran­tie­zeit – je nach Ver­ein­ba­rung im Ver­trag.

Gera­de für Arbeit­neh­mer mit nied­ri­gem Ein­kom­men kann die Betriebs­ren­te inter­es­sant sein. Seit 2018 wird ein Teil der spä­te­ren Aus­zah­lung nicht mehr auf die Grund­si­che­rung im Alter ange­rech­net. So blei­ben bis zu 200 Euro zusätz­li­ches Ein­kom­men anrech­nungs­frei – ein Vor­teil, den vie­le unter­schät­zen.

Die­se Absi­che­run­gen soll­ten Sie zusätz­lich prü­fen

Wei­te­re wich­ti­ge Vor­sor­ge­bau­stei­ne neben der Betriebs­ren­te

Die Betriebs­ren­te ist ein zen­tra­ler Bau­stein für die finan­zi­el­le Absi­che­rung im Alter – doch sie allein reicht oft nicht aus. Um sich ganz­heit­lich vor den finan­zi­el­len Fol­gen von Krank­heit, Berufs­un­fä­hig­keit oder Ver­sor­gungs­lü­cken zu schüt­zen, soll­ten auch ande­re Vor­sor­ge­for­men berück­sich­tigt wer­den. Beson­ders wich­tig: die pri­va­te Alters­vor­sor­ge, die Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung und das Kran­ken­ta­ge­geld. Sie bie­ten zusätz­li­che Sicher­heit – in jeder Lebens­pha­se.

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Pri­va­te Alters­vor­sor­ge

Ergän­zen Sie die Betriebs­ren­te gezielt mit pri­va­ten Vor­sor­ge­lö­sun­gen.
Ob Rürup-Ren­te, Fonds­po­li­cen oder klas­si­sche Pro­duk­te – mit der pas­sen­den Stra­te­gie schaf­fen Sie sich ein wei­te­res finan­zi­el­les Stand­bein für den Ruhe­stand.

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Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung

Sichern Sie Ihr Ein­kom­men, wenn der Beruf nicht mehr aus­ge­übt wer­den kann.
Eine schwe­re Krank­heit oder ein Unfall kann Ihre Lebens­pla­nung abrupt ändern. Die BU schützt Sie zuver­läs­sig vor den finan­zi­el­len Fol­gen – früh­zei­tig abge­schlos­sen, beson­ders wert­voll.

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Kran­ken­ta­ge­geld­ver­si­che­rung

Deckt die Ein­kom­mens­lü­cke bei län­ge­rer Krank­heit.
Gera­de bei Bes­ser­ver­die­nen­den reicht das gesetz­li­che Kran­ken­geld oft nicht aus. Mit einer pri­va­ten Kran­ken­ta­ge­geld­ver­si­che­rung blei­ben Sie auch im Ernst­fall zah­lungs­fä­hig – ohne Rück­la­gen zu ver­brau­chen.

Zusam­men­fas­sung

Die Betriebs­ren­te ist eine der wir­kungs­volls­ten Mög­lich­kei­ten, um die gesetz­li­che Ren­te sinn­voll zu ergän­zen – und sie bie­tet sowohl Arbeit­neh­mern als auch Arbeit­ge­bern kon­kre­te Vor­tei­le. Beschäf­tig­te pro­fi­tie­ren von steu­er­li­chen Ent­las­tun­gen, staat­li­cher För­de­rung und einer zusätz­li­chen Ein­nah­me­quel­le im Ruhe­stand. Arbeit­ge­ber wie­der­um stei­gern ihre Attrak­ti­vi­tät im Wett­be­werb um qua­li­fi­zier­te Fach­kräf­te und stär­ken gleich­zei­tig die Bin­dung zu ihrem Team.

Durch gesetz­li­che Rege­lun­gen wie den Arbeit­ge­ber­zu­schuss und steu­er­freie Bei­trags­hö­hen ist die Betriebs­ren­te heu­te trans­pa­ren­ter und loh­nen­der als je zuvor. Ob Direkt­ver­si­che­rung, Pen­si­ons­kas­se oder Pen­si­ons­fonds – für jedes Unter­neh­men und jede Bran­che gibt es pas­sen­de Durch­füh­rungs­we­ge. Wich­tig ist, sich früh­zei­tig mit den eige­nen Mög­lich­kei­ten aus­ein­an­der­zu­set­zen und bestehen­de För­der­po­ten­zia­le zu nut­zen.

Wer lang­fris­tig plant, sichert sich nicht nur ein bes­se­res Alters­ein­kom­men, son­dern auch mehr finan­zi­el­le Unab­hän­gig­keit – unab­hän­gig vom Berufs­ver­lauf. Die Betriebs­ren­te ist dabei nicht allein ein Instru­ment der Alters­vor­sor­ge, son­dern ein Aus­druck ver­ant­wor­tungs­be­wuss­ter Zukunfts­pla­nung.

häu­fi­ge Fra­gen

Die Betriebs­ren­te basiert auf regel­mä­ßi­gen Bei­trä­gen, die meist aus dem Brut­to­ge­halt umge­wan­delt und in eine Ver­sor­gungs­ein­rich­tung wie eine Direkt­ver­si­che­rung oder Pen­si­ons­kas­se ein­ge­zahlt wer­den. Der Arbeit­ge­ber ist seit 2022 ver­pflich­tet, einen Zuschuss von min­des­tens 15 % zu leis­ten. Im Ren­ten­al­ter erfolgt die Aus­zah­lung als monat­li­che Zusatz­ren­te oder in Tei­len als Kapi­tal­leis­tung.

Das hängt von Ihrer per­sön­li­chen Steu­er­klas­se, Kran­ken­ver­si­che­rung und dem gesam­ten Ein­kom­men im Ruhe­stand ab. Beträ­ge bis 187,25 Euro (Stand 2025) sind in der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung bei­trags­frei. Dar­über hin­aus fal­len Steu­ern und antei­li­ge Sozi­al­ab­ga­ben an. Von 100 Euro blei­ben je nach Situa­ti­on ca. 70–85 Euro net­to.

Die Betriebs­ren­te lohnt sich für alle, die steu­er­lich geför­dert fürs Alter vor­sor­gen möch­ten – beson­ders für Ange­stell­te mit lang­fris­ti­ger Beschäf­ti­gung im sel­ben Unter­neh­men. Auch für Men­schen mit nied­ri­gem Ein­kom­men bie­tet sie Vor­tei­le, da bestimm­te Beträ­ge im Alter nicht auf die Grund­si­che­rung ange­rech­net wer­den.

Ihre Ansprü­che aus der Betriebs­ren­te blei­ben erhal­ten. Je nach Ver­trags­form kann der bestehen­de Ver­trag mit­ge­nom­men, bei­trags­frei gestellt oder pri­vat wei­ter­ge­führt wer­den. Es emp­fiehlt sich, vor dem Wech­sel mit dem neu­en Arbeit­ge­ber und der Ver­sor­gungs­ein­rich­tung abzu­klä­ren, ob eine Über­nah­me oder Fort­füh­rung mög­lich ist.