Direkt­ver­si­che­rung – steu­er­lich geför­der­te Alters­vor­sor­ge für Arbeit­neh­mer

Staat­lich unter­stützt, attrak­tiv für Unter­neh­men und Mit­ar­bei­ten­de

Direktversicherung

Die Direkt­ver­si­che­rung ist eine der bekann­tes­ten Durch­füh­rungs­we­ge der betrieb­li­chen Alters­vor­sor­ge – und bie­tet sowohl Arbeit­ge­bern als auch Beschäf­tig­ten hand­fes­te Vor­tei­le. Sie ermög­licht es, Tei­le des Brut­to­ge­halts in eine spä­te­re Zusatz­ren­te umzu­wan­deln – steu­er­lich begüns­tigt und mit sozi­al­ab­ga­ben­frei­en Antei­len. Arbeit­ge­ber pro­fi­tie­ren dabei von gesetz­lich gere­gel­ten Zuschüs­sen, Mit­ar­bei­ten­de von der Chan­ce auf einen zusätz­li­chen Ren­ten­bau­stein – unab­hän­gig von der gesetz­li­chen Ren­ten­ver­si­che­rung.

Das Wich­tigs­te im Über­blick

  • Steu­er­vor­tei­le und Sozi­al­ab­ga­ben­er­spar­nis bei Ein­zah­lung aus dem Brut­to­ge­halt (Ent­gelt­um­wand­lung)

  • Arbeit­ge­ber­zu­schuss gesetz­lich ver­pflich­tend: min­des­tens 15 %, häu­fig auch frei­wil­lig mehr

  • Aus­zah­lung als lebens­lan­ge Ren­te oder Kapi­tal­be­trag im Ruhe­stand

  • Indi­vi­du­ell gestalt­bar: ver­schie­de­ne Ver­si­che­rungs­ar­ten und Zusatz­bau­stei­ne mög­lich

  • Bin­dung von Fach­kräf­ten: für Unter­neh­men ein wert­vol­les Instru­ment der Mit­ar­bei­ter­bin­dung

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Ihre Über­sicht
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So funk­tio­niert die Direkt­ver­si­che­rung in der Pra­xis

Die Direkt­ver­si­che­rung zählt zu den belieb­tes­ten Durch­füh­rungs­we­gen der betrieb­li­chen Alters­vor­sor­ge. Sie wird vom Arbeit­ge­ber abge­schlos­sen und kann aus dem Brut­to­ge­halt finan­ziert oder bezu­schusst wer­den. Für Unter­neh­men bie­tet sie ein star­kes Bin­dungs­in­stru­ment, für Mit­ar­bei­ten­de eine soli­de Zusatz­ren­te – mit steu­er­li­chen Vor­tei­len und hoher Pla­nungs­si­cher­heit.

Die Direkt­ver­si­che­rung ist eine Lebens- oder Ren­ten­ver­si­che­rung, die der Arbeit­ge­ber zuguns­ten sei­ner Mit­ar­bei­ten­den abschließt. Die Bei­trä­ge wer­den über eine soge­nann­te Gehalts­um­wand­lung aus dem Brut­to­lohn oder zusätz­lich durch den Arbeit­ge­ber finan­ziert.

Ein­mal abge­schlos­sen, ent­steht ein Rechts­an­spruch des Arbeit­neh­mers auf die spä­te­re Leis­tung – ent­we­der als lebens­lan­ge Ren­te oder Kapi­tal­aus­zah­lung. Das ange­spar­te Kapi­tal bleibt auch bei Arbeit­ge­ber­wech­sel erhal­ten und wird auf Wunsch vom neu­en Arbeit­ge­ber über­nom­men oder bei­trags­frei gestellt.

🔍 Wich­tig für Arbeit­neh­men­de: Die Ver­si­che­rung gehört zum per­sön­li­chen Vor­sor­ge­ver­mö­gen – auch wenn der Ver­trag for­mal über den Arbeit­ge­ber läuft.

Arbeit­neh­mer pro­fi­tie­ren von:

  • steu­er­frei­er Ein­zah­lung in der Anspar­pha­se

  • sozi­al­ab­ga­ben­frei­er Bei­trag bis zur gesetz­lich fest­ge­leg­ten Gren­ze

  • mög­li­cher Zuschuss vom Arbeit­ge­ber

  • Hin­ter­blie­be­nen­schutz und zusätz­li­che Absi­che­rung

Arbeit­ge­ber pro­fi­tie­ren von:

  • gerin­ge­ren Lohn­ne­ben­kos­ten durch Sozi­al­ab­ga­ben­er­spar­nis

  • gesetz­lich klar gere­gel­tem Zuschuss­mo­dell

  • bes­se­rer Mit­ar­bei­ter­bin­dung und Image­ge­winn

  • ein­fa­che Inte­gra­ti­on in die Lohn­buch­hal­tung

✳️ Beson­ders attrak­tiv wird die Direkt­ver­si­che­rung, wenn der Arbeit­ge­ber mehr als die gesetz­lich gefor­der­ten 15 % Zuschuss gewährt.

Die steu­er­li­che Behand­lung ist einer der zen­tra­len Grün­de für die Beliebt­heit der Direkt­ver­si­che­rung:

  • Bei­trä­ge sind steu­er­frei bis 8 % der Bei­trags­be­mes­sungs­gren­ze West

  • Bis zu 292 € monat­lich sozi­al­ab­ga­ben­frei (Stand 2025)

  • In der Aus­zah­lungs­pha­se erfolgt die Besteue­rung mit dem dann gül­ti­gen, meist nied­ri­ge­ren Steu­er­satz

  • Für Alt­ver­trä­ge vor 2005 gel­ten abwei­chen­de Regeln mit pau­scha­ler Besteue­rung und teil­wei­se steu­er­frei­en Aus­zah­lun­gen

💡 Tipp: Die Kom­bi­na­ti­on mit ande­ren Vor­sor­ge­bau­stei­nen (z. B. Ries­ter oder Rürup) kann steu­er­lich noch sinn­vol­ler sein.

Es gibt meh­re­re For­men der Direkt­ver­si­che­rung – je nach Bedarf und Risi­ko­nei­gung:
Vari­an­te Fokus Beson­der­hei­ten
Kapi­tal­le­bens­ver­si­che­rung Klas­si­sche Vor­sor­ge Garan­tier­te Ver­zin­sung, Hin­ter­blie­be­nen­schutz
Fonds­ge­bun­de­ne Lebens­ver­si­che­rung Ren­di­te­chan­cen Höhe­re Risi­ken, freie Fonds­aus­wahl
Pri­va­te Ren­ten­ver­si­che­rung Lebens­lan­ge Ren­te Aus­zah­lung fle­xi­bel als Ren­te oder Kapi­tal
Kom­bi­na­ti­on mit BU-Schutz Erwei­ter­te Absi­che­rung Zusätz­li­cher Schutz bei Berufs­un­fä­hig­keit mög­lich
🔍 Wich­tig: Die rich­ti­ge Wahl hängt vom Alter, Risi­ko­pro­fil und dem Bei­trags­bud­get ab. Eine neu­tra­le Bera­tung ist hier unver­zicht­bar.

Aus­zah­lungs­mög­lich­kei­ten:

  • Lebens­lan­ge monat­li­che Ren­te (steu­er­pflich­tig, aber mit Frei­be­trä­gen)

  • Ein­ma­li­ge Kapi­tal­zah­lung (bei Neu­ver­trä­gen voll steu­er­pflich­tig)

  • Kom­bi­na­ti­on bei­der Vari­an­ten (abhän­gig vom Ver­si­che­rer)

Kün­di­gung oder Über­tra­gung:

  • Vor­zei­ti­ge Kün­di­gung meist nicht mög­lich oder sehr teu­er

  • Bei Arbeit­ge­ber­wech­sel: Ver­trag kann bei­trags­frei ruhen oder mit­ge­nom­men wer­den

  • Bei wirt­schaft­li­cher Not: Teil­wei­se Son­der­re­ge­lun­gen mög­lich (Kleinst­an­wart­schaft, Abfin­dung)

  • Umschrei­bung auf den eige­nen Namen ist mög­lich, aber mit Ver­steue­rung der Bei­trä­ge ver­bun­den

💡 Hin­weis: Im Todes­fall vor Ren­ten­be­ginn wird je nach Tarif eine Todes­fall­leis­tung an Hin­ter­blie­be­ne gezahlt.

Ein stra­te­gi­scher Vor­teil im Wett­be­werb um Fach­kräf­te

Arbeit­ge­ber­zu­schuss & Mit­ar­bei­ter­bin­dung – war­um sich Direkt­ver­si­che­run­gen für Unter­neh­men loh­nen

Immer mehr Unter­neh­men erken­nen die betrieb­li­che Alters­vor­sor­ge nicht nur als gesetz­li­che Pflicht, son­dern als geziel­tes Instru­ment der Mit­ar­bei­ter­bin­dung. Die Direkt­ver­si­che­rung ist dabei beson­ders inter­es­sant: Sie lässt sich mit über­schau­ba­rem Auf­wand umset­zen, redu­ziert Lohn­ne­ben­kos­ten und wirkt gleich­zei­tig als wert­schät­zen­de Zusatz­leis­tung gegen­über den Beschäf­tig­ten.

Die Direkt­ver­si­che­rung bie­tet Arbeit­ge­bern 2025 viel­fäl­ti­ge Mög­lich­kei­ten, ihre Attrak­ti­vi­tät als Arbeit­ge­ber zu stei­gern – gera­de in Zei­ten von Fach­kräf­te­man­gel, stei­gen­der Fluk­tua­ti­on und wach­sen­der Erwar­tungs­hal­tung der Beleg­schaft. Wer sich heu­te um qua­li­fi­zier­tes Per­so­nal bemüht, muss mehr bie­ten als ein gutes Gehalt. Sozi­al­leis­tun­gen mit lang­fris­ti­gem Nut­zen wer­den immer häu­fi­ger nach­ge­fragt – und genau hier setzt die Direkt­ver­si­che­rung an.

Seit 2022 sind Arbeit­ge­ber gesetz­lich ver­pflich­tet, bei der Ent­gelt­um­wand­lung min­des­tens 15 % Zuschuss zu leis­ten, wenn sie durch die Gehalts­um­wand­lung Sozi­al­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge ein­spa­ren. Vie­le Unter­neh­men gehen über die­se Min­dest­an­for­de­rung hin­aus und bie­ten höhe­re Zuschüs­se – ein star­kes Signal der Wert­schät­zung.

Neben dem finan­zi­el­len Anreiz pro­fi­tie­ren Unter­neh­men auch orga­ni­sa­to­risch: Grup­pen­ver­trä­ge für meh­re­re Mit­ar­bei­ten­de las­sen sich in der Regel zu deut­lich bes­se­ren Kon­di­tio­nen abschlie­ßen, wodurch der Kos­ten-Nut­zen-Effekt zusätz­lich steigt. Auch die Lohn­buch­hal­tung lässt sich mit ent­spre­chen­der Vor­be­rei­tung effi­zi­ent inte­grie­ren, da die Bei­trä­ge auto­ma­ti­siert ver­ar­bei­tet wer­den kön­nen.

Die Vor­tei­le im Über­blick:

  • Attrak­ti­ve Arbeit­ge­ber­leis­tung ohne hohe Zusatz­kos­ten

  • Gesetz­li­cher Zuschuss ab 15 % sichert Fair­ness und Ver­trau­en

  • Grup­pen­ver­trä­ge ermög­li­chen Rabat­te bei Ver­si­che­rern

  • Wert­schät­zung sicht­bar machen – auch ohne Gehalts­er­hö­hung

  • Lohn­ne­ben­kos­ten sen­ken durch redu­zier­te Sozi­al­ab­ga­ben

Hin­zu kommt: Die Direkt­ver­si­che­rung ist für Unter­neh­men recht­lich klar gere­gelt. Die Umset­zung erfor­dert kei­ne kom­ple­xen Ver­trä­ge oder betriebs­in­ter­ne Ver­sor­gungs­wer­ke, wie sie etwa bei Unter­stüt­zungs­kas­sen nötig wären. Das macht sie beson­ders inter­es­sant für klei­ne und mit­tel­stän­di­sche Betrie­be.

Unter dem Strich ist die Direkt­ver­si­che­rung damit weit mehr als nur eine gesetz­li­che Erfül­lungs­pflicht – sie ist ein stra­te­gi­sches Werk­zeug, um qua­li­fi­zier­te Mit­ar­bei­ten­de zu gewin­nen, zu hal­ten und lang­fris­tig zu moti­vie­ren.

Drei Lösun­gen mit unter­schied­li­chen Chan­cen und Risi­ken

Direkt­ver­si­che­rung im Ver­gleich – wel­che Vari­an­te passt zu wem?

Direkt­ver­si­che­rung ist nicht gleich Direkt­ver­si­che­rung: Je nach Anla­ge­form unter­schei­det sich das Vor­sor­ge­mo­dell teils deut­lich – sowohl in Bezug auf Ren­di­te­chan­cen als auch auf Sicher­heit und Fle­xi­bi­li­tät. Für Unter­neh­men und Mit­ar­bei­ten­de ist es daher ent­schei­dend zu wis­sen, wel­che Vari­an­te zur jewei­li­gen Lebens­si­tua­ti­on und Risi­ko­nei­gung passt.

Die Direkt­ver­si­che­rung kann auf unter­schied­li­che Wei­se aus­ge­stal­tet wer­den – die Wahl der rich­ti­gen Vari­an­te hat erheb­li­chen Ein­fluss auf die spä­te­re Ren­ten­hö­he, steu­er­li­che Behand­lung und Absi­che­rung von Hin­ter­blie­be­nen. Grund­sätz­lich las­sen sich drei Haupt­for­men unter­schei­den:

  1. Kapi­tal­le­bens­ver­si­che­rung
    Die­se Vari­an­te kom­bi­niert Alters­vor­sor­ge mit einem garan­tier­ten Todes­fall­schutz. Sie zählt zu den klas­si­schen Lösun­gen und zeich­net sich durch sta­bi­le, aber ver­gleichs­wei­se gerin­ge Ren­di­ten aus. Die ein­ge­zahl­ten Bei­trä­ge wer­den ver­zins­lich ange­legt – mit einer vom Gesetz­ge­ber fest­ge­leg­ten Ober­gren­ze für den Höch­st­rech­nungs­zins. Die Ablauf­leis­tung ergibt sich aus Garan­tie­be­trag und Über­schuss­be­tei­li­gung. Die Aus­zah­lung erfolgt wahl­wei­se als lebens­lan­ge Ren­te oder Kapi­tal­be­trag.

  2. Fonds­ge­bun­de­ne Lebens­ver­si­che­rung
    Hier flie­ßen die Bei­trä­ge nicht in klas­si­sche Zins­pro­duk­te, son­dern in Invest­ment­fonds. Das bie­tet höhe­re Ren­di­te­chan­cen, birgt jedoch auch ein gewis­ses Markt­ri­si­ko. Die­se Vari­an­te eig­net sich für Arbeit­neh­mer mit län­ge­rer Lauf­zeit bis zur Ren­te und einer gewis­sen Risi­ko­be­reit­schaft. Der Hin­ter­blie­be­nen­schutz ist wie bei der Kapi­tal­le­bens­ver­si­che­rung inte­grier­bar. Beson­ders wich­tig: Die Aus­wahl der Fonds soll­te sorg­fäl­tig geprüft wer­den, da hohe Fonds­kos­ten (über 1 % p. a.) die Ren­di­te spür­bar redu­zie­ren kön­nen.

  3. Pri­va­te Ren­ten­ver­si­che­rung (klas­sisch oder fonds­ge­bun­den)
    Die­se Form legt den Fokus klar auf die lebens­lan­ge Ren­ten­zah­lung. Je nach Tarif kann sie eben­falls klas­sisch ver­zinst oder fonds­ge­bun­den sein. Ein gro­ßer Vor­teil ist die Pla­nungs­si­cher­heit, vor allem bei der klas­si­schen Vari­an­te. Wer kei­ne Kapi­tal­aus­zah­lung wünscht, son­dern einen garan­tier­ten Ren­ten­be­zug im Ruhe­stand, trifft mit die­ser Lösung häu­fig die rich­ti­ge Wahl.

Son­der­fall:
In allen Vari­an­ten las­sen sich zusätz­li­che Risi­ken wie Berufs­un­fä­hig­keit oder Todes­fall über Zusatz­bau­stei­ne absi­chern. Die­se erhö­hen zwar die Kos­ten, bie­ten jedoch sinn­vol­len Schutz – ins­be­son­de­re für Fami­li­en oder Allein­ver­die­nen­de.

🔍 Tipp für Unter­neh­men:
Je nach Bran­che und Alters­struk­tur der Mit­ar­bei­ten­den kann auch eine Kom­bi­na­ti­on meh­re­rer Vari­an­ten sinn­voll sein. Ein gutes Vor­sor­ge­kon­zept berück­sich­tigt die indi­vi­du­el­len Unter­schie­de inner­halb der Beleg­schaft.

Die­se Bei­trä­ge könn­ten für Ihre Ent­schei­dung eben­falls rele­vant sein

Wei­te­re The­men rund um die Direkt­ver­si­che­rung

Wer sich mit der Direkt­ver­si­che­rung beschäf­tigt, stellt schnell fest: Vie­le angren­zen­de Fra­gen spie­len eine wich­ti­ge Rol­le – ob bei Arbeit­ge­ber­wech­sel, in Bezug auf die spä­te­re Betriebs­ren­te oder bei der Wahl des rich­ti­gen Durch­füh­rungs­wegs. Die fol­gen­den Inhal­te hel­fen Ihnen, das The­ma ganz­heit­lich zu ver­ste­hen und fun­dier­te Ent­schei­dun­gen zu tref­fen.

Arbeitgeberwechsel bav

Arbeit­ge­ber­wech­sel

Ein Arbeit­ge­ber­wech­sel wirft vie­le Fra­gen zur bestehen­den bAV auf: Kann der Ver­trag über­nom­men wer­den? Was pas­siert mit den bis­her ange­spar­ten Bei­trä­gen? Und wie sieht es mit einer Wei­ter­füh­rung aus eige­ner Tasche aus? Wir zei­gen Ihnen die Optio­nen im Detail.

Betriebsrente

Betriebs­ren­te im Über­blick

Die Betriebs­ren­te ist neben der gesetz­li­chen Ren­ten­ver­si­che­rung eine wich­ti­ge Säu­le der Alters­vor­sor­ge. Erfah­ren Sie, wie Direkt­ver­si­che­rung und Betriebs­ren­te zusam­men­hän­gen – und wor­auf Sie bei Ren­ten­ein­tritt ach­ten soll­ten.

betriebliche Altersvorsorge

Betrieb­li­che Alters­vor­sor­ge

Die Direkt­ver­si­che­rung ist nur eine Mög­lich­keit inner­halb der bAV. Wir zei­gen Ihnen alle fünf Durch­füh­rungs­we­ge im direk­ten Ver­gleich – mit Vor­tei­len, Nach­tei­len und pas­sen­den Ein­satz­be­rei­chen für Unter­neh­men jeder Grö­ße.

Nicht jede Direkt­ver­si­che­rung passt zu jedem Lebens­weg

Nach­tei­le & Risi­ken – was Sie vor Ver­trags­ab­schluss wis­sen soll­ten

So attrak­tiv die Direkt­ver­si­che­rung auf den ers­ten Blick erscheint – sie bringt auch Ein­schrän­kun­gen mit sich. Vor allem in Bezug auf Fle­xi­bi­li­tät, steu­er­li­che Belas­tung im Alter und feh­len­de Trans­pa­renz soll­ten Arbeit­neh­mer und Arbeit­ge­ber vor Ver­trags­ab­schluss genau hin­se­hen. Wer die Risi­ken kennt, kann bes­se­re Ent­schei­dun­gen tref­fen.

Ein zen­tra­les Pro­blem bei der Direkt­ver­si­che­rung ist die ein­ge­schränk­te Fle­xi­bi­li­tät: Eine Kün­di­gung vor Ren­ten­be­ginn ist in den meis­ten Fäl­len aus­ge­schlos­sen. Bei einem Arbeit­ge­ber­wech­sel besteht zwar die Mög­lich­keit der Ver­trags­mit­nah­me, doch in der Pra­xis ist dies häu­fig schwie­rig – ins­be­son­de­re, wenn der neue Arbeit­ge­ber einen ande­ren Ver­si­che­rer nutzt oder kei­ne Fort­füh­rung wünscht. Die Fol­ge: Der Ver­trag ruht bei­trags­frei, ohne wei­te­re Ein­zah­lung, was die spä­te­re Ren­te deut­lich schmä­lert.

Ein wei­te­rer Kri­tik­punkt ist die nach­ge­la­ger­te Besteue­rung. Zwar pro­fi­tie­ren Arbeit­neh­mer wäh­rend der Ein­zah­lungs­pha­se von Steu­er­frei­heit, in der Ren­ten­pha­se aber müs­sen sie auf die Aus­zah­lun­gen ihren per­sön­li­chen Steu­er­satz zah­len. Je nach Ren­ten­hö­he und sons­ti­gem Ein­kom­men kann das zu einer merk­li­chen Steu­er­last füh­ren – ins­be­son­de­re bei Kapi­tal­aus­zah­lun­gen, die voll­stän­dig in einem Jahr ver­steu­ert wer­den müs­sen.

Auch Kran­ken- und Pfle­ge­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge stel­len eine Belas­tung dar: Direkt­ver­si­che­run­gen gel­ten als Ver­sor­gungs­be­zü­ge und sind daher bei­trags­pflich­tig – aller­dings nur, wenn die Aus­zah­lung bestimm­te Frei­be­trä­ge über­schrei­tet. Die­se Pflicht gilt auch für Alt­ver­trä­ge, die pau­schal besteu­ert wur­den.

Ein häu­fig unter­schätz­ter Aspekt ist zudem die Kos­ten­struk­tur: Hohe Abschluss- und Ver­wal­tungs­kos­ten sowie Fonds­kos­ten (bei fonds­ge­bun­de­nen Vari­an­ten) kön­nen die Ren­di­te mas­siv schmä­lern – beson­ders dann, wenn kei­ne aus­rei­chen­de Lauf­zeit gege­ben ist. Die Trans­pa­renz die­ser Kos­ten ist oft­mals gering.

Nicht zuletzt kann sich die Direkt­ver­si­che­rung nega­tiv auf die gesetz­li­che Ren­te aus­wir­ken, da durch die Ent­gelt­um­wand­lung weni­ger sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­ti­ges Brut­to­ge­halt gezahlt wird – und damit auch weni­ger in die Ren­ten­kas­se ein­fließt.

🔍 Fazit: Die Direkt­ver­si­che­rung lohnt sich vor allem bei lang­fris­ti­ger Pla­nung, hohem Arbeit­ge­ber­zu­schuss und wenn die steu­er­li­chen Effek­te bewusst ein­kal­ku­liert wer­den. Ohne Zuschuss und bei kur­zen Lauf­zei­ten kann sie unter dem Strich sogar unvor­teil­haft sein.

Ver­tie­fen­de Ant­wor­ten auf häu­fig gestell­te Pra­xis­fra­gen

Was Sie schon immer über die Direkt­ver­si­che­rung wis­sen woll­ten

Ja, unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen. Vie­le Ver­si­che­rer bie­ten die Mög­lich­keit, Bei­trä­ge zu erhö­hen oder Zusatz­bau­stei­ne (z. B. Berufs­un­fä­hig­keits­schutz) ein­zu­schlie­ßen. Vor­aus­set­zung ist meist, dass der Arbeit­ge­ber der Ände­rung zustimmt und sie in die Lohn­buch­hal­tung inte­grier­bar ist.

In die­sen Fäl­len kann der Ver­trag ruhen – also bei­trags­frei wei­ter­lau­fen. Der Ver­si­che­rungs­schutz bleibt grund­sätz­lich erhal­ten, aber der Ren­ten­an­spruch wächst in die­ser Zeit nicht wei­ter. Eine pri­va­te Wei­ter­füh­rung ist mög­lich, erfor­dert aber Ein­zah­lun­gen aus dem Net­to­ein­kom­men.

Nur bei klas­si­schen Kapi­tal­le­bens- und Ren­ten­ver­si­che­run­gen. Fonds­ge­bun­de­ne Vari­an­ten garan­tie­ren ledig­lich einen Teil der Bei­trä­ge oder nur den Todes­fall­schutz. Wer auf Garan­tien Wert legt, soll­te sich vor Abschluss genau über den Tarif infor­mie­ren.

In der Anwart­schafts­pha­se sind Direkt­ver­si­che­run­gen pfän­dungs­ge­schützt, sofern sie den gesetz­li­chen Kri­te­ri­en der betrieb­li­chen Alters­vor­sor­ge ent­spre­chen. In der Ren­ten­pha­se gel­ten dann die all­ge­mei­nen Pfän­dungs­frei­gren­zen – hier ist ein Schutz nur ein­ge­schränkt mög­lich.

Nicht unbe­dingt. Durch die hohe Kos­ten­be­las­tung in den ers­ten Ver­trags­jah­ren und die kur­ze Lauf­zeit bleibt oft wenig Zeit, um eine aus­rei­chen­de Ablauf­leis­tung zu erzie­len. Hier sind Ein­mal­zah­lun­gen oder ande­re Vor­sor­ge­for­men häu­fig sinn­vol­ler.

Je nach Tarif wird eine ver­ein­bar­te Todes­fall­sum­me an die Hin­ter­blie­be­nen aus­ge­zahlt. Ist kein Schutz vor­ge­se­hen, ver­fällt das ange­spar­te Kapi­tal. Des­halb ist es wich­tig, beim Ver­trags­ab­schluss auf einen aus­rei­chen­den Hin­ter­blie­be­nen­schutz zu ach­ten.

Oft nur ein­ge­schränkt. Vie­le Ver­si­che­rer wei­sen Abschluss­kos­ten, Ver­wal­tungs­kos­ten und Fonds­kos­ten nicht voll­stän­dig offen aus. Emp­feh­lens­wert ist eine unab­hän­gi­ge Tarif­ana­ly­se, bevor ein Ver­trag abge­schlos­sen wird.

Ja. Vie­le Ver­si­che­rer bie­ten Kom­bi-Pro­duk­te an – etwa mit zusätz­li­chem Berufs­un­fä­hig­keits­schutz oder Pfle­ge­bau­stei­nen. Auch eine par­al­le­le Vor­sor­ge über Ries­ter- oder Rürup-Ver­trä­ge ist mög­lich und kann steu­er­lich sinn­voll sein.

Wei­te­re Vor­sor­ge­bau­stei­ne für Ihre finan­zi­el­le Sicher­heit

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Eine gute Alters­vor­sor­ge ist wich­tig – doch sie allein reicht nicht aus. Wer auf Num­mer sicher gehen will, soll­te auch an die Absi­che­rung sei­ner Arbeits­kraft, sei­nes Ein­kom­mens im Krank­heits­fall und sei­ner Gesund­heits­ver­sor­gung den­ken. Die fol­gen­den Vor­sor­ge­pro­duk­te schlie­ßen Lücken, die durch die Direkt­ver­si­che­rung allein nicht abge­deckt sind.

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Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung

Sichert Ihre Arbeits­kraft – unab­hän­gig von der Alters­vor­sor­ge

Die Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung zählt zu den wich­tigs­ten Poli­cen über­haupt. Denn wer aus gesund­heit­li­chen Grün­den dau­er­haft nicht mehr arbei­ten kann, erhält ohne pri­va­ten Schutz nur eine gerin­ge gesetz­li­che Erwerbs­min­de­rungs­ren­te. Mit der BU sichern Sie Ihr Ein­kom­men zuver­läs­sig ab – auch wenn Sie die Alters­ren­te nie errei­chen.

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Nach sechs Wochen endet die Lohn­fort­zah­lung durch den Arbeit­ge­ber – danach springt die gesetz­li­che Kran­ken­kas­se mit Kran­ken­geld ein. Doch die­ses deckt meist nur rund 70 % des Brut­to­ge­halts ab. Eine Kran­ken­ta­ge­geld­ver­si­che­rung gleicht die­se Lücke aus und schützt Ihren Lebens­stan­dard wäh­rend län­ge­rer Erkran­kungs­pha­sen.

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Mehr Leis­tung für Ihre Gesund­heit

Ob Ein­bett­zim­mer, Chef­arzt­be­hand­lung oder hoch­wer­ti­ge Zahn­ver­sor­gung – mit einer Kran­ken­zu­satz­ver­si­che­rung erhal­ten Sie Leis­tun­gen, die über den gesetz­li­chen Stan­dard hin­aus­ge­hen. So sichern Sie sich bes­te medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung, ohne sich auf das Mini­mum beschrän­ken zu müs­sen.

Zusam­men­fas­sung

Die Direkt­ver­si­che­rung ist eine bewähr­te Mög­lich­keit, um die gesetz­li­che Ren­te gezielt zu ergän­zen. Arbeit­neh­mer pro­fi­tie­ren von steu­er­frei­en Bei­trä­gen, mög­li­chem Hin­ter­blie­be­nen­schutz und der Opti­on auf eine lebens­lan­ge Zusatz­ren­te. Arbeit­ge­ber wie­der­um nut­zen das Modell, um ihre Attrak­ti­vi­tät im Wett­be­werb um Fach­kräf­te zu erhö­hen – mit staat­lich geför­der­ten Zuschüs­sen und über­schau­ba­rem Ver­wal­tungs­auf­wand.

Doch die Ent­schei­dung für eine Direkt­ver­si­che­rung soll­te wohl­über­legt sein: Kos­ten, Fle­xi­bi­li­tät und steu­er­li­che Effek­te in der Ren­ten­pha­se müs­sen indi­vi­du­ell bewer­tet wer­den. Vor allem dann, wenn kein oder nur ein gerin­ger Arbeit­ge­ber­zu­schuss vor­ge­se­hen ist, kann sich das Modell lang­fris­tig weni­ger ren­tie­ren.

häu­fi­ge Fra­gen

Ja, beson­ders dann, wenn der Arbeit­ge­ber min­des­tens 15 % Zuschuss leis­tet oder sogar höhe­re Bei­trä­ge über­nimmt. Durch die steu­er­li­chen Vor­tei­le bleibt mehr Net­to vom Brut­to, und die spä­te­re Aus­zah­lung kann gezielt zur Alters­vor­sor­ge bei­tra­gen. Ohne Arbeit­ge­ber­zu­schuss oder bei sehr kur­zer Lauf­zeit kann sich das Modell jedoch weni­ger loh­nen.

Im Jahr 2025 sind Bei­trä­ge bis zu 8 % der Bei­trags­be­mes­sungs­gren­ze West steu­er­frei. Bis zu 4 % die­ser Gren­ze sind zudem sozi­al­ab­ga­ben­frei. Bei einem monat­li­chen Brut­to­lohn von rund 7.728 € (BBG 2025) ent­spricht das bis zu ca. 644 € steu­er­frei pro Monat.

Der Ver­trag kann in vie­len Fäl­len ruhend gestellt, pri­vat wei­ter­ge­führt oder auf den neu­en Arbeit­ge­ber über­tra­gen wer­den. Die tat­säch­li­che Über­nah­me hängt vom Ver­si­che­rer des neu­en Arbeit­ge­bers ab – ein Wech­sel ist daher nicht immer rei­bungs­los mög­lich.

In der Regel nicht. Eine Kün­di­gung ist bei Direkt­ver­si­che­run­gen nur unter stren­gen Vor­aus­set­zun­gen mög­lich, z. B. bei Kleinst­an­wart­schaf­ten oder ver­trag­lich gere­gel­ten Son­der­fäl­len. Meist ist eine Aus­zah­lung erst zum Ren­ten­be­ginn vor­ge­se­hen – ent­we­der als monat­li­che Ren­te oder als Kapi­tal­be­trag.