Unter­stüt­zungs­kas­se: Betrieb­li­che Alters­vor­sor­ge mit steu­er­frei­em Gestal­tungs­spiel­raum

Die Unter­stüt­zungs­kas­se ist das steu­er­lich fle­xi­bels­te Modell der betrieb­li­chen Alters­vor­sor­ge

Unterstuetzungskasse

Die Unter­stüt­zungs­kas­se zählt zu den klas­si­schen und zugleich wir­kungs­volls­ten Wegen, um Mit­ar­bei­ten­de – ins­be­son­de­re Füh­rungs­kräf­te und Geschäfts­füh­rer – lang­fris­tig und steu­er­op­ti­miert abzu­si­chern. Im Gegen­satz zu ande­ren Durch­füh­rungs­we­gen der betrieb­li­chen Alters­vor­sor­ge erlaubt sie unbe­grenz­te steu­er­freie Zuwen­dun­gen und bie­tet Arbeit­ge­bern zugleich Gestal­tungs­spiel­raum in der Finan­zie­rungs­form. Ob rück­ge­deckt mit Ver­si­che­rung oder pau­schald­o­tiert zur Innen­fi­nan­zie­rung: Die Unter­stüt­zungs­kas­se ist ein Instru­ment für stra­te­gi­sche Alters­vor­sor­ge und bie­tet Unter­neh­men zahl­rei­che Vor­tei­le bei Bin­dung, Moti­va­ti­on und Ver­sor­gung ihrer Schlüs­sel­per­so­nen.

Gera­de in Zei­ten zuneh­men­der Fach­kräf­te­si­che­rung gewinnt die­ses Modell neue Rele­vanz. Doch die Umset­zung erfor­dert Fach­kennt­nis, vor­aus­schau­en­de Pla­nung und eine kla­re Ziel­grup­pen­stra­te­gie. Hier erfah­ren Sie, für wen sich die Unter­stüt­zungs­kas­se lohnt, wie sie funk­tio­niert und wor­auf Unter­neh­men ach­ten soll­ten.

Das Wich­tigs­te im Über­blick

  • Unbe­grenz­te steu­er­freie Dotie­rung: Bei­trä­ge zur Unter­stüt­zungs­kas­se kön­nen in unbe­grenz­ter Höhe steu­er­frei ein­ge­zahlt wer­den – ide­al für Geschäfts­füh­rer und Bes­ser­ver­die­ner.

  • Zwei Finan­zie­rungs­mo­del­le: Unter­neh­men wäh­len zwi­schen pau­schald­o­tier­ter (Innen­fi­nan­zie­rung) oder rück­ge­deck­ter (Ver­si­che­rungs­ge­stütz­ter) Unter­stüt­zungs­kas­se.

  • Steu­er- und Sozi­al­ab­ga­ben­er­spar­nis: Bei­trä­ge sind in der Anspar­pha­se steu­er- und bis zu einem gewis­sen Betrag sozi­al­ab­ga­ben­frei.

  • Nach­ge­la­ger­te Besteue­rung: Erst im Ren­ten­al­ter fällt Steu­er auf die Aus­zah­lun­gen an – häu­fig bei redu­zier­tem Steu­er­satz.

  • Kei­ne Bei­trags­höchst­gren­zen: Anders als bei Direkt­ver­si­che­rung oder Pen­si­ons­kas­se ist die Höhe der Ein­zah­lun­gen nicht gesetz­lich begrenzt.

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Wie Unter­neh­men steu­er­frei Ver­sor­gungs­ka­pi­tal auf­bau­en und gezielt Füh­rungs­kräf­te bin­den

Die Unter­stüt­zungs­kas­se als stra­te­gi­sches Vor­sor­ge­mo­dell

Die Unter­stüt­zungs­kas­se gehört zu den tra­di­ti­ons­reichs­ten und gleich­zei­tig stra­te­gisch fle­xi­bels­ten Durch­füh­rungs­we­gen der betrieb­li­chen Alters­vor­sor­ge. Sie ermög­licht Unter­neh­men, Ver­sor­gungs­ka­pi­tal steu­er­frei auf­zu­bau­en und dabei gezielt auf die Bedürf­nis­se von Füh­rungs­kräf­ten und Bes­ser­ver­die­nen­den ein­zu­ge­hen. Im Gegen­satz zu Direkt­ver­si­che­run­gen oder Pen­si­ons­kas­sen gibt es kei­ne Bei­trags­höchst­gren­ze – ein gro­ßer Vor­teil für alle, die lang­fris­tig und in grö­ße­rem Umfang vor­sor­gen möch­ten.

Für Unter­neh­mer bie­tet sie zudem die Mög­lich­keit, über pau­schald­o­tier­te Model­le Innen­fi­nan­zie­rung zu nut­zen, wäh­rend rück­ge­deck­te Vari­an­ten mit Ver­si­che­run­gen für zusätz­li­che Sicher­heit sor­gen. Wer sich für eine Unter­stüt­zungs­kas­se ent­schei­det, soll­te aller­dings die Funk­ti­ons­wei­se, Ziel­grup­pen und steu­er­li­chen Aus­wir­kun­gen genau ken­nen. Die fol­gen­den Abschnit­te geben einen kom­pak­ten Über­blick.

Die Unter­stüt­zungs­kas­se ist eine recht­lich eigen­stän­di­ge Ver­sor­gungs­ein­rich­tung und einer der fünf aner­kann­ten Durch­füh­rungs­we­ge der betrieb­li­chen Alters­vor­sor­ge. Sie dient der Umset­zung von Ver­sor­gungs­zu­sa­gen durch den Arbeit­ge­ber – etwa für die Alters­ren­te, Berufs­un­fä­hig­keit oder den Todes­fall.

Die Beson­der­heit: Die Unter­stüt­zungs­kas­se unter­liegt nicht der Ver­si­che­rungs­auf­sicht und ist in der Höhe der Bei­trä­ge nicht begrenzt. Das ermög­licht indi­vi­du­el­le Ver­sor­gungs­kon­zep­te, vor allem für lei­ten­de Ange­stell­te und Geschäfts­füh­rer. Je nach Aus­ge­stal­tung kann die Unter­stüt­zungs­kas­se ent­we­der eigen­stän­dig oder durch einen exter­nen Ver­sor­gungs­trä­ger geführt wer­den.

Wesent­li­che Merk­ma­le:

  • Kein Rechts­an­spruch der Arbeit­neh­mer auf Leis­tun­gen

  • Nicht auf­sichts­recht­lich regu­liert → mehr Spiel­raum bei der Ver­mö­gens­an­la­ge

  • Bei­trä­ge sind in der Anspar­pha­se steu­er- und teil­wei­se sozi­al­ab­ga­ben­frei

  • Leis­tun­gen wer­den erst im Ver­sor­gungs­fall besteu­ert (nach­ge­la­ger­te Besteue­rung)

Die Unter­stüt­zungs­kas­se ist beson­ders inter­es­sant für Unter­neh­men, die Mit­ar­bei­ten­den über­durch­schnitt­lich hohe Ver­sor­gungs­leis­tun­gen bie­ten möch­ten – z. B. im Rah­men eines indi­vi­du­el­len Ver­sor­gungs­kon­zepts oder als Ergän­zung zu ande­ren bAV-Wegen. Sie eig­net sich vor allem für Per­so­nen­grup­pen, bei denen stan­dar­di­sier­te Ver­sor­gungs­lö­sun­gen an Gren­zen sto­ßen.

Am häu­figs­ten wird sie genutzt für:

  • Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer (GGF), die pri­vat kaum vor­sor­gen kön­nen

  • Füh­rungs­kräf­te mit hohem Ein­kom­men, für die die steu­er­frei­en Bei­trags­gren­zen ande­rer Wege zu nied­rig sind

  • Unter­neh­men mit Liqui­di­täts­in­ter­es­se, die eine pau­schald­o­tier­te Innen­fi­nan­zie­rung bevor­zu­gen

Weni­ger geeig­net ist sie für Berufs­grup­pen mit nied­ri­ge­rem Ein­kom­men oder kur­zen Betriebs­zu­ge­hö­rig­kei­ten, da die Vor­tei­le erst bei län­ge­rer Lauf­zeit und höhe­ren Bei­trä­gen zum Tra­gen kom­men.

Grund­sätz­lich basiert jede Unter­stüt­zungs­kas­se auf einer Ver­sor­gungs­zu­sa­ge des Arbeit­ge­bers. Wie die­se finan­ziert wird, hängt von der gewähl­ten Vari­an­te ab – mit jeweils eige­nen Vor- und Nach­tei­len:

1. Rück­ge­deck­te Unter­stüt­zungs­kas­se:
Hier wer­den die ein­ge­zahl­ten Bei­trä­ge voll­stän­dig an ein Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men wei­ter­ge­lei­tet, das die zuge­sag­ten Leis­tun­gen absi­chert. Vor­teil: Pla­nungs­si­cher­heit und Ent­las­tung des Unter­neh­mens im Leis­tungs­fall.

2. Pau­schald­o­tier­te Unter­stüt­zungs­kas­se:
Die Kas­se gewährt dem Unter­neh­men ein Dar­le­hen in Höhe der Bei­trä­ge – das Kapi­tal bleibt somit im Betrieb. Erst im Ver­sor­gungs­fall muss das Unter­neh­men die Aus­zah­lung selbst sicher­stel­len. Vor­teil: hohe Liqui­di­tät, aber auch poten­zi­el­le Nach­schuss­pflich­ten.

Ablauf in der Pra­xis:

  • Arbeit­ge­ber leis­tet Bei­trä­ge an die Unter­stüt­zungs­kas­se

  • Rück­de­ckung bei Ver­si­che­rer oder Innen­fi­nan­zie­rung im Unter­neh­men

  • Aus­zah­lung im Ver­sor­gungs­fall an Arbeit­neh­mer oder Hin­ter­blie­be­ne

  • Steu­er­pflicht erst im Ren­ten­al­ter (Ein­künf­te gem. § 19 EStG)

Stra­te­gi­scher Gestal­tungs­spiel­raum mit steu­er­li­chem Mehr­wert – aber nicht ohne Ver­ant­wor­tung

Vor­tei­le und Risi­ken der Unter­stüt­zungs­kas­se im Über­blick

Die Unter­stüt­zungs­kas­se zählt zu den wir­kungs­volls­ten Instru­men­ten der betrieb­li­chen Alters­ver­sor­gung – ins­be­son­de­re für Füh­rungs­kräf­te und Geschäfts­füh­rer. Sie über­zeugt durch steu­er­li­che Vor­tei­le und hohe Fle­xi­bi­li­tät. Gleich­zei­tig erfor­dert sie fun­dier­tes Wis­sen, kla­re Ver­trä­ge und eine vor­aus­schau­en­de Pla­nung, um mög­li­che Nach­tei­le zu ver­mei­den.

Im Ver­gleich zu ande­ren bAV-Durch­füh­rungs­we­gen bie­tet die Unter­stüt­zungs­kas­se erheb­li­che Vor­tei­le: Sie kennt kei­ne gesetz­lich fest­ge­leg­ten Höchst­bei­trä­ge, ermög­licht steu­er­freie Dotie­run­gen und bie­tet Unter­neh­men wahl­wei­se die Mög­lich­keit zur Innen­fi­nan­zie­rung. Damit ist sie beson­ders für gut­ver­die­nen­de Mit­ar­bei­ten­de attrak­tiv, deren Ver­sor­gungs­an­sprü­che mit einer Direkt­ver­si­che­rung nicht rea­li­sier­bar wären.

Unter­neh­men kön­nen über pau­schald­o­tier­te Model­le Liqui­di­tät erhal­ten, wäh­rend rück­ge­deck­te Vari­an­ten Sicher­heit durch Ver­si­che­run­gen schaf­fen. Die steu­er­li­che Absetz­bar­keit der Bei­trä­ge als Betriebs­aus­ga­be ist ein wei­te­rer Anreiz. Für die Mit­ar­bei­ten­den bleibt die Besteue­rung in der Regel bis zum Ren­ten­be­ginn aus – erst bei Aus­zah­lung im Ruhe­stand greift das Finanz­amt, meist bei güns­ti­ge­rem Steu­er­satz.

Trotz der Vor­tei­le soll­ten die damit ver­bun­de­nen Anfor­de­run­gen nicht unter­schätzt wer­den. Die feh­len­de Über­trag­bar­keit bei Arbeit­ge­ber­wech­seln, das Feh­len eines Rechts­an­spruchs sowie die Finan­zie­rungs­pflicht im Ver­sor­gungs­fall bei pau­schald­o­tier­ten Kas­sen sind Aspek­te, die gut durch­dacht sein müs­sen. Ohne beglei­ten­de Rück­de­ckung oder exak­te Pla­nung kann sich die Liqui­di­täts­be­las­tung im Ruhe­stands­al­ter spür­bar erhö­hen.

Vor­tei­le

Nach­tei­le

Was unter­schei­det die Unter­stüt­zungs­kas­se von Direkt­ver­si­che­rung, Pen­si­ons­zu­sa­ge und Pen­si­ons­kas­se?

Unter­stüt­zungs­kas­se im Ver­gleich zu ande­ren bAV-Model­len

Die Unter­stüt­zungs­kas­se ist nur eine von fünf aner­kann­ten Durch­füh­rungs­we­gen der betrieb­li­chen Alters­vor­sor­ge. Doch in ihrer Struk­tur, ihrer steu­er­li­chen Behand­lung und der recht­li­chen Aus­ge­stal­tung unter­schei­det sie sich deut­lich von den bekann­ten Alter­na­ti­ven wie Direkt­ver­si­che­rung, Pen­si­ons­zu­sa­ge oder Pen­si­ons­kas­se. Ein Ver­gleich zeigt, für wen sich wel­ches Modell eig­net – und wann die Unter­stüt­zungs­kas­se kla­re Vor­tei­le bie­tet.

In der betrieb­li­chen Alters­ver­sor­gung ste­hen Unter­neh­men meh­re­re Durch­füh­rungs­we­ge zur Ver­fü­gung, die sich in zen­tra­len Punk­ten unter­schei­den: Bei­trags­hö­he, steu­er­li­che Absetz­bar­keit, Risi­ko­ab­si­che­rung, Über­trag­bar­keit bei Arbeit­ge­ber­wech­sel und recht­li­che Rah­men­be­din­gun­gen. Die Unter­stüt­zungs­kas­se bie­tet dabei die größ­te steu­er­li­che Fle­xi­bi­li­tät – aller­dings auch den gerings­ten gesetz­li­chen Schutz für Arbeit­neh­mer.

Die Direkt­ver­si­che­rung gilt als der „Klas­si­ker“ unter den bAV-Model­len und wird häu­fig für die brei­te Mit­ar­bei­ter­schaft ein­ge­setzt. Sie ist beson­ders bei klei­ne­ren Unter­neh­men beliebt, da sie ein­fach zu hand­ha­ben und auf stan­dar­di­sier­te Tari­fe auf­ge­baut ist. Aller­dings sind Bei­trä­ge begrenzt und steu­er­lich sowie sozi­al­ver­si­che­rungs­recht­lich nicht so fle­xi­bel wie bei der Unter­stüt­zungs­kas­se.

Die Pen­si­ons­zu­sa­ge ist ins­be­son­de­re für Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer inter­es­sant, da sie voll­stän­dig im Unter­neh­men ver­bleibt und eine hohe Indi­vi­dua­li­sie­rung erlaubt – jedoch auch bilan­zi­el­le Ver­pflich­tun­gen mit sich bringt. Die Pen­si­ons­kas­se wie­der­um ist auf­sichts­recht­lich regu­liert, bie­tet mode­ra­te Steu­er­frei­heit, aber gerin­ge Fle­xi­bi­li­tät bei der Ver­mö­gens­an­la­ge.

Der fol­gen­de Ver­gleich fasst die Unter­schie­de über­sicht­lich zusam­men:

Merk­mal Unter­stüt­zungs­kas­se Direkt­ver­si­che­rung Pen­si­ons­zu­sa­ge Pen­si­ons­kas­se
Rechts­an­spruch Nein Ja Ja Ja
Bei­trags­gren­ze Kei­ne Begren­zung § 3 Nr. 63 EStG (8 % BBG) Kei­ne gesetz­li­che Begren­zung § 3 Nr. 63 EStG (8 % BBG)
Steu­er­frei­heit Bei­trä­ge Ja (unbe­grenzt) Ja (bis 8 % BBG) Ja, aber bilanz­wirk­sam Ja (begrenzt)
Sozi­al­ab­ga­ben­frei­heit Bis Frei­be­trag Bis 4 % BBG Teil­wei­se Teil­wei­se
Insol­venz­si­che­rung Nur bei Rück­de­ckung Ja (PSVaG) Ja (PSVaG) Ja (PSVaG)
Por­ta­bi­li­tät Ein­ge­schränkt Ja Ein­ge­schränkt Teil­wei­se
Kom­ple­xi­tät Hoch Gering Hoch Mit­tel
Ziel­grup­pen GF, GGF, Füh­rungs­kräf­te Alle Mit­ar­bei­ten­den GGF, Unter­neh­mens­lei­tung Lang­fris­tig Beschäf­tig­te

Die Ent­schei­dung für den rich­ti­gen bAV-Weg hängt daher maß­geb­lich von den Ziel­grup­pen, der finan­zi­el­len Aus­rich­tung des Unter­neh­mens und dem gewünsch­ten Maß an Fle­xi­bi­li­tät oder Sicher­heit ab. Wäh­rend die Unter­stüt­zungs­kas­se maxi­ma­le steu­er­li­che Gestal­tung erlaubt, ver­langt sie gleich­zei­tig ein höhe­res Maß an Ver­ant­wor­tung und Ver­wal­tungs­struk­tur.

Wei­te­re Wege der betrieb­li­chen Vor­sor­ge im Über­blick

Direktversicherung

Direkt­ver­si­che­rung

Die Direkt­ver­si­che­rung ist der belieb­tes­te Weg der betrieb­li­chen Alters­vor­sor­ge und eig­net sich beson­ders für die brei­te Mit­ar­bei­ter­schaft. Bei­trä­ge sind steu­er- und sozi­al­ab­ga­ben­frei bis zur Höchst­gren­ze und kön­nen unkom­pli­ziert über­tra­gen wer­den – ide­al für Unter­neh­men mit vie­len Beschäf­tig­ten.

Pensionskasse

Pen­si­ons­kas­se

Als ver­si­che­rungs­för­mi­ge Ver­sor­gungs­ein­rich­tung rich­tet sich die Pen­si­ons­kas­se an Arbeit­neh­mer, die Wert auf siche­re Leis­tun­gen und ein­fa­che Ver­wal­tung legen. Sie wird wie die Direkt­ver­si­che­rung staat­lich geför­dert, ist aber stär­ker regu­liert und weni­ger fle­xi­bel in der Bei­trags­ge­stal­tung.

betriebliche Krankenversicherung

Betrieb­li­che Kran­ken­ver­si­che­rung

Als ergän­zen­der Bau­stein zur Mit­ar­bei­ter­bin­dung gewinnt die betrieb­li­che Kran­ken­ver­si­che­rung zuneh­mend an Bedeu­tung. Unter­neh­men kön­nen ihren Beschäf­tig­ten damit Zugang zu hoch­wer­ti­gen Gesund­heits­leis­tun­gen ermög­li­chen – steu­er­lich geför­dert und mit star­kem Moti­va­ti­ons­po­ten­zi­al.

Was Sie über Ver­steue­rung und Aus­zah­lungs­for­men der Unter­stüt­zungs­kas­se wis­sen soll­ten

Steu­er­li­che Behand­lung und Aus­zah­lung im Über­blick

Die steu­er­li­che Behand­lung zählt zu den größ­ten Vor­tei­len der Unter­stüt­zungs­kas­se – ins­be­son­de­re für Füh­rungs­kräf­te. Bei­trä­ge blei­ben wäh­rend der Anspar­pha­se steu­er­frei, die Ver­steue­rung erfolgt erst im Ren­ten­al­ter. Dabei pro­fi­tie­ren vie­le von einem nied­ri­ge­ren Steu­er­satz. Eben­so fle­xi­bel wie die Besteue­rung ist die Aus­zah­lung: Sie kann als monat­li­che Ren­te oder ein­ma­li­ges Kapi­tal erfol­gen.

Ein zen­tra­les Merk­mal der Unter­stüt­zungs­kas­se ist das Prin­zip der nach­ge­la­ger­ten Besteue­rung. Das bedeu­tet: Wäh­rend der akti­ven Erwerbs­zeit blei­ben die ein­ge­zahl­ten Bei­trä­ge steu­er­frei. Erst wenn die Ver­sor­gungs­leis­tung im Ruhe­stand aus­ge­zahlt wird, fällt Ein­kom­men­steu­er an – und zwar gemäß § 19 EStG als soge­nann­ter „nach­träg­li­cher Arbeits­lohn“. Für vie­le Emp­fän­ger ist das ein kla­rer Vor­teil, da im Ren­ten­al­ter häu­fig ein gerin­ge­rer Steu­er­satz gilt.

Für den Arbeit­ge­ber sind die Bei­trä­ge in vol­ler Höhe als Betriebs­aus­ga­ben abzugs­fä­hig. Für den Arbeit­neh­mer ent­ste­hen in der Anspar­pha­se kei­ne Steu­er­ab­zü­ge – weder auf lau­fen­de Bei­trä­ge noch auf Son­der­zah­lun­gen wie Weih­nachts- oder Urlaubs­geld, sofern die­se zur Alters­vor­sor­ge umge­wan­delt wer­den.

Die Aus­zah­lung der zuge­sag­ten Leis­tun­gen kann fle­xi­bel gestal­tet wer­den:

  • Monat­li­che Ren­ten­zah­lung: Die­se Form bie­tet eine lebens­lan­ge Zusatz­ver­sor­gung. Sie wird regel­mä­ßig aus­ge­zahlt und kann – je nach Ver­sor­gungs­zu­sa­ge – auch Leis­tun­gen bei Erwerbs­min­de­rung oder an Hin­ter­blie­be­ne umfas­sen. Gera­de für lang­fris­ti­ge Ruhe­stands­pla­nung schafft die monat­li­che Ren­te finan­zi­el­le Sicher­heit.

  • Ein­ma­li­ge Kapi­tal­aus­zah­lung: Wer im Ruhe­stand lie­ber auf einen grö­ße­ren Betrag zurück­grei­fen möch­te, kann sich das ange­spar­te Ver­sor­gungs­ka­pi­tal auf ein­mal oder in meh­re­ren Teil­be­trä­gen aus­zah­len las­sen. Die­se Opti­on ist vor allem dann sinn­voll, wenn damit grö­ße­re Inves­ti­tio­nen geplant sind – etwa zur Ablö­sung von Ver­bind­lich­kei­ten, Finan­zie­rung eines Wohn­pro­jekts oder zur geziel­ten Ver­mö­gens­über­ga­be.

Wich­tig zu wis­sen:
Unab­hän­gig von der Aus­zah­lungs­art gilt: Die gesam­te Leis­tung wird im Zeit­punkt der Aus­zah­lung als steu­er­pflich­ti­ges Ein­kom­men behan­delt. Sozi­al­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge fal­len im Ren­ten­al­ter in der Regel nur bei frei­wil­lig Ver­si­cher­ten oder gesetz­lich kran­ken­ver­si­cher­ten Rent­nern an – dies soll­te indi­vi­du­ell geprüft wer­den.

Ver­tie­fen­de Infor­ma­tio­nen für Ihre Ent­schei­dungs­fin­dung

Was Sie schon immer über die Unter­stüt­zungs­kas­se wis­sen woll­ten

In der Pra­xis wird die Unter­stüt­zungs­kas­se fast aus­schließ­lich für lei­ten­de Mit­ar­bei­ten­de mit hohem Ein­kom­men ein­ge­setzt. Für Teil­zeit­kräf­te ist sie zwar theo­re­tisch mög­lich, aber meist nicht sinn­voll, da die Vor­tei­le erst bei höhe­ren und regel­mä­ßi­gen Bei­trä­gen zum Tra­gen kom­men.

Ja – sie kann pro­blem­los zusätz­lich zur Direkt­ver­si­che­rung, Pen­si­ons­zu­sa­ge oder Pen­si­ons­kas­se genutzt wer­den. Das erlaubt eine fle­xi­ble Ver­sor­gungs­ge­stal­tung, ins­be­son­de­re für Füh­rungs­kräf­te mit beson­de­ren Anfor­de­run­gen.

Bei pau­schald­o­tier­ten Model­len trägt das Unter­neh­men die Leis­tungs­pflicht. Daher ist eine Rück­de­ckungs­ver­si­che­rung üblich, um die Ver­sor­gungs­zu­sa­ge auch im Insol­venz­fall abzu­si­chern – eine gesetz­li­che Absi­che­rung über den Pen­si­ons-Siche­rungs-Ver­ein besteht nicht.

Nein – eine pri­va­te Fort­füh­rung nach dem Aus­schei­den aus dem Unter­neh­men ist nicht vor­ge­se­hen. Die Unter­stüt­zungs­kas­se ist an das Dienst­ver­hält­nis gebun­den und kann nur in unter­neh­mens­ge­bun­de­ner Struk­tur genutzt wer­den.

Wenn kei­ne lebens­lan­ge Ver­sor­gung benö­tigt wird oder grö­ße­re Inves­ti­tio­nen geplant sind, kann die Kapi­tal­aus­zah­lung Vor­tei­le bie­ten. Aller­dings ist sie steu­er­lich in vol­ler Höhe als Ein­kom­men zu erfas­sen – die Ent­schei­dung soll­te indi­vi­du­ell abge­wo­gen wer­den.

Nur bei pau­schald­o­tier­ten Model­len. Bei rück­ge­deck­ten Unter­stüt­zungs­kas­sen über­nimmt das Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men die Leis­tung, sodass kei­ne bilan­zi­el­le Rück­stel­lung not­wen­dig ist. Bei Innen­fi­nan­zie­rung hin­ge­gen muss der Arbeit­ge­ber die Leis­tungs­zu­sa­ge erfül­len und ent­spre­chend pla­nen.

So erwei­tern Sie Ihre Ver­sor­gungs­kon­zep­te gezielt und wir­kungs­voll

Wei­te­re Lösun­gen für Ihre betrieb­li­che Vor­sor­ge­stra­te­gie

Die Unter­stüt­zungs­kas­se ist ein star­kes Instru­ment – doch sie ent­fal­tet ihren größ­ten Nut­zen, wenn sie Teil einer ganz­heit­li­chen betrieb­li­chen Vor­sor­ge­stra­te­gie ist. Die fol­gen­den Ange­bo­te ergän­zen Ihre Gestal­tungs­mög­lich­kei­ten opti­mal – je nach Ziel­grup­pe, Unter­neh­mens­grö­ße und Absi­che­rungs­be­darf.

betriebliche Unfallversicherung

Betrieb­li­che Unfall­ver­si­che­rung

Unfäl­le kön­nen schnell zum Ein­schnitt für Mit­ar­bei­ten­de und Unter­neh­men wer­den. Mit einer betrieb­li­chen Unfall­ver­si­che­rung sichern Sie Ihre Beschäf­tig­ten welt­weit – beruf­lich und pri­vat – ab. Die Leis­tun­gen las­sen sich indi­vi­du­ell anpas­sen.

Firmen-Rechtsschutz

Fir­men­rechts­schutz

Recht­li­che Aus­ein­an­der­set­zun­gen im Unter­neh­men sind zeit­in­ten­siv und teu­er. Die Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung über­nimmt Anwalts‑, Gerichts- und Gut­ach­ter­kos­ten – für Arbeit­ge­ber, lei­ten­de Ange­stell­te und teil­wei­se auch für pri­va­te Belan­ge.

Versicherungen Gesellschafter Geschaeftsfuehrer

Ver­si­che­rung für Geschäfts­füh­rer

Geschäfts­füh­rer und Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer benö­ti­gen spe­zi­el­le Absi­che­rungs­kon­zep­te – vom Straf­rechts­schutz bis zur D&O‑Versicherung. Die­ser Bereich deckt zen­tra­le Risi­ken Ihrer Posi­ti­on gezielt ab.

Wie Unter­neh­men die Unter­stüt­zungs­kas­se erfolg­reich ein­set­zen

Pra­xis­ein­satz und typi­sche Anwen­dungs­sze­na­ri­en

Die Unter­stüt­zungs­kas­se ist beson­ders dann sinn­voll, wenn es um die Ver­sor­gung von Schlüs­sel­per­so­nen und den stra­te­gi­schen Ein­satz von Liqui­di­tät im Unter­neh­men geht. Sie wird häu­fig dort ein­ge­setzt, wo ande­re bAV-Model­le an ihre Gren­zen sto­ßen – oder gezielt zur Ergän­zung die­nen.

In der Pra­xis nut­zen Unter­neh­men die Unter­stüt­zungs­kas­se in unter­schied­li­chen Kon­stel­la­tio­nen – oft mit dem Ziel, steu­er­li­che Vor­tei­le mit lang­fris­ti­ger Mit­ar­bei­ter­bin­dung zu ver­bin­den oder Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer effek­tiv abzu­si­chern. Die fol­gen­den typi­schen Sze­na­ri­en zei­gen, wie viel­fäl­tig der Ein­satz sein kann:

Fall 1: Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer im Mit­tel­stand
Ein inha­ber­ge­führ­tes Unter­neh­men möch­te sei­nem Geschäfts­füh­rer eine hohe Alters­ver­sor­gung ermög­li­chen – über die Bei­trags­gren­ze der Direkt­ver­si­che­rung hin­aus. Die Lösung: eine pau­schald­o­tier­te Unter­stüt­zungs­kas­se mit Rück­de­ckungs­ver­si­che­rung. So bleibt das Kapi­tal im Unter­neh­men, wäh­rend die Ver­sor­gung recht­lich gesi­chert ist.

Fall 2: Lei­ten­de Ange­stell­te mit Son­der­ver­gü­tung
Ein pro­du­zie­ren­der Mit­tel­ständ­ler möch­te beson­ders leis­tungs­star­ke Füh­rungs­kräf­te an sich bin­den. Mit einer rück­ge­deck­ten Unter­stüt­zungs­kas­se wer­den Bonus­zah­lun­gen in steu­er­freie Ver­sor­gungs­bei­trä­ge umge­wan­delt – mit kla­rer Ren­ten­zu­sa­ge im Ruhe­stand.

Fall 3: Wach­sen­des Unter­neh­men mit Liqui­di­täts­pla­nung
Ein wachs­tums­ori­en­tier­tes Unter­neh­men nutzt die Unter­stüt­zungs­kas­se zur Innen­fi­nan­zie­rung. Statt Bei­trä­ge an Ver­si­che­rer zu über­wei­sen, flie­ßen die Mit­tel über ein ver­zins­tes Dar­le­hen zurück in den Betrieb. Die Rück­de­ckung erfolgt durch geziel­te Anla­ge­for­men oder über Gewinn­rück­la­gen.

Die­se Bei­spie­le zei­gen: Die Unter­stüt­zungs­kas­se ist mehr als ein Vor­sor­ge­instru­ment – sie ist ein stra­te­gi­scher Bau­stein für Unter­neh­men mit Weit­blick.

Zusam­men­fas­sung

Für Unter­neh­men mit anspruchs­vol­len Ziel­grup­pen und steu­er­lich ori­en­tier­ter Vor­sor­ge­pla­nung ist die Unter­stüt­zungs­kas­se eine attrak­ti­ve Opti­on. Sie bie­tet maxi­ma­le Bei­trags­frei­heit, fle­xi­ble Finan­zie­rungs­for­men und steu­er­li­che Gestal­tungs­mög­lich­kei­ten, wie sie kein ande­rer bAV-Weg in die­ser Form zulässt.

Beson­ders für Geschäfts­füh­rer, Gesell­schaf­ter oder lei­ten­de Ange­stell­te stellt die Unter­stüt­zungs­kas­se eine wert­vol­le Ergän­zung oder Alter­na­ti­ve zur Direkt­ver­si­che­rung oder Pen­si­ons­zu­sa­ge dar. Sie erfor­dert jedoch fun­dier­te Bera­tung, kla­re Ver­trä­ge und stra­te­gi­sches Den­ken – dafür belohnt sie Unter­neh­men mit mess­ba­ren Vor­tei­len bei Bin­dung, Liqui­di­täts­ma­nage­ment und Alters­ab­si­che­rung.

Wer Mit­ar­bei­ter gewin­nen und hal­ten will, kommt an einer pro­fes­sio­nell ein­ge­setz­ten Unter­stüt­zungs­kas­se nicht vor­bei.

häu­fi­ge Fra­gen

Grund­sätz­lich ja – die Ein­rich­tung ist unab­hän­gig von Bran­che und Unter­neh­mens­grö­ße mög­lich. Aller­dings lohnt sich der Ein­satz vor allem für Unter­neh­men mit gut­ver­die­nen­den Mit­ar­bei­ten­den oder Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rern.

Nein – ein gesetz­li­cher Über­tra­gungs­an­spruch besteht nicht. Die Ver­sor­gung ist an das Unter­neh­men gebun­den. In vie­len Fäl­len wird sie bei Aus­schei­den bei­trags­frei gestellt.

Die Leis­tun­gen der Unter­stüt­zungs­kas­se wer­den im Ruhe­stand nach § 19 EStG als Ein­kom­men ver­steu­ert. In der Regel pro­fi­tie­ren Emp­fän­ger von einem nied­ri­ge­ren Steu­er­satz im Alter.

Die Direkt­ver­si­che­rung ist stär­ker regu­liert, kennt Bei­trags­gren­zen und bie­tet mehr Arbeit­neh­mer­rech­te. Die Unter­stüt­zungs­kas­se hin­ge­gen ist fle­xi­bler, steu­er­lich attrak­ti­ver für hohe Ein­kom­men – aber auch kom­ple­xer in der Hand­ha­bung.