Grund­fä­hig­keits­ver­si­che­rung: Schutz bei Ein­schrän­kun­gen, die das Leben ver­än­dern

Sichern Sie finan­zi­el­le Sta­bi­li­tät, wenn grund­le­gen­de Fähig­kei­ten wie Gehen, Sehen oder Hören ver­lo­ren gehen

Grundfaehigkeitenversicherung

Der Ver­lust grund­le­gen­der Fähig­kei­ten wie Gehen, Hören oder Schrei­ben kann jeden tref­fen – und stellt das Leben oft voll­stän­dig auf den Kopf. Was vie­le nicht wis­sen: Eine klas­si­sche Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung zahlt nur, wenn die Erwerbs­fä­hig­keit ins­ge­samt ein­ge­schränkt ist. Die Grund­fä­hig­keits­ver­si­che­rung greift frü­her. Sie leis­tet bereits dann, wenn genau defi­nier­te kör­per­li­che oder geis­ti­ge Fähig­kei­ten nicht mehr aus­ge­übt wer­den kön­nen – unab­hän­gig von Beruf oder Ursa­che. Ob durch einen Unfall, eine chro­ni­sche Erkran­kung oder eine plötz­lich auf­tre­ten­de Ein­schrän­kung: Die finan­zi­el­le Unter­stüt­zung kann im Ernst­fall den ent­schei­den­den Unter­schied machen. Beson­ders für Men­schen mit erhöh­tem Risi­ko, hand­werk­li­che Beru­fe oder psy­cho­the­ra­peu­ti­scher Vor­ge­schich­te ist die­se Ver­si­che­rung eine durch­dach­te Ergän­zung – oft sogar die ein­zig rea­li­sier­ba­re Absi­che­rung.

Das Wich­tigs­te im Über­blick

  • Frü­her Schutz: Leis­tung bereits bei Ver­lust ein­zel­ner Fähig­kei­ten – z. B. Gehen, Hören, Ste­hen oder Schrei­ben

  • Unab­hän­gig vom Beruf: Es zählt nur, ob die Fähig­keit vor­han­den ist – nicht, ob Sie arbei­ten kön­nen

  • Finan­zi­el­le Sicher­heit: Monat­li­che Ren­te oder Ein­mal­zah­lung bei dau­er­haf­tem Fähig­keits­ver­lust

  • Ein­fa­cher Zugang: Oft weni­ger Gesund­heits­fra­gen als bei der Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung

  • Auch für Kin­der & Haus­frau­en: Schutz unab­hän­gig von Erwerbs­tä­tig­keit mög­lich

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Was leis­tet eine Grund­fä­hig­keits­ver­si­che­rung genau?

Die Grund­fä­hig­keits­ver­si­che­rung deckt den Ver­lust kör­per­li­cher oder geis­ti­ger Fähig­kei­ten ab, die für den All­tag unver­zicht­bar sind. Die Leis­tun­gen sind nicht an eine beruf­li­che Tätig­keit gekop­pelt, son­dern an exakt defi­nier­te Ein­schrän­kun­gen. Das bedeu­tet: Wenn eine oder meh­re­re die­ser Fähig­kei­ten dau­er­haft ver­lo­ren gehen, zahlt der Ver­si­che­rer eine monat­li­che Ren­te – unab­hän­gig davon, ob Sie wei­ter­hin arbei­ten kön­nen.

Die Fähig­keit, sich eigen­stän­dig fort­zu­be­we­gen, zählt zu den wich­tigs­ten All­tags­funk­tio­nen. Bereits das Unver­mö­gen, 400 Meter ohne Pau­se zurück­zu­le­gen oder 10 Minu­ten ste­hen zu kön­nen, löst eine Leis­tungs­pflicht aus. Beson­ders rele­vant für kör­per­lich akti­ve Beru­fe – aber auch im Pri­vat­le­ben führt der Ver­lust die­ser Fähig­kei­ten zu erheb­li­chen Ein­schrän­kun­gen.

  • Gehen von weni­ger als 400 m trotz Pau­se

  • Ste­hen ohne Abstüt­zen unter 10 Minu­ten

  • Trep­pen­stei­gen über 12 Stu­fen nicht mög­lich

Ein Hör­ver­lust ab 60 Dezi­bel auf bei­den Ohren oder der Ver­lust der Sprach­fä­hig­keit bedeu­tet im All­tag wie im Berufs­le­ben einen erheb­li­chen Nach­teil. Die Ver­si­che­rung greift auch, wenn die Ver­stän­di­gung dau­er­haft nicht mehr mög­lich ist – unab­hän­gig vom Grund.

  • Schwer­hö­rig­keit ≥ 75 % beid­sei­tig oder ≥ 60 dB

  • Kei­ne ver­ständ­li­che Kom­mu­ni­ka­ti­on mehr mög­lich

Ob im Büro oder im Hand­werk – ohne funk­tio­nie­ren­de Hän­de und Arme ist kaum eine Tätig­keit mög­lich. Wer z. B. kei­ne fünf Wör­ter mit je zehn Buch­sta­ben mehr schrei­ben kann oder sei­nen Arm nicht heben kann, erhält finan­zi­el­le Unter­stüt­zung durch die Poli­ce.

  • Kein beid­hän­di­ges Schrei­ben von 5 Wör­tern mög­lich

  • Kein Anhe­ben des Arms in Schul­ter­hö­he für 10 Sek.

  • Kein Grei­fen oder Hal­ten eines Gla­ses für 5 Minu­ten

Die Fähig­keit zu sehen und das Gleich­ge­wicht zu hal­ten, sind zen­tra­le Funk­tio­nen für Selbst­stän­dig­keit und Sicher­heit. Auch hier sind die Aus­lö­ser klar defi­niert – z. B. durch Blind­heit, star­ke Seh­einschrän­kun­gen oder eine unfall­be­ding­te Gleich­ge­wichts­stö­rung.

  • Seh­ver­lust bis zur defi­nier­ten Blind­heit

  • Gleich­ge­wichts­stö­run­gen mit Unfall­ri­si­ko

  • Unfä­hig­keit, eine Lei­ter sicher zu betre­ten

Kogni­ti­ve Ein­schrän­kun­gen wie Ver­lust von Ori­en­tie­rung, Kon­zen­tra­ti­on oder Merk­fä­hig­keit betref­fen zuneh­mend auch jün­ge­re Men­schen. Wenn All­tags­auf­ga­ben nicht mehr bewäl­tigt wer­den kön­nen, greift die Ver­si­che­rung – unab­hän­gig von der Ursa­che.

  • Gedächt­nis- oder Ori­en­tie­rungs­ver­lust

  • Ein­ge­schränk­te Hand­lungs­pla­nung im All­tag

  • Beein­träch­tig­te Auf­merk­sam­keit oder Kon­zen­tra­ti­on

Kon­kre­te Aus­lö­ser und typi­sche Situa­tio­nen aus der Pra­xis

Was löst eine Leis­tung aus – und wie funk­tio­niert der Nach­weis?

Die Grund­fä­hig­keits­ver­si­che­rung leis­tet, wenn eine oder meh­re­re fest­ge­leg­te Fähig­kei­ten dau­er­haft ver­lo­ren gehen – unab­hän­gig davon, ob Sie Ihren Beruf wei­ter aus­üben oder ob ein Unfall, eine Krank­heit oder eine ande­re Ursa­che dahin­ter­steckt. Ent­schei­dend ist: Der Ver­lust muss den ver­trag­lich fest­ge­leg­ten Kri­te­ri­en ent­spre­chen. Die­se Kri­te­ri­en sind klar mess­bar und machen die Leis­tungs­prü­fung trans­pa­rent.

Ob durch einen schwe­ren Unfall, eine chro­ni­sche Krank­heit oder eine plötz­lich auf­tre­ten­de Ein­schrän­kung – sobald Sie eine der ver­si­cher­ten Grund­fä­hig­kei­ten gemäß den Bedin­gun­gen nicht mehr aus­üben kön­nen, zahlt die Ver­si­che­rung. Die Defi­ni­tio­nen sind dabei kon­kret: Wenn Sie z. B. kei­ne Trep­pe mit 12 Stu­fen mehr bewäl­ti­gen kön­nen, Ihren Arm nicht mehr über Schul­ter­hö­he heben kön­nen oder ein Was­ser­glas nicht län­ger hal­ten kön­nen, liegt ein ver­si­cher­ter Fall vor. Die­se Klar­heit macht die Grund­fä­hig­keits­ver­si­che­rung beson­ders inter­es­sant für Men­schen, die eine schnel­le und nach­voll­zieh­ba­re Leis­tungs­zu­sa­ge im Ernst­fall erwar­ten.

Die Beweis­füh­rung erfolgt in der Regel durch ärzt­li­che Gut­ach­ten oder offi­zi­el­le Beschei­ni­gun­gen – etwa bei einer ent­zo­ge­nen Fahr­erlaub­nis aus gesund­heit­li­chen Grün­den oder bei nach­ge­wie­se­nem Hör­ver­lust. Die Ursa­che selbst spielt dabei kei­ne Rol­le: Es ist uner­heb­lich, ob der Ver­lust durch eine Krank­heit, einen Unfall oder eine ange­bo­re­ne Schwä­che ein­ge­tre­ten ist. Wich­tig ist nur, dass die ver­ein­bar­ten Kri­te­ri­en erfüllt sind.

Typi­sche Aus­lö­ser für eine Leis­tung

  • Gehen: Sie kön­nen kei­ne 400 Meter mehr selbst­stän­dig und ohne Unter­bre­chung bewäl­ti­gen – auch nicht mit kur­zen Pau­sen

  • Hören: Der Hör­ver­lust liegt bei min­des­tens 75 % auf bei­den Ohren – alter­na­tiv über 60 Dezi­bel Hör­min­de­rung

  • Auto­fah­ren: Die Fahr­erlaub­nis wur­de aus gesund­heit­li­chen Grün­den dau­er­haft ent­zo­gen

  • Spre­chen: Sie kön­nen kei­ne ver­ständ­li­chen Wor­te mehr bil­den – z. B. nach einem Schlag­an­fall oder neu­ro­lo­gi­schen Aus­fäl­len

  • Gleich­ge­wicht: Das Bestei­gen von Lei­tern oder Gerüs­ten ist mit erheb­lich erhöh­tem Unfall­ri­si­ko ver­bun­den

  • Hän­de: Sie kön­nen mit kei­ner Hand mehr fünf Wör­ter mit zehn Buch­sta­ben schrei­ben oder ein Was­ser­glas gezielt grei­fen und hal­ten

Bei­spiel aus der Pra­xis:
Ein selbst­stän­di­ger Flie­sen­le­ger ver­liert infol­ge eines Arbeits­un­falls die Fähig­keit, län­ger zu ste­hen und sei­ne rech­te Hand zu belas­ten. Obwohl er sei­nen Beruf in Tei­len noch aus­üben könn­te, erhält er eine monat­li­che Ren­te aus der Grund­fä­hig­keits­ver­si­che­rung – weil die ver­si­cher­ten Fähig­kei­ten nach­weis­lich ver­lo­ren gin­gen.

Men­schen, für die der Schutz ent­schei­dend sein kann

Wer pro­fi­tiert beson­ders von einer Grund­fä­hig­keits­ver­si­che­rung?

Nicht jeder bekommt pro­blem­los eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung – und nicht jeder braucht sie zwin­gend. Eine Grund­fä­hig­keits­ver­si­che­rung kann für vie­le Men­schen eine leis­tungs­star­ke, oft sogar ein­zi­ge Mög­lich­keit sein, sich gegen Ein­schrän­kun­gen im All­tag abzu­si­chern. Wel­che Ziel­grup­pen beson­ders pro­fi­tie­ren, zeigt der Über­blick.

Die Grund­fä­hig­keits­ver­si­che­rung ist mehr als nur eine Not­lö­sung – sie ist für vie­le Men­schen eine cle­ve­re Absi­che­rung gegen lebens­ver­än­dern­de Risi­ken. Beson­ders Men­schen mit hand­werk­li­chen oder kör­per­lich for­dern­den Beru­fen haben häu­fig ein erhöh­tes Risi­ko für den Ver­lust bestimm­ter Fähig­kei­ten wie Ste­hen, Heben oder Gleich­ge­wicht. Für sie ist der Schutz ein logi­scher Bau­stein der per­sön­li­chen Vor­sor­ge.

Auch für Eltern, die sich um Kin­der küm­mern, sowie für Men­schen ohne Erwerbs­tä­tig­keit – wie Haus­frau­en oder Haus­män­ner – bie­tet die Grund­fä­hig­keits­ver­si­che­rung einen Schutz, der durch klas­si­sche Poli­cen nicht abge­deckt ist. Eben­so inter­es­sant: Für Kin­der ab drei Jah­ren kann der Schutz abge­schlos­sen wer­den – oft noch ohne Vor­er­kran­kun­gen und mit ein­fa­cher Gesund­heits­prü­fung. Das schafft Sicher­heit für Fami­li­en, die im Fall einer Erkran­kung oder eines Unfalls nicht vor dem finan­zi­el­len Abgrund ste­hen wol­len.

Wer psy­cho­the­ra­peu­ti­sche Vor­er­kran­kun­gen hat oder bereits ein­mal eine BU abge­lehnt bekam, fin­det in der Grund­fä­hig­keits­ver­si­che­rung häu­fig eine bes­se­re Annah­me­quo­te und weni­ger stren­ge Gesund­heits­fra­gen. Auch für Aka­de­mi­ker oder Ange­stell­te mit sit­zen­der Tätig­keit, die nicht schwer kör­per­lich arbei­ten, kann sich ein Schutz loh­nen – denn auch sie sind nicht davor gefeit, eine Fähig­keit wie Hören, Sehen oder Schrei­ben zu ver­lie­ren.

Wer pro­fi­tiert beson­ders:

  • Hand­wer­ker & kör­per­lich Täti­ge: Hohe Wahr­schein­lich­keit für Ein­schrän­kun­gen bei Bewe­gung, Belas­tung, Gleich­ge­wicht

  • Haus­frau­en & Haus­män­ner: Kein Beruf – aber Absi­che­rung bei Ein­schrän­kun­gen im All­tag mög­lich

  • Eltern & Fami­li­en: Schutz für Kin­der ab dem 3. Lebens­jahr – oft mit ein­fa­cher Annah­me

  • Men­schen mit Vor­er­kran­kun­gen: Leich­te­re Auf­nah­me bei psy­chi­schen Vor­er­kran­kun­gen oder Ableh­nung einer BU

  • Aka­de­mi­ker & Ange­stell­te: Schutz bei geis­ti­gen oder sen­so­ri­schen Ein­schrän­kun­gen trotz wei­ter­hin mög­li­cher Berufs­aus­übung

Wei­te­re wich­ti­ge Absi­che­run­gen bei gesund­heit­li­chen Risi­ken

Was Sie zusätz­lich ken­nen soll­ten

Die Grund­fä­hig­keits­ver­si­che­rung ist ein star­ker Bau­stein für Ihre per­sön­li­che Absi­che­rung. Je nach Lebens­si­tua­ti­on kann es sinn­voll sein, die­sen Schutz mit wei­te­ren Poli­cen zu ergän­zen oder zu ver­glei­chen. Die fol­gen­den Ver­si­che­run­gen bie­ten ent­we­der eine Alter­na­ti­ve oder decken angren­zen­de Risi­ken ab. Wer sich umfas­send absi­chern möch­te, soll­te die­se Pro­duk­te mit in die Über­le­gung ein­be­zie­hen.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung

Die BU zählt zu den bekann­tes­ten Absi­che­run­gen für das Ein­kom­men. Sie greift, wenn Sie Ihren Beruf dau­er­haft nicht mehr aus­üben kön­nen – unab­hän­gig von der Ursa­che. Erfah­ren Sie, wann eine BU sinn­voll ist, wo die Unter­schie­de zur Grund­fä­hig­keits­ver­si­che­rung lie­gen und was Sie beim Abschluss beach­ten soll­ten.

private Unfallversicherung

Pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung

Die Unfall­ver­si­che­rung leis­tet bei dau­er­haf­ten Beein­träch­ti­gun­gen nach einem Unfall – im All­tag oder in der Frei­zeit. Sie ist beson­ders rele­vant für Men­schen mit akti­vem Lebens­stil, bie­tet aber kei­nen Schutz bei Krank­hei­ten. Lesen Sie, wie sich der Leis­tungs­um­fang von dem der Grund­fä­hig­keits­ver­si­che­rung unter­schei­det.

Dread disease versicherung

Dread Dise­a­se Ver­si­che­rung

Die­se Ver­si­che­rung zahlt eine ein­ma­li­ge Kapi­tal­leis­tung bei Dia­gno­se schwe­rer Erkran­kun­gen wie Krebs, Herz­in­farkt oder Schlag­an­fall. Beson­ders für Selbst­stän­di­ge und Fami­li­en inter­es­sant, wenn schnell hohe Aus­ga­ben auf sie zukom­men. Ein ergän­zen­der Schutz mit ande­rer Aus­zah­lungs­lo­gik.

Wann der Ver­lust einer Fähig­keit beson­ders spür­bar wird

Typi­sche Fäl­le, in denen die Grund­fä­hig­keits­ver­si­che­rung greift

Was im gesun­den Zustand selbst­ver­ständ­lich erscheint, kann durch einen Unfall oder eine Erkran­kung plötz­lich unmög­lich wer­den: Ste­hen, Schrei­ben, Hören oder Auto­fah­ren. Wenn sol­che Fähig­kei­ten ver­lo­ren gehen, bringt das oft nicht nur kör­per­li­che Belas­tung mit sich – auch All­tag und Ein­kom­men gera­ten unter Druck. Die fol­gen­den Bei­spie­le zei­gen, in wel­chen Situa­tio­nen die Grund­fä­hig­keits­ver­si­che­rung kon­kret leis­tet und wie sich die Fol­gen im All­tag bemerk­bar machen.

Ste­hen nicht mehr mög­lich

Ein Pfle­ge­hel­fer erlei­det einen Band­schei­ben­vor­fall mit Ner­ven­schä­di­gung. Die Fol­ge: Er kann nicht län­ger als 5 Minu­ten ste­hen – auch mit Unter­stüt­zung oder Pau­sen nicht. Eine Rück­kehr in den Beruf ist nur ein­ge­schränkt mög­lich, kör­per­lich ein­fa­che Tätig­kei­ten sind eben­falls erschwert. Die Grund­fä­hig­keits­ver­si­che­rung über­nimmt eine monat­li­che Ren­te, da das defi­nier­te Kri­te­ri­um erfüllt ist.

Auto­fah­ren dau­er­haft nicht erlaubt

Eine Ver­si­cher­te ent­wi­ckelt eine schwe­re Augen­er­kran­kung, die zum Ent­zug der Fahr­erlaub­nis führt. Die ärzt­li­che Pro­gno­se ist ein­deu­tig: Kein Wie­der­erhalt des Füh­rer­scheins. Da „Auto­fah­ren kön­nen“ als ver­si­cher­te Grund­fä­hig­keit gilt, greift die Ver­si­che­rung – auch wenn sie ihren Beruf im Home­of­fice fort­set­zen könn­te.

Nach Krebs kör­per­lich ein­ge­schränkt

Ein Ange­stell­ter erkrankt an Leuk­ämie. Nach der The­ra­pie bleibt eine schwe­re Erschöp­fung sowie ein­ge­schränk­te Bewe­gungs­fä­hig­keit zurück. Er kann nicht mehr über län­ge­re Zeit sit­zen oder schrei­ben. Da meh­re­re defi­nier­te Grund­fä­hig­kei­ten betrof­fen sind, greift die Poli­ce – unab­hän­gig davon, ob eine Berufs­un­fä­hig­keit vor­liegt.

Ver­tie­fen­de Infor­ma­tio­nen für Ihre Ent­schei­dungs­fin­dung

Was Sie schon immer über die Grund­fä­hig­keits­ver­si­che­rung wis­sen woll­ten

Die Grund­fä­hig­keits­ver­si­che­rung leis­tet bei Ver­lust klar defi­nier­ter Fähig­kei­ten wie Sehen, Gehen oder Schrei­ben – unab­hän­gig von Beruf oder Ein­kom­men. Die Erwerbs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung greift nur, wenn Sie gar kei­ner Tätig­keit mehr nach­ge­hen kön­nen. Die Grund­fä­hig­keits­ver­si­che­rung greift also frü­her und kon­kre­ter.

Ja, sie kann eine wert­vol­le Ergän­zung sein. Wäh­rend die BU bei beruf­li­cher Ein­schrän­kung zahlt, springt die Grund­fä­hig­keits­ver­si­che­rung zusätz­lich ein, wenn eine bestimm­te Fähig­keit dau­er­haft aus­fällt. Bei­de Leis­tun­gen kön­nen par­al­lel bezo­gen wer­den.

Die Ursa­che ist grund­sätz­lich egal – ob Unfall, Krank­heit oder ein ande­rer Aus­lö­ser. Ent­schei­dend ist allein, ob die ver­si­cher­te Fähig­keit nach den Bedin­gun­gen dau­er­haft nicht mehr aus­ge­übt wer­den kann.

In der Regel durch ein ärzt­li­ches Gut­ach­ten oder offi­zi­el­le Doku­men­te – etwa bei einer ent­zo­ge­nen Fahr­erlaub­nis oder dia­gnos­ti­zier­tem Hör­ver­lust. Die Ver­si­che­rer defi­nie­ren kla­re Leis­tungs­aus­lö­ser, was die Prü­fung trans­pa­rent und nach­voll­zieh­bar macht.

Nicht direkt – die Grund­fä­hig­keits­ver­si­che­rung zahlt nicht bei psy­chi­scher Dia­gno­se, son­dern bei kon­kret beein­träch­tig­ten kogni­ti­ven Fähig­kei­ten wie Kon­zen­tra­ti­on, Gedächt­nis oder Ori­en­tie­rung. Die­se müs­sen objek­tiv ein­ge­schränkt sein.

Sie ist in der Regel deut­lich güns­ti­ger als eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung – vor allem für kör­per­lich täti­ge Beru­fe oder Men­schen mit Vor­er­kran­kun­gen. Die Bei­trä­ge hän­gen von Ein­tritts­al­ter, Beruf, Lauf­zeit und Leis­tungs­um­fang ab.

Ja, bereits ab dem 3. Lebens­jahr ist ein Abschluss mög­lich. Das bie­tet zwei Vor­tei­le: Güns­ti­ge Bei­trä­ge durch frü­hes Ein­tritts­al­ter und meist kei­ne rele­van­ten Vor­er­kran­kun­gen – ide­al für Eltern, die früh vor­sor­gen möch­ten.

Die Zah­lung erfolgt so lan­ge, wie die Ein­schrän­kung besteht – in der Regel bis zum ver­ein­bar­ten End­al­ter (z. B. 67 Jah­re). Alter­na­tiv kön­nen auch Ein­mal­zah­lun­gen ver­ein­bart wer­den, abhän­gig vom Tarif.

Wei­te­re Mög­lich­kei­ten zur geziel­ten Gesund­heits­vor­sor­ge

Die­se The­men könn­ten Sie eben­falls inter­es­sie­ren

Wer sich für eine Grund­fä­hig­keits­ver­si­che­rung inter­es­siert, denkt häu­fig wei­ter – etwa an Absi­che­run­gen für die eige­nen Kin­der, an Zusatz­leis­tun­gen im Kran­ken­haus oder an den Pfle­ge­fall im Alter. Die fol­gen­den drei The­men sind nicht nur logisch ver­knüpft, son­dern bie­ten sinn­vol­le Ergän­zun­gen zur finan­zi­el­len Vor­sor­ge im Krank­heits­fall.

Grundfaehigkeitsversicherung Kinder

Grund­fä­hig­keits­ver­si­che­rung für Kin­der

Bereits ab dem 3. Lebens­jahr kön­nen Eltern ihren Kin­dern die­sen wich­ti­gen Schutz ermög­li­chen. Gera­de bei Kin­dern ohne Vor­er­kran­kun­gen sind die Bedin­gun­gen beson­ders güns­tig – bei gleich­zei­tig hohem Bedarf im Ernst­fall. Die Poli­ce kann den finan­zi­el­len Spiel­raum in der Fami­lie sichern, wenn ein Kind schwer erkrankt oder eine Fähig­keit dau­er­haft ver­liert.

krankenhauszusatzversicherung

Kran­ken­haus­zu­satz­ver­si­che­rung

Ob nach Unfall oder Krank­heit: Wer im Kran­ken­haus liegt, will gut ver­sorgt sein. Eine Kran­ken­haus­zu­satz­ver­si­che­rung ermög­licht Chef­arzt­be­hand­lung, Ein­zel­zim­mer und ver­kürz­te War­te­zei­ten. Eine sinn­vol­le Ergän­zung, wenn der gesund­heit­li­che Ernst­fall schon durch die Grund­fä­hig­keits­ver­si­che­rung abge­deckt ist.

pflegezusatzversicherung

Pfle­ge­zu­satz­ver­si­che­rung

Pfle­ge­be­dürf­tig­keit kann durch die­sel­ben Ursa­chen ent­ste­hen, die auch zum Ver­lust von Grund­fä­hig­kei­ten füh­ren. Eine Pfle­ge­zu­satz­ver­si­che­rung schützt vor den hohen Kos­ten im Pfle­ge­heim oder bei häus­li­cher Pfle­ge. Beson­ders für Men­schen über 40 eine wich­ti­ge Ergän­zung zur Grund­fä­hig­keits­ver­si­che­rung.

Zusam­men­fas­sung

Die Grund­fä­hig­keits­ver­si­che­rung bie­tet finan­zi­el­len Schutz bei dau­er­haf­ten kör­per­li­chen oder geis­ti­gen Ein­schrän­kun­gen – unab­hän­gig davon, ob eine Berufs­un­fä­hig­keit vor­liegt oder nicht. Sie leis­tet, sobald defi­nier­te Fähig­kei­ten wie Gehen, Hören, Spre­chen oder Schrei­ben dau­er­haft ver­lo­ren gehen. Die Ver­si­che­rung eig­net sich beson­ders für Men­schen, die kei­ne Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung bekom­men, einen kör­per­lich for­dern­den Beruf aus­üben oder auch für Kin­der vor­sor­gen möch­ten. Durch die kla­ren Leis­tungs­aus­lö­ser, ver­gleichs­wei­se ein­fa­che Gesund­heits­prü­fung und güns­ti­ge Bei­trä­ge ist sie eine pra­xis­na­he und durch­dach­te Ergän­zung zur per­sön­li­chen Absi­che­rung – vor allem bei Unfall, Krank­heit oder chro­ni­schen Beein­träch­ti­gun­gen.

Wer früh­zei­tig vor­sorgt, sichert sich bes­se­re Bedin­gun­gen – und schafft Klar­heit für den Ernst­fall.

häu­fi­ge Fra­gen

Sobald eine oder meh­re­re defi­nier­te Grund­fä­hig­kei­ten dau­er­haft ver­lo­ren gehen. Das kön­nen z. B. Gehen, Hören, Sehen, Spre­chen oder Schrei­ben sein. Die Ursa­che spielt kei­ne Rol­le – ent­schei­dend ist nur die Ein­schrän­kung selbst.

Die Bei­trä­ge vari­ie­ren je nach Alter, Beruf, Leis­tungs­um­fang und Lauf­zeit. In der Regel ist die Grund­fä­hig­keits­ver­si­che­rung aber deut­lich güns­ti­ger als eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung – beson­ders für kör­per­lich täti­ge Beru­fe.

Die Grund­fä­hig­keits­ver­si­che­rung zahlt bei Ver­lust ein­zel­ner Fähig­kei­ten, unab­hän­gig vom Beruf. Die BU-Ver­si­che­rung hin­ge­gen setzt vor­aus, dass der Beruf dau­er­haft nicht mehr aus­ge­übt wer­den kann – meist zu min­des­tens 50 %.

Zu den bekann­ten Anbie­tern gehö­ren u. a. Cana­da Life, Alli­anz, Nürn­ber­ger, WWK, Die Baye­ri­sche, Swiss Life, Stutt­gar­ter, Signal Iduna und Die Dort­mun­der. Die Leis­tun­gen unter­schei­den sich je nach Tarif deut­lich.