Grund­fä­hig­keits­ver­si­che­rung für Kin­der

Früh­zei­tig schüt­zen, was Ihr Kind ein Leben lang braucht: Sehen, Hören, Gehen, Spre­chen

Grundfaehigkeitsversicherung Kinder

Eltern wün­schen sich für ihre Kin­der vor allem eines: ein gesun­des, selbst­be­stimm­tes Leben. Doch gera­de im Kin­des­al­ter kann eine uner­war­te­te Erkran­kung oder ein Unfall dazu füh­ren, dass grund­le­gen­de Fähig­kei­ten wie Hören, Sehen oder Grei­fen ver­lo­ren gehen – mit weit­rei­chen­den Fol­gen für All­tag, Schu­le und Zukunft. Eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung greift hier meist noch nicht, da Kin­der kei­nen Beruf aus­üben. Die Grund­fä­hig­keits­ver­si­che­rung setzt frü­her an: Sie leis­tet bereits dann, wenn defi­nier­te Fähig­kei­ten dau­er­haft beein­träch­tigt sind – unab­hän­gig vom spä­te­ren Beruf. So sichern Eltern den All­tag und die Zukunft ihres Kin­des bereits ab dem drit­ten Lebens­jahr ver­läss­lich ab.

Das Wich­tigs­te auf einem Blick

  • Frü­her Schutz ab 3 Jah­ren: Ver­si­che­rungs­schutz bereits vor Schul­ein­tritt – ide­al für eine frü­he, lücken­lo­se Absi­che­rung

  • Monat­li­che Ren­te bei Ver­lust wich­ti­ger Fähig­kei­ten: Z. B. Sehen, Hören, Grei­fen, Gehen oder eigen­ver­ant­wort­li­ches Han­deln

  • Opti­on auf Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung: Vie­le Tari­fe bie­ten eine Wech­sel­mög­lich­keit – ohne erneu­te Gesund­heits­prü­fung

  • Ver­ein­fach­te Gesund­heits­fra­gen: Häu­fig sind nur weni­ge Anga­ben nötig – gera­de bei klei­nen Kin­dern ist der Zugang beson­ders ein­fach

  • Ergän­zung zur Kin­der­in­va­li­di­täts- und Unfall­ver­si­che­rung: Schließt gezielt die Lücke zwi­schen Unfall­fol­gen und spä­te­rer Berufs­un­fä­hig­keit

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Wenn all­täg­li­che Fähig­kei­ten plötz­lich ver­lo­ren gehen

Was die Grund­fä­hig­keits­ver­si­che­rung für Ihr Kind leis­tet – und war­um sie so wert­voll ist

Hören, Gehen, Spre­chen, Grei­fen – Fähig­kei­ten, die für Kin­der selbst­ver­ständ­lich sind. Doch was, wenn ein Unfall, eine Krank­heit oder eine Ent­wick­lungs­stö­rung plötz­lich alles ver­än­dert? Die Grund­fä­hig­keits­ver­si­che­rung fängt genau dann auf, was gesetz­li­che und pri­va­te Absi­che­run­gen häu­fig nicht leis­ten. Und sie gibt Eltern die Mög­lich­keit, früh­zei­tig die rich­ti­gen Wei­chen für Sicher­heit und Zukunft ihres Kin­des zu stel­len.

Die Grund­fä­hig­keits­ver­si­che­rung zahlt eine monat­li­che Ren­te, wenn Ihr Kind bestimm­te kör­per­li­che oder geis­ti­ge Fähig­kei­ten ver­liert – dau­er­haft oder für min­des­tens sechs Mona­te. Anders als bei der Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung ist dabei nicht ent­schei­dend, ob ein Beruf aus­ge­übt wird, son­dern ob z. B. Sehen, Hören oder selbst­stän­di­ges Han­deln beein­träch­tigt sind. Die Aus­zah­lung erfolgt unab­hän­gig von der Ursa­che – ob durch Unfall, Krank­heit oder Ent­wick­lungs­stö­rung.

Bei­spie­le für ver­si­cher­te Fähig­kei­ten:

  • Gehen, Trep­pen­stei­gen, Grei­fen, Schrei­ben

  • Sehen und Hören

  • Gleich­ge­wicht hal­ten, eigen­ver­ant­wort­li­ches Han­deln

  • Sit­zen, Spre­chen, Auto­fah­ren (spä­ter rele­vant)

Vie­le Ver­si­che­rer ermög­li­chen den Abschluss ab dem 3. Lebens­jahr. Die Aus­zah­lung erfolgt als monat­li­che Ren­te – steu­er­frei.

Die Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung setzt vor­aus, dass ein Kind oder Jugend­li­cher bereits in Aus­bil­dung oder Beruf steht. Für jün­ge­re Kin­der ist sie also gar nicht abschließ­bar oder greift erst deut­lich spä­ter. Die Grund­fä­hig­keits­ver­si­che­rung hin­ge­gen leis­tet deut­lich frü­her – näm­lich dann, wenn zen­tra­le Fähig­kei­ten ver­lo­ren gehen.

Wich­ti­ge Unter­schie­de:

  • Grund­fä­hig­keits­ver­si­che­rung: Leis­tet bei Ver­lust defi­nier­ter Fähig­kei­ten (z. B. Sehen, Hören, Gehen)

  • Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung: Leis­tet nur bei Ein­schrän­kun­gen im aus­ge­üb­ten oder erlern­ten Beruf

  • Ide­al kom­bi­niert: Vie­le Tari­fe ermög­li­chen spä­ter eine Umwand­lung in eine BU ohne erneu­te Gesund­heits­prü­fung

So sichern Eltern früh­zei­tig ab – und schaf­fen gleich­zei­tig die Opti­on auf einen lücken­lo­sen Berufs­schutz spä­ter im Leben.

Je frü­her, des­to bes­ser – denn gera­de in jun­gen Jah­ren sind die Chan­cen auf einen güns­ti­gen Bei­trag und ein­fa­che Gesund­heits­fra­gen beson­ders hoch. Im Alter von 3 oder 4 Jah­ren lie­gen sel­ten Vor­er­kran­kun­gen vor, sodass Ver­si­che­rer den Antrag meist pro­blem­los anneh­men – ohne Zuschlä­ge oder Aus­schlüs­se.

Das bedeu­tet für Eltern:

  • Früh­zei­ti­ger Schutz bei Erkran­kung oder Unfall

  • Güns­ti­ge Bei­trä­ge durch jun­ges Ein­tritts­al­ter

  • Spä­te­rer Wech­sel in die BU meist ohne erneu­te Gesund­heits­prü­fung

  • Psy­chisch beru­hi­gen­de Sicher­heit für die Fami­lie

Wer heu­te vor­sorgt, sichert nicht nur finan­zi­el­le Unter­stüt­zung, son­dern vor allem eine Sor­ge weni­ger für mor­gen.

Ver­lust, der den All­tag dau­er­haft ver­än­dert

Wel­che Fähig­kei­ten bei Kin­dern ver­si­chert sind – und was das im Ernst­fall bedeu­tet

Ob Grei­fen, Gehen oder Spre­chen – der Ver­lust einer ein­zi­gen Fähig­keit kann für ein Kind mas­si­ve Ein­schrän­kun­gen im All­tag bedeu­ten. Wäh­rend die Schu­le, Hob­bys und das sozia­le Umfeld wei­ter­lau­fen, braucht es auf ein­mal Unter­stüt­zung, The­ra­pie und Umstel­lun­gen im gesam­ten Fami­li­en­le­ben. Eine Grund­fä­hig­keits­ver­si­che­rung erkennt genau sol­che Ein­schnit­te früh­zei­tig und bie­tet finan­zi­el­le Sicher­heit, bevor ande­re Absi­che­run­gen grei­fen.

Die ver­si­cher­ten Fähig­kei­ten in einer Grund­fä­hig­keits­ver­si­che­rung ori­en­tie­ren sich an Funk­tio­nen, die für ein selbst­stän­di­ges Leben uner­läss­lich sind. Schon bei Kin­dern kann eine Ein­schrän­kung durch Unfall, Krank­heit oder eine ange­bo­re­ne Stö­rung auf­tre­ten – mit weit­rei­chen­den Fol­gen. Eine monat­li­che Ren­ten­zah­lung aus der Ver­si­che­rung schafft dann finan­zi­el­len Spiel­raum für The­ra­pie, Betreu­ung, Hilfs­mit­tel oder eine not­wen­di­ge Umstruk­tu­rie­rung im All­tag.

Je nach Tarif und Anbie­ter gel­ten fol­gen­de Fähig­kei­ten als ver­si­cher­bar:

  • Sehen: Bei einem beid­sei­ti­gen Rest­seh­ver­mö­gen von maxi­mal 5 % oder stark ein­ge­schränk­tem Gesichts­feld

  • Hören: Ab einem Hör­ver­lust von 75 % auf bei­den Ohren oder 60 dB Ein­schrän­kung

  • Spre­chen: Wenn die Fähig­keit zur ver­ständ­li­chen Kom­mu­ni­ka­ti­on dau­er­haft ver­lo­ren geht

  • Gehen: Wenn das Kind kei­ne 400 Meter mehr eigen­stän­dig gehen kann – auch nicht mit Pau­se

  • Trep­pen­stei­gen: Eine ein­fa­che Trep­pe (12 Stu­fen) kann nicht mehr ohne Hil­fe bewäl­tigt wer­den

  • Hände/Fingerfertigkeit: Grei­fen, Hal­ten, Schrei­ben oder all­täg­li­che Auf­ga­ben wie Auf­schlie­ßen der Haus­tür sind nicht mehr mög­lich

  • Eigen­ver­ant­wort­li­ches Han­deln: Bei dau­er­haft not­wen­di­ger gesetz­li­cher Betreu­ung nach psy­chi­scher Erkran­kung

  • Gleich­ge­wicht und Koor­di­na­ti­on: Kein siche­res Bestei­gen von Lei­tern, Klet­tern oder Rad­fah­ren mehr mög­lich

  • Auto­fah­ren (optio­nal): Fahr­erlaub­nis dau­er­haft ent­zo­gen oder nicht mehr erteilt – bei z. B. Epi­lep­sie

Die­se Fähig­kei­ten sind bewusst all­tags­nah gewählt – denn Kin­der sind auf ihre Beweg­lich­keit, Wahr­neh­mung und Selbst­stän­dig­keit beson­ders ange­wie­sen, um sich gesund zu ent­wi­ckeln. Bereits eine ein­zel­ne Ein­schrän­kung kann den gewohn­ten Ablauf kom­plett ver­än­dern – nicht nur für das Kind, son­dern für die gan­ze Fami­lie.

Heu­te absi­chern, mor­gen Chan­cen wah­ren

BU-Opti­on und Gesund­heits­fra­gen – war­um frü­he Vor­sor­ge so sinn­voll ist

Wer früh absi­chert, sichert mehr als finan­zi­el­le Unter­stüt­zung: Er ermög­licht dem Kind auch spä­ter wich­ti­ge Optio­nen – selbst wenn die Gesund­heit sich ver­än­dert. Genau dafür bie­ten vie­le Grund­fä­hig­keits­ver­si­che­run­gen eine garan­tier­te Wech­sel­mög­lich­keit in eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung – ohne erneu­te Gesund­heits­prü­fung. Ein ent­schei­den­der Vor­teil, wenn heu­te noch nie­mand abse­hen kann, was mor­gen ist.

Eine der wich­tigs­ten Stär­ken der Grund­fä­hig­keits­ver­si­che­rung für Kin­der liegt in ihrer lang­fris­ti­gen Wir­kung: Vie­le Tari­fe beinhal­ten eine garan­tier­te Wech­sel­op­ti­on in eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung – ganz ohne erneu­te Gesund­heits­prü­fung. Die­se Opti­on wird oft bis zum Alter von 25 oder 30 Jah­ren offen­ge­hal­ten. Das bedeu­tet: Auch wenn sich zwi­schen­zeit­lich Vor­er­kran­kun­gen ent­wi­ckeln, bleibt der Zugang zur BU-Ver­si­che­rung bestehen – ohne Aus­schlüs­se oder Risi­ko­zu­schlä­ge.

Gera­de im Jugend- oder jun­gen Erwach­se­nen­al­ter tre­ten häu­fig ers­te chro­ni­sche Erkran­kun­gen, psy­chi­sche Beschwer­den oder kör­per­li­che Ein­schrän­kun­gen auf, die eine klas­si­sche BU-Annah­me erschwe­ren oder unmög­lich machen wür­den. Eltern, die bereits früh eine Grund­fä­hig­keits­ver­si­che­rung abge­schlos­sen haben, schaf­fen damit nicht nur eine finan­zi­el­le Absi­che­rung im Hier und Jetzt – sie öff­nen auch die Tür zu einem spä­te­ren, voll­wer­ti­gen Berufs­schutz.

Hin­zu kommt: Der Abschluss erfolgt im Kin­des­al­ter oft mit ver­ein­fach­ten oder sehr weni­gen Gesund­heits­fra­gen. Häu­fig genügt ein kur­zer Fra­ge­bo­gen – bei klei­nen Kin­dern sind meist kei­ne kom­ple­xen Gesund­heits­prü­fun­gen erfor­der­lich, weil schlicht noch kei­ne Erkran­kun­gen vor­lie­gen. Genau hier liegt ein ent­schei­den­der Vor­teil:

  • Frü­her Abschluss = bes­se­re Annah­me­chan­cen

  • Ver­ein­fach­te Gesund­heits­prü­fung = weni­ger Risi­ko für spä­te­re Ableh­nung

  • Wech­sel­op­ti­on = Sicher­heit für spä­te­re Berufs­ab­si­che­rung

Wer ehr­lich ant­wor­tet und früh vor­sorgt, gibt sei­nem Kind die bes­ten Vor­aus­set­zun­gen mit – für ein selbst­be­stimm­tes Leben mit Pla­nungs­si­cher­heit.

Wei­te­re sinn­vol­le Absi­che­run­gen für Ihr Kind

Die­se Ver­si­che­run­gen ergän­zen den Schutz durch die Grund­fä­hig­keits­ver­si­che­rung

Die Grund­fä­hig­keits­ver­si­che­rung schützt Ihr Kind bei schwe­ren gesund­heit­li­chen Ein­schnit­ten – unab­hän­gig von Beruf oder Erwerbs­fä­hig­keit. Doch gera­de bei Kin­dern lohnt es sich, noch umfas­sen­der zu den­ken. Ob Unfall­fol­gen, dau­er­haf­te Inva­li­di­tät oder der Über­gang in die Berufs­welt: Die­se ergän­zen­den Absi­che­run­gen grei­fen dort, wo ande­re Leis­tun­gen enden – und las­sen sich sinn­voll mit der Grund­fä­hig­keits­ver­si­che­rung kom­bi­nie­ren.

Kin­der­un­fall­ver­si­che­rung

Kinderunfallversicherung

Ob beim Klet­tern, Spie­len oder Rad­fah­ren: Ein Unfall ist schnell pas­siert. Die Kin­der­un­fall­ver­si­che­rung schützt bei blei­ben­den Schä­den mit Kapi­tal­leis­tung oder monat­li­cher Ren­te – und ergänzt damit ide­al die Grund­fä­hig­keits­ver­si­che­rung.

Kin­der­in­va­li­di­täts­ver­si­che­rung

Kinderinvaliditaetsversicherung

Eine Inva­li­di­tät kann sich aus Krank­heit oder Unfall erge­ben – unab­hän­gig von einer bestimm­ten Fähig­keit. Die Kin­der­in­va­li­di­täts­ver­si­che­rung leis­tet bei aner­kann­ter Schwer­be­hin­de­rung und bie­tet lang­fris­ti­ge Sicher­heit für das gan­ze Leben.

Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung für Schü­ler

Schueler-BU

Sobald das Schul­al­ter erreicht ist, lohnt sich der Blick auf eine frü­he BU-Absi­che­rung. Vie­le Tari­fe bie­ten güns­ti­ge Bei­trä­ge und gute Annah­me­chan­cen – beson­ders dann, wenn vor­her bereits eine Grund­fä­hig­keits­ver­si­che­rung besteht.

Schutz bei Krank­heit – nicht nur bei Unfäl­len

Was pas­siert, wenn Ihr Kind dau­er­haft erkrankt?

Nicht nur Unfäl­le ver­än­dern das Leben eines Kin­des. Auch eine Krank­heit kann dazu füh­ren, dass grund­le­gen­de Fähig­kei­ten ver­lo­ren gehen. Genau hier greift die Grund­fä­hig­keits­ver­si­che­rung – lan­ge bevor ande­re Absi­che­run­gen über­haupt leis­tungs­pflich­tig wer­den.

Wäh­rend Unfall­ver­si­che­run­gen oft nur bei kör­per­lich sicht­ba­ren Ver­let­zun­gen zah­len, bie­tet die Grund­fä­hig­keits­ver­si­che­rung auch bei Erkran­kun­gen Schutz. Das ist beson­ders rele­vant bei chro­ni­schen oder neu­ro­lo­gi­schen Dia­gno­sen, die den All­tag lang­fris­tig ein­schrän­ken: Epi­lep­sie, Dia­be­tes, Mus­kel­er­kran­kun­gen, Auto­im­mun­stö­run­gen oder psy­chi­sche Belas­tun­gen.

Wenn durch eine sol­che Krank­heit bei­spiels­wei­se das Sehen, das Gleich­ge­wicht, die Fin­ger­fer­tig­keit oder das eigen­ver­ant­wort­li­che Han­deln beein­träch­tigt wird, zahlt die Ver­si­che­rung eine monat­li­che Ren­te – unab­hän­gig von der Ursa­che.

Ein Bei­spiel: Wird bei einem Kind eine Epi­lep­sie dia­gnos­ti­ziert und infol­ge­des­sen der Füh­rer­schein spä­ter dau­er­haft nicht erteilt oder ent­zo­gen, greift der Ver­si­che­rungs­schutz bei vie­len Tari­fen. Glei­ches gilt für moto­ri­sche Stö­run­gen, bei denen das Grei­fen, Schrei­ben oder Trep­pen­stei­gen dau­er­haft ein­ge­schränkt ist.

Eltern erhal­ten damit finan­zi­el­le Unter­stüt­zung für The­ra­pien, Pfle­ge oder einen ange­pass­ten All­tag – und müs­sen sich nicht zusätz­lich mit kom­ple­xen Leis­tungs­be­din­gun­gen ande­rer Ver­si­che­run­gen aus­ein­an­der­set­zen.

Früh star­ten lohnt sich – auch beim Bei­trag

Was kos­tet eine Grund­fä­hig­keits­ver­si­che­rung für Kin­der?

Je jün­ger das Kind beim Abschluss, des­to güns­ti­ger ist der Bei­trag – und des­to wahr­schein­li­cher ist die Annah­me ohne Ein­schrän­kun­gen. Trotz­dem fra­gen sich vie­le Eltern: Was muss ich monat­lich ein­pla­nen?

Die Bei­trä­ge einer Grund­fä­hig­keits­ver­si­che­rung für Kin­der hän­gen von ver­schie­de­nen Fak­to­ren ab:

  • Alter des Kin­des beim Abschluss

  • Gewünsch­te Ren­ten­hö­he im Leis­tungs­fall

  • Tarif­aus­wahl und Leis­tungs­um­fang

  • Gesund­heits­zu­stand (ver­ein­facht geprüft)

In der Pra­xis bedeu­tet das: Für ein gesun­des Kind im Alter von 3–6 Jah­ren lie­gen die Bei­trä­ge je nach Anbie­ter und Ren­ten­hö­he meist zwi­schen 25 € und 35 € im Monat – bei einer monat­li­chen Ren­te von 1.000 bis 1.500 Euro im Leis­tungs­fall.

Wer sich für eine höhe­re Absi­che­rung ent­schei­det (z. B. 2.000 € oder mehr), zahlt ent­spre­chend mehr – wobei vie­le Ver­si­che­rer Staf­fel­mo­del­le oder Nach­ver­si­che­rungs­mög­lich­kei­ten anbie­ten.

Ein gro­ßer Vor­teil: Wird die Poli­ce im Klein­kind­al­ter abge­schlos­sen, erfolgt die Gesund­heits­prü­fung meist mit nur weni­gen Fra­gen. Damit ist das Risi­ko gering, dass Aus­schlüs­se oder Risi­ko­zu­schlä­ge ver­ein­bart wer­den – und der Ver­si­che­rungs­schutz bleibt auch bei spä­te­ren Erkran­kun­gen bestehen.

Zusätz­lich wich­tig: Vie­le Ver­si­che­rer bie­ten güns­ti­ge Kom­bi­na­tio­nen mit BU-Opti­on oder Nach­ver­si­che­rungs­rech­ten – ohne dass der Bei­trag nach­träg­lich steigt.

Wer heu­te han­delt, sichert sich güns­ti­ge Bedin­gun­gen für mor­gen – und ver­schafft dem Kind ein star­kes Fun­da­ment für ein selbst­stän­di­ges Leben.

Sinn­vol­le Ergän­zun­gen für einen umfas­sen­den Schutz

Die­se Ver­si­che­run­gen run­den die Vor­sor­ge für Ihr Kind opti­mal ab

Die Grund­fä­hig­keits­ver­si­che­rung ist ein star­ker Bau­stein – doch sie deckt nicht alle Risi­ken im All­tag und in der Ent­wick­lung eines Kin­des ab. Beson­ders The­men wie Zäh­ne, sta­tio­nä­re Behand­lun­gen oder die grund­sätz­li­che Absi­che­rungs­stra­te­gie wer­fen bei vie­len Eltern Fra­gen auf. Mit den fol­gen­den Ange­bo­ten schaf­fen Sie zusätz­li­che Sicher­heit – indi­vi­du­ell, fle­xi­bel und genau dort, wo die gesetz­li­che Ver­sor­gung oft nicht aus­reicht.

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Wich­ti­ge Ver­si­che­run­gen für Kin­der

Wel­che Ver­si­che­run­gen braucht ein Kind wirk­lich? Von Unfall bis Zahn­be­hand­lung – wir zei­gen, wel­che Absi­che­run­gen sinn­voll sind, ab wann sie grei­fen und wor­auf Sie ach­ten soll­ten.

Zahnzusatzversicherung-Kinder

Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung für Kin­der

Kie­fer­or­tho­pä­die, Fül­lun­gen, Zahn­ersatz – vie­le Leis­tun­gen wer­den von der Kas­se nur teil­wei­se über­nom­men. Eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung für Kin­der schützt vor hohen Eigen­kos­ten und ist bereits im Grund­schul­al­ter abschließ­bar.

Krankenhauszusatzversicherung-Kinder

Kran­ken­haus­zu­satz­ver­si­che­rung für Kin­der

Ein Kran­ken­haus­auf­ent­halt ist für Kin­der immer belas­tend. Mit einer Zusatz­ver­si­che­rung sichern Sie bes­se­re Leis­tun­gen, Unter­brin­gung im Ein­zel­zim­mer und Behand­lung durch Chef­ärz­te – auch für Ihr Kind.

Zusam­men­fas­sung

Kin­der sind neu­gie­rig, aktiv und vol­ler Ent­de­cker­freu­de – doch genau das birgt auch Risi­ken. Die Grund­fä­hig­keits­ver­si­che­rung bie­tet Eltern die Mög­lich­keit, ihr Kind früh­zei­tig gegen den Ver­lust wich­ti­ger kör­per­li­cher oder geis­ti­ger Fähig­kei­ten abzu­si­chern. Sie greift unab­hän­gig davon, ob ein Unfall, eine Krank­heit oder eine Ent­wick­lungs­stö­rung zugrun­de liegt – und leis­tet dort, wo ande­re Absi­che­run­gen wie Unfall- oder Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung (noch) nicht grei­fen.

Ein wei­te­rer Vor­teil: Vie­le Tari­fe ermög­li­chen eine spä­te­re Umwand­lung in eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung ohne neue Gesund­heits­prü­fung. Wer früh vor­sorgt, sichert sei­nem Kind finan­zi­el­le Unter­stüt­zung, ver­läss­li­che Plan­bar­keit und lang­fris­ti­ge Hand­lungs­spiel­räu­me – und gewinnt selbst das beru­hi­gen­de Gefühl, vor­ge­sorgt zu haben.

häu­fi­ge Fra­gen

Die meis­ten Anbie­ter ermög­li­chen den Abschluss ab dem 3. Lebens­jahr – man­che sogar schon ab 6 Mona­ten. Je jün­ger das Kind, des­to ein­fa­cher die Gesund­heits­prü­fung und güns­ti­ger der Bei­trag.

Ja, die Leis­tung erfolgt unab­hän­gig von der Ursa­che – ob durch Unfall, Krank­heit oder psy­chi­sche Ein­schrän­kung. Ent­schei­dend ist, ob die defi­nier­te Fähig­keit dau­er­haft beein­träch­tigt ist.

Vie­le Tari­fe bie­ten eine garan­tier­te Wech­sel­op­ti­on in eine BU-Ver­si­che­rung – ohne erneu­te Gesund­heits­prü­fung. Damit ist Ihr Kind auch für spä­ter gut abge­si­chert.

Ja – aber bei klei­nen Kin­dern sind die­se meist stark ver­ein­facht. Ehr­li­che und voll­stän­di­ge Anga­ben sind wich­tig, damit der Ver­si­che­rungs­schutz im Leis­tungs­fall nicht gefähr­det ist.