Grundfähigkeitsversicherung für Kinder
Frühzeitig schützen, was Ihr Kind ein Leben lang braucht: Sehen, Hören, Gehen, Sprechen
Eltern wünschen sich für ihre Kinder vor allem eines: ein gesundes, selbstbestimmtes Leben. Doch gerade im Kindesalter kann eine unerwartete Erkrankung oder ein Unfall dazu führen, dass grundlegende Fähigkeiten wie Hören, Sehen oder Greifen verloren gehen – mit weitreichenden Folgen für Alltag, Schule und Zukunft. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung greift hier meist noch nicht, da Kinder keinen Beruf ausüben. Die Grundfähigkeitsversicherung setzt früher an: Sie leistet bereits dann, wenn definierte Fähigkeiten dauerhaft beeinträchtigt sind – unabhängig vom späteren Beruf. So sichern Eltern den Alltag und die Zukunft ihres Kindes bereits ab dem dritten Lebensjahr verlässlich ab.
Das Wichtigste auf einem Blick
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Wenn alltägliche Fähigkeiten plötzlich verloren gehen
Was die Grundfähigkeitsversicherung für Ihr Kind leistet – und warum sie so wertvoll ist
Hören, Gehen, Sprechen, Greifen – Fähigkeiten, die für Kinder selbstverständlich sind. Doch was, wenn ein Unfall, eine Krankheit oder eine Entwicklungsstörung plötzlich alles verändert? Die Grundfähigkeitsversicherung fängt genau dann auf, was gesetzliche und private Absicherungen häufig nicht leisten. Und sie gibt Eltern die Möglichkeit, frühzeitig die richtigen Weichen für Sicherheit und Zukunft ihres Kindes zu stellen.
Die Grundfähigkeitsversicherung zahlt eine monatliche Rente, wenn Ihr Kind bestimmte körperliche oder geistige Fähigkeiten verliert – dauerhaft oder für mindestens sechs Monate. Anders als bei der Berufsunfähigkeitsversicherung ist dabei nicht entscheidend, ob ein Beruf ausgeübt wird, sondern ob z. B. Sehen, Hören oder selbstständiges Handeln beeinträchtigt sind. Die Auszahlung erfolgt unabhängig von der Ursache – ob durch Unfall, Krankheit oder Entwicklungsstörung.
Beispiele für versicherte Fähigkeiten:
Gehen, Treppensteigen, Greifen, Schreiben
Sehen und Hören
Gleichgewicht halten, eigenverantwortliches Handeln
Sitzen, Sprechen, Autofahren (später relevant)
Viele Versicherer ermöglichen den Abschluss ab dem 3. Lebensjahr. Die Auszahlung erfolgt als monatliche Rente – steuerfrei.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung setzt voraus, dass ein Kind oder Jugendlicher bereits in Ausbildung oder Beruf steht. Für jüngere Kinder ist sie also gar nicht abschließbar oder greift erst deutlich später. Die Grundfähigkeitsversicherung hingegen leistet deutlich früher – nämlich dann, wenn zentrale Fähigkeiten verloren gehen.
Wichtige Unterschiede:
Grundfähigkeitsversicherung: Leistet bei Verlust definierter Fähigkeiten (z. B. Sehen, Hören, Gehen)
Berufsunfähigkeitsversicherung: Leistet nur bei Einschränkungen im ausgeübten oder erlernten Beruf
Ideal kombiniert: Viele Tarife ermöglichen später eine Umwandlung in eine BU ohne erneute Gesundheitsprüfung
So sichern Eltern frühzeitig ab – und schaffen gleichzeitig die Option auf einen lückenlosen Berufsschutz später im Leben.
Je früher, desto besser – denn gerade in jungen Jahren sind die Chancen auf einen günstigen Beitrag und einfache Gesundheitsfragen besonders hoch. Im Alter von 3 oder 4 Jahren liegen selten Vorerkrankungen vor, sodass Versicherer den Antrag meist problemlos annehmen – ohne Zuschläge oder Ausschlüsse.
Das bedeutet für Eltern:
Frühzeitiger Schutz bei Erkrankung oder Unfall
Günstige Beiträge durch junges Eintrittsalter
Späterer Wechsel in die BU meist ohne erneute Gesundheitsprüfung
Psychisch beruhigende Sicherheit für die Familie
Wer heute vorsorgt, sichert nicht nur finanzielle Unterstützung, sondern vor allem eine Sorge weniger für morgen.
Verlust, der den Alltag dauerhaft verändert
Welche Fähigkeiten bei Kindern versichert sind – und was das im Ernstfall bedeutet
Ob Greifen, Gehen oder Sprechen – der Verlust einer einzigen Fähigkeit kann für ein Kind massive Einschränkungen im Alltag bedeuten. Während die Schule, Hobbys und das soziale Umfeld weiterlaufen, braucht es auf einmal Unterstützung, Therapie und Umstellungen im gesamten Familienleben. Eine Grundfähigkeitsversicherung erkennt genau solche Einschnitte frühzeitig und bietet finanzielle Sicherheit, bevor andere Absicherungen greifen.
Die versicherten Fähigkeiten in einer Grundfähigkeitsversicherung orientieren sich an Funktionen, die für ein selbstständiges Leben unerlässlich sind. Schon bei Kindern kann eine Einschränkung durch Unfall, Krankheit oder eine angeborene Störung auftreten – mit weitreichenden Folgen. Eine monatliche Rentenzahlung aus der Versicherung schafft dann finanziellen Spielraum für Therapie, Betreuung, Hilfsmittel oder eine notwendige Umstrukturierung im Alltag.
Je nach Tarif und Anbieter gelten folgende Fähigkeiten als versicherbar:
Sehen: Bei einem beidseitigen Restsehvermögen von maximal 5 % oder stark eingeschränktem Gesichtsfeld
Hören: Ab einem Hörverlust von 75 % auf beiden Ohren oder 60 dB Einschränkung
Sprechen: Wenn die Fähigkeit zur verständlichen Kommunikation dauerhaft verloren geht
Gehen: Wenn das Kind keine 400 Meter mehr eigenständig gehen kann – auch nicht mit Pause
Treppensteigen: Eine einfache Treppe (12 Stufen) kann nicht mehr ohne Hilfe bewältigt werden
Hände/Fingerfertigkeit: Greifen, Halten, Schreiben oder alltägliche Aufgaben wie Aufschließen der Haustür sind nicht mehr möglich
Eigenverantwortliches Handeln: Bei dauerhaft notwendiger gesetzlicher Betreuung nach psychischer Erkrankung
Gleichgewicht und Koordination: Kein sicheres Besteigen von Leitern, Klettern oder Radfahren mehr möglich
Autofahren (optional): Fahrerlaubnis dauerhaft entzogen oder nicht mehr erteilt – bei z. B. Epilepsie
Diese Fähigkeiten sind bewusst alltagsnah gewählt – denn Kinder sind auf ihre Beweglichkeit, Wahrnehmung und Selbstständigkeit besonders angewiesen, um sich gesund zu entwickeln. Bereits eine einzelne Einschränkung kann den gewohnten Ablauf komplett verändern – nicht nur für das Kind, sondern für die ganze Familie.
Heute absichern, morgen Chancen wahren
BU-Option und Gesundheitsfragen – warum frühe Vorsorge so sinnvoll ist
Wer früh absichert, sichert mehr als finanzielle Unterstützung: Er ermöglicht dem Kind auch später wichtige Optionen – selbst wenn die Gesundheit sich verändert. Genau dafür bieten viele Grundfähigkeitsversicherungen eine garantierte Wechselmöglichkeit in eine Berufsunfähigkeitsversicherung – ohne erneute Gesundheitsprüfung. Ein entscheidender Vorteil, wenn heute noch niemand absehen kann, was morgen ist.
Eine der wichtigsten Stärken der Grundfähigkeitsversicherung für Kinder liegt in ihrer langfristigen Wirkung: Viele Tarife beinhalten eine garantierte Wechseloption in eine Berufsunfähigkeitsversicherung – ganz ohne erneute Gesundheitsprüfung. Diese Option wird oft bis zum Alter von 25 oder 30 Jahren offengehalten. Das bedeutet: Auch wenn sich zwischenzeitlich Vorerkrankungen entwickeln, bleibt der Zugang zur BU-Versicherung bestehen – ohne Ausschlüsse oder Risikozuschläge.
Gerade im Jugend- oder jungen Erwachsenenalter treten häufig erste chronische Erkrankungen, psychische Beschwerden oder körperliche Einschränkungen auf, die eine klassische BU-Annahme erschweren oder unmöglich machen würden. Eltern, die bereits früh eine Grundfähigkeitsversicherung abgeschlossen haben, schaffen damit nicht nur eine finanzielle Absicherung im Hier und Jetzt – sie öffnen auch die Tür zu einem späteren, vollwertigen Berufsschutz.
Hinzu kommt: Der Abschluss erfolgt im Kindesalter oft mit vereinfachten oder sehr wenigen Gesundheitsfragen. Häufig genügt ein kurzer Fragebogen – bei kleinen Kindern sind meist keine komplexen Gesundheitsprüfungen erforderlich, weil schlicht noch keine Erkrankungen vorliegen. Genau hier liegt ein entscheidender Vorteil:
Früher Abschluss = bessere Annahmechancen
Vereinfachte Gesundheitsprüfung = weniger Risiko für spätere Ablehnung
Wechseloption = Sicherheit für spätere Berufsabsicherung
Wer ehrlich antwortet und früh vorsorgt, gibt seinem Kind die besten Voraussetzungen mit – für ein selbstbestimmtes Leben mit Planungssicherheit.
Weitere sinnvolle Absicherungen für Ihr Kind
Diese Versicherungen ergänzen den Schutz durch die Grundfähigkeitsversicherung
Die Grundfähigkeitsversicherung schützt Ihr Kind bei schweren gesundheitlichen Einschnitten – unabhängig von Beruf oder Erwerbsfähigkeit. Doch gerade bei Kindern lohnt es sich, noch umfassender zu denken. Ob Unfallfolgen, dauerhafte Invalidität oder der Übergang in die Berufswelt: Diese ergänzenden Absicherungen greifen dort, wo andere Leistungen enden – und lassen sich sinnvoll mit der Grundfähigkeitsversicherung kombinieren.
Kinderunfallversicherung
Ob beim Klettern, Spielen oder Radfahren: Ein Unfall ist schnell passiert. Die Kinderunfallversicherung schützt bei bleibenden Schäden mit Kapitalleistung oder monatlicher Rente – und ergänzt damit ideal die Grundfähigkeitsversicherung.
Kinderinvaliditätsversicherung
Eine Invalidität kann sich aus Krankheit oder Unfall ergeben – unabhängig von einer bestimmten Fähigkeit. Die Kinderinvaliditätsversicherung leistet bei anerkannter Schwerbehinderung und bietet langfristige Sicherheit für das ganze Leben.
Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler
Sobald das Schulalter erreicht ist, lohnt sich der Blick auf eine frühe BU-Absicherung. Viele Tarife bieten günstige Beiträge und gute Annahmechancen – besonders dann, wenn vorher bereits eine Grundfähigkeitsversicherung besteht.
Schutz bei Krankheit – nicht nur bei Unfällen
Was passiert, wenn Ihr Kind dauerhaft erkrankt?
Nicht nur Unfälle verändern das Leben eines Kindes. Auch eine Krankheit kann dazu führen, dass grundlegende Fähigkeiten verloren gehen. Genau hier greift die Grundfähigkeitsversicherung – lange bevor andere Absicherungen überhaupt leistungspflichtig werden.
Während Unfallversicherungen oft nur bei körperlich sichtbaren Verletzungen zahlen, bietet die Grundfähigkeitsversicherung auch bei Erkrankungen Schutz. Das ist besonders relevant bei chronischen oder neurologischen Diagnosen, die den Alltag langfristig einschränken: Epilepsie, Diabetes, Muskelerkrankungen, Autoimmunstörungen oder psychische Belastungen.
Wenn durch eine solche Krankheit beispielsweise das Sehen, das Gleichgewicht, die Fingerfertigkeit oder das eigenverantwortliche Handeln beeinträchtigt wird, zahlt die Versicherung eine monatliche Rente – unabhängig von der Ursache.
Ein Beispiel: Wird bei einem Kind eine Epilepsie diagnostiziert und infolgedessen der Führerschein später dauerhaft nicht erteilt oder entzogen, greift der Versicherungsschutz bei vielen Tarifen. Gleiches gilt für motorische Störungen, bei denen das Greifen, Schreiben oder Treppensteigen dauerhaft eingeschränkt ist.
Eltern erhalten damit finanzielle Unterstützung für Therapien, Pflege oder einen angepassten Alltag – und müssen sich nicht zusätzlich mit komplexen Leistungsbedingungen anderer Versicherungen auseinandersetzen.
Früh starten lohnt sich – auch beim Beitrag
Was kostet eine Grundfähigkeitsversicherung für Kinder?
Je jünger das Kind beim Abschluss, desto günstiger ist der Beitrag – und desto wahrscheinlicher ist die Annahme ohne Einschränkungen. Trotzdem fragen sich viele Eltern: Was muss ich monatlich einplanen?
Die Beiträge einer Grundfähigkeitsversicherung für Kinder hängen von verschiedenen Faktoren ab:
Alter des Kindes beim Abschluss
Gewünschte Rentenhöhe im Leistungsfall
Tarifauswahl und Leistungsumfang
Gesundheitszustand (vereinfacht geprüft)
In der Praxis bedeutet das: Für ein gesundes Kind im Alter von 3–6 Jahren liegen die Beiträge je nach Anbieter und Rentenhöhe meist zwischen 25 € und 35 € im Monat – bei einer monatlichen Rente von 1.000 bis 1.500 Euro im Leistungsfall.
Wer sich für eine höhere Absicherung entscheidet (z. B. 2.000 € oder mehr), zahlt entsprechend mehr – wobei viele Versicherer Staffelmodelle oder Nachversicherungsmöglichkeiten anbieten.
Ein großer Vorteil: Wird die Police im Kleinkindalter abgeschlossen, erfolgt die Gesundheitsprüfung meist mit nur wenigen Fragen. Damit ist das Risiko gering, dass Ausschlüsse oder Risikozuschläge vereinbart werden – und der Versicherungsschutz bleibt auch bei späteren Erkrankungen bestehen.
Zusätzlich wichtig: Viele Versicherer bieten günstige Kombinationen mit BU-Option oder Nachversicherungsrechten – ohne dass der Beitrag nachträglich steigt.
Wer heute handelt, sichert sich günstige Bedingungen für morgen – und verschafft dem Kind ein starkes Fundament für ein selbstständiges Leben.
Sinnvolle Ergänzungen für einen umfassenden Schutz
Diese Versicherungen runden die Vorsorge für Ihr Kind optimal ab
Die Grundfähigkeitsversicherung ist ein starker Baustein – doch sie deckt nicht alle Risiken im Alltag und in der Entwicklung eines Kindes ab. Besonders Themen wie Zähne, stationäre Behandlungen oder die grundsätzliche Absicherungsstrategie werfen bei vielen Eltern Fragen auf. Mit den folgenden Angeboten schaffen Sie zusätzliche Sicherheit – individuell, flexibel und genau dort, wo die gesetzliche Versorgung oft nicht ausreicht.
Wichtige Versicherungen für Kinder
Welche Versicherungen braucht ein Kind wirklich? Von Unfall bis Zahnbehandlung – wir zeigen, welche Absicherungen sinnvoll sind, ab wann sie greifen und worauf Sie achten sollten.
Zahnzusatzversicherung für Kinder
Kieferorthopädie, Füllungen, Zahnersatz – viele Leistungen werden von der Kasse nur teilweise übernommen. Eine Zahnzusatzversicherung für Kinder schützt vor hohen Eigenkosten und ist bereits im Grundschulalter abschließbar.
Krankenhauszusatzversicherung für Kinder
Ein Krankenhausaufenthalt ist für Kinder immer belastend. Mit einer Zusatzversicherung sichern Sie bessere Leistungen, Unterbringung im Einzelzimmer und Behandlung durch Chefärzte – auch für Ihr Kind.
Zusammenfassung
Kinder sind neugierig, aktiv und voller Entdeckerfreude – doch genau das birgt auch Risiken. Die Grundfähigkeitsversicherung bietet Eltern die Möglichkeit, ihr Kind frühzeitig gegen den Verlust wichtiger körperlicher oder geistiger Fähigkeiten abzusichern. Sie greift unabhängig davon, ob ein Unfall, eine Krankheit oder eine Entwicklungsstörung zugrunde liegt – und leistet dort, wo andere Absicherungen wie Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherung (noch) nicht greifen.
Ein weiterer Vorteil: Viele Tarife ermöglichen eine spätere Umwandlung in eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne neue Gesundheitsprüfung. Wer früh vorsorgt, sichert seinem Kind finanzielle Unterstützung, verlässliche Planbarkeit und langfristige Handlungsspielräume – und gewinnt selbst das beruhigende Gefühl, vorgesorgt zu haben.
häufige Fragen
Ab welchem Alter kann ich eine Grundfähigkeitsversicherung für mein Kind abschließen?
Die meisten Anbieter ermöglichen den Abschluss ab dem 3. Lebensjahr – manche sogar schon ab 6 Monaten. Je jünger das Kind, desto einfacher die Gesundheitsprüfung und günstiger der Beitrag.
Wird auch geleistet, wenn mein Kind durch Krankheit eine Fähigkeit verliert?
Ja, die Leistung erfolgt unabhängig von der Ursache – ob durch Unfall, Krankheit oder psychische Einschränkung. Entscheidend ist, ob die definierte Fähigkeit dauerhaft beeinträchtigt ist.
Was passiert, wenn mein Kind später eine Berufsunfähigkeitsversicherung braucht?
Viele Tarife bieten eine garantierte Wechseloption in eine BU-Versicherung – ohne erneute Gesundheitsprüfung. Damit ist Ihr Kind auch für später gut abgesichert.
Muss ich Gesundheitsfragen beantworten?
Ja – aber bei kleinen Kindern sind diese meist stark vereinfacht. Ehrliche und vollständige Angaben sind wichtig, damit der Versicherungsschutz im Leistungsfall nicht gefährdet ist.