Alters­vor­sor­ge für Selbst­stän­di­ge – selbst Ver­ant­wor­tung über­neh­men und vor­sor­gen

Erfah­ren Sie, wie Sie als Selbst­stän­di­ger früh­zei­tig und effek­tiv für Ihren Ruhe­stand pla­nen kön­nen

Altersvorsorge Selbststaendige

Selbst­stän­dig zu sein bedeu­tet Frei­heit und Eigen­ver­ant­wor­tung – auch in der Alters­vor­sor­ge. Anders als Ange­stell­te sind Selbst­stän­di­ge in Deutsch­land in der Regel nicht gesetz­lich ver­pflich­tet, für das Alter vor­zu­sor­gen. Das heißt: Sie müs­sen sich früh­zei­tig und eigen­ver­ant­wort­lich um Ihre finan­zi­el­le Absi­che­rung küm­mern. Vie­le unter­schät­zen die­se Auf­ga­be, was spä­ter zu finan­zi­el­len Eng­päs­sen im Ruhe­stand füh­ren kann.

Eine gute Vor­sor­ge beginnt mit kla­ren Regeln, einer rea­lis­ti­schen Ein­schät­zung der eige­nen Finan­zen und dem Wis­sen über pas­sen­de Vor­sor­ge­mo­del­le. Dabei spielt Fle­xi­bi­li­tät eine wich­ti­ge Rol­le, denn Ein­kom­men und Aus­ga­ben kön­nen als Selbst­stän­di­ger stark schwan­ken. Die­ser Rat­ge­ber gibt Ihnen einen umfas­sen­den Über­blick, wie Sie als Selbst­stän­di­ger eine sta­bi­le und lang­fris­ti­ge Alters­vor­sor­ge auf­bau­en.

Das Wich­tigs­te auf einem Blick

  • Selbst­stän­di­ge sind meist nicht ren­ten­ver­si­che­rungs­pflich­tig und müs­sen ihre Alters­vor­sor­ge selbst orga­ni­sie­ren.

  • Eine früh­zei­ti­ge Vor­sor­ge ist ent­schei­dend, um im Alter finan­zi­ell abge­si­chert zu sein.

  • Wich­ti­ge Grund­re­geln: Erst die Liqui­di­tät sichern, dann Risi­ken absi­chern und erst danach lang­fris­tig spa­ren.

  • Fle­xi­ble Vor­sor­ge­mo­del­le hel­fen, Ein­kom­mens­schwan­kun­gen zu berück­sich­ti­gen.

  • Es gibt viel­fäl­ti­ge Mög­lich­kei­ten: Berufs­stän­di­sche Ver­sor­gungs­wer­ke, Basis­ren­te, pri­va­te Ren­ten­ver­si­che­rung, Immo­bi­li­en und mehr.

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Alters­vor­sor­ge für Selbst­stän­di­ge: Die beson­de­ren Her­aus­for­de­run­gen

Die größ­ten Her­aus­for­de­run­gen bei der Alters­vor­sor­ge für Selbst­stän­di­ge

Selbst­stän­di­ge ste­hen bei der Alters­vor­sor­ge vor beson­de­ren Her­aus­for­de­run­gen, die sich deut­lich von den Rah­men­be­din­gun­gen für Ange­stell­te unter­schei­den. Anders als Arbeit­neh­mer sind Selbst­stän­di­ge in Deutsch­land meist nicht gesetz­lich ver­pflich­tet, in die Ren­ten­ver­si­che­rung ein­zu­zah­len. Die­se Frei­heit bringt jedoch eine hohe Eigen­ver­ant­wor­tung mit sich: Ohne gesetz­li­che Pflicht muss die Vor­sor­ge selbst orga­ni­siert und finan­ziert wer­den – ein Risi­ko, das von vie­len unter­schätzt wird.

Ein­kom­mens­schwan­kun­gen und unre­gel­mä­ßi­ge Ein­nah­men erschwe­ren die lang­fris­ti­ge Pla­nung erheb­lich. Gera­de Solo-Selbst­stän­di­ge mit pro­jekt­be­zo­ge­nen Auf­trä­gen und sai­so­na­len Schwan­kun­gen ste­hen oft vor der Her­aus­for­de­rung, aus­rei­chen­de Rück­la­gen für das Alter zu bil­den, ohne dabei die Liqui­di­tät des lau­fen­den Geschäfts­be­triebs zu gefähr­den.

Hin­zu kommt die Unsi­cher­heit bezüg­lich künf­ti­ger gesetz­li­cher Rah­men­be­din­gun­gen. Die poli­ti­sche Dis­kus­si­on um eine Ren­ten­ver­si­che­rungs­pflicht für Selbst­stän­di­ge ist wei­ter­hin offen. Selbst wenn eine sol­che Pflicht ein­ge­führt wür­de, sind die genau­en Bedin­gun­gen noch unklar, was die Plan­bar­keit zusätz­lich erschwert.

Dar­über hin­aus müs­sen Selbst­stän­di­ge neben der Alters­vor­sor­ge auch ande­re exis­ten­zi­el­le Risi­ken absi­chern – wie bei­spiels­wei­se die Berufs­un­fä­hig­keit oder Haf­tungs­ri­si­ken. Ohne aus­rei­chen­den Schutz kön­nen unvor­her­ge­se­he­ne Ereig­nis­se die finan­zi­el­le Grund­la­ge für eine spä­te­re Alters­vor­sor­ge zer­stö­ren.

Nicht zuletzt ist die Wahl des pas­sen­den Vor­sor­ge­pro­dukts eine Her­aus­for­de­rung. Die Viel­falt der Ange­bo­te – von berufs­stän­di­schen Ver­sor­gungs­wer­ken über Basis­ren­te, pri­va­te Ren­ten­ver­si­che­rung bis hin zu Immo­bi­li­en­in­ves­ti­tio­nen – erfor­dert fun­dier­tes Wis­sen und gege­be­nen­falls eine pro­fes­sio­nel­le Bera­tung.

Selbst­stän­di­ge haben oft unre­gel­mä­ßi­ge Ein­nah­men. Die Alters­vor­sor­ge muss des­halb fle­xi­bel sein: In guten Mona­ten kön­nen höhe­re Bei­trä­ge geleis­tet wer­den, in schlech­te­ren Zei­ten ist eine Redu­zie­rung oder zeit­wei­ser Aus­stieg mög­lich. Fle­xi­ble Pro­duk­te und dyna­mi­sche Spar­plä­ne hel­fen, Liqui­di­täts­eng­päs­se zu ver­mei­den. Wich­tig ist, die Vor­sor­ge regel­mä­ßig anzu­pas­sen und an aktu­el­le Ein­kom­mens­si­tua­tio­nen anzu­kop­peln.

Eini­ge Selbst­stän­di­ge unter­lie­gen einer Ren­ten­ver­si­che­rungs­pflicht (z. B. Hand­wer­ker, Künst­ler). Für alle ande­ren ist die Ein­zah­lung frei­wil­lig. Frei­wil­li­ge Bei­trä­ge kön­nen zwar finan­zi­el­len Schutz und Hin­ter­blie­be­nen­ab­si­che­rung bie­ten, sind aber nicht obli­ga­to­risch. Die Bei­trags­hö­he kann meist fle­xi­bel gewählt wer­den, was aber eine gewis­se Dis­zi­plin und Finanz­pla­nung erfor­dert.

Ohne Arbeits­kraft kei­ne Vor­sor­ge: Eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung schützt vor Ein­kom­mens­ver­lust bei Krank­heit oder Unfall. Zudem soll­ten Haft­pflicht- und ande­re Berufs­si­che­run­gen abge­schlos­sen wer­den, um finan­zi­el­le Risi­ken zu mini­mie­ren, die ansons­ten die Alters­vor­sor­ge gefähr­den könn­ten.

Für Selbst­stän­di­ge sind vor allem die Basis­ren­te (Rürup-Ren­te) und berufs­stän­di­sche Ver­sor­gungs­wer­ke attrak­tiv, da sie steu­er­li­che Vor­tei­le bie­ten. Ries­ter-Ren­te ist nur ein­ge­schränkt nutz­bar. Auch ande­re För­de­run­gen sind rar, daher lohnt sich ein geziel­ter Ver­gleich und Bera­tung, um die best­mög­li­che För­de­rung zu nut­zen.

Wie­viel Geld soll­ten Selbst­stän­di­ge fürs Alter zurück­le­gen?

Wie viel soll­ten Sie als Selbst­stän­di­ger für Ihre Alters­vor­sor­ge spa­ren?

Die Höhe der benö­tig­ten Alters­vor­sor­ge hängt von ver­schie­de­nen indi­vi­du­el­len Fak­to­ren ab – vor allem von Ihrem Ein­kom­men, Ihrem gewünsch­ten Lebens­stan­dard im Ruhe­stand und Ihrer per­sön­li­chen Lebens­si­tua­ti­on. Für Selbst­stän­di­ge ist die­se Fra­ge beson­ders kom­plex, weil das Ein­kom­men oft schwankt und nicht immer plan­bar ist.

Ein all­ge­mein gül­ti­ger Pro­zent­satz für die Spar­ra­te lässt sich daher schwer fest­le­gen. Vie­le Finanz­ex­per­ten emp­feh­len, etwa 10 bis 20 Pro­zent des Ein­kom­mens lang­fris­tig für die Alters­vor­sor­ge zu reser­vie­ren – dies ist jedoch nur eine gro­be Ori­en­tie­rung. Wich­tig ist, dass Sie Ihre finan­zi­el­le Pla­nung regel­mä­ßig anpas­sen und Ihre Spar­bei­trä­ge fle­xi­bel gestal­ten.

Eine bewähr­te Metho­de für den Ver­mö­gens­auf­bau ist das soge­nann­te „Ter­ras­sen­mo­dell“. Die­ses Modell ver­gleicht Ihr Ver­mö­gen mit einer Reis­plan­ta­ge, die in meh­re­ren Ter­ras­sen bewäs­sert wird: Die obers­te Ter­ras­se steht für Ihre Liqui­di­tät, die zwei­te für kurz­fris­ti­ge Rück­la­gen und die drit­te für mit­tel­fris­ti­ge Inves­ti­tio­nen. Erst danach folgt die lang­fris­ti­ge Alters­vor­sor­ge.

Die­se gestuf­te Stra­te­gie hilft Ihnen, Ihre Finan­zen sicher und über­sicht­lich zu struk­tu­rie­ren. Sie ver­hin­dert, dass Sie zu früh zu hohe Sum­men lang­fris­tig anle­gen, die Sie kurz­fris­tig brau­chen könn­ten. Gleich­zei­tig sorgt sie dafür, dass Sie über die Zeit kon­ti­nu­ier­lich Ver­mö­gen auf­bau­en.

Dar­über hin­aus soll­ten Sie dar­auf ach­ten, dass Ihre Alters­vor­sor­ge fle­xi­bel bleibt. Als Selbst­stän­di­ger soll­ten Sie Bei­trä­ge erhö­hen, wenn es gut läuft, und bei schlech­te­rer Auf­trags­la­ge redu­zie­ren oder aus­set­zen kön­nen. So ver­mei­den Sie finan­zi­el­le Eng­päs­se und blei­ben hand­lungs­fä­hig.

Abschlie­ßend gilt: Begin­nen Sie so früh wie mög­lich mit der Vor­sor­ge. Je län­ger Ihr Geld arbei­ten kann, des­to bes­ser sind Ihre Chan­cen, eine aus­rei­chend hohe Ren­te zu erhal­ten. Eine regel­mä­ßi­ge Über­prü­fung und Anpas­sung Ihres Vor­sor­ge­plans ist uner­läss­lich, um auf Ver­än­de­run­gen in Ihrem Geschäft und im Leben zu reagie­ren.

Viel­fäl­ti­ge Wege zur Alters­vor­sor­ge für Selbst­stän­di­ge

Mög­lich­kei­ten der Alters­vor­sor­ge für Selbst­stän­di­ge

Selbst­stän­di­ge haben eine brei­te Aus­wahl an Alters­vor­sor­ge­for­men, die sie indi­vi­du­ell kom­bi­nie­ren kön­nen, um eine siche­re finan­zi­el­le Basis für den Ruhe­stand zu schaf­fen. Anders als Ange­stell­te sind sie nicht auto­ma­tisch in der gesetz­li­chen Ren­ten­ver­si­che­rung pflicht­ver­si­chert und müs­sen daher eigen­ver­ant­wort­lich pla­nen. Dabei spie­len neben klas­si­schen und staat­lich geför­der­ten Model­len auch pri­va­te und alter­na­ti­ve Anla­ge­for­men eine wich­ti­ge Rol­le.

Zu den wich­tigs­ten Vor­sor­ge­op­tio­nen für Selbst­stän­di­ge zäh­len berufs­stän­di­sche Ver­sor­gungs­wer­ke, die Basis­ren­te (auch Rürup-Ren­te genannt), die frei­wil­li­ge gesetz­li­che Ren­ten­ver­si­che­rung, pri­va­te Ren­ten­ver­si­che­run­gen, Immo­bi­li­en als Kapi­tal­an­la­ge und die betrieb­li­che Alters­vor­sor­ge, wenn bestimm­te Vor­aus­set­zun­gen erfüllt sind. Jede die­ser Mög­lich­kei­ten bringt indi­vi­du­el­le Vor­tei­le und Her­aus­for­de­run­gen mit sich, die auf die per­sön­li­che Situa­ti­on abge­stimmt wer­den soll­ten.

Berufs­stän­di­sche Ver­sor­gungs­wer­ke sind spe­zi­ell für bestimm­te freie Beru­fe ein­ge­rich­tet und bie­ten ihren Mit­glie­dern eine kapi­tal­ge­deck­te, meist ver­läss­li­che Alters­vor­sor­ge mit fes­ten Bei­trä­gen und kla­ren Leis­tun­gen. Für Selbst­stän­di­ge außer­halb die­ser Berufs­grup­pen ist die Basis­ren­te eine attrak­ti­ve, steu­er­lich geför­der­te Form der pri­va­ten Alters­vor­sor­ge, die jedoch an eine lebens­lan­ge Ren­ten­zah­lung gebun­den ist.

Die frei­wil­li­ge Ein­zah­lung in die gesetz­li­che Ren­ten­ver­si­che­rung kann als Ergän­zung die­nen und bie­tet eine gewis­se Absi­che­rung sowie Hin­ter­blie­be­nen­schutz. Pri­va­te Ren­ten­ver­si­che­run­gen, ins­be­son­de­re fonds­ge­bun­de­ne Vari­an­ten, ermög­li­chen eine fle­xi­ble und ren­di­te­ori­en­tier­te Vor­sor­ge, sind aber mit höhe­ren Kos­ten und Risi­ken ver­bun­den.

Immo­bi­li­en­in­ves­ti­tio­nen gel­ten als bewähr­te Sach­wert­an­la­ge, die auch als Kapi­tal­an­la­ge im Alter regel­mä­ßig Erträ­ge durch Miet­ein­nah­men lie­fern kann. Die betrieb­li­che Alters­vor­sor­ge ist für Selbst­stän­di­ge oft nur unter bestimm­ten Bedin­gun­gen zugäng­lich, kann jedoch ein sinn­vol­ler Bau­stein sein, wenn eine Anstel­lung oder ein Ver­trag besteht, der die Vor­aus­set­zun­gen erfüllt.

Eine opti­ma­le Alters­vor­sor­ge für Selbst­stän­di­ge besteht häu­fig aus einer Kom­bi­na­ti­on die­ser Bau­stei­ne, um Chan­cen und Risi­ken aus­zu­glei­chen, die Fle­xi­bi­li­tät zu erhö­hen und steu­er­li­che Vor­tei­le zu nut­zen. Eine indi­vi­du­el­le Bera­tung ist rat­sam, um den pas­sen­den Mix zu fin­den.

Berufs­stän­di­sche Ver­sor­gungs­wer­ke

berufsstaendische-versorgungswerke

Für vie­le Frei­be­ruf­ler und bestimm­te Berufs­grup­pen wie Ärz­te, Anwäl­te oder Archi­tek­ten sind berufs­stän­di­sche Ver­sor­gungs­wer­ke die Haupt­quel­le der Alters­vor­sor­ge. Die­se Wer­ke bie­ten eine kapi­tal­ge­deck­te Ver­sor­gung mit fes­ten Bei­trä­gen und kal­ku­lier­ba­ren Leis­tun­gen – ähn­lich der gesetz­li­chen Ren­te, jedoch pri­vat orga­ni­siert und ohne Ver­mitt­ler­kos­ten. Ide­al für Berufs­grup­pen mit Kam­mer­pflicht.

Basis­ren­te (Rürup-Ren­te)

Basisrente

Die Basis­ren­te ist eine staat­lich geför­der­te, steu­er­lich attrak­ti­ve Alters­vor­sor­ge spe­zi­ell für Selbst­stän­di­ge und Bes­ser­ver­die­ner. Sie bie­tet fle­xi­ble Bei­trags­zah­lun­gen und lebens­lan­ge Ren­ten­zah­lun­gen. Bei­trä­ge sind steu­er­lich absetz­bar, aller­dings ist das Kapi­tal nicht vor­zei­tig ver­füg­bar und wird im Alter besteu­ert.

Frei­wil­li­ge gesetz­li­che Ren­ten­ver­si­che­rung

gesetzliche-Rentenversicherung

Selbst­stän­di­ge kön­nen frei­wil­lig in die gesetz­li­che Ren­ten­ver­si­che­rung ein­zah­len und damit Ansprü­che auf Alters­ren­te und Hin­ter­blie­be­nen­schutz erwer­ben. Die Bei­trä­ge sind voll­stän­dig selbst zu tra­gen, bie­ten aber eine soli­de Grund­ab­si­che­rung und sind beson­ders für risi­ko­aver­se Vor­sor­ger geeig­net.

Pri­va­te Ren­ten­ver­si­che­rung

private-Rentenversicherung

Pri­va­te Ren­ten­ver­si­che­run­gen bie­ten fle­xi­ble Vor­sor­ge­lö­sun­gen mit unter­schied­li­chen Garan­tien und Ren­di­te­chan­cen. Fonds­ge­bun­de­ne Vari­an­ten bie­ten mehr Wachs­tums­po­ten­zi­al, tra­gen aber auch ein höhe­res Risi­ko. Für Selbst­stän­di­ge ist Fle­xi­bi­li­tät bei den Bei­trä­gen beson­ders wich­tig, um auf Ein­kom­mens­schwan­kun­gen reagie­ren zu kön­nen.

Immo­bi­li­en als Alters­vor­sor­ge

Immobilie-Altersvorsorge

Immo­bi­li­en sind eine bewähr­te Sach­wert­an­la­ge für Selbst­stän­di­ge, die Ver­mö­gen auf­bau­en und zusätz­li­che Ein­künf­te durch Ver­mie­tung erzie­len möch­ten. Sie bie­ten Infla­ti­ons­schutz und Wert­be­stän­dig­keit, erfor­dern aber hohe Anfangs­in­ves­ti­tio­nen und brin­gen Ver­wal­tungs­auf­wand sowie Risi­ken mit sich.

Betrieb­li­che Alters­vor­sor­ge (bAV)

betriebliche-Altersvorsorge

Die bAV ist für Selbst­stän­di­ge mög­lich, wenn eine Anstel­lung oder ein ent­spre­chen­der Ver­trag vor­liegt. Sie bie­tet steu­er­li­che Vor­tei­le und wird vom Arbeit­ge­ber bezu­schusst. Für Selbst­stän­di­ge mit Dau­er­auf­trä­gen oder in bestimm­ten Bran­chen kann sie eine sinn­vol­le Ergän­zung zur pri­va­ten Vor­sor­ge sein.

Son­der­re­ge­lun­gen für Selbst­stän­di­ge mit Ren­ten­ver­si­che­rungs­pflicht

Ren­ten­ver­si­che­rungs­pflicht für bestimm­te Berufs­grup­pen unter Selbst­stän­di­gen

Nicht alle Selbst­stän­di­gen sind von der Ren­ten­ver­si­che­rungs­pflicht befreit. Für eini­ge Berufs­grup­pen gel­ten spe­zi­el­le Rege­lun­gen, die eine Pflicht zur Ein­zah­lung in die gesetz­li­che Ren­ten­ver­si­che­rung vor­se­hen. Die­se Son­der­fäl­le betref­fen ins­be­son­de­re Beru­fe, bei denen die sozia­le Absi­che­rung ähn­lich wie bei Arbeit­neh­mern sicher­ge­stellt wer­den soll.

Zu den ren­ten­ver­si­che­rungs­pflich­ti­gen Selbst­stän­di­gen zäh­len bei­spiels­wei­se Leh­rer und Erzie­her ohne sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­ti­ge Anstel­lung, Pfle­ge­kräf­te, Heb­am­men, See­lot­sen, Küs­ten­schif­fer und Künst­ler, die über die Künst­ler­so­zi­al­kas­se abge­si­chert sind. Auch Selbst­stän­di­ge, die dau­er­haft für einen Auf­trag­ge­ber arbei­ten oder bestimm­te Hand­wer­ker und Meis­ter gehö­ren häu­fig zu den Pflicht­ver­si­cher­ten.

Die­se Ver­pflich­tung soll gewähr­leis­ten, dass Per­so­nen, die auf­grund ihrer Berufs­tä­tig­keit ein hohes Risi­ko für Alters­ar­mut haben, aus­rei­chend vor­sor­gen und im Alter abge­si­chert sind. Dabei pro­fi­tie­ren sie von den glei­chen sozia­len Leis­tun­gen wie Arbeit­neh­mer, inklu­si­ve Hin­ter­blie­be­nen- und Erwerbs­min­de­rungs­ren­ten.

Für betrof­fe­ne Selbst­stän­di­ge ist es wich­tig, sich früh­zei­tig mit den Anfor­de­run­gen und Fris­ten ver­traut zu machen. Die Anmel­dung bei der gesetz­li­chen Ren­ten­ver­si­che­rung muss inner­halb der ers­ten drei Mona­te nach Auf­nah­me der Tätig­keit erfol­gen, um Nach­zah­lun­gen zu ver­mei­den.

Die Bei­trags­hö­he ori­en­tiert sich am Ein­kom­men und ist in der Regel höher als bei Arbeit­neh­mern, da kei­ne Arbeit­ge­ber­an­tei­le gezahlt wer­den. Den­noch bie­tet die Pflicht­ver­si­che­rung Sicher­heit und eine plan­ba­re Alters­vor­sor­ge, die vie­len Selbst­stän­di­gen ohne Ver­pflich­tung fehlt.

Anmel­dung und Bei­trags­zah­lung: Was Selbst­stän­di­ge zur Ren­ten­ver­si­che­rung wis­sen müs­sen

Wich­ti­ge Hin­wei­se zur Anmel­dung und Bei­trags­zah­lung bei der gesetz­li­chen Ren­ten­ver­si­che­rung

Für Selbst­stän­di­ge, die ren­ten­ver­si­che­rungs­pflich­tig sind oder sich frei­wil­lig gesetz­lich ver­si­chern möch­ten, sind die kor­rek­te Anmel­dung und frist­ge­rech­te Bei­trags­zah­lun­gen ent­schei­dend. Die Deut­sche Ren­ten­ver­si­che­rung stellt kla­re Vor­ga­ben, die unbe­dingt ein­ge­hal­ten wer­den soll­ten, um Nach­zah­lun­gen oder Straf­ge­büh­ren zu ver­mei­den.

Die Anmel­dung bei der gesetz­li­chen Ren­ten­ver­si­che­rung muss in der Regel inner­halb von drei Mona­ten nach Auf­nah­me der selbst­stän­di­gen Tätig­keit erfol­gen. Für bestimm­te Berufs­grup­pen, wie See­lot­sen oder Küs­ten­schif­fer, über­nimmt die Knapp­schaft die­se Auf­ga­be. Die Anmel­dung kann per­sön­lich, schrift­lich oder online bei der zustän­di­gen Aus­kunfts- und Bera­tungs­stel­le der Ren­ten­ver­si­che­rung erfol­gen.

Selbst­stän­di­ge, die sich frei­wil­lig ver­si­chern, müs­sen den Antrag auf frei­wil­li­ge Ver­si­che­rung inner­halb von fünf Jah­ren nach Beginn der Selbst­stän­dig­keit stel­len. Eine ver­spä­te­te Anmel­dung kann zu Nach­zah­lungs­for­de­run­gen füh­ren, die auch rück­wir­kend erheb­li­che finan­zi­el­le Belas­tun­gen ver­ur­sa­chen.

Die Bei­trags­hö­he bei frei­wil­li­ger Ver­si­che­rung kann inner­halb eines fest­ge­leg­ten Rah­mens fle­xi­bel gewählt wer­den. Der Min­dest­bei­trag liegt der­zeit bei etwa 103 Euro monat­lich (Stand 2025), wäh­rend der Höchst­bei­trag bei rund 1.500 Euro pro Monat liegt. Die Bei­trä­ge sind ein­kom­mens­ab­hän­gig und müs­sen voll­stän­dig vom Selbst­stän­di­gen selbst getra­gen wer­den, da kein Arbeit­ge­ber­an­teil gezahlt wird.

Neben der Pflicht­ver­si­che­rung ist es rat­sam, sich regel­mä­ßig über mög­li­che Ände­run­gen in den gesetz­li­chen Rege­lun­gen zu infor­mie­ren. Steu­er­li­che Vor­tei­le kön­nen sich durch die Aner­ken­nung der Bei­trä­ge als Son­der­aus­ga­ben erge­ben, wodurch die Steu­er­last gesenkt wird. Den­noch soll­ten Selbst­stän­di­ge die Bei­trä­ge so kal­ku­lie­ren, dass sie im Alter aus­rei­chend abge­si­chert sind.

Eine früh­zei­ti­ge, sorg­fäl­ti­ge Pla­nung der Bei­trags­zah­lun­gen und eine regel­mä­ßi­ge Bera­tung hel­fen, Fehl­ent­schei­dun­gen zu ver­mei­den und die Alters­vor­sor­ge opti­mal zu gestal­ten.

Steu­ern spa­ren bei der Alters­vor­sor­ge – so nut­zen Selbst­stän­di­ge steu­er­li­che Vor­tei­le opti­mal

Alters­vor­sor­ge und Steu­ern: Tipps zur steu­er­li­chen Opti­mie­rung für Selbst­stän­di­ge

Für Selbst­stän­di­ge sind Steu­ern ein zen­tra­ler Fak­tor bei der Pla­nung der Alters­vor­sor­ge. Die rich­ti­ge steu­er­li­che Gestal­tung kann die Kos­ten deut­lich sen­ken und so die Effek­ti­vi­tät der Vor­sor­ge­pro­duk­te stei­gern. Dabei gilt es, die Beson­der­hei­ten ver­schie­de­ner Vor­sor­ge­for­men zu ken­nen und gezielt zu nut­zen.

Ein wich­ti­ger Vor­teil ist die Mög­lich­keit, Bei­trä­ge zur Alters­vor­sor­ge als Son­der­aus­ga­ben in der Steu­er­erklä­rung gel­tend zu machen. Beson­ders die Basis­ren­te (Rürup-Ren­te) bie­tet hier attrak­ti­ve Steu­er­vor­tei­le, da Bei­trä­ge bis zu bestimm­ten Höchst­gren­zen voll abzugs­fä­hig sind. Dadurch redu­zie­ren Sie Ihr zu ver­steu­ern­des Ein­kom­men und sen­ken so Ihre Steu­er­last im lau­fen­den Jahr.

Auch die frei­wil­li­ge Ein­zah­lung in die gesetz­li­che Ren­ten­ver­si­che­rung kann steu­er­lich absetz­bar sein. Dabei soll­ten Sie die Bei­trags­gren­zen und den maxi­ma­len Abzugs­be­trag im Blick behal­ten, um die vol­le För­de­rung zu nut­zen.

Für ande­re Vor­sor­ge­pro­duk­te wie die pri­va­te Ren­ten­ver­si­che­rung oder fonds­ge­bun­de­ne Ren­ten­ver­si­che­run­gen gel­ten teil­wei­se ande­re steu­er­li­che Rege­lun­gen. Hier sind oft kei­ne direk­ten Abzü­ge mög­lich, dafür kön­nen Erträ­ge im Alter steu­er­lich begüns­tigt sein.

Wich­tig ist, dass Sie Ihre Alters­vor­sor­ge regel­mä­ßig steu­er­lich prü­fen und anpas­sen, vor allem wenn sich Ihre Ein­kom­mens­si­tua­ti­on ändert. Eine indi­vi­du­el­le Steu­er­be­ra­tung unter­stützt Sie dabei, die opti­ma­le Stra­te­gie zu ent­wi­ckeln und Feh­ler zu ver­mei­den.

Dar­über hin­aus gibt es bei der Alters­vor­sor­ge für Selbst­stän­di­ge auch För­de­run­gen, die an bestimm­te Vor­aus­set­zun­gen geknüpft sind – wie die Ries­ter-Ren­te, die nur für bestimm­te Selbst­stän­di­ge indi­rekt nutz­bar ist. Auch hier lohnt sich eine genaue Prü­fung der per­sön­li­chen För­der­fä­hig­keit.

Eine klu­ge steu­er­li­che Gestal­tung ist essen­zi­ell, um die Leis­tungs­fä­hig­keit Ihrer Alters­vor­sor­ge zu erhö­hen und finan­zi­el­le Spiel­räu­me zu schaf­fen. Daher soll­te das The­ma Steu­ern immer ein fes­ter Bestand­teil Ihrer Vor­sor­ge­pla­nung sein.

Wich­ti­ge The­men rund um Selbst­stän­dig­keit und Absi­che­rung

Kran­ken­ver­si­che­rung, Alters­vor­sor­ge­pflicht und wei­te­re rele­van­te Ver­si­che­run­gen für Selbst­stän­di­ge

Die­ser Bereich gibt Ihnen einen kom­pak­ten Über­blick über die wich­tigs­ten Ver­si­che­run­gen und Pflich­ten, die Sie bei Ihrer Selbst­stän­dig­keit beach­ten soll­ten, und hilft Ihnen, fun­dier­te Ent­schei­dun­gen für Ihren lang­fris­ti­gen Erfolg und Ihre finan­zi­el­le Sicher­heit zu tref­fen.

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PKV Selbst­stän­di­ge

Pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung (PKV) ist für vie­le Selbst­stän­di­ge die bevor­zug­te Gesund­heits­ab­si­che­rung. Erfah­ren Sie, wie die PKV funk­tio­niert, wel­che Vor­tei­le sie bie­tet und wor­auf Sie bei der Tarif­wahl ach­ten soll­ten, um opti­mal abge­si­chert zu sein.

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Alters­vor­sor­ge­pflicht für Selbst­stän­di­ge

Die Dis­kus­si­on um eine gesetz­li­che Alters­vor­sor­ge­pflicht für Selbst­stän­di­ge gewinnt an Bedeu­tung. Infor­mie­ren Sie sich über aktu­el­le Ent­wick­lun­gen, wer betrof­fen sein könn­te und wel­che Fol­gen eine mög­li­che Pflicht zur Ren­ten­ver­si­che­rung hat.

Zusam­men­fas­sung

Selbst­stän­di­ge sind in der Regel nicht ver­pflich­tet, in die gesetz­li­che Ren­ten­ver­si­che­rung ein­zu­zah­len und müs­sen daher ihre Alters­vor­sor­ge eigen­ver­ant­wort­lich pla­nen. Dabei gilt es, früh­zei­tig zu begin­nen, fle­xi­bel auf Ein­kom­mens­schwan­kun­gen zu reagie­ren und exis­ten­zi­el­le Risi­ken abzu­si­chern. Mit den rich­ti­gen Stra­te­gien und einer Kom­bi­na­ti­on aus berufs­stän­di­schen Ver­sor­gungs­wer­ken, Basis­ren­te, pri­va­ter Ren­ten­ver­si­che­rung, Immo­bi­li­en und betrieb­li­cher Alters­vor­sor­ge schaf­fen Selbst­stän­di­ge eine soli­de Grund­la­ge für den Ruhe­stand. Indi­vi­du­el­le Bera­tung und regel­mä­ßi­ge Über­prü­fung sind uner­läss­lich, um lang­fris­tig finan­zi­ell abge­si­chert zu sein.

häu­fi­ge Fra­gen

In den meis­ten Fäl­len sind Selbst­stän­di­ge nicht ren­ten­ver­si­che­rungs­pflich­tig. Es gibt jedoch Aus­nah­men für bestimm­te Berufs­grup­pen und Fäl­le, in denen eine Pflicht besteht. Andern­falls kön­nen Sie frei­wil­lig ein­zah­len.

Selbst­stän­di­ge kön­nen unter ande­rem berufs­stän­di­sche Ver­sor­gungs­wer­ke, Basis­ren­te (Rürup), pri­va­te Ren­ten­ver­si­che­run­gen, Immo­bi­li­en­in­ves­ti­tio­nen und in eini­gen Fäl­len die betrieb­li­che Alters­vor­sor­ge nut­zen.

Eine all­ge­mein­gül­ti­ge Sum­me gibt es nicht. Exper­ten emp­feh­len oft, 10 bis 20 Pro­zent des Ein­kom­mens lang­fris­tig zu spa­ren. Wich­tig ist eine fle­xi­ble Pla­nung, die Ein­kom­mens­schwan­kun­gen berück­sich­tigt.

Ja, ins­be­son­de­re Bei­trä­ge zur Basis­ren­te (Rürup) sind steu­er­lich absetz­bar. Auch frei­wil­li­ge Bei­trä­ge zur gesetz­li­chen Ren­ten­ver­si­che­rung kön­nen steu­er­li­che Vor­tei­le bie­ten.