Alters­vor­sor­ge­pflicht Selbst­stän­di­ge – was kommt, was gilt, was tun?

Die geplan­te Vor­sor­ge­pflicht betrifft vie­le Selbst­stän­di­ge – wir zei­gen, was aktu­ell gilt und wel­che Lösun­gen sinn­voll sind

Selbstständiger Mann arbeitet am Tablet bei Nacht – Symbolbild zur Altersvorsorge Selbstständige Pflicht

Die Alters­vor­sor­ge gehört zu den wich­tigs­ten Finanz­the­men für Selbst­stän­di­ge – und wird 2025 zur Pflicht, sofern kein pri­va­ter Ver­trag nach­ge­wie­sen wird. Wer jetzt grün­det oder bereits frei­be­ruf­lich tätig ist, muss sich mit der Fra­ge aus­ein­an­der­set­zen: frei­wil­lig gesetz­lich absi­chern oder pri­vat vor­sor­gen? Der Gesetz­ge­ber plant für alle neu­en Selbst­stän­di­gen die Ein­füh­rung einer Vor­sor­ge­pflicht mit Opt-out-Mög­lich­keit – aller­dings nur unter stren­gen Bedin­gun­gen. Gleich­zei­tig ist klar: Die gesetz­li­che Ren­te allein reicht selbst bei frei­wil­li­ger Ver­si­che­rung nicht aus, um den gewohn­ten Lebens­stan­dard zu hal­ten. Umso wich­ti­ger ist ein fun­dier­ter Über­blick über die eige­nen Optio­nen – ob Basis­ren­te, pri­va­te Ren­ten­ver­si­che­rung oder indi­vi­du­el­le Ver­mö­gens­pla­nung. In die­sem Rat­ge­ber erfah­ren Sie, was sich 2025 ändert, wel­che Alters­vor­sor­ge­pro­duk­te wirk­lich aner­kannt sind und wie Sie Ihre Vor­sor­ge­stra­te­gie recht­zei­tig auf den Prüf­stand stel­len.

Das Wich­tigs­te auf einem Blick

  • Pflicht zur Alters­vor­sor­ge: 2025 soll eine gesetz­li­che Vor­sor­ge­pflicht für neue Selbst­stän­di­ge ein­ge­führt wer­den. Wer kei­nen aner­kann­ten pri­va­ten Ver­trag vor­wei­sen kann, wird auto­ma­tisch in die gesetz­li­che Ren­ten­ver­si­che­rung auf­ge­nom­men.

  • Opt-out nur mit Nach­weis: Um der Ver­si­che­rungs­pflicht zu ent­ge­hen, ist ein pri­va­ter Alters­vor­sor­ge­ver­trag nötig, der stren­ge Kri­te­ri­en erfüllt – unter ande­rem Insol­venz­schutz, Unver­erb­lich­keit und lebens­lan­ge Ren­ten­zah­lung.

  • Viel­fäl­ti­ge Vor­sor­ge­mög­lich­kei­ten: Basis­ren­te (Rürup), frei­wil­li­ge gesetz­li­che Ren­ten­ver­si­che­rung, pri­va­te Ren­ten­ver­si­che­rung oder kom­bi­nier­te Kon­zep­te – wel­che Lösung passt, hängt von Ihrer indi­vi­du­el­len Situa­ti­on ab.

  • Steu­er­li­che Vor­tei­le nut­zen: Bei­trä­ge zur Basis­ren­te sind ab 2025 voll­stän­dig steu­er­lich absetz­bar. Auch ande­re Pro­duk­te bie­ten Opti­mie­rungs­mög­lich­kei­ten bei der Steu­er­last.

  • Ver­sor­gungs­lü­cke erken­nen und schlie­ßen: Wer heu­te rech­net, kann spä­ter ruhi­ger leben. Ent­schei­dend ist die rea­lis­ti­sche Ana­ly­se Ihrer Ren­ten­lü­cke – und ein Pro­dukt­mix, der Sicher­heit und Ren­di­te klug ver­bin­det.

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Ihre Über­sicht
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Ren­ten­ver­si­che­rungs­pflicht für neue Selbst­stän­di­ge: Was Sie jetzt wis­sen und ent­schei­den müs­sen

Vor­sor­ge­pflicht oder freie Ent­schei­dung – was sich 2025 ändert

2025 tritt eine neue Rege­lung in Kraft: Selbst­stän­di­ge ohne obli­ga­to­ri­sche Alters­si­che­rung sind künf­tig ver­pflich­tet, für das Alter vor­zu­sor­gen. Dabei gilt: Ent­we­der gesetz­lich pflicht­ver­si­chert – oder pri­vat mit einem zer­ti­fi­zier­ten Vor­sor­ge­ver­trag. Wel­che Optio­nen es gibt und was davon zu hal­ten ist, zei­gen wir im direk­ten Ver­gleich.

Wer sich nicht aktiv für eine pri­va­te Vor­sor­ge­lö­sung ent­schei­det, wird ab 2025 auto­ma­tisch in die gesetz­li­che Ren­ten­ver­si­che­rung auf­ge­nom­men. Die­se Opti­on ist unkom­pli­ziert, aber lang­fris­tig nicht immer sinn­voll. Denn die gesetz­li­che Ren­te allein reicht für vie­le Selbst­stän­di­ge nicht aus – und der Bei­trag wird ein­kom­mens­ab­hän­gig berech­net. Vor allem für Neu­grün­der mit schwan­ken­den Ein­nah­men kann das zur Belas­tung wer­den.

Stär­ken und Schwä­chen auf einen Blick:

✔ Auto­ma­ti­scher Schutz ohne Antrag

✔ Anre­chen­ba­re Ren­ten­an­sprü­che

✘ Vol­le Bei­trags­pflicht (18,6 % vom Ein­kom­men)

✘ Kei­ne Bei­trags­rück­erstat­tung bei gerin­ger Lebens­er­war­tung

✘ Kein ech­ter Gestal­tungs­spiel­raum

Wer einen pri­va­ten Alters­vor­sor­ge­ver­trag nach­wei­sen kann, der bestimm­te Kri­te­ri­en erfüllt, kann sich per Opt-out von der gesetz­li­chen Ren­ten­ver­si­che­rungs­pflicht befrei­en. Gül­tig sind nur Pro­duk­te, die nicht ver­erb­bar, nicht über­trag­bar und insol­venz­ge­schützt sind – wie z. B. die Basis­ren­te (Rürup). Der Vor­teil: Mehr Ren­di­te­chan­cen, mehr steu­er­li­che Vor­tei­le, mehr Kon­trol­le.

Erfüll­ba­re Anfor­de­run­gen für das Opt-out:

✔ Lebens­lan­ge Ren­ten­zah­lung

✔ Nicht beleih­bar, ver­äu­ßer­bar oder kapi­ta­li­sier­bar

✔ Insol­venz- und pfän­dungs­si­cher

✔ För­der­fä­hig über §10 EStG (Basis­ver­sor­gung)

✔ Ab 2025 zu 100 % steu­er­lich absetz­bar

Von der Basis­ren­te bis zur Ver­mö­gens­stra­te­gie – Ihre Mög­lich­kei­ten im Über­blick

Wel­che Alters­vor­sor­ge­for­men ste­hen Selbst­stän­di­gen offen?

Die pas­sen­de Alters­vor­sor­ge für Selbst­stän­di­ge hängt von vie­len Fak­to­ren ab: Ein­kom­men, Lebens­pla­nung, steu­er­li­che Situa­ti­on und per­sön­li­che Sicher­heits­be­dürf­nis­se. Ob klas­si­sche Ren­ten­ver­si­che­rung, frei­wil­li­ge gesetz­li­che Absi­che­rung oder Sach­wert­in­ves­ti­tio­nen – der Markt bie­tet zahl­rei­che Optio­nen. Doch nicht alle sind als Opt-out-Lösung aner­kannt oder lang­fris­tig sinn­voll.

Selbst­stän­di­ge ste­hen bei der Alters­vor­sor­ge vor einer beson­de­ren Her­aus­for­de­rung: Es gibt kei­nen Arbeit­ge­ber, der auto­ma­tisch in eine gesetz­li­che Ren­ten­kas­se ein­zahlt – die Ver­ant­wor­tung liegt voll­stän­dig bei Ihnen selbst. Umso wich­ti­ger ist es, die ver­füg­ba­ren Mög­lich­kei­ten zu ken­nen und auf ihre lang­fris­ti­ge Eig­nung hin zu prü­fen. Grund­sätz­lich las­sen sich die Vor­sor­ge­for­men in drei Kate­go­rien ein­tei­len: gesetz­li­che Vor­sor­ge, pri­va­te Ren­ten­lö­sun­gen und sons­ti­ge Ver­mö­gens­stra­te­gien.

1. Frei­wil­li­ge gesetz­li­che Ren­ten­ver­si­che­rung:
Selbst­stän­di­ge kön­nen sich auf Antrag frei­wil­lig bei der Deut­schen Ren­ten­ver­si­che­rung ver­si­chern. Die Bei­trags­hö­he ist ein­kom­mens­ab­hän­gig und liegt 2025 zwi­schen rund 110 € (Min­dest­bei­trag) und ca. 1.500 € (Höchst­bei­trag) pro Monat. Vor­tei­le sind der Erwerb von Ren­ten­an­sprü­chen und der Schutz bei Erwerbs­min­de­rung – aller­dings ohne nen­nens­wer­te Ren­di­te­chan­cen oder Kapi­tal­zu­griff.

2. Basis­ren­te (Rürup-Ren­te):
Die Basis­ren­te erfüllt alle Bedin­gun­gen für ein gül­ti­ges Opt-out. Sie ist nicht ver­erb­bar oder künd­bar und garan­tiert eine lebens­lan­ge Ren­ten­zah­lung. Ab 2025 sind Bei­trä­ge bis zu 29.344 € (ledig) bzw. 58.688 € (ver­hei­ra­tet) zu 100 % steu­er­lich absetz­bar. Die Pro­dukt­aus­wahl reicht von klas­si­schen, sicher­heits­ori­en­tier­ten Tari­fen bis hin zu ren­di­te­star­ken fonds­ge­bun­de­nen Vari­an­ten – je nach Risi­ko­be­reit­schaft.

3. Pri­va­te Ren­ten­ver­si­che­rung:
Die­se Form der Vor­sor­ge bie­tet Fle­xi­bi­li­tät, Steu­er­vor­tei­le und plan­ba­re Ren­ten­aus­zah­lun­gen. Aller­dings erfül­len vie­le Tari­fe nicht die gesetz­li­chen Anfor­de­run­gen für das Opt-out, da Kapi­tal­wahl­recht, Ver­erb­bar­keit oder Kapi­ta­li­sie­rung mög­lich sind. Sie eig­nen sich daher eher als ergän­zen­de Vor­sor­ge­lö­sung, nicht als Ersatz für eine Pflicht­ab­si­che­rung.

4. Ver­mö­gens­ba­sier­te Stra­te­gien:
Immo­bi­li­en, Edel­me­tal­le, Fonds­de­pots oder ande­re Anla­ge­for­men kön­nen zur Alters­ab­si­che­rung bei­tra­gen – vor allem dann, wenn bereits Kapi­tal vor­han­den ist. Doch Vor­sicht: Die­se Anla­gen gel­ten steu­er­lich nicht als Basis­ver­sor­gung und sind daher nicht als Opt-out-Pro­duk­te aner­kannt. Zudem tra­gen sie Risi­ken wie Wert­schwan­kun­gen, Leer­stand oder Pfle­ge­kos­ten.

Die Alters­vor­sor­ge für Selbst­stän­di­ge ver­langt eine indi­vi­du­el­le Kom­bi­na­ti­on aus Sicher­heit, Ren­ta­bi­li­tät und steu­er­li­cher Effi­zi­enz. Wer der gesetz­li­chen Ren­ten­ver­si­che­rungs­pflicht ent­ge­hen will, muss recht­zei­tig han­deln und ein zer­ti­fi­zier­tes Vor­sor­ge­pro­dukt wäh­len. Beson­ders die Basis­ren­te bie­tet 2025 eine gesetz­lich aner­kann­te, steu­er­lich attrak­ti­ve und lang­fris­tig sta­bi­le Lösung.

War­um Sie Ihre Ren­ten­lü­cke ken­nen müs­sen, bevor Sie vor­sor­gen

Wie berech­ne ich mei­ne Ver­sor­gungs­lü­cke?

Bevor Sie ent­schei­den, wie Sie vor­sor­gen, soll­ten Sie wis­sen, wie groß Ihre Ren­ten­lü­cke vor­aus­sicht­lich sein wird. Erst wenn klar ist, wie viel Geld Ihnen im Alter feh­len wird, lässt sich gezielt und bedarfs­ge­recht vor­sor­gen. Eine soli­de Finanz­pla­nung beginnt immer mit ehr­li­chen Zah­len.

Die Ver­sor­gungs­lü­cke beschreibt die Dif­fe­renz zwi­schen Ihrem vor­aus­sicht­li­chen Bedarf im Ren­ten­al­ter und den tat­säch­li­chen Ren­ten­ein­künf­ten. Gera­de für Selbst­stän­di­ge ist die­se Lücke häu­fig deut­lich grö­ßer als bei Ange­stell­ten – denn gesetz­li­che Ren­ten­an­sprü­che feh­len oft voll­stän­dig oder fal­len sehr gering aus.

Die Berech­nung beginnt mit einer rea­lis­ti­schen Schät­zung Ihres zukünf­ti­gen monat­li­chen Bedarfs. Ori­en­tie­ren Sie sich an Ihrem aktu­el­len Lebens­stil: Wohn­kos­ten, Kran­ken­ver­si­che­rung, Grund­ver­sor­gung, Frei­zeit, Rück­la­gen – all die­se Pos­ten müs­sen auch im Ruhe­stand gedeckt wer­den. Als Faust­re­gel gilt: Min­des­tens 80 % des letz­ten Net­to­ein­kom­mens soll­ten Sie im Alter zur Ver­fü­gung haben.

Dem­ge­gen­über ste­hen Ihre erwart­ba­ren Ein­nah­men, etwa aus:

  • frü­he­ren ren­ten­ver­si­che­rungs­pflich­ti­gen Tätig­kei­ten (gesetz­li­cher Ren­ten­be­scheid),

  • betrieb­li­chen oder pri­va­ten Ren­ten­ver­si­che­run­gen,

  • Kapi­tal­erträ­gen, Miet­ein­nah­men oder Ver­mö­gens­er­trä­gen.

Die Dif­fe­renz ergibt Ihre per­sön­li­che Ren­ten­lü­cke. Je frü­her Sie die­se ermit­teln, des­to geziel­ter kön­nen Sie gegen­steu­ern. Wich­tig: Auch Infla­ti­ons­ent­wick­lung und stei­gen­de Lebens­hal­tungs­kos­ten müs­sen berück­sich­tigt wer­den – wer knapp kal­ku­liert, ris­kiert spä­te­re Ver­sor­gungs­lü­cken.

Vie­le Ver­si­che­rer und Finanz­por­ta­le stel­len mitt­ler­wei­le digi­ta­le Ren­ten­lü­cken-Rech­ner zur Ver­fü­gung. Noch genau­er wird es mit einer indi­vi­du­el­len Bera­tung, die auch steu­er­li­che Effek­te, Kapi­tal­ver­füg­bar­keit und Lebens­pla­nung mit ein­be­zieht.

Ver­tie­fen­de Infor­ma­tio­nen zu Ihren drei zen­tra­len Vor­sor­ge­we­gen

Wei­te­re Mög­lich­kei­ten im Detail ken­nen­ler­nen

Sie möch­ten noch tie­fer in die ver­schie­de­nen Arten der Alters­vor­sor­ge ein­stei­gen? Dann fin­den Sie hier ver­tie­fen­de Bei­trä­ge zu den drei zen­tra­len Säu­len: gesetz­li­che Ren­ten­ver­si­che­rung, pri­va­te Ren­ten­ver­si­che­run­gen und die staat­lich geför­der­te Basis­ren­te als mög­li­che Opt-out-Lösung.

Rürup Ren­te

Mann sitzt entspannt auf dem Sofa und arbeitet mit einem Laptop – Symbolbild für digitale Altersvorsorge mit der Basisrente.

Die Rürup-Ren­te erfüllt alle Anfor­de­run­gen für die gesetz­lich gefor­der­te Alters­vor­sor­ge ab 2025. Erfah­ren Sie, wel­che steu­er­li­chen Vor­tei­le die Basis­ren­te bie­tet, wie fle­xi­bel sie gestal­tet wer­den kann und wor­auf Sie bei der Tarif­wahl ach­ten soll­ten.

Gesetz­li­che Ren­ten­ver­si­che­rung

Ältere Frau im Gespräch mit Beraterin am Tisch – Symbolbild zur gesetzlichen Rentenversicherung und Beratung im Alter

Die frei­wil­li­ge Ver­si­che­rung bei der Deut­schen Ren­ten­ver­si­che­rung ist eine Mög­lich­keit für Selbst­stän­di­ge, Ren­ten­an­sprü­che auf­zu­bau­en. Wel­che Bei­trä­ge fäl­lig wer­den, was Sie davon haben und wie sich das mit der neu­en Vor­sor­ge­pflicht ver­trägt, lesen Sie hier.

Pri­va­te Ren­ten­ver­si­che­rung

Frau wirft Geldstück in ein rosa Sparschwein – Symbolbild für private Rentenversicherung und persönliche Vorsorge

Wer mehr Fle­xi­bi­li­tät wünscht und sei­ne Alters­vor­sor­ge indi­vi­du­ell steu­ern will, kann auf pri­va­te Ren­ten­ver­si­che­run­gen zurück­grei­fen. Wel­che Vari­an­ten es gibt, wo die steu­er­li­chen Vor­tei­le lie­gen und war­um sie als Opt-out nur bedingt aner­kannt sind, erfah­ren Sie hier.

War­um die Rürup-Ren­te ab 2025 der Schlüs­sel zur Alters­vor­sor­ge­pflicht ist

Die Basis­ren­te als gesetz­lich aner­kann­te Lösung für Selbst­stän­di­ge

Wer der gesetz­li­chen Ren­ten­ver­si­che­rungs­pflicht ent­ge­hen möch­te, braucht ein Vor­sor­ge­pro­dukt, das alle Anfor­de­run­gen des Gesetz­ge­bers erfüllt. Die Basis­ren­te – auch Rürup-Ren­te genannt – ist genau dafür gemacht. Sie bie­tet nicht nur Sicher­heit, son­dern auch erheb­li­che steu­er­li­che Vor­tei­le.

Die Basis­ren­te ist 2025 der wich­tigs­te Bau­stein für selbst­stän­di­ge Alters­vor­sor­ge mit Opt-out-Cha­rak­ter. Sie gehört zur soge­nann­ten „ers­ten Schicht“ im deut­schen Ren­ten­sys­tem und ist steu­er­lich beson­ders begüns­tigt. Zudem erfüllt sie die gesetz­li­chen Vor­aus­set­zun­gen zur Befrei­ung von der Ren­ten­ver­si­che­rungs­pflicht: Die Leis­tun­gen sind nicht über­trag­bar, nicht ver­erb­bar, nicht künd­bar, nicht kapi­ta­li­sier­bar und nicht beleih­bar. Dafür bie­tet sie eine lebens­lan­ge monat­li­che Ren­ten­zah­lung ab ver­ein­bar­tem Ren­ten­be­ginn.

Ein wei­te­rer Vor­teil: Die Bei­trä­ge zur Basis­ren­te kön­nen zu 100 % als Son­der­aus­ga­ben gel­tend gemacht wer­den – bis zum jähr­lich fest­ge­leg­ten Höchst­be­trag. Die­se steu­er­li­che Ent­las­tung führt in vie­len Fäl­len zu einem rea­len Rück­fluss von meh­re­ren tau­send Euro – abhän­gig von Ein­kom­men, Steu­er­satz und Fami­li­en­stand.

Die Gestal­tungs­mög­lich­kei­ten sind groß: klas­si­sche oder fonds­ge­bun­de­ne Tari­fe, Bei­trags­dy­na­mi­ken, fle­xi­ble Lauf­zei­ten, Ren­ten­be­ginn ab 62. Beson­ders geeig­net ist die Basis­ren­te für gut ver­die­nen­de Selbst­stän­di­ge, die steu­er­lich opti­mie­ren wol­len – und für alle, die eine rechts­si­che­re Opt-out-Lösung benö­ti­gen.

Fami­li­en­standMax. abzugs­fä­hi­ger Bei­tragSteu­er­satzSteu­er­vor­teil p. a.
Ledig29.344 €30 %ca. 8.800 €
Ledig29.344 €42 %ca. 12.300 €
Ver­hei­ra­tet58.688 €30 %ca. 17.600 €
Ver­hei­ra­tet58.688 €42 %ca. 24.600 €

Hin­weis: Die tat­säch­li­che Erspar­nis hängt von Ihrem zu ver­steu­ern­den Ein­kom­men, der Nut­zung wei­te­rer Son­der­aus­ga­ben und Ihrem per­sön­li­chen Steu­er­satz ab. Eine indi­vi­du­el­le Berech­nung ist im Bera­tungs­ge­spräch jeder­zeit mög­lich.

Steu­er­vor­tei­le cle­ver nut­zen – und unnö­ti­ge Belas­tun­gen ver­mei­den

För­de­rung & Steu­er – was Sie zusätz­lich beach­ten soll­ten

Die Alters­vor­sor­ge bie­tet Selbst­stän­di­gen nicht nur finan­zi­el­le Sicher­heit, son­dern auch steu­er­li­che Ent­las­tung. Wer die rich­ti­gen Pro­duk­te wählt und die steu­er­li­chen Regeln kennt, kann Jahr für Jahr meh­re­re Tau­send Euro an Steu­ern spa­ren – oder unnö­ti­ge Nach­tei­le ver­mei­den.

Selbst­stän­di­ge pro­fi­tie­ren bei der Alters­vor­sor­ge nicht nur vom Ver­mö­gens­auf­bau, son­dern auch von geziel­ten steu­er­li­chen För­de­run­gen. Beson­ders attrak­tiv: Die voll­stän­di­ge Absetz­bar­keit der Bei­trä­ge zur Basis­ren­te ab dem Jahr 2025. Doch auch bei ande­ren Vor­sor­ge­for­men gibt es Spiel­räu­me – wenn man die Bedin­gun­gen kennt.

Basis­ren­te (Rürup-Ren­te):
Die Bei­trä­ge kön­nen in vol­ler Höhe als Son­der­aus­ga­ben nach § 10 EStG gel­tend gemacht wer­den. Damit sinkt Ihre Steu­er­last direkt. Zusätz­lich kann der Ren­ten­be­ginn fle­xi­bel gewählt wer­den, oft schon ab dem 62. Lebens­jahr. Wich­tig ist, dass Sie alle gezahl­ten Bei­trä­ge kor­rekt in der Anla­ge „Vor­sor­ge­auf­wand“ der Ein­kom­men­steu­er­erklä­rung erfas­sen.

Pri­va­te Ren­ten­ver­si­che­rung:
Bei­trä­ge zu pri­va­ten Ren­ten­ver­si­che­run­gen, die nach dem 31.12.2004 abge­schlos­sen wur­den, sind nicht als Vor­sor­ge­auf­wen­dun­gen absetz­bar. Den­noch kön­nen die Erträ­ge in der Ren­ten­pha­se steu­er­lich vor­teil­haft sein – ins­be­son­de­re, wenn Sie sich für eine lebens­lan­ge Ren­te statt einer Kapi­tal­aus­zah­lung ent­schei­den.

Alt­ver­trä­ge (vor 2005):
Falls Sie vor 2005 eine klas­si­sche Ren­ten­ver­si­che­rung abge­schlos­sen haben, kön­nen Sie unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen (z. B. Min­dest­lauf­zeit, lebens­lan­ge Aus­zah­lung, Kapi­tal­wahl­recht aus­ge­schlos­sen) wei­ter­hin von der Steu­er­frei­heit der Erträ­ge pro­fi­tie­ren. Die­se Alt­ver­trä­ge genie­ßen Bestands­schutz – soll­ten aber unbe­dingt über­prüft wer­den, ob sie heu­te noch zur Vor­sor­ge­stra­te­gie pas­sen.

Ries­ter-Ren­te:
Für Selbst­stän­di­ge in der gesetz­li­chen Ren­ten­ver­si­che­rung oder über die Künst­ler­so­zi­al­kas­se kann auch die Ries­ter-Ren­te inter­es­sant sein – vor allem bei Fami­li­en mit Kin­dern. Die staat­li­chen Zula­gen und der Son­der­aus­ga­ben­ab­zug sind kom­bi­nier­bar. Wich­tig ist hier die for­mel­le För­der­be­rech­ti­gung – ohne die­se ist Ries­ter steu­er­lich und finan­zi­ell meist nicht sinn­voll.

Wei­te­re Steu­er­fal­len ver­mei­den:
Bei bestimm­ten Ren­ten­for­men kann es im Alter zu einer soge­nann­ten „Nach­ver­steue­rung“ kom­men, wenn z. B. Kapi­tal­an­tei­le oder Aus­zah­lungs­mo­del­le nicht klar gere­gelt sind. Auch bei kom­bi­nier­ter Vor­sor­ge (z. B. mit Immo­bi­li­en) müs­sen steu­er­li­che Neben­wir­kun­gen – etwa bei Ver­mie­tung oder spä­te­rem Ver­kauf – beach­tet wer­den.

War­um Alters­vor­sor­ge allein nicht aus­reicht

Wei­te­re wich­ti­ge Absi­che­run­gen für Selbst­stän­di­ge

Wer selbst­stän­dig ist, trägt auch in Sachen Gesund­heit und Berufs­aus­fall die vol­le Ver­ant­wor­tung. Damit Sie Ihre Alters­vor­sor­ge nicht durch Krank­heit, Erwerbs­un­fä­hig­keit oder feh­len­de Kran­ken­ab­si­che­rung gefähr­den, gehö­ren wei­te­re Poli­cen zu einem sta­bi­len Vor­sor­ge­kon­zept.

Selbstständiger Mann steht in modernem Büro am Fenster und blickt nachdenklich hinaus, Tablet in der Hand

PKV Selbst­stän­di­ge

Selbst­stän­di­ge haben die Wahl: frei­wil­li­ge gesetz­li­che oder pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung. Wer sich für die PKV ent­schei­det, pro­fi­tiert oft von bes­se­ren Leis­tun­gen – aber nur bei rich­ti­ger Tarif­wahl. Erfah­ren Sie, wel­che Anbie­ter und Tari­fe sich loh­nen und wor­auf Sie ach­ten müs­sen.

Gestresste Frau hält sich am Schreibtisch den Kopf, während ihr mehrere Aufgaben gleichzeitig zugeschoben werden

Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung

Ein Unfall oder eine Krank­heit kann jede Kar­rie­re been­den. Für Selbst­stän­di­ge ohne BU-Absi­che­rung bedeu­tet das oft den finan­zi­el­len Absturz. Wir zei­gen, wie eine gute Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung funk­tio­niert – und wor­an Sie ein soli­des Ange­bot erken­nen.

Zusam­men­fas­sung

Die gesetz­li­che Alters­vor­sor­ge­pflicht für Selbst­stän­di­ge ist zwar noch nicht in Kraft, aber poli­tisch bereits klar vor­ge­se­hen. Wer neu grün­det oder als Frei­be­ruf­ler tätig wird, soll­te sich des­halb früh­zei­tig mit dem The­ma befas­sen. Denn sobald die Pflicht ein­ge­führt wird, müs­sen Sie ent­we­der Bei­trä­ge zur gesetz­li­chen Ren­ten­ver­si­che­rung leis­ten – oder einen pri­va­ten Vor­sor­ge­ver­trag nach­wei­sen, der gesetz­lich aner­kannt ist. Die Basis­ren­te (Rürup) erfüllt die­se Anfor­de­run­gen und bie­tet zusätz­lich steu­er­li­che Vor­tei­le. Wer bereits vor­sorgt, kann sich künf­tig fle­xi­bel auf gesetz­li­che Ände­run­gen ein­stel­len. Unab­hän­gig davon gilt: Ohne geziel­te Alters­vor­sor­ge ris­kie­ren Selbst­stän­di­ge im Ruhe­stand finan­zi­el­le Eng­päs­se. Es lohnt sich, heu­te zu han­deln – nicht erst, wenn die Ver­pflich­tung offi­zi­ell gilt.

häu­fi­ge Fra­gen

Ein kon­kre­tes Datum für die Ein­füh­rung steht der­zeit nicht fest. Zwar wur­de die Alters­vor­sor­ge­pflicht für Selbst­stän­di­ge mehr­fach in Koali­ti­ons­ver­trä­gen ange­kün­digt – zuletzt auch im Jahr 2025 –, bis­lang fehlt aber ein ver­bind­li­cher Geset­zes­ent­wurf. Die poli­ti­sche Rich­tung ist klar, der Zeit­plan jedoch offen. Wer vor­be­rei­tet sein will, soll­te die aktu­el­len Ent­wick­lun­gen beob­ach­ten und früh­zei­tig eine geeig­ne­te Vor­sor­ge­lö­sung prü­fen.

Der Vor­sor­ge­ver­trag muss nicht über­trag­bar, nicht ver­erb­bar, nicht kapi­ta­li­sier­bar, nicht künd­bar und insol­venz­ge­schützt sein. Zudem muss er eine lebens­lan­ge monat­li­che Ren­te leis­ten. Die­se Bedin­gun­gen erfüllt z. B. die Basis­ren­te (Rürup).

Die Höhe hängt von Ihrer Ren­ten­lü­cke und Ihren Lebens­hal­tungs­kos­ten im Alter ab. Als Richt­wert gilt: Rund 80 % Ihres letz­ten Net­to­ein­kom­mens soll­ten auch im Ruhe­stand ver­füg­bar sein. Las­sen Sie sich dazu pro­fes­sio­nell bera­ten oder nut­zen Sie Ren­ten­lü­cken-Rech­ner.

Ja. Selbst­stän­di­ge kön­nen sich frei­wil­lig in der gesetz­li­chen Ren­ten­ver­si­che­rung ver­si­chern. Der Bei­trag rich­tet sich nach dem Ein­kom­men und liegt 2025 zwi­schen ca. 110 € und 1.500 € monat­lich. Die Ent­schei­dung soll­te indi­vi­du­ell getrof­fen wer­den.

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