Altersvorsorgepflicht Selbstständige – was kommt, was gilt, was tun?
Die geplante Vorsorgepflicht betrifft viele Selbstständige – wir zeigen, was aktuell gilt und welche Lösungen sinnvoll sind

Die Altersvorsorge gehört zu den wichtigsten Finanzthemen für Selbstständige – und wird 2025 zur Pflicht, sofern kein privater Vertrag nachgewiesen wird. Wer jetzt gründet oder bereits freiberuflich tätig ist, muss sich mit der Frage auseinandersetzen: freiwillig gesetzlich absichern oder privat vorsorgen? Der Gesetzgeber plant für alle neuen Selbstständigen die Einführung einer Vorsorgepflicht mit Opt-out-Möglichkeit – allerdings nur unter strengen Bedingungen. Gleichzeitig ist klar: Die gesetzliche Rente allein reicht selbst bei freiwilliger Versicherung nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard zu halten. Umso wichtiger ist ein fundierter Überblick über die eigenen Optionen – ob Basisrente, private Rentenversicherung oder individuelle Vermögensplanung. In diesem Ratgeber erfahren Sie, was sich 2025 ändert, welche Altersvorsorgeprodukte wirklich anerkannt sind und wie Sie Ihre Vorsorgestrategie rechtzeitig auf den Prüfstand stellen.
Das Wichtigste auf einem Blick
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Rentenversicherungspflicht für neue Selbstständige: Was Sie jetzt wissen und entscheiden müssen
Vorsorgepflicht oder freie Entscheidung – was sich 2025 ändert
2025 tritt eine neue Regelung in Kraft: Selbstständige ohne obligatorische Alterssicherung sind künftig verpflichtet, für das Alter vorzusorgen. Dabei gilt: Entweder gesetzlich pflichtversichert – oder privat mit einem zertifizierten Vorsorgevertrag. Welche Optionen es gibt und was davon zu halten ist, zeigen wir im direkten Vergleich.
Wer sich nicht aktiv für eine private Vorsorgelösung entscheidet, wird ab 2025 automatisch in die gesetzliche Rentenversicherung aufgenommen. Diese Option ist unkompliziert, aber langfristig nicht immer sinnvoll. Denn die gesetzliche Rente allein reicht für viele Selbstständige nicht aus – und der Beitrag wird einkommensabhängig berechnet. Vor allem für Neugründer mit schwankenden Einnahmen kann das zur Belastung werden.
Stärken und Schwächen auf einen Blick:
✔ Automatischer Schutz ohne Antrag
✔ Anrechenbare Rentenansprüche
✘ Volle Beitragspflicht (18,6 % vom Einkommen)
✘ Keine Beitragsrückerstattung bei geringer Lebenserwartung
✘ Kein echter Gestaltungsspielraum
Wer einen privaten Altersvorsorgevertrag nachweisen kann, der bestimmte Kriterien erfüllt, kann sich per Opt-out von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreien. Gültig sind nur Produkte, die nicht vererbbar, nicht übertragbar und insolvenzgeschützt sind – wie z. B. die Basisrente (Rürup). Der Vorteil: Mehr Renditechancen, mehr steuerliche Vorteile, mehr Kontrolle.
Erfüllbare Anforderungen für das Opt-out:
✔ Lebenslange Rentenzahlung
✔ Nicht beleihbar, veräußerbar oder kapitalisierbar
✔ Insolvenz- und pfändungssicher
✔ Förderfähig über §10 EStG (Basisversorgung)
✔ Ab 2025 zu 100 % steuerlich absetzbar
Von der Basisrente bis zur Vermögensstrategie – Ihre Möglichkeiten im Überblick
Welche Altersvorsorgeformen stehen Selbstständigen offen?
Die passende Altersvorsorge für Selbstständige hängt von vielen Faktoren ab: Einkommen, Lebensplanung, steuerliche Situation und persönliche Sicherheitsbedürfnisse. Ob klassische Rentenversicherung, freiwillige gesetzliche Absicherung oder Sachwertinvestitionen – der Markt bietet zahlreiche Optionen. Doch nicht alle sind als Opt-out-Lösung anerkannt oder langfristig sinnvoll.
Selbstständige stehen bei der Altersvorsorge vor einer besonderen Herausforderung: Es gibt keinen Arbeitgeber, der automatisch in eine gesetzliche Rentenkasse einzahlt – die Verantwortung liegt vollständig bei Ihnen selbst. Umso wichtiger ist es, die verfügbaren Möglichkeiten zu kennen und auf ihre langfristige Eignung hin zu prüfen. Grundsätzlich lassen sich die Vorsorgeformen in drei Kategorien einteilen: gesetzliche Vorsorge, private Rentenlösungen und sonstige Vermögensstrategien.
1. Freiwillige gesetzliche Rentenversicherung:
Selbstständige können sich auf Antrag freiwillig bei der Deutschen Rentenversicherung versichern. Die Beitragshöhe ist einkommensabhängig und liegt 2025 zwischen rund 110 € (Mindestbeitrag) und ca. 1.500 € (Höchstbeitrag) pro Monat. Vorteile sind der Erwerb von Rentenansprüchen und der Schutz bei Erwerbsminderung – allerdings ohne nennenswerte Renditechancen oder Kapitalzugriff.
2. Basisrente (Rürup-Rente):
Die Basisrente erfüllt alle Bedingungen für ein gültiges Opt-out. Sie ist nicht vererbbar oder kündbar und garantiert eine lebenslange Rentenzahlung. Ab 2025 sind Beiträge bis zu 29.344 € (ledig) bzw. 58.688 € (verheiratet) zu 100 % steuerlich absetzbar. Die Produktauswahl reicht von klassischen, sicherheitsorientierten Tarifen bis hin zu renditestarken fondsgebundenen Varianten – je nach Risikobereitschaft.
3. Private Rentenversicherung:
Diese Form der Vorsorge bietet Flexibilität, Steuervorteile und planbare Rentenauszahlungen. Allerdings erfüllen viele Tarife nicht die gesetzlichen Anforderungen für das Opt-out, da Kapitalwahlrecht, Vererbbarkeit oder Kapitalisierung möglich sind. Sie eignen sich daher eher als ergänzende Vorsorgelösung, nicht als Ersatz für eine Pflichtabsicherung.
4. Vermögensbasierte Strategien:
Immobilien, Edelmetalle, Fondsdepots oder andere Anlageformen können zur Altersabsicherung beitragen – vor allem dann, wenn bereits Kapital vorhanden ist. Doch Vorsicht: Diese Anlagen gelten steuerlich nicht als Basisversorgung und sind daher nicht als Opt-out-Produkte anerkannt. Zudem tragen sie Risiken wie Wertschwankungen, Leerstand oder Pflegekosten.
Die Altersvorsorge für Selbstständige verlangt eine individuelle Kombination aus Sicherheit, Rentabilität und steuerlicher Effizienz. Wer der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht entgehen will, muss rechtzeitig handeln und ein zertifiziertes Vorsorgeprodukt wählen. Besonders die Basisrente bietet 2025 eine gesetzlich anerkannte, steuerlich attraktive und langfristig stabile Lösung.
Warum Sie Ihre Rentenlücke kennen müssen, bevor Sie vorsorgen
Wie berechne ich meine Versorgungslücke?
Bevor Sie entscheiden, wie Sie vorsorgen, sollten Sie wissen, wie groß Ihre Rentenlücke voraussichtlich sein wird. Erst wenn klar ist, wie viel Geld Ihnen im Alter fehlen wird, lässt sich gezielt und bedarfsgerecht vorsorgen. Eine solide Finanzplanung beginnt immer mit ehrlichen Zahlen.
Die Versorgungslücke beschreibt die Differenz zwischen Ihrem voraussichtlichen Bedarf im Rentenalter und den tatsächlichen Renteneinkünften. Gerade für Selbstständige ist diese Lücke häufig deutlich größer als bei Angestellten – denn gesetzliche Rentenansprüche fehlen oft vollständig oder fallen sehr gering aus.
Die Berechnung beginnt mit einer realistischen Schätzung Ihres zukünftigen monatlichen Bedarfs. Orientieren Sie sich an Ihrem aktuellen Lebensstil: Wohnkosten, Krankenversicherung, Grundversorgung, Freizeit, Rücklagen – all diese Posten müssen auch im Ruhestand gedeckt werden. Als Faustregel gilt: Mindestens 80 % des letzten Nettoeinkommens sollten Sie im Alter zur Verfügung haben.
Demgegenüber stehen Ihre erwartbaren Einnahmen, etwa aus:
früheren rentenversicherungspflichtigen Tätigkeiten (gesetzlicher Rentenbescheid),
betrieblichen oder privaten Rentenversicherungen,
Kapitalerträgen, Mieteinnahmen oder Vermögenserträgen.
Die Differenz ergibt Ihre persönliche Rentenlücke. Je früher Sie diese ermitteln, desto gezielter können Sie gegensteuern. Wichtig: Auch Inflationsentwicklung und steigende Lebenshaltungskosten müssen berücksichtigt werden – wer knapp kalkuliert, riskiert spätere Versorgungslücken.
Viele Versicherer und Finanzportale stellen mittlerweile digitale Rentenlücken-Rechner zur Verfügung. Noch genauer wird es mit einer individuellen Beratung, die auch steuerliche Effekte, Kapitalverfügbarkeit und Lebensplanung mit einbezieht.
Vertiefende Informationen zu Ihren drei zentralen Vorsorgewegen
Weitere Möglichkeiten im Detail kennenlernen
Sie möchten noch tiefer in die verschiedenen Arten der Altersvorsorge einsteigen? Dann finden Sie hier vertiefende Beiträge zu den drei zentralen Säulen: gesetzliche Rentenversicherung, private Rentenversicherungen und die staatlich geförderte Basisrente als mögliche Opt-out-Lösung.
Rürup Rente
Die Rürup-Rente erfüllt alle Anforderungen für die gesetzlich geforderte Altersvorsorge ab 2025. Erfahren Sie, welche steuerlichen Vorteile die Basisrente bietet, wie flexibel sie gestaltet werden kann und worauf Sie bei der Tarifwahl achten sollten.
Gesetzliche Rentenversicherung
Die freiwillige Versicherung bei der Deutschen Rentenversicherung ist eine Möglichkeit für Selbstständige, Rentenansprüche aufzubauen. Welche Beiträge fällig werden, was Sie davon haben und wie sich das mit der neuen Vorsorgepflicht verträgt, lesen Sie hier.
Private Rentenversicherung
Wer mehr Flexibilität wünscht und seine Altersvorsorge individuell steuern will, kann auf private Rentenversicherungen zurückgreifen. Welche Varianten es gibt, wo die steuerlichen Vorteile liegen und warum sie als Opt-out nur bedingt anerkannt sind, erfahren Sie hier.
Warum die Rürup-Rente ab 2025 der Schlüssel zur Altersvorsorgepflicht ist
Die Basisrente als gesetzlich anerkannte Lösung für Selbstständige
Wer der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht entgehen möchte, braucht ein Vorsorgeprodukt, das alle Anforderungen des Gesetzgebers erfüllt. Die Basisrente – auch Rürup-Rente genannt – ist genau dafür gemacht. Sie bietet nicht nur Sicherheit, sondern auch erhebliche steuerliche Vorteile.
Die Basisrente ist 2025 der wichtigste Baustein für selbstständige Altersvorsorge mit Opt-out-Charakter. Sie gehört zur sogenannten „ersten Schicht“ im deutschen Rentensystem und ist steuerlich besonders begünstigt. Zudem erfüllt sie die gesetzlichen Voraussetzungen zur Befreiung von der Rentenversicherungspflicht: Die Leistungen sind nicht übertragbar, nicht vererbbar, nicht kündbar, nicht kapitalisierbar und nicht beleihbar. Dafür bietet sie eine lebenslange monatliche Rentenzahlung ab vereinbartem Rentenbeginn.
Ein weiterer Vorteil: Die Beiträge zur Basisrente können zu 100 % als Sonderausgaben geltend gemacht werden – bis zum jährlich festgelegten Höchstbetrag. Diese steuerliche Entlastung führt in vielen Fällen zu einem realen Rückfluss von mehreren tausend Euro – abhängig von Einkommen, Steuersatz und Familienstand.
Die Gestaltungsmöglichkeiten sind groß: klassische oder fondsgebundene Tarife, Beitragsdynamiken, flexible Laufzeiten, Rentenbeginn ab 62. Besonders geeignet ist die Basisrente für gut verdienende Selbstständige, die steuerlich optimieren wollen – und für alle, die eine rechtssichere Opt-out-Lösung benötigen.
Familienstand | Max. abzugsfähiger Beitrag | Steuersatz | Steuervorteil p. a. |
---|---|---|---|
Ledig | 29.344 € | 30 % | ca. 8.800 € |
Ledig | 29.344 € | 42 % | ca. 12.300 € |
Verheiratet | 58.688 € | 30 % | ca. 17.600 € |
Verheiratet | 58.688 € | 42 % | ca. 24.600 € |
Hinweis: Die tatsächliche Ersparnis hängt von Ihrem zu versteuernden Einkommen, der Nutzung weiterer Sonderausgaben und Ihrem persönlichen Steuersatz ab. Eine individuelle Berechnung ist im Beratungsgespräch jederzeit möglich.
Steuervorteile clever nutzen – und unnötige Belastungen vermeiden
Förderung & Steuer – was Sie zusätzlich beachten sollten
Die Altersvorsorge bietet Selbstständigen nicht nur finanzielle Sicherheit, sondern auch steuerliche Entlastung. Wer die richtigen Produkte wählt und die steuerlichen Regeln kennt, kann Jahr für Jahr mehrere Tausend Euro an Steuern sparen – oder unnötige Nachteile vermeiden.
Selbstständige profitieren bei der Altersvorsorge nicht nur vom Vermögensaufbau, sondern auch von gezielten steuerlichen Förderungen. Besonders attraktiv: Die vollständige Absetzbarkeit der Beiträge zur Basisrente ab dem Jahr 2025. Doch auch bei anderen Vorsorgeformen gibt es Spielräume – wenn man die Bedingungen kennt.
Basisrente (Rürup-Rente):
Die Beiträge können in voller Höhe als Sonderausgaben nach § 10 EStG geltend gemacht werden. Damit sinkt Ihre Steuerlast direkt. Zusätzlich kann der Rentenbeginn flexibel gewählt werden, oft schon ab dem 62. Lebensjahr. Wichtig ist, dass Sie alle gezahlten Beiträge korrekt in der Anlage „Vorsorgeaufwand“ der Einkommensteuererklärung erfassen.
Private Rentenversicherung:
Beiträge zu privaten Rentenversicherungen, die nach dem 31.12.2004 abgeschlossen wurden, sind nicht als Vorsorgeaufwendungen absetzbar. Dennoch können die Erträge in der Rentenphase steuerlich vorteilhaft sein – insbesondere, wenn Sie sich für eine lebenslange Rente statt einer Kapitalauszahlung entscheiden.
Altverträge (vor 2005):
Falls Sie vor 2005 eine klassische Rentenversicherung abgeschlossen haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. Mindestlaufzeit, lebenslange Auszahlung, Kapitalwahlrecht ausgeschlossen) weiterhin von der Steuerfreiheit der Erträge profitieren. Diese Altverträge genießen Bestandsschutz – sollten aber unbedingt überprüft werden, ob sie heute noch zur Vorsorgestrategie passen.
Riester-Rente:
Für Selbstständige in der gesetzlichen Rentenversicherung oder über die Künstlersozialkasse kann auch die Riester-Rente interessant sein – vor allem bei Familien mit Kindern. Die staatlichen Zulagen und der Sonderausgabenabzug sind kombinierbar. Wichtig ist hier die formelle Förderberechtigung – ohne diese ist Riester steuerlich und finanziell meist nicht sinnvoll.
Weitere Steuerfallen vermeiden:
Bei bestimmten Rentenformen kann es im Alter zu einer sogenannten „Nachversteuerung“ kommen, wenn z. B. Kapitalanteile oder Auszahlungsmodelle nicht klar geregelt sind. Auch bei kombinierter Vorsorge (z. B. mit Immobilien) müssen steuerliche Nebenwirkungen – etwa bei Vermietung oder späterem Verkauf – beachtet werden.
Warum Altersvorsorge allein nicht ausreicht
Weitere wichtige Absicherungen für Selbstständige
Wer selbstständig ist, trägt auch in Sachen Gesundheit und Berufsausfall die volle Verantwortung. Damit Sie Ihre Altersvorsorge nicht durch Krankheit, Erwerbsunfähigkeit oder fehlende Krankenabsicherung gefährden, gehören weitere Policen zu einem stabilen Vorsorgekonzept.
PKV Selbstständige
Selbstständige haben die Wahl: freiwillige gesetzliche oder private Krankenversicherung. Wer sich für die PKV entscheidet, profitiert oft von besseren Leistungen – aber nur bei richtiger Tarifwahl. Erfahren Sie, welche Anbieter und Tarife sich lohnen und worauf Sie achten müssen.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Ein Unfall oder eine Krankheit kann jede Karriere beenden. Für Selbstständige ohne BU-Absicherung bedeutet das oft den finanziellen Absturz. Wir zeigen, wie eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung funktioniert – und woran Sie ein solides Angebot erkennen.
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Zusammenfassung
Die gesetzliche Altersvorsorgepflicht für Selbstständige ist zwar noch nicht in Kraft, aber politisch bereits klar vorgesehen. Wer neu gründet oder als Freiberufler tätig wird, sollte sich deshalb frühzeitig mit dem Thema befassen. Denn sobald die Pflicht eingeführt wird, müssen Sie entweder Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung leisten – oder einen privaten Vorsorgevertrag nachweisen, der gesetzlich anerkannt ist. Die Basisrente (Rürup) erfüllt diese Anforderungen und bietet zusätzlich steuerliche Vorteile. Wer bereits vorsorgt, kann sich künftig flexibel auf gesetzliche Änderungen einstellen. Unabhängig davon gilt: Ohne gezielte Altersvorsorge riskieren Selbstständige im Ruhestand finanzielle Engpässe. Es lohnt sich, heute zu handeln – nicht erst, wenn die Verpflichtung offiziell gilt.
häufige Fragen
Wann genau wird die Rentenversicherungspflicht für Selbstständige eingeführt?
Ein konkretes Datum für die Einführung steht derzeit nicht fest. Zwar wurde die Altersvorsorgepflicht für Selbstständige mehrfach in Koalitionsverträgen angekündigt – zuletzt auch im Jahr 2025 –, bislang fehlt aber ein verbindlicher Gesetzesentwurf. Die politische Richtung ist klar, der Zeitplan jedoch offen. Wer vorbereitet sein will, sollte die aktuellen Entwicklungen beobachten und frühzeitig eine geeignete Vorsorgelösung prüfen.
Welche Voraussetzungen muss meine Altersvorsorge erfüllen, um als Opt-out zu gelten?
Der Vorsorgevertrag muss nicht übertragbar, nicht vererbbar, nicht kapitalisierbar, nicht kündbar und insolvenzgeschützt sein. Zudem muss er eine lebenslange monatliche Rente leisten. Diese Bedingungen erfüllt z. B. die Basisrente (Rürup).
Wie viel sollte ich als Selbstständiger für die Altersvorsorge einplanen?
Die Höhe hängt von Ihrer Rentenlücke und Ihren Lebenshaltungskosten im Alter ab. Als Richtwert gilt: Rund 80 % Ihres letzten Nettoeinkommens sollten auch im Ruhestand verfügbar sein. Lassen Sie sich dazu professionell beraten oder nutzen Sie Rentenlücken-Rechner.
Ist die gesetzliche Rentenversicherung freiwillig weiterhin möglich?
Ja. Selbstständige können sich freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichern. Der Beitrag richtet sich nach dem Einkommen und liegt 2025 zwischen ca. 110 € und 1.500 € monatlich. Die Entscheidung sollte individuell getroffen werden.