Frü­her in Ren­te gehen – Wege zum vor­zei­ti­gen Ruhe­stand

Erfah­ren Sie, wie Sie Ihren Ren­ten­ein­tritt vor­zie­hen kön­nen – mit kla­ren Fak­ten, Tipps und Mög­lich­kei­ten

frueher in rente

Der Traum vom frü­he­ren Ruhe­stand beglei­tet vie­le Men­schen – sei es wegen lan­ger Arbeits­jah­re, kör­per­li­cher Belas­tung oder ein­fach dem Wunsch nach mehr Frei­zeit. In Deutsch­land gibt es ver­schie­de­ne gesetz­li­che Mög­lich­kei­ten, den Ren­ten­ein­tritt vor­zei­tig zu gestal­ten, aller­dings meist mit Abschlä­gen bei der Ren­te. Gleich­zei­tig exis­tie­ren Wege, die­se Abzü­ge zu mini­mie­ren oder ganz zu umge­hen, etwa durch Alters­teil­zeit oder pri­va­te Vor­sor­ge. Die­ser Rat­ge­ber gibt Ihnen einen umfas­sen­den Über­blick über die recht­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen, finan­zi­el­le Aus­wir­kun­gen und hilf­rei­che Stra­te­gien, damit Sie Ihren Ruhe­stand gut pla­nen und genie­ßen kön­nen.

Das Wich­tigs­te im Über­blick

  • Vor­zei­ti­ger Ren­ten­be­ginn ist meist ab 63 Jah­ren mög­lich – oft mit Ren­ten­ab­schlä­gen

  • Abschlä­ge betra­gen pro Monat 0,3 % und wir­ken lebens­lang

  • Beson­de­re Rege­lun­gen gel­ten für Schwer­be­hin­der­te, lang­jäh­rig Ver­si­cher­te und Frau­en

  • Alters­teil­zeit bie­tet Optio­nen für einen sanf­ten Über­gang in den Ruhe­stand

  • Pri­va­te Alters­vor­sor­ge kann finan­zi­el­le Ein­bu­ßen aus­glei­chen

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Ihre Über­sicht
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Gesetz­li­che Alters­gren­zen im Über­blick – wann ist Ihr regu­lä­rer Ren­ten­ein­tritt?

Gesetz­li­che Vor­aus­set­zun­gen und Alters­gren­zen für den Ren­ten­ein­tritt

Die gesetz­li­che Ren­ten­ver­si­che­rung legt für jeden Geburts­jahr­gang eine Regel­al­ters­gren­ze fest, ab der ohne Abschlä­ge die vol­le Ren­te gezahlt wird. Die­se Gren­ze wur­de in den letz­ten Jah­ren schritt­wei­se von 65 auf 67 Jah­re ange­ho­ben. Zusätz­lich gibt es Son­der­re­ge­lun­gen für schwer­be­hin­der­te Men­schen, lang­jäh­rig Ver­si­cher­te oder bestimm­te Berufs­grup­pen, die oft frü­her und unter erleich­ter­ten Bedin­gun­gen in Ren­te gehen kön­nen. Die fol­gen­de Über­sicht erklärt Ihnen die wich­tigs­ten Alters­gren­zen und Son­der­fäl­le in drei klar geglie­der­ten Berei­chen.

Geburts­jahrRegel­al­ters­gren­zeAnmer­kung
bis 31.12.194665 Jah­reBis­her gül­ti­ge Alters­gren­ze
01.01.1947 – 31.12.194865 Jah­re 2 Mona­teStu­fen­wei­se Anhe­bung
01.01.1949 – 31.12.195065 Jah­re 4 Mona­te 
01.01.1951 – 31.12.195265 Jah­re 6 Mona­te 
01.01.1953 – 31.12.195465 Jah­re 8 Mona­te 
01.01.1955 – 31.12.195665 Jah­re 10 Mona­te 
01.01.1957 – 31.12.196066 Jah­re 
01.01.1961 – 31.12.196366 Jah­re 2 Mona­te 
ab 01.01.196467 Jah­reAktu­ell gül­ti­ge Regel­al­ters­gren­ze

Die­se schritt­wei­se Erhö­hung der Regel­al­ters­gren­ze sorgt dafür, dass die Ren­ten­ver­si­che­rung auf die stei­gen­de Lebens­er­war­tung reagiert und die Finan­zie­rung lang­fris­tig sichert.

Per­so­nen mit beson­de­ren Vor­aus­set­zun­gen kön­nen unter bestimm­ten Bedin­gun­gen frü­her in Ren­te gehen:

  • Schwer­be­hin­der­te: Wer einen Grad der Behin­de­rung (GdB) von min­des­tens 50 Pro­zent hat, kann ab 63 Jah­ren vor­zei­tig in Ren­te gehen. Die Höhe der Abschlä­ge hängt vom genau­en Ein­tritts­al­ter ab, kann aber teil­wei­se redu­ziert wer­den.

  • Lang­jäh­rig Ver­si­cher­te:

    • Mit min­des­tens 35 Jah­ren an Pflicht­bei­trags­zei­ten kön­nen Ver­si­cher­te ab 63 Jah­ren abschlags­frei in Ren­te gehen.

    • Beson­ders lang­jäh­rig Ver­si­cher­te mit min­des­tens 45 Bei­trags­jah­ren haben oft Anspruch auf eine abschlags­freie Ren­te, die je nach Geburts­jahr ab 63 oder 65 Jah­ren mög­lich ist.

  • Die Ren­ten­ab­schlä­ge betra­gen grund­sätz­lich 0,3 Pro­zent pro Monat vor dem regu­lä­ren Ren­ten­ein­tritt, also 3,6 Pro­zent pro Jahr, und wir­ken lebens­lang.

Die­se Son­der­re­ge­lun­gen bie­ten Fle­xi­bi­li­tät, erfor­dern aber eine sorg­fäl­ti­ge Prü­fung der indi­vi­du­el­len Ver­si­che­rungs­zei­ten und Bedin­gun­gen.

  • Frau­en­ren­te: Für Frau­en, die vor 1952 gebo­ren wur­den, besteht die Mög­lich­keit eines vor­zei­ti­gen Ren­ten­be­zugs, abhän­gig von den Ver­si­che­rungs­zei­ten und wei­te­ren Vor­aus­set­zun­gen. Die­se Ren­ten­form kann bereits ab 60 oder 63 Jah­ren in Anspruch genom­men wer­den, aller­dings meist mit Abschlä­gen.

  • Berufs­sol­da­ten, Berg­leu­te und wei­te­re Berufs­grup­pen: Die­se Per­so­nen­grup­pen haben eige­ne, häu­fig nied­ri­ge­re Alters­gren­zen, die über spe­zi­el­le Rege­lun­gen abge­si­chert sind.

  • Alters­teil­zeit: Das Modell der Alters­teil­zeit ermög­licht es Arbeit­neh­mern ab 55 Jah­ren, die Arbeits­zeit zu redu­zie­ren und schritt­wei­se in den Ruhe­stand zu gehen. Es gibt zwei Vari­an­ten: das Gleich­ver­tei­lungs- und das Block­mo­dell, die unter­schied­li­che Zeit­plä­ne und finan­zi­el­le Aus­wir­kun­gen haben.

Die­se Aus­nah­men ermög­li­chen indi­vi­du­el­le Wege in den Ruhe­stand, sind jedoch an spe­zi­fi­sche Vor­aus­set­zun­gen gebun­den.

Finan­zi­el­le Fol­gen eines vor­zei­ti­gen Ren­ten­be­ginns ver­ste­hen

Ren­ten­ab­schlä­ge und ihre Aus­wir­kun­gen auf Ihre Alters­be­zü­ge

Wer frü­her in Ren­te gehen möch­te, muss in der Regel mit Kür­zun­gen der Ren­ten­zah­lun­gen rech­nen. Die­se Abschlä­ge wir­ken sich dau­er­haft auf die Höhe der monat­li­chen Ren­te aus und kön­nen die finan­zi­el­le Situa­ti­on im Ruhe­stand spür­bar beein­flus­sen. In die­sem Abschnitt erfah­ren Sie, wie die­se Abschlä­ge berech­net wer­den, wel­che Fak­to­ren dabei eine Rol­le spie­len und wel­che lang­fris­ti­gen Aus­wir­kun­gen ein vor­zei­ti­ger Ren­ten­ein­tritt hat.

Die Höhe der Ren­ten­ab­schlä­ge rich­tet sich nach dem Zeit­raum, um den der Ren­ten­ein­tritt vor der jewei­li­gen Regel­al­ters­gren­ze erfolgt. Pro vor­zei­ti­gem Monat wird die Ren­te um 0,3 % gekürzt, was einem jähr­li­chen Abschlag von 3,6 % ent­spricht. Die­se Kür­zun­gen gel­ten lebens­lang und min­dern somit auch alle spä­te­ren Ren­ten­er­hö­hun­gen.

Bei­spiel: Wer zwei Jah­re vor der Regel­al­ters­gren­ze in Ren­te geht, muss mit einem Abschlag von ins­ge­samt 24 % rech­nen. Bei einer ursprüng­lich erwar­te­ten Monats­ren­te von 1.200 Euro redu­ziert sich die Aus­zah­lung somit auf etwa 912 Euro.

Neben der rei­nen Abschlags­be­rech­nung beein­flus­sen auch wei­te­re Fak­to­ren die end­gül­ti­ge Ren­ten­hö­he. Dazu zäh­len unter ande­rem bereits erziel­te Ren­ten­er­hö­hun­gen, die Dau­er der Bei­trags­zah­lun­gen sowie mög­li­che wei­te­re Ein­nah­men aus pri­va­ten Vor­sor­ge­pro­duk­ten.

Es ist daher wich­tig, sich früh­zei­tig über die finan­zi­el­len Fol­gen eines vor­zei­ti­gen Ren­ten­be­ginns zu infor­mie­ren und indi­vi­du­el­le Berech­nun­gen anzu­stel­len. Die Deut­sche Ren­ten­ver­si­che­rung bie­tet hier­zu aus­führ­li­che Bera­tung und online Tools an, mit denen Sie Ihre per­sön­li­che Ren­ten­hö­he inklu­si­ve mög­li­cher Abschlä­ge kal­ku­lie­ren kön­nen.

Wer die finan­zi­el­le Ein­bu­ße durch einen frü­he­ren Ruhe­stand mini­mie­ren möch­te, kann neben der gesetz­li­chen Rege­lung auch auf Model­le wie Alters­teil­zeit oder pri­va­te Alters­vor­sor­ge zurück­grei­fen, um Ein­kom­mens­lü­cken aus­zu­glei­chen.

Beson­de­re Rege­lun­gen für spe­zi­el­le Per­so­nen­grup­pen

Son­der­fäl­le und Aus­nah­men beim Ren­ten­ein­tritt

Neben den all­ge­mei­nen Alters­gren­zen und Abschlä­gen gibt es ver­schie­de­ne Son­der­re­ge­lun­gen, die bestimm­ten Per­so­nen­grup­pen ermög­li­chen, frü­her und mit gerin­ge­ren oder gar kei­nen Abschlä­gen in den Ruhe­stand zu tre­ten. Die­se Aus­nah­men sind vor allem für Men­schen mit Schwer­be­hin­de­rung, lang­jäh­rig Ver­si­cher­te sowie für bestimm­te Berufs­grup­pen von Bedeu­tung. Im Fol­gen­den erläu­tern wir die wich­tigs­ten Son­der­fäl­le.

Per­so­nen mit einer Schwer­be­hin­de­rung von min­des­tens 50 Pro­zent haben das Recht, unter erleich­ter­ten Bedin­gun­gen in Ren­te zu gehen. Der frü­hes­te mög­li­che Ren­ten­ein­tritt liegt hier oft bei 63 Jah­ren, teils mit redu­zier­ten Abschlä­gen oder – bei Erfül­lung beson­de­rer Vor­aus­set­zun­gen – sogar abschlags­frei. Vor­aus­set­zung ist neben dem Grad der Behin­de­rung auch eine ent­spre­chen­de Ver­si­che­rungs­dau­er.

Für lang­jäh­rig Ver­si­cher­te gel­ten eben­falls beson­de­re Rege­lun­gen. Wer min­des­tens 35 Jah­re Pflicht­bei­trä­ge in der gesetz­li­chen Ren­ten­ver­si­che­rung vor­wei­sen kann, darf in der Regel ab 63 Jah­ren ohne Abschlä­ge in Ren­te gehen. Noch bes­se­re Bedin­gun­gen bestehen für beson­ders lang­jäh­rig Ver­si­cher­te mit min­des­tens 45 Bei­trags­jah­ren, die häu­fig bereits vor dem regu­lä­ren Ren­ten­al­ter ohne Abzü­ge in den Ruhe­stand tre­ten kön­nen.

Dar­über hin­aus pro­fi­tie­ren bestimm­te Berufs­grup­pen von Son­der­re­ge­lun­gen. So haben etwa Berufs­sol­da­ten, Berg­leu­te oder ande­re kör­per­lich belas­te­te Arbeit­neh­mer meist nied­ri­ge­re Alters­gren­zen und beson­de­re Ren­ten­an­sprü­che, die einen frü­he­ren Ren­ten­ein­tritt ermög­li­chen.

Die­se Son­der­re­ge­lun­gen tra­gen den unter­schied­li­chen Belas­tun­gen und Lebens­si­tua­tio­nen Rech­nung, die eine ein­heit­li­che Regel­al­ters­gren­ze nicht immer ange­mes­sen abbil­den kann. Den­noch ist eine genaue Prü­fung der indi­vi­du­el­len Vor­aus­set­zun­gen not­wen­dig, um die­se Vor­tei­le in Anspruch neh­men zu kön­nen.

Wei­ter­füh­ren­de Infor­ma­tio­nen rund um Ihre Ren­te

Die­se Inhal­te hel­fen Ihnen bei der Pla­nung und Steu­er­klä­rung

Neben der Ren­ten­be­steue­rung gibt es wei­te­re Aspek­te, die für Ihre finan­zi­el­le Pla­nung im Ruhe­stand wich­tig sind. Mit unse­ren fol­gen­den Bei­trä­gen erhal­ten Sie ver­tie­fen­de Infor­ma­tio­nen zu Ihren indi­vi­du­el­len Fra­gen.

Ren­ten­be­scheid

Rentenbescheid

Der Ren­ten­be­scheid infor­miert Sie detail­liert über Ihre erwor­be­nen Ren­ten­an­sprü­che, die Höhe der monat­li­chen Ren­ten­zah­lung und den Ren­ten­be­ginn. Ein genau­es Ver­ständ­nis die­ses Doku­ments hilft Ihnen, Ihre per­sön­li­che Ren­ten­si­tua­ti­on bes­ser ein­zu­schät­zen und zukünf­ti­ge Ent­schei­dun­gen gezielt zu pla­nen.

Ren­ten­be­steue­rung

Besteuerung-Rente

Die Besteue­rung Ihrer Ren­te beein­flusst maß­geb­lich Ihre Net­to­aus­zah­lung im Ruhe­stand. Erfah­ren Sie, wie die Ren­ten­be­steue­rung funk­tio­niert, wel­che Frei­be­trä­ge gel­ten und wor­auf Sie ach­ten soll­ten, um Über­ra­schun­gen bei der Steu­er­erklä­rung zu ver­mei­den.

Ren­ten­ein­tritts­al­ter

Renteneintrittsalter

Wann kön­nen Sie regu­lär in Ren­te gehen? Wel­che Alters­gren­zen gel­ten? Und wel­che Son­der­re­ge­lun­gen gibt es? Die­ser Bei­trag gibt Ihnen einen kla­ren Über­blick über das Ren­ten­ein­tritts­al­ter und die wich­tigs­ten gesetz­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen.

So pla­nen Sie Ihren vor­zei­ti­gen Ruhe­stand erfolg­reich

Tipps und Tricks für den frü­he­ren Ren­ten­ein­tritt

Der Wunsch, frü­her in Ren­te zu gehen, lässt sich mit der rich­ti­gen Pla­nung und Nut­zung gesetz­li­cher sowie pri­va­ter Mög­lich­kei­ten oft ver­wirk­li­chen. Es gibt meh­re­re Stra­te­gien, die hel­fen kön­nen, Abschlä­ge zu redu­zie­ren, finan­zi­el­le Eng­päs­se zu ver­mei­den und den Über­gang in den Ruhe­stand ange­neh­mer zu gestal­ten. In die­sem Abschnitt stel­len wir Ihnen sie­ben bewähr­te Tipps vor, die Sie bei Ihrem Vor­ha­ben unter­stüt­zen.

Ab dem 50. Lebens­jahr kön­nen frei­wil­li­ge Ein­zah­lun­gen hel­fen, Abschlä­ge beim vor­zei­ti­gen Ren­ten­be­ginn aus­zu­glei­chen oder zu ver­rin­gern. Prü­fen Sie jedoch, ob alter­na­ti­ve Geld­an­la­gen für Sie vor­teil­haf­ter sind.

Die Fle­xi-Ren­te ermög­licht es, neben dem Ren­ten­be­zug wei­ter­zu­ar­bei­ten und dadurch Ren­ten­zu­schlä­ge zu erhal­ten. So kön­nen Sie Ihre Ren­ten­hö­he ver­bes­sern und den Ruhe­stand finan­zi­ell absi­chern.

Über­stun­den und nicht genom­me­ner Urlaub kön­nen auf einem Zeit­wert­kon­to ange­spart wer­den, um spä­ter vor­zei­tig frei­ge­stellt zu wer­den, ohne Ein­kom­mens­ein­bu­ßen.

Schwer­be­hin­der­te, Berufs­sol­da­ten und ande­re Per­so­nen­grup­pen haben häu­fig Anspruch auf einen vor­zei­ti­gen Ren­ten­be­ginn ohne Abschlä­ge. Prü­fen Sie, ob Sie dazu gehö­ren.

Immo­bi­li­en­be­sit­zer kön­nen durch Ver­ren­tung ihrer Immo­bi­lie zusätz­li­che finan­zi­el­le Mit­tel für den Ruhe­stand gene­rie­ren.

In bestimm­ten Fäl­len kann das Arbeits­lo­sen­geld die Zeit bis zum Ren­ten­be­ginn finan­zi­ell absi­chern.

Manch­mal ist es sinn­voll, vor­zei­ti­ge Ren­ten­ab­schlä­ge in Kauf zu neh­men, wenn dadurch eine höhe­re Lebens­qua­li­tät im Ruhe­stand erreicht wird.

Sanf­ter Über­gang in den Ruhe­stand – so funk­tio­niert die Alters­teil­zeit

Alters­teil­zeit und fle­xi­ble Model­le für den vor­zei­ti­gen Aus­stieg

Die Alters­teil­zeit bie­tet Arbeit­neh­mern die Mög­lich­keit, ihre Arbeits­zeit ab einem bestimm­ten Alter schritt­wei­se zu redu­zie­ren und so einen glei­ten­den Über­gang in den Ruhe­stand zu gestal­ten. Die­se Model­le kom­bi­nie­ren finan­zi­el­le Sicher­heit mit mehr Frei­zeit und kön­nen hel­fen, den vor­zei­ti­gen Ren­ten­ein­tritt bes­ser zu pla­nen und zu finan­zie­ren. Im Fol­gen­den erläu­tern wir die gän­gi­gen Vari­an­ten und wich­ti­ge Details zur Alters­teil­zeit.

Bei der Alters­teil­zeit ste­hen grund­sätz­lich zwei Model­le zur Aus­wahl: das Gleich­ver­tei­lungs­mo­dell und das Block­mo­dell. Bei­de redu­zie­ren die Arbeits­zeit um 50 Pro­zent, unter­schei­den sich aber in der Ver­tei­lung der Arbeits­zeit über die Alters­teil­zeit­pha­se.

  • Gleich­ver­tei­lungs­mo­dell:
    Die Arbeits­zeit wird gleich­mä­ßig über die gesam­te Alters­teil­zeit­dau­er hal­biert. Arbeit­neh­mer arbei­ten also wei­ter­hin regel­mä­ßig, aber nur noch die Hälf­te der bis­he­ri­gen Zeit.

  • Block­mo­dell:
    Hier wird die Arbeits­zeit in zwei Pha­sen auf­ge­teilt: Zuerst wird in Voll­zeit gear­bei­tet, jedoch bei hal­bem Gehalt. Im zwei­ten Block folgt eine voll­stän­di­ge Frei­stel­lung bei wei­ter­hin gezahl­tem Gehalt aus der Alters­teil­zeit. Die­ses Modell ermög­licht eine län­ge­re Erho­lungs­pha­se vor dem eigent­li­chen Ren­ten­be­ginn.

Finan­zi­ell bie­tet die Alters­teil­zeit den Vor­teil, dass der Ren­ten­an­spruch erhal­ten bleibt und der vor­zei­ti­ge Aus­stieg aus dem Berufs­le­ben mit einer sta­bi­le­ren Ein­kom­mens­la­ge ver­bun­den ist. Zudem kön­nen die Zei­ten der Alters­teil­zeit in der Regel als regu­lä­re Bei­trags­zei­ten in die Ren­ten­ver­si­che­rung ein­ge­rech­net wer­den.

Für Arbeit­neh­mer ist es wich­tig, die jewei­li­gen Vor­aus­set­zun­gen und Details mit dem Arbeit­ge­ber und der Ren­ten­ver­si­che­rung abzu­klä­ren. Die Alters­teil­zeit ist frei­wil­lig und wird meist durch Tarif­ver­trä­ge oder Betriebs­ver­ein­ba­run­gen gere­gelt.

Wich­ti­ge Fra­gen rund um den vor­zei­ti­gen Ren­ten­ein­tritt

Was Sie schon immer über frü­her in Ren­te gehen wis­sen woll­ten

Grund­sätz­lich ist der frü­hes­te regu­lä­re Ren­ten­ein­tritt 63 Jah­re, abhän­gig von der Anzahl der Bei­trags­jah­re und dem Geburts­jahr. Für beson­de­re Grup­pen wie Schwer­be­hin­der­te gel­ten teil­wei­se abwei­chen­de Alters­gren­zen.

Die Ren­te wird für jeden Monat, den Sie vor der Regel­al­ters­gren­ze in Ren­te gehen, um 0,3 % gekürzt. Die­se Abschlä­ge gel­ten lebens­lang und kön­nen je nach Dau­er des vor­zei­ti­gen Ruhe­stands erheb­lich sein.

Ja, durch frei­wil­li­ge Son­der­zah­lun­gen in die Ren­ten­kas­se oder durch zusätz­li­che pri­va­te Alters­vor­sor­ge­pro­duk­te kön­nen Sie Abschlä­ge teil­wei­se oder ganz kom­pen­sie­ren.

Die Fle­xi-Ren­te erlaubt es, neben der Ren­te wei­ter­hin zu arbei­ten und zusätz­li­che Ein­nah­men zu erzie­len, wodurch Ren­ten­zu­schlä­ge ent­ste­hen und der vor­zei­ti­ge Ren­ten­ein­tritt finan­zi­ell ent­las­tet wird.

Alters­teil­zeit ermög­licht eine schritt­wei­se Arbeits­zeit­re­du­zie­rung bei gleich­zei­ti­gem Ein­kom­mens­aus­gleich, was den Über­gang in den Ruhe­stand erleich­tert und die Ren­ten­an­sprü­che sichert.

Arbeits­lo­sig­keit kann unter Umstän­den als Bei­trags­zeit aner­kannt wer­den und so die Vor­aus­set­zun­gen für einen vor­zei­ti­gen Ren­ten­ein­tritt ver­bes­sern. Aller­dings soll­ten Sie die genaue Rege­lung indi­vi­du­ell prü­fen.

Ja, unter bestimm­ten Ein­kom­mens­gren­zen ist eine Neben­tä­tig­keit wäh­rend des Ren­ten­be­zugs mög­lich, ohne dass die Ren­te gekürzt wird. Die Gren­zen vari­ie­ren je nach Ren­ten­art.

Eine indi­vi­du­el­le Bera­tung bei der Deut­schen Ren­ten­ver­si­che­rung sowie eine per­sön­li­che Ren­ten­in­for­ma­ti­on sind ent­schei­dend, um die finan­zi­el­len und per­sön­li­chen Aus­wir­kun­gen zu ver­ste­hen und eine fun­dier­te Ent­schei­dung zu tref­fen.

Wis­sen, das Ihre Ren­ten­pla­nung ergänzt

Ver­tie­fen­de Infor­ma­tio­nen für Ihre siche­re Zukunft

Um Ihre Ren­ten­pla­nung best­mög­lich abzu­si­chern, ist es wich­tig, neben der Ren­ten­be­steue­rung auch wei­te­re rele­van­te The­men zu ken­nen. Wir haben für Sie zwei wich­ti­ge Berei­che zusam­men­ge­stellt, die häu­fig mit Fra­gen ver­bun­den sind.

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Pri­va­te Ren­ten­ver­si­che­rung

Pri­va­te Ren­ten­ver­si­che­run­gen ergän­zen Ihre gesetz­li­che Absi­che­rung und ermög­li­chen es Ihnen, früh­zei­tig Kapi­tal für den Ruhe­stand anzu­spa­ren. Infor­mie­ren Sie sich über die ver­schie­de­nen Model­le und wie Sie mit pri­va­ter Vor­sor­ge finan­zi­el­le Lücken beim frü­he­ren Ren­ten­ein­tritt schlie­ßen kön­nen.

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Gesetz­li­che Ren­ten­ver­si­che­rung

Die gesetz­li­che Ren­ten­ver­si­che­rung ist die Grund­säu­le Ihrer Alters­vor­sor­ge. Sie sichert Ihnen eine lebens­lan­ge Ren­te basie­rend auf Ihren ein­ge­zahl­ten Bei­trä­gen. Erfah­ren Sie, wie die gesetz­li­che Ren­ten­ver­si­che­rung funk­tio­niert, wel­che Leis­tun­gen sie bie­tet und wie sie Ihren Ren­ten­ein­tritt beein­flusst.

Zusam­men­fas­sung

Ein vor­zei­ti­ger Ren­ten­ein­tritt ist für vie­le Men­schen ein Wunsch, der mit einer sorg­fäl­ti­gen Pla­nung erreich­bar ist. Die gesetz­li­chen Alters­gren­zen und Abschlä­ge sind klar gere­gelt, wobei Son­der­fäl­le wie Schwer­be­hin­de­rung oder lang­jäh­ri­ge Ver­si­che­rungs­zei­ten Erleich­te­run­gen bie­ten. Model­le wie Alters­teil­zeit oder pri­va­te Alters­vor­sor­ge hel­fen dabei, finan­zi­el­le Ein­bu­ßen abzu­fe­dern und den Ruhe­stand bes­ser zu gestal­ten. Infor­mie­ren Sie sich früh­zei­tig, prü­fen Sie Ihre indi­vi­du­el­le Situa­ti­on und nut­zen Sie die Mög­lich­kei­ten, die Ihnen zur Ver­fü­gung ste­hen – so gelingt Ihnen der Über­gang in eine sor­gen­freie Zukunft.

häu­fi­ge Fra­gen

Der frü­hes­te regu­lä­re Ren­ten­be­ginn liegt meist bei 63 Jah­ren, abhän­gig von Bei­trags­jah­ren und Geburts­jahr. Schwer­be­hin­der­te und lang­jäh­rig Ver­si­cher­te kön­nen oft noch frü­her abschlags­frei in Ren­te gehen.

Die Ren­ten­kür­zung beträgt 0,3 % pro Monat vor Errei­chen der Regel­al­ters­gren­ze, also 3,6 % pro Jahr. Die­se Abschlä­ge gel­ten lebens­lang.

Ja, durch Son­der­zah­lun­gen in die Ren­ten­kas­se oder zusätz­li­che pri­va­te Alters­vor­sor­ge kön­nen Abschlä­ge teil­wei­se oder ganz aus­ge­gli­chen wer­den.

Alters­teil­zeit ermög­licht Arbeit­neh­mern ab 55 Jah­ren, ihre Arbeits­zeit zu redu­zie­ren und so den Über­gang in den Ruhe­stand schritt­wei­se zu gestal­ten, ohne erheb­li­che finan­zi­el­le Ein­bu­ßen zu erlei­den.