Rürup-Rente – Steuerlich geförderte Altersvorsorge für Selbstständige
Mit der Basisrente langfristig vorsorgen und Steuern sparen
Die Rürup-Rente – auch Basisrente genannt – zählt zu den wichtigsten steuerlich geförderten Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge in Deutschland. Besonders für Selbstständige, Freiberufler und Personen mit hohem Einkommen bietet sie einen klaren Vorteil: Sie können Beiträge in beträchtlicher Höhe steuerlich geltend machen und so ihre Steuerlast in der Ansparphase deutlich reduzieren. Im Gegenzug erhalten sie im Ruhestand eine lebenslange monatliche Rente – sicher, planbar und verlässlich.
Doch auch für Angestellte und Beamte mit hohen Bruttoeinkommen kann die Rürup-Rente eine sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Versorgung sein. Da das angesparte Kapital nicht vor Rentenbeginn entnommen werden kann, eignet sich diese Vorsorgeform besonders für Menschen mit langfristiger Planung und hoher Steuerbelastung. Wichtig ist dabei die richtige Tarifwahl – ob klassisch, fondsgebunden oder ETF-basiert. In diesem Ratgeber zeigen wir Ihnen, wie Sie die steuerlichen Vorteile optimal nutzen, worauf Sie bei der Vertragsgestaltung achten sollten und für wen sich die Rürup-Rente tatsächlich lohnt.
Das Wichtigste im Überblick
- Staatlich geförderte Altersvorsorge mit besonders hohen Steuerersparnissen
- Ideal für Selbstständige, Freiberufler und Besserverdiener ohne gesetzliche Rentenansprüche
- Bis zu 29.344 € jährlich (bzw. 58.688 € für Ehepaare) als Sonderausgaben absetzbar
- Lebenslange garantierte Rentenzahlung ab dem vereinbarten Rentenbeginn
- Kombination mit Berufsunfähigkeitsversicherung oder Hinterbliebenenschutz möglich
- Schutz vor Pfändung und Hartz-IV-Anrechnung während der Ansparphase
- Keine Kapitalauszahlung möglich – Absicherung ausschließlich als monatliche Rente

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Grundlage für steuerlich geförderte Altersvorsorge
Was ist die Rürup-Rente?
Die Basisrente richtet sich gezielt an Personen, die außerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung vorsorgen müssen – oder steuerliche Vorteile gezielt nutzen wollen.
Die Rürup-Rente – auch Basisrente genannt – wurde 2005 als staatlich geförderte Altersvorsorge eingeführt. Anders als bei der Riester-Rente steht hier nicht die direkte Zulagenförderung im Mittelpunkt, sondern die Möglichkeit, Beiträge als Sonderausgaben steuermindernd geltend zu machen. Besonders Selbstständige und Freiberufler profitieren davon, da sie nicht gesetzlich rentenversichert sind und mit der Rürup-Rente eine einkommensabhängige Vorsorgelösung erhalten.
Das Kapital aus einem Rürup-Vertrag bleibt bis zum gesetzlichen Rentenalter gebunden. Es kann nicht vererbt oder ausgezahlt werden, sondern wird ausschließlich als lebenslange monatliche Rente ausgezahlt. Diese steuerliche Gestaltung nennt sich nachgelagerte Besteuerung: In der Ansparphase sind Beiträge steuerlich absetzbar, im Ruhestand wird die ausgezahlte Rente dann versteuert – häufig mit einem niedrigeren persönlichen Steuersatz.
Die Rürup-Rente lässt sich individuell gestalten: Neben klassischen Modellen mit Garantiezins gibt es fondsgebundene Varianten oder ETF-basierte Lösungen mit höheren Renditechancen. Ergänzend können Zusatzbausteine wie Hinterbliebenenschutz oder Berufsunfähigkeit integriert werden. Wichtig ist dabei, dass der Vertrag sorgfältig zu Ihrer persönlichen Lebenssituation und Einkommensstruktur passt.
Die Rürup-Rente bietet besonders für Selbstständige, Freiberufler und Besserverdienende eine Reihe überzeugender Vorteile. Sie kombiniert steuerliche Entlastung mit einer lebenslangen Versorgung und schafft Planungssicherheit für den Ruhestand. Durch flexible Gestaltungsmöglichkeiten kann sie gezielt auf individuelle Lebenssituationen angepasst werden.
Beiträge sind bis zu 58.688 € (Verheiratete) zu 100 % steuerlich absetzbar (Stand 2025)
Rentenauszahlung erfolgt lebenslang – kein Risiko der Kapitalverrentung
Wahl zwischen klassischer, fondsgebundener oder ETF-basierter Anlageform
Beiträge können flexibel angepasst oder vorübergehend ausgesetzt werden
Besonders geeignet für Selbstständige ohne gesetzliche Rentenversicherung
Rechtssicher und planbar – keine politischen Eingriffe wie bei der Riester-Rente
Trotz ihrer steuerlichen Vorteile bringt die Rürup-Rente einige Einschränkungen mit sich. Dazu zählen insbesondere die strengen Regelungen zur Kapitalbindung und Vererbbarkeit. Auch wer sich nicht langfristig binden möchte, sollte die vertraglichen Rahmenbedingungen genau prüfen.
Keine Kapitalauszahlung möglich – Rentenzahlung beginnt ausschließlich im Alter
Vererbung ist nur über zusätzliche Hinterbliebenenabsicherung realisierbar
Verträge sind nach Ablauf der Widerrufsfrist unkündbar
Rentenzahlungen im Alter müssen versteuert werden (nachgelagerte Besteuerung)
Es gibt keine staatlichen Zulagen wie bei der Riester-Rente
Eingeschränkte Flexibilität bei kurzfristigem Kapitalbedarf
Mit Sonderausgaben Steuern sparen und Altersvorsorge aufbauen
Steuerliche Vorteile der Rürup-Rente
Wer heute investiert, kann sofort Steuern sparen – und sich später auf eine garantierte Rente verlassen.
Ein entscheidender Vorteil der Rürup-Rente ist ihre steuerliche Behandlung. Sie erlaubt es, hohe Beiträge als Sonderausgaben geltend zu machen und dadurch die Steuerlast in der Ansparphase deutlich zu reduzieren. Die Rürup-Rente folgt dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung: Während der Einzahlungsphase sparen Sie durch steuerliche Absetzbarkeit, im Alter versteuern Sie die Rentenzahlungen – oft zu einem niedrigeren Satz als während Ihrer Erwerbsjahre. Gerade für Selbstständige, Freiberufler und Besserverdienende ist diese Gestaltung besonders attraktiv.
Seit 2023 dürfen 100 % der eingezahlten Beiträge steuerlich abgesetzt werden. Für das Steuerjahr 2025 gelten Höchstgrenzen von 29.344 € bei Einzelveranlagung und 58.688 € bei gemeinsamer Veranlagung von Ehepaaren. Diese Beträge gelten für den Gesamtaufwand zur Basisvorsorge – also auch für Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, falls vorhanden.
Die steuerliche Förderung erfolgt durch den Sonderausgabenabzug in der Einkommensteuererklärung. Die tatsächliche Entlastung hängt vom persönlichen Steuersatz ab: Wer viel verdient, spart entsprechend mehr. In der Regel ergibt sich eine direkte Reduzierung der Steuerschuld, was die Rürup-Rente zu einem wirksamen Instrument der Steueroptimierung macht – mit langfristigem Nutzen.
Wichtig zu wissen: Die Rentenzahlungen im Ruhestand unterliegen dann der Einkommensteuer. Abhängig vom Jahr des Rentenbeginns steigt der steuerpflichtige Anteil stufenweise an. Wer 2025 in Rente geht, muss beispielsweise 85 % der ausgezahlten Rente versteuern. Der verbleibende Anteil bleibt dauerhaft steuerfrei.
Beiträge flexibel gestalten – ganz nach Lebenssituation
Flexibel vorsorgen: Beitragshöhe, Anpassung und Freistellung
Ob hohes Einkommen oder schwankende Auftragslage – mit der Rürup-Rente bleiben Sie finanziell beweglich.
Die Rürup-Rente bietet nicht nur steuerliche Vorteile, sondern auch ein hohes Maß an Flexibilität bei der Beitragsgestaltung. Versicherte können ihre Beiträge frei wählen, jährlich anpassen oder bei Bedarf vollständig pausieren. Das macht die Basisrente besonders attraktiv für Selbstständige und Freiberufler, deren Einkünfte häufig variieren. In umsatzstarken Jahren können hohe Beiträge steuerlich geltend gemacht werden – in wirtschaftlich ruhigeren Phasen lässt sich der Vertrag problemlos beitragsfrei stellen.
Die Beitragsfreistellung bedeutet, dass keine weiteren Einzahlungen geleistet werden müssen, das bereits angesparte Kapital aber weiterhin im Vertrag verbleibt und verzinst wird. Damit bleibt der Versicherungsschutz erhalten und der Vertrag läuft ohne Kündigung weiter. Auch spätere Wiederaufnahme der Beitragszahlungen ist in vielen Fällen möglich.
Die maximal absetzbaren Beiträge richten sich nach dem jährlich festgelegten Höchstbetrag gemäß Einkommensteuergesetz. Für das Jahr 2024 liegt dieser bei 29.344 € für Einzelpersonen und 58.688 € für zusammenveranlagte Ehepaare – jeweils zu 100 % absetzbar. Wer bereits Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder zu anderen Basisvorsorgeprodukten leistet, muss diese Beträge gegenrechnen.
Trotz der steuerlichen Höchstgrenzen ist es möglich, höhere Beiträge zu leisten – allerdings ohne steuerliche Förderung. Diese Regelung erlaubt es, den Vertrag auch über den geförderten Rahmen hinaus zur persönlichen Altersvorsorge zu nutzen. In jedem Fall sollte die Beitragsgestaltung regelmäßig überprüft und an die aktuelle Einkommens- und Lebenssituation angepasst werden – idealerweise mit Unterstützung eines spezialisierten Beraters.
Weitere Bausteine für Ihre Altersvorsorge gezielt kombinieren
Diese Versicherungen ergänzen Ihre Basisrente sinnvoll
Die Basisrente ist ein wichtiger Pfeiler für die private Altersvorsorge – vor allem für Selbstständige und gutverdienende Arbeitnehmer. Doch wer im Ruhestand oder bei Arbeitsunfähigkeit finanziell abgesichert sein möchte, sollte auch passende Zusatzversicherungen in Betracht ziehen. Dazu zählen zum Beispiel die private Rentenversicherung als flexible Ergänzung, die Riester-Rente für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer mit Kindern oder die Berufsunfähigkeitsversicherung zum Schutz der Arbeitskraft. Gemeinsam sorgen diese Lösungen für eine stabile, langfristige Absicherung – individuell auf Ihre Lebenssituation zugeschnitten.
Die private Rentenversicherung ist eine flexible Form der Altersvorsorge, bei der Sie Kapital gezielt für später aufbauen – unabhängig von steuerlichen Förderungen oder gesetzlichen Einschränkungen. Ideal für alle, die selbstbestimmt vorsorgen wollen.
Die Riester-Rente eignet sich vor allem für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer mit Kindern. Durch direkte Zulagen und steuerliche Förderung kann auch mit kleinen Beiträgen eine solide Altersvorsorge aufgebaut werden.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ergänzt Ihre Altersvorsorge sinnvoll: Sie sichert Ihr Einkommen im Fall einer krankheitsbedingten Aufgabe der Tätigkeit und schützt damit auch Ihre Rürup- oder Rentenbeiträge vor dem Ausfall.
Individuell investieren – je nach Risiko und Renditeerwartung
Anlageformen im Vergleich: Klassisch, Fonds, ETF
Ob sicherheitsorientiert oder renditebewusst – die Rürup-Rente bietet passende Anlagemodelle für unterschiedliche Bedürfnisse.
Die Wahl der passenden Anlageform ist bei der Rürup-Rente ein zentraler Faktor für die spätere Rentenhöhe. Je nach persönlicher Risikoneigung, Anlagehorizont und Markterfahrung stehen drei Varianten zur Verfügung: die klassische Rürup-Rente mit Garantiezins, die fondsgebundene Rürup-Rente mit Investmentfonds sowie die moderne ETF-basierte Variante. Jede Form bringt eigene Chancen und Risiken mit sich – und beeinflusst sowohl die Renditechancen als auch die Kostenstruktur.
Die klassische Rürup-Rente richtet sich an sicherheitsorientierte Vorsorger. Sie bietet feste Garantien, ist wenig schwankungsanfällig, aber meist mit niedriger Verzinsung verbunden. Die fondsgebundene Variante investiert in gemanagte Fondsportfolios und kann bei guter Marktlage deutlich höhere Renten erbringen – allerdings ohne garantierte Leistungen. Noch kostengünstiger und oft renditestärker zeigt sich die ETF-basierte Rürup-Rente, die weltweit gestreut in Indexfonds investiert. Hier profitieren Vorsorgesparer von niedrigen Verwaltungskosten und langfristigem Wachstumspotenzial, müssen jedoch auch stärkere Marktschwankungen aushalten.
Die Auswahl der richtigen Anlageform sollte stets individuell erfolgen – je nach Lebensphase, Steuerlast und Risikobereitschaft. Wer jung einsteigt und langfristig denkt, kann mit ETF-Rentenmodellen oft mehr Kapital aufbauen. Wer bereits näher am Ruhestand ist oder auf Sicherheit setzt, ist mit der klassischen Variante besser beraten.
| Merkmal | Klassisch | Fondsgebunden | ETF-basiert |
|---|---|---|---|
| Sicherheit | ✅ Hoch | ⚠️ Mittel | ⚠️ Mittel |
| Renditechance | ❌ Niedrig | ⚠️ Mittel bis hoch | ✅ Hoch |
| Garantie möglich | ✅ Ja | ⚠️ Teilweise | ❌ Nein |
| Kostenstruktur | ⚠️ Mittel bis hoch | ⚠️ Mittel | ✅ Niedrig |
| Geeignet für | Sicherheitsorientierte | Renditebewusste Anleger | Renditebewusste Anleger |
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Hinterbliebenenschutz in der Rürup-Rente
Die Rürup-Rente ist grundsätzlich nicht vererbbar – mit gezielten Ergänzungen lässt sich jedoch ein wirksamer Schutz für Ehepartner und Kinder integrieren.
Ein zentraler Kritikpunkt an der Rürup-Rente ist die fehlende Vererbbarkeit. Im Gegensatz zu anderen Altersvorsorgeformen fällt das angesparte Kapital nach dem Tod des Versicherten nicht automatisch an Angehörige zurück. Diese Regelung ist gesetzlich vorgegeben und folgt dem Prinzip der lebenslangen, nicht kapitalisierbaren Rente. Dennoch besteht die Möglichkeit, durch Zusatzbausteine gezielt einen Hinterbliebenenschutz zu integrieren.
Zu den wichtigsten Ergänzungen zählt die Hinterbliebenenrente für Ehepartner. Stirbt die versicherte Person während der Ansparphase oder in der Rentenzeit, kann der Ehepartner – sofern vertraglich vereinbart – eine lebenslange Witwen- oder Witwerrente erhalten. Voraussetzung ist die vorherige Vereinbarung eines entsprechenden Risikoschutzes innerhalb des Rürup-Vertrages.
Auch Kinder bis 25 Jahre, für die ein Anspruch auf Kindergeld besteht, können im Todesfall durch eine Waisenrente finanziell abgesichert werden. Diese Leistungen gelten jedoch nicht automatisch, sondern müssen bei Vertragsabschluss ausdrücklich eingeschlossen werden. Eine spätere Ergänzung ist meist nur eingeschränkt möglich.
Wichtig: Der Hinterbliebenenschutz wirkt sich auf die Rentenhöhe der versicherten Person aus. Je umfassender die Absicherung, desto geringer kann die eigene Altersrente ausfallen – da ein Teil des angesparten Kapitals für den Risikoschutz reserviert wird. Dennoch ist dieser Zusatz besonders für Alleinverdienende und Familien mit Kindern oft sinnvoll, um die finanzielle Stabilität im Ernstfall zu wahren.
Was Sie schon immer über die Rürup-Rente wissen wollten
Lohnt sich die Rürup-Rente bei hohem Einkommen wirklich?
Ja, gerade bei hohem Einkommen profitieren Sie besonders von der Rürup-Rente. Durch die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge können Sie Ihre Steuerlast effektiv senken und gleichzeitig langfristig für das Alter vorsorgen – eine sinnvolle Kombination aus Steuervorteil und Altersabsicherung.
Kann ich meine Rürup-Rente kündigen oder verkaufen?
Eine Kündigung oder ein Verkauf der Rürup-Rente ist gesetzlich nicht vorgesehen. Das angesparte Kapital bleibt bis zum Renteneintritt gebunden und wird ausschließlich als monatliche Rente ausgezahlt. Ziel ist es, eine lebenslange Versorgung im Alter sicherzustellen.
Was passiert mit dem Rürup-Vertrag bei längerer Krankheit oder Berufsunfähigkeit?
Die Beitragszahlung kann bei längerer Krankheit oder Berufsunfähigkeit ausgesetzt oder angepasst werden. Zusätzlich empfiehlt sich die Kombination mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung, die im Leistungsfall die Beiträge übernimmt und die Altersvorsorge weiterführt.
Ist ein Anbieterwechsel bei der Rürup-Rente möglich?
Ein klassischer Anbieterwechsel ist nicht möglich, da der Vertrag nicht übertragbar ist. Es ist jedoch möglich, den bestehenden Vertrag beitragsfrei zu stellen und bei einem anderen Anbieter einen neuen Vertrag abzuschließen.
Kann ich mehrere Rürup-Verträge parallel führen?
Ja, Sie dürfen mehrere Rürup-Verträge gleichzeitig besparen. Wichtig ist jedoch, dass die jährliche steuerliche Höchstgrenze für die Absetzbarkeit nicht überschritten wird. Eine Aufteilung auf verschiedene Anbieter kann individuelle Vorteile bringen.
Was unterscheidet eine Rürup-Rente mit ETF von einem klassischen Depot-Sparplan?
Während ein ETF-Depot keine steuerliche Förderung bietet, profitieren Sie bei der Rürup-Rente mit ETF-Anlage von Steuervorteilen in der Ansparphase. Dafür ist das Kapital bis zur Rente gebunden und wird ausschließlich als monatliche Rente ausgezahlt.
Gibt es eine Rentengarantiezeit bei der Rürup-Rente?
Standardmäßig gibt es keine Rentengarantiezeit. Allerdings kann eine solche vertraglich vereinbart werden, sodass im Todesfall während der Garantiezeit eine Weiterzahlung an Hinterbliebene erfolgt. Diese Option muss bei Vertragsabschluss geregelt werden.
Wie wirkt sich Inflation auf die Rürup-Rente aus?
Die Inflation kann die reale Kaufkraft der späteren Rente verringern. Es ist daher sinnvoll, bei fondsgebundenen Verträgen auf inflationsgeschützte Anlagen zu achten oder regelmäßige Beitragsanpassungen einzuplanen, um die Versorgung im Alter stabil zu halten.
Wie hoch ist der steuerliche Vorteil bei der Rürup-Rente?
Für 2025 sind bis zu 29.344 € (Einzelpersonen) bzw. 58.688 € (Ehepaare) zu 100 % als Sonderausgaben absetzbar. Die konkrete Steuerersparnis hängt vom persönlichen Steuersatz ab – je höher dieser ist, desto stärker wirkt sich der Vorteil aus.
Was passiert mit dem Rürup-Vertrag im Todesfall?
Ohne Zusatzabsicherung verfällt das angesparte Kapital beim Tod des Versicherten. Mit einem eingeschlossenen Hinterbliebenenschutz kann jedoch eine Rente an Ehepartner oder Kinder ausgezahlt werden. Diese Option muss im Vertrag ausdrücklich vereinbart sein.
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Zusammenfassung
Die Rürup-Rente bietet eine effektive Möglichkeit, die private Altersvorsorge mit steuerlichen Vorteilen zu kombinieren. Vor allem Selbstständige, Freiberufler und Personen mit hohem Einkommen profitieren vom Sonderausgabenabzug – bis zu 58.688 € jährlich bei gemeinsamer Veranlagung. Durch die lebenslange Rentenzahlung entsteht ein planbarer Einkommensstrom im Ruhestand, ergänzt durch flexible Beitragshöhen und verschiedene Anlageformen – von klassisch bis ETF-basiert.
Die Kapitalbindung bis zur Rente sowie das eingeschränkte Vererbungspotenzial sollten bei der Entscheidung berücksichtigt werden. Wer langfristig denkt und steuerlich entlastet vorsorgen möchte, findet in der Rürup-Rente ein solides Instrument mit hohem Gestaltungsspielraum – individuell anpassbar, rechtlich sicher und staatlich gefördert.
Häufige Fragen
Wer kann die Rürup-Rente abschließen?
Die Rürup-Rente ist grundsätzlich für alle Personen offen. Besonders sinnvoll ist sie für Selbstständige, Freiberufler sowie Angestellte mit höherem Einkommen. Es gibt keine Altersgrenze – auch Beamte können einen Vertrag abschließen.
Wie sicher ist eine Rürup-Rente mit ETF?
Eine ETF-basierte Rürup-Rente bietet langfristige Renditechancen, unterliegt jedoch Marktschwankungen. Die Sicherheit hängt von der Anlagestrategie ab. Je nach Vertrag können Garantieelemente oder Verlustrisiken integriert sein.
Ist eine Rürup-Rente auch für Ehepaare sinnvoll?
Ja, vor allem, wenn ein Partner selbstständig ist oder ein hohes Einkommen erzielt. Zusätzlich kann durch eine Rentengarantiezeit oder Hinterbliebenenrente die Absicherung des Partners sinnvoll ergänzt werden.
Kann ich Beiträge zur Rürup-Rente flexibel anpassen?
Viele Verträge ermöglichen flexible Beitragshöhen – sowohl Erhöhungen als auch Reduzierungen sind möglich. Auch Sonderzahlungen zur maximalen steuerlichen Ausnutzung sind häufig erlaubt.