Bestat­tungs­kos­ten in Deutsch­land: Was Ange­hö­ri­ge wis­sen soll­ten

So set­zen sich die Kos­ten zusam­men – mit Über­blick zu Preis­un­ter­schie­den, Spar­mög­lich­kei­ten und staat­li­cher Unter­stüt­zung

Bestattungskosten

Die Kos­ten für eine Bestat­tung in Deutsch­land kön­nen stark vari­ie­ren – abhän­gig von Regi­on, Bestat­tungs­art und indi­vi­du­el­len Wün­schen. Für vie­le Ange­hö­ri­ge stellt sich im Trau­er­fall nicht nur die emo­tio­na­le, son­dern auch die finan­zi­el­le Fra­ge: Was kos­tet eine Beer­di­gung? Wer muss zah­len? Und wel­che Mög­lich­kei­ten gibt es, die Kos­ten recht­zei­tig abzu­si­chern? Wir geben Ihnen einen voll­stän­di­gen Über­blick über die aktu­el­len Bestat­tungs­kos­ten in Deutsch­land, erklä­ren, wie sich die­se zusam­men­set­zen und wel­che finan­zi­el­len Optio­nen Sie im Ernst­fall oder für die Vor­sor­ge haben.

Ihre Über­sicht
Ihre Über­sicht

Regi­on, Art und Aus­stat­tung beein­flus­sen die Kos­ten – wir zei­gen Ihnen, wie sich die Prei­se zusam­men­set­zen

Was kos­tet eine Bestat­tung wirk­lich?

Die tat­säch­li­chen Kos­ten einer Bestat­tung hän­gen von vie­len Ein­zel­pos­ten ab, die für Außen­ste­hen­de oft nicht sofort erkenn­bar sind. Von der Wahl der Bestat­tungs­art über Fried­hofs­ge­büh­ren bis hin zu Trau­er­an­zei­gen und Blu­men­schmuck: Die Sum­me der ein­zel­nen Posi­tio­nen kann sich schnell auf meh­re­re Tau­send Euro belau­fen. Ein kla­rer Über­blick über die wich­tigs­ten Kos­ten­fak­to­ren hilft dabei, bes­ser zu pla­nen – sei es zur Vor­sor­ge oder im Todes­fall.

Die durch­schnitt­li­chen Kos­ten für eine Bestat­tung in Deutsch­land lie­gen der­zeit zwi­schen 6.000 und 9.000 Euro – je nach Regi­on und indi­vi­du­el­len Wün­schen. Eine ein­fa­che Feu­er­be­stat­tung kann güns­ti­ger sein, wäh­rend eine klas­si­sche Erd­be­stat­tung mit Sarg, Grab­stel­le und Trau­er­fei­er deut­lich teu­rer aus­fällt.

Typi­sche Durch­schnitts­wer­te:

  • Feu­er­be­stat­tung: ca. 5.000 bis 7.000 €

  • Erd­be­stat­tung: ca. 7.000 bis 10.000 €

  • See­be­stat­tung: ca. 3.500 bis 6.500 €

  • Anony­me Bestat­tung: ca. 2.500 bis 4.500 €

Die Gesamt­kos­ten einer Bestat­tung set­zen sich aus meh­re­ren Bau­stei­nen zusam­men. Eini­ge Kos­ten fal­len direkt beim Bestat­tungs­un­ter­neh­men an, ande­re ent­ste­hen durch Fried­hof, Behör­den oder indi­vi­du­el­le Wün­sche.

Wich­ti­ge Kos­ten­be­stand­tei­le:

  • Sarg oder Urne (500–2.500 €)

  • Über­füh­rung und Ver­sor­gung des Ver­stor­be­nen

  • Trau­er­fei­er, Deko­ra­ti­on, Musik

  • Fried­hofs­ge­büh­ren und Grab­stel­le

  • Stein­metz­leis­tun­gen, Grab­pfle­ge

  • Todes­an­zei­ge, Trau­er­kar­ten, Kaf­fee­ta­fel

Jede Bestat­tungs­art bringt eige­ne Preis­struk­tu­ren mit sich. Wäh­rend bei einer Urnen­bei­set­zung etwa die Grab­pfle­ge oft ent­fällt, sind bei einer Erd­be­stat­tung höhe­re Gebüh­ren für Grab­nut­zung und Pfle­ge­zeit ein­zu­pla­nen.

Kos­ten­bei­spie­le:

  • Erd­be­stat­tung: Grab­stein, Sarg, Trau­er­fei­er, Grab­pfle­ge → teu­ers­te Form

  • Feu­er­be­stat­tung: Kre­ma­ti­on, Urne, ggf. klei­ne­re Grab­stel­le

  • See­be­stat­tung: Schiffs­mie­te, Koor­di­na­ti­on mit Ree­de­rei

  • Anony­me Bestat­tung: kei­ne Grab­pfle­ge, kei­ne Trau­er­fei­er – daher güns­ti­ger

Die Bestat­tungs­kos­ten unter­schei­den sich teils deut­lich zwi­schen Städ­ten und länd­li­chen Regio­nen. Beson­ders die Fried­hofs­ge­büh­ren kön­nen inner­halb Deutsch­lands um meh­re­re Tau­send Euro vari­ie­ren.

Bei­spie­le für regio­na­le Unter­schie­de:

  • In Groß­städ­ten oft höhe­re Fried­hofs­ge­büh­ren (z. B. Mün­chen, Frank­furt)

  • Auf dem Land meist güns­ti­ge­re Grab­nut­zungs­ge­büh­ren

  • Unter­schie­de bei Grab­pfle­ge­kos­ten und Trau­er­fei­er-Loka­li­tä­ten

Neben den offen­sicht­li­chen Kos­ten kön­nen auch ver­steck­te oder uner­war­te­te Aus­ga­ben ent­ste­hen – etwa für Behör­den, Doku­men­te oder Son­der­wün­sche. Die­se soll­ten von Anfang an berück­sich­tigt wer­den.

Bei­spie­le für oft über­se­he­ne Kos­ten:

  • Ster­be­ur­kun­den, Gebühr für Lei­chen­schau

  • Nach­träg­li­che Ände­run­gen bei Anzei­gen oder Reden

  • Son­der­wün­sche bei Flo­ris­tik oder Musik

  • Ver­sand­kos­ten bei See­be­stat­tung

Wer im Todes­fall für die Kos­ten auf­kommt – gesetz­li­che Rege­lung, Erb­fol­ge und Alter­na­ti­ven

Wer muss die Bestat­tungs­kos­ten tra­gen?

Wenn ein Mensch stirbt, stellt sich schnell die Fra­ge: Wer ist recht­lich ver­pflich­tet, die Bestat­tung zu bezah­len? Die Kos­ten­tra­gung ist im deut­schen Recht klar gere­gelt – betrifft aber oft auch Per­so­nen, die damit nicht rech­nen. Wir zei­gen, wie die Pflicht zur Zah­lung ent­steht, wer sie über­nimmt und was pas­siert, wenn nie­mand zah­len kann.

In Deutsch­land gilt: Die Bestat­tungs­kos­ten müs­sen von den nächs­ten Ange­hö­ri­gen oder Erben getra­gen wer­den. Grund­la­ge hier­für ist § 1968 BGB – die­ser regelt, dass die Erben die Bestat­tung des Ver­stor­be­nen bezah­len müs­sen. Dabei spielt es kei­ne Rol­le, ob sie das Erbe aus­ge­schla­gen haben oder nicht – in bestimm­ten Fäl­len kön­nen sie den­noch ver­pflich­tet sein.

Wenn kei­ne Erben vor­han­den sind oder die­se nicht zah­lungs­fä­hig sind, greift unter Umstän­den die soge­nann­te Unter­halts­pflicht: Kin­der, Ehe­part­ner oder Eltern kön­nen zur Kos­ten­tra­gung her­an­ge­zo­gen wer­den – unab­hän­gig von einer Erb­schaft. Besteht auch hier kei­ne Mög­lich­keit der Finan­zie­rung, kommt als letz­tes Mit­tel das Sozi­al­amt infra­ge.

Wich­ti­ge Fak­ten zur Kos­ten­tra­gung:

  • Erben haf­ten vor­ran­gig für die Bestat­tungs­kos­ten (§ 1968 BGB)

  • Bei Aus­schla­gung des Erbes kann die Pflicht den­noch bestehen (§ 1615 Abs. 2 BGB)

  • Unter­halts­pflich­ti­ge Ange­hö­ri­ge (z. B. Kin­der) kön­nen her­an­ge­zo­gen wer­den

  • Sozi­al­be­stat­tung ist mög­lich, wenn kein Zah­ler vor­han­den ist – aber nur mit Nach­weis

Beson­ders wich­tig: Wer sich früh­zei­tig absi­chert – etwa über eine Ster­be­geld­ver­si­che­rung, einen Bestat­tungs­vor­sor­ge­ver­trag oder ein Treu­hand­kon­to – ent­las­tet sei­ne Ange­hö­ri­gen und stellt sicher, dass eige­ne Wün­sche auch im finan­zi­el­len Rah­men erfüllt wer­den kön­nen.

Mit geziel­ter Vor­sor­ge ent­las­ten Sie Ihre Ange­hö­ri­gen – und behal­ten die Kon­trol­le über den Ablauf

Wie kann man Bestat­tungs­kos­ten absi­chern?

Bestat­tungs­kos­ten las­sen sich gezielt absi­chern – ob durch eine Ver­si­che­rung, ein Treu­hand­kon­to oder einen ver­trag­lich gere­gel­ten Vor­sor­ge­plan. Wer recht­zei­tig plant, stellt sicher, dass im Todes­fall kei­ne finan­zi­el­len Belas­tun­gen für die Fami­lie ent­ste­hen und die eige­nen Wün­sche zuver­läs­sig umge­setzt wer­den. Die drei gän­gigs­ten Wege zur Vor­sor­ge haben wir für Sie auf­be­rei­tet:

Ster­be­geld­ver­si­che­rung

Sterbegeldversicherung

Mit einer Ster­be­geld­ver­si­che­rung sor­gen Sie finan­zi­ell für den Todes­fall vor. Die Ver­si­che­rungs­sum­me wird direkt an die Hin­ter­blie­be­nen oder den Bestat­ter aus­ge­zahlt – ohne steu­er­li­che Nach­tei­le und mit hoher Pla­nungs­si­cher­heit. Ide­al für alle, die ihre Fami­lie ent­las­ten möch­ten.

Treu­hand­kon­to

Treuhandkonto-Bestattungsunternehmen

Ein zweck­ge­bun­de­nes Treu­hand­kon­to ist die siche­re Lösung zur finan­zi­el­len Absi­che­rung der Bestat­tungs­kos­ten. Es wird ver­zinst geführt, ist vor dem Zugriff Drit­ter geschützt und wird im Todes­fall direkt an das Bestat­tungs­un­ter­neh­men aus­ge­zahlt.

Bestat­tungs­vor­sor­ge­ver­trag

Bestattungsvorsorgevertrag

Ein Vor­sor­ge­ver­trag mit einem Bestat­tungs­un­ter­neh­men regelt alle Details vor­ab: vom Sarg bis zur Trau­er­fei­er. Die Kos­ten wer­den fest­ge­legt und kön­nen über ein Treu­hand­kon­to abge­si­chert wer­den. So behal­ten Sie die Kon­trol­le – und Ihre Ange­hö­ri­gen müs­sen nichts mehr ent­schei­den.

Von der Grab­wahl bis zur Trau­er­fei­er – so set­zen sich die tat­säch­li­chen Aus­ga­ben zusam­men

Was beein­flusst die Bestat­tungs­kos­ten im Detail?

Die Unter­schie­de bei den Bestat­tungs­kos­ten las­sen sich fast immer auf kon­kre­te Ent­schei­dun­gen zurück­füh­ren. Ob ein­fa­cher Sarg oder auf­wen­di­ger Holz­sarg, ob Urnen­grab oder Fami­li­en­grab – die Aus­wahl beein­flusst die Gesamt­kos­ten deut­lich. Wir zei­gen, wel­che Posi­tio­nen häu­fig zu höhe­ren Aus­ga­ben füh­ren und wor­auf Sie bei der Pla­nung ach­ten soll­ten.

Die End­sum­me einer Bestat­tung hängt maß­geb­lich von den indi­vi­du­el­len Ent­schei­dun­gen ab – und die­se sind oft emo­tio­nal geprägt. Gleich­zei­tig gilt: Nicht alles, was teu­er ist, ist auch not­wen­dig. Wer sich früh­zei­tig mit den Kos­ten­fak­to­ren befasst, kann gezielt Ein­fluss neh­men.

Die größ­ten Kos­ten­fak­to­ren im Über­blick:

  • Bestat­tungs­art: Erd­be­stat­tun­gen sind in der Regel teu­rer als Feu­er- oder See­be­stat­tun­gen.

  • Fried­hofs­ge­büh­ren: Die­se unter­schei­den sich stark je nach Gemein­de und Grab­art (Einzel‑, Doppel‑, Wahl- oder Rei­hen­grab).

  • Sarg oder Urne: Je nach Mate­ri­al und Ver­ar­bei­tung kön­nen hier zwi­schen 500 und 2.500 € anfal­len.

  • Leis­tun­gen des Bestat­ters: Dazu zäh­len Über­füh­rung, hygie­ni­sche Ver­sor­gung, Orga­ni­sa­ti­on der Fei­er, For­ma­li­tä­ten und Doku­men­te.

  • Trau­er­fei­er & Aus­stat­tung: Musik, Deko­ra­ti­on, Red­ner oder Geist­li­cher sowie Ort und Dau­er der Fei­er beein­flus­sen den Preis.

  • Grab­pfle­ge und ‑gestal­tung: Grab­stein, Ein­fas­sung, Pfle­ge­ver­trag – die­se Kos­ten fal­len oft erst nach der Bei­set­zung an.

Zusätz­lich ent­ste­hen in vie­len Fäl­len wei­te­re Pos­ten wie:

  • Gebüh­ren für die Aus­stel­lung von Ster­be­ur­kun­den

  • Kos­ten für Todes­an­zei­gen und Dank­sa­gun­gen

  • Auf­wen­dun­gen für die Trau­er­be­wir­tung

  • Grab­auf­lö­sungs­kos­ten bei spä­te­rer Auf­ga­be

Fazit: Die genaue Pla­nung ist ent­schei­dend. Wer im Vor­feld Wün­sche klar defi­niert und Bud­gets absteckt, kann nicht nur spa­ren, son­dern auch ver­mei­den, dass die Fami­lie im Ernst­fall über­for­dert wird.

Die­se Bei­trä­ge könn­ten für Ihre per­sön­li­che Pla­nung eben­falls hilf­reich sein

Wei­te­re The­men rund um Vor­sor­ge und Beer­di­gung

Todesfallversicherung

Todes­fall­ver­si­che­rung

Mit einer Todes­fall­ver­si­che­rung stel­len Sie sicher, dass im Fal­le Ihres Todes eine fest­ge­leg­te Sum­me zur Ver­fü­gung steht – fle­xi­bel ein­setz­bar für Bestat­tung, Lebens­un­ter­halt oder offe­ne Kos­ten.

Beerdigungsversicherung

Beer­di­gungs­ver­si­che­rung

Die Beer­di­gungs­ver­si­che­rung deckt die kon­kre­ten Kos­ten einer Bestat­tung ab. Im Unter­schied zur klas­si­schen Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung wird die Aus­zah­lung zweck­ge­bun­den für die Orga­ni­sa­ti­on der Bei­set­zung ver­wen­det.

Ant­wor­ten auf wei­ter­füh­ren­de Fra­gen, die sich vie­le Ange­hö­ri­ge und Vor­sor­ge­inter­es­sier­te stel­len

Was Sie schon immer über Bestat­tungs­kos­ten wis­sen woll­ten

Die Höhe der Bestat­tungs­kos­ten hängt maß­geb­lich von der gewähl­ten Bestat­tungs­art, den regio­na­len Gebüh­ren und indi­vi­du­el­len Wün­schen ab. Eine ein­fa­che Urnen­bei­set­zung ist deut­lich güns­ti­ger als eine Erd­be­stat­tung mit auf­wen­di­ger Grab­ge­stal­tung und gro­ßer Trau­er­fei­er. Hin­zu kom­men Unter­schie­de bei Fried­hofs­kos­ten und Bestat­ter­leis­tun­gen, die stark vari­ie­ren kön­nen.

In Deutsch­land ist es zwar mög­lich, ein­zel­ne Leis­tun­gen selbst zu über­neh­men – etwa die Trau­er­fei­er oder Gestal­tung der Trau­er­kar­ten. Bestimm­te gesetz­li­che Vor­ga­ben wie die Lei­chen­schau, die Aus­stel­lung der Ster­be­ur­kun­de oder die Über­füh­rung dür­fen jedoch nur von Bestat­tern oder Fach­stel­len durch­ge­führt wer­den. Eine Kom­plett­or­ga­ni­sa­ti­on ohne Bestat­ter ist rea­lis­tisch kaum umsetz­bar.

Ja. Bei­trä­ge zu einer Ster­be­geld­ver­si­che­rung oder Ein­zah­lun­gen auf ein Treu­hand­kon­to zur Bestat­tungs­vor­sor­ge kön­nen unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen als außer­ge­wöhn­li­che Belas­tung steu­er­lich gel­tend gemacht wer­den. Vor­aus­set­zung ist, dass die Kos­ten tat­säch­lich selbst getra­gen wer­den und not­wen­dig sind. Eine steu­er­li­che Bera­tung ist in jedem Fall emp­feh­lens­wert.

Liegt kei­ne schrift­li­che Ver­fü­gung oder kein Vor­sor­ge­ver­trag vor, ent­schei­den in der Regel die nächs­ten Ange­hö­ri­gen über die Art und den Ablauf der Bestat­tung. Dabei kommt es nicht sel­ten zu Unsi­cher­hei­ten oder Kon­flik­ten. Eine recht­zei­ti­ge Rege­lung in Form eines Vor­sor­ge­ver­trags oder einer Bestat­tungs­ver­fü­gung hilft, Streit zu ver­mei­den.

Die Kos­ten für einen Grab­stein vari­ie­ren stark – je nach Mate­ri­al, Grö­ße, Form und Bear­bei­tung. Ein­fa­che lie­gen­de Grab­plat­ten begin­nen bei ca. 500 €, ein indi­vi­du­ell gefer­tig­ter ste­hen­der Grab­stein mit Gra­vur kann 2.500 € oder mehr kos­ten. Zusätz­lich kom­men oft Kos­ten für Fun­da­ment, Ein­fas­sung und Auf­stel­lung hin­zu.

Nein. Die Aus­zah­lung aus einer Ster­be­geld­ver­si­che­rung ist im Todes­fall zweck­ge­bun­den und fällt in der Regel nicht in die Erb­mas­se. Sie ist zudem vor Pfän­dung geschützt, wenn sie nach­weis­lich für die Bestat­tung ver­wen­det wird. Eine direk­te Aus­zah­lung an das Bestat­tungs­un­ter­neh­men ist in vie­len Ver­trä­gen vor­ge­se­hen.

Wird die Bestat­tung nicht frei­wil­lig von Ange­hö­ri­gen über­nom­men und gibt es kei­ne Vor­sor­ge, ord­net das Ord­nungs­amt eine soge­nann­te Ersatz­vor­nah­me an. Die Kom­mu­ne beauf­tragt dann ein Bestat­tungs­un­ter­neh­men – meist in ein­fa­cher Form – und for­dert die Kos­ten bei den Zah­lungs­pflich­ti­gen zurück. Nur wenn nie­mand zah­lungs­fä­hig ist, springt das Sozi­al­amt ein.

Bei einer anony­men Bestat­tung ist eine Teil­nah­me der Ange­hö­ri­gen in der Regel nicht vor­ge­se­hen. Es gibt jedoch inzwi­schen auch „halban­ony­me“ Vari­an­ten, bei denen die Ange­hö­ri­gen bei der Bei­set­zung anwe­send sein dür­fen, ohne dass das Grab spä­ter mar­kiert wird. Die­se Mög­lich­keit soll­te im Vor­feld mit dem Bestat­ter abge­spro­chen wer­den.

Zusam­men­fas­sung

Die Kos­ten für eine Bestat­tung in Deutsch­land bewe­gen sich meist im Bereich zwi­schen 6.000 und 9.000 Euro – je nach Bestat­tungs­art, Regi­on und indi­vi­du­el­len Wün­schen. Wer für den Todes­fall vor­sor­gen oder Ange­hö­ri­ge im Ernst­fall ent­las­ten möch­te, soll­te sich früh­zei­tig mit den tat­säch­li­chen Preis­fak­to­ren befas­sen. Die wich­tigs­ten Kos­ten­trei­ber sind Grab­wahl, Bestat­tungs­form, Fried­hofs­ge­büh­ren, Leis­tun­gen des Bestat­ters und indi­vi­du­el­le Gestal­tungs­wün­sche wie Musik oder Trau­er­an­zei­gen.

Es gibt ver­schie­de­ne Mög­lich­kei­ten, die­se Kos­ten abzu­si­chern – etwa durch eine Ster­be­geld­ver­si­che­rung, einen Bestat­tungs­vor­sor­ge­ver­trag oder ein Treu­hand­kon­to. Wer nicht selbst vor­sorgt, hin­ter­lässt die­se Ver­ant­wor­tung den Ange­hö­ri­gen oder – im schlimms­ten Fall – dem Sozi­al­amt. Früh­zei­ti­ge Pla­nung bringt Sicher­heit für alle Betei­lig­ten.

häu­fi­ge Fra­gen

Je nach Bestat­tungs­art und Regi­on lie­gen die Gesamt­kos­ten meist zwi­schen 6.000 und 9.000 Euro. Urnen­bei­set­zun­gen sind oft güns­ti­ger als Erd­be­stat­tun­gen.

Nur wenn kei­ne zah­lungs­pflich­ti­gen Ange­hö­ri­gen vor­han­den oder leis­tungs­fä­hig sind, über­nimmt das Sozi­al­amt eine soge­nann­te Sozi­al­be­stat­tung. Die­se erfolgt jedoch nur in ein­fa­cher Form.

Zuerst haf­ten Erben, dann unter­halts­pflich­ti­ge Ange­hö­ri­ge. Nur wenn alle zah­lungs­un­fä­hig sind, springt das Sozi­al­amt ein – nach stren­ger Prü­fung.

Ja, unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen kön­nen Bestat­tungs­kos­ten als außer­ge­wöhn­li­che Belas­tung steu­er­lich gel­tend gemacht wer­den. Dies soll­te mit einem Steu­er­be­ra­ter bespro­chen wer­den.