Treu­hand­kon­to für Bestat­tungs­kos­ten: Sicher vor­sor­gen und Ange­hö­ri­ge ent­las­ten

So funk­tio­niert die zweck­ge­bun­de­ne Ein­zah­lung – recht­lich geschützt und fle­xi­bel ver­füg­bar im Todes­fall

Ältere Frau prüft Unterlagen am Tisch mit Laptop – symbolisch für finanzielle Vorsorge und Verwaltung eines Treuhandkontos für Bestattung

Ein Treu­hand­kon­to für Bestat­tungs­kos­ten ist eine bewähr­te Mög­lich­keit, um die eige­ne Bestat­tung finan­zi­ell abzu­si­chern – ohne Ver­si­che­rung, aber mit vol­ler Kon­trol­le. Das Gut­ha­ben wird zweck­ge­bun­den hin­ter­legt, bleibt im Eigen­tum des Ein­zah­lers und wird im Todes­fall direkt an das Bestat­tungs­un­ter­neh­men aus­ge­zahlt. Beson­ders in Ver­bin­dung mit einem Bestat­tungs­vor­sor­ge­ver­trag sorgt ein Treu­hand­kon­to für eine lücken­lo­se Absi­che­rung, kla­re Ver­füg­bar­keit und recht­lich geschütz­te Abwick­lung. In die­sem Bei­trag erfah­ren Sie, wie ein sol­ches Kon­to funk­tio­niert, wel­che Vor­tei­le es bie­tet und wor­auf Sie bei Ein­rich­tung und Ver­wal­tung ach­ten soll­ten.

Ihre Über­sicht
Ihre Über­sicht

Zweck­ge­bun­den, sicher, fle­xi­bel – alle wich­ti­gen Infor­ma­tio­nen im Über­blick

Was ist ein Treu­hand­kon­to zur Bestat­tungs­vor­sor­ge?

Ein Treu­hand­kon­to für Bestat­tungs­kos­ten ist ein spe­zi­ell ein­ge­rich­te­tes Kon­to, auf dem Geld aus­schließ­lich zur Finan­zie­rung der eige­nen Bestat­tung hin­ter­legt wird. Das Kon­to wird treu­hän­de­risch ver­wal­tet und ist recht­lich so aus­ge­stal­tet, dass das Gut­ha­ben im Todes­fall auto­ma­tisch für die ver­ein­bar­ten Leis­tun­gen ver­wen­det wird – ohne Umweg über Erben, Ange­hö­ri­ge oder Behör­den.

Ein Treu­hand­kon­to zur Bestat­tungs­vor­sor­ge ist ein zweck­ge­bun­de­nes Kon­to, das aus­schließ­lich der Finan­zie­rung der spä­te­ren Bestat­tung dient. Es wird in der Regel von einem gemein­nüt­zi­gen Treu­hän­der – wie der Deut­sche Bestat­tungs­vor­sor­ge Treu­hand AG – ver­wal­tet. Das ein­ge­zahl­te Geld bleibt Eigen­tum des Vor­sor­gen­den, ist aber recht­lich so abge­si­chert, dass es im Todes­fall direkt an das im Vor­sor­ge­ver­trag genann­te Bestat­tungs­un­ter­neh­men aus­ge­zahlt wird.

Im Ver­gleich zu einem nor­ma­len Spar­kon­to bie­tet das Treu­hand­kon­to deut­lich mehr Sicher­heit, Zweck­bin­dung und Schutz vor Fremd­zu­grif­fen. Es ist spe­zi­ell für den Vor­sor­ge­zweck aus­ge­legt und unter­liegt kla­ren recht­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen.

Die wich­tigs­ten Vor­tei­le:

  • Zweck­bin­dung: Aus­zah­lung aus­schließ­lich für die ver­ein­bar­te Bestat­tung

  • Pfän­dungs­schutz: Geschützt vor Zugriff durch Drit­te, z. B. Gläu­bi­ger oder Sozi­al­trä­ger

  • Insol­venz­schutz: Kon­to wird außer­halb des Ver­mö­gens des Bestat­ters ver­wal­tet

  • Ver­zin­sung: Je nach Anbie­ter erfolgt eine mode­ra­te Ver­zin­sung des Gut­ha­bens

Ein Treu­hand­kon­to wird in der Regel im Zuge eines Bestat­tungs­vor­sor­ge­ver­trags eröff­net. Der Bestat­ter lei­tet die For­ma­li­tä­ten ein, der Vor­sor­gen­de erhält alle Unter­la­gen zur Ein­zah­lung. Die Ein­zah­lung kann als Ein­mal­be­trag oder in Raten erfol­gen – je nach Ver­ein­ba­rung.

Wich­ti­ge Hin­wei­se:

  • Kon­to­er­öff­nung meist über das Bestat­tungs­un­ter­neh­men

  • Ein­zah­lungs­sum­me rich­tet sich nach dem ver­ein­bar­ten Leis­tungs­um­fang

  • Kon­to­aus­zü­ge und Bestä­ti­gun­gen erhält der Vor­sor­gen­de schrift­lich

Nach dem Tod wird das Gut­ha­ben auto­ma­tisch an das im Ver­trag genann­te Bestat­tungs­un­ter­neh­men aus­ge­zahlt – ohne dass Ange­hö­ri­ge tätig wer­den müs­sen. Die Aus­zah­lung erfolgt auf Grund­la­ge des Vor­sor­ge­ver­trags, wodurch eine siche­re und zügi­ge Abwick­lung gewähr­leis­tet ist.

Ablauf nach dem Todes­fall:

  • Mel­dung des Todes durch Ange­hö­ri­ge oder Bestat­ter

  • Vor­la­ge der Ster­be­ur­kun­de

  • Aus­zah­lung an das Bestat­tungs­un­ter­neh­men zur Ver­trags­um­set­zung

Das Treu­hand­kon­to ist durch den Ver­trag mit einem neu­tra­len Treu­hän­der recht­lich abge­si­chert. Es gehört nicht zur Erb­mas­se, unter­liegt nicht der Sozi­al­hil­fepflicht und kann nicht gepfän­det wer­den – ein wich­ti­ger Vor­teil gegen­über nor­ma­len Spar­gut­ha­ben oder Giro­kon­ten.

Recht­li­cher Rah­men:

  • Ver­wal­tung durch gemein­nüt­zi­ge Treu­hän­der wie DTV-Treu­hand oder DGT

  • Kon­to unter­liegt deut­schem Ver­trags- und Treu­hand­recht

  • Schutz vor staat­li­chem Zugriff bei Pfle­ge­be­dürf­tig­keit oder Insol­venz

Sinn­vol­le Lösung für Senio­ren, Allein­ste­hen­de und Men­schen mit kla­ren Vor­sor­ge­zie­len

Für wen eig­net sich ein Treu­hand­kon­to?

Ein Treu­hand­kon­to ist nicht für jeden ver­pflich­tend – aber für vie­le äußerst sinn­voll. Wer früh­zei­tig vor­sor­gen, Ange­hö­ri­ge ent­las­ten und gleich­zei­tig sei­ne Selbst­be­stim­mung bewah­ren möch­te, pro­fi­tiert beson­ders von die­ser Lösung. Auch Men­schen ohne direk­te Ange­hö­ri­ge oder mit unsi­che­rer finan­zi­el­ler Lage im Alter fin­den hier eine ver­läss­li­che Absi­che­rung.

Das Treu­hand­kon­to für Bestat­tungs­kos­ten eig­net sich grund­sätz­lich für alle Per­so­nen, die ihre Bestat­tung ver­bind­lich und sicher absi­chern möch­ten. Beson­ders häu­fig genutzt wird es von Senio­ren, die kei­ne Ange­hö­ri­gen mehr haben oder die­se nicht mit orga­ni­sa­to­ri­schen oder finan­zi­el­len Belas­tun­gen zurück­las­sen möch­ten. Auch allein­ste­hen­de Men­schen oder Per­so­nen mit kom­pli­zier­ten Fami­li­en­ver­hält­nis­sen schät­zen die Sicher­heit, die ein Treu­hand­kon­to bie­tet.

Ein wei­te­rer Anwen­dungs­be­reich ergibt sich bei dro­hen­der Pfle­ge­be­dürf­tig­keit oder dem Bezug von Sozi­al­leis­tun­gen im Alter. Da das Gut­ha­ben auf einem Treu­hand­kon­to nicht als ver­wert­ba­res Ver­mö­gen gilt, ist es vor staat­li­chem Zugriff geschützt. Dies ist ein ent­schei­den­der Vor­teil gegen­über klas­si­schen Spar­for­men, die bei Sozi­al­hil­fe­be­darf oft auf­ge­braucht wer­den müs­sen.

Typi­sche Ziel­grup­pen:

  • Senio­ren mit Wunsch nach klar gere­gel­ter Vor­sor­ge

  • Allein­ste­hen­de ohne nahe­ste­hen­de Ange­hö­ri­ge

  • Pfle­ge­be­dürf­ti­ge oder Per­so­nen mit Sozi­al­leis­tungs­be­zug

  • Men­schen mit kon­kre­ten Bestat­tungs­wün­schen

  • Ver­ant­wor­tungs­be­wuss­te Vor­sor­ger, die finan­zi­el­le Ent­las­tung schaf­fen möch­ten

Auch in Kom­bi­na­ti­on mit einem Bestat­tungs­vor­sor­ge­ver­trag ent­fal­tet das Treu­hand­kon­to sei­ne vol­le Stär­ke – orga­ni­sa­to­risch wie finan­zi­ell. Wer recht­zei­tig plant, erhält maxi­ma­le Sicher­heit bei mini­ma­lem Auf­wand.

Ein Treu­hand­kon­to ist eine von meh­re­ren Optio­nen – die­se Alter­na­ti­ven kön­nen eben­falls sinn­voll sein

Wei­te­re Mög­lich­kei­ten zur finan­zi­el­len Bestat­tungs­vor­sor­ge

Nicht jeder möch­te ein Treu­hand­kon­to füh­ren – oder aus­schließ­lich dar­auf set­zen. Je nach Lebens­si­tua­ti­on, finan­zi­el­len Mög­lich­kei­ten oder per­sön­li­cher Vor­stel­lung kön­nen auch ande­re Model­le zur Absi­che­rung infra­ge kom­men. Dazu zäh­len Ver­si­che­run­gen oder Kom­bi­na­tio­nen aus ver­trag­li­cher und finan­zi­el­ler Vor­sor­ge. Die fol­gen­den Bei­trä­ge bie­ten Ihnen wei­ter­füh­ren­de Infor­ma­tio­nen.

Ster­be­geld­ver­si­che­rung

Rote Rose liegt auf einem dunklen Sarg mit goldener Kreuzverzierung, unscharfer Hintergrund, Symbol für Abschied und Erinnerung

Mit einer Ster­be­geld­ver­si­che­rung wird im Todes­fall eine fest­ge­leg­te Sum­me zur Finan­zie­rung der Bestat­tung aus­ge­zahlt. Ide­al für alle, die lie­ber monat­lich vor­sor­gen möch­ten – auch ohne Ver­trag oder Treu­hand­kon­to.

Beer­di­gungs­ver­si­che­rung

Junges Mädchen auf einem Friedhof legt eine Blume auf ein Grab – Symbolbild für Beerdigung, Vorsorge und den Wert frühzeitiger Absicherung.

Die Beer­di­gungs­ver­si­che­rung ist auf die rei­nen Bestat­tungs­kos­ten zuge­schnit­ten und sorgt für eine schnel­le Aus­zah­lung an Ange­hö­ri­ge oder den Bestat­ter. Sie ist ein­fach zu bean­tra­gen und fle­xi­bel nutz­bar.

Bestat­tungs­vor­sor­ge­ver­trag

Paar informiert sich am Laptop in einem Bestattungsinstitut über Särge – symbolisch für Planung und Abschluss eines Vorsorgevertrags

Ein Vor­sor­ge­ver­trag legt nicht nur den finan­zi­el­len Rah­men fest, son­dern auch Art, Ablauf und Umfang Ihrer Bestat­tung. In Kom­bi­na­ti­on mit einem Treu­hand­kon­to ent­steht eine voll­stän­di­ge Vor­sor­ge­lö­sung.

Rechts­si­cher­heit, Schutz vor Zugriff und kla­re Zweck­bin­dung – war­um sich die Vor­sor­ge über ein Treu­hand­kon­to lohnt

Wel­che Vor­tei­le bie­tet ein Treu­hand­kon­to?

Im Ver­gleich zu ande­ren Finanz­lö­sun­gen bie­tet das Treu­hand­kon­to eine gan­ze Rei­he von Vor­tei­len – ins­be­son­de­re, wenn es um Sicher­heit, Zweck­bin­dung und recht­li­che Absi­che­rung geht. Es schützt Ihr Vor­sor­ge­ka­pi­tal vor uner­wünsch­tem Zugriff und sorgt dafür, dass im Todes­fall alles rei­bungs­los und wie geplant abläuft. Die wich­tigs­ten Vor­tei­le auf einen Blick.

Das Treu­hand­kon­to ist spe­zi­ell für die Bestat­tungs­vor­sor­ge ent­wi­ckelt wor­den. Im Gegen­satz zu klas­si­schen Spar­kon­ten ist es zweck­ge­bun­den, treu­hän­de­risch ver­wal­tet und recht­lich geschützt. Dadurch kann es weder gepfän­det noch vom Sozi­al­amt ange­rech­net wer­den. Es bleibt voll­stän­dig für den ver­ein­bar­ten Zweck – die Finan­zie­rung Ihrer Bestat­tung – reser­viert.

Ein gro­ßer Vor­teil ist die Trans­pa­renz: Alle Ein­zah­lun­gen sind doku­men­tiert, das Gut­ha­ben kann jeder­zeit ein­ge­se­hen wer­den, und der Ver­wen­dungs­zweck ist klar gere­gelt. Das gibt Ihnen die vol­le Kon­trol­le – und gleich­zei­tig Sicher­heit für die Ange­hö­ri­gen im Todes­fall.

Die Kom­bi­na­ti­on mit einem Bestat­tungs­vor­sor­ge­ver­trag sorgt für eine lücken­lo­se Rege­lung: Der orga­ni­sa­to­ri­sche Teil wird durch den Ver­trag, die finan­zi­el­le Absi­che­rung durch das Kon­to abge­deckt.

Ihre Vor­tei­le im Über­blick:

  • Recht­lich geschütz­tes Son­der­ver­mö­gen (kein Zugriff durch Drit­te)

  • Zweck­ge­bun­de­ne Aus­zah­lung aus­schließ­lich für die Bestat­tung

  • Kei­ne Anrech­nung bei Pfle­ge­be­dürf­tig­keit oder Sozi­al­leis­tun­gen

  • Fle­xi­ble Ein­zah­lung (Ein­mal­be­trag oder Raten)

  • Kom­bi­na­ti­on mit Vor­sor­ge­ver­trag oder Ver­si­che­rung mög­lich

  • Ver­wal­tung durch seriö­se Treu­hän­der (z. B. DTV, DGT)

Wer sich für ein Treu­hand­kon­to ent­schei­det, schafft Ver­bind­lich­keit, wahrt sei­ne Selbst­be­stim­mung und sichert eine wür­de­vol­le Bei­set­zung – ganz ohne spä­te­re Unsi­cher­heit.

Die­se Bei­trä­ge könn­ten für Ihre per­sön­li­che Pla­nung eben­falls hilf­reich sein

Wei­te­re The­men rund um Vor­sor­ge und Beer­di­gung

Grabkreuz und Grabstein auf einem sonnigen Friedhof mit viel Grün – symbolische Darstellung für eine anonyme Bestattung ohne Namensnennung

Anony­me Bestat­tung

Die anony­me Bestat­tung ist beson­ders pfle­ge­leicht und kos­ten­güns­tig. Sie eig­net sich für Men­schen, die ihren Ange­hö­ri­gen kei­ne lang­fris­ti­ge Grab­ver­pflich­tung auf­er­le­gen möch­ten.

Mehrere rote Rosen liegen auf einem glänzenden schwarzen Sarg vor einem Grabstein – symbolisches Bild für eine traditionelle Erdbestattung

Erd­be­stat­tung

Die klas­si­sche Erd­be­stat­tung ist in Deutsch­land weit ver­brei­tet. Sie ist mit fes­ten Abläu­fen und indi­vi­du­el­len Gestal­tungs­mög­lich­kei­ten ver­bun­den – bringt aber auch bestimm­te Kos­ten mit sich.

Ant­wor­ten auf häu­fi­ge Detail­fra­gen zur Ein­rich­tung, Ver­wal­tung und Aus­zah­lung

Was Sie schon immer über Treu­hand­kon­ten wis­sen woll­ten

Treu­hand­kon­ten zur Bestat­tungs­vor­sor­ge wer­den in der Regel von spe­zia­li­sier­ten, gemein­nüt­zi­gen Treu­hand­stel­len wie der Deut­schen Bestat­tungs­vor­sor­ge Treu­hand AG (DTV) oder der Deut­schen Gesell­schaft für Vor­sor­ge­Treu­hand (DGT) ver­wal­tet. Die­se Ein­rich­tun­gen garan­tie­ren eine ord­nungs­ge­mä­ße, recht­lich geschütz­te Ver­wal­tung der Gel­der.

Ja. Da es sich um zweck­ge­bun­de­nes Son­der­ver­mö­gen han­delt, ist das Gut­ha­ben auf einem Treu­hand­kon­to nicht pfänd­bar. Auch Gläu­bi­ger, Pfle­ge­kas­sen oder das Sozi­al­amt haben kei­nen Zugriff – selbst bei lau­fen­dem Insol­venz­ver­fah­ren oder im Pfle­ge­fall.

Grund­sätz­lich nicht – das ist Teil der Sicher­heit. Das Gut­ha­ben ist aus­schließ­lich für die ver­ein­bar­te Bestat­tung vor­ge­se­hen. Eine Rück­zah­lung ist nur mög­lich, wenn der Vor­sor­ge­ver­trag auf­ge­löst oder geän­dert wird. Dafür gel­ten die Bedin­gun­gen der Treu­hand­stel­le.

Nein. Die Höhe der Ein­zah­lung rich­tet sich nach dem ver­ein­bar­ten Leis­tungs­um­fang im Vor­sor­ge­ver­trag. Auch sehr hohe Beträ­ge – etwa für beson­de­re Wün­sche bei Trau­er­fei­er oder Grab­ge­stal­tung – kön­nen hin­ter­legt wer­den, solan­ge sie dem ver­ein­bar­ten Zweck die­nen.

Ja, Treu­hand­kon­ten wer­den in der Regel ver­zinst geführt. Die Zin­sen fal­len je nach Anbie­ter und Markt­la­ge unter­schied­lich aus, lie­gen aber meist über dem Niveau klas­si­scher Tages­geld­kon­ten. Über­schüs­se wer­den ent­we­der dem Kon­to gut­ge­schrie­ben oder zur Deckung spä­te­rer Preis­stei­ge­run­gen genutzt.

Das im Vor­sor­ge­ver­trag genann­te Bestat­tungs­un­ter­neh­men wird im Todes­fall ent­we­der durch Ange­hö­ri­ge oder das Kran­ken­haus infor­miert. Es wen­det sich mit der Ster­be­ur­kun­de direkt an die Treu­hand­stel­le, die dann die Aus­zah­lung ent­spre­chend der Ver­trags­da­ten frei­gibt.

Theo­re­tisch ja, in der Pra­xis ist es aber unüb­lich. Die meis­ten Treu­hand­stel­len for­dern den Abschluss eines Vor­sor­ge­ver­trags als Vor­aus­set­zung. Nur so kann sicher­ge­stellt wer­den, dass das Kon­to wirk­lich zweck­ge­bun­den ist und klar defi­nier­te Leis­tun­gen finan­ziert.

Wird das Gut­ha­ben nicht kom­plett für die ver­ein­bar­te Bestat­tung ver­wen­det, wird der Rest­be­trag in der Regel an die Erben oder benann­te Hin­ter­blie­be­ne aus­ge­zahlt – je nach ver­trag­li­cher Ver­ein­ba­rung. Man­che Ver­trä­ge sehen auch eine Ver­wen­dung für spä­te­re Grab­pfle­ge oder Grab­auf­lö­sung vor.

Zusam­men­fas­sung

Ein Treu­hand­kon­to ist eine rechts­si­che­re, zweck­ge­bun­de­ne Lösung zur Finan­zie­rung der eige­nen Bestat­tung. Es wird treu­hän­de­risch ver­wal­tet, ist vor dem Zugriff durch Drit­te geschützt und garan­tiert eine auto­ma­ti­sche Aus­zah­lung an das Bestat­tungs­un­ter­neh­men im Todes­fall. Beson­ders in Kom­bi­na­ti­on mit einem Bestat­tungs­vor­sor­ge­ver­trag bie­tet es eine voll­stän­di­ge Absi­che­rung – orga­ni­sa­to­risch wie finan­zi­ell.

Ob für Senio­ren, allein­ste­hen­de Per­so­nen oder Vor­sor­ge­be­wuss­te: Das Treu­hand­kon­to schafft Klar­heit, Ver­bind­lich­keit und Ent­las­tung für Ange­hö­ri­ge. Wer früh­zei­tig vor­sorgt, stellt sicher, dass die eige­nen Wün­sche umge­setzt und die Fami­lie im Ernst­fall nicht belas­tet wird.

häu­fi­ge Fra­gen

Die Höhe rich­tet sich nach dem Umfang des Bestat­tungs­vor­sor­ge­ver­trags. Durch­schnitt­lich sind zwi­schen 5.000 und 9.000 Euro rea­lis­tisch – je nach Bestat­tungs­art und indi­vi­du­el­len Wün­schen.

Ja. Das Gut­ha­ben ist recht­lich als Son­der­ver­mö­gen geschützt, gehört nicht zur Erb­mas­se und ist vor Pfän­dung oder staat­li­chem Zugriff voll­stän­dig abge­si­chert.

Grund­sätz­lich jede geschäfts­fä­hi­ge Per­son – meist in Ver­bin­dung mit einem Bestat­tungs­vor­sor­ge­ver­trag. Die Ein­rich­tung erfolgt in der Regel über das Bestat­tungs­un­ter­neh­men.

Es wird auto­ma­tisch an das im Ver­trag benann­te Bestat­tungs­un­ter­neh­men aus­ge­zahlt. Nicht ver­wen­de­tes Rest­gut­ha­ben kann an Erben oder Hin­ter­blie­be­ne zurück­flie­ßen – je nach ver­trag­li­cher Rege­lung.

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