Was eine Unfall­ver­si­che­rung mit Bei­trags­rück­ge­währ wirk­lich leis­tet – und was nicht.

Unfall­ver­si­che­rung mit Bei­trags­rück­ge­währ: Schutz oder Kos­ten­fal­le?

Unfallversicherung mit Beitragsrueckgewaehr

Die Unfall­ver­si­che­rung mit Bei­trags­rück­ge­währ wirkt auf den ers­ten Blick wie ein attrak­ti­ves Kom­bi­pro­dukt: finan­zi­el­ler Schutz im Ernst­fall und Rück­zah­lung der Bei­trä­ge bei Scha­dens­frei­heit. Doch wer genau­er hin­sieht, erkennt schnell, dass sich hin­ter dem Ver­spre­chen von Sicher­heit und Rück­zah­lung oft eine teu­re und wenig ren­ta­ble Lösung ver­birgt. Wir zei­gen Ihnen, wie das Kon­zept funk­tio­niert, wor­auf Sie ach­ten soll­ten – und wel­che Alter­na­ti­ven bes­ser zu Ihren Bedürf­nis­sen pas­sen könn­ten.

Das Wich­tigs­te auf einem Blick

  • Unfall­ver­si­che­run­gen mit Bei­trags­rück­ge­währ kom­bi­nie­ren Risi­ko­schutz und Spar­ver­trag – zu hohen Kos­ten.

  • Die Rück­zah­lung umfasst nicht die ein­ge­zahl­ten Bei­trä­ge, son­dern nur den Spar­an­teil nach Abzug aller Kos­ten.

  • Die Ren­di­te liegt meist deut­lich unter der ver­gleich­ba­rer Spar­pro­duk­te wie ETF-Spar­plä­nen.

  • Lang­fris­ti­ge Ver­trags­bin­dung schränkt die Fle­xi­bi­li­tät stark ein.

  • Eine Kom­bi­na­ti­on aus klas­si­scher Unfall­ver­si­che­rung und sepa­ra­tem Spar­plan ist oft güns­ti­ger und fle­xi­bler.

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Kom­bi­nier­ter Schutz mit Tücken

Was ist eine Unfall­ver­si­che­rung mit Bei­trags­rück­ge­währ?

Die Unfall­ver­si­che­rung mit Bei­trags­rück­ge­währ (UBR) ver­eint Unfall­schutz mit einer kapi­tal­bil­den­den Kom­po­nen­te. Was auf den ers­ten Blick nach einer sinn­vol­len Kom­bi­na­ti­on klingt, ent­puppt sich bei genaue­rem Hin­se­hen als kost­spie­li­ge Lösung mit gerin­ger Ren­di­te. In den fol­gen­den Tabs erklä­ren wir, wie die UBR auf­ge­baut ist – und wel­che finan­zi­el­len Unter­schie­de es zur klas­si­schen Unfall­ver­si­che­rung gibt.

Ein Bestand­teil der UBR ist der klas­si­sche Ver­si­che­rungs­schutz. Er greift bei dau­er­haf­ten kör­per­li­chen Schä­den infol­ge eines Unfalls – etwa bei Inva­li­di­tät, dem Ver­lust von Glied­ma­ßen oder einer unfall­be­ding­ten Berufs­un­fä­hig­keit. Die Leis­tung erfolgt meist als Ein­mal­zah­lung oder Unfall­ren­te. Auch kos­me­ti­sche Ope­ra­tio­nen, Ber­gungs­kos­ten oder Sofort­hil­fen kön­nen abge­deckt sein – abhän­gig vom gewähl­ten Tarif.

💡 Der rei­ne Risi­ko­schutz ist auch als eigen­stän­di­ge Unfall­ver­si­che­rung erhält­lich – deut­lich güns­ti­ger und fle­xi­bler.

Der zwei­te Teil Ihrer Bei­trä­ge fließt in einen Spar­ver­trag, der über die Lauf­zeit ver­zinst wird. Bei Ablauf der Ver­si­che­rung wird das ange­spar­te Kapi­tal – abzüg­lich Kos­ten – aus­ge­zahlt. Doch Ach­tung: Es han­delt sich nicht um eine Rück­zah­lung der gezahl­ten Bei­trä­ge, son­dern ledig­lich um den ver­blei­ben­den Spar­an­teil. Ver­wal­tungs­ge­büh­ren, Abschluss­kos­ten und lau­fen­de Kos­ten min­dern das Gut­ha­ben erheb­lich.

Die UBR ist juris­tisch betrach­tet kei­ne ein­fa­che Unfall­ver­si­che­rung, son­dern eine Kom­bi­na­ti­on zwei­er Ver­trä­ge: Ver­si­che­rung + Spar­plan. Der Abschluss ist auf­wän­di­ger, die Kos­ten höher. Die Prä­mi­en lie­gen häu­fig beim 4- bis 5‑Fachen einer rei­nen Unfall­ver­si­che­rung – und die lang­fris­ti­ge Bin­dung erschwert einen spä­te­ren Wech­sel oder eine Anpas­sung.

Hohe Bei­trä­ge – gerin­ge Leis­tung?

Kos­ten und Ren­di­te im Ver­gleich

Die Unfall­ver­si­che­rung mit Bei­trags­rück­ge­währ wird häu­fig als cle­ve­re Kom­bi­na­ti­on aus Absi­che­rung und Ver­mö­gens­auf­bau ver­mark­tet. Doch die Rea­li­tät sieht anders aus: Die Bei­trä­ge sind deut­lich höher, die Ren­di­te über­schau­bar und die Rück­zah­lung sel­ten so trans­pa­rent, wie sie scheint. Wer sich für eine UBR ent­schei­det, soll­te die Kos­ten genau prü­fen – und mit Alter­na­ti­ven ver­glei­chen.

Eine Unfall­ver­si­che­rung mit Bei­trags­rück­ge­währ ver­ur­sacht deut­lich höhe­re lau­fen­de Kos­ten als eine her­kömm­li­che Unfall­ver­si­che­rung. Der Grund: Ein Teil der Prä­mie fließt in einen Spar­ver­trag, der zusätz­li­che Ver­wal­tungs- und Abschluss­ge­büh­ren ver­ur­sacht. Wäh­rend eine soli­de Unfall­ver­si­che­rung bereits ab rund 10 bis 20 € monat­lich erhält­lich ist, lie­gen die Bei­trä­ge für eine UBR häu­fig bei 50 bis 100 € – oder dar­über.

Die­se Mehr­kos­ten füh­ren jedoch nicht zu einem gleich­wer­ti­gen finan­zi­el­len Vor­teil. Denn am Ende der Lauf­zeit wird ledig­lich der ange­spar­te Teil des Spar­ver­trags zurück­ge­zahlt – und auch das nur nach Abzug aller inter­nen Kos­ten. Die rea­le Ver­zin­sung liegt oft deut­lich unter dem Niveau gän­gi­ger Kapi­tal­markt­pro­duk­te.

Ein Bei­spiel:
Ein Ver­si­cher­ter zahlt über 20 Jah­re hin­weg monat­lich 80 €. Davon flie­ßen viel­leicht 30 € in den Ver­si­che­rungs­schutz, 50 € in den Spar­an­teil. Nach 20 Jah­ren hat er 12.000 € ein­ge­zahlt – erhält aber unter Umstän­den nur rund 9.000 bis 10.000 € zurück. Die Dif­fe­renz ergibt sich aus Kos­ten, Abschluss­ge­büh­ren und einer meist unter­durch­schnitt­li­chen Ver­zin­sung.

Zum Ver­gleich:
Mit einem ETF-Spar­plan, der jähr­lich 5–7 % Ren­di­te erwirt­schaf­tet, wäre bei glei­cher Ein­zah­lung ein deut­lich höhe­res End­ka­pi­tal erreich­bar – bei zugleich grö­ße­rer Fle­xi­bi­li­tät und jeder­zei­ti­ger Ver­füg­bar­keit.

Vie­le Ver­si­che­rer nen­nen in ihren Ver­kaufs­un­ter­la­gen zwar Bei­spiel­rech­nun­gen, doch die­se beru­hen auf idea­li­sier­ten Modell­rech­nun­gen mit opti­mis­ti­schen Zins­an­nah­men. Garan­tien gibt es kaum – und die Rück­kaufs­wer­te bei vor­zei­ti­ger Kün­di­gung sind meist ent­täu­schend nied­rig.

💡 Unser Tipp: Wer finan­zi­el­le Vor­sor­ge betrei­ben möch­te, soll­te Unfall­ver­si­che­rung und Kapi­tal­an­la­ge strikt tren­nen. So bleibt der Unfall­schutz bezahl­bar und das Ver­mö­gen wächst trans­pa­rent und fle­xi­bel.

War­um sich der Blick ins Klein­ge­druck­te lohnt

Risi­ken und Nach­tei­le

Die Unfall­ver­si­che­rung mit Bei­trags­rück­ge­währ klingt ver­lo­ckend – doch hin­ter der Kom­bi­na­ti­on aus Schutz und Geld-zurück-Ver­spre­chen ver­ber­gen sich zahl­rei­che Ein­schrän­kun­gen. Ver­trags­bin­dung, man­geln­de Trans­pa­renz, nied­ri­ge Rück­kaufs­wer­te und ent­täu­schen­de Ren­di­ten machen das Pro­dukt für vie­le zur Kos­ten­fal­le. Wer lang­fris­tig denkt, soll­te die Risi­ken genau ken­nen.

Einer der größ­ten Kri­tik­punk­te an der Unfall­ver­si­che­rung mit Bei­trags­rück­ge­währ ist die man­geln­de Fle­xi­bi­li­tät. Wer sich für einen sol­chen Ver­trag ent­schei­det, bin­det sich in der Regel über vie­le Jah­re – häu­fig bis zum Alter von 60 oder 67. Eine vor­zei­ti­ge Kün­di­gung ist zwar mög­lich, führt jedoch fast immer zu deut­li­chen Ver­lus­ten: Nur ein Bruch­teil der ein­ge­zahl­ten Bei­trä­ge wird in Form des soge­nann­ten Rück­kaufs­werts erstat­tet. In man­chen Fäl­len liegt die­ser sogar unter dem ein­ge­zahl­ten Spar­an­teil, da Abschluss­kos­ten und lau­fen­de Gebüh­ren in den ers­ten Jah­ren beson­ders hoch sind.

Auch die Ver­zin­sung des Spar­an­teils fällt in der Pra­xis oft ent­täu­schend aus. Die meis­ten Ver­si­che­rer inves­tie­ren kon­ser­va­tiv – in Anlei­hen oder klas­si­sche Misch­fonds mit gerin­gen Ren­di­te­aus­sich­ten. In Zei­ten nied­ri­ger Zin­sen oder wirt­schaft­li­cher Unsi­cher­heit wird die Ziel­ver­zin­sung sel­ten erreicht. Über­schuss­be­tei­li­gun­gen sind nicht garan­tiert und kön­nen jeder­zeit gekürzt oder aus­ge­setzt wer­den.

Ein wei­te­res Risi­ko besteht dar­in, dass Kun­den häu­fig den tat­säch­li­chen Auf­bau des Pro­dukts nicht voll­stän­dig über­bli­cken. Es han­delt sich nicht um eine klas­si­sche „Geld-zurück“-Garantie, son­dern um ein Kapi­tal­an­la­ge­pro­dukt mit Kos­ten­struk­tur. Die­se wird im Ver­kaufs­ge­spräch häu­fig nur am Ran­de erwähnt – und sorgt spä­tes­tens beim Rück­blick am Ver­trags­en­de für Ent­täu­schung.

Zudem erschwert die Ver­trags­bin­dung den Wech­sel zu bes­se­ren Ange­bo­ten. Wer eine leis­tungs­stär­ke­re Unfall­ver­si­che­rung oder eine fle­xi­ble­re Vor­sor­ge­lö­sung nut­zen möch­te, muss die bestehen­de UBR oft mit Ver­lust been­den. Das bedeu­tet: weni­ger Fle­xi­bi­li­tät, weni­ger Trans­pa­renz, weni­ger Ertrag.

💡 Beson­ders kri­tisch: Vie­le Kun­den unter­schät­zen die Aus­wir­kun­gen der Kos­ten – vor allem in den ers­ten Jah­ren. Wer inner­halb der ers­ten 5 bis 10 Jah­re kün­digt, ris­kiert hohe Ver­lus­te und ver­liert nicht nur den Ver­si­che­rungs­schutz, son­dern auch gro­ße Tei­le des Spar­gut­ha­bens.

Mehr Mög­lich­kei­ten, mehr Kon­trol­le

Die­se Pro­duk­te könn­ten für Sie eben­falls inter­es­sant sein

Wer sich mit der Unfall­ver­si­che­rung mit Bei­trags­rück­ge­währ beschäf­tigt, soll­te auch einen Blick auf leis­tungs­star­ke Alter­na­ti­ven wer­fen. Ob klas­si­scher Unfall­schutz, fle­xi­ble Vor­sor­ge­lö­sun­gen mit Fonds oder Ange­bo­te ohne Gesund­heits­prü­fung – es gibt Ver­si­che­rungs­pro­duk­te, die mehr Trans­pa­renz, nied­ri­ge­re Kos­ten und eine deut­lich höhe­re Fle­xi­bi­li­tät bie­ten. Die fol­gen­den The­men könn­ten für Ihre Ent­schei­dungs­fin­dung beson­ders rele­vant sein.

Pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung

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Die klas­si­sche pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung schützt Sie welt­weit und rund um die Uhr – ohne Spar­ver­trag und ohne über­höh­te Bei­trä­ge. Ver­glei­chen Sie Leis­tun­gen, Tari­fe und Anbie­ter, die zu Ihrem Bedarf pas­sen.

Fonds­ren­te

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Wer Bei­trä­ge lang­fris­tig anle­gen möch­te, soll­te ren­di­te­star­ke Alter­na­ti­ven prü­fen. Die fonds­ge­bun­de­ne Ren­ten­ver­si­che­rung bie­tet steu­er­li­che Vor­tei­le, hohe Fle­xi­bi­li­tät und Zugriff auf ETF-basier­te Anla­gen.

Unfall­ver­si­che­rung ohne Gesund­heits­fra­gen

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Beson­ders für Per­so­nen mit Vor­er­kran­kun­gen oder abge­lehn­ten Anträ­gen bie­tet die Unfall­ver­si­che­rung ohne Gesund­heits­prü­fung eine unkom­pli­zier­te Absi­che­rung. Schnell abschließ­bar – mit zuver­läs­si­gen Leis­tun­gen.

Kla­rer tren­nen – bes­ser ent­schei­den

Alter­na­ti­ven zur Unfall­ver­si­che­rung mit Bei­trags­rück­ge­währ

Statt zwei Pro­duk­te in einem Ver­trag zu kom­bi­nie­ren, ist es oft sinn­vol­ler, den Unfall­schutz und die Kapi­tal­an­la­ge getrennt zu orga­ni­sie­ren. Das schafft nicht nur Trans­pa­renz, son­dern auch mehr finan­zi­el­le Frei­heit.

Die Idee, Bei­trä­ge „nicht zu ver­lie­ren“, wenn kein Unfall pas­siert, ist nach­voll­zieh­bar – aber trü­ge­risch. Wer den Spar- und Vor­sor­ge­aspekt aus der Unfall­ver­si­che­rung her­aus­löst, behält die vol­le Kon­trol­le über bei­de Bau­stei­ne: Absi­che­rung und Ver­mö­gens­auf­bau. Eine leis­tungs­star­ke Unfall­ver­si­che­rung lässt sich fle­xi­bel mit einem ETF-Spar­plan, einer fonds­ge­bun­de­nen Ren­ten­ver­si­che­rung oder einem Bank­pro­dukt kom­bi­nie­ren.

Das bie­tet meh­re­re Vor­tei­le:

  • Sie zah­len nur für den tat­säch­li­chen Ver­si­che­rungs­schutz – und spa­ren dadurch Monat für Monat bares Geld.

  • Ihre Kapi­tal­an­la­ge ist nicht an lan­ge Ver­trags­lauf­zei­ten gebun­den.

  • Sie kön­nen die Spar­ra­te anpas­sen, pau­sie­ren oder auf­sto­cken – je nach Lebens­si­tua­ti­on.

  • Im Scha­dens­fall sind die Leis­tun­gen aus der Unfall­ver­si­che­rung davon unbe­rührt.

💡 Vie­le, die sich für eine Unfall­ver­si­che­rung mit Bei­trags­rück­ge­währ inter­es­sie­ren, suchen eigent­lich Sicher­heit und Ver­mö­gens­auf­bau. Bei­des ist erreich­bar – aber oft bes­ser getrennt als kom­bi­niert.

War­um Fle­xi­bi­li­tät oft mehr wert ist als Ren­di­te­ver­spre­chen

Rück­kaufs­wert, Kün­di­gung & Ver­trags­bin­dung

Lang­lau­fen­de Ver­trä­ge mit ein­ge­schränk­ter Anpass­bar­keit pas­sen nicht zu einem fle­xi­blen Lebens­stil. Gera­de bei der Unfall­ver­si­che­rung mit Bei­trags­rück­ge­währ kön­nen star­re Lauf­zei­ten schnell zum Pro­blem wer­den.

Eine der größ­ten Schwä­chen der UBR ist die ein­ge­schränk­te Hand­lungs­frei­heit. Die meis­ten Ver­trä­ge lau­fen über Jahr­zehn­te und sehen erst am Ende eine Aus­zah­lung vor. Wer vor­her kün­digt – etwa wegen Job­wech­sel, finan­zi­el­ler Belas­tung oder weil er ein bes­se­res Ange­bot nut­zen möch­te – erhält meist nur einen gerin­gen Rück­kaufs­wert. Der Grund: In den ers­ten Jah­ren fließt ein Groß­teil der Bei­trä­ge in Abschluss- und Ver­wal­tungs­kos­ten.

Die Fol­ge: Ein Aus­stieg vor­zei­tig ist nicht nur mit büro­kra­ti­schem Auf­wand ver­bun­den, son­dern fast immer auch mit einem finan­zi­el­len Ver­lust. Selbst wenn Sie vie­le Jah­re Bei­trä­ge gezahlt haben, kann es pas­sie­ren, dass nur ein Bruch­teil davon zurück­ge­zahlt wird.

Die Ver­trags­bin­dung erschwert auch den Wech­sel zu moder­ne­ren Unfall­ta­ri­fen mit bes­se­ren Leis­tun­gen, güns­ti­ge­ren Bei­trä­gen oder wich­ti­gen Zusatz­bau­stei­nen. Wer sich ein­mal für eine UBR ent­schie­den hat, ver­zich­tet über Jah­re hin­weg auf die­se Fle­xi­bi­li­tät – ohne dass der Gegen­wert in Form von Leis­tung oder Ren­di­te über­zeugt.

💡 Tipp: Set­zen Sie auf Lösun­gen, die zu Ihrem Leben pas­sen – nicht umge­kehrt. Eine soli­de Unfall­ver­si­che­rung mit monat­li­cher Künd­bar­keit und eine fle­xi­bel bespar­ba­re Anla­ge sind meist die klü­ge­re Wahl.

Wis­sen ver­tie­fen – Ent­schei­dun­gen bes­ser tref­fen

Die­se Inhal­te könn­ten für Ihre indi­vi­du­el­le Situa­ti­on beson­ders inter­es­sant sein

Wer über eine Unfall­ver­si­che­rung mit Bei­trags­rück­ge­währ nach­denkt, soll­te sich auch mit alter­na­ti­ven Schutz­lö­sun­gen und wich­ti­gen Fach­be­grif­fen ver­traut machen. Vom Fami­li­en­mo­dell über die leis­tungs­stärks­ten Tari­fe bis hin zu kon­kre­ten Rege­lun­gen wie Pro­gres­si­on oder Glie­derta­xe – die­se Inhal­te hel­fen Ihnen, das The­ma umfas­send zu ver­ste­hen und zu bewer­ten.

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Ob Eltern, Kin­der oder Groß­el­tern – mit einer Fami­li­en­un­fall­ver­si­che­rung sichern Sie alle Haus­halts­mit­glie­der in einem Ver­trag ab. Das spart Bei­trä­ge und bie­tet umfas­sen­de Leis­tun­gen bei Unfäl­len im All­tag, beim Sport oder auf Rei­sen.

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Bes­te Unfall­ver­si­che­rung

Wel­che Unfall­ver­si­che­rung ist wirk­lich leis­tungs­stark? Hier erfah­ren Sie, wor­auf es bei Tari­fen, Pro­gres­si­on, Glie­derta­xe und Zusatz­bau­stei­nen ankommt – inklu­si­ve Emp­feh­lun­gen für die bes­ten Ange­bo­te im Markt­ver­gleich.

Ver­tie­fen­des Wis­sen für Ihre Ent­schei­dung

Was Sie schon immer über die Unfall­ver­si­che­rung mit Bei­trags­rück­ge­währ wis­sen woll­ten

In der Regel fließt nur ein Teil Ihrer Prä­mie in den Ver­si­che­rungs­schutz – häu­fig unter 40 %. Der Rest geht in den Spar­ver­trag, davon wie­der­um ein Teil in Abschluss- und Ver­wal­tungs­kos­ten. Die­se inter­nen Ver­rech­nun­gen sind für den Kun­den kaum nach­voll­zieh­bar und wer­den sel­ten offen kom­mu­ni­ziert.

Gera­de in den ers­ten Ver­trags­jah­ren wird ein gro­ßer Teil der Bei­trä­ge für Abschluss­kos­ten, Pro­vi­sio­nen und Ver­wal­tung ein­be­hal­ten. Da der Spar­an­teil zudem nur mode­rat ver­zinst wird, ergibt sich erst sehr spät über­haupt ein nen­nens­wer­ter Rück­kaufs­wert. Wer früh kün­digt, ver­liert meist meh­re­re Tau­send Euro.

Die Rück­zah­lung bezieht sich nur auf den Spar­an­teil – und die­ser ist abhän­gig von der Ent­wick­lung am Kapi­tal­markt. Über­schüs­se sind nicht garan­tiert. In Nied­rig­zins­pha­sen oder bei kon­ser­va­ti­ver Anla­ge­po­li­tik kann die tat­säch­li­che Aus­zah­lung deut­lich unter den Erwar­tun­gen lie­gen.

Da die Aus­zah­lung erst vie­le Jah­re nach Ver­trags­be­ginn erfolgt und meist fest ver­zinst wird, ver­liert das ange­spar­te Kapi­tal infla­ti­ons­be­dingt an Kauf­kraft. Ein Betrag von 10.000 €, der heu­te ein­ge­zahlt wird, hat in 20 Jah­ren bei 2 % Infla­ti­on real nur noch etwa 6.700 € Wert.

Kaum. Eine Bei­trags­an­pas­sung, Unter­bre­chung oder Teil­kün­di­gung ist in der Regel nicht vor­ge­se­hen. Bei Schei­dung, Arbeits­platz­ver­lust oder finan­zi­el­len Eng­päs­sen kann das zum Pro­blem wer­den – und macht den Ver­trag unat­trak­tiv.

Bei Tod vor Ablauf wird nur der soge­nann­te Rück­kaufs­wert an die Hin­ter­blie­be­nen aus­ge­zahlt. Die­ser kann je nach Lauf­zeit und Bei­trags­dau­er deut­lich unter den ein­ge­zahl­ten Beträ­gen lie­gen. Eine zusätz­li­che Todes­fall­leis­tung ist nur in spe­zi­el­len Tarif­va­ri­an­ten ent­hal­ten.

Nein, eine Unfall­ver­si­che­rung mit Bei­trags­rück­ge­währ fällt nicht unter staat­lich geför­der­te Vor­sor­ge­for­men wie Ries­ter oder Rürup. Auch steu­er­lich sind die Bei­trä­ge meist nicht absetz­bar – ledig­lich unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen als Vor­sor­ge­auf­wand im Rah­men der Basis­ver­sor­gung.

In der Regel nicht. Eine Umwand­lung ist bei die­sem Pro­dukt­mo­dell nicht vor­ge­se­hen. Wer auf eine klas­si­sche Unfall­ver­si­che­rung wech­seln möch­te, muss den alten Ver­trag kün­di­gen – mit allen Nach­tei­len und Ver­lus­ten beim Rück­kaufs­wert.

Zusam­men­fas­sung

Die Unfall­ver­si­che­rung mit Bei­trags­rück­ge­währ ver­spricht Sicher­heit und finan­zi­el­le Rück­zah­lung in einem Ver­trag – doch in der Pra­xis über­zeugt die­ses Modell nur sel­ten. Die Kos­ten sind hoch, die Ren­di­te gering und die Fle­xi­bi­li­tät stark ein­ge­schränkt. Wer lang­fris­tig denkt, soll­te Risi­ko­ab­si­che­rung und Spar­plan klar von­ein­an­der tren­nen. So blei­ben Sie fle­xi­bel, spa­ren unnö­ti­ge Gebüh­ren und kön­nen indi­vi­du­ell auf Lebens­ver­än­de­run­gen reagie­ren. Nut­zen Sie statt­des­sen eine leis­tungs­star­ke Unfall­ver­si­che­rung – kom­bi­niert mit einer fle­xi­blen Vor­sor­ge­lö­sung, die wirk­lich zu Ihnen passt.

häu­fi­ge Fra­gen

Bei einer Unfall­ver­si­che­rung mit Bei­trags­rück­ge­währ wird ein Teil der Bei­trä­ge ange­spart und am Ende der Lauf­zeit zurück­ge­zahlt. Eine klas­si­sche Unfall­ver­si­che­rung dient aus­schließ­lich dem Risi­ko­schutz und ist deut­lich güns­ti­ger.

Bei einer vor­zei­ti­gen Kün­di­gung erhal­ten Sie nur den soge­nann­ten Rück­kaufs­wert. Die­ser liegt meist deut­lich unter den ein­ge­zahl­ten Bei­trä­gen, ins­be­son­de­re in den ers­ten Ver­trags­jah­ren.

In den meis­ten Fäl­len nicht. Die Ren­di­te ist nied­rig, die Kos­ten hoch. Exper­ten emp­feh­len statt­des­sen, den Ver­si­che­rungs­schutz und die Geld­an­la­ge sepa­rat abzu­schlie­ßen.

Ja. Eine leis­tungs­star­ke, klas­si­sche Unfall­ver­si­che­rung in Kom­bi­na­ti­on mit einem ETF-Spar­plan oder einer fonds­ge­bun­de­nen Ren­ten­ver­si­che­rung ist meist güns­ti­ger, fle­xi­bler und trans­pa­ren­ter.