Unfall­ver­si­che­rung bei Eigen­be­we­gung – wann Sie wirk­lich abge­si­chert sind

Ver­let­zung ohne Fremd­ein­wir­kung? Was bei Eigen­be­we­gung wirk­lich ver­si­chert ist – und wann nicht.

Eigenbewegung Unfallversicherung

Nicht jeder Unfall braucht einen Zusam­men­stoß, Sturz oder Fremd­ein­wir­kung: Auch bei einer blo­ßen Eigen­be­we­gung – etwa beim Jog­gen, Trep­pen­stei­gen oder Stol­pern – kann es zu schwer­wie­gen­den Ver­let­zun­gen kom­men. Doch ob Ihre pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung in sol­chen Fäl­len leis­tet, hängt von ent­schei­den­den Details ab. Vie­le Ver­trä­ge schlie­ßen Schä­den durch Eigen­be­we­gung aus – oder decken sie nur unter bestimm­ten Bedin­gun­gen. Die­se Unsi­cher­heit betrifft nicht nur Hob­by­sport­ler, son­dern auch Eltern, Senio­ren oder Berufs­tä­ti­ge. Wir zei­gen Ihnen, was ver­si­chert ist, wo die Stol­per­fal­len lau­ern und wel­che Tari­fe tat­säch­lich Schutz bie­ten – geprüft, aktu­ell, ver­ständ­lich.

Das Wich­tigs­te auf einem Blick

  • Nicht jede Bewe­gung ist ver­si­chert: Ver­let­zun­gen durch Eigen­be­we­gung (z. B. Umkni­cken, Stol­pern) gel­ten nur unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen als Unfall.

  • Tari­fe im Ver­gleich unter­schei­den sich stark: Rund 60 % der pri­va­ten Unfall­ver­si­che­run­gen leis­ten nicht bei Eigen­be­we­gun­gen – der genaue Leis­tungs­um­fang ist tarif­ab­hän­gig.

  • Sport­ver­let­zun­gen sind beson­ders kri­tisch: Bän­der­ris­se oder Kreuz­band­ver­let­zun­gen ohne Geg­ner­ein­wir­kung zäh­len oft zu den Grau­be­rei­chen – hier kommt es auf die Tarif­de­tails an.

  • Wich­ti­ge Son­der­klau­seln beach­ten: Kraft­an­stren­gung, inne­re Orga­ne, bestimm­te Kör­per­be­rei­che – nicht alles ist auto­ma­tisch ver­si­chert.

  • Doku­men­ta­ti­on ent­schei­det im Ernst­fall: Eine schnel­le und lücken­lo­se Scha­dens­mel­dung ist ent­schei­dend, damit die Ver­si­che­rung leis­tet.

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Ihre Über­sicht
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Wie Eigen­be­we­gun­gen die Unfall­ver­si­che­rung her­aus­for­dern

Eigen­be­we­gung oder Unfall – wo liegt der Unter­schied?

Vie­le Ver­si­cher­te gehen davon aus, dass jede Ver­let­zung auto­ma­tisch ein Unfall ist. Doch wenn kein Fremd­ein­fluss vor­liegt, son­dern eine rei­ne Eigen­be­we­gung die Ursa­che ist, stellt sich die Fra­ge: Han­delt es sich noch um einen ver­si­cher­ten Unfall – oder greift der Schutz nicht?

Eine Eigen­be­we­gung ist eine selbst ein­ge­lei­te­te kör­per­li­che Bewe­gung – ohne äuße­re Ein­wir­kung. Bei­spie­le sind das Umkni­cken des Fußes beim Gehen oder das Zer­ren eines Mus­kels beim Heben. Ob sol­che Bewe­gun­gen als Unfall gel­ten, hängt von der Defi­ni­ti­on im Ver­trag ab.

  • Kei­ne Fremd­ein­wir­kung betei­ligt

  • Bewe­gung wird aktiv vom Ver­si­cher­ten aus­ge­löst

  • Häu­fig beim Sport oder im All­tag

  • Nicht auto­ma­tisch als Unfall aner­kannt

Ob eine Eigen­be­we­gung als Unfall aner­kannt wird, hängt vom Tarif ab. Nur wenn zusätz­li­che Klau­seln den Unfall­be­griff erwei­tern, greift die Ver­si­che­rung. Oft ist eine Kom­bi­na­ti­on aus Eigen­be­we­gung und unvor­her­seh­ba­rem Ereig­nis nötig.

  • Erwei­ter­ter Unfall­be­griff nötig

  • Häu­fi­ge Ableh­nung bei rei­ner Eigen­be­we­gung

  • „Kraft­an­stren­gungs­klau­sel“ kann rele­vant sein

  • Stol­pern oder Umkni­cken oft grenz­wer­tig

Ver­si­che­rer zah­len nur dann, wenn der Tarif Eigen­be­we­gun­gen aus­drück­lich abdeckt. Gute Tari­fe wie der Opti­mumP­lus oder Pre­mi­um-Tarif der Bar­me­nia sichern typi­sche Sport­ver­let­zun­gen ab. Ande­re schlie­ßen Eigen­be­we­gung aus­drück­lich aus.

  • Nur bei Tarif­leis­tung für Eigen­be­we­gung

  • Schutz z. B. bei Bän­der­riss, Mus­kel­zer­rung

  • Unter­schied­li­che Leis­tun­gen je nach Anbie­ter

  • Ver­gleich drin­gend emp­foh­len

Vie­le Tari­fe schlie­ßen Eigen­be­we­gun­gen grund­sätz­lich aus. Auch typi­sche Ver­let­zun­gen wie Bandscheiben‑, Herz- oder Lun­gen­schä­den fal­len oft unter Aus­schlüs­se. Fehlt die Doku­men­ta­ti­on, kann der Schutz eben­falls ver­fal­len.

  • Aus­schlüs­se für bestimm­te Kör­per­re­gio­nen

  • Kein Schutz bei Eigen­be­we­gung ohne Klau­sel

  • Ableh­nung bei feh­len­der ärzt­li­cher Bestä­ti­gung

  • Wich­ti­ge Fris­ten für die Mel­dung

Wenn eine all­täg­li­che Bewe­gung zur Gefahr wird

Ver­let­zungs­ri­si­ken & typi­sche Eigen­be­we­gun­gen

Ob im Haus­halt, beim Sport oder auf dem Arbeits­weg – vie­le Ver­let­zun­gen ent­ste­hen durch ein­fa­che Bewe­gungs­ab­läu­fe, bei denen kei­ne äuße­re Kraft ein­wirkt. Genau hier liegt das Risi­ko von Eigen­be­we­gun­gen: Sie wir­ken harm­los, kön­nen jedoch schwer­wie­gen­de gesund­heit­li­che Fol­gen haben. In die­sem Abschnitt beleuch­ten wir, in wel­chen Situa­tio­nen Eigen­be­we­gun­gen häu­fig auf­tre­ten und wie dar­aus ernst­haf­te Unfäl­le ent­ste­hen kön­nen.

Eigen­be­we­gun­gen sind Bewe­gun­gen des eige­nen Kör­pers, die ohne äuße­re Ein­wir­kung erfol­gen – und trotz­dem erheb­li­che Ver­let­zun­gen zur Fol­ge haben kön­nen. Typi­sche Aus­lö­ser sind Stol­pern, Umkni­cken, Ver­dre­hen oder Stür­ze aus dem eige­nen Bewe­gungs­ab­lauf her­aus. Häu­fig pas­siert dies im All­tag: beim Trep­pen­stei­gen, beim Jog­gen im Park oder beim Aus­stei­gen aus dem Auto. Ein unacht­sa­mer Schritt oder eine insta­bi­le Unter­la­ge genü­gen, um einen Bän­der­riss, eine Zer­rung oder sogar einen Kno­chen­bruch zu ver­ur­sa­chen.

Beson­ders häu­fig tre­ten Eigen­be­we­gun­gen im sport­li­chen Kon­text auf. Hier sind die Bewe­gungs­ab­läu­fe kom­ple­xer, die Belas­tung höher und die Ver­let­zungs­ge­fahr ent­spre­chend grö­ßer. Ein abrup­ter Rich­tungs­wech­sel beim Fuß­ball, ein unkon­trol­lier­ter Sprung beim Vol­ley­ball oder ein ungüns­ti­ges Lan­den beim Ski­fah­ren – all das kann zu schwe­ren Bles­su­ren füh­ren, ohne dass ein Geg­ner oder äuße­res Objekt betei­ligt ist.

Auch Kin­der und älte­re Men­schen sind gefähr­det: Kin­der, weil sie sich häu­fig spon­tan und ohne Ein­schät­zung der Gefah­ren bewe­gen – etwa beim Toben oder Ren­nen – und Senio­ren, weil Bewe­gungs­ko­or­di­na­ti­on und Reak­ti­ons­fä­hig­keit im Alter abneh­men. Die Eigen­be­we­gung ist also kei­nes­wegs ein sel­te­nes Phä­no­men, son­dern betrifft alle Alters- und Lebens­pha­sen.

Gera­de weil Eigen­be­we­gun­gen oft als „selbst­ver­schul­det“ emp­fun­den wer­den, unter­schät­zen vie­le deren ver­si­che­rungs­tech­ni­sche Rele­vanz. Wer denkt, dass eine pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung in sol­chen Fäl­len grund­sätz­lich nicht leis­tet, irrt – unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen kann auch eine Eigen­be­we­gung als Unfall gel­ten. Daher ist es umso wich­ti­ger, beim Ver­trags­ab­schluss auf die Defi­ni­tio­nen und Klau­seln zum The­ma Eigen­be­we­gung zu ach­ten.

Wann gilt Ihre Bewe­gung als Unfall?

Wann liegt bei Eigen­be­we­gun­gen ein ver­si­cher­ter Unfall vor?

Ob ein Umkni­cken beim Jog­gen oder ein plötz­li­cher Schmerz beim Heben – nicht jede Eigen­be­we­gung ist auto­ma­tisch ein ver­si­cher­ter Unfall. Die Abgren­zung ist ent­schei­dend, denn vie­le Ver­si­che­rer set­zen kla­re Kri­te­ri­en vor­aus. Damit Sie Ihre Ansprü­che nicht ver­lie­ren, soll­ten Sie wis­sen, wann eine Eigen­be­we­gung als Unfall aner­kannt wird – und wann nicht.

Bei der pri­va­ten Unfall­ver­si­che­rung gilt grund­sätz­lich: Ein Unfall liegt nur dann vor, wenn ein plötz­li­ches, von außen auf den Kör­per wir­ken­des Ereig­nis eine unfrei­wil­li­ge Gesund­heits­schä­di­gung ver­ur­sacht. Eigen­be­we­gun­gen – also Bewe­gun­gen, die allein durch den Kör­per selbst aus­ge­löst wer­den – erfül­len die­se Defi­ni­ti­on nur bedingt. Den­noch erken­nen eini­ge Ver­si­che­rer bestimm­te Eigen­be­we­gun­gen als Unfall an, sofern zusätz­li­che Fak­to­ren hin­zu­kom­men.

Aus­schlag­ge­bend ist, ob wäh­rend der Eigen­be­we­gung ein unvor­her­ge­se­he­ner Ein­fluss auf­tritt, der die Bewe­gung unkon­trol­lier­bar macht. Ein klas­si­sches Bei­spiel ist das Stol­pern über eine Uneben­heit, bei dem es durch die ver­än­der­te Dyna­mik zur Ver­let­zung kommt. Auch eine abrup­te Reak­ti­on auf ein plötz­li­ches Hin­der­nis – etwa ein Aus­weich­ma­nö­ver beim Gehen oder Lau­fen – kann den Unfall­cha­rak­ter begrün­den.

Die Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen müs­sen aller­dings genau geprüft wer­den. Eini­ge Tari­fe for­dern aus­drück­lich eine „von außen wir­ken­de Kraft“, ande­re hin­ge­gen erwei­tern den Unfall­be­griff und schlie­ßen auch Eigen­be­we­gun­gen ein, wenn sie zu einem typi­schen Ver­let­zungs­bild wie Bän­der­riss oder Mus­kel­zer­rung füh­ren. Die­se soge­nann­te “erwei­ter­te Unfall­de­fi­ni­ti­on” ist jedoch nicht bei allen Anbie­tern Stan­dard und oft mit beson­de­ren Klau­seln ver­knüpft.

Die Ein­ord­nung als ver­si­cher­ter Unfall hängt also vom Zusam­men­spiel meh­re­rer Fak­to­ren ab:

  • Art und Ver­lauf der Bewe­gung

  • Vor­han­den­sein unvor­her­ge­se­he­ner Ein­flüs­se

  • Tarif­li­che Rege­lung des Unfall­be­griffs

Im Zwei­fel ent­schei­det der Ver­si­che­rer im Ein­zel­fall anhand medi­zi­ni­scher und ver­trag­li­cher Bewer­tung. Wer sich gegen die­se Unsi­cher­heit absi­chern möch­te, soll­te gezielt einen Tarif wäh­len, der Eigen­be­we­gun­gen klar ein­be­zieht und kei­ne ein­schrän­ken­den Aus­schlüs­se ent­hält. Wir bera­ten Sie ger­ne zu pas­sen­den Optio­nen.

Ver­let­zun­gen mit Fol­gen: Typi­sche Eigen­be­we­gungs-Unfäl­le im All­tag und Sport

Die­se Ver­let­zun­gen durch Eigen­be­we­gun­gen kom­men häu­fig vor

Ob beim Sport, im Haus­halt oder in all­täg­li­chen Situa­tio­nen – vie­le Ver­let­zun­gen ent­ste­hen durch eige­ne Bewe­gun­gen ohne äuße­re Ein­wir­kung. Gera­de bei abrup­ten Bewe­gun­gen, Dre­hun­gen oder Stol­pern zäh­len Menis­kus- und Kreuz­band­ris­se sowie Zahn­ver­let­zun­gen zu den häu­figs­ten Scha­dens­bil­dern. Wir zei­gen Ihnen drei typi­sche Bei­spie­le aus der Pra­xis, die ver­deut­li­chen, war­um der pas­sen­de Unfall­schutz so wich­tig ist.

Menis­kus­riss

Meniskusriss-Unfallversicherung

Ein Menis­kus­riss ent­steht häu­fig durch Ver­dre­hun­gen im Knie, etwa beim Jog­gen, schnel­len Rich­tungs­wech­seln oder beim Abfan­gen eines Stur­zes. Beson­ders tückisch: Vie­le Unfall­ver­si­che­rer wer­ten Menis­kus­schä­den nicht als ver­si­cher­ten Unfall, son­dern als dege­ne­ra­ti­ve Erkran­kung. Daher ist es ent­schei­dend, Tari­fe zu wäh­len, die auch unfall­ähn­li­che Schä­di­gun­gen abde­cken.

Kreuz­band­riss

Kreuzbandriss-Unfallversicherung

Ein Kreuz­band­riss zählt zu den häu­figs­ten Sport­ver­let­zun­gen – beson­ders beim Fuß­ball, Ski­fah­ren oder beim inten­si­ven Trai­ning. Die Ursa­che liegt meist in einer ruck­ar­ti­gen Eigen­be­we­gung, zum Bei­spiel bei einer plötz­li­chen Rich­tungs­än­de­rung oder Lan­dung nach einem Sprung. Ob der Scha­den ver­si­chert ist, hängt vom Tarif und der genau­en Defi­ni­ti­on des Unfall­be­griffs ab.

Zahn abge­bro­chen

Zahn-abgebrochen

Ein abge­bro­che­ner Zahn durch Eigen­be­we­gung – etwa durch Stol­pern oder das Anecken an einem Möbel­stück – ist kei­ne Sel­ten­heit. Sol­che Ver­let­zun­gen sind jedoch nicht auto­ma­tisch ver­si­chert, wenn kei­ne äuße­re Gewalt im Spiel war. Nur aus­ge­wähl­te Unfall­ta­ri­fe bie­ten hier umfas­sen­den Schutz, etwa über erwei­ter­te Zahn­schutz­bau­stei­ne oder spe­zi­el­le Unfall­klau­seln.

Unfall oder Eigen­be­we­gung? Die recht­li­che Abgren­zung ist ent­schei­dend

Wann gilt eine Eigen­be­we­gung als ver­si­cher­ter Unfall?

Nicht jede Ver­let­zung durch Eigen­be­we­gung fällt auto­ma­tisch unter den Ver­si­che­rungs­schutz. Ent­schei­dend ist die recht­li­che Defi­ni­ti­on und Abgren­zung zwi­schen klas­si­schem Unfall und Eigen­be­we­gung – ins­be­son­de­re, wenn kei­ne äuße­re Ein­wir­kung vor­liegt. In die­sem Abschnitt zei­gen wir Ihnen, wel­che Vor­aus­set­zun­gen erfüllt sein müs­sen und wo die Gren­zen ver­lau­fen.

Die Defi­ni­ti­on eines Unfalls in der pri­va­ten Unfall­ver­si­che­rung ist ein­deu­tig gere­gelt: Ein Unfall liegt vor, wenn ein plötz­lich von außen auf den Kör­per ein­wir­ken­des Ereig­nis zu einer unfrei­wil­li­gen Gesund­heits­schä­di­gung führt. Eigen­be­we­gun­gen – also Bewe­gun­gen, die aus­schließ­lich durch den Ver­si­cher­ten selbst aus­ge­löst wer­den – erfül­len die­se Kri­te­ri­en in der Regel nicht, da die äuße­re Ein­wir­kung fehlt.

Es gibt jedoch Grenz­fäl­le, in denen Gerich­te ent­schie­den haben, dass eine Eigen­be­we­gung den­noch als Unfall gewer­tet wer­den kann – etwa wenn ein exter­ner Ein­fluss wie ein uner­war­te­tes Hin­der­nis, eine rut­schi­ge Flä­che oder ein plötz­li­cher Impuls zu einem unkon­trol­lier­ten Bewe­gungs­ab­lauf führt. In sol­chen Fäl­len wird die Eigen­be­we­gung durch äuße­re Umstän­de ver­stärkt, was den Unfall­be­griff erwei­tern kann.

Ver­si­che­rungs­tech­nisch ist dies rele­vant, da vie­le Tari­fe expli­zit nur klas­si­sche Unfäl­le absi­chern. Eini­ge moder­ne Tari­fe – wie bei­spiels­wei­se bei der VHV, Dege­nia oder Asku­ma – erwei­tern jedoch die Defi­ni­ti­on gezielt auf Eigen­be­we­gun­gen ohne Fremd­ein­wir­kung. Aus­schlag­ge­bend ist hier die jewei­li­ge For­mu­lie­rung in den All­ge­mei­nen Unfall­ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen (AUB).

Auch die soge­nann­te Kraft­an­stren­gungs­klau­sel kann rele­vant sein: Führt eine außer­ge­wöhn­lich star­ke Mus­kel­an­span­nung ohne äuße­re Ein­wir­kung zu einem Riss von Bän­dern, Seh­nen oder Kap­seln, kann dies je nach Tarif eben­falls unter den Unfall­be­griff fal­len. Die juris­ti­sche Bewer­tung sol­cher Fäl­le hängt stark vom kon­kre­ten Bewe­gungs­ab­lauf und der medi­zi­ni­schen Begut­ach­tung ab.

Klar­heit schaf­fen: Wer ist beson­ders von Eigen­be­we­gun­gen betrof­fen?

Risi­ko­grup­pen: Wann Eigen­be­we­gun­gen beson­ders rele­vant sind

Nicht jeder Mensch ist glei­cher­ma­ßen von Ver­let­zun­gen durch Eigen­be­we­gung betrof­fen. In der Pra­xis gibt es bestimm­te Grup­pen, für die das Risi­ko beson­ders hoch ist – sowohl im pri­va­ten als auch beruf­li­chen Umfeld. In die­sem Abschnitt beleuch­ten wir, für wen Eigen­be­we­gun­gen beson­ders häu­fig zu Unfäl­len füh­ren und was das für den Ver­si­che­rungs­schutz bedeu­tet.

Zu den am häu­figs­ten betrof­fe­nen Grup­pen zäh­len Frei­zeit­sport­ler, älte­re Men­schen sowie kör­per­lich akti­ve Berufs­tä­ti­ge. Beson­ders bei sport­li­chen Akti­vi­tä­ten kommt es oft zu unkon­trol­lier­ten Bewe­gungs­ab­läu­fen, die ohne Fremd­ein­wir­kung zu Ver­stau­chun­gen, Ris­sen oder Kno­chen­brü­chen füh­ren. Hier­zu zäh­len etwa Kreuz­band­ris­se beim Fuß­ball, Menis­kus­ver­let­zun­gen beim Jog­gen oder Bän­der­ris­se beim Ski­fah­ren.

Eben­so gefähr­det sind Senio­ren: Mit zuneh­men­dem Alter nimmt die Mus­kel­kraft ab, die Reak­ti­ons­fä­hig­keit sinkt – das Risi­ko, durch eine Eigen­be­we­gung zu stür­zen, steigt deut­lich. Auch all­täg­li­che Situa­tio­nen wie das Auf­ste­hen, Trep­pen­stei­gen oder das Tra­gen von Gegen­stän­den kön­nen dann Ver­let­zun­gen ver­ur­sa­chen.

Im beruf­li­chen Umfeld sind ins­be­son­de­re Bau­hel­fer, Pfle­ge­kräf­te und Hand­wer­ker betrof­fen, die täg­lich kör­per­lich for­dern­de Tätig­kei­ten aus­üben. Ein fal­scher Tritt auf der Bau­stel­le oder ein unbe­dach­ter Griff im Pfle­ge­all­tag kann aus­rei­chen, um durch Eigen­be­we­gung einen Unfall zu erlei­den – mit weit­rei­chen­den Fol­gen.

Für alle die­se Grup­pen ist es daher beson­ders wich­tig, auf einen Unfall­ver­si­che­rungs­schutz zu ach­ten, der Eigen­be­we­gun­gen aus­drück­lich mit ein­schließt. Andern­falls droht im Scha­dens­fall eine Leis­tungs­lü­cke – selbst bei schwer­wie­gen­den Ver­let­zun­gen.

Wich­ti­ge Ergän­zun­gen rund um Fami­li­en, Sport und Ver­si­che­rungs­de­tails

Unfall­ver­si­che­rung gezielt absi­chern: Fami­li­en, Sport und Gesund­heits­fra­gen im Blick

Unfäl­le tref­fen nicht nur Ein­zel­per­so­nen – beson­ders Kin­der, gan­ze Fami­li­en und Frei­zeit­sport­ler sind einem erhöh­ten Risi­ko aus­ge­setzt. Gleich­zei­tig stel­len sich vie­le Ver­si­cher­te die Fra­ge, wie Gesund­heits­fra­gen den Ver­si­che­rungs­schutz beein­flus­sen oder ob eine Unfall­ver­si­che­rung über­haupt sinn­voll ist. In die­sem Abschnitt fin­den Sie pas­sen­de The­men, um den Schutz für sich und Ihre Fami­lie opti­mal auf­zu­stel­len und häu­fi­ge Fra­gen zur Leis­tungs­pra­xis direkt zu beant­wor­ten.

Kinderunfallversicherung

Kin­der­un­fall­ver­si­che­rung

Kin­der sind stän­dig in Bewe­gung – ob beim Toben, Rad­fah­ren oder auf dem Schul­weg. Eine Kin­der­un­fall­ver­si­che­rung bie­tet finan­zi­el­len Rück­halt, wenn durch Eigen­be­we­gun­gen Ver­let­zun­gen ent­ste­hen, die nicht von der gesetz­li­chen Absi­che­rung gedeckt sind. Beson­ders bei Eigen­be­we­gun­gen ohne Fremd­ein­wir­kung ist pri­va­ter Schutz ent­schei­dend.

Familienunfallversicherung

Fami­li­en­un­fall­ver­si­che­rung

Ein ein­zi­ger Ver­trag für alle: Die Fami­li­en­un­fall­ver­si­che­rung schützt Eltern und Kin­der bei Eigen­be­we­gun­gen, Sport­un­fäl­len und ande­ren unvor­her­seh­ba­ren Ereig­nis­sen. Gera­de im All­tag kommt es oft zu Ver­let­zun­gen ohne Fremd­ein­wir­kung – mit der rich­ti­gen Absi­che­rung sind Sie vor­be­rei­tet.

Zusam­men­fas­sung

Ver­let­zun­gen durch Eigen­be­we­gung stel­len in der pri­va­ten Unfall­ver­si­che­rung eine beson­de­re Her­aus­for­de­rung dar. Wäh­rend klas­si­sche Unfäl­le klar defi­niert sind, bewe­gen sich Eigen­be­we­gun­gen häu­fig in einer Grau­zo­ne – ins­be­son­de­re bei sport­li­cher Betä­ti­gung oder all­täg­li­chen Bewe­gun­gen wie Stol­pern oder Umkni­cken. Wich­tig ist: Nicht jeder Tarif bie­tet hier­für Schutz. Rund 60 % der Poli­cen schlie­ßen Eigen­be­we­gun­gen voll­stän­dig oder teil­wei­se aus. Wer als Frei­zeit­sport­ler, akti­ver Mensch oder kör­per­lich Täti­ger auf umfas­sen­den Ver­si­che­rungs­schutz Wert legt, soll­te gezielt nach Tari­fen suchen, die die­sen Schutz ent­hal­ten. Im Ernst­fall ent­schei­det eine prä­zi­se Doku­men­ta­ti­on über die Aner­ken­nung. Unser Tipp: Tarif­be­din­gun­gen gründ­lich prü­fen – oder direkt mit uns den opti­ma­len Schutz finden.v

häu­fi­ge Fra­gen

Als Eigen­be­we­gung gilt jede Bewe­gung, die allein aus dem eige­nen Kör­per her­aus erfolgt – also ohne äuße­re Kraft­ein­wir­kung. Dazu zäh­len etwa das Umkni­cken beim Gehen oder ein Sturz über den eige­nen Tep­pich.

Nein. Vie­le Tari­fe schlie­ßen Eigen­be­we­gun­gen expli­zit aus. Es gibt jedoch moder­ne Tari­fe, die auch Gesund­heits­schä­den durch Eigen­be­we­gun­gen mit­ver­si­chern – häu­fig in leis­tungs­star­ken Pro­dukt­li­ni­en.

Suchen Sie sofort ärzt­li­che Hil­fe, doku­men­tie­ren Sie den Unfall­her­gang detail­liert und mel­den Sie den Scha­den zeit­nah bei Ihrer Ver­si­che­rung. Eine schnel­le Reak­ti­on ver­bes­sert die Chan­cen auf Aner­ken­nung.

Nur, wenn der gewähl­te Tarif Eigen­be­we­gun­gen mit abdeckt. Gera­de bei sport­li­chen Eigen­be­we­gun­gen wie Umkni­cken, Zer­run­gen oder Ris­sen ist die Tarif­wahl ent­schei­dend. Ohne ent­spre­chen­de Klau­sel ist kein Schutz gege­ben.