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Gefahrengruppe in der Unfallversicherung: Was zählt – und was kostet es?
Berufsrisiko, Freizeitverhalten und Beitrag im Fokus: So wirkt sich Ihre Einstufung aus.

Ob Bauarbeiter, Büroangestellter oder Selbstständiger – Ihre Tätigkeit entscheidet maßgeblich darüber, in welche Gefahrengruppe Sie in der Unfallversicherung eingestuft werden. Diese Einstufung hat direkte Auswirkungen auf Ihren Beitrag und den Versicherungsschutz. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie die Gruppen A, B und K definiert sind, wer zu welcher Gruppe zählt und was Sie bei Änderungen in Ihrem Berufsleben beachten sollten.
Das Wichtigste auf einem Blick
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Wie Ihre berufliche Tätigkeit Ihre Einstufung beeinflusst
Gefahrengruppen A, B und K – das steckt wirklich dahinter
In der privaten Unfallversicherung sind Gefahrengruppen das zentrale Kriterium für die Beitragsberechnung. Die Einstufung erfolgt nicht willkürlich, sondern basiert auf dem tatsächlichen Unfallrisiko – insbesondere durch Beruf, Freizeitverhalten und Lebenssituation. Die gängigsten Kategorien sind Gefahrengruppe A (niedriges Risiko), Gefahrengruppe B (erhöhtes Risiko) sowie die spezielle Gruppe K für Kinder. Doch auch Änderungen im Berufsleben oder bei Hobbys können dazu führen, dass Ihre Einstufung neu bewertet werden muss. Hier erfahren Sie, wie die Einordnung erfolgt – und was sie für Sie konkret bedeutet.
Zur Gefahrengruppe A zählen Personen mit einer niedrigen körperlichen Belastung und geringem Unfallrisiko im Berufsalltag. Meist handelt es sich um Tätigkeiten im Büro, im kaufmännischen Bereich oder in der Verwaltung. Auch Rentner und viele Selbstständige in beratender Funktion fallen unter diese Einstufung. Der Vorteil: Die Beiträge in dieser Gruppe sind im Vergleich deutlich günstiger.
Typische Berufe in Gruppe A:
Büroangestellte, Verwaltungsmitarbeiter
Akademiker und Lehrer
Optiker, Zahnärzte, Therapeuten
Einzelhändler ohne körperliche Belastung
Selbstständige im Dienstleistungssektor (z. B. Berater, Designer)
Gefahrengruppe B ist für alle vorgesehen, die in körperlich anspruchsvollen Berufen oder in risikobehafteten Umgebungen arbeiten. Die Beiträge sind hier höher, da das Unfallrisiko im Berufsalltag deutlich steigt. Das gilt besonders für handwerkliche, technische oder körperlich fordernde Tätigkeiten – vom Dachdecker bis zum Berufskraftfahrer.
Typische Berufe in Gruppe B:
Handwerker, Bauarbeiter, Dachdecker
Köche, Landwirte, Berufskraftfahrer
Polizisten, Soldaten, Feuerwehrleute
Pflegepersonal mit körperlicher Belastung
Sporttrainer und Ausbilder
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre werden in eine eigene Gefahrengruppe K eingeordnet. Diese berücksichtigt die typischen Alltagsrisiken von Kindern – etwa in Schule, Freizeit und Sport – und ist in der Beitragsberechnung besonders auf junge Altersgruppen zugeschnitten. Mit Erreichen der Volljährigkeit erfolgt automatisch eine Neueinstufung in Gruppe A oder B, je nach Berufsweg.
Wichtig zu wissen:
Beiträge sind meist günstiger als bei Erwachsenen
Umstieg in A oder B erfolgt nicht automatisch – der Versicherer muss informiert werden
Kindertarife unterscheiden sich in Leistung und Progression deutlich
Ein Wechsel der beruflichen Tätigkeit oder neue risikobehaftete Freizeitaktivitäten können dazu führen, dass Ihre Gefahrengruppe neu eingestuft wird. Diese Anpassung ist notwendig, um den Versicherungsschutz korrekt zu gestalten. Auch der Wechsel vom Schüler in eine Ausbildung oder der Eintritt in den Ruhestand erfordert eine Mitteilung an den Versicherer.
Typische Anlässe für eine Neueinstufung:
Berufswechsel (z. B. Büro → Handwerk)
Aufnahme risikoreicher Hobbys (z. B. Klettern, Motorsport)
Selbstständigkeit oder Betriebsgründung
Renteneintritt oder Berufsaufgabe
Volljährigkeit bei Kindern mit Unfalltarif
Warum Ihre Tätigkeit mehr kostet, als Sie denken
So beeinflusst die Gefahrengruppe Ihren Beitrag zur Unfallversicherung
Die Höhe Ihres Beitrags in der privaten Unfallversicherung hängt nicht nur von der gewählten Versicherungssumme oder dem Tarif ab – sondern maßgeblich von Ihrer Gefahrengruppe. Diese Risikoklassifizierung wirkt sich direkt auf die Kosten aus und kann bei gleicher Leistung zu erheblichen Beitragsunterschieden führen. Besonders bei körperlicher Arbeit oder gefährlichen Hobbys steigen die Prämien deutlich. Doch es gibt auch weitere Faktoren, die Sie kennen sollten.
Die Einstufung in eine bestimmte Gefahrengruppe ist der wichtigste Beitragsfaktor in der Unfallversicherung. Während Personen der Gruppe A mit vergleichsweise günstigen Beiträgen rechnen können, zahlen Versicherte der Gruppe B teilweise bis zu doppelt so viel – bei identischer Versicherungssumme. Grund dafür ist das deutlich höhere Unfallrisiko, das durch körperliche Tätigkeiten, Maschinenarbeit oder potenziell gefährliche Arbeitsumgebungen entsteht.
Zusätzlich zur Gefahrengruppe beeinflussen weitere Parameter die Beitragshöhe:
Versicherungssumme und Progression: Je höher die gewählte Grundsumme und die Progression (z. B. 350 % oder 500 %), desto teurer wird der Vertrag – aber auch leistungsstärker im Ernstfall.
Alter bei Vertragsabschluss: Ältere Versicherungsnehmer werden in der Regel teurer eingestuft, da Unfallfolgen schwerwiegender ausfallen können.
Gefährliche Hobbys: Sportarten wie Reiten, Tauchen oder Motorsport erhöhen das Risiko zusätzlich und führen häufig zu Zuschlägen.
Tarifmodell und Leistungsumfang: Premiumtarife mit Unfallrente, kosmetischen Operationen oder erweiterten Leistungen kosten mehr – bieten aber auch deutlich besseren Schutz.
Gerade für Versicherte, die in Berufen mit körperlichem Risiko arbeiten oder privat aktiv sind, lohnt sich daher ein genauer Blick auf das Preis-Leistungs-Verhältnis. Wer sich unterversichert, spart an der falschen Stelle – wer aber zu hohe Leistungen auswählt, zahlt womöglich über Jahre unnötig hohe Beiträge. Eine individuelle Beratung hilft, den passenden Tarif im richtigen Beitragsrahmen zu finden.
Wie Unternehmen Gefahrengruppen richtig einordnen
Was Arbeitgeber über Gefahrengruppen in der Gruppenunfallversicherung wissen müssen
Viele Betriebe sichern ihre Mitarbeitenden über eine Gruppenunfallversicherung ab – ob im Handwerk, in der Pflege oder im Einzelhandel. Dabei spielt die korrekte Einstufung der Beschäftigten in Gefahrengruppen eine entscheidende Rolle. Wer beruflich körperlich arbeitet, wird in der Regel der Gruppe B zugeordnet und verursacht damit höhere Beiträge. Unternehmen müssen daher nicht nur auf die Leistungen achten, sondern auch auf die genaue Gefahrenklassifizierung innerhalb der Belegschaft.
Die Gruppenunfallversicherung ist für viele Firmen ein attraktives Instrument, um Mitarbeiter abzusichern und gleichzeitig die Attraktivität als Arbeitgeber zu steigern. Dabei gelten jedoch dieselben Einstufungsregeln wie bei Einzelverträgen: Alle versicherten Personen müssen korrekt in Gefahrengruppen eingeordnet werden – abhängig von ihrer Tätigkeit, ihrem Risiko und dem beruflichen Umfeld.
Gerade in Betrieben mit gemischten Aufgabenfeldern – etwa Büro, Außendienst, Werkstatt – ist eine präzise Zuordnung wichtig. Fehlerhafte Angaben können zu Leistungskürzungen oder Nachforderungen führen. Zudem gilt: Wird die Tätigkeit eines Mitarbeitenden geändert, muss der Versicherer umgehend informiert werden.
Typische Szenarien in der betrieblichen Praxis:
Ein Lagerist wird später als Fahrer eingesetzt → Gefahrengruppe ändert sich.
Pflegepersonal übernimmt Außendienst oder Nachtdienste → höheres Risiko.
Bürokräfte wechseln ins Projektmanagement mit Baustelleneinsätzen.
Auch Arbeitgeber, die Mitarbeiter im Rahmen von Mini-Jobs oder kurzfristigen Einsätzen absichern möchten (z. B. Aushilfen im Lager, Bauhelfer, Saisonkräfte), müssen die richtigen Gefahrengruppen beachten. Besonders im Handwerk, in der Logistik oder im Gesundheitswesen können sich dadurch erhebliche Beitragsunterschiede ergeben.
Für Firmen empfiehlt sich daher eine professionelle Risikoeinschätzung – am besten in Zusammenarbeit mit einem spezialisierten Berater. So stellen Sie sicher, dass Ihre Gruppenunfallversicherung nicht nur leistungsstark, sondern auch wirtschaftlich kalkuliert ist.
Wenn Tätigkeit, Umfeld oder Freizeit das Risiko erhöhen
Beruf, Hobby und Lebensphase im Blick – diese Themen ergänzen Ihre Absicherung
Die Gefahrengruppe in der Unfallversicherung ist kein starres System – sie orientiert sich am tatsächlichen Risiko. Deshalb lohnt es sich, angrenzende Themen zu betrachten, die ebenfalls Einfluss auf Ihre Einstufung oder Ihren Versicherungsschutz haben. Ob Kinder, körperlich belastende Aushilfstätigkeiten oder gefährliche Freizeitaktivitäten – in den folgenden Beiträgen erfahren Sie, wie Sie sich in solchen Fällen richtig aufstellen.
Absicherung für Bauhelfer
Bauhelfer arbeiten oft ohne formalen Arbeitsvertrag – das macht sie im Ernstfall besonders verletzlich. Eine private Unfallversicherung bietet hier den nötigen Schutz, vor allem bei Tätigkeiten mit erhöhtem Risiko. Was Sie als Bauhelfer oder Bauherr wissen sollten.
Wenn das Hobby zum Risiko wird
Freizeitaktivitäten wie Motorsport, Reiten oder Klettern erhöhen das Unfallrisiko deutlich. Das kann sich auf Ihren Versicherungsbeitrag auswirken – oder sogar zur Ablehnung führen, wenn es nicht gemeldet wird. Wie Sie Hobbys richtig absichern.
Unfallversicherung für Kinder
Kinder bis 18 Jahre gehören in der Unfallversicherung zur Gefahrengruppe K. Welche Leistungen sinnvoll sind und wie der Wechsel in die Erwachsenen-Einstufung funktioniert, erfahren Sie in unserem Ratgeber zur Kinder-Unfallversicherung.
Beruf gewechselt? Das sollten Sie der Unfallversicherung mitteilen
Warum sich Ihre Gefahrengruppe im Laufe des Lebens ändern kann
Die Gefahrengruppe in der Unfallversicherung ist keine feste Größe. Sie basiert auf dem aktuellen beruflichen Risiko – und das kann sich jederzeit ändern. Ein neuer Job, ein Wechsel in die Selbstständigkeit oder der Eintritt in den Ruhestand wirken sich direkt auf Ihre Einstufung und damit auch auf Ihre Beiträge aus. Wichtig ist, dass der Versicherer über jede relevante Änderung informiert wird.
Viele Versicherte wissen nicht, dass ein Berufswechsel direkte Auswirkungen auf ihre Unfallversicherung haben kann. Wer etwa vom Büro in den Außendienst wechselt, steigt vom geringen ins mittlere oder hohe Risiko – und gehört damit unter Umständen nicht mehr zur Gefahrengruppe A, sondern zu Gruppe B. Dasselbe gilt für Selbstständige, die plötzlich körperlich tätig sind, oder Ruheständler, deren Beitrag sich durch die neue Lebensphase reduziert.
Wird die Änderung nicht gemeldet, kann das im Leistungsfall zu Problemen führen – etwa zur Kürzung oder sogar zur Ablehnung der Leistung. Denn Versicherer prüfen bei der Schadenregulierung, ob die zuletzt angegebene Gefahrengruppe noch korrekt war.
Diese Situationen sollten Sie dem Versicherer mitteilen:
Berufswechsel mit veränderter körperlicher Belastung
Start in die Selbstständigkeit oder Aufgabe der beruflichen Tätigkeit
Eintritt in den Ruhestand
Aufnahme neuer Hobbys mit Unfallrisiko (z. B. Reiten, Motorsport)
Wechsel vom Schüler- in ein Ausbildungsverhältnis (bei Kindern)
Besonders bei Kindern mit bestehendem Vertrag muss rechtzeitig geprüft werden, in welche Gefahrengruppe sie mit 18 Jahren überführt werden – denn mit der Volljährigkeit endet die Zuordnung zur Gruppe K. Erfolgt keine Meldung, droht auch hier ein unpassender Versicherungsschutz.
Ein kurzer Hinweis an den Versicherer reicht meist aus, um die neue Einstufung zu klären. Wer sich nicht sicher ist, welche Gefahrengruppe aktuell gilt, sollte sich beraten lassen – so lassen sich Lücken oder Überzahlungen vermeiden.
Fehleinschätzungen vermeiden – richtig eingestuft bleiben
Diese 5 Missverständnisse kosten Versicherte bares Geld
Viele Versicherte verlassen sich auf Annahmen, wenn es um ihre Gefahrengruppe geht – und bemerken erst im Leistungsfall, dass die Einstufung nicht mehr stimmt. Dabei lässt sich das mit wenigen Informationen leicht vermeiden. Wir zeigen Ihnen fünf typische Denkfehler, die zu Leistungslücken oder unnötig hohen Beiträgen führen – und wie Sie diese vermeiden.
Die Gefahrengruppe entscheidet maßgeblich über den Beitrag und die Leistungen der Unfallversicherung. Doch gerade hier gibt es zahlreiche Fehleinschätzungen, die sich schnell teuer auswirken können. Wer nicht prüft, ob seine Tätigkeit noch zur aktuellen Einstufung passt, riskiert im Ernstfall finanzielle Nachteile. Diese fünf häufigen Irrtümer sollten Sie kennen:
„Ich arbeite im Büro, also bin ich automatisch in Gruppe A.“
➝ Nicht zwingend: Wer Außendiensttermine wahrnimmt, Baustellen besucht oder regelmäßig unterwegs ist, kann schnell in Gruppe B eingestuft werden.„Mein Beruf wurde beim Abschluss korrekt angegeben – das reicht.“
➝ Leider nein: Die Gefahrengruppe muss stets den aktuellen Gegebenheiten entsprechen. Eine Umstrukturierung im Betrieb oder neue Aufgaben können die Einstufung verändern – das müssen Sie aktiv melden.„Frauen gehören generell zur Gefahrengruppe A.“
➝ Ein veralteter Irrglaube: Seit der Einführung von Unisex-Tarifen zählt allein das Berufsbild – nicht das Geschlecht. Körperlich aktive Berufe führen auch bei Frauen zur Einstufung in Gruppe B.„Freizeitrisiken spielen keine Rolle – ich bin ja privat versichert.“
➝ Doch. Sportarten wie Reiten, Motorsport, Tauchen oder Klettern gelten als risikoreich und können zu Zuschlägen oder sogar Ausschlüssen führen – insbesondere wenn sie nicht angegeben wurden.„Kinder werden automatisch korrekt umgestuft, wenn sie 18 werden.“
➝ Falsch: Mit dem 18. Geburtstag endet die Einstufung in die Gruppe K. Es ist Ihre Aufgabe als Versicherungsnehmer, den neuen Beruf oder Ausbildungsweg mitzuteilen – sonst droht Versicherungsschutz ohne passende Grundlage.
Wer diese typischen Fehler kennt und vermeidet, sorgt nicht nur für stabile Beiträge, sondern auch für verlässlichen Versicherungsschutz – passend zur tatsächlichen Lebenssituation.
Was zusätzlich über Beitragshöhe und Versicherungsbedingungen entscheidet
Mehr wissen – besser absichern: Diese Themen lohnen den Blick
Die Gefahrengruppe ist nur ein Aspekt der privaten Unfallversicherung. Auch die Höhe der Leistung, die Wahl der Progression oder das Verhalten im Leistungsfall können entscheidend sein. Wer sich frühzeitig mit diesen Punkten beschäftigt, trifft bessere Entscheidungen – und verhindert unangenehme Überraschungen im Schadensfall.
Progression richtig wählen
Die Progression in der Unfallversicherung entscheidet, wie stark Ihre Leistung bei schwerer Invalidität steigt. Doch nicht jeder braucht 500 % oder mehr. Wann sich hohe Progressionssätze lohnen – und wann nicht.
Unfallversicherung bei Eigenbewegung
Viele Unfälle passieren durch Eigenbewegung – also ohne äußeren Einfluss. Doch nicht jeder Tarif leistet in solchen Fällen. Lesen Sie, worauf Sie achten müssen, damit auch Stolpern, Verrenkungen oder Muskelrisse abgesichert sind.
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Zusammenfassung
Die Gefahrengruppe ist einer der wichtigsten Faktoren in der privaten Unfallversicherung. Sie bestimmt, wie hoch Ihr Beitrag ist und wie Ihr persönliches Risiko eingestuft wird. Während Personen mit geringer körperlicher Belastung meist zur Gruppe A zählen, fallen handwerklich Tätige oder Menschen mit risikoreichen Berufen in die Gruppe B. Für Kinder gilt bis zum 18. Lebensjahr die eigene Gefahrengruppe K.
Ein Berufswechsel, neue Hobbys oder der Eintritt in den Ruhestand können eine Neueinstufung erforderlich machen – und sollten dem Versicherer immer mitgeteilt werden. Wer seine Einstufung kennt und seinen Tarif bewusst wählt, zahlt nicht zu viel und ist optimal abgesichert.
häufige Fragen
Welche Gefahrengruppe habe ich in der Unfallversicherung?
Die Einstufung erfolgt anhand Ihrer aktuellen beruflichen Tätigkeit und wird beim Vertragsabschluss festgelegt. Wenn Sie sich nicht sicher sind, finden Sie die Angabe meist im Versicherungsschein oder können diese direkt beim Versicherer erfragen.
Wie viele Gefahrengruppen gibt es bei der Unfallversicherung?
In der Regel unterscheidet man drei Gruppen:
A (geringes Risiko), B (erhöhtes Risiko) und K (für Kinder bis 18 Jahre). Je nach Anbieter kann es zudem feine Abstufungen oder Sondergruppen geben.
Was passiert, wenn ich die Gefahrengruppe nicht melde?
Bei einem Berufswechsel oder einer Risikoänderung müssen Sie den Versicherer informieren. Andernfalls kann es zu Beitragsnachforderungen, Leistungskürzungen oder im schlimmsten Fall zur Leistungsverweigerung kommen.
Warum ist mein Beitrag so hoch trotz gleichem Beruf wie andere?
Neben der Gefahrengruppe fließen auch weitere Faktoren ein: Versicherungssumme, gewählte Progression, Alter, Hobbys und Tarifwahl. Schon kleine Unterschiede können zu abweichenden Beiträgen führen.