Gefah­ren­grup­pe in der Unfall­ver­si­che­rung: Was zählt – und was kos­tet es?

Berufs­ri­si­ko, Frei­zeit­ver­hal­ten und Bei­trag im Fokus: So wirkt sich Ihre Ein­stu­fung aus.

Gefahrengruppen Unfallversicherung

Ob Bau­ar­bei­ter, Büro­an­ge­stell­ter oder Selbst­stän­di­ger – Ihre Tätig­keit ent­schei­det maß­geb­lich dar­über, in wel­che Gefah­ren­grup­pe Sie in der Unfall­ver­si­che­rung ein­ge­stuft wer­den. Die­se Ein­stu­fung hat direk­te Aus­wir­kun­gen auf Ihren Bei­trag und den Ver­si­che­rungs­schutz. In die­sem Bei­trag erfah­ren Sie, wie die Grup­pen A, B und K defi­niert sind, wer zu wel­cher Grup­pe zählt und was Sie bei Ände­run­gen in Ihrem Berufs­le­ben beach­ten soll­ten.

Das Wich­tigs­te auf einem Blick

  • Die Ein­stu­fung in eine Gefah­ren­grup­pe beein­flusst direkt die Bei­trags­hö­he in der pri­va­ten Unfall­ver­si­che­rung.

  • Beru­fe mit kör­per­li­cher Belas­tung oder Risi­ko­fak­to­ren wer­den der Gefah­ren­grup­pe B zuge­ord­net – mit höhe­ren Bei­trä­gen.

  • Tätig­kei­ten mit gerin­gem Risi­ko, z. B. im Büro, zäh­len zur Gefah­ren­grup­pe A mit nied­ri­ge­ren Bei­trä­gen.

  • Kin­der bis 18 Jah­re fal­len in eine eige­ne Kate­go­rie: die Gefah­ren­grup­pe K.

  • Ände­run­gen im Beruf, bei Hob­bys oder im Lebens­stil müs­sen dem Ver­si­che­rer gemel­det wer­den, da sich dadurch die Gefah­ren­grup­pe ändern kann.

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Ihre Über­sicht
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Wie Ihre beruf­li­che Tätig­keit Ihre Ein­stu­fung beein­flusst

Gefah­ren­grup­pen A, B und K – das steckt wirk­lich dahin­ter

In der pri­va­ten Unfall­ver­si­che­rung sind Gefah­ren­grup­pen das zen­tra­le Kri­te­ri­um für die Bei­trags­be­rech­nung. Die Ein­stu­fung erfolgt nicht will­kür­lich, son­dern basiert auf dem tat­säch­li­chen Unfall­ri­si­ko – ins­be­son­de­re durch Beruf, Frei­zeit­ver­hal­ten und Lebens­si­tua­ti­on. Die gän­gigs­ten Kate­go­rien sind Gefah­ren­grup­pe A (nied­ri­ges Risi­ko), Gefah­ren­grup­pe B (erhöh­tes Risi­ko) sowie die spe­zi­el­le Grup­pe K für Kin­der. Doch auch Ände­run­gen im Berufs­le­ben oder bei Hob­bys kön­nen dazu füh­ren, dass Ihre Ein­stu­fung neu bewer­tet wer­den muss. Hier erfah­ren Sie, wie die Ein­ord­nung erfolgt – und was sie für Sie kon­kret bedeu­tet.

Zur Gefah­ren­grup­pe A zäh­len Per­so­nen mit einer nied­ri­gen kör­per­li­chen Belas­tung und gerin­gem Unfall­ri­si­ko im Berufs­all­tag. Meist han­delt es sich um Tätig­kei­ten im Büro, im kauf­män­ni­schen Bereich oder in der Ver­wal­tung. Auch Rent­ner und vie­le Selbst­stän­di­ge in bera­ten­der Funk­ti­on fal­len unter die­se Ein­stu­fung. Der Vor­teil: Die Bei­trä­ge in die­ser Grup­pe sind im Ver­gleich deut­lich güns­ti­ger.

Typi­sche Beru­fe in Grup­pe A:

  • Büro­an­ge­stell­te, Ver­wal­tungs­mit­ar­bei­ter

  • Aka­de­mi­ker und Leh­rer

  • Opti­ker, Zahn­ärz­te, The­ra­peu­ten

  • Ein­zel­händ­ler ohne kör­per­li­che Belas­tung

  • Selbst­stän­di­ge im Dienst­leis­tungs­sek­tor (z. B. Bera­ter, Desi­gner)

Gefah­ren­grup­pe B ist für alle vor­ge­se­hen, die in kör­per­lich anspruchs­vol­len Beru­fen oder in risi­ko­be­haf­te­ten Umge­bun­gen arbei­ten. Die Bei­trä­ge sind hier höher, da das Unfall­ri­si­ko im Berufs­all­tag deut­lich steigt. Das gilt beson­ders für hand­werk­li­che, tech­ni­sche oder kör­per­lich for­dern­de Tätig­kei­ten – vom Dach­de­cker bis zum Berufs­kraft­fah­rer.

Typi­sche Beru­fe in Grup­pe B:

  • Hand­wer­ker, Bau­ar­bei­ter, Dach­de­cker

  • Köche, Land­wir­te, Berufs­kraft­fah­rer

  • Poli­zis­ten, Sol­da­ten, Feu­er­wehr­leu­te

  • Pfle­ge­per­so­nal mit kör­per­li­cher Belas­tung

  • Sport­trai­ner und Aus­bil­der

Kin­der und Jugend­li­che bis 18 Jah­re wer­den in eine eige­ne Gefah­ren­grup­pe K ein­ge­ord­net. Die­se berück­sich­tigt die typi­schen All­tags­ri­si­ken von Kin­dern – etwa in Schu­le, Frei­zeit und Sport – und ist in der Bei­trags­be­rech­nung beson­ders auf jun­ge Alters­grup­pen zuge­schnit­ten. Mit Errei­chen der Voll­jäh­rig­keit erfolgt auto­ma­tisch eine Neu­ein­stu­fung in Grup­pe A oder B, je nach Berufs­weg.

Wich­tig zu wis­sen:

  • Bei­trä­ge sind meist güns­ti­ger als bei Erwach­se­nen

  • Umstieg in A oder B erfolgt nicht auto­ma­tisch – der Ver­si­che­rer muss infor­miert wer­den

  • Kin­der­ta­ri­fe unter­schei­den sich in Leis­tung und Pro­gres­si­on deut­lich

Ein Wech­sel der beruf­li­chen Tätig­keit oder neue risi­ko­be­haf­te­te Frei­zeit­ak­ti­vi­tä­ten kön­nen dazu füh­ren, dass Ihre Gefah­ren­grup­pe neu ein­ge­stuft wird. Die­se Anpas­sung ist not­wen­dig, um den Ver­si­che­rungs­schutz kor­rekt zu gestal­ten. Auch der Wech­sel vom Schü­ler in eine Aus­bil­dung oder der Ein­tritt in den Ruhe­stand erfor­dert eine Mit­tei­lung an den Ver­si­che­rer.

Typi­sche Anläs­se für eine Neu­ein­stu­fung:

  • Berufs­wech­sel (z. B. Büro → Hand­werk)

  • Auf­nah­me risi­ko­rei­cher Hob­bys (z. B. Klet­tern, Motor­sport)

  • Selbst­stän­dig­keit oder Betriebs­grün­dung

  • Ren­ten­ein­tritt oder Berufs­auf­ga­be

  • Voll­jäh­rig­keit bei Kin­dern mit Unfall­ta­rif

War­um Ihre Tätig­keit mehr kos­tet, als Sie den­ken

So beein­flusst die Gefah­ren­grup­pe Ihren Bei­trag zur Unfall­ver­si­che­rung

Die Höhe Ihres Bei­trags in der pri­va­ten Unfall­ver­si­che­rung hängt nicht nur von der gewähl­ten Ver­si­che­rungs­sum­me oder dem Tarif ab – son­dern maß­geb­lich von Ihrer Gefah­ren­grup­pe. Die­se Risi­koklas­si­fi­zie­rung wirkt sich direkt auf die Kos­ten aus und kann bei glei­cher Leis­tung zu erheb­li­chen Bei­trags­un­ter­schie­den füh­ren. Beson­ders bei kör­per­li­cher Arbeit oder gefähr­li­chen Hob­bys stei­gen die Prä­mi­en deut­lich. Doch es gibt auch wei­te­re Fak­to­ren, die Sie ken­nen soll­ten.

Die Ein­stu­fung in eine bestimm­te Gefah­ren­grup­pe ist der wich­tigs­te Bei­trags­fak­tor in der Unfall­ver­si­che­rung. Wäh­rend Per­so­nen der Grup­pe A mit ver­gleichs­wei­se güns­ti­gen Bei­trä­gen rech­nen kön­nen, zah­len Ver­si­cher­te der Grup­pe B teil­wei­se bis zu dop­pelt so viel – bei iden­ti­scher Ver­si­che­rungs­sum­me. Grund dafür ist das deut­lich höhe­re Unfall­ri­si­ko, das durch kör­per­li­che Tätig­kei­ten, Maschi­nen­ar­beit oder poten­zi­ell gefähr­li­che Arbeits­um­ge­bun­gen ent­steht.

Zusätz­lich zur Gefah­ren­grup­pe beein­flus­sen wei­te­re Para­me­ter die Bei­trags­hö­he:

  • Ver­si­che­rungs­sum­me und Pro­gres­si­on: Je höher die gewähl­te Grund­sum­me und die Pro­gres­si­on (z. B. 350 % oder 500 %), des­to teu­rer wird der Ver­trag – aber auch leis­tungs­stär­ker im Ernst­fall.

  • Alter bei Ver­trags­ab­schluss: Älte­re Ver­si­che­rungs­neh­mer wer­den in der Regel teu­rer ein­ge­stuft, da Unfall­fol­gen schwer­wie­gen­der aus­fal­len kön­nen.

  • Gefähr­li­che Hob­bys: Sport­ar­ten wie Rei­ten, Tau­chen oder Motor­sport erhö­hen das Risi­ko zusätz­lich und füh­ren häu­fig zu Zuschlä­gen.

  • Tarif­mo­dell und Leis­tungs­um­fang: Pre­mi­um­ta­ri­fe mit Unfall­ren­te, kos­me­ti­schen Ope­ra­tio­nen oder erwei­ter­ten Leis­tun­gen kos­ten mehr – bie­ten aber auch deut­lich bes­se­ren Schutz.

Gera­de für Ver­si­cher­te, die in Beru­fen mit kör­per­li­chem Risi­ko arbei­ten oder pri­vat aktiv sind, lohnt sich daher ein genau­er Blick auf das Preis-Leis­tungs-Ver­hält­nis. Wer sich unter­ver­si­chert, spart an der fal­schen Stel­le – wer aber zu hohe Leis­tun­gen aus­wählt, zahlt womög­lich über Jah­re unnö­tig hohe Bei­trä­ge. Eine indi­vi­du­el­le Bera­tung hilft, den pas­sen­den Tarif im rich­ti­gen Bei­trags­rah­men zu fin­den.

Wie Unter­neh­men Gefah­ren­grup­pen rich­tig ein­ord­nen

Was Arbeit­ge­ber über Gefah­ren­grup­pen in der Grup­pen­un­fall­ver­si­che­rung wis­sen müs­sen

Vie­le Betrie­be sichern ihre Mit­ar­bei­ten­den über eine Grup­pen­un­fall­ver­si­che­rung ab – ob im Hand­werk, in der Pfle­ge oder im Ein­zel­han­del. Dabei spielt die kor­rek­te Ein­stu­fung der Beschäf­tig­ten in Gefah­ren­grup­pen eine ent­schei­den­de Rol­le. Wer beruf­lich kör­per­lich arbei­tet, wird in der Regel der Grup­pe B zuge­ord­net und ver­ur­sacht damit höhe­re Bei­trä­ge. Unter­neh­men müs­sen daher nicht nur auf die Leis­tun­gen ach­ten, son­dern auch auf die genaue Gefah­ren­klas­si­fi­zie­rung inner­halb der Beleg­schaft.

Die Grup­pen­un­fall­ver­si­che­rung ist für vie­le Fir­men ein attrak­ti­ves Instru­ment, um Mit­ar­bei­ter abzu­si­chern und gleich­zei­tig die Attrak­ti­vi­tät als Arbeit­ge­ber zu stei­gern. Dabei gel­ten jedoch die­sel­ben Ein­stu­fungs­re­geln wie bei Ein­zel­ver­trä­gen: Alle ver­si­cher­ten Per­so­nen müs­sen kor­rekt in Gefah­ren­grup­pen ein­ge­ord­net wer­den – abhän­gig von ihrer Tätig­keit, ihrem Risi­ko und dem beruf­li­chen Umfeld.

Gera­de in Betrie­ben mit gemisch­ten Auf­ga­ben­fel­dern – etwa Büro, Außen­dienst, Werk­statt – ist eine prä­zi­se Zuord­nung wich­tig. Feh­ler­haf­te Anga­ben kön­nen zu Leis­tungs­kür­zun­gen oder Nach­for­de­run­gen füh­ren. Zudem gilt: Wird die Tätig­keit eines Mit­ar­bei­ten­den geän­dert, muss der Ver­si­che­rer umge­hend infor­miert wer­den.

Typi­sche Sze­na­ri­en in der betrieb­li­chen Pra­xis:

  • Ein Lage­rist wird spä­ter als Fah­rer ein­ge­setzt → Gefah­ren­grup­pe ändert sich.

  • Pfle­ge­per­so­nal über­nimmt Außen­dienst oder Nacht­diens­te → höhe­res Risi­ko.

  • Büro­kräf­te wech­seln ins Pro­jekt­ma­nage­ment mit Bau­stel­len­ein­sät­zen.

Auch Arbeit­ge­ber, die Mit­ar­bei­ter im Rah­men von Mini-Jobs oder kurz­fris­ti­gen Ein­sät­zen absi­chern möch­ten (z. B. Aus­hil­fen im Lager, Bau­hel­fer, Sai­son­kräf­te), müs­sen die rich­ti­gen Gefah­ren­grup­pen beach­ten. Beson­ders im Hand­werk, in der Logis­tik oder im Gesund­heits­we­sen kön­nen sich dadurch erheb­li­che Bei­trags­un­ter­schie­de erge­ben.

Für Fir­men emp­fiehlt sich daher eine pro­fes­sio­nel­le Risi­ko­ein­schät­zung – am bes­ten in Zusam­men­ar­beit mit einem spe­zia­li­sier­ten Bera­ter. So stel­len Sie sicher, dass Ihre Grup­pen­un­fall­ver­si­che­rung nicht nur leis­tungs­stark, son­dern auch wirt­schaft­lich kal­ku­liert ist.

Wenn Tätig­keit, Umfeld oder Frei­zeit das Risi­ko erhö­hen

Beruf, Hob­by und Lebens­pha­se im Blick – die­se The­men ergän­zen Ihre Absi­che­rung

Die Gefah­ren­grup­pe in der Unfall­ver­si­che­rung ist kein star­res Sys­tem – sie ori­en­tiert sich am tat­säch­li­chen Risi­ko. Des­halb lohnt es sich, angren­zen­de The­men zu betrach­ten, die eben­falls Ein­fluss auf Ihre Ein­stu­fung oder Ihren Ver­si­che­rungs­schutz haben. Ob Kin­der, kör­per­lich belas­ten­de Aus­hilfs­tä­tig­kei­ten oder gefähr­li­che Frei­zeit­ak­ti­vi­tä­ten – in den fol­gen­den Bei­trä­gen erfah­ren Sie, wie Sie sich in sol­chen Fäl­len rich­tig auf­stel­len.

Absi­che­rung für Bau­hel­fer

Bauhelferversicherung

Bau­hel­fer arbei­ten oft ohne for­ma­len Arbeits­ver­trag – das macht sie im Ernst­fall beson­ders ver­letz­lich. Eine pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung bie­tet hier den nöti­gen Schutz, vor allem bei Tätig­kei­ten mit erhöh­tem Risi­ko. Was Sie als Bau­hel­fer oder Bau­herr wis­sen soll­ten.

Wenn das Hob­by zum Risi­ko wird

Sportunfall

Frei­zeit­ak­ti­vi­tä­ten wie Motor­sport, Rei­ten oder Klet­tern erhö­hen das Unfall­ri­si­ko deut­lich. Das kann sich auf Ihren Ver­si­che­rungs­bei­trag aus­wir­ken – oder sogar zur Ableh­nung füh­ren, wenn es nicht gemel­det wird. Wie Sie Hob­bys rich­tig absi­chern.

Unfall­ver­si­che­rung für Kin­der

Kinderunfallversicherung

Kin­der bis 18 Jah­re gehö­ren in der Unfall­ver­si­che­rung zur Gefah­ren­grup­pe K. Wel­che Leis­tun­gen sinn­voll sind und wie der Wech­sel in die Erwach­se­nen-Ein­stu­fung funk­tio­niert, erfah­ren Sie in unse­rem Rat­ge­ber zur Kin­der-Unfall­ver­si­che­rung.

Beruf gewech­selt? Das soll­ten Sie der Unfall­ver­si­che­rung mit­tei­len

War­um sich Ihre Gefah­ren­grup­pe im Lau­fe des Lebens ändern kann

Die Gefah­ren­grup­pe in der Unfall­ver­si­che­rung ist kei­ne fes­te Grö­ße. Sie basiert auf dem aktu­el­len beruf­li­chen Risi­ko – und das kann sich jeder­zeit ändern. Ein neu­er Job, ein Wech­sel in die Selbst­stän­dig­keit oder der Ein­tritt in den Ruhe­stand wir­ken sich direkt auf Ihre Ein­stu­fung und damit auch auf Ihre Bei­trä­ge aus. Wich­tig ist, dass der Ver­si­che­rer über jede rele­van­te Ände­rung infor­miert wird.

Vie­le Ver­si­cher­te wis­sen nicht, dass ein Berufs­wech­sel direk­te Aus­wir­kun­gen auf ihre Unfall­ver­si­che­rung haben kann. Wer etwa vom Büro in den Außen­dienst wech­selt, steigt vom gerin­gen ins mitt­le­re oder hohe Risi­ko – und gehört damit unter Umstän­den nicht mehr zur Gefah­ren­grup­pe A, son­dern zu Grup­pe B. Das­sel­be gilt für Selbst­stän­di­ge, die plötz­lich kör­per­lich tätig sind, oder Ruhe­ständ­ler, deren Bei­trag sich durch die neue Lebens­pha­se redu­ziert.

Wird die Ände­rung nicht gemel­det, kann das im Leis­tungs­fall zu Pro­ble­men füh­ren – etwa zur Kür­zung oder sogar zur Ableh­nung der Leis­tung. Denn Ver­si­che­rer prü­fen bei der Scha­den­re­gu­lie­rung, ob die zuletzt ange­ge­be­ne Gefah­ren­grup­pe noch kor­rekt war.

Die­se Situa­tio­nen soll­ten Sie dem Ver­si­che­rer mit­tei­len:

  • Berufs­wech­sel mit ver­än­der­ter kör­per­li­cher Belas­tung

  • Start in die Selbst­stän­dig­keit oder Auf­ga­be der beruf­li­chen Tätig­keit

  • Ein­tritt in den Ruhe­stand

  • Auf­nah­me neu­er Hob­bys mit Unfall­ri­si­ko (z. B. Rei­ten, Motor­sport)

  • Wech­sel vom Schü­ler- in ein Aus­bil­dungs­ver­hält­nis (bei Kin­dern)

Beson­ders bei Kin­dern mit bestehen­dem Ver­trag muss recht­zei­tig geprüft wer­den, in wel­che Gefah­ren­grup­pe sie mit 18 Jah­ren über­führt wer­den – denn mit der Voll­jäh­rig­keit endet die Zuord­nung zur Grup­pe K. Erfolgt kei­ne Mel­dung, droht auch hier ein unpas­sen­der Ver­si­che­rungs­schutz.

Ein kur­zer Hin­weis an den Ver­si­che­rer reicht meist aus, um die neue Ein­stu­fung zu klä­ren. Wer sich nicht sicher ist, wel­che Gefah­ren­grup­pe aktu­ell gilt, soll­te sich bera­ten las­sen – so las­sen sich Lücken oder Über­zah­lun­gen ver­mei­den.

Fehl­ein­schät­zun­gen ver­mei­den – rich­tig ein­ge­stuft blei­ben

Die­se 5 Miss­ver­ständ­nis­se kos­ten Ver­si­cher­te bares Geld

Vie­le Ver­si­cher­te ver­las­sen sich auf Annah­men, wenn es um ihre Gefah­ren­grup­pe geht – und bemer­ken erst im Leis­tungs­fall, dass die Ein­stu­fung nicht mehr stimmt. Dabei lässt sich das mit weni­gen Infor­ma­tio­nen leicht ver­mei­den. Wir zei­gen Ihnen fünf typi­sche Denk­feh­ler, die zu Leis­tungs­lü­cken oder unnö­tig hohen Bei­trä­gen füh­ren – und wie Sie die­se ver­mei­den.

Die Gefah­ren­grup­pe ent­schei­det maß­geb­lich über den Bei­trag und die Leis­tun­gen der Unfall­ver­si­che­rung. Doch gera­de hier gibt es zahl­rei­che Fehl­ein­schät­zun­gen, die sich schnell teu­er aus­wir­ken kön­nen. Wer nicht prüft, ob sei­ne Tätig­keit noch zur aktu­el­len Ein­stu­fung passt, ris­kiert im Ernst­fall finan­zi­el­le Nach­tei­le. Die­se fünf häu­fi­gen Irr­tü­mer soll­ten Sie ken­nen:

  1. „Ich arbei­te im Büro, also bin ich auto­ma­tisch in Grup­pe A.“
    ➝ Nicht zwin­gend: Wer Außen­dienst­ter­mi­ne wahr­nimmt, Bau­stel­len besucht oder regel­mä­ßig unter­wegs ist, kann schnell in Grup­pe B ein­ge­stuft wer­den.

  2. „Mein Beruf wur­de beim Abschluss kor­rekt ange­ge­ben – das reicht.“
    ➝ Lei­der nein: Die Gefah­ren­grup­pe muss stets den aktu­el­len Gege­ben­hei­ten ent­spre­chen. Eine Umstruk­tu­rie­rung im Betrieb oder neue Auf­ga­ben kön­nen die Ein­stu­fung ver­än­dern – das müs­sen Sie aktiv mel­den.

  3. „Frau­en gehö­ren gene­rell zur Gefah­ren­grup­pe A.“
    ➝ Ein ver­al­te­ter Irr­glau­be: Seit der Ein­füh­rung von Uni­sex-Tari­fen zählt allein das Berufs­bild – nicht das Geschlecht. Kör­per­lich akti­ve Beru­fe füh­ren auch bei Frau­en zur Ein­stu­fung in Grup­pe B.

  4. „Frei­zeit­ri­si­ken spie­len kei­ne Rol­le – ich bin ja pri­vat ver­si­chert.“
    ➝ Doch. Sport­ar­ten wie Rei­ten, Motor­sport, Tau­chen oder Klet­tern gel­ten als risi­ko­reich und kön­nen zu Zuschlä­gen oder sogar Aus­schlüs­sen füh­ren – ins­be­son­de­re wenn sie nicht ange­ge­ben wur­den.

  5. „Kin­der wer­den auto­ma­tisch kor­rekt umge­stuft, wenn sie 18 wer­den.“
    ➝ Falsch: Mit dem 18. Geburts­tag endet die Ein­stu­fung in die Grup­pe K. Es ist Ihre Auf­ga­be als Ver­si­che­rungs­neh­mer, den neu­en Beruf oder Aus­bil­dungs­weg mit­zu­tei­len – sonst droht Ver­si­che­rungs­schutz ohne pas­sen­de Grund­la­ge.

Wer die­se typi­schen Feh­ler kennt und ver­mei­det, sorgt nicht nur für sta­bi­le Bei­trä­ge, son­dern auch für ver­läss­li­chen Ver­si­che­rungs­schutz – pas­send zur tat­säch­li­chen Lebens­si­tua­ti­on.

Was zusätz­lich über Bei­trags­hö­he und Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen ent­schei­det

Mehr wis­sen – bes­ser absi­chern: Die­se The­men loh­nen den Blick

Die Gefah­ren­grup­pe ist nur ein Aspekt der pri­va­ten Unfall­ver­si­che­rung. Auch die Höhe der Leis­tung, die Wahl der Pro­gres­si­on oder das Ver­hal­ten im Leis­tungs­fall kön­nen ent­schei­dend sein. Wer sich früh­zei­tig mit die­sen Punk­ten beschäf­tigt, trifft bes­se­re Ent­schei­dun­gen – und ver­hin­dert unan­ge­neh­me Über­ra­schun­gen im Scha­dens­fall.

Progression-Unfallversicherung

Pro­gres­si­on rich­tig wäh­len

Die Pro­gres­si­on in der Unfall­ver­si­che­rung ent­schei­det, wie stark Ihre Leis­tung bei schwe­rer Inva­li­di­tät steigt. Doch nicht jeder braucht 500 % oder mehr. Wann sich hohe Pro­gres­si­ons­sät­ze loh­nen – und wann nicht.

Eigenbewegung-Unfallversicherung

Unfall­ver­si­che­rung bei Eigen­be­we­gung

Vie­le Unfäl­le pas­sie­ren durch Eigen­be­we­gung – also ohne äuße­ren Ein­fluss. Doch nicht jeder Tarif leis­tet in sol­chen Fäl­len. Lesen Sie, wor­auf Sie ach­ten müs­sen, damit auch Stol­pern, Ver­ren­kun­gen oder Mus­kel­ris­se abge­si­chert sind.

Zusam­men­fas­sung

Die Gefah­ren­grup­pe ist einer der wich­tigs­ten Fak­to­ren in der pri­va­ten Unfall­ver­si­che­rung. Sie bestimmt, wie hoch Ihr Bei­trag ist und wie Ihr per­sön­li­ches Risi­ko ein­ge­stuft wird. Wäh­rend Per­so­nen mit gerin­ger kör­per­li­cher Belas­tung meist zur Grup­pe A zäh­len, fal­len hand­werk­lich Täti­ge oder Men­schen mit risi­ko­rei­chen Beru­fen in die Grup­pe B. Für Kin­der gilt bis zum 18. Lebens­jahr die eige­ne Gefah­ren­grup­pe K.

Ein Berufs­wech­sel, neue Hob­bys oder der Ein­tritt in den Ruhe­stand kön­nen eine Neu­ein­stu­fung erfor­der­lich machen – und soll­ten dem Ver­si­che­rer immer mit­ge­teilt wer­den. Wer sei­ne Ein­stu­fung kennt und sei­nen Tarif bewusst wählt, zahlt nicht zu viel und ist opti­mal abge­si­chert.

häu­fi­ge Fra­gen

Die Ein­stu­fung erfolgt anhand Ihrer aktu­el­len beruf­li­chen Tätig­keit und wird beim Ver­trags­ab­schluss fest­ge­legt. Wenn Sie sich nicht sicher sind, fin­den Sie die Anga­be meist im Ver­si­che­rungs­schein oder kön­nen die­se direkt beim Ver­si­che­rer erfra­gen.

In der Regel unter­schei­det man drei Grup­pen:
A (gerin­ges Risi­ko), B (erhöh­tes Risi­ko) und K (für Kin­der bis 18 Jah­re). Je nach Anbie­ter kann es zudem fei­ne Abstu­fun­gen oder Son­der­grup­pen geben.

Bei einem Berufs­wech­sel oder einer Risi­ko­än­de­rung müs­sen Sie den Ver­si­che­rer infor­mie­ren. Andern­falls kann es zu Bei­trags­nach­for­de­run­gen, Leis­tungs­kür­zun­gen oder im schlimms­ten Fall zur Leis­tungs­ver­wei­ge­rung kom­men.

Neben der Gefah­ren­grup­pe flie­ßen auch wei­te­re Fak­to­ren ein: Ver­si­che­rungs­sum­me, gewähl­te Pro­gres­si­on, Alter, Hob­bys und Tarif­wahl. Schon klei­ne Unter­schie­de kön­nen zu abwei­chen­den Bei­trä­gen füh­ren.