Unfall­ver­si­che­rung mit Gesund­heits­fra­gen – was Sie bei der Antrag­stel­lung beach­ten soll­ten

Gesund­heits­fra­gen bei der Unfall­ver­si­che­rung ver­ste­hen und rich­tig beant­wor­ten

Gesundheitsfragen

Wer eine pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung abschlie­ßen möch­te, stößt schnell auf einen sen­si­blen Punkt: die Gesund­heits­fra­gen im Antrag. Die­se Fra­gen die­nen der Risi­ko­ein­schät­zung durch den Ver­si­che­rer und haben direk­ten Ein­fluss auf den Ver­si­che­rungs­schutz, die Bei­trags­hö­he und mög­li­che Leis­tun­gen im Ernst­fall. Feh­ler­haf­te oder unvoll­stän­di­ge Anga­ben kön­nen gra­vie­ren­de Fol­gen haben – bis hin zur Leis­tungs­ver­wei­ge­rung. Doch wel­che Gesund­heits­fra­gen sind zuläs­sig, wie detail­liert muss geant­wor­tet wer­den und wel­che Alter­na­ti­ven gibt es für Men­schen mit Vor­er­kran­kun­gen? In die­sem Bei­trag zei­gen wir Ihnen, wor­auf Sie ach­ten müs­sen, wel­che Fall­stri­cke es gibt und wie Sie Ihre Anga­ben kor­rekt und sicher machen – damit Ihre Unfall­ver­si­che­rung im Ernst­fall auch wirk­lich leis­tet.

Das Wich­tigs­te auf einem Blick

  • Gesund­heits­fra­gen ent­schei­den über Annah­me, Bei­trag und Leis­tung der Unfall­ver­si­che­rung.

  • Ehr­li­che, voll­stän­di­ge Anga­ben sind Pflicht – Falsch­an­ga­ben kön­nen zum Ver­lust des Ver­si­che­rungs­schut­zes füh­ren.

  • Die Art und Tie­fe der Gesund­heits­fra­gen unter­schei­det sich je nach Anbie­ter deut­lich.

  • Es gibt Unfall­ta­ri­fe ohne Gesund­heits­fra­gen – mit Vor- und Nach­tei­len.

  • Der soge­nann­te Mit­wir­kungs­an­teil kann die Leis­tung bei Vor­er­kran­kun­gen stark min­dern.

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War­um Gesund­heits­fra­gen in der Unfall­ver­si­che­rung so ent­schei­dend sind

Gesund­heits­fra­gen: Bedeu­tung, Vari­an­ten und typi­sche For­mu­lie­run­gen

Gesund­heits­fra­gen sind ein fes­ter Bestand­teil vie­ler Unfall­ver­si­che­run­gen und die­nen dazu, Risi­ken rea­lis­tisch ein­zu­schät­zen. Die Ant­wor­ten dar­auf beein­flus­sen nicht nur den Bei­trag, son­dern auch die Leis­tungs­hö­he und die Ver­trags­an­nah­me. Dabei unter­schei­den sich die For­mu­lie­run­gen und Anfor­de­run­gen je nach Ver­si­che­rer teils erheb­lich – von weni­gen all­ge­mei­nen Fra­gen bis hin zu detail­lier­ten Anga­ben über bestimm­te Krank­heits­bil­der. Umso wich­ti­ger ist es, die Unter­schie­de zu ken­nen und die rich­ti­gen Rück­schlüs­se für die Tarif­wahl zu zie­hen.

Gesund­heits­fra­gen sind kein büro­kra­ti­sches Hin­der­nis, son­dern ein zen­tra­les Ele­ment der Risi­ko­prü­fung. Ver­si­che­rer kal­ku­lie­ren anhand Ihrer Anga­ben, ob ein erhöh­tes Unfall­ri­si­ko besteht und wie hoch der Bei­trag aus­fällt.
Feh­len­de oder unvoll­stän­di­ge Ant­wor­ten kön­nen spä­ter dazu füh­ren, dass Leis­tun­gen gekürzt oder ver­wei­gert wer­den. Gera­de bei Vor­er­kran­kun­gen ist beson­de­re Sorg­falt gefragt, um spä­te­re Strei­tig­kei­ten zu ver­mei­den.

Wich­ti­ge Punk­te:

  • Grund­la­ge für Risi­ko- und Bei­trags­kal­ku­la­ti­on

  • Ein­fluss auf Annah­me und Umfang des Ver­si­che­rungs­schut­zes

  • Pflicht zur voll­stän­di­gen und wahr­heits­ge­mä­ßen Beant­wor­tung

  • Grund­la­ge für spä­te­re Leis­tungs­prü­fung im Scha­den­fall

Ver­si­che­rer gehen bei der Gestal­tung ihrer Gesund­heits­fra­gen unter­schied­lich vor. Man­che Anbie­ter stel­len nur weni­ge, all­ge­mein for­mu­lier­te Fra­gen zum Gesund­heits­zu­stand, wäh­rend ande­re sehr prä­zi­se Erkran­kun­gen, Zeit­räu­me und Dia­gno­sen abfra­gen. Das kann für Lai­en schnell unüber­sicht­lich wer­den.

Typi­sche Unter­schie­de:

  • All­ge­mei­ne Fra­gen zur Gesund­heit („Bestehen aktu­ell Krank­hei­ten?“)

  • Kon­kre­te Rück­fra­gen zu Dia­gno­sen, Behand­lun­gen und Sym­pto­men

  • Abfra­ge­zeit­räu­me zwi­schen 3 und 10 Jah­ren

  • Eigen­stän­di­ge Fra­gen zu bestimm­ten Kör­per­re­gio­nen (z. B. Rücken, Gelen­ke)

Eini­ge Ver­si­che­rer fra­gen sehr kon­kret – etwa nach Behand­lun­gen der Wir­bel­säu­le, Gelenk­er­kran­kun­gen oder psy­chi­schen Beschwer­den in den letz­ten fünf Jah­ren. Ande­re ver­wen­den schwam­mi­ge Begrif­fe wie „aus­ge­prägt“ oder „beein­träch­tigt“, was Raum für Inter­pre­ta­tio­nen lässt. Hier ist es rat­sam, sich fach­lich bera­ten zu las­sen, um nicht unbe­wusst fal­sche Anga­ben zu machen.

Kon­kre­te Bei­spie­le:

  • Hel­ve­tia: detail­lier­te Fra­gen zu chro­ni­schen und ortho­pä­di­schen Lei­den

  • Jani­tos: geziel­te Abfra­ge von Mus­kel- und Gelenk­be­schwer­den

  • Ergo: eher all­ge­mei­ne Fra­gen, aber mit unkla­ren Begrif­fen

  • Rhion: teil­wei­se miss­ver­ständ­li­che For­mu­lie­run­gen

Absi­che­rung ohne Offen­le­gung: Wann lohnt sich der Ver­zicht auf Gesund­heits­fra­gen?

Unfall­ver­si­che­rung ohne Gesund­heits­fra­gen – Für wen loh­nens­wert?

Nicht jeder möch­te oder kann detail­lier­te Anga­ben zur eige­nen Gesund­heit machen. Gera­de für Men­schen mit Vor­er­kran­kun­gen oder abge­lehn­ten Anträ­gen ist der Weg über eine Unfall­ver­si­che­rung ohne Gesund­heits­fra­gen oft die ein­zi­ge Opti­on. Doch loh­nen sich die­se Tari­fe wirk­lich? Und was ist bei Aus­wahl und Abschluss zu beach­ten?

Unfall­ver­si­che­run­gen ohne Gesund­heits­prü­fung sind spe­zi­ell für Per­so­nen gedacht, bei denen der Abschluss klas­si­scher Tari­fe auf­grund gesund­heit­li­cher Ein­schrän­kun­gen pro­ble­ma­tisch wäre. In die­sen Tari­fen ent­fällt die medi­zi­ni­sche Vor­prü­fung – es wer­den also kei­ne Anga­ben zu bestehen­den Erkran­kun­gen oder Behand­lun­gen ver­langt. Der gro­ße Vor­teil: Nie­mand wird auf­grund sei­ner gesund­heit­li­chen Vor­ge­schich­te abge­lehnt. Auch das Risi­ko, Leis­tun­gen wegen fal­scher Anga­ben zu ver­lie­ren, ent­fällt.

Aller­dings ist die­ser ver­ein­fach­te Zugang mit Nach­tei­len ver­bun­den. Da Ver­si­che­rer auf indi­vi­du­el­le Risi­ko­be­wer­tung ver­zich­ten, kal­ku­lie­ren sie pau­schal mit einem höhe­ren Risi­ko – was sich in teils deut­lich höhe­ren Bei­trä­gen nie­der­schlägt. Zudem ent­hal­ten sol­che Tari­fe oft Ein­schrän­kun­gen bei der Ver­si­che­rungs­sum­me oder dem Leis­tungs­um­fang.

Ein wei­te­rer Aspekt ist der soge­nann­te Mit­wir­kungs­an­teil: Wäh­rend eini­ge Ver­si­che­rer in ihren Stan­dard­ta­ri­fen Leis­tun­gen bei Vor­er­kran­kun­gen kür­zen, ver­zich­ten bestimm­te Anbie­ter bei den „ohne Gesundheitsfragen“-Tarifen ganz auf die­se Kür­zungs­re­ge­lung. Für Men­schen mit chro­ni­schen Lei­den kann das einen spür­ba­ren Unter­schied bedeu­ten.

Wich­ti­ge Anbie­ter für Tari­fe ohne Gesund­heits­fra­gen:

Wor­auf Sie ach­ten soll­ten:

  • Bei­trags­hö­he im Ver­hält­nis zur Leis­tung prü­fen

  • Bedin­gun­gen zum Mit­wir­kungs­an­teil genau lesen

  • Aus­schlüs­se für bestimm­te Dia­gno­sen (z. B. Par­kin­son, MS) beach­ten

  • Leis­tun­gen und Bau­stei­ne (z. B. Pro­gres­si­on, Unfall­ren­te) ver­glei­chen

Wenn Vor­er­kran­kun­gen die Leis­tung min­dern kön­nen

Der Mit­wir­kungs­an­teil in der Unfall­ver­si­che­rung – ein oft unter­schätz­tes Risi­ko

Vie­le Ver­si­cher­te wis­sen nicht, dass eine bestehen­de Krank­heit die Leis­tung aus der Unfall­ver­si­che­rung deut­lich ver­rin­gern kann. Der soge­nann­te Mit­wir­kungs­an­teil führt dazu, dass der Ver­si­che­rer bei Inva­li­di­tät oder Tod prüft, ob bereits vor­han­de­ne Erkran­kun­gen zum Scha­den bei­getra­gen haben. Wird die­ser Anteil als rele­vant ein­ge­stuft, droht eine erheb­li­che Leis­tungs­kür­zung.

Der Mit­wir­kungs­an­teil ist einer der wich­tigs­ten, aber gleich­zei­tig am wenigs­ten ver­stan­de­nen Begrif­fe in der pri­va­ten Unfall­ver­si­che­rung. Gemeint ist damit: Wenn eine bestehen­de Vor­er­kran­kung (z. B. Arthro­se, Band­schei­ben­vor­fall, Herz-Kreis­lauf-Erkran­kung) bei einem Unfall­ereig­nis mit­wirkt – etwa indem sie die Schwe­re der Ver­let­zung oder deren Fol­gen ver­schlim­mert –, kann die Ver­si­che­rungs­leis­tung ent­spre­chend redu­ziert wer­den.

Die Fest­stel­lung erfolgt meist durch ein ärzt­li­ches Gut­ach­ten. Sobald die Mit­wir­kung einer Vor­er­kran­kung einen ver­trag­lich fest­ge­leg­ten Schwel­len­wert über­schrei­tet (häu­fig 25 %), darf der Ver­si­che­rer die Zah­lung antei­lig kür­zen. In der Pra­xis bedeu­tet das: Trotz eines schwe­ren Unfalls kann die Inva­li­di­täts­leis­tung spür­bar nied­ri­ger aus­fal­len – oder im Extrem­fall sogar kom­plett ent­fal­len.

Gera­de für älte­re Ver­si­cher­te oder Per­so­nen mit bekann­ten Vor­er­kran­kun­gen ist es daher beson­ders wich­tig, auf Tari­fe zu ach­ten, die ent­we­der ganz auf den Mit­wir­kungs­an­teil ver­zich­ten oder ihn erst ab einem höhe­ren Pro­zent­satz anwen­den (z. B. ab 50 %). Es gibt inzwi­schen eini­ge Anbie­ter, die auf die Anrech­nung des Mit­wir­kungs­an­teils bewusst ver­zich­ten – ins­be­son­de­re bei Tari­fen ohne Gesund­heits­prü­fung.

Das soll­ten Sie beach­ten:

  • Ach­ten Sie auf den Schwel­len­wert des Mit­wir­kungs­an­teils (z. B. 25 % oder 50 %)

  • Man­che Tari­fe ver­zich­ten voll­stän­dig auf eine Anrech­nung

  • Ein hoher Mit­wir­kungs­an­teil kann die Leis­tung bei Pro­gres­si­on deut­lich ver­rin­gern

  • Gera­de bei Vor­er­kran­kun­gen emp­fiehlt sich eine aus­führ­li­che Tarif­be­ra­tung

Wei­te­re The­men, die Sie ken­nen soll­ten

Unfall­ver­si­che­rung gezielt ver­ste­hen – die­se Aspek­te loh­nen einen genaue­ren Blick

Die Gesund­heits­fra­gen sind nur ein Teil der Gesamt­be­wer­tung. Auch ande­re Fak­to­ren wie der Mit­wir­kungs­an­teil oder die Glie­derta­xe beein­flus­sen maß­geb­lich die Leis­tun­gen Ihrer Unfall­ver­si­che­rung. Wer hier die Unter­schie­de kennt, trifft lang­fris­tig die bes­se­ren Ent­schei­dun­gen. Die fol­gen­den Bei­trä­ge geben Ihnen einen ver­tie­fen­den Über­blick.

Unfall­ver­si­che­rung ohne Gesund­heits­fra­gen

Unfallversicherung-ohne-Gesundheitsfragen

Für Men­schen mit Vor­er­kran­kun­gen oder abge­lehn­ten Anträ­gen kann eine Unfall­ver­si­che­rung ohne Gesund­heits­prü­fung die pas­sen­de Lösung sein. Doch auch hier gilt: Nicht jeder Tarif ist gleich – vor allem in Bezug auf Bei­trags­hö­he, Mit­wir­kungs­klau­seln und Leis­tungs­gren­zen.

Mit­wir­kungs­an­teil in der Unfall­ver­si­che­rung

Mitwirkungsanteil

Ein hoher Mit­wir­kungs­an­teil kann Ihre Leis­tung deut­lich min­dern – selbst bei schwe­ren Unfäl­len. Wel­che Rege­lun­gen in Ihrem Tarif gel­ten und wor­auf Sie beson­ders ach­ten soll­ten, erfah­ren Sie in die­sem Bei­trag.

Glie­derta­xe – wie viel ist ein Kör­per­teil wert?

Gliedertaxe

Die Glie­derta­xe bestimmt, wie viel Pro­zent der Ver­si­che­rungs­sum­me Sie bei Ver­lust oder Funk­ti­ons­ver­lust ein­zel­ner Kör­per­tei­le erhal­ten. Doch je nach Anbie­ter unter­schei­den sich die Wer­te erheb­lich – und damit auch Ihre Absi­che­rung.

Falsch­an­ga­ben ver­mei­den – so schüt­zen Sie Ihre Absi­che­rung

Kon­se­quen­zen unvoll­stän­di­ger oder fal­scher Anga­ben – war­um Ehr­lich­keit schützt

Wer­den Gesund­heits­fra­gen im Antrag zur Unfall­ver­si­che­rung nicht voll­stän­dig oder wahr­heits­ge­mäß beant­wor­tet, kann das den Ver­si­che­rungs­schutz kos­ten. Vie­le Betrof­fe­ne unter­schät­zen die Trag­wei­te von Falsch­an­ga­ben – dabei sind die recht­li­chen Fol­gen ein­deu­tig und oft gra­vie­rend.

Die Unfall­ver­si­che­rung basiert auf dem Prin­zip der vor­ver­trag­li­chen Anzei­ge­pflicht. Das bedeu­tet: Sie sind ver­pflich­tet, alle vom Ver­si­che­rer gestell­ten Gesund­heits­fra­gen voll­stän­dig, genau und wahr­heits­ge­mäß zu beant­wor­ten. Selbst wenn eine Krank­heit aus Ihrer Sicht „nicht rele­vant“ erscheint oder schon län­ger zurück­liegt – was im Antrag abge­fragt wird, muss beant­wor­tet wer­den.

Kommt es spä­ter zu einem Leis­tungs­fall und der Ver­si­che­rer ent­deckt, dass rele­van­te Infor­ma­tio­nen ver­schwie­gen oder unge­nau ange­ge­ben wur­den, kann dies je nach Schwe­re des Ver­sto­ßes zu fol­gen­den Kon­se­quen­zen füh­ren:

  • Ver­trags­kün­di­gung: Der Ver­si­che­rer been­det den Ver­trag mit sofor­ti­ger Wir­kung.

  • Ver­trags­rück­tritt: Leis­tun­gen wer­den nicht erbracht, der Ver­trag wird rück­wir­kend auf­ge­ho­ben.

  • Anfech­tung wegen arg­lis­ti­ger Täu­schung: Bei vor­sätz­li­cher Falsch­an­ga­be kann der Ver­trag nich­tig sein – auch Jah­re spä­ter.

Selbst wenn kei­ne absicht­li­che Täu­schung vor­lag, kann es zu Leis­tungs­kür­zun­gen oder höhe­ren Bei­trä­gen kom­men. Beson­ders kri­tisch: Wenn eine ver­schwie­ge­nen Vor­er­kran­kung im Unfall­fall mit­ge­wirkt hat, greift der Mit­wir­kungs­an­teil – was Ihre Leis­tung deut­lich schmä­lern kann.

Lesen Sie jede Fra­ge genau. Im Zwei­fel lie­ber eine Anga­be zu viel machen als eine zu wenig. Bestehen Unsi­cher­hei­ten, ob etwas ange­ge­ben wer­den muss, hilft eine pro­fes­sio­nel­le Bera­tung – oder die Wahl eines Tarifs ohne Gesund­heits­fra­gen, um recht­li­che Risi­ken zu ver­mei­den.

Schutz bei kom­ple­xer Gesund­heit: So fin­den Sie die pas­sen­de Lösung

Wege zur Unfall­ver­si­che­rung trotz Vor­er­kran­kun­gen

Eine Vor­er­kran­kung muss nicht das Aus für eine leis­tungs­star­ke Unfall­ver­si­che­rung bedeu­ten. Der Markt bie­tet inzwi­schen Alter­na­ti­ven – etwa Tari­fe ohne Gesund­heits­fra­gen oder mit beson­de­ren Rege­lun­gen zum Mit­wir­kungs­an­teil. Ent­schei­dend ist, die Ange­bo­te rich­tig zu ver­glei­chen.

Für vie­le Men­schen mit gesund­heit­li­cher Vor­ge­schich­te ist der Abschluss einer pri­va­ten Unfall­ver­si­che­rung mit Unsi­cher­heit ver­bun­den: Wird der Antrag über­haupt ange­nom­men? Wie wirkt sich die Vor­er­kran­kung auf die Leis­tun­gen aus? Und gibt es Tari­fe, die auf bestimm­te Anga­ben oder Kür­zungs­re­ge­lun­gen ver­zich­ten?

Tat­säch­lich haben eini­ge Ver­si­che­rer ihre Bedin­gun­gen in den letz­ten Jah­ren ange­passt. Es gibt heu­te Tari­fe, die:

  • auf Gesund­heits­fra­gen voll­stän­dig ver­zich­ten

  • kei­ne Leis­tungs­kür­zung bei Vor­er­kran­kun­gen (Mit­wir­kungs­an­teil) vor­se­hen

  • spe­zi­ell auf chro­nisch Kran­ke oder älte­re Men­schen zuge­schnit­ten sind

Beson­ders für Per­so­nen mit Herz-Kreis­lauf-Erkran­kun­gen, Dia­be­tes, ortho­pä­di­schen Pro­ble­men oder neu­ro­lo­gi­schen Dia­gno­sen (z. B. MS, Par­kin­son) sind sol­che Optio­nen inter­es­sant. Wich­tig ist aber, sich nicht allein auf Wer­be­aus­sa­gen zu ver­las­sen: Man­che Tari­fe schlie­ßen bestimm­te Krank­heits­bil­der den­noch pau­schal aus.

Auch der Online-Abschluss wird immer attrak­ti­ver – vie­le Anbie­ter bie­ten inzwi­schen ein­fa­che Abschluss­stre­cken an, teils ohne Rück­fra­gen. Den­noch ist gera­de bei Vor­er­kran­kun­gen eine per­sön­li­che Bera­tung emp­feh­lens­wert, um ver­steck­te Aus­schlüs­se oder ris­kan­te For­mu­lie­run­gen zu ver­mei­den.

Emp­foh­le­ne Vor­ge­hens­wei­se:

  • Tari­fe mit und ohne Gesund­heits­fra­gen ver­glei­chen

  • Mit­wir­kungs­re­ge­lun­gen prü­fen

  • Aus­schlüs­se zu bestimm­ten Dia­gno­sen beach­ten

  • Bei Unsi­cher­heit Rück­spra­che mit einem Bera­ter hal­ten

Jetzt tie­fer ein­stei­gen und gezielt ver­glei­chen

Leis­tung, Tarif­aus­wahl und Spe­zi­al­the­men auf einen Blick

Wer sich mit Gesund­heits­fra­gen beschäf­tigt, soll­te auch die Tari­fe und Leis­tungs­bau­stei­ne im Detail prü­fen. Von hoch­wer­ti­gen Ange­bo­ten über Zusatz­leis­tun­gen wie Kran­ken­ta­ge­geld bis hin zu typi­schen Unfall­ur­sa­chen – die fol­gen­den Bei­trä­ge hel­fen Ihnen, sich opti­mal zu ori­en­tie­ren.

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Bes­te Unfall­ver­si­che­rung

Nicht jeder Tarif hält, was er ver­spricht. Doch wor­an erkennt man eine wirk­lich star­ke Unfall­ver­si­che­rung? Wir zei­gen, wel­che Kri­te­ri­en wich­tig sind, wor­auf Sie ach­ten soll­ten – und wel­che Anbie­ter 2025 beson­ders über­zeu­gen.

Unfallkrankentagegeld

Unfall­kran­ken­ta­ge­geld

Ein Unfall bringt oft Ver­dienst­aus­fall mit sich – das Kran­ken­ta­ge­geld schließt genau die­se Lücke. Wann sich die­ser Bau­stein lohnt, wie hoch er sein soll­te und wor­auf Sie bei der Tarif­wahl ach­ten müs­sen, erfah­ren Sie hier.

Zusam­men­fas­sung

Gesund­heits­fra­gen spie­len beim Abschluss einer Unfall­ver­si­che­rung eine zen­tra­le Rol­le. Sie die­nen der Risi­ko­ein­schät­zung und beein­flus­sen Bei­trag, Leis­tungs­um­fang und die Annah­me durch den Ver­si­che­rer. Wer Vor­er­kran­kun­gen ver­schweigt oder Anga­ben unvoll­stän­dig macht, ris­kiert den Ver­lust sei­nes Ver­si­che­rungs­schut­zes. Eine ehr­li­che Beant­wor­tung aller Fra­gen ist daher unver­zicht­bar.
Für Men­schen mit gesund­heit­li­cher Vor­ge­schich­te oder abge­lehn­ten Anträ­gen bie­ten Tari­fe ohne Gesund­heits­fra­gen eine ech­te Alter­na­ti­ve – auch wenn sie mit höhe­ren Bei­trä­gen oder leich­ten Leis­tungs­ein­schrän­kun­gen ver­bun­den sein kön­nen.
Beson­ders wich­tig ist der Blick auf den Mit­wir­kungs­an­teil, der die Leis­tun­gen bei vor­han­de­nen Erkran­kun­gen deut­lich redu­zie­ren kann. Wer sicher gehen möch­te, wählt einen Tarif mit kla­ren Bedin­gun­gen, gege­be­nen­falls ohne Gesund­heits­prü­fung – und lässt sich fach­lich bera­ten.

häu­fi­ge Fra­gen

Die Fra­gen vari­ie­ren je nach Anbie­ter. Meist geht es um bestehen­de oder zurück­lie­gen­de Erkran­kun­gen, Behand­lun­gen, kör­per­li­che Ein­schrän­kun­gen oder Unfall­ereig­nis­se inner­halb der letz­ten 3 bis 10 Jah­re.

Unvoll­stän­di­ge oder fal­sche Anga­ben kön­nen zur Kün­di­gung, zum Rück­tritt vom Ver­trag oder zur Leis­tungs­ver­wei­ge­rung füh­ren – ins­be­son­de­re im Scha­den­fall. Des­halb soll­ten alle Fra­gen ehr­lich und voll­stän­dig beant­wor­tet wer­den.

Ja, eini­ge Anbie­ter ver­zich­ten auf die Gesund­heits­prü­fung. Die­se Tari­fe sind beson­ders für Per­so­nen mit Vor­er­kran­kun­gen geeig­net, haben aber oft höhe­re Bei­trä­ge oder leich­te­re Leis­tungs­kür­zun­gen. Ein Ver­gleich lohnt sich.

Wenn eine Vor­er­kran­kung zur Schwe­re der Unfall­fol­gen bei­trägt, kann die Leis­tung antei­lig gekürzt wer­den. Eini­ge Tari­fe ver­zich­ten auf die­se Rege­lung oder set­zen sie erst ab einem höhe­ren Schwel­len­wert ein (z. B. 50 %).