Inter­Risk Unfall­ver­si­che­rung berech­nen und ver­glei­chen

Tari­fe L, XL, XXL im Klar­text. Pro­gres­si­on bis 1.000 % und Glie­derta­xe ver­ständ­lich erklärt.

Kleiner Junge spielt mit junger Frau im Park mit einem Fußball, beide wirken entspannt und fröhlich

Inter­Risk Unfall­ver­si­che­rung L, XL oder XXL: So wäh­len Sie rich­tig

Ein Unfall pas­siert sel­ten nach Plan, die Fol­gen tref­fen vie­le aber mit­ten im All­tag: zuhau­se, beim Sport, auf dem Spiel­platz oder beim Heim­wer­ken. Genau dort greift die gesetz­li­che Unfall­ver­si­che­rung oft nicht, weil sie in ers­ter Linie Arbeits und Wege­un­fäl­le absi­chert. Wenn nach einer Ver­let­zung dau­er­haft etwas zurück­bleibt, geht es schnell um Geld, etwa für Reha, Hilfs­mit­tel, Umbau­ten oder wenn Sie vor­über­ge­hend nicht arbei­ten kön­nen. Eine pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung kann die­se Lücke schlie­ßen, aber nur, wenn die Leis­tun­gen zur eige­nen Lebens­si­tua­ti­on pas­sen und nicht nur „gut klingt“.

Bei Inter­Risk ste­hen dafür die Kon­zep­te L, XL und XXL zur Aus­wahl. Die Unfall XXL mit Maxi­ta­xe gilt dabei als Top­schutz und bie­tet beson­ders umfang­rei­che Leis­tun­gen. Ent­schei­dend ist dabei nicht ein ein­zel­ner Wert, son­dern das Zusam­men­spiel aus Inva­li­di­täts­grund­sum­me, Pro­gres­si­on und Glie­derta­xe. Je nach­dem, wie Sie die­se Stell­schrau­ben wäh­len, kann die Leis­tung im Ernst­fall deut­lich aus­ein­an­der­ge­hen, gera­de bei hoher Inva­li­di­tät und Pro­gres­si­on bis 1.000 %. Wir erklä­ren die Unter­schie­de ver­ständ­lich, spre­chen auch Gren­zen offen an und hel­fen Ihnen, eine Kom­bi­na­ti­on zu wäh­len, die im Ernst­fall wirk­lich trägt. Die genau­en Leis­tun­gen und Unter­schie­de der Tari­fe sind in den jewei­li­gen Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen detail­liert gere­gelt.

Logo der InterRisk Versicherungen – Teil der Vienna Insurance Group mit starken Produkten in Haftpflicht, Unfall und Leben
Inhalts­ver­zeich­nis
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Das Wich­tigs­te im Über­blick

Kon­zep­te im Über­blick: L, XL und XXL

Inter­Risk Unfall­ver­si­che­rung: L, XL und XXL im Ver­gleich

Inter­Risk bie­tet die pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung in drei Kon­zep­ten an: L als soli­der Ein­stieg, XL mit spür­bar erwei­ter­ten Rege­lun­gen und XXL als stärks­tes Kon­zept mit den meis­ten Erwei­te­run­gen im Bedin­gungs­werk. Wich­tig ist: Nicht der Name „L, XL oder XXL“ ent­schei­det allein, son­dern wie Sie Inva­li­di­täts­grund­sum­me, Glie­derta­xe und Pro­gres­si­on kom­bi­nie­ren und ob eine Unfall-Ren­te für Sie Sinn ergibt. Genau hier lie­gen in der Pra­xis die größ­ten Unter­schie­de, auch im Preis. Als Mak­ler schau­en wir des­halb nicht nur auf den Bei­trag, son­dern prü­fen, wel­che Kom­bi­na­ti­on zu Ihrem All­tag passt und wo im Klein­ge­druck­ten ech­te Unter­schie­de ent­ste­hen.

Der L‑Tarif ist der Ein­stieg in die Inter­Risk Unfall­ver­si­che­rung. Er eig­net sich, wenn Sie eine klas­si­sche Absi­che­rung möch­ten und die wich­tigs­ten Basis­re­geln sau­ber gere­gelt sein sol­len.

Leis­tun­gen und Regeln im Über­blick (Aus­zug):

  • Klas­si­scher Unfall­be­griff plus Erwei­te­run­gen, zum Bei­spiel bei erhöh­ter Kraft­an­stren­gung (mit kla­ren Abgren­zun­gen in den Bedin­gun­gen).

  • Mit­wir­kung von Krank­hei­ten: Kür­zung erst, wenn der Mit­wir­kungs­an­teil min­des­tens 25 % erreicht.

  • Bewusst­seins­stö­run­gen sind als Unfall­ur­sa­che grund­sätz­lich aus­ge­schlos­sen, Trun­ken­heit ist unter Bedin­gun­gen mit­ver­si­chert.

  • Infek­tio­nen sind grund­sätz­lich aus­ge­schlos­sen, mit klar gere­gel­ten Aus­nah­men (z. B. Tetanus/Tollwut oder Infek­tio­nen nach nicht nur gering­fü­gi­ger Unfall­ver­let­zung).

  • Bei­trags­freie Zusatz­leis­tun­gen wie Kran­ken­trans­port, Reha, Such‑, Ret­tungs- und Ber­gungs­ein­sät­ze sowie Über­füh­rungs­kos­ten, jeweils bis 10.000 €.

Fazit: Sinn­voll, wenn Sie soli­den Grund­schutz möch­ten und bewusst auf eini­ge Kom­fort-Erwei­te­run­gen ver­zich­ten.

XL baut auf dem Grund­schutz auf und erwei­tert vor allem dort, wo vie­le Tari­fe in der Pra­xis „eng“ wer­den: beim erwei­ter­ten Unfall­be­griff, bei Infek­tio­nen und bei typi­schen Streit­punk­ten rund um Bewusst­seins­stö­run­gen und Vor­er­kran­kun­gen.

Leis­tun­gen und Regeln im Über­blick (Aus­zug):

  • Deut­lich brei­te­rer erwei­ter­ter Unfall­be­griff, z. B. auch bei Bauch-/Un­ter­leibs­brü­chen, Ver­ren­kun­gen, Zer­run­gen sowie Schä­den an Bän­dern, Kap­seln, Knor­peln oder Menis­ken (Band­schei­ben blei­ben aus­ge­nom­men).

  • Infek­tio­nen sind umfang­rei­cher ein­ge­schlos­sen, z. B. nach Insek­ten­sti­chen oder tier­be­ding­ten Haut­ver­let­zun­gen, plus defi­nier­te Zusatz­re­ge­lun­gen (inkl. Schutz­imp­fun­gen gegen die dort genann­ten Infek­ti­ons­krank­hei­ten).

  • Mit­wir­kung von Krank­hei­ten: Eine Kür­zung erfolgt erst, wenn der Mit­wir­kungs­an­teil min­des­tens 60 % beträgt.

  • Bewusst­seins­stö­run­gen sind grund­sätz­lich aus­ge­schlos­sen, aber Unfäl­le infol­ge Trun­ken­heit, Medi­ka­men­te sowie infol­ge Herz­in­farkt oder Schlag­an­fall sind in den Bedin­gun­gen gere­gelt (die Gesund­heits­schä­den durch Herzinfarkt/Schlaganfall selbst blei­ben aus­ge­schlos­sen).

Fazit: Guter Tarif, wenn Sie mehr All­tags­schutz möch­ten und Wert auf kla­re, brei­te­re Regeln bei typi­schen Pro­blem­fel­dern legen.

XXL ist das Kon­zept mit den stärks­ten Erwei­te­run­gen im Bedin­gungs­werk. Das sieht man vor allem an drei Punk­ten: Unfall­be­griff, Infek­tio­nen und Mit­wir­kung von Krank­hei­ten.

Leis­tun­gen und Regeln im Über­blick (Aus­zug):

  • Erwei­ter­ter Unfall­be­griff auch für Gesund­heits­schä­den infol­ge Eigen­be­we­gun­gen, mit klar genann­ten Aus­nah­men (z. B. bestimm­te inne­re Ver­let­zun­gen).

  • Infek­tio­nen sind deut­lich brei­ter gere­gelt: als Unfall­ereig­nis gilt auch der Aus­bruch zahl­rei­cher defi­nier­ter Infek­ti­ons­krank­hei­ten, plus Rege­lun­gen zu Insek­ten­sti­chen, Wund­in­fek­tio­nen und Schutz­imp­fun­gen (inkl. War­te­zeit-Rege­lung in den Bedin­gun­gen).

  • Mit­wir­kung von Krank­hei­ten: Wenn Krank­hei­ten nur mit­wir­ken, wird laut Bedin­gun­gen in vol­lem Umfang geleis­tet, eine kom­plet­te Ableh­nung ist nur vor­ge­se­hen, wenn die Gesund­heits­schä­di­gung voll­stän­dig auf bestehen­de Krank­hei­ten zurück­zu­füh­ren ist.

  • Zusätz­lich sind im Kon­zept umfang­rei­che bei­trags­freie Ser­vice­leis­tun­gen gere­gelt, inklu­si­ve 24-Stun­den-Hil­fe, wobei im Rah­men der Assis­tance-Leis­tun­gen auch Umbau­maß­nah­men wie bar­rie­re­freie Bade­zim­mer oder Trep­pen­lif­te abge­deckt sein kön­nen.

Fazit: Sinn­voll, wenn Sie maxi­ma­le Rege­lungs­stär­ke wol­len, gera­de bei den Punk­ten, die spä­ter oft über Leis­tung oder Dis­kus­si­on ent­schei­den.

Pas­sen Sie Ihr gewähl­tes Grund­kon­zept jetzt indi­vi­du­ell an: Über die Glie­derta­xe und Pro­gres­si­on steu­ern Sie die Höhe Ihrer Kapi­tal­leis­tung, wäh­rend Unfall-Ren­ten oder Assis­tance-Ser­vices Ihren All­tag finan­zi­ell und orga­ni­sa­to­risch absi­chern. Wir emp­feh­len Ihnen, die­se Bau­stei­ne prä­zi­se auf Ihre Lebens­si­tua­ti­on als Ver­si­che­rungs­neh­mer abzu­stim­men, um eine lücken­lo­se finan­zi­el­le Sicher­heit zu gewähr­leis­ten, ins­be­son­de­re, da auch Umbau­maß­nah­men indi­vi­du­ell berück­sich­tigt wer­den kön­nen. Berech­nen Sie jetzt Ihren maß­ge­schnei­der­ten Tarif.

Leis­tun­gen, die im All­tag wirk­lich hel­fen: Geld, Ren­te und Assis­tance im Zusam­men­spiel

Was leis­tet die Inter­Risk Unfall­ver­si­che­rung?

Ein Unfall wirft einen oft nicht nur kör­per­lich aus der Bahn, son­dern auch finan­zi­ell. Genau hier setzt die pri­va­te Inter­Risk Unfall­ver­si­che­rung an: Sie soll die wirt­schaft­li­chen Fol­gen abfe­dern, wenn nach einem Unfall eine dau­er­haf­te Beein­träch­ti­gung bleibt oder Sie vor­über­ge­hend Unter­stüt­zung brau­chen. Der Schutz gilt welt­weit und damit nicht nur auf dem Arbeits­weg oder in der Schu­le, son­dern auch in der Frei­zeit, im Urlaub und zu Hau­se.

Im Kern geht es um die Fra­ge, was als Unfall zählt und wie stark der Schutz je nach Kon­zept L, XL oder XXL erwei­tert ist. Beim Kon­zept XXL sind laut Pro­dukt­in­for­ma­ti­on nicht nur klas­si­sche Unfäl­le ver­si­chert, son­dern auch spe­zi­el­le Kon­stel­la­tio­nen, die in vie­len Tari­fen am Markt enger gefasst sind. Dazu zäh­len Gesund­heits­schä­den infol­ge Eigen­be­we­gun­gen, Infek­ti­ons­krank­hei­ten unab­hän­gig vom Über­tra­gungs­weg sowie Unfäl­le durch Bewusst­seins­stö­run­gen, auch wenn die­se zum Bei­spiel mit Alko­hol, Herz­in­farkt, Schlag­an­fall oder Medi­ka­men­ten zusam­men­hän­gen. Eben­falls genannt sind Ober­schen­kel­hals und Arm­bruch unab­hän­gig von der Ursa­che.

Die wich­tigs­te Geld­leis­tung ist meist die Inva­li­di­täts­leis­tung als Ein­mal­zah­lung. Die Ent­schä­di­gung im Scha­dens­fall wird auf Basis des ärzt­lich fest­ge­stell­ten Inva­li­di­täts­gra­des berech­net. Wie hoch die­se aus­fällt, hängt nicht nur von der ver­ein­bar­ten Grund­sum­me ab, son­dern stark von zwei Stell­schrau­ben: Glie­derta­xe und Pro­gres­si­on. Die Pro­gres­si­on sorgt dafür, dass die Leis­tung bei höhe­ren Inva­li­di­täts­gra­den über­pro­por­tio­nal steigt. In den Unter­la­gen fin­den sich Pro­gres­si­ons­staf­feln bis 1.000%, wobei die Hoch­rech­nung ab einem Inva­li­di­täts­grad von mehr als 25% greift und je nach Staf­fel bei hohen Inva­li­di­täts­gra­den die Maxi­mal­leis­tung erreicht wird.

Optio­nal kann statt einer rei­nen Kapi­tal­leis­tung auch eine Unfall­ren­te ver­ein­bart wer­den. Ent­schei­dend ist hier das Ren­ten­mo­dell, weil sich dadurch der Start­punkt ver­än­dert. In den Bedin­gun­gen zur Unfall­ren­te wer­den je nach Modell unter­schied­li­che Schwel­len­wer­te genannt: als klas­si­sche Unfall Fest­ren­te ab min­des­tens 50% Inva­li­di­tät, im Stu­fen­mo­dell ab min­des­tens 35% Inva­li­di­tät und im Pro­gres­si­ons­mo­dell ab min­des­tens 25% Inva­li­di­tät. Das ist prak­tisch rele­vant, wenn Sie lau­fen­de Mehr­kos­ten nach einem schwe­ren Unfall plan­bar abde­cken wol­len, zum Bei­spiel für Haus­halt, Betreu­ung oder dau­er­haft not­wen­di­ge Hil­fe.

Neben Kapi­tal und Ren­te spie­len Zusatz­leis­tun­gen und Assis­tance im All­tag oft eine grö­ße­re Rol­le, als vie­le vor dem Abschluss erwar­ten. In den Pro­dukt­in­for­ma­tio­nen zum XXL wer­den unter ande­rem Kran­ken­haus­ta­ge­geld und Gene­sungs­geld genannt, eine Sofort­leis­tung bei Schwer­ver­let­zun­gen in Höhe von 20.000 Euro, ein Tage­geld bei Koma ab dem ers­ten Tag sowie häus­li­che Hil­fe, Orga­ni­sa­ti­on medi­zi­ni­scher Reha­bi­li­ta­ti­on und Kos­ten­er­satz für Such, Ber­gungs, Ret­tungs, Trans­port und Rück­rei­se­mehr­kos­ten in unbe­grenz­ter Höhe. Ergän­zen­de Unter­la­gen zu den Assis­tance Leis­tun­gen zei­gen sehr kon­kret, was das bedeu­ten kann, etwa Hil­fe bei Pfle­ge und Haus­halt, Mahl­zei­ten­ser­vice, Ein­kaufs und Fahr­diens­te, Woh­nungs­rei­ni­gung oder Kin­der­be­treu­ung ab dem ers­ten Tag, je nach Fall und Leis­tungs­punkt.

Wich­tig für eine ehr­li­che Ein­ord­nung: Auch ein star­ker Tarif hat Gren­zen. In den Pro­dukt­in­for­ma­tio­nen sind bei­spiel­haft Unfäl­le aus­ge­schlos­sen, wenn vor­sätz­lich eine Straf­tat began­gen wird, bei lizenz­pflich­ti­gen Motor­sport Ren­nen sowie als Füh­rer oder Besat­zungs­mit­glied eines Luft­fahr­zeugs. Außer­dem wird der erwei­ter­te Schutz für Eigen­be­we­gun­gen ein­ge­schränkt, zum Bei­spiel für Band­schei­ben sowie bestimm­te Orga­ne, und es wer­den kei­ne Leis­tun­gen genannt, wenn Gesund­heits­schä­den voll­stän­dig auf bereits bestehen­de Krank­hei­ten zurück­zu­füh­ren sind. Genau die­se Details ent­schei­den am Ende, ob ein Tarif im Ernst­fall “passt”.

Bei der Gel­tend­ma­chung von Ansprü­chen ist zu beach­ten, dass der Inva­li­di­täts­grad durch einen Arzt fest­ge­stellt und ent­spre­chend nach­ge­wie­sen wer­den muss. Auch Fris­ten für die ärzt­li­che Begut­ach­tung sind ein­zu­hal­ten.

–> Inter­Risk Unfall­ver­si­che­rung Leis­tungs­über­sicht

Bei­trag ver­ste­hen: Wel­che Stell­schrau­ben den Preis wirk­lich ver­än­dern

Was kos­tet die Unfall­ver­si­che­rung der Inter­Risk?

Der Bei­trag in der Inter­Risk Unfall­ver­si­che­rung hängt vor allem von vier Punk­ten ab: dem gewähl­ten Kon­zept (L, XL, XXL), Ihrer Inva­li­di­täts­grund­sum­me, der Pro­gres­si­on und der Glie­derta­xe. Dazu kom­men per­sön­li­che Merk­ma­le wie Alter, Beruf bzw. Gefah­ren­grup­pe und der gewünsch­te Leis­tungs­um­fang, etwa ob Sie eine Unfall­ren­te oder wei­te­re Bau­stei­ne ein­schlie­ßen. Weil klei­ne Ände­run­gen an Sum­me, Taxe oder Pro­gres­si­on den Preis spür­bar ver­schie­ben kön­nen, lohnt sich ein Ver­gleich mit iden­ti­schen Aus­gangs­da­ten, statt nur auf „ab“-Beiträge zu schau­en.

Die fol­gen­de Über­sicht zeigt Bei­spiel­bei­trä­ge und die wich­tigs­ten Unter­schie­de der drei Kon­zep­te. So sehen Sie auf einen Blick, wie sich Mehr­leis­tung und Bei­trag typi­scher­wei­se zuein­an­der ver­hal­ten. Maß­geb­lich ist immer Ihr indi­vi­du­el­les Ange­bot, weil Bei­trag und Leis­tungs­um­fang von den gewähl­ten Sum­men und Optio­nen abhän­gen.

Leis­tungs­merk­mal / Tarif L (Basis)
ab ca. 7,90 €/Monat*
XL (Kom­fort)
ab ca. 9,80 €/Monat*
XXL (Pre­mi­um)
ab ca. 11,48 €/Monat*
Glie­derta­xe Stan­dard Plus Stan­dard / Plus / Maxi frei wähl­bar
Pro­gres­si­on bis 500 % bis 1.000 % bis 1.000 % Maxi
Ren­ten­leis­tung (optio­nal) ab 50 % Inva­li­di­tät ab 25 % mög­lich Kapi­tal- oder Kom­bi­ren­te mit Pro­gres­si­on
Sofort­leis­tung bei Schwer­ver­let­zun­gen optio­nal bis 50.000 €
Pfle­ge­hil­fe bei unfall­be­ding­tem Pfle­ge­grad ein­ge­schränkt bis Pfle­ge­grad 5 (inkl. Part­ner­leis­tun­gen)
Reha-Manage­ment, Fahr­diens­te, Umbau­ten teil­wei­se mög­lich umfang­reich ent­hal­ten
Kin­der­leis­tun­gen (Roo­ming-in, Nach­hil­fe etc.) teil­wei­se inte­griert voll­stän­dig inklu­diert
Bewusst­seins­stö­run­gen, Infek­tio­nen, K.O.-Tropfen teil­wei­se (z. B. Zecken­biss) voll­stän­dig abge­deckt
Tier­be­treu­ung / Haus­halts­hil­fe / Haus­not­ruf ent­hal­ten, spe­zi­ell für Senio­ren & Sin­gles
Todes­fall­leis­tung optio­nal optio­nal indi­vi­du­ell wähl­bar
* Bei­spiel: 40-jäh­ri­ge Per­son, Gefah­ren­grup­pe 1, Inva­li­di­täts­sum­me 100.000 €, Glie­derta­xe Plus, Pro­gres­si­on 500 %, papier­los

Gut zu wis­sen: Je nach Kom­bi­na­ti­on meh­re­rer Inter­Risk-Ver­trä­ge kann ein spar­ten­über­grei­fen­der Deckungs­ra­batt mög­lich sein. Ob und in wel­cher Höhe, zeigt Ihnen der Ver­gleich direkt im Ergeb­nis.

Unfall­ver­si­che­rung ver­glei­chen

Drei Stell­schrau­ben, die Leis­tung und Bei­trag am stärks­ten beein­flus­sen

So setzt sich Ihre Inter­Risk Unfall­ver­si­che­rung im Detail zusam­men

Bei der Inter­Risk Unfall­ver­si­che­rung ent­schei­den nicht nur „L, XL oder XXL“, son­dern vor allem die rich­ti­ge Kon­fi­gu­ra­ti­on. Wer nur auf den Monats­bei­trag oder eine hohe Pro­gres­si­on schaut, über­sieht schnell die Punk­te, die im Leis­tungs­fall den Unter­schied machen. Damit Sie Tari­fe sau­ber ver­glei­chen kön­nen, soll­ten Sie die­se drei Bau­stei­ne ver­ste­hen: Pro­gres­si­on, Glie­derta­xe und Mit­wir­kungs­an­teil. Genau hier ent­ste­hen in der Pra­xis die größ­ten Leis­tungs­un­ter­schie­de, auch wenn zwei Ange­bo­te auf den ers­ten Blick ähn­lich wir­ken.

Pro­gres­si­on bis 1.000 %
Hand zeichnet mit Kreide ein steigendes Balkendiagramm mit gelber Progressionskurve auf eine Tafel – Symbolbild für Progression in der Unfallversicherung.

Mit der Pro­gres­si­on steigt Ihre Aus­zah­lung bei hohen Inva­li­di­täts­gra­den über­pro­por­tio­nal. Das ist vor allem dann rele­vant, wenn nach einem schwe­ren Unfall dau­er­haf­te Ein­schrän­kun­gen blei­ben und eine nor­ma­le Grund­sum­me allein nicht reicht. Bei einer Grund­sum­me von 100.000 € kann sich die Leis­tung je nach ver­ein­bar­ter Pro­gres­si­on und Inva­li­di­täts­grad bis in den sie­ben­stel­li­gen Bereich ent­wi­ckeln.

Glie­derta­xe
Nachdenklicher Mann sitzt vor dem Laptop und blickt konzentriert auf den Bildschirm – Fokus auf Informationssuche

Die Glie­derta­xe legt fest, wie stark der Ver­lust oder die Funk­ti­ons­un­fä­hig­keit ein­zel­ner Kör­per­tei­le bewer­tet wird, zum Bei­spiel Hand, Arm, Bein oder Auge. Inter­Risk bie­tet je nach Tarif­kon­zept unter­schied­li­che Taxen, typi­scher­wei­se in Stu­fen wie Stan­dard, Plus oder Maxi. Schon weni­ge Pro­zent­punk­te Unter­schied kön­nen spä­ter meh­re­re tau­send Euro mehr oder weni­ger bedeu­ten, weil die Glie­derta­xe direkt in die Inva­li­di­täts­be­rech­nung ein­fließt.

Mit­wir­kungs­an­teil
Mann kniet verletzt im Herbstwald auf dem Weg und hält sich schmerzverzerrt das Knie – Joggingkleidung und Stirnband

Der Mit­wir­kungs­an­teil regelt, ob und ab wel­cher Quo­te Vor­er­kran­kun­gen oder Gebre­chen die Leis­tung min­dern dür­fen. Das spielt beson­ders bei typi­schen „All­tags­fäl­len“ eine Rol­le, etwa Knie, Schul­ter, Rücken oder bereits vor­ge­schä­dig­te Gelen­ke. Ent­schei­dend ist nicht, ob es eine Vor­er­kran­kung gibt, son­dern wie stark sie laut ärzt­li­cher Bewer­tung an den Unfall­fol­gen mit­ge­wirkt haben soll.

Wor­auf es nach dem Unfall wirk­lich ankommt: Regeln, Fris­ten und Nach­wei­se

Unfall­ver­si­che­rung ist mehr als nur ein Leis­tungs­blatt

Vie­le ver­glei­chen Unfall­ver­si­che­run­gen über Bei­trag, Pro­gres­si­on und Glie­derta­xe und haben damit schon drei wich­ti­ge Fak­to­ren auf dem Schirm. Trotz­dem ent­schei­det sich die „Pra­xis-Taug­lich­keit“ sel­ten auf dem Papier, son­dern in den Regeln dahin­ter. Denn im Leis­tungs­fall zäh­len sau­be­re Defi­ni­tio­nen, kla­re Fris­ten und die Fra­ge, wie der Ver­si­che­rer mit Vor­er­kran­kun­gen, Bewusst­seins­stö­run­gen oder Infek­tio­nen umgeht.

Ein hoher Wert wie „1.000 % Pro­gres­si­on“ klingt erst ein­mal stark. Im Ernst­fall hängt die Aus­zah­lung aber davon ab, ob die Inva­li­di­täts­grund­sum­me sinn­voll gewählt ist, wie die Glie­derta­xe den kon­kre­ten Scha­den bewer­tet und ob Kür­zun­gen grei­fen kön­nen. Ein typi­scher Stol­per­stein ist die soge­nann­te Mit­wir­kung von Krank­hei­ten oder Gebre­chen. Je nach Tarif­lo­gik wird geprüft, ob eine Vor­er­kran­kung die Unfall­fol­gen mit beein­flusst hat und ab wel­cher Quo­te das zu einer Kür­zung füh­ren kann. Bei Inter­Risk unter­schei­den sich die­se Schwel­len je nach Kon­zept, was bei der Wahl von L, XL oder XXL schnell wich­ti­ger wird als „ein Pro­zent­wert mehr“ auf dem Ver­gleichs­blatt.

Genau­so rele­vant ist der Unfall­be­griff selbst. Vie­le Lebens­si­tua­tio­nen bewe­gen sich in Grau­zo­nen: Eine Ver­let­zung durch Eigen­be­we­gung, ein Sturz nach kur­zer Ohn­macht, oder eine Infek­ti­on nach einem Insek­ten­stich. Hier trennt sich oft Stan­dard von erwei­ter­tem Schutz. Inter­Risk arbei­tet in den höhe­ren Kon­zep­ten mit deut­lich brei­te­ren Rege­lun­gen, zum Bei­spiel bei bestimm­ten Bewusst­seins­stö­run­gen oder bei defi­nier­ten Infek­ti­ons-Kon­stel­la­tio­nen. Gleich­zei­tig gilt auch hier: Psy­chi­sche Beschwer­den sind in Unfall­be­din­gun­gen meist nicht pau­schal „mit­ver­si­chert“, son­dern nur unter klar gere­gel­ten Vor­aus­set­zun­gen, etwa wenn sie auf eine unfall­be­ding­te orga­ni­sche Erkran­kung des Ner­ven­sys­tems zurück­ge­hen. Wer das falsch ein­schätzt, ist spä­ter ent­täuscht, obwohl der Tarif auf dem Papier gut aus­sah.

Was vie­le Anbie­ter und Ver­gleichs­sei­ten eben­falls stark spie­len und was in der Pra­xis wirk­lich hilft, ist der Blick auf den Ablauf im Leis­tungs­fall. Wich­tig sind Fris­ten, ärzt­li­che Fest­stel­lun­gen und die Fra­ge, wel­che Unter­la­gen wann vor­lie­gen müs­sen. Je bes­ser die­se Punk­te im Bedin­gungs­werk gere­gelt sind, des­to weni­ger Stress ent­steht, wenn ohne­hin schon genug pas­siert ist. Des­halb lohnt sich bei der Inter­Risk nicht nur der Blick auf L, XL und XXL, son­dern auch auf die Regeln rund um Inva­li­di­tät, Nach­wei­se und mög­li­che spä­te­re Neu­be­mes­sun­gen.

Wenn Sie die Tari­fe ver­glei­chen, machen Sie es am bes­ten so, wie es auch ein guter Prü­fer tun wür­de: glei­che Aus­gangs­da­ten, dann Stell­schrau­ben nach­ein­an­der ver­än­dern. Erst die Grund­sum­me, dann Pro­gres­si­on, dann Glie­derta­xe, dann die Fra­ge Kapi­tal, Ren­te oder Kom­bi­na­ti­on. So sehen Sie sofort, ob der Mehr­bei­trag wirk­lich mit Regeln „bezahlt“ wird, die im Ernst­fall den Unter­schied machen.

Die­se Unfäl­le pas­sie­ren häu­fi­ger, als man denkt

Typi­sche Scha­den­bei­spie­le aus der Unfall­ver­si­che­rung

Unfäl­le sind sel­ten plan­bar und genau des­halb lohnt sich ein Blick auf kon­kre­te All­tags­si­tua­tio­nen. Die fol­gen­den Bei­spie­le zei­gen typi­sche Fäl­le, bei denen Leis­tun­gen aus einer pri­va­ten Unfall­ver­si­che­rung rele­vant wer­den kön­nen. Ent­schei­dend ist immer, wel­ches Kon­zept (L, XL, XXL) ver­ein­bart ist und wel­che Bau­stei­ne im Ver­trag ste­hen

Fahrradunfall: Eine junge Frau sitzt mit schmerzverzerrtem Gesicht am Boden, hält sich den Mund – möglicherweise Zahn abgebrochen
Zahn abge­bro­chen

Ein Sturz auf der Trep­pe, beim Sport oder mit dem Fahr­rad und schon ist ein Zahn beschä­digt. Je nach Tarif kön­nen dann neben der Inva­li­di­täts­leis­tung auch zusätz­li­che Leis­tun­gen rele­vant wer­den, etwa Kos­ten­er­satz für Zahn­ersatz an natür­li­chen Zäh­nen oder kos­me­ti­sche Kor­rek­tu­ren, wenn die­se unfall­be­dingt medi­zi­nisch not­wen­dig sind. Wich­tig ist eine sau­be­re Doku­men­ta­ti­on: Unfall­her­gang, zahn­ärzt­li­cher Befund und die geplan­te Ver­sor­gung.

Verletzter Fußballspieler im gelben Trikot greift sich schmerzverzerrt ans Bein – symbolisch für Kreuzbandriss beim Sport
Kreuz­band­riss

Ein fal­scher Schritt beim Jog­gen oder Fuß­ball und das Knie ist insta­bil. Gera­de bei Sport­ver­let­zun­gen wird oft unter­schätzt, dass nicht nur „klas­si­sche Fremd­ein­wir­kung“ eine Rol­le spielt. Je nach Tarif kann auch Eigen­be­we­gung als ver­si­cher­tes Ereig­nis mit­ge­dacht sein. Rele­vant wird die Unfall­ver­si­che­rung vor allem dann, wenn dau­er­haf­te Ein­schrän­kun­gen blei­ben und dadurch eine Inva­li­di­täts­leis­tung ent­steht. Zusätz­lich kön­nen, abhän­gig vom gewähl­ten Schutz, Leis­tun­gen rund um Reha und prak­ti­sche Hil­fe im All­tag eine Rol­le spie­len, zum Bei­spiel Orga­ni­sa­ti­on und Unter­stüt­zung bei Ter­mi­nen oder im Haus­halt.

Zwei Mädchen beim Wandern im Wald – eines zeigt auf einen möglichen Zeckenbiss am Bein, das andere Kind stützt sich auf Wanderstöcke
Zecken­biss

Ein Zecken­stich bleibt oft erst ein­mal unauf­fäl­lig, kann aber spä­ter zu Infek­tio­nen wie Bor­re­lio­se oder FSME füh­ren. Hier kommt es auf die Tarif­re­ge­lung an: In stär­ke­ren Kon­zep­ten kön­nen bestimm­te Infek­ti­ons­krank­hei­ten als ver­si­cher­tes Ereig­nis gel­ten, eben­so Infek­tio­nen, die über Insek­ten­sti­che oder tier­be­ding­te Haut­ver­let­zun­gen über­tra­gen wer­den. Prak­tisch wich­tig sind dabei Fris­ten und Nach­wei­se, zum Bei­spiel Zeit­punkt, Dia­gno­se und ärzt­li­che Doku­men­ta­ti­on. Außer­dem kann eine War­te­zeit ab Ver­si­che­rungs­be­ginn eine Rol­le spie­len.

Klar­heit schafft Ver­trau­en: Wann zahlt die Inter­Risk und wann nicht?

Ihre pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung bei der Inter­Risk

leis­tet, wenn…

leis­tet nicht, wenn…

Kla­re Ant­wor­ten zu Tari­fen, Fris­ten und typi­schen Stol­per­stel­len im Leis­tungs­fall

Häu­fi­ge Fra­gen zur Inter­Risk Unfall­ver­si­che­rung

In der Regel ja, denn die Annah­me erfolgt meist mit Gesund­heits­an­ga­ben. Wie vie­le Fra­gen es sind, hängt vom gewähl­ten Kon­zept und der ver­si­cher­ten Per­son ab. Inter­Risk zeigt für bestimm­te Ziel­grup­pen auch ver­ein­fach­te Lösun­gen. Bei Senio­ren wird zum Bei­spiel mit einer stark redu­zier­ten Abfra­ge gear­bei­tet. Wich­tig ist: Gesund­heits­an­ga­ben soll­ten immer voll­stän­dig und kor­rekt sein, weil fal­sche Anga­ben spä­ter zu Pro­ble­men bei der Leis­tung füh­ren kön­nen.

Bei der pri­va­ten Unfall­ver­si­che­rung gilt der Schutz grund­sätz­lich ab dem ver­ein­bar­ten Ver­si­che­rungs­be­ginn, also nicht erst nach Wochen. War­te­zei­ten betref­fen eher ein­zel­ne Son­der­leis­tun­gen oder Son­der­klau­seln, je nach Tarif­werk. Bei Infek­ti­ons­leis­tun­gen kom­men in vie­len Bedin­gungs­wer­ken zeit­li­che Regeln vor, die man sich im Detail anse­hen soll­te. Für die Pra­xis gilt: Wenn „sofor­ti­ge Absi­che­rung“ der Haupt­grund ist, soll­te man die Tarif­de­tails genau dar­auf prü­fen.

Ja. Bei Inter­Risk kann eine Inva­li­di­täts­leis­tung als Kapi­tal­zah­lung ver­ein­bart wer­den. Zusätz­lich ist eine Unfall-Ren­te als Bau­stein mög­lich. Was bes­ser passt, hängt von Ihrem Ziel ab: Kapi­tal hilft typi­scher­wei­se bei Umbau, Auto­an­pas­sung oder ein­ma­li­gen Kos­ten. Eine Ren­te kann lau­fen­de Mehr­kos­ten abfe­dern. In den Unter­la­gen zur Unfall-Ren­te wer­den meh­re­re Ren­ten­ar­ten beschrie­ben, die je nach Modell unter­schied­li­che Stu­fen und Leis­tun­gen vor­se­hen.

Bei Inter­Risk sind meh­re­re Ren­ten­ar­ten vor­ge­se­hen. In den Klau­seln zur Unfall­ver­si­che­rung wird beschrie­ben, ab wel­chen Vor­aus­set­zun­gen eine Ren­ten­zah­lung greift und wie sie fäl­lig wird. Typisch ist eine Leis­tung ab einem fest­ge­leg­ten Inva­li­di­täts­grad. Teil­wei­se kann eine Ren­ten­zah­lung auch bei unfall­be­ding­ter Pfle­ge­be­dürf­tig­keit vor­ge­se­hen sein. Für die Aus­wahl ist wich­tig, ob Sie eine fes­te Ren­ten­hö­he möch­ten oder ein Modell, das stär­ker mit dem Inva­li­di­täts­grad steigt.

Inter­Risk arbei­tet mit Kon­zep­ten, die sich in der Tie­fe der Leis­tun­gen unter­schei­den. In den Bedin­gun­gen und Pro­dukt­un­ter­la­gen zei­gen sich Unter­schie­de oft bei Punk­ten wie Pro­gres­si­on, Glie­derta­xe-Vari­an­ten, Son­der­fäl­len (z.B. Eigen­be­we­gung, Infek­tio­nen), Assis­tance-Leis­tun­gen und den Regeln zur Krank­heits­mit­wir­kung. Für die Pra­xis bedeu­tet das: Nicht nur die Grund­sum­me ver­glei­chen, son­dern genau dort hin­schau­en, wo im Ernst­fall Streit ent­steht.

Der Mit­wir­kungs­an­teil beschreibt ver­ein­facht: Hat eine Krank­heit oder ein Gebre­chen an den Unfall­fol­gen mit­ge­wirkt, kann das die Leis­tung redu­zie­ren. Genau hier unter­schei­den sich Tari­fe stark. In den Inter­Risk-Unter­la­gen wer­den je nach Kon­zept unter­schied­li­che Schwel­len und Rege­lun­gen beschrie­ben. Das The­ma ist für vie­le Men­schen mit Vor­er­kran­kun­gen zen­tral, weil es dar­über ent­schei­det, ob die Leis­tung voll fließt oder gekürzt wird.

Fris­ten sind im Leis­tungs­fall oft der Punkt, der am meis­ten Ärger macht. In den Inter­Risk-Klau­seln fin­det sich je nach Kon­zept eine kon­kre­te Rege­lung, bis wann eine Inva­li­di­tät gel­tend gemacht wer­den muss. Bei L ist eine kür­ze­re Frist beschrie­ben, bei XL und XXL wer­den wei­ter­ge­hen­de Rege­lun­gen genannt. Das ist kein Detail, son­dern rele­vant, weil sich Unfall­fol­gen manch­mal erst spä­ter sta­bil beur­tei­len las­sen.

Vie­le den­ken bei Unfall nur an Sturz oder Fremd­ein­wir­kung. In der Pra­xis sind Sport­ver­let­zun­gen durch Eigen­be­we­gung ein häu­fi­ger Fall. Inter­Risk beschreibt in den Pro­dukt­un­ter­la­gen je nach Tarif Leis­tun­gen, die über den klas­si­schen Unfall­be­griff hin­aus­ge­hen kön­nen. Ob und wie das greift, hängt vom gewähl­ten Kon­zept und der kon­kre­ten For­mu­lie­rung in den Bedin­gun­gen ab. Genau hier lohnt der Blick ins Bedin­gungs­werk, bevor man sich auf „Sport ist ver­si­chert“ ver­lässt.

Sol­che Fäl­le sind ein typi­scher Unter­schied zwi­schen ein­fa­chen und stär­ke­ren Tari­fen. Inter­Risk führt in Unter­la­gen und Bedin­gun­gen je nach Kon­zept Son­der­fäl­le auf, bei denen der Schutz erwei­tert sein kann. Wich­tig ist die sau­be­re Abgren­zung: Ver­si­chert sind unfall­be­ding­te Fol­gen nach den ver­ein­bar­ten Regeln, nicht auto­ma­tisch jede Krank­heit. Wenn ein inne­rer Vor­gang zu einem Sturz führt, kann das je nach Tarif anders behan­delt wer­den als ein klas­si­scher Sturz.

Inter­Risk führt Infek­tio­nen und teils auch Impf­schä­den in den Pro­dukt­un­ter­la­gen als mög­li­che Leis­tungs­bau­stei­ne, je nach Tarif. Bei Infek­ti­ons­leis­tun­gen sind häu­fig zusätz­li­che Vor­aus­set­zun­gen oder zeit­li­che Regeln im Bedin­gungs­werk beschrie­ben. Für Zecken­biss und Bor­re­lio­se ist daher wich­tig, ob die Infek­ti­on im kon­kre­ten Tarif wirk­lich ein­ge­schlos­sen ist und wel­che Bedin­gun­gen dafür gel­ten.

Hier trennt sich „Papier­leis­tung“ von Pra­xis. Inter­Risk beschreibt je nach Ziel­grup­pe und Tarif ein Unfall­hil­fe­pa­ket mit kon­kre­ten Unter­stüt­zun­gen, etwa Haus­halts­hil­fe, Orga­ni­sa­ti­on von Hil­fe­leis­tun­gen und je nach Aus­ge­stal­tung auch Leis­tun­gen rund um Fami­lie. In den Pro­dukt­sei­ten wird das Hil­fe­kon­zept als zen­tra­les Leis­tungs­merk­mal dar­ge­stellt. Wer genau die­se All­tags­hil­fen möch­te, soll­te beim Ver­gleich dar­auf ach­ten, wel­che Leis­tun­gen wirk­lich ent­hal­ten sind und wie lan­ge sie erbracht wer­den.

Es gibt exter­ne Ratings und Aus­zeich­nun­gen, die Inter­Risk selbst doku­men­tiert. Unter ande­rem wird ein sehr gutes Ergeb­nis im Fran­ke-und-Born­berg-Rating für die Unfall­ver­si­che­rung genannt. Für die Ein­ord­nung zählt: Ratings bewer­ten nach Kri­te­ri­en­ka­ta­log, Jahr­gang und Tarif­stand. Für Ihre Ent­schei­dung ist es sinn­voll, das Rating als Ori­en­tie­rung zu nut­zen und par­al­lel die Punk­te zu prü­fen, die für Ihren All­tag wich­tig sind, zum Bei­spiel Mit­wir­kungs­an­teil, Fris­ten und Assis­tance.

In unse­rem aus­führ­li­chen FAQ fin­den Sie Ant­wor­ten auf über 50 häu­fi­ge Fra­gen zu Leis­tun­gen, Inva­li­di­tät, Ver­trags­de­tails, Kos­ten und Anbie­tern.

Wei­ter­füh­ren­de The­men rund um die pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung

Das könn­te Sie auch inter­es­sie­ren

Wenn Sie sich mit der Inter­Risk Unfall­ver­si­che­rung beschäf­ti­gen, tau­chen oft auto­ma­tisch wei­te­re Fra­gen auf: Wel­che Lösung passt für Kin­der, wie ver­än­dert ein höhe­res Risi­ko beim Motor­rad­fah­ren den Bedarf und wel­che Spe­zi­al­fra­gen sind beim Ver­gleich wirk­lich ent­schei­dend? Hier fin­den Sie pas­sen­de Inhal­te zur Ver­tie­fung. Kurz, klar und so auf­ge­baut, dass Sie schnell das The­ma fin­den, das zu Ihrer Situa­ti­on passt.

Kind mit Fahrradhelm liegt nach einem Sturz auf einem Feldweg am Boden, ein kleiner Hund läuft auf es zu
Unfall­ver­si­che­rung für Kin­der

Kin­der ver­un­glü­cken nicht nur beim Sport, son­dern oft im ganz nor­ma­len All­tag, zum Bei­spiel auf dem Spiel­platz, beim Rad­fah­ren oder in der Schu­le. Wich­tig ist, dass eine pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung nicht nur „Inva­li­di­tät“ abdeckt, son­dern auch Leis­tun­gen berück­sich­tigt, die Fami­li­en nach einem Unfall prak­tisch ent­las­ten kön­nen, etwa orga­ni­sa­to­ri­sche Hil­fe oder sinn­vol­le Zusatz­bau­stei­ne.

Motorradfahrer mit schwarzer Schutzkleidung hält seinen Helm in der Hand und blickt konzentriert in die Ferne – Unfallschutz
Unfall­ver­si­che­rung für Motor­rad­fah­rer

Motor­rad­fah­ren bedeu­tet Frei­heit, bringt aber auch ein höhe­res Ver­let­zungs­ri­si­ko mit sich. Ent­schei­dend ist des­halb, wie Grund­sum­me, Glie­derta­xe und Pro­gres­si­on gewählt wer­den und ob zusätz­li­che Leis­tun­gen für Reha, Hilfs­mit­tel oder Unter­stüt­zung im All­tag sinn­voll ein­ge­bun­den sind. Ein sau­be­rer Ver­gleich hilft, Leis­tungs­lü­cken zu ver­mei­den, ohne unnö­tig teu­er zu wer­den.

Markt­ver­gleich, der auf Details schaut, nicht nur auf Tarif­na­men

Markt­ver­gleich: Wel­che Unfall­ver­si­che­rung passt wirk­lich zu Ihrem All­tag?

Wer nach der Inter­Risk Unfall­ver­si­che­rung sucht, will in der Regel eine star­ke Lösung, die im Ernst­fall finan­zi­ell trägt. Nur ent­schei­det sich die Qua­li­tät einer Unfall­ver­si­che­rung nicht allein über hohe Zah­len wie Grund­sum­me oder 1.000 % Pro­gres­si­on. In der Pra­xis geht es um die Regeln, die spä­ter über Leis­tung oder Kür­zung bestim­men: Wie ist der Unfall­be­griff defi­niert, wel­che Fris­ten gel­ten für Inva­li­di­tät, und ab wann darf der Ver­si­che­rer Vor­er­kran­kun­gen als Mit­wir­kungs­an­teil anrech­nen?

Genau hier lohnt sich der Blick auf Alter­na­ti­ven. Man­che Tari­fe sind ide­al, wenn Sie ohne Gesund­heits­fra­gen star­ten möch­ten. Ande­re sind stark, wenn Hän­de und Fin­ger beruf­lich ent­schei­dend sind. Wie­der ande­re punk­ten mit lan­gen Fris­ten oder einem sehr brei­ten Leis­tungs­pa­ket. Die Inter­Risk kann dabei sehr gut pas­sen, ist aber nicht auto­ma­tisch die bes­te Wahl für jede Lebens­la­ge.

Ein sau­be­rer Ver­gleich beginnt mit einem Rea­li­täts­check: Eine Unfall­ver­si­che­rung hilft bei Unfall­fol­gen. Wenn Sie sich eher vor Ein­kom­mens­aus­fall durch Krank­heit absi­chern wol­len, ist das ein ande­rer Bedarf (zum Bei­spiel Berufs­un­fä­hig­keit). Für den Unfall­be­reich gilt dann: Ent­schei­dend sind die Bedin­gun­gen, nicht die Wer­be­aus­sa­ge.

1) Wenn Sie ohne Gesund­heits­fra­gen star­ten möch­ten:
Hier kann die VHV Unfall­ver­si­che­rung Klas­sik-Garant Exklu­siv für vie­le inter­es­sant sein. Laut VHV wer­den in KLASSIK-GARANT Mit­wir­kungs­an­tei­le erst ab einem hohen Anteil berück­sich­tigt, und mit dem Bau­stein EXKLUSIV wird die Mit­wir­kung in der Regel nicht ange­rech­net (mit klar benann­ten Aus­nah­men). Das ist für Men­schen rele­vant, die bei Vor­er­kran­kun­gen kei­ne unnö­ti­gen Kür­zungs­ri­si­ken möch­ten und trotz­dem einen leis­tungs­fä­hi­gen Unfall­schutz suchen.

2) Wenn Hän­de und Fin­ger Ihr Kapi­tal sind:
Klas­si­sche Glie­derta­xen bil­den Fein­mo­to­rik oft nur grob ab. Das ist ein Pro­blem, wenn Ihr Ein­kom­men stark an Hand­funk­ti­on hängt (Hand­werk, Medi­zin, Musik, Tech­nik). Die Hand­ara Unfall­ver­si­che­rung setzt hier an, indem Hän­de und Fin­ger über eine spe­zi­el­le Glie­derta­xe stär­ker gewich­tet wer­den. Das kann die Leis­tung in genau die­sen Sze­na­ri­en spür­bar ver­än­dern, ist aber nicht auto­ma­tisch der güns­tigs­te Weg.

3) Wenn Sie einen „Allround“-Tarif mit viel Leis­tungs­tie­fe suchen:
Die Haft­pflicht­kas­se Unfall­ver­si­che­rung Ein­fach Kom­plett ist als Refe­renz sinn­voll, wenn Sie ein sehr brei­tes Paket und fle­xi­ble Bau­stei­ne möch­ten. Wich­tig für die Erwar­tungs­hal­tung: Bei Ein­fach Kom­plett wer­den Gesund­heits­fra­gen gestellt, das gehört zur nor­ma­len Risi­ko­prü­fung. Dafür erhal­ten Sie in der Regel einen Tarif, der über Leis­tungs­ele­men­te und Optio­nen sehr fein kon­fi­gu­rier­bar ist.

4) Wenn Ihnen lan­ge Fris­ten Sicher­heit geben:
Manch­mal zeigt sich erst nach Mona­ten, ob ein Scha­den dau­er­haft bleibt. In sol­chen Fäl­len sind kla­re, kun­den­freund­li­che Fris­ten ein ech­ter Pra­xis­fak­tor. Die Baloi­se Unfall­ver­si­che­rung Gold arbei­tet hier mit einer lan­gen Anmel­de­frist für Inva­li­di­tät. Zusätz­lich wirbt Baloi­se damit, dass bei Antrag­stel­lung kei­ne Gesund­heits­fra­gen gestellt wer­den, aus­ge­nom­men bestimm­te Kon­stel­la­tio­nen wie der Senio­ren­ta­rif.

Ein­ord­nung, damit Sie sau­ber ent­schei­den kön­nen:
Die Inter­Risk bleibt eine star­ke Opti­on, wenn Leis­tung und Bau­stei­ne zu Ihrem Pro­fil pas­sen. Ein Markt­ver­gleich bringt Ruhe in die Ent­schei­dung, weil Sie Prio­ri­tä­ten sau­ber fest­le­gen: Wol­len Sie ohne Gesund­heits­fra­gen star­ten, brau­chen Sie beson­ders star­ken Schutz für Hän­de und Fin­ger, sind lan­ge Fris­ten Ihr Sicher­heits­netz, oder möch­ten Sie ein sehr brei­tes Leis­tungs­pa­ket? Wenn Sie möch­ten, kön­nen Sie uns genau die­se drei Punk­te kurz nen­nen, dann lässt sich die pas­sen­de Rich­tung schnell und nach­voll­zieh­bar ablei­ten.

Zusam­men­fas­sung

Die Inter­Risk Unfall­ver­si­che­rung lässt sich je nach Bedarf über die Kon­zep­te L, XL und XXL auf­bau­en und über Inva­li­di­täts­grund­sum­me, Glie­derta­xe und Pro­gres­si­on prä­zi­se kon­fi­gu­rie­ren. Ent­schei­dend ist nicht nur der Bei­trag, son­dern wie pra­xis­taug­lich die Bedin­gun­gen im Ernst­fall sind, zum Bei­spiel bei Eigen­be­we­gun­gen, Bewusst­seins­stö­run­gen, Infek­tio­nen oder beim Mit­wir­kungs­an­teil durch Vor­er­kran­kun­gen.

Zusätz­lich lohnt sich ein rea­lis­ti­scher Blick auf den Markt, weil ein­zel­ne Tari­fe bestimm­te Bedürf­nis­se geziel­ter abde­cken kön­nen, etwa eine Unfall­ver­si­che­rung ohne Gesund­heits­fra­gen, Spe­zi­al­schutz für Hän­de und Fin­ger oder beson­ders lan­ge Fris­ten bei der Inva­li­di­täts­mel­dung. Wenn Sie möch­ten, kön­nen Sie den Ver­gleich nut­zen, um die Inter­Risk Kon­zep­te und pas­sen­de Alter­na­ti­ven direkt gegen­über­zu­stel­len und auf die­ser Basis die pas­sen­de Absi­che­rung für Ihren All­tag zu wäh­len.

Häu­fi­ge Fra­gen

Bis zu wel­chem Alter kann ich eine pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung abschlie­ßen?

Das ist je nach Anbie­ter sehr unter­schied­lich. Man­che Tari­fe haben ein maxi­ma­les Ein­tritts­al­ter, ande­re nicht. Inter­Risk bewirbt sei­ne Unfall­ver­si­che­rung auf Pro­dukt­sei­ten aus­drück­lich ohne fes­te Alters­gren­ze. Trotz­dem gilt: Bei­trag, Risi­ko­grup­pe und kon­kre­te Annah­me­re­geln hän­gen von Per­son und Tarif ab. Wenn das Alter der Kern­punkt ist, soll­te man genau prü­fen, wie der Ver­trag kal­ku­liert wird und ob es alters­be­zo­ge­ne Anpas­sun­gen im Tarif­werk gibt.

Die pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung gilt grund­sätz­lich rund um die Uhr, auch zu Hau­se und welt­weit, also typi­scher­wei­se auch im Home­of­fice und im Ehren­amt. Die gesetz­li­che Unfall­ver­si­che­rung ist dage­gen an kon­kre­te ver­si­cher­te Tätig­kei­ten gebun­den und im Home­of­fice nicht in jeder All­tags­si­tua­ti­on zustän­dig. Genau des­halb ist die pri­va­te Absi­che­rung für vie­le eine Ergän­zung, weil sie nicht an „Arbeits­we­ge“ oder „Dienst­we­ge“ gekop­pelt ist.

Meist zahlt die pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung unab­hän­gig von der gesetz­li­chen Absi­che­rung, also zusätz­lich. Trotz­dem soll­te man das Zusam­men­spiel sau­ber ver­ste­hen: Eine pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung ersetzt kei­ne Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung und kei­ne Kran­ken­ver­si­che­rung. Sie leis­tet nach dem ver­trag­lich defi­nier­ten Unfall­be­griff und den ver­ein­bar­ten Bau­stei­nen. Die gesetz­li­che Unfall­ver­si­che­rung kann im Ehren­amt oder bei der Arbeit grei­fen, die pri­va­te kann dane­ben bestehen und Lücken schlie­ßen.

Bei­trä­ge zur pri­va­ten Unfall­ver­si­che­rung kön­nen grund­sätz­lich als sons­ti­ge Vor­sor­ge­auf­wen­dun­gen in der Steu­er­erklä­rung auf­tau­chen. In der Pra­xis ver­pufft der Effekt aber oft, weil die Höchst­be­trä­ge bei vie­len Steu­er­zah­lern bereits durch Kran­ken- und Pfle­ge­ver­si­che­rung aus­ge­schöpft sind. Ob Sie real etwas davon haben, hängt daher stark von Ihrer per­sön­li­chen Situa­ti­on ab. Wenn Steu­er für Sie ein Haupt­punkt ist, lohnt ein kur­zer Blick in den Steu­er­be­scheid oder die Aus­wer­tung Ihrer Steu­er­soft­ware.

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