InterRisk Unfallversicherung berechnen und vergleichen
Tarife L, XL, XXL im Klartext. Progression bis 1.000 % und Gliedertaxe verständlich erklärt.
InterRisk Unfallversicherung L, XL oder XXL: So wählen Sie richtig
Ein Unfall passiert selten nach Plan, die Folgen treffen viele aber mitten im Alltag: zuhause, beim Sport, auf dem Spielplatz oder beim Heimwerken. Genau dort greift die gesetzliche Unfallversicherung oft nicht, weil sie in erster Linie Arbeits und Wegeunfälle absichert. Wenn nach einer Verletzung dauerhaft etwas zurückbleibt, geht es schnell um Geld, etwa für Reha, Hilfsmittel, Umbauten oder wenn Sie vorübergehend nicht arbeiten können. Eine private Unfallversicherung kann diese Lücke schließen, aber nur, wenn die Leistungen zur eigenen Lebenssituation passen und nicht nur „gut klingt“.
Bei InterRisk stehen dafür die Konzepte L, XL und XXL zur Auswahl. Die Unfall XXL mit Maxitaxe gilt dabei als Topschutz und bietet besonders umfangreiche Leistungen. Entscheidend ist dabei nicht ein einzelner Wert, sondern das Zusammenspiel aus Invaliditätsgrundsumme, Progression und Gliedertaxe. Je nachdem, wie Sie diese Stellschrauben wählen, kann die Leistung im Ernstfall deutlich auseinandergehen, gerade bei hoher Invalidität und Progression bis 1.000 %. Wir erklären die Unterschiede verständlich, sprechen auch Grenzen offen an und helfen Ihnen, eine Kombination zu wählen, die im Ernstfall wirklich trägt. Die genauen Leistungen und Unterschiede der Tarife sind in den jeweiligen Versicherungsbedingungen detailliert geregelt.
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Das Wichtigste im Überblick
- Drei Konzepte zur Auswahl: InterRisk bietet die Unfall-Konzepte L, XL und XXL, die je nach Bedarf mehr Leistungstiefe abdecken.
- Gliedertaxe ist eine zentrale Stellschraube: Die Konzepte lassen sich mit StandardTaxe, PlusTaxe oder MaxiTaxe kombinieren. Dadurch kann die Invaliditätsbewertung je nach Tariflogik spürbar variieren.
- Progression bestimmt die Leistung bei hoher Invalidität: Je nach Vereinbarung sind Progressionsstufen bis 1.000 % möglich. Das ist besonders relevant, wenn Sie eine hohe Absicherung bei schweren Folgen möchten.
- Leistung entsteht aus dem Zusammenspiel: Entscheidend ist nicht ein einzelner Wert, sondern wie Invaliditätsgrundsumme, Taxe und Progression zusammenpassen. Genau dort entstehen in der Praxis die größten Unterschiede zwischen Tarifen.
- Unfallrente ist optional möglich: Wenn Sie eine Unfall-Rente einschließen, stehen bei InterRisk verschiedene Rentenarten zur Auswahl (je nach Ausgestaltung). Das kann sinnvoll sein, wenn Sie laufende Kosten nach einem Unfall abfedern möchten.
- Tests genau lesen, weil Kombinationen bewertet werden: In Tests wird oft eine konkrete Kombination bewertet, z. B. „XXL (Maxi Gliedertaxe, Maxi Progression)“. Für Ihre Entscheidung zählt daher, was Sie tatsächlich abschließen.
Konzepte im Überblick: L, XL und XXL
InterRisk Unfallversicherung: L, XL und XXL im Vergleich
InterRisk bietet die private Unfallversicherung in drei Konzepten an: L als solider Einstieg, XL mit spürbar erweiterten Regelungen und XXL als stärkstes Konzept mit den meisten Erweiterungen im Bedingungswerk. Wichtig ist: Nicht der Name „L, XL oder XXL“ entscheidet allein, sondern wie Sie Invaliditätsgrundsumme, Gliedertaxe und Progression kombinieren und ob eine Unfall-Rente für Sie Sinn ergibt. Genau hier liegen in der Praxis die größten Unterschiede, auch im Preis. Als Makler schauen wir deshalb nicht nur auf den Beitrag, sondern prüfen, welche Kombination zu Ihrem Alltag passt und wo im Kleingedruckten echte Unterschiede entstehen.
Der L‑Tarif ist der Einstieg in die InterRisk Unfallversicherung. Er eignet sich, wenn Sie eine klassische Absicherung möchten und die wichtigsten Basisregeln sauber geregelt sein sollen.
Leistungen und Regeln im Überblick (Auszug):
Klassischer Unfallbegriff plus Erweiterungen, zum Beispiel bei erhöhter Kraftanstrengung (mit klaren Abgrenzungen in den Bedingungen).
Mitwirkung von Krankheiten: Kürzung erst, wenn der Mitwirkungsanteil mindestens 25 % erreicht.
Bewusstseinsstörungen sind als Unfallursache grundsätzlich ausgeschlossen, Trunkenheit ist unter Bedingungen mitversichert.
Infektionen sind grundsätzlich ausgeschlossen, mit klar geregelten Ausnahmen (z. B. Tetanus/Tollwut oder Infektionen nach nicht nur geringfügiger Unfallverletzung).
Beitragsfreie Zusatzleistungen wie Krankentransport, Reha, Such‑, Rettungs- und Bergungseinsätze sowie Überführungskosten, jeweils bis 10.000 €.
Fazit: Sinnvoll, wenn Sie soliden Grundschutz möchten und bewusst auf einige Komfort-Erweiterungen verzichten.
XL baut auf dem Grundschutz auf und erweitert vor allem dort, wo viele Tarife in der Praxis „eng“ werden: beim erweiterten Unfallbegriff, bei Infektionen und bei typischen Streitpunkten rund um Bewusstseinsstörungen und Vorerkrankungen.
Leistungen und Regeln im Überblick (Auszug):
Deutlich breiterer erweiterter Unfallbegriff, z. B. auch bei Bauch-/Unterleibsbrüchen, Verrenkungen, Zerrungen sowie Schäden an Bändern, Kapseln, Knorpeln oder Menisken (Bandscheiben bleiben ausgenommen).
Infektionen sind umfangreicher eingeschlossen, z. B. nach Insektenstichen oder tierbedingten Hautverletzungen, plus definierte Zusatzregelungen (inkl. Schutzimpfungen gegen die dort genannten Infektionskrankheiten).
Mitwirkung von Krankheiten: Eine Kürzung erfolgt erst, wenn der Mitwirkungsanteil mindestens 60 % beträgt.
Bewusstseinsstörungen sind grundsätzlich ausgeschlossen, aber Unfälle infolge Trunkenheit, Medikamente sowie infolge Herzinfarkt oder Schlaganfall sind in den Bedingungen geregelt (die Gesundheitsschäden durch Herzinfarkt/Schlaganfall selbst bleiben ausgeschlossen).
Fazit: Guter Tarif, wenn Sie mehr Alltagsschutz möchten und Wert auf klare, breitere Regeln bei typischen Problemfeldern legen.
XXL ist das Konzept mit den stärksten Erweiterungen im Bedingungswerk. Das sieht man vor allem an drei Punkten: Unfallbegriff, Infektionen und Mitwirkung von Krankheiten.
Leistungen und Regeln im Überblick (Auszug):
Erweiterter Unfallbegriff auch für Gesundheitsschäden infolge Eigenbewegungen, mit klar genannten Ausnahmen (z. B. bestimmte innere Verletzungen).
Infektionen sind deutlich breiter geregelt: als Unfallereignis gilt auch der Ausbruch zahlreicher definierter Infektionskrankheiten, plus Regelungen zu Insektenstichen, Wundinfektionen und Schutzimpfungen (inkl. Wartezeit-Regelung in den Bedingungen).
Mitwirkung von Krankheiten: Wenn Krankheiten nur mitwirken, wird laut Bedingungen in vollem Umfang geleistet, eine komplette Ablehnung ist nur vorgesehen, wenn die Gesundheitsschädigung vollständig auf bestehende Krankheiten zurückzuführen ist.
Zusätzlich sind im Konzept umfangreiche beitragsfreie Serviceleistungen geregelt, inklusive 24-Stunden-Hilfe, wobei im Rahmen der Assistance-Leistungen auch Umbaumaßnahmen wie barrierefreie Badezimmer oder Treppenlifte abgedeckt sein können.
Fazit: Sinnvoll, wenn Sie maximale Regelungsstärke wollen, gerade bei den Punkten, die später oft über Leistung oder Diskussion entscheiden.
Passen Sie Ihr gewähltes Grundkonzept jetzt individuell an: Über die Gliedertaxe und Progression steuern Sie die Höhe Ihrer Kapitalleistung, während Unfall-Renten oder Assistance-Services Ihren Alltag finanziell und organisatorisch absichern. Wir empfehlen Ihnen, diese Bausteine präzise auf Ihre Lebenssituation als Versicherungsnehmer abzustimmen, um eine lückenlose finanzielle Sicherheit zu gewährleisten, insbesondere, da auch Umbaumaßnahmen individuell berücksichtigt werden können. Berechnen Sie jetzt Ihren maßgeschneiderten Tarif.
Leistungen, die im Alltag wirklich helfen: Geld, Rente und Assistance im Zusammenspiel
Was leistet die InterRisk Unfallversicherung?
Ein Unfall wirft einen oft nicht nur körperlich aus der Bahn, sondern auch finanziell. Genau hier setzt die private InterRisk Unfallversicherung an: Sie soll die wirtschaftlichen Folgen abfedern, wenn nach einem Unfall eine dauerhafte Beeinträchtigung bleibt oder Sie vorübergehend Unterstützung brauchen. Der Schutz gilt weltweit und damit nicht nur auf dem Arbeitsweg oder in der Schule, sondern auch in der Freizeit, im Urlaub und zu Hause.
Im Kern geht es um die Frage, was als Unfall zählt und wie stark der Schutz je nach Konzept L, XL oder XXL erweitert ist. Beim Konzept XXL sind laut Produktinformation nicht nur klassische Unfälle versichert, sondern auch spezielle Konstellationen, die in vielen Tarifen am Markt enger gefasst sind. Dazu zählen Gesundheitsschäden infolge Eigenbewegungen, Infektionskrankheiten unabhängig vom Übertragungsweg sowie Unfälle durch Bewusstseinsstörungen, auch wenn diese zum Beispiel mit Alkohol, Herzinfarkt, Schlaganfall oder Medikamenten zusammenhängen. Ebenfalls genannt sind Oberschenkelhals und Armbruch unabhängig von der Ursache.
Die wichtigste Geldleistung ist meist die Invaliditätsleistung als Einmalzahlung. Die Entschädigung im Schadensfall wird auf Basis des ärztlich festgestellten Invaliditätsgrades berechnet. Wie hoch diese ausfällt, hängt nicht nur von der vereinbarten Grundsumme ab, sondern stark von zwei Stellschrauben: Gliedertaxe und Progression. Die Progression sorgt dafür, dass die Leistung bei höheren Invaliditätsgraden überproportional steigt. In den Unterlagen finden sich Progressionsstaffeln bis 1.000%, wobei die Hochrechnung ab einem Invaliditätsgrad von mehr als 25% greift und je nach Staffel bei hohen Invaliditätsgraden die Maximalleistung erreicht wird.
Optional kann statt einer reinen Kapitalleistung auch eine Unfallrente vereinbart werden. Entscheidend ist hier das Rentenmodell, weil sich dadurch der Startpunkt verändert. In den Bedingungen zur Unfallrente werden je nach Modell unterschiedliche Schwellenwerte genannt: als klassische Unfall Festrente ab mindestens 50% Invalidität, im Stufenmodell ab mindestens 35% Invalidität und im Progressionsmodell ab mindestens 25% Invalidität. Das ist praktisch relevant, wenn Sie laufende Mehrkosten nach einem schweren Unfall planbar abdecken wollen, zum Beispiel für Haushalt, Betreuung oder dauerhaft notwendige Hilfe.
Neben Kapital und Rente spielen Zusatzleistungen und Assistance im Alltag oft eine größere Rolle, als viele vor dem Abschluss erwarten. In den Produktinformationen zum XXL werden unter anderem Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld genannt, eine Sofortleistung bei Schwerverletzungen in Höhe von 20.000 Euro, ein Tagegeld bei Koma ab dem ersten Tag sowie häusliche Hilfe, Organisation medizinischer Rehabilitation und Kostenersatz für Such, Bergungs, Rettungs, Transport und Rückreisemehrkosten in unbegrenzter Höhe. Ergänzende Unterlagen zu den Assistance Leistungen zeigen sehr konkret, was das bedeuten kann, etwa Hilfe bei Pflege und Haushalt, Mahlzeitenservice, Einkaufs und Fahrdienste, Wohnungsreinigung oder Kinderbetreuung ab dem ersten Tag, je nach Fall und Leistungspunkt.
Wichtig für eine ehrliche Einordnung: Auch ein starker Tarif hat Grenzen. In den Produktinformationen sind beispielhaft Unfälle ausgeschlossen, wenn vorsätzlich eine Straftat begangen wird, bei lizenzpflichtigen Motorsport Rennen sowie als Führer oder Besatzungsmitglied eines Luftfahrzeugs. Außerdem wird der erweiterte Schutz für Eigenbewegungen eingeschränkt, zum Beispiel für Bandscheiben sowie bestimmte Organe, und es werden keine Leistungen genannt, wenn Gesundheitsschäden vollständig auf bereits bestehende Krankheiten zurückzuführen sind. Genau diese Details entscheiden am Ende, ob ein Tarif im Ernstfall “passt”.
Bei der Geltendmachung von Ansprüchen ist zu beachten, dass der Invaliditätsgrad durch einen Arzt festgestellt und entsprechend nachgewiesen werden muss. Auch Fristen für die ärztliche Begutachtung sind einzuhalten.
Beitrag verstehen: Welche Stellschrauben den Preis wirklich verändern
Was kostet die Unfallversicherung der InterRisk?
Der Beitrag in der InterRisk Unfallversicherung hängt vor allem von vier Punkten ab: dem gewählten Konzept (L, XL, XXL), Ihrer Invaliditätsgrundsumme, der Progression und der Gliedertaxe. Dazu kommen persönliche Merkmale wie Alter, Beruf bzw. Gefahrengruppe und der gewünschte Leistungsumfang, etwa ob Sie eine Unfallrente oder weitere Bausteine einschließen. Weil kleine Änderungen an Summe, Taxe oder Progression den Preis spürbar verschieben können, lohnt sich ein Vergleich mit identischen Ausgangsdaten, statt nur auf „ab“-Beiträge zu schauen.
Die folgende Übersicht zeigt Beispielbeiträge und die wichtigsten Unterschiede der drei Konzepte. So sehen Sie auf einen Blick, wie sich Mehrleistung und Beitrag typischerweise zueinander verhalten. Maßgeblich ist immer Ihr individuelles Angebot, weil Beitrag und Leistungsumfang von den gewählten Summen und Optionen abhängen.
| Leistungsmerkmal / Tarif | L (Basis) ab ca. 7,90 €/Monat* |
XL (Komfort) ab ca. 9,80 €/Monat* |
XXL (Premium) ab ca. 11,48 €/Monat* |
|---|---|---|---|
| Gliedertaxe | Standard | Plus | Standard / Plus / Maxi frei wählbar |
| Progression | bis 500 % | bis 1.000 % | bis 1.000 % Maxi |
| Rentenleistung (optional) | ab 50 % Invalidität | ab 25 % möglich | Kapital- oder Kombirente mit Progression |
| Sofortleistung bei Schwerverletzungen | ❌ | optional | bis 50.000 € |
| Pflegehilfe bei unfallbedingtem Pflegegrad | ❌ | eingeschränkt | bis Pflegegrad 5 (inkl. Partnerleistungen) |
| Reha-Management, Fahrdienste, Umbauten | ❌ | teilweise möglich | umfangreich enthalten |
| Kinderleistungen (Rooming-in, Nachhilfe etc.) | ❌ | teilweise integriert | vollständig inkludiert |
| Bewusstseinsstörungen, Infektionen, K.O.-Tropfen | ❌ | teilweise (z. B. Zeckenbiss) | vollständig abgedeckt |
| Tierbetreuung / Haushaltshilfe / Hausnotruf | ❌ | ❌ | enthalten, speziell für Senioren & Singles |
| Todesfallleistung | optional | optional | individuell wählbar |
| * Beispiel: 40-jährige Person, Gefahrengruppe 1, Invaliditätssumme 100.000 €, Gliedertaxe Plus, Progression 500 %, papierlos | |||
Gut zu wissen: Je nach Kombination mehrerer InterRisk-Verträge kann ein spartenübergreifender Deckungsrabatt möglich sein. Ob und in welcher Höhe, zeigt Ihnen der Vergleich direkt im Ergebnis.
Drei Stellschrauben, die Leistung und Beitrag am stärksten beeinflussen
So setzt sich Ihre InterRisk Unfallversicherung im Detail zusammen
Bei der InterRisk Unfallversicherung entscheiden nicht nur „L, XL oder XXL“, sondern vor allem die richtige Konfiguration. Wer nur auf den Monatsbeitrag oder eine hohe Progression schaut, übersieht schnell die Punkte, die im Leistungsfall den Unterschied machen. Damit Sie Tarife sauber vergleichen können, sollten Sie diese drei Bausteine verstehen: Progression, Gliedertaxe und Mitwirkungsanteil. Genau hier entstehen in der Praxis die größten Leistungsunterschiede, auch wenn zwei Angebote auf den ersten Blick ähnlich wirken.
Mit der Progression steigt Ihre Auszahlung bei hohen Invaliditätsgraden überproportional. Das ist vor allem dann relevant, wenn nach einem schweren Unfall dauerhafte Einschränkungen bleiben und eine normale Grundsumme allein nicht reicht. Bei einer Grundsumme von 100.000 € kann sich die Leistung je nach vereinbarter Progression und Invaliditätsgrad bis in den siebenstelligen Bereich entwickeln.
Die Gliedertaxe legt fest, wie stark der Verlust oder die Funktionsunfähigkeit einzelner Körperteile bewertet wird, zum Beispiel Hand, Arm, Bein oder Auge. InterRisk bietet je nach Tarifkonzept unterschiedliche Taxen, typischerweise in Stufen wie Standard, Plus oder Maxi. Schon wenige Prozentpunkte Unterschied können später mehrere tausend Euro mehr oder weniger bedeuten, weil die Gliedertaxe direkt in die Invaliditätsberechnung einfließt.
Der Mitwirkungsanteil regelt, ob und ab welcher Quote Vorerkrankungen oder Gebrechen die Leistung mindern dürfen. Das spielt besonders bei typischen „Alltagsfällen“ eine Rolle, etwa Knie, Schulter, Rücken oder bereits vorgeschädigte Gelenke. Entscheidend ist nicht, ob es eine Vorerkrankung gibt, sondern wie stark sie laut ärztlicher Bewertung an den Unfallfolgen mitgewirkt haben soll.
Worauf es nach dem Unfall wirklich ankommt: Regeln, Fristen und Nachweise
Unfallversicherung ist mehr als nur ein Leistungsblatt
Viele vergleichen Unfallversicherungen über Beitrag, Progression und Gliedertaxe und haben damit schon drei wichtige Faktoren auf dem Schirm. Trotzdem entscheidet sich die „Praxis-Tauglichkeit“ selten auf dem Papier, sondern in den Regeln dahinter. Denn im Leistungsfall zählen saubere Definitionen, klare Fristen und die Frage, wie der Versicherer mit Vorerkrankungen, Bewusstseinsstörungen oder Infektionen umgeht.
Ein hoher Wert wie „1.000 % Progression“ klingt erst einmal stark. Im Ernstfall hängt die Auszahlung aber davon ab, ob die Invaliditätsgrundsumme sinnvoll gewählt ist, wie die Gliedertaxe den konkreten Schaden bewertet und ob Kürzungen greifen können. Ein typischer Stolperstein ist die sogenannte Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen. Je nach Tariflogik wird geprüft, ob eine Vorerkrankung die Unfallfolgen mit beeinflusst hat und ab welcher Quote das zu einer Kürzung führen kann. Bei InterRisk unterscheiden sich diese Schwellen je nach Konzept, was bei der Wahl von L, XL oder XXL schnell wichtiger wird als „ein Prozentwert mehr“ auf dem Vergleichsblatt.
Genauso relevant ist der Unfallbegriff selbst. Viele Lebenssituationen bewegen sich in Grauzonen: Eine Verletzung durch Eigenbewegung, ein Sturz nach kurzer Ohnmacht, oder eine Infektion nach einem Insektenstich. Hier trennt sich oft Standard von erweitertem Schutz. InterRisk arbeitet in den höheren Konzepten mit deutlich breiteren Regelungen, zum Beispiel bei bestimmten Bewusstseinsstörungen oder bei definierten Infektions-Konstellationen. Gleichzeitig gilt auch hier: Psychische Beschwerden sind in Unfallbedingungen meist nicht pauschal „mitversichert“, sondern nur unter klar geregelten Voraussetzungen, etwa wenn sie auf eine unfallbedingte organische Erkrankung des Nervensystems zurückgehen. Wer das falsch einschätzt, ist später enttäuscht, obwohl der Tarif auf dem Papier gut aussah.
Was viele Anbieter und Vergleichsseiten ebenfalls stark spielen und was in der Praxis wirklich hilft, ist der Blick auf den Ablauf im Leistungsfall. Wichtig sind Fristen, ärztliche Feststellungen und die Frage, welche Unterlagen wann vorliegen müssen. Je besser diese Punkte im Bedingungswerk geregelt sind, desto weniger Stress entsteht, wenn ohnehin schon genug passiert ist. Deshalb lohnt sich bei der InterRisk nicht nur der Blick auf L, XL und XXL, sondern auch auf die Regeln rund um Invalidität, Nachweise und mögliche spätere Neubemessungen.
Wenn Sie die Tarife vergleichen, machen Sie es am besten so, wie es auch ein guter Prüfer tun würde: gleiche Ausgangsdaten, dann Stellschrauben nacheinander verändern. Erst die Grundsumme, dann Progression, dann Gliedertaxe, dann die Frage Kapital, Rente oder Kombination. So sehen Sie sofort, ob der Mehrbeitrag wirklich mit Regeln „bezahlt“ wird, die im Ernstfall den Unterschied machen.
Diese Unfälle passieren häufiger, als man denkt
Typische Schadenbeispiele aus der Unfallversicherung
Unfälle sind selten planbar und genau deshalb lohnt sich ein Blick auf konkrete Alltagssituationen. Die folgenden Beispiele zeigen typische Fälle, bei denen Leistungen aus einer privaten Unfallversicherung relevant werden können. Entscheidend ist immer, welches Konzept (L, XL, XXL) vereinbart ist und welche Bausteine im Vertrag stehen
Ein Sturz auf der Treppe, beim Sport oder mit dem Fahrrad und schon ist ein Zahn beschädigt. Je nach Tarif können dann neben der Invaliditätsleistung auch zusätzliche Leistungen relevant werden, etwa Kostenersatz für Zahnersatz an natürlichen Zähnen oder kosmetische Korrekturen, wenn diese unfallbedingt medizinisch notwendig sind. Wichtig ist eine saubere Dokumentation: Unfallhergang, zahnärztlicher Befund und die geplante Versorgung.
Ein falscher Schritt beim Joggen oder Fußball und das Knie ist instabil. Gerade bei Sportverletzungen wird oft unterschätzt, dass nicht nur „klassische Fremdeinwirkung“ eine Rolle spielt. Je nach Tarif kann auch Eigenbewegung als versichertes Ereignis mitgedacht sein. Relevant wird die Unfallversicherung vor allem dann, wenn dauerhafte Einschränkungen bleiben und dadurch eine Invaliditätsleistung entsteht. Zusätzlich können, abhängig vom gewählten Schutz, Leistungen rund um Reha und praktische Hilfe im Alltag eine Rolle spielen, zum Beispiel Organisation und Unterstützung bei Terminen oder im Haushalt.
Ein Zeckenstich bleibt oft erst einmal unauffällig, kann aber später zu Infektionen wie Borreliose oder FSME führen. Hier kommt es auf die Tarifregelung an: In stärkeren Konzepten können bestimmte Infektionskrankheiten als versichertes Ereignis gelten, ebenso Infektionen, die über Insektenstiche oder tierbedingte Hautverletzungen übertragen werden. Praktisch wichtig sind dabei Fristen und Nachweise, zum Beispiel Zeitpunkt, Diagnose und ärztliche Dokumentation. Außerdem kann eine Wartezeit ab Versicherungsbeginn eine Rolle spielen.
Klarheit schafft Vertrauen: Wann zahlt die InterRisk und wann nicht?
Ihre private Unfallversicherung bei der InterRisk
leistet, wenn…
- ein Unfall im Sinne der Bedingungen vorliegt, also ein plötzliches, von außen auf den Körper wirkendes Ereignis mit Gesundheitsschädigung.
- Sie bei Rettung oder rechtmäßiger Verteidigung verletzt werden, auch wenn Sie das Risiko bewusst in Kauf nehmen.
- Unfälle infolge Trunkenheit passieren; beim Lenken von Kraftfahrzeugen gilt im Konzept L eine Grenze von unter 1,1 Promille.
- je nach Konzept erweiterte Ereignisse eingeschlossen sind, z. B. Eigenbewegungen sowie weitere definierte Fälle, die nicht zwingend „von außen“ wirken müssen.
- im Konzept XXL definierte Infektionen als Unfall gelten, z. B. Borreliose, sowie Infektionen nach Insektenstich oder tierbedingter Hautverletzung (inkl. Beispiele wie FSME), jeweils mit Wartezeitregelung.
- Mitwirkung fair geregelt ist: Im Konzept L wird bei Mitwirkung unter 25 % nicht gekürzt; im Konzept XXL wird bei bloßer Mitwirkung in vollem Umfang geleistet.
leistet nicht, wenn…
- Sie vorsätzlich eine Straftat begehen oder versuchen und dabei verunglücken.
- Krieg oder Bürgerkrieg ursächlich ist; es gibt Ausnahmen, wenn Sie auf einer Reise überrascht werden, die Bedingungen regeln das zeitlich.
- Sie als Führer oder Insasse eines Luft- oder Raumfahrzeugs verunglücken; als Fluggast in der Personenbeförderung gibt es Ausnahmen.
- es um Motorrennen bzw. Rennveranstaltungen mit Höchstgeschwindigkeit geht, inkl. zugehöriger Übungsfahrten.
- es sich um psychische Reaktionen handelt, denn diese sind grundsätzlich ausgeschlossen; Leistungen sind nur unter eng definierten Voraussetzungen möglich, wenn eine organische Ursache vorliegt.
- Infektionen außerhalb der versicherten Regelung liegen: Im Konzept L sind Infektionen ohne Unfallverletzung sowie z. B. durch Insektenstiche grundsätzlich ausgeschlossen (mit wenigen Ausnahmen).
Klare Antworten zu Tarifen, Fristen und typischen Stolperstellen im Leistungsfall
Häufige Fragen zur InterRisk Unfallversicherung
Muss ich bei der InterRisk Gesundheitsfragen beantworten?
In der Regel ja, denn die Annahme erfolgt meist mit Gesundheitsangaben. Wie viele Fragen es sind, hängt vom gewählten Konzept und der versicherten Person ab. InterRisk zeigt für bestimmte Zielgruppen auch vereinfachte Lösungen. Bei Senioren wird zum Beispiel mit einer stark reduzierten Abfrage gearbeitet. Wichtig ist: Gesundheitsangaben sollten immer vollständig und korrekt sein, weil falsche Angaben später zu Problemen bei der Leistung führen können.
Gibt es eine Wartezeit vor Versicherungsbeginn?
Bei der privaten Unfallversicherung gilt der Schutz grundsätzlich ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn, also nicht erst nach Wochen. Wartezeiten betreffen eher einzelne Sonderleistungen oder Sonderklauseln, je nach Tarifwerk. Bei Infektionsleistungen kommen in vielen Bedingungswerken zeitliche Regeln vor, die man sich im Detail ansehen sollte. Für die Praxis gilt: Wenn „sofortige Absicherung“ der Hauptgrund ist, sollte man die Tarifdetails genau darauf prüfen.
Kann ich zwischen Kapital- und Rentenleistung wählen?
Ja. Bei InterRisk kann eine Invaliditätsleistung als Kapitalzahlung vereinbart werden. Zusätzlich ist eine Unfall-Rente als Baustein möglich. Was besser passt, hängt von Ihrem Ziel ab: Kapital hilft typischerweise bei Umbau, Autoanpassung oder einmaligen Kosten. Eine Rente kann laufende Mehrkosten abfedern. In den Unterlagen zur Unfall-Rente werden mehrere Rentenarten beschrieben, die je nach Modell unterschiedliche Stufen und Leistungen vorsehen.
Ab wann zahlt InterRisk eine Unfall-Rente und welche Modelle gibt es?
Bei InterRisk sind mehrere Rentenarten vorgesehen. In den Klauseln zur Unfallversicherung wird beschrieben, ab welchen Voraussetzungen eine Rentenzahlung greift und wie sie fällig wird. Typisch ist eine Leistung ab einem festgelegten Invaliditätsgrad. Teilweise kann eine Rentenzahlung auch bei unfallbedingter Pflegebedürftigkeit vorgesehen sein. Für die Auswahl ist wichtig, ob Sie eine feste Rentenhöhe möchten oder ein Modell, das stärker mit dem Invaliditätsgrad steigt.
Was ist der wichtigste Unterschied zwischen L, XL und XXL?
InterRisk arbeitet mit Konzepten, die sich in der Tiefe der Leistungen unterscheiden. In den Bedingungen und Produktunterlagen zeigen sich Unterschiede oft bei Punkten wie Progression, Gliedertaxe-Varianten, Sonderfällen (z.B. Eigenbewegung, Infektionen), Assistance-Leistungen und den Regeln zur Krankheitsmitwirkung. Für die Praxis bedeutet das: Nicht nur die Grundsumme vergleichen, sondern genau dort hinschauen, wo im Ernstfall Streit entsteht.
Was bedeutet der Mitwirkungsanteil und wann kann InterRisk Leistungen kürzen?
Der Mitwirkungsanteil beschreibt vereinfacht: Hat eine Krankheit oder ein Gebrechen an den Unfallfolgen mitgewirkt, kann das die Leistung reduzieren. Genau hier unterscheiden sich Tarife stark. In den InterRisk-Unterlagen werden je nach Konzept unterschiedliche Schwellen und Regelungen beschrieben. Das Thema ist für viele Menschen mit Vorerkrankungen zentral, weil es darüber entscheidet, ob die Leistung voll fließt oder gekürzt wird.
Welche Fristen gelten für ärztliche Feststellung und die Meldung einer Invalidität?
Fristen sind im Leistungsfall oft der Punkt, der am meisten Ärger macht. In den InterRisk-Klauseln findet sich je nach Konzept eine konkrete Regelung, bis wann eine Invalidität geltend gemacht werden muss. Bei L ist eine kürzere Frist beschrieben, bei XL und XXL werden weitergehende Regelungen genannt. Das ist kein Detail, sondern relevant, weil sich Unfallfolgen manchmal erst später stabil beurteilen lassen.
Zahlt InterRisk auch bei Eigenbewegungen, zum Beispiel beim Sport ohne Zusammenstoß?
Viele denken bei Unfall nur an Sturz oder Fremdeinwirkung. In der Praxis sind Sportverletzungen durch Eigenbewegung ein häufiger Fall. InterRisk beschreibt in den Produktunterlagen je nach Tarif Leistungen, die über den klassischen Unfallbegriff hinausgehen können. Ob und wie das greift, hängt vom gewählten Konzept und der konkreten Formulierung in den Bedingungen ab. Genau hier lohnt der Blick ins Bedingungswerk, bevor man sich auf „Sport ist versichert“ verlässt.
Sind Bewusstseinsstörungen (z.B. K.O.-Tropfen) und ähnliche Sonderfälle abgesichert?
Solche Fälle sind ein typischer Unterschied zwischen einfachen und stärkeren Tarifen. InterRisk führt in Unterlagen und Bedingungen je nach Konzept Sonderfälle auf, bei denen der Schutz erweitert sein kann. Wichtig ist die saubere Abgrenzung: Versichert sind unfallbedingte Folgen nach den vereinbarten Regeln, nicht automatisch jede Krankheit. Wenn ein innerer Vorgang zu einem Sturz führt, kann das je nach Tarif anders behandelt werden als ein klassischer Sturz.
Übernimmt InterRisk Kosten bei Infektionen, Zeckenbiss/Borreliose oder Impfschäden?
InterRisk führt Infektionen und teils auch Impfschäden in den Produktunterlagen als mögliche Leistungsbausteine, je nach Tarif. Bei Infektionsleistungen sind häufig zusätzliche Voraussetzungen oder zeitliche Regeln im Bedingungswerk beschrieben. Für Zeckenbiss und Borreliose ist daher wichtig, ob die Infektion im konkreten Tarif wirklich eingeschlossen ist und welche Bedingungen dafür gelten.
Welche Hilfe gibt es nach dem Unfall im Alltag (Haushalt, Kinder, Pflege)?
Hier trennt sich „Papierleistung“ von Praxis. InterRisk beschreibt je nach Zielgruppe und Tarif ein Unfallhilfepaket mit konkreten Unterstützungen, etwa Haushaltshilfe, Organisation von Hilfeleistungen und je nach Ausgestaltung auch Leistungen rund um Familie. In den Produktseiten wird das Hilfekonzept als zentrales Leistungsmerkmal dargestellt. Wer genau diese Alltagshilfen möchte, sollte beim Vergleich darauf achten, welche Leistungen wirklich enthalten sind und wie lange sie erbracht werden.
Gibt es Tests oder Ratings zur InterRisk Unfallversicherung und wie sollte man das einordnen?
Es gibt externe Ratings und Auszeichnungen, die InterRisk selbst dokumentiert. Unter anderem wird ein sehr gutes Ergebnis im Franke-und-Bornberg-Rating für die Unfallversicherung genannt. Für die Einordnung zählt: Ratings bewerten nach Kriterienkatalog, Jahrgang und Tarifstand. Für Ihre Entscheidung ist es sinnvoll, das Rating als Orientierung zu nutzen und parallel die Punkte zu prüfen, die für Ihren Alltag wichtig sind, zum Beispiel Mitwirkungsanteil, Fristen und Assistance.
Weiterführende Themen rund um die private Unfallversicherung
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Wenn Sie sich mit der InterRisk Unfallversicherung beschäftigen, tauchen oft automatisch weitere Fragen auf: Welche Lösung passt für Kinder, wie verändert ein höheres Risiko beim Motorradfahren den Bedarf und welche Spezialfragen sind beim Vergleich wirklich entscheidend? Hier finden Sie passende Inhalte zur Vertiefung. Kurz, klar und so aufgebaut, dass Sie schnell das Thema finden, das zu Ihrer Situation passt.
Kinder verunglücken nicht nur beim Sport, sondern oft im ganz normalen Alltag, zum Beispiel auf dem Spielplatz, beim Radfahren oder in der Schule. Wichtig ist, dass eine private Unfallversicherung nicht nur „Invalidität“ abdeckt, sondern auch Leistungen berücksichtigt, die Familien nach einem Unfall praktisch entlasten können, etwa organisatorische Hilfe oder sinnvolle Zusatzbausteine.
Motorradfahren bedeutet Freiheit, bringt aber auch ein höheres Verletzungsrisiko mit sich. Entscheidend ist deshalb, wie Grundsumme, Gliedertaxe und Progression gewählt werden und ob zusätzliche Leistungen für Reha, Hilfsmittel oder Unterstützung im Alltag sinnvoll eingebunden sind. Ein sauberer Vergleich hilft, Leistungslücken zu vermeiden, ohne unnötig teuer zu werden.
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Marktvergleich, der auf Details schaut, nicht nur auf Tarifnamen
Marktvergleich: Welche Unfallversicherung passt wirklich zu Ihrem Alltag?
Wer nach der InterRisk Unfallversicherung sucht, will in der Regel eine starke Lösung, die im Ernstfall finanziell trägt. Nur entscheidet sich die Qualität einer Unfallversicherung nicht allein über hohe Zahlen wie Grundsumme oder 1.000 % Progression. In der Praxis geht es um die Regeln, die später über Leistung oder Kürzung bestimmen: Wie ist der Unfallbegriff definiert, welche Fristen gelten für Invalidität, und ab wann darf der Versicherer Vorerkrankungen als Mitwirkungsanteil anrechnen?
Genau hier lohnt sich der Blick auf Alternativen. Manche Tarife sind ideal, wenn Sie ohne Gesundheitsfragen starten möchten. Andere sind stark, wenn Hände und Finger beruflich entscheidend sind. Wieder andere punkten mit langen Fristen oder einem sehr breiten Leistungspaket. Die InterRisk kann dabei sehr gut passen, ist aber nicht automatisch die beste Wahl für jede Lebenslage.
Ein sauberer Vergleich beginnt mit einem Realitätscheck: Eine Unfallversicherung hilft bei Unfallfolgen. Wenn Sie sich eher vor Einkommensausfall durch Krankheit absichern wollen, ist das ein anderer Bedarf (zum Beispiel Berufsunfähigkeit). Für den Unfallbereich gilt dann: Entscheidend sind die Bedingungen, nicht die Werbeaussage.
1) Wenn Sie ohne Gesundheitsfragen starten möchten:
Hier kann die VHV Unfallversicherung Klassik-Garant Exklusiv für viele interessant sein. Laut VHV werden in KLASSIK-GARANT Mitwirkungsanteile erst ab einem hohen Anteil berücksichtigt, und mit dem Baustein EXKLUSIV wird die Mitwirkung in der Regel nicht angerechnet (mit klar benannten Ausnahmen). Das ist für Menschen relevant, die bei Vorerkrankungen keine unnötigen Kürzungsrisiken möchten und trotzdem einen leistungsfähigen Unfallschutz suchen.
2) Wenn Hände und Finger Ihr Kapital sind:
Klassische Gliedertaxen bilden Feinmotorik oft nur grob ab. Das ist ein Problem, wenn Ihr Einkommen stark an Handfunktion hängt (Handwerk, Medizin, Musik, Technik). Die Handara Unfallversicherung setzt hier an, indem Hände und Finger über eine spezielle Gliedertaxe stärker gewichtet werden. Das kann die Leistung in genau diesen Szenarien spürbar verändern, ist aber nicht automatisch der günstigste Weg.
3) Wenn Sie einen „Allround“-Tarif mit viel Leistungstiefe suchen:
Die Haftpflichtkasse Unfallversicherung Einfach Komplett ist als Referenz sinnvoll, wenn Sie ein sehr breites Paket und flexible Bausteine möchten. Wichtig für die Erwartungshaltung: Bei Einfach Komplett werden Gesundheitsfragen gestellt, das gehört zur normalen Risikoprüfung. Dafür erhalten Sie in der Regel einen Tarif, der über Leistungselemente und Optionen sehr fein konfigurierbar ist.
4) Wenn Ihnen lange Fristen Sicherheit geben:
Manchmal zeigt sich erst nach Monaten, ob ein Schaden dauerhaft bleibt. In solchen Fällen sind klare, kundenfreundliche Fristen ein echter Praxisfaktor. Die Baloise Unfallversicherung Gold arbeitet hier mit einer langen Anmeldefrist für Invalidität. Zusätzlich wirbt Baloise damit, dass bei Antragstellung keine Gesundheitsfragen gestellt werden, ausgenommen bestimmte Konstellationen wie der Seniorentarif.
Einordnung, damit Sie sauber entscheiden können:
Die InterRisk bleibt eine starke Option, wenn Leistung und Bausteine zu Ihrem Profil passen. Ein Marktvergleich bringt Ruhe in die Entscheidung, weil Sie Prioritäten sauber festlegen: Wollen Sie ohne Gesundheitsfragen starten, brauchen Sie besonders starken Schutz für Hände und Finger, sind lange Fristen Ihr Sicherheitsnetz, oder möchten Sie ein sehr breites Leistungspaket? Wenn Sie möchten, können Sie uns genau diese drei Punkte kurz nennen, dann lässt sich die passende Richtung schnell und nachvollziehbar ableiten.
Zusammenfassung
Die InterRisk Unfallversicherung lässt sich je nach Bedarf über die Konzepte L, XL und XXL aufbauen und über Invaliditätsgrundsumme, Gliedertaxe und Progression präzise konfigurieren. Entscheidend ist nicht nur der Beitrag, sondern wie praxistauglich die Bedingungen im Ernstfall sind, zum Beispiel bei Eigenbewegungen, Bewusstseinsstörungen, Infektionen oder beim Mitwirkungsanteil durch Vorerkrankungen.
Zusätzlich lohnt sich ein realistischer Blick auf den Markt, weil einzelne Tarife bestimmte Bedürfnisse gezielter abdecken können, etwa eine Unfallversicherung ohne Gesundheitsfragen, Spezialschutz für Hände und Finger oder besonders lange Fristen bei der Invaliditätsmeldung. Wenn Sie möchten, können Sie den Vergleich nutzen, um die InterRisk Konzepte und passende Alternativen direkt gegenüberzustellen und auf dieser Basis die passende Absicherung für Ihren Alltag zu wählen.
Häufige Fragen
Bis zu welchem Alter kann ich eine private Unfallversicherung abschließen?
Das ist je nach Anbieter sehr unterschiedlich. Manche Tarife haben ein maximales Eintrittsalter, andere nicht. InterRisk bewirbt seine Unfallversicherung auf Produktseiten ausdrücklich ohne feste Altersgrenze. Trotzdem gilt: Beitrag, Risikogruppe und konkrete Annahmeregeln hängen von Person und Tarif ab. Wenn das Alter der Kernpunkt ist, sollte man genau prüfen, wie der Vertrag kalkuliert wird und ob es altersbezogene Anpassungen im Tarifwerk gibt.
Gilt der Versicherungsschutz auch bei Unfällen im Homeoffice oder Ehrenamt?
Die private Unfallversicherung gilt grundsätzlich rund um die Uhr, auch zu Hause und weltweit, also typischerweise auch im Homeoffice und im Ehrenamt. Die gesetzliche Unfallversicherung ist dagegen an konkrete versicherte Tätigkeiten gebunden und im Homeoffice nicht in jeder Alltagssituation zuständig. Genau deshalb ist die private Absicherung für viele eine Ergänzung, weil sie nicht an „Arbeitswege“ oder „Dienstwege“ gekoppelt ist.
Beeinflusst eine private Unfallversicherung andere Versicherungsleistungen?
Meist zahlt die private Unfallversicherung unabhängig von der gesetzlichen Absicherung, also zusätzlich. Trotzdem sollte man das Zusammenspiel sauber verstehen: Eine private Unfallversicherung ersetzt keine Berufsunfähigkeitsversicherung und keine Krankenversicherung. Sie leistet nach dem vertraglich definierten Unfallbegriff und den vereinbarten Bausteinen. Die gesetzliche Unfallversicherung kann im Ehrenamt oder bei der Arbeit greifen, die private kann daneben bestehen und Lücken schließen.
Kann ich Beiträge zur privaten Unfallversicherung steuerlich geltend machen?
Beiträge zur privaten Unfallversicherung können grundsätzlich als sonstige Vorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung auftauchen. In der Praxis verpufft der Effekt aber oft, weil die Höchstbeträge bei vielen Steuerzahlern bereits durch Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft sind. Ob Sie real etwas davon haben, hängt daher stark von Ihrer persönlichen Situation ab. Wenn Steuer für Sie ein Hauptpunkt ist, lohnt ein kurzer Blick in den Steuerbescheid oder die Auswertung Ihrer Steuersoftware.