Unfallversicherung bei Kreuzbandriss: Was zahlt die Versicherung wirklich?
Sportunfall, Eigenbewegung oder falscher Tritt – ein Kreuzbandriss kann jeden treffen. Wer zahlt dann?

Ein Kreuzbandriss ist eine der häufigsten schweren Sportverletzungen – und kann weitreichende Folgen haben: Operationen, Physiotherapie, Reha und womöglich bleibende Schäden. Besonders betroffen sind aktive Menschen, Hobbysportler und Vereinsmitglieder. Doch wer springt finanziell ein, wenn das Knie langfristig nicht mehr mitmacht?
Eine private Unfallversicherung kann in solchen Fällen bares Geld wert sein. Sie sichert Sie nicht nur bei dauerhaften Einschränkungen ab, sondern unterstützt Sie auch in der akuten Phase nach dem Unfall. Damit Sie im Ernstfall genau wissen, worauf es ankommt, zeigen wir in diesem Ratgeber, wie Sie nach einem Kreuzbandriss richtig versichert sind – und worauf Sie bei Tarifen, Leistungen und Ausschlüssen unbedingt achten sollten.
Das Wichtigste auf einem Blick
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Von der Gliedertaxe bis zur Progression – diese Punkte sollten Sie kennen.
Was Sie bei einem Kreuzbandriss wissen müssen
Ob beim Sport, im Alltag oder durch eine unglückliche Bewegung: Ein Kreuzbandriss ist schnell passiert – doch was dann? Viele Versicherte wissen nicht, welche Leistungen die private Unfallversicherung in diesem Fall bietet, worauf es bei der Schadenmeldung ankommt und wie hoch mögliche Zahlungen ausfallen können. In den folgenden Tabs geben wir Ihnen einen schnellen Überblick über die wichtigsten Aspekte – verständlich und direkt auf den Punkt gebracht.
Ein Kreuzbandriss zählt zu den anerkannten Verletzungen bei einem versicherten Unfallereignis – vorausgesetzt, er wurde durch ein plötzliches, äußeres Ereignis verursacht. Viele private Unfallversicherungen übernehmen in diesem Fall:
Invaliditätsleistungen bei dauerhaften Schäden
Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld
Reha-Zuschüsse und Hilfsmittelversorgung
Unfallrente ab festgelegtem Invaliditätsgrad
Je nach Tarif sind auch Übergangsleistungen, Soforthilfen und Assistance-Leistungen enthalten.
Die Höhe Ihrer Leistung hängt direkt vom Invaliditätsgrad ab, der nach der sogenannten Gliedertaxe berechnet wird. Für das Knie gilt je nach Anbieter ein fester Prozentwert, z. B. 40 % bei vollständigem Funktionsverlust. Achtung: Die Gliedertaxe unterscheidet sich von Versicherer zu Versicherer – ein Vergleich lohnt sich. Bei mehreren Verletzungen können die Prozentsätze kombiniert werden.
Viele Kreuzbandrisse entstehen durch Eigenbewegung – etwa ein falscher Schritt ohne Fremdeinwirkung. Nicht alle Tarife decken solche Fälle automatisch ab. Achten Sie bei Vertragsabschluss darauf, dass auch Verletzungen durch Eigenbewegung und erhöhte Kraftanstrengung ausdrücklich mitversichert sind. Gute Tarife schließen diese Lücke.
Sportverletzungen sind häufige Ursachen für Kreuzbandrisse. Gruppenversicherungen von Vereinen leisten oft nur eingeschränkt – meist ab einem Invaliditätsgrad von 20 %. Die private Unfallversicherung bietet hier deutlich besseren Schutz, auch bei Hobbysport in der Freizeit. Wichtig: Extremsportarten oder Risikodisziplinen sollten explizit mitversichert sein.
Wie ein kleiner Moment zur langwierigen Belastung werden kann – und wer dann hilft.
Kreuzbandriss nach einem Unfall – typische Verletzung beim Sport
Ein Kreuzbandriss ist keine Seltenheit – besonders bei sportlich aktiven Menschen. Doch viele wissen nicht, dass genau diese Verletzung zu den häufigsten Leistungsfällen in der privaten Unfallversicherung zählt. Ob im Verein oder beim Freizeitsport: Entscheidend ist, ob die Ursache als „versicherter Unfall“ gilt – und wie gut Ihr Tarif auf diese spezielle Situation vorbereitet ist.
Das vordere Kreuzband ist bei sportlichen Bewegungen besonders anfällig – vor allem bei plötzlichen Richtungswechseln, Drehbewegungen oder Stürzen. Ein Kreuzbandriss entsteht oft durch Fremdeinwirkung, kann aber auch bei Eigenbewegung auftreten, etwa beim Fußball, Skifahren oder Joggen. Die Folge: eine aufwändige Operation, mehrmonatige Reha und im schlimmsten Fall dauerhafte Einschränkungen.
Während die gesetzliche Unfallversicherung nur bei Arbeits- oder Wegeunfällen greift, schützt eine private Unfallversicherung auch bei Freizeit- und Sportaktivitäten. Voraussetzung ist, dass es sich um ein plötzliches, von außen wirkendes Ereignis handelt – bei einem Sportunfall meist problemlos gegeben. Dennoch kommt es auf Details an: Wurde der Kreuzbandriss beispielsweise durch eine bloße Eigenbewegung verursacht, hängt die Leistung stark von den individuellen Vertragsbedingungen ab.
Auch für Vereinsmitglieder ist Vorsicht geboten: Zwar existieren in vielen Sportvereinen Gruppenversicherungen, doch diese greifen nur bei Veranstaltungen oder offiziellen Trainingseinheiten – und das auch nur eingeschränkt. Meist leisten sie erst ab einem Invaliditätsgrad von 20 Prozent und bieten keine umfassende Reha- oder Tagesgeldabsicherung. Eine private Police mit passenden Leistungsbausteinen schließt diese Lücken und bietet deutlich mehr Sicherheit – nicht nur im Ernstfall, sondern schon bei der Planung Ihrer sportlichen Aktivitäten.
Ein Kreuzbandriss kann den Alltag erheblich einschränken, insbesondere für Berufstätige mit körperlicher Arbeit, Selbstständige oder Sportler. Wer auf Einkommen angewiesen ist, kann schnell in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Umso wichtiger ist es, die Risiken zu kennen, sich vorab abzusichern und im Ernstfall zu wissen, wie der Leistungsfall abläuft.
Von der Invalidität bis zum Genesungsgeld – das leistet eine gute Unfallversicherung wirklich
Welche Leistungen die Unfallversicherung wirklich übernimmt
Ein Kreuzbandriss kann nicht nur körperlich belastend sein, sondern auch finanzielle Folgen nach sich ziehen. Operation, Reha, Verdienstausfall – all das kostet Zeit und Geld. Eine leistungsstarke Unfallversicherung unterstützt Sie dabei, diese Phase zu überbrücken. Doch welche Zahlungen sind tatsächlich vorgesehen? Und wann kommt es zu einer Leistung? Die Antwort hängt maßgeblich von den Tarifdetails ab.
Die wichtigste Leistung der privaten Unfallversicherung ist die Invaliditätsentschädigung. Wenn der Kreuzbandriss bleibende Schäden hinterlässt, wird anhand des ärztlich festgestellten Invaliditätsgrades und der vertraglich vereinbarten Gliedertaxe die Höhe der Auszahlung berechnet. Für das Kniegelenk sind – je nach Anbieter – 30 % bis 50 % Invaliditätsgrad möglich, wenn die Beweglichkeit dauerhaft eingeschränkt ist.
Bereits ab einem geringeren Grad können Übergangsleistungen gewährt werden. Kommt es zu einer schweren Beeinträchtigung, greift die sogenannte Progression: Der Versicherer zahlt eine überproportional hohe Summe – oft das Zwei- bis Sechsfache der Grundsumme –, wenn der Invaliditätsgrad beispielsweise über 70 % liegt. Diese Erhöhung soll die langfristige Beeinträchtigung im Alltag und Beruf abfedern.
Neben dieser Kapitalzahlung kann auch eine monatliche Unfallrente vereinbart sein – besonders wichtig für Personen, deren Erwerbsfähigkeit durch die Verletzung stark eingeschränkt bleibt. Die Rente wird ab einem festgelegten Grad der Invalidität gezahlt und bietet dauerhafte Unterstützung.
Doch auch während der akuten Heilungsphase ist Unterstützung vorgesehen: Krankenhaustagegeld, Genesungsgeld und Zuschüsse für Rehabilitationsmaßnahmen gehören bei guten Tarifen zum Leistungsumfang. Das Krankenhaustagegeld wird für jeden Tag im stationären Aufenthalt gezahlt. Das Genesungsgeld schließt sich häufig direkt daran an, sofern der Krankenhausaufenthalt eine bestimmte Dauer überschritten hat. Darüber hinaus können Zuschüsse für Reha-Maßnahmen, Hilfsmittel oder Umbauten in den eigenen vier Wänden beantragt werden.
Auch Sofortleistungen nach bestimmten Verletzungen, wie Bänderrissen oder Gelenkverletzungen, sind je nach Tarif möglich – etwa als einmalige Pauschale zur schnellen finanziellen Unterstützung. Wichtig: Nicht jeder Tarif sieht diese Bausteine standardmäßig vor. Wer sportlich aktiv ist oder körperlich arbeitet, sollte beim Versicherungsabschluss gezielt darauf achten.
Zusätzlich bieten viele Versicherer Assistance-Leistungen: Dazu zählen z. B. Haushaltshilfen, Fahrdienste oder die Organisation von Reha-Maßnahmen. Diese Angebote gewinnen zunehmend an Bedeutung, da sie nicht nur finanzielle, sondern auch praktische Hilfe bieten.
Diese Leistungsfaktoren bestimmen, wie viel Sie bei einem Kreuzbandriss wirklich erhalten
Mitwirkung, Gliedertaxe, Progression – die drei zentralen Leistungsfaktoren
Ob Ihre Unfallversicherung nach einem Kreuzbandriss zahlt und in welcher Höhe, hängt maßgeblich von drei Faktoren ab: dem Mitwirkungsanteil von Vorerkrankungen, der Gliedertaxe zur Berechnung der Invaliditätsleistung und der vereinbarten Progression. Wer diese Punkte versteht, kann die Leistungen besser einschätzen und gezielt optimieren. In den folgenden drei Kacheln erklären wir die Zusammenhänge im Detail.
Mitwirkung
Bei der Berechnung der Invaliditätsleistung prüft der Versicherer, ob bestehende Gesundheitsprobleme zum Schaden beigetragen haben. Liegt der Mitwirkungsanteil einer Vorerkrankung – etwa Arthrose im Knie – bei über 50 %, kann die Leistung vollständig entfallen. Gute Tarife verzichten auf diese Kürzung oder setzen die Grenze deutlich höher an.
Gliedertaxe
Die Gliedertaxe ist eine Liste, die für jedes Körperteil einen festen Prozentwert vorgibt. Bei dauerhafter Bewegungseinschränkung im Knie kann je nach Tarif ein Invaliditätsgrad von 30 % bis 50 % festgelegt werden. Dieser Wert ist die Grundlage für Ihre Auszahlung. Wichtig: Nicht alle Anbieter verwenden die gleiche Gliedertaxe – vergleichen lohnt sich.
Progression
Die Progression regelt, wie stark sich die Auszahlung bei höherem Invaliditätsgrad erhöht. Bei 500 % Progression kann eine Grundsumme von 100.000 € zu einer Auszahlung von bis zu 500.000 € führen, wenn der Invaliditätsgrad z. B. 90 % beträgt. Besonders bei komplexen Verletzungen wie einem Kreuzbandriss mit Folgebeeinträchtigungen ist das ein wichtiger Schutzfaktor.
Wer viel Sport treibt, trägt mehr Risiko – und sollte beim Versicherungsschutz genauer hinsehen
Unfallversicherung für Sportler – worauf Sie achten sollten
Kreuzbandrisse sind keine Seltenheit – besonders bei Fußballspielern, Skifahrern oder Handballern. Wer regelmäßig Sport treibt, sollte seinen Unfallschutz gezielt darauf ausrichten. Denn nicht jede Police deckt Verletzungen bei Eigenbewegung oder bestimmte Sportarten automatisch ab. Wir zeigen, worauf es ankommt.
Sport ist gesund, aber auch verletzungsanfällig. Ein Kreuzbandriss gehört zu den häufigsten Verletzungen, die beim Fußball, Skifahren, Handball oder Trailrunning auftreten. Besonders problematisch: Solche Verletzungen passieren oft bei Eigenbewegungen – also ohne Fremdeinwirkung. Genau hier liegt ein häufiger Ausschluss in Standard-Tarifen.
Eine leistungsstarke Unfallversicherung für Sportler muss daher ausdrücklich Eigenbewegung und erhöhte Kraftanstrengung mitversichern. Nur dann besteht bei typischen Sportunfällen auch ein Anspruch auf Invaliditätsleistungen. Zusätzlich sollten Sportarten mit erhöhtem Risiko – wie Downhill, Kampfsport oder Eishockey – nicht pauschal ausgeschlossen sein.
Vereinsmitglieder genießen oft einen Gruppenversicherungsschutz, der über den Verband organisiert wird. Diese Policen greifen jedoch nur bei offiziellen Trainingseinheiten oder Veranstaltungen – und meist erst ab einem Invaliditätsgrad von 20 %. Für private Hobbysportler und Freizeitaktivitäten bieten sie keinen ausreichenden Schutz.
Gute private Tarife bieten nicht nur eine erhöhte Gliedertaxe für Gelenke, sondern auch:
Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld
Reha-Zuschüsse
Sofortleistungen bei bestimmten Verletzungen
Progressionsmodelle mit bis zu 1000 % Steigerung
Gerade für Selbstständige, Trainer oder semiprofessionelle Sportler kann eine Unfallversicherung mit hoher Progression und zusätzlichen Assistance-Leistungen (wie Reha-Organisation, Haushaltshilfe, Fahrdienste) eine wertvolle Absicherung sein.
Ein Tarifvergleich lohnt sich daher besonders für Menschen mit regelmäßigem Sportpensum – am besten mit individueller Beratung. Denn wer seine Hobbys aktiv lebt, sollte sich auch aktiv absichern.
Im Ernstfall zählt jede Stunde – so sichern Sie Ihre Ansprüche richtig ab.
Leistungsfall nach Kreuzbandriss – Schritt für Schritt erklärt
Ein Kreuzbandriss kann plötzlich eintreten – sei es auf dem Sportplatz oder beim Wandern. Um im Anschluss alle Leistungen Ihrer Unfallversicherung zu erhalten, müssen Sie bestimmte Abläufe einhalten. Wir zeigen Ihnen, wie Sie im Schadenfall systematisch und sicher vorgehen.
Nach einem Unfall mit Kreuzbandriss ist schnelles Handeln gefragt. Die meisten Versicherer erwarten eine zeitnahe Schadenmeldung – am besten innerhalb von 48 Stunden. Informieren Sie Ihre Unfallversicherung sofort telefonisch oder online und schildern Sie, was passiert ist.
Im nächsten Schritt benötigen Sie eine ärztliche Diagnose. Diese muss klar belegen, dass es sich um einen unfallbedingten Kreuzbandriss handelt. Achten Sie darauf, dass der Unfallhergang detailliert dokumentiert ist – idealerweise mit Datum, Uhrzeit und Unfallort. Ist der Schaden durch Eigenbewegung entstanden, kann ein entsprechender Vermerk hilfreich sein, sofern Ihre Police solche Fälle abdeckt.
Sobald alle Unterlagen vorliegen, reichen Sie diese vollständig beim Versicherer ein. Dazu gehören in der Regel:
Unfallanzeige (Versicherungsformular)
Arztbericht und ggf. OP-Bericht
Röntgen-/MRT-Aufnahmen oder ärztliche Stellungnahme
Nachweise über Krankenhausaufenthalt oder Arbeitsunfähigkeit
Ggf. Mitgliedsbescheinigung des Sportvereins
Nach Eingang prüft die Versicherung die Anspruchsberechtigung. Je nach Vertragsbedingungen kann ein Gutachter hinzugezogen werden, um den Invaliditätsgrad zu ermitteln. Dieser ist maßgeblich für die Höhe der Leistung. Bei dauerhaft eingeschränkter Beweglichkeit des Knies kann die Gliedertaxe greifen, bei schwerwiegenderen Fällen auch die Progression oder eine monatliche Unfallrente.
Wichtig ist: Bleiben Sie transparent, vor allem wenn Sie mehrere Unfallversicherungen besitzen. Informieren Sie alle Gesellschaften über den Schaden und reichen Sie die gleichen Unterlagen ein. Nur so vermeiden Sie spätere Nachfragen oder Leistungsabweichungen.
Ein Tipp: Viele Versicherer bieten heute digitale Schadenmeldungen und Reha-Anträge an. Nutzen Sie diese Möglichkeiten, um den Prozess zu beschleunigen.
Verwandte Themen und wichtige Ergänzungen zur Unfallabsicherung
Weitere Absicherungen bei Sportunfall und Kreuzbandriss
Ein Kreuzbandriss kann weitreichende Folgen haben – körperlich, beruflich und finanziell. Neben der klassischen Unfallversicherung gibt es weitere sinnvolle Absicherungen, die sich gezielt an aktive Menschen, Familien oder Selbstständige richten. In diesem Abschnitt finden Sie passende Ergänzungen sowie weiterführende Informationen zu verwandten Versicherungsthemen.
Unfallrente
Wenn ein Kreuzbandriss zu bleibenden Einschränkungen führt, kann eine private Unfallrente helfen, die finanziellen Folgen abzufedern. Die Rente wird abhängig vom Invaliditätsgrad und der gewählten Versicherungssumme gezahlt – ein wichtiger Schutz insbesondere für Berufstätige mit körperlicher Tätigkeit oder Selbstständige ohne gesetzliche Absicherung.
Sportunfallversicherung
Die Sportunfallversicherung ist eine Variante der privaten Unfallversicherung, die speziell auf die Risiken bei Freizeit- und Vereinssport ausgerichtet ist. Sie deckt typischerweise Eigenbewegung, erhöhte Kraftanstrengung und Sportarten mit erhöhtem Verletzungsrisiko ab – ideal für aktive Hobbysportler und Vereinsmitglieder
Weiterführende Themen
- Beste Unfallversicherung – Vergleich & Auswahl
- Kinderunfallversicherung – Schutz für die Kleinsten
- Unfallversicherung für Familien – gemeinsam gut abgesichert
- Eigenbewegung mitversichern – was Sie beachten sollten
- Krankenhauszusatzversicherung – Ergänzung im stationären Bereich
- Krankentagegeldversicherung – bei längerer Ausfallzeit finanziell geschützt
Nicht jeder Unfall ist automatisch versichert – hier gelten klare Regeln
Wann zahlt die Unfallversicherung nicht?
Die Unfallversicherung bietet umfassenden Schutz – aber sie zahlt nicht in jedem Fall. Gerade bei sportlich aktiven Menschen oder bereits bestehenden Vorerkrankungen kann es zu Einschränkungen kommen. Umso wichtiger ist es, die Grenzen des Versicherungsschutzes zu kennen, bevor der Ernstfall eintritt.
Ein Kreuzbandriss kann viele Ursachen haben – nicht alle davon sind automatisch versichert. Der wichtigste Punkt: Die Verletzung muss durch ein „von außen wirkendes, plötzliches Ereignis“ entstanden sein. Ein Unfall durch bloße Eigenbewegung – etwa ein abrutschender Tritt ohne Fremdeinwirkung – ist nur dann versichert, wenn Ihr Tarif dies ausdrücklich einschließt.
Ein häufiger Grund für Leistungskürzungen ist der sogenannte Mitwirkungsanteil. Hatten Sie beispielsweise bereits Knieprobleme, die den Riss mitverursacht haben, prüft der Versicherer den Einfluss dieser Vorerkrankung. Liegt dieser Anteil über 50 %, kann die Leistung vollständig entfallen – außer, Ihr Vertrag schließt diesen Passus aus oder hebt die Schwelle deutlich an.
Auch bestimmte Sportarten sind in vielen Standardtarifen ausgeschlossen. Dazu zählen unter anderem:
Motorsport (z. B. Motocross, Kart)
Wettbewerbe im Ski- oder Radsport
Kampfsportarten mit direktem Körperkontakt
Extremsportarten wie Freeclimbing oder Downhill
Wenn Sie solche Aktivitäten regelmäßig ausüben, sollten Sie diese explizit mitversichern – andernfalls besteht im Schadenfall kein Leistungsanspruch.
Ein weiterer häufiger Ausschluss betrifft Alkohol- oder Drogeneinfluss zum Unfallzeitpunkt. Liegt dieser nachweislich vor, verweigert die Versicherung in der Regel die Leistung vollständig – unabhängig vom tatsächlichen Unfallhergang.
Darüber hinaus sind folgende Fälle nicht abgesichert:
Unfälle durch Kriegsereignisse oder Terror
Verletzungen infolge nuklearer Ereignisse
Selbstverletzungen oder vorsätzliche Handlungen
Fazit: Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte seinen Tarif regelmäßig überprüfen – insbesondere bei sportlichen Hobbys, bestehenden Vorerkrankungen oder speziellen Risikobereichen. Nur so vermeiden Sie böse Überraschungen im Ernstfall.
Damit Sie im Ernstfall bestmöglich abgesichert sind – ohne Leistungslücken
Tipps zur richtigen Tarifwahl
Nicht jeder Tarif leistet gleich – vor allem bei komplexen Verletzungen wie einem Kreuzbandriss. Wer sich optimal absichern möchte, sollte wichtige Punkte kennen und vergleichen. Denn der beste Schutz beginnt mit einem passenden Vertrag, der zu Ihrem Alltag, Ihrem Sportverhalten und Ihrer Lebenssituation passt.
Bei der Wahl der richtigen Unfallversicherung spielen mehrere Faktoren eine Rolle – insbesondere dann, wenn Sie sportlich aktiv sind oder beruflich auf Ihre körperliche Gesundheit angewiesen sind.
Achten Sie auf folgende Kriterien:
1. Eigenbewegung mitversichert:
Viele Kreuzbandrisse entstehen durch Bewegungen ohne Fremdeinwirkung. Nur wenige Tarife schließen solche Fälle automatisch ein – prüfen Sie den genauen Wortlaut.
2. Hohe Progression:
Eine hohe Progression (z. B. 500 % oder 1000 %) sorgt dafür, dass schwere Invaliditäten zu deutlich höheren Leistungen führen. Das ist besonders wichtig bei langfristigen Einschränkungen.
3. Gliedertaxe individuell anpassbar:
Nicht jede Versicherung bewertet das Knie gleich. Achten Sie auf eine vorteilhafte Gliedertaxe – z. B. 40 % oder mehr für das Kniegelenk – oder die Möglichkeit individueller Vereinbarungen.
4. Mitwirkungsanteil reduziert oder ausgeschlossen:
Tarife mit hohen Mitwirkungsgrenzen oder ohne Anrechnung von Vorerkrankungen schützen besser, wenn bereits Vorschäden am Knie bekannt sind.
5. Zusatzleistungen wie Krankenhaustagegeld, Reha-Zuschüsse, Soforthilfe:
Diese Bausteine entlasten Sie finanziell in der Heilungsphase – besonders relevant für Selbstständige oder Menschen ohne Lohnfortzahlung.
6. Keine Ausschlüsse für Ihre Sportart:
Wenn Sie regelmäßig Ski fahren, Fußball spielen oder Extremsport betreiben, prüfen Sie, ob diese Aktivitäten vom Versicherungsschutz erfasst sind – sonst riskieren Sie einen kompletten Leistungsausfall.
Ein individueller Tarifvergleich ist unerlässlich – denn die Unterschiede zwischen den Anbietern sind erheblich. Nutzen Sie professionelle Unterstützung, um einen Schutz zu wählen, der wirklich zu Ihnen passt.
Zusammenfassung
Ein Kreuzbandriss ist nicht nur medizinisch herausfordernd, sondern kann auch zu erheblichen finanziellen Belastungen führen – vor allem bei bleibenden Einschränkungen oder langer Arbeitsunfähigkeit. Eine gut gewählte Unfallversicherung bietet genau hier den nötigen Rückhalt.
Sie übernimmt nicht nur Leistungen bei dauerhafter Invalidität, sondern auch Krankenhaustagegeld, Genesungsgeld und Reha-Zuschüsse. Besonders wichtig für Sportler: Die Mitversicherung von Eigenbewegung und eine leistungsstarke Progression.
Achten Sie beim Abschluss auf eine transparente Gliedertaxe, einen sinnvollen Ausschluss des Mitwirkungsanteils und ergänzende Bausteine für die Akutphase. Und: Prüfen Sie, ob Ihre Sportart vollständig versichert ist. Mit dem richtigen Tarif sind Sie im Fall eines Kreuzbandrisses finanziell geschützt – unabhängig davon, ob es beim Sport, in der Freizeit oder im Alltag passiert.
häufige Fragen
Übernimmt die private Unfallversicherung die Behandlungskosten bei einem Kreuzbandriss?
Nein, die Behandlungskosten werden in der Regel von der Krankenversicherung getragen. Die private Unfallversicherung leistet bei bleibenden Beeinträchtigungen, z. B. über Invaliditätsentschädigungen, Unfallrente oder Genesungsgeld.
Was bedeutet Progression bei der Unfallversicherung?
Die Progression erhöht die Auszahlung überproportional, wenn ein hoher Invaliditätsgrad vorliegt. Bei 500 % Progression kann sich die Leistung auf das Fünffache der Grundsumme erhöhen – je nach Schwere des Kreuzbandrisses.
Ist ein Kreuzbandriss durch Eigenbewegung versichert?
Nur, wenn der gewählte Tarif Eigenbewegung ausdrücklich einschließt. Viele günstige Standardtarife schließen diese Ursache aus. Prüfen Sie diesen Punkt unbedingt vor Vertragsabschluss.
Wann muss ich den Unfall melden, um Leistungen zu erhalten?
Der Unfall sollte idealerweise innerhalb von 48 Stunden gemeldet werden. Je schneller Sie handeln, desto besser – insbesondere bei komplexen Verletzungen wie einem Kreuzbandriss. Auch ärztliche Nachweise müssen zeitnah eingereicht werden.