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Private Unfallversicherung – Leistungen, Schutz und Auszahlung im Überblick
Wie Sie sich und Ihre Familie vor den finanziellen Folgen eines Unfalls schützen

Ein Unfall kommt immer plötzlich – ob beim Sport, im Haushalt oder auf Reisen. Doch was viele nicht wissen: Die gesetzliche Unfallversicherung greift nur in einem sehr begrenzten Rahmen – etwa bei Arbeitsunfällen oder auf dem Weg zur Arbeit. Wer sich darüber hinaus absichern möchte, braucht eine private Unfallversicherung. Sie bietet finanzielle Hilfe, wenn ein Unfall das Leben dauerhaft verändert – mit Leistungen wie Invaliditätsentschädigung, Unfallrente, Krankenhaustagegeld oder auch Kostenübernahmen für kosmetische Operationen.
Wir zeigen Ihnen in diesem Beitrag, welche Leistungen eine private Unfallversicherung bietet, wann sie zahlt – und wann nicht, und worauf Sie beim Vertragsabschluss achten sollten. Mit klaren Begriffserklärungen, realen Schadenbeispielen und einem Überblick über sinnvolle Zusatzleistungen führen wir Sie verständlich durch alle wichtigen Themen. So treffen Sie Ihre Entscheidung auf Basis von Wissen – nicht aus Unsicherheit.
Das Wichtigste auf einem Blick
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Welche Leistungen sind wirklich wichtig?
Leistungen der privaten Unfallversicherung im Überblick
Die private Unfallversicherung bietet weit mehr als eine einmalige Zahlung bei Invalidität. Wer einen leistungsstarken Tarif wählt, kann sich auf umfassende finanzielle Hilfe verlassen – von der Erstversorgung bis zur langfristigen Absicherung im Alltag. Entscheidend ist, die verschiedenen Bausteine zu kennen, zu verstehen und richtig einzuordnen. Unsere Übersicht zeigt Ihnen die wichtigsten Leistungen auf einen Blick – verständlich erklärt und direkt vergleichbar.
Die Invaliditätsleistung ist das zentrale Element jeder privaten Unfallversicherung. Sie wird gezahlt, wenn durch einen Unfall eine dauerhafte Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit zurückbleibt – unabhängig davon, ob der Versicherte weiter arbeiten kann oder nicht. Die Höhe der Leistung hängt dabei von mehreren Faktoren ab: dem Invaliditätsgrad, der vereinbarten Grundsumme und dem gewählten Progressionsmodell.
Zur Ermittlung des Invaliditätsgrads wird meist die sogenannte Gliedertaxe verwendet – eine Tabelle, die für bestimmte Körperteile feste Werte angibt. Wer beispielsweise durch einen Unfall eine Hand verliert, erhält je nach Tarif zwischen 50 und 70 % der Grundsumme. Bei schwereren Verletzungen mit höherem Invaliditätsgrad kann sich die Leistung durch die Progression deutlich erhöhen.
Versichert sind nur dauerhafte Beeinträchtigungen, die innerhalb eines Jahres nach dem Unfall festgestellt und innerhalb von 15 Monaten ärztlich bestätigt werden. Zeitlich begrenzte Einschränkungen oder vollständig heilbare Verletzungen führen nicht zur Zahlung.
Wichtig: Die Invaliditätsleistung ist keine monatliche Rente, sondern eine einmalige Kapitalzahlung – sie soll helfen, das Leben nach dem Unfall neu zu organisieren, etwa durch Umbauten, Hilfsmittel oder Verdienstausfälle.
Die Unfallrente ergänzt die einmalige Invaliditätsleistung durch eine dauerhafte finanzielle Unterstützung, wenn ein Unfall zu einer bleibenden Beeinträchtigung führt. Sie wird monatlich ausgezahlt – solange die Invalidität besteht – und kann vor allem bei schweren Unfällen die Existenz absichern.
Im Gegensatz zur Berufsunfähigkeitsversicherung ist die Unfallrente nicht an den ausgeübten Beruf gebunden, sondern an den Grad der unfallbedingten Invalidität. Viele Tarife setzen dafür eine Mindestinvalidität voraus – oft ab 50 %, bei hochwertigeren Tarifen auch ab 25 %.
Je nach Vereinbarung kann die Unfallrente eine sinnvolle Ergänzung sein, insbesondere für Personen ohne ausreichenden gesetzlichen Schutz oder mit finanziellen Verpflichtungen.
Die Progression ist ein Leistungshebel innerhalb der Unfallversicherung, der bei schweren Verletzungen besonders ins Gewicht fällt. Sie sorgt dafür, dass die Entschädigung überproportional steigt, je höher der Invaliditätsgrad ist.
Beispiel:
Bei 100.000 € Grundsumme und 500 % Progression erhält man bei 100 % Invalidität nicht 100.000 €, sondern 500.000 €. Bereits ab 30 % Invalidität kann sich durch die Progression ein deutlich höherer Betrag ergeben als bei linearer Berechnung.
Die Wahl der richtigen Progression ist entscheidend: Wer Wert auf hohe Absicherung bei schweren Unfällen legt, sollte mindestens 350 % oder mehr vereinbaren.
Die Todesfallleistung wird gezahlt, wenn der Versicherte infolge eines Unfalls innerhalb eines vertraglich festgelegten Zeitraums (meist 12 Monate) verstirbt. Sie ist als einmalige Zahlung an die Hinterbliebenen gedacht und dient dazu, finanzielle Belastungen wie Bestattungskosten oder laufende Verpflichtungen abzufedern.
Je nach Tarif kann die Höhe individuell gewählt werden – üblich sind Summen zwischen 10.000 € und 50.000 €. Die Todesfallleistung ersetzt keine Risikolebensversicherung, kann aber einen wichtigen Baustein in der familiären Vorsorge darstellen.
Das Krankenhaustagegeld wird für jeden Tag eines unfallbedingten stationären Aufenthalts gezahlt – unabhängig von den tatsächlichen Behandlungskosten. Es bietet zusätzliche Liquidität, um z. B. Fahrtkosten, Zuzahlungen oder Verdienstausfälle zu kompensieren.
Je nach Tarif kann auch ein Genesungsgeld gezahlt werden, das anschließend an den Krankenhausaufenthalt für eine bestimmte Dauer gewährt wird – meist zwischen 10 und 30 Tagen. Dieses Geld ist frei verfügbar und steuerfrei.
In Kombination mit der Invaliditätsleistung bietet das Krankenhaustagegeld eine wertvolle Soforthilfe, vor allem bei längeren Klinikaufenthalten.
Viele Tarife enthalten heute ergänzende Leistungen, die im Ernstfall großen Unterschied machen. Dazu zählen:
Such‑, Rettungs- und Bergungskosten: z. B. nach einem Unfall beim Wandern oder Skifahren
Kosmetische Operationen: Wiederherstellung nach Narben oder Gesichtsverletzungen
Zahnersatzkosten: nach Zahnverlust durch Unfall
Reha-Management: Organisation und Kostenübernahme für Reha-Maßnahmen
Assistance-Leistungen: Hilfe im Haushalt, Fahrdienste, Kinderbetreuung
Sofortleistung bei Schwerverletzungen: z. B. bei Verlust eines Körperteils oder Querschnittslähmung
Diese Zusatzbausteine machen den Unterschied zwischen Basisschutz und umfassender Versorgung. Sie sollten bei der Tarifwahl bewusst mitbedacht werden.
Zahlungsbedingungen transparent erklärt
Wann zahlt die private Unfallversicherung wirklich?
Nicht jeder Vorfall, bei dem eine Verletzung entsteht, gilt automatisch als „Unfall“ im Sinne der Versicherung. Damit Sie wissen, wann eine Leistung tatsächlich erbracht wird, ist es wichtig, die Grundlagen der Versicherungsbedingungen zu verstehen. Denn die Auszahlung hängt von klar definierten Kriterien ab – und diese sollten Sie kennen, bevor Sie sich auf den Schutz verlassen.
Die private Unfallversicherung zahlt, wenn ein Ereignis als versicherter Unfall anerkannt wird. Laut Definition handelt es sich dabei um eine plötzliche, von außen auf den Körper wirkende Gesundheitsschädigung, die unfreiwillig eintritt. Die Kombination dieser drei Merkmale ist entscheidend – fehlt eines davon, besteht in der Regel kein Anspruch auf Leistungen.
Ein klassisches Beispiel: Ein Sturz auf Glatteis führt zu einem Bruch des Handgelenks. Hier liegt ein Unfall vor: plötzlich (nicht vorhersehbar), von außen (Sturz) und unfreiwillig (nicht absichtlich). In diesem Fall würde eine private Unfallversicherung, je nach Vertragsdetails, Invaliditätsleistung, Krankenhaustagegeld oder sogar eine Unfallrente zahlen – sofern bleibende Schäden auftreten.
Die Auszahlung erfolgt aber nicht automatisch nach einem Arztbesuch. Üblicherweise gilt:
Der Invaliditätsgrad muss von einem Facharzt festgestellt werden.
Die Diagnose muss innerhalb eines Jahres nach dem Unfall vorliegen.
Die Beeinträchtigung muss innerhalb von 15 Monaten dauerhaft festgestellt sein.
Darüber hinaus sind viele Policen so ausgestaltet, dass sie auch bei Unfällen im Ausland, in der Freizeit, beim Sport oder bei privaten Reisen gelten. Besonders hochwertige Tarife beinhalten auch Sofortleistungen bei Schwerverletzungen oder bieten Assistance-Hilfe bereits ab dem ersten Tag.
Wichtig ist: Die private Unfallversicherung leistet nicht für Krankheiten oder für gesundheitliche Schäden, die nicht durch ein plötzliches, von außen einwirkendes Ereignis ausgelöst wurden. Auch wenn es sich um eine schwere Beeinträchtigung handelt, muss die Ursache in einem Unfall liegen – sonst zahlt die Versicherung nicht.
Diese Einschränkungen sollten Sie kennen
Wann zahlt die private Unfallversicherung nicht?
Trotz umfassender Leistungen gibt es Situationen, in denen eine private Unfallversicherung keine Zahlungen leistet. Diese Ausschlüsse sind vertraglich geregelt und betreffen bestimmte Unfallursachen, Verhaltensweisen oder gesundheitliche Schäden, die nicht unter den Schutz fallen. Wer diese Grenzen kennt, kann unangenehme Überraschungen im Ernstfall vermeiden.
Die private Unfallversicherung schützt umfassend – aber nicht grenzenlos. In bestimmten Fällen besteht kein Leistungsanspruch, auch wenn ein Schaden auftritt. Die häufigsten Ausschlüsse betreffen Situationen, in denen der Versicherte grob fahrlässig, vorsätzlich oder unter dem Einfluss bestimmter Umstände gehandelt hat, die das Risiko deutlich erhöhen.
Typische Ausschlussgründe im Überblick:
Unfälle infolge von Bewusstseinsstörungen: etwa durch Alkohol, Drogen oder Medikamentenmissbrauch.
Unfälle bei Straftaten: Wer sich während einer vorsätzlichen Straftat verletzt, ist nicht abgesichert.
Krieg, Bürgerkrieg oder innere Unruhen: Schäden, die direkt oder indirekt damit zusammenhängen, sind ausgeschlossen.
Flugsport und Motorsport: Aktive Teilnahme an Rennen oder als Pilot eines Luftfahrzeugs fällt nicht unter den Schutz.
Strahlung und Kernenergie: Verletzungen durch ionisierende Strahlung oder atomare Ereignisse sind grundsätzlich ausgeschlossen.
Auch bestimmte gesundheitliche Folgen sind regelmäßig nicht versichert. Dazu gehören:
Infektionen und Vergiftungen, sofern sie nicht durch einen Unfallmechanismus verursacht wurden.
Psychische Erkrankungen, z. B. posttraumatische Belastungsstörungen, wenn sie nicht direkt auf eine körperliche Verletzung zurückzuführen sind.
Körperliche Eingriffe oder Heilmaßnahmen, etwa Komplikationen nach Operationen, wenn diese nicht Folge eines Unfalls sind.
Wichtig zu wissen: Der Begriff „Unfall“ ist rechtlich klar definiert. Eigenbewegungen ohne äußeren Einfluss, z. B. ein Meniskusriss beim Joggen ohne Sturz, gelten in vielen Tarifen nicht als Unfall – es sei denn, solche Fälle sind explizit mitversichert. Wer also etwa auf Leistungen bei Kreuzbandriss, Sehnenriss oder Bandscheibenvorfall hofft, sollte bei der Tarifwahl genau hinsehen.
Passende Themen zur Vertiefung
Weitere interessante Bereiche rund um die Unfallversicherung
Je nach Lebenssituation sind ganz unterschiedliche Anforderungen an eine Unfallversicherung wichtig. Ob für Familien, Kinder oder bei Bauprojekten im privaten Umfeld – diese Themenseiten helfen Ihnen, den passenden Schutz gezielt zu finden. Klicken Sie sich durch und entdecken Sie, worauf es in Ihrer Situation besonders ankommt.
Kinderunfallversicherung
Ob beim Klettern, Toben oder auf dem Schulweg – Kinder sind besonders unfallgefährdet. Eine private Unfallversicherung schützt sie weltweit und rund um die Uhr, wenn der gesetzliche Schutz nicht greift. Eltern sichern so bleibende Folgen finanziell ab.
Familien-Unfallversicherung
Mit einer Familien-Unfallversicherung lassen sich mehrere Personen unter einem Vertrag absichern – meist günstiger als Einzelverträge. Ideal für Eltern, Kinder oder Lebenspartner, die gemeinsam auf umfassenden Schutz setzen wollen.
Unfallversicherung Bauhelfer
Wer Freunde oder Verwandte auf der Baustelle hilft, trägt Verantwortung – auch versicherungstechnisch. Eine private Bauhelfer-Unfallversicherung schützt vor hohen Folgekosten bei Unfällen und ergänzt die Bauherrenpflichten sinnvoll.
So sieht der Ernstfall wirklich aus
Typische Schadensszenarien in der privaten Unfallversicherung
Ein Blick in die Praxis hilft, die Bedeutung einer privaten Unfallversicherung besser zu verstehen. Ob beim Sport, im Urlaub oder im Alltag – Unfälle passieren schneller, als man denkt. Die folgenden Beispiele zeigen typische Situationen, in denen Versicherte Leistungen aus ihrer privaten Unfallversicherung erhalten haben – mit den jeweils relevanten Bausteinen und Folgen.
Sportverletzung – Kreuzbandriss mit Operation
Beim Fußballspielen reißt das vordere Kreuzband. Die Operation und Reha dauern mehrere Monate, der Versicherte kann seinen Beruf zeitweise nicht ausüben. Die Versicherung zahlt Krankenhaustagegeld und eine Invaliditätsleistung, da eine dauerhafte Einschränkung bleibt.
Lähmung nach Tauchunfall im Ausland
Während eines Tauchgangs verliert ein Urlauber das Bewusstsein und wird mit einer Lähmung aus dem Wasser gerettet. Intensive Reha, Hilfsmittel und Umbauten sind nötig. Die Unfallversicherung zahlt Invaliditätsleistung, Reha-Management und Unterstützung im Haushalt.
Dauerhafte Handbeeinträchtigung nach Sturz
Beim Putzen rutscht eine Versicherte auf nassem Boden aus. Der Bruch der Hand verheilt schlecht, Beweglichkeit bleibt eingeschränkt. Nach der Gliedertaxe ergibt sich eine Invaliditätsentschädigung, zusätzlich wird ein einmaliges Genesungsgeld gezahlt.
Antworten, die über das Kleingedruckte hinausgehen
Was Sie schon immer über die Leistungen der Unfallversicherung wissen wollten
Was genau bedeutet „dauerhafte Beeinträchtigung“ bei der Invaliditätsleistung?
Dauerhaft heißt, dass eine körperliche oder geistige Funktionsstörung voraussichtlich lebenslang bestehen bleibt. Der Grad der Beeinträchtigung muss ärztlich festgestellt und nach Ablauf eines Jahres noch bestehen. Erst dann greift die Invaliditätsentschädigung.
Was bringt mir eine Sofortleistung bei Schwerverletzungen?
Sofortleistungen sind Einmalzahlungen, die unabhängig vom Invaliditätsgrad direkt nach bestimmten Verletzungen ausgezahlt werden – z. B. bei Amputationen oder Querschnittslähmung. Sie bieten schnelle finanzielle Hilfe, bevor die Invaliditätsfeststellung abgeschlossen ist.
Was ist, wenn der Unfall im Ausland passiert?
Die meisten privaten Unfallversicherungen gelten weltweit und rund um die Uhr. Das heißt: Auch im Urlaub oder auf Geschäftsreisen greift der Versicherungsschutz – unabhängig von der Dauer oder dem Land, solange keine Ausschlussgründe wie Kriegsgebiete vorliegen.
Gibt es eine Leistung bei psychischen Folgen nach einem Unfall?
Reine psychische Erkrankungen sind oft ausgeschlossen. Wenn sie jedoch direkt Folge eines physischen Unfalls sind – etwa nach einem Schädel-Hirn-Trauma – können sie unter bestimmten Bedingungen mitversichert sein. Hochwertige Tarife bieten hier erweiterten Schutz.
Kann ich auch Leistungen erhalten, wenn ich nach dem Unfall weiterarbeiten kann?
Ja – die Invaliditätsleistung ist nicht an die Berufsfähigkeit gekoppelt. Entscheidend ist allein, ob eine dauerhafte körperliche oder geistige Einschränkung besteht, unabhängig davon, ob Sie beruflich noch tätig sein können.
Ist Zahnersatz nach einem Unfall mitversichert?
Ja, viele Tarife beinhalten eine Erstattung für unfallbedingten Zahnverlust. Die Höhe variiert stark und hängt vom gewählten Tarif ab. Wichtig ist, dass es sich eindeutig um einen Unfall handelt, z. B. durch einen Sturz oder Schlag.
Was leistet die Unfallversicherung bei Unfällen durch Eigenbewegung?
Standardmäßig sind Eigenbewegungen – z. B. ein Muskelfaserriss ohne äußere Einwirkung – nicht versichert. Einige Anbieter bieten jedoch Tarife an, die auch solche Verletzungen einschließen. Achten Sie auf entsprechende Klauseln.
Wie hoch sollte die Grundsumme der Invaliditätsleistung sein?
Als Faustregel gilt: Das Drei- bis Fünffache des Bruttojahreseinkommens ist sinnvoll. In Kombination mit Progression (z. B. 350 % oder 500 %) ergibt sich daraus ein tragfähiger Schutz auch bei schweren Unfallfolgen.
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Sie möchten sich noch gezielter informieren? Die folgenden Seiten greifen weitere wichtige Aspekte rund um die private Unfallversicherung auf – von besonderen Risikofällen bis zu Tarifen ohne Gesundheitsprüfung. Außerdem finden Sie nützliche Hinweise zu häufigen Verletzungen, Zusatzbausteinen und steuerlichen Fragen.
Schutz bei Sportunfällen
Sport gehört für viele zum Alltag – doch das Verletzungsrisiko ist hoch. Eine gute Unfallversicherung schützt auch bei Sportunfällen wie Kreuzbandriss oder Bänderriss, sofern die Bedingungen stimmen.
Unfallversicherung ohne Gesundheitsfragen
Einige Anbieter bieten Tarife an, bei denen keine Gesundheitsfragen gestellt werden. Besonders geeignet für Personen mit Vorerkrankungen oder alle, die schnell und unkompliziert Schutz wünschen.
Zusammenfassung
Die Leistungen einer privaten Unfallversicherung gehen weit über das hinaus, was viele vermuten. Neben der zentralen Invaliditätsleistung spielen auch Unfallrente, Progression, Todesfallschutz oder Assistance-Leistungen eine wichtige Rolle – je nach persönlichem Bedarf. Entscheidend ist, die Tarifdetails zu kennen und auf Fallstricke wie Leistungsausschlüsse oder zu niedrige Grundsummen zu achten.
Wer sich informiert und vergleicht, profitiert von maßgeschneidertem Schutz – und schafft finanzielle Sicherheit, wenn der Alltag plötzlich nicht mehr der alte ist. Ob für Sie selbst, Ihre Familie oder Ihre Kinder: Eine private Unfallversicherung ist ein sinnvoller und individuell gestaltbarer Baustein für Ihre Absicherung.
häufige Fragen
Wann zahlt eine private Unfallversicherung?
Wenn ein Unfall im Sinne der Versicherungsbedingungen vorliegt: also eine plötzlich, von außen wirkende, unfreiwillige Gesundheitsschädigung – z. B. ein Sturz, ein Sportunfall oder ein Unfall im Urlaub mit bleibender Beeinträchtigung.
Wie hoch ist die Invaliditätsleistung?
Das hängt von der vereinbarten Grundsumme, dem Invaliditätsgrad und der Progression ab. Bei 100.000 € Grundsumme und 500 % Progression können im Extremfall bis zu 500.000 € ausgezahlt werden.
Was ist die Gliedertaxe bei der Unfallversicherung?
Die Gliedertaxe ist eine Tabelle, die je nach betroffener Körperregion einen festen Prozentsatz für die Invalidität festlegt – z. B. 70 % für den Verlust einer Hand oder 50 % für ein Auge. Sie dient als Basis zur Berechnung der Auszahlung.
Wann zahlt die Unfallversicherung nicht?
Bei Unfällen durch Alkohol, Drogen, Straftaten, Kriegsereignisse, Motorsport, Eigenbewegungen ohne äußere Einwirkung oder bei nicht dauerhaft bleibenden Beeinträchtigungen wird meist keine Leistung erbracht.