Unfall­ver­si­che­rung bei Menis­kus­riss: Wann sie zahlt und wor­auf es ankommt

Menis­kus­scha­den absi­chern – pri­vat, sicher und umfas­send geschützt

Meniskusriss Unfallversicherung

Ein Menis­kus­riss zählt zu den häu­figs­ten Knie­ver­let­zun­gen – vor allem bei sport­lich akti­ven Men­schen oder kör­per­lich bean­spruch­ten Beru­fen. Die gesetz­li­che Unfall­ver­si­che­rung greift dabei nur in weni­gen Aus­nah­me­fäl­len, etwa bei Wege- oder Arbeits­un­fäl­len. Für alle ande­ren Situa­tio­nen – ob beim Fuß­ball, im Fit­ness­stu­dio oder bei einem Sturz im Haus­halt – bie­tet die pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung wich­ti­gen Schutz. Sie über­nimmt nicht nur die Kos­ten für Reha und Hilfs­mit­tel, son­dern sichert Betrof­fe­ne lang­fris­tig über Inva­li­di­täts­leis­tun­gen oder eine Unfall­ren­te ab. Wir zei­gen Ihnen, was genau ver­si­chert ist, wie Sie rich­tig vor­ge­hen – und wel­che Leis­tun­gen wirk­lich sinn­voll sind.

Das Wich­tigs­te auf einem Blick

  • Sport­un­fäl­le wie Menis­kus­ris­se sind nur in der pri­va­ten Unfall­ver­si­che­rung rund um die Uhr ver­si­chert – die gesetz­li­che deckt aus­schließ­lich Wege- und Arbeits­un­fäl­le ab.

  • Ein Menis­kus­riss zählt zu den häu­figs­ten Eigen­be­we­gungs­ver­let­zun­gen, beson­ders bei abrup­ten Dreh­be­we­gun­gen oder Sprün­gen.

  • Leis­tun­gen wie Inva­li­di­täts­zah­lun­gen, Unfall­ren­te oder Reha-Kos­ten wer­den je nach Tarif und Inva­li­di­täts­grad gewährt.

  • Die Defi­ni­ti­on „Unfall durch Eigen­be­we­gung“ ist ent­schei­dend für die Aner­ken­nung durch den Ver­si­che­rer – die­se soll­te unbe­dingt im Ver­trag ent­hal­ten sein.

  • Eine indi­vi­du­el­le Unfall­ver­si­che­rung schützt auch bei Vor­er­kran­kun­gen, sofern der Tarif kei­ne Gesund­heits­fra­gen ent­hält – ide­al für Sport­ler, älte­re Men­schen und Viel­be­schäf­tig­te.

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Eine der häu­figs­ten Sport­ver­let­zun­gen – und oft unter­schätzt

Was ist ein Menis­kus­riss?

Der Menis­kus spielt eine zen­tra­le Rol­le für die Sta­bi­li­tät und Beweg­lich­keit des Knie­ge­lenks. Ein Riss in die­sem Knor­pel kann durch Sport, einen Unfall oder alters­be­ding­ten Ver­schleiß ent­ste­hen. Beson­ders tückisch: Vie­le Betrof­fe­ne unter­schät­zen die Fol­gen und ver­nach­läs­si­gen die Absi­che­rung. Genau hier setzt die pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung an – vor­aus­ge­setzt, es han­delt sich ver­si­che­rungs­recht­lich tat­säch­lich um einen Unfall.

Ein Menis­kus­riss ent­steht häu­fig durch eine plötz­li­che Dreh­be­we­gung des Knies – etwa beim Fuß­ball, Ski­fah­ren oder bei einem unglück­li­chen Sturz. Aber auch bei hand­werk­li­cher Arbeit oder lan­gem Knien kann die Belas­tung auf den Menis­kus zu einem Riss füh­ren. Beson­ders gefähr­det sind sport­lich akti­ve Men­schen und Per­so­nen mit bereits vor­ge­schä­dig­tem Knie­ge­lenk.

Typi­sche Sym­pto­me:

  • Schmer­zen im Knie­ge­lenk, vor allem bei Belas­tung

  • Schwel­lung und ein­ge­schränk­te Beweg­lich­keit

  • Blo­ckier- oder Schnapp­ge­fühl im Knie

  • Unsi­cher­heit beim Gehen oder Ste­hen

Ein Menis­kus­riss kann sowohl akut nach einem Unfall als auch schlei­chend durch Über­las­tung auf­tre­ten. Im Ver­si­che­rungs­kon­text ist ent­schei­dend, ob ein plötz­li­cher, von außen ein­wir­ken­der Unfall vor­liegt – oder eine krank­haf­te Abnut­zung.

Die Dia­gno­se erfolgt durch kli­ni­sche Tests und bild­ge­ben­de Ver­fah­ren, ins­be­son­de­re durch eine MRT-Unter­su­chung. Sie zeigt genau, wel­cher Teil des Menis­kus betrof­fen ist – Innen- oder Außen­me­nis­kus – und ob es sich um einen Längs‑, Korb­hen­kel- oder Lap­pen­riss han­delt.

Die Behand­lung rich­tet sich nach Aus­maß und Loka­li­sa­ti­on der Ver­let­zung:

  • Kon­ser­va­tiv: Ruhig­stel­lung, Schmerz­the­ra­pie, Phy­sio­the­ra­pie

  • Ope­ra­tiv: Arthro­sko­pie, Menis­kus­naht oder ‑teil­ent­fer­nung

Wich­tig für die Unfall­ver­si­che­rung: Die Art der Behand­lung hat Ein­fluss auf mög­li­che Inva­li­di­täts­gra­de, Reha-Maß­nah­men und Leis­tungs­an­sprü­che. Eine detail­lier­te ärzt­li­che Doku­men­ta­ti­on ist daher uner­läss­lich.

Wer regel­mä­ßig Sport treibt oder beruf­lich stark auf sei­ne Knie ange­wie­sen ist, soll­te Prä­ven­ti­on ernst neh­men. Denn auch wenn eine Unfall­ver­si­che­rung finan­zi­el­len Schutz bie­tet – ein Menis­kus­riss bedeu­tet in jedem Fall Ein­schrän­kung und Schmerz.

Prä­ven­ti­ons­tipps:

  • Mus­ku­la­tur gezielt auf­bau­en, vor allem im Ober­schen­kel­be­reich

  • Gelen­ke vor dem Sport auf­wär­men und deh­nen

  • Geeig­ne­tes Schuh­werk ver­wen­den

  • Auf kor­rek­tes Bewe­gungs­mus­ter ach­ten (z. B. bei Sprün­gen und Lan­dun­gen)

  • Belas­tung im All­tag regel­mä­ßig aus­glei­chen

Für Ver­si­cher­te mit erhöh­tem Risi­ko (z. B. Hob­by­sport­ler, kör­per­lich arbei­ten­de Men­schen) ist ein Tarif mit Ein­schluss von Eigen­be­we­gun­gen beson­ders wich­tig – nur so sind typi­sche Menis­kus­ver­let­zun­gen über­haupt abge­deckt.

Die­se Leis­tun­gen hel­fen nach dem Riss – und dar­über hin­aus

Wel­che Leis­tun­gen über­nimmt die Unfall­ver­si­che­rung bei einem Menis­kus­riss?

Ein Menis­kus­riss bringt nicht nur medi­zi­ni­sche Fol­gen mit sich, son­dern oft auch finan­zi­el­le Belas­tun­gen: Ver­dienst­aus­fall, Reha, Hilfs­mit­tel oder sogar Umbau­maß­nah­men. Die pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung greift genau hier – vor­aus­ge­setzt, der Riss ent­stand durch ein aner­kann­tes Unfall­ereig­nis. Je nach Ver­trag und Inva­li­di­täts­grad erhal­ten Ver­si­cher­te umfas­sen­de Leis­tun­gen, die weit über ein­ma­li­ge Zah­lun­gen hin­aus­ge­hen.

Nach einem Menis­kus­scha­den zahlt die pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung je nach Ver­trags­ge­stal­tung eine Viel­zahl an Leis­tun­gen, um die gesund­heit­li­chen und wirt­schaft­li­chen Fol­gen abzu­fe­dern. Zen­tra­le Bau­stei­ne sind dabei die Inva­li­di­täts­leis­tung, Unfall­ren­te, Tage­gel­der sowie Reha- und Unter­stüt­zungs­leis­tun­gen im All­tag.

Typi­sche Leis­tungs­bau­stei­ne im Über­blick:

  • Inva­li­di­täts­leis­tung:
    Wird ein dau­er­haf­ter Scha­den dia­gnos­ti­ziert, erhal­ten Betrof­fe­ne eine ein­ma­li­ge Kapi­tal­zah­lung. Die Höhe rich­tet sich nach dem Inva­li­di­täts­grad und der ver­ein­bar­ten Ver­si­che­rungs­sum­me – bei Menis­kus­ver­let­zun­gen sind 1–5 % typi­scher­wei­se rele­vant.

  • Unfall­ren­te:
    Bei dau­er­haft ein­ge­schränk­ter kör­per­li­cher Leis­tungs­fä­hig­keit zahlt die Ver­si­che­rung ab einem ver­ein­bar­ten Inva­li­di­täts­grad (z. B. 50 %) eine monat­li­che Unfall­ren­te – lebens­lang, steu­er­frei und frei ver­füg­bar.

  • Tage­geld & Kran­ken­haus­ta­ge­geld:
    Für die Zeit der Arbeits­un­fä­hig­keit erhal­ten Ver­si­cher­te ein täg­li­ches Ein­kom­men. Bei sta­tio­nä­rem Auf­ent­halt kommt zusätz­lich das Kran­ken­haus­ta­ge­geld hin­zu – etwa für Zusatz­kos­ten wie bes­se­re Unter­brin­gung oder Fahrt­kos­ten der Fami­lie.

  • Reha-Leis­tun­gen:
    Vie­le Tari­fe über­neh­men Kos­ten für Reha-Maß­nah­men, Heil­mit­tel, The­ra­pien oder Hilfs­mit­tel – auch über den Rah­men der gesetz­li­chen Kran­ken­kas­sen hin­aus.

  • Haus­halts­hil­fe & Umbau­maß­nah­men:
    Bei schwe­re­ren Ver­läu­fen zahlt die Ver­si­che­rung für eine Haus­halts­hil­fe oder bar­rie­re­freie Anpas­sun­gen der Woh­nung, falls das Knie dau­er­haft in sei­ner Funk­ti­on ein­ge­schränkt bleibt.

  • Kos­me­ti­sche Ope­ra­tio­nen:
    Zwar bei einem Menis­kus­riss sel­ten nötig – doch falls optisch sicht­ba­re Fol­gen (z. B. Nar­ben) ent­ste­hen, kön­nen auch ästhe­ti­sche Ein­grif­fe über­nom­men wer­den.

Jede die­ser Leis­tun­gen setzt eine genaue ärzt­li­che Doku­men­ta­ti­on vor­aus – ins­be­son­de­re, wenn zusätz­lich eine Vor­er­kran­kung (z. B. Arthro­se) vor­lag. Auch die Mit­wir­kungs­klau­sel spielt eine Rol­le, wenn Vor­schä­den zur Ver­schlim­me­rung bei­getra­gen haben.

War­um gesetz­lich oft nicht reicht – und pri­vat den Unter­schied macht

Gesetz­lich oder pri­vat – wer zahlt bei Menis­kus­schä­den wirk­lich?

Ein Menis­kus­riss kann vie­le Ursa­chen haben – doch nicht jede Situa­ti­on fällt unter den Schutz der gesetz­li­chen Unfall­ver­si­che­rung. Die­se greift nur bei Arbeits­un­fäl­len, Schul­un­fäl­len oder auf dem direk­ten Hin- und Rück­weg zur Arbeit. Sport­li­che Eigen­be­we­gun­gen, pri­va­te Frei­zeit­un­fäl­le oder Miss­ge­schi­cke im All­tag blei­ben außen vor. Genau hier kommt die pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung ins Spiel – mit deut­lich umfang­rei­che­rem Schutz.

Die gesetz­li­che Unfall­ver­si­che­rung leis­tet aus­schließ­lich in defi­nier­ten Sze­na­ri­en: bei Arbeits­un­fäl­len, Wege­un­fäl­len oder schu­li­schen Ereig­nis­sen. Wer sich beim Fuß­ball­spiel am Wochen­en­de, beim Ski­fah­ren im Urlaub oder im eige­nen Gar­ten einen Menis­kus­riss zuzieht, geht leer aus – zumin­dest gesetz­lich.

Die pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung bie­tet dage­gen welt­wei­ten Schutz rund um die Uhr – unab­hän­gig von Ort, Tages­zeit oder Ursa­che (vor­aus­ge­setzt, es han­delt sich um ein aner­kann­tes Unfall­ereig­nis). Beson­ders bei typi­schen Eigen­be­we­gungs­ver­let­zun­gen wie einem Menis­kus­riss greift der soge­nann­te „erwei­ter­te Unfall­be­griff“. Vie­le Tari­fe schlie­ßen sol­che Ver­let­zun­gen aus­drück­lich ein – was für Hob­by­sport­ler, Senio­ren und kör­per­lich arbei­ten­de Men­schen unver­zicht­bar ist.

Leis­tungs­art Gesetz­li­che Unfall­ver­si­che­rung Pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung
Frei­zeit­un­fäl­le ❌ Nicht ver­si­chert ✅ Vol­ler Schutz
Eigen­be­we­gun­gen ❌ Kei­ne Leis­tung ✅ Wenn ver­ein­bart
Inva­li­di­täts­leis­tung ❌ Nicht vor­ge­se­hen ✅ Kapi­tal­zah­lung mög­lich
Unfall­ren­te ❌ Nur bei Arbeits­un­fall ✅ Ver­trags­ab­hän­gig
Reha-Kos­ten ✅ Begrenzt ✅ Brei­ter Umfang
Haus­halts­hil­fe / Umbau ❌ Nur über Pfle­ge­grad ✅ Je nach Tarif

Die Lücke zwi­schen gesetz­li­cher und pri­va­ter Unfall­ver­si­che­rung ist groß – beson­ders bei Ver­let­zun­gen wie einem Menis­kus­riss. Wer umfas­sen­den Schutz sucht, kommt um die pri­va­te Absi­che­rung nicht her­um.

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Ein Menis­kus­riss ist nur eine von vie­len typi­schen Ver­let­zun­gen, die durch Sport oder Eigen­be­we­gung ent­ste­hen kön­nen. Wer sich umfas­send infor­mie­ren möch­te, soll­te sich auch mit ähn­li­chen Scha­dens­bil­dern und den pas­sen­den Ver­si­che­rungs­lö­sun­gen beschäf­ti­gen.

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Ein Kreuz­band­riss kann eben­so plötz­lich auf­tre­ten wie ein Menis­kus­scha­den – und bringt oft lang­fris­ti­ge Fol­gen mit sich. Erfah­ren Sie, wie die pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung hier greift und wel­che Leis­tun­gen wirk­lich wich­tig sind.

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Rich­tig han­deln, um Leis­tun­gen nicht zu gefähr­den

Was tun nach einem Menis­kus­riss?

Ein Menis­kus­riss ist schmerz­haft – und je nach Ursa­che auch ein Fall für die Unfall­ver­si­che­rung. Doch nur wer schnell, kor­rekt und voll­stän­dig reagiert, hat Anspruch auf Leis­tun­gen. Ob ärzt­li­che Attes­te, Fris­ten oder Doku­men­te: Wir zei­gen, wor­auf es jetzt ankommt und wie Sie Ihre Ansprü­che opti­mal sichern.

Nach einem Unfall mit Menis­kus­be­tei­li­gung zählt jede Stun­de. Neben der medi­zi­ni­schen Erst­ver­sor­gung ist auch der for­ma­le Ablauf ent­schei­dend – denn Ver­si­che­run­gen ver­lan­gen ein­deu­ti­ge Nach­wei­se, lücken­lo­se Doku­men­ta­ti­on und frist­ge­rech­te Mel­dung.

Die­se Schrit­te soll­ten Sie unbe­dingt ein­hal­ten:

  1. Unver­züg­lich ärzt­lich unter­su­chen las­sen:
    Die Dia­gno­se soll­te schrift­lich erfol­gen – mög­lichst inklu­si­ve Beschrei­bung des Unfall­her­gangs und der Erst­be­ur­tei­lung (z. B. Menis­kus­längs­riss nach Sturz beim Fuß­ball­spiel).

  2. Unfall­mel­dung bei der Ver­si­che­rung:
    Mel­den Sie den Scha­den umge­hend – am bes­ten inner­halb von 48 Stun­den – tele­fo­nisch oder schrift­lich bei Ihrer pri­va­ten Unfall­ver­si­che­rung. Man­che Anbie­ter stel­len dafür auch Online-For­mu­la­re bereit.

  3. Alle medi­zi­ni­schen Unter­la­gen sichern:
    Dazu gehö­ren ärzt­li­che Attes­te, OP-Berich­te, MRT-Befun­de, Heil- und Kos­ten­plä­ne sowie Rezep­te für Reha oder Phy­sio­the­ra­pie.

  4. Unfall­her­gang prä­zi­se doku­men­tie­ren:
    Hal­ten Sie den Ablauf schrift­lich fest: Was ist wann, wo und wie pas­siert? Wer war anwe­send? Gab es Zeu­gen? Die­se Anga­ben erleich­tern die Leis­tungs­prü­fung erheb­lich.

  5. Fotos oder Skiz­zen ergän­zen:
    Wenn mög­lich, doku­men­tie­ren Sie die Unfall­stel­le oder die betei­lig­ten Umstän­de. Das kann vor allem bei Sport­un­fäl­len oder Eigen­be­we­gun­gen wich­tig sein.

  6. Fris­ten beach­ten und Nach­wei­se voll­stän­dig ein­rei­chen:
    Feh­len­de Unter­la­gen oder ver­spä­te­te Mel­dun­gen füh­ren häu­fig zu Leis­tungs­kür­zun­gen oder Ableh­nun­gen.

Je nach Ver­si­che­rer kann auch ein medi­zi­ni­scher Gut­ach­ter hin­zu­ge­zo­gen wer­den, um den Zusam­men­hang zwi­schen Unfall und Ver­let­zung zu bewer­ten – ins­be­son­de­re bei Vor­er­kran­kun­gen oder strit­ti­ger Ursa­chen­zu­ord­nung.

Unser Tipp: Las­sen Sie sich im Zwei­fel recht­zei­tig bera­ten – gera­de wenn unklar ist, ob es sich aus Sicht des Ver­si­che­rers tat­säch­lich um einen Unfall im Sin­ne der Ver­trags­be­din­gun­gen han­delt.

Wenn es kom­pli­ziert wird: Wann zahlt die Ver­si­che­rung wirk­lich?

Eigen­be­we­gung, Mit­wir­kung & Vor­er­kran­kung – was Sie bei einem Menis­kus­riss beach­ten müs­sen

Nicht jeder Menis­kus­riss wird auto­ma­tisch als Unfall aner­kannt. Gera­de wenn die Ver­let­zung durch eine Eigen­be­we­gung ent­stan­den ist oder Vor­er­kran­kun­gen bestehen, prü­fen Ver­si­che­rer genau. Ent­schei­dend sind dabei die Ver­trags­de­tails – und wie gut der Scha­den doku­men­tiert ist. Wir zei­gen, wor­auf es ankommt.

Ein plötz­li­cher Ruck beim Rich­tungs­wech­sel, ein schief auf­ge­kom­me­nes Bein oder ein abrup­ter Stopp – vie­le Menis­kus­schä­den ent­ste­hen durch soge­nann­te Eigen­be­we­gun­gen. Dabei han­delt es sich um Bewe­gungs­ab­läu­fe, bei denen kei­ne äuße­re Kraft­ein­wir­kung erkenn­bar ist. Klas­sisch ist der Sport­ler, der sich beim Sprin­ten oder Sprin­gen das Knie ver­dreht.

Ohne kla­ren Ein­schluss von Eigen­be­we­gun­gen im Ver­trag leh­nen vie­le Unfall­ver­si­che­rer die Leis­tung ab. Daher ist beim Abschluss unbe­dingt dar­auf zu ach­ten, dass der soge­nann­te erwei­ter­te Unfall­be­griff im Tarif ent­hal­ten ist.

Ein wei­te­rer kri­ti­scher Punkt: Vor­er­kran­kun­gen und die Mit­wir­kungs­klau­sel.
Vie­le Men­schen haben bereits Vor­schä­den am Knie – sei es durch Abnut­zung, frü­he­re Ope­ra­tio­nen oder alters­be­ding­te Ver­än­de­run­gen. Kommt es zu einem Menis­kus­riss, kann der Ver­si­che­rer den Mit­wir­kungs­an­teil berech­nen – also wie stark eine Vor­er­kran­kung zum Scha­den bei­getra­gen hat. Ab einem gewis­sen Pro­zent­satz (z. B. 25 %) kann die Leis­tung redu­ziert oder sogar ganz ver­wei­gert wer­den.

Wich­tig zu wis­sen:

  • Die Gesund­heits­prü­fung beim Abschluss muss ehr­lich erfol­gen. Falsch­an­ga­ben füh­ren zum Ver­lust des Ver­si­che­rungs­schut­zes.

  • Der Unfall­her­gang soll­te mög­lichst exakt beschrie­ben wer­den. Beson­ders bei Eigen­be­we­gun­gen zählt jede For­mu­lie­rung.

  • Medi­zi­ni­sche Gut­ach­ten und Befun­de sind ent­schei­dend, um den Zusam­men­hang zwi­schen dem Unfall und der Schä­di­gung zu bele­gen.

  • Tari­fe ohne Gesund­heits­fra­gen kön­nen sinn­voll sein – ins­be­son­de­re für Men­schen mit bekann­ten Vor­schä­den.

Ein gut gewähl­ter Unfall­ta­rif mit Ein­schluss von Eigen­be­we­gun­gen und ohne stren­ge Aus­schlüs­se durch Vor­er­kran­kun­gen bie­tet spür­bar mehr Sicher­heit – gera­de bei Menis­kus­schä­den, bei denen eine pau­scha­le Ableh­nung lei­der nicht sel­ten ist.

Mehr Wis­sen rund um Unfall­ver­si­che­rung & Spe­zi­al­fäl­le

Die­se The­men könn­ten für Sie eben­falls rele­vant sein

Ein Menis­kus­riss ist oft erst der Anfang vie­ler Fra­gen: Was pas­siert bei Eigen­be­we­gun­gen? Wann wird ein Mit­wir­kungs­an­teil ange­rech­net? Wel­che Leis­tun­gen gibt es für bestimm­te Ziel­grup­pen? In die­sen wei­ter­füh­ren­den Bei­trä­gen erhal­ten Sie prä­zi­se Ant­wor­ten und wert­vol­le Ein­bli­cke – pas­send zu Ihrer Lebens­si­tua­ti­on.

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Vie­le Knie­ver­let­zun­gen tref­fen auf bestehen­de Vor­schä­den – etwa Arthro­se oder Insta­bi­li­tä­ten. Wann Ver­si­che­run­gen Leis­tun­gen kür­zen oder ableh­nen, erfah­ren Sie hier.

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Ver­tie­fen­de Ant­wor­ten auf typi­sche Fra­gen zum Menis­kus­riss

Was Sie schon immer über Unfall­ver­si­che­rung und Menis­kus­schä­den wis­sen woll­ten

Nein, das hängt vom gewähl­ten Tarif ab. Vie­le Ver­si­che­rer decken Eigen­be­we­gun­gen nur ab, wenn dies aus­drück­lich im Ver­trag ver­ein­bart wur­de. Wer sport­lich aktiv ist, soll­te auf die­sen Ein­schluss unbe­dingt ach­ten.

Dann prü­fen vie­le Ver­si­che­rer den Mit­wir­kungs­an­teil – also inwie­weit die Vor­er­kran­kung zur Ver­let­zung bei­getra­gen hat. Ab einem bestimm­ten Pro­zent­satz (z. B. 25 %) kann die Leis­tung gekürzt oder ver­wei­gert wer­den.

Ja – mit dem erwei­ter­ten Unfall­be­griff und Ein­schluss von Eigen­be­we­gung. Wich­tig ist, dass der Unfall­be­griff des Ver­trags sol­che Ereig­nis­se abdeckt. Fehlt die­ser Ein­schluss, wird kei­ne Leis­tung erbracht.

Neben dem ärzt­li­chen Attest sind MRT-Befun­de, OP-Berich­te, eine prä­zi­se Schil­de­rung des Unfall­her­gangs und ggf. Zeu­gen­be­rich­te ent­schei­dend. Je genau­er die Nach­wei­se, des­to höher die Aner­ken­nungs­wahr­schein­lich­keit.

In der Regel beginnt der Schutz sofort nach Annah­me des Ver­trags. Bei bestimm­ten Zusatz­bau­stei­nen oder Aus­schlüs­sen kön­nen jedoch War­te­zei­ten ver­ein­bart sein – ins­be­son­de­re bei bekann­ten Vor­er­kran­kun­gen.

Das hängt vom Bedarf ab. Die Ein­mal­zah­lung bie­tet finan­zi­el­le Frei­heit und ist steu­er­frei, wäh­rend die Unfall­ren­te dau­er­haf­tes Ein­kom­men sichert – etwa bei lang­fris­ti­gen Ein­schrän­kun­gen. Vie­le Tari­fe bie­ten bei­de Leis­tun­gen kom­bi­niert an.

Zusam­men­fas­sung

Ein Menis­kus­riss kann weit­rei­chen­de Fol­gen haben – kör­per­lich wie finan­zi­ell. Wer bei Sport, Beruf oder Frei­zeit aktiv ist, soll­te sich des­halb früh­zei­tig absi­chern. Die pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung bie­tet hier wert­vol­len Schutz: Sie greift bei Eigen­be­we­gun­gen, sichert die Behand­lungs­kos­ten ab und leis­tet bei blei­ben­den Beein­träch­ti­gun­gen. Beson­ders wich­tig ist die Ver­trags­ge­stal­tung: Nur wer auf Ein­schluss von Eigen­be­we­gung und fai­re Rege­lun­gen zur Mit­wir­kung ach­tet, ist im Ernst­fall wirk­lich geschützt. Ein Tarif­ver­gleich hilft, indi­vi­du­ell pas­sen­de Leis­tun­gen zu fin­den.

häu­fi­ge Fra­gen

Ja, wenn er durch ein ver­si­cher­tes Unfall­ereig­nis – z. B. eine Eigen­be­we­gung – ver­ur­sacht wur­de und der Tarif die­se aus­drück­lich abdeckt.

Das hängt vom Grad der dau­er­haf­ten Beein­träch­ti­gung und dem gewähl­ten Tarif ab. Häu­fig liegt der Inva­li­di­täts­grad bei Menis­kus­schä­den zwi­schen 1 und 5 %.

Gute Tari­fe star­ten bereits bei unter 20 Euro monat­lich. Der Preis vari­iert je nach Leis­tun­gen, Pro­gres­si­on, Ren­ten­op­tio­nen und Gesund­heits­prü­fung.

Ja. Bei Tari­fen mit Gesund­heits­fra­gen ist voll­stän­di­ge Trans­pa­renz ent­schei­dend. Alter­na­tiv gibt es auch Tari­fe ohne Gesund­heits­prü­fung – ide­al bei bekann­ten Vor­schä­den.