Pro­gres­si­on in der Unfall­ver­si­che­rung – bes­ser abge­si­chert bei schwe­ren Unfäl­len

Was sich hin­ter der Pro­gres­si­ons­staf­fel ver­birgt und war­um sie über Ihre Absi­che­rung ent­schei­det.

Progression Unfallversicherung

Ein Unfall ist schnell pas­siert – die Fol­gen kön­nen jedoch lang­fris­tig und teu­er sein. Beson­ders bei dau­er­haf­ten Ein­schrän­kun­gen ent­ste­hen hohe Zusatz­kos­ten für Umbau­ten, Pfle­ge oder Reha. Genau hier greift die Pro­gres­si­on in der pri­va­ten Unfall­ver­si­che­rung: Sie sorgt dafür, dass sich die Aus­zah­lung bei schwer­wie­gen­der Inva­li­di­tät ver­viel­facht. Doch vie­le Ver­si­cher­te wis­sen nicht, was genau hin­ter dem Begriff steckt, ab wann sie wirkt und wel­che Model­le es gibt.

Die­se Sei­te führt Sie Schritt für Schritt durch das The­ma Pro­gres­si­on – mit kla­ren Erklä­run­gen, Rechen­bei­spie­len und Pra­xis­tipps. Sie erfah­ren, wie Sie die rich­ti­ge Kom­bi­na­ti­on aus Grund­sum­me und Pro­gres­si­ons­staf­fel wäh­len, wel­che Rol­le der Inva­li­di­täts­grad spielt und in wel­chen Fäl­len die Pro­gres­si­on oft gar nicht greift. Zusätz­lich beleuch­ten wir den Ein­fluss der Glie­derta­xe, den Mit­wir­kungs­scha­den und die Bedeu­tung der rich­ti­gen Tarif­wahl – damit Sie im Ernst­fall nicht im Stich gelas­sen wer­den.

Das Wich­tigs­te auf einem Blick

  • Pro­gres­si­on bedeu­tet eine über­pro­por­tio­na­le Erhö­hung der Ver­si­che­rungs­leis­tung bei schwe­rer Inva­li­di­tät nach einem Unfall.

  • Sie beginnt meist ab einem Inva­li­di­täts­grad von 25–26 % – dar­un­ter greift sie nicht.

  • Je nach gewähl­ter Pro­gres­si­ons­staf­fel (z. B. 225 %, 350 %, 500 %) ver­viel­facht sich die Aus­zah­lung.

  • Bei leich­ten Ver­let­zun­gen hat die Pro­gres­si­on kei­nen Ein­fluss auf die Leis­tungs­hö­he – dafür umso mehr bei schwe­ren Beein­träch­ti­gun­gen.

  • Die Kom­bi­na­ti­on aus Grund­sum­me und Pro­gres­si­on soll­te indi­vi­du­ell nach Ein­kom­men, Lebens­si­tua­ti­on und Risi­ko­be­reit­schaft gewählt wer­den.

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Ihre Über­sicht
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Wie ver­än­dert die Pro­gres­si­on Ihre Leis­tung im Ernst­fall?

Was bedeu­tet Pro­gres­si­on in der Unfall­ver­si­che­rung?

Die Pro­gres­si­on ist einer der wich­tigs­ten Leis­tungs­bau­stei­ne inner­halb der pri­va­ten Unfall­ver­si­che­rung – und gleich­zei­tig einer der meist unter­schätz­ten. Sie sorgt dafür, dass bei schwe­ren Unfall­fol­gen die Leis­tung nicht line­ar, son­dern über­pro­por­tio­nal ansteigt. Je höher der Inva­li­di­täts­grad, des­to grö­ßer die finan­zi­el­le Unter­stüt­zung. Genau das macht die Pro­gres­si­on so wert­voll – ins­be­son­de­re für Men­schen mit hohen kör­per­li­chen Anfor­de­run­gen im Beruf oder All­tag.

Die Pro­gres­si­on beschreibt die stu­fen­wei­se Stei­ge­rung der Ver­si­che­rungs­leis­tung bei zuneh­men­dem Inva­li­di­täts­grad. Ab einem bestimm­ten Schwe­re­grad – meist ab 25 % – ver­viel­facht sich die Aus­zah­lung deut­lich. Leich­te Ver­let­zun­gen erhal­ten den nor­ma­len Anteil der Grund­sum­me, schwe­re Beein­träch­ti­gun­gen dage­gen kön­nen das Drei- bis Fünf­fa­che brin­gen.

Bei­spiel:
Bei einer ver­ein­bar­ten Grund­sum­me von 200.000 € und 350 % Pro­gres­si­on kann sich die Aus­zah­lung auf bis zu 700.000 € erhö­hen – abhän­gig vom Inva­li­di­täts­grad.

Die Aus­zah­lung erfolgt in Stu­fen (Bei­spiel 350 % Pro­gres­si­on):

  • Bis 25 % Inva­li­di­tät: Aus­zah­lung 1:1 ent­spre­chend der Grund­sum­me

  • 26–50 % Inva­li­di­tät: drei­fa­cher Wert pro Pro­zent­punkt

  • Ab 51 % Inva­li­di­tät: fünf­fa­cher Wert pro Pro­zent­punkt mög­lich

Rechen­bei­spiel:
Bei 52 % Inva­li­di­tät und 200.000 € Grund­sum­me mit 350 % Pro­gres­si­on ergibt sich eine Aus­zah­lung von 220.000 € – statt nur 104.000 € ohne Pro­gres­si­on.

Die gän­gigs­ten Pro­gres­si­ons­staf­feln lau­ten:

  • 225 % – Basis-Absi­che­rung mit leicht erhöh­ter Leis­tung

  • 350 % – weit ver­brei­te­ter Mit­tel­wert mit hohem Leis­tungs­plus

  • 500 % und mehr – opti­mal für Selbst­stän­di­ge oder kör­per­lich Täti­ge

  • 1000 % – sel­te­ner, sehr hohe Absi­che­rung für Extrem­fäl­le

Hin­weis: Je höher die Staf­fel, des­to stär­ker fällt die Leis­tung bei hohen Inva­li­di­täts­gra­den aus. Eine gute Bera­tung hilft bei der Aus­wahl.

War­um Inva­li­di­täts­grad und Glie­derta­xe über die Aus­zah­lung ent­schei­den

Inva­li­di­tät und Glie­derta­xe ver­ste­hen

Ob Sie 10.000 € oder 250.000 € aus Ihrer Unfall­ver­si­che­rung erhal­ten, hängt nicht nur von der Pro­gres­si­on ab – son­dern vor allem vom Inva­li­di­täts­grad und der soge­nann­ten Glie­derta­xe. Die­se bei­den Fak­to­ren bestim­men, wie schwer die Unfall­fol­gen medi­zi­nisch und finan­zi­ell ein­ge­stuft wer­den. Des­halb ist es ent­schei­dend, ihre Bedeu­tung zu ken­nen und bei Ver­trags­ab­schluss genau hin­zu­schau­en.

Der Inva­li­di­täts­grad ist die zen­tra­le Kenn­zahl für die Leis­tung aus der pri­va­ten Unfall­ver­si­che­rung. Er beschreibt, wie stark die kör­per­li­che oder geis­ti­ge Leis­tungs­fä­hig­keit nach einem Unfall dau­er­haft beein­träch­tigt ist. Die Bewer­tung erfolgt durch ärzt­li­che Gut­ach­ten, meist auf Basis der soge­nann­ten Glie­derta­xe.

Die Glie­derta­xe ist ein fes­ter Bestand­teil jeder Unfall­ver­si­che­rung und legt fest, wel­cher Kör­per­teil mit wel­chem pro­zen­tua­len Wert bewer­tet wird. Ein Bei­spiel: Der voll­stän­di­ge Ver­lust eines Armes wird übli­cher­wei­se mit 70 % Inva­li­di­täts­grad bewer­tet, ein Dau­men mit 20 % und das Gehör auf einem Ohr mit 30 %.

Aber: Die­se Wer­te kön­nen je nach Tarif stark vari­ie­ren. Gute Tari­fe bewer­ten einen Arm mit bis zu 100 %, wäh­rend güns­ti­ge Ein­stei­ger­ta­ri­fe nur 70 % anset­zen. Das hat direk­te Aus­wir­kun­gen auf Ihre Aus­zah­lung – ins­be­son­de­re bei Pro­gres­si­on. Denn nur wenn der Inva­li­di­täts­grad die Min­dest­gren­ze (meist 25 % oder 26 %) über­schrei­tet, greift die Pro­gres­si­on über­haupt.

Ein Bei­spiel zeigt die Unter­schie­de deut­lich:

  • Tarif A bewer­tet einen beschä­dig­ten Arm mit 70 %, der tat­säch­li­che Funk­ti­ons­ver­lust liegt bei 30 % → ergibt 21 % Inva­li­di­tät

  • Tarif B bewer­tet den Arm mit 100 %, bei 30 % Ein­schrän­kung → 30 % Inva­li­di­tät

In Tarif A wür­de kei­ne Pro­gres­si­on grei­fen, in Tarif B sehr wohl. Genau des­halb ist es wich­tig, nicht nur auf die Höhe der Pro­gres­si­on zu schau­en, son­dern auch auf die Qua­li­tät der Glie­derta­xe.

Dar­über hin­aus müs­sen Vor­er­kran­kun­gen oder alters­be­ding­te Ein­schrän­kun­gen berück­sich­tigt wer­den. Hier kann ein soge­nann­ter Mit­wir­kungs­an­teil zur Kür­zung füh­ren – auch das kann Ein­fluss dar­auf haben, ob die Pro­gres­si­on letzt­lich greift oder nicht. Wer sich best­mög­lich absi­chern will, soll­te auf mög­lichst hoch ange­setz­te Glie­derta­xen und fai­re Rege­lun­gen bei Mit­wir­kungs­schä­den ach­ten.

Wie Sie die Pro­gres­si­on rea­lis­tisch ein­schät­zen und berech­nen kön­nen

Rechen­bei­spie­le zur Pro­gres­si­on in der Unfall­ver­si­che­rung

Vie­le Ver­si­cher­te wis­sen nicht, wie stark sich die Pro­gres­si­on tat­säch­lich auf die Aus­zah­lung aus­wir­ken kann – oder ab wann sie über­haupt greift. Dabei sind die Berech­nun­gen nach­voll­zieh­bar, wenn man das Prin­zip ver­stan­den hat. Wir zei­gen Ihnen an einem ein­fa­chen Bei­spiel, wie sich Inva­li­di­täts­grad und Pro­gres­si­ons­staf­fel auf die Leis­tungs­hö­he aus­wir­ken – Schritt für Schritt erklärt.

Die Pro­gres­si­on funk­tio­niert wie ein Mul­ti­pli­ka­tor für die ver­ein­bar­te Grund­sum­me – abhän­gig davon, wie hoch der Inva­li­di­täts­grad aus­fällt. Beson­ders wich­tig ist dabei die gestaf­fel­te Berech­nung: Bis 25 % Inva­li­di­tät wird die Leis­tung line­ar gezahlt, danach steigt sie oft sprung­haft an.

Bei­spiel­rech­nung bei 52 % Inva­li­di­täts­grad und 200.000 € Grund­sum­me mit 350 % Pro­gres­si­on:

  1. 0–25 % Inva­li­di­tät:
    – 25 % von 200.000 € = 50.000 €

  2. 26–50 % Inva­li­di­tät (25 % x 3‑fach):
    – 25 % von 200.000 € = 50.000 € x 3 = 150.000 €

  3. 51–52 % Inva­li­di­tät (2 % x 5‑fach):
    – 2 % von 200.000 € = 4.000 € x 5 = 20.000 €

👉 Gesamt­aus­zah­lung: 220.000 €
Ohne Pro­gres­si­on wären es nur 104.000 € – also 116.000 € weni­ger.

Je höher der Inva­li­di­täts­grad und die gewähl­te Pro­gres­si­ons­staf­fel, des­to stär­ker fällt der Unter­schied aus. Das macht deut­lich: Wer auf eine nied­ri­ge Pro­gres­si­on oder gar kei­ne setzt, ris­kiert im Ernst­fall eine deut­lich zu gerin­ge Absi­che­rung.

Typi­sche Pro­gres­si­ons­staf­feln und ihre Wir­kung bei 100 % Inva­li­di­tät:

Pro­gres­si­on Aus­zah­lung bei 100 % Inva­li­di­tät (Grund­sum­me 200.000 €)
225 % 450.000 €
350 % 700.000 €
500 % 1.000.000 €

Sol­che Beträ­ge kön­nen über die Qua­li­tät der medi­zi­ni­schen Ver­sor­gung, not­wen­di­ge Umbau­ten oder den lang­fris­ti­gen Erhalt der Lebens­qua­li­tät ent­schei­den – beson­ders für Allein­ver­die­ner oder Selbst­stän­di­ge.

Drei Fak­to­ren, die Ihre Leis­tung mas­siv beein­flus­sen kön­nen

Mit­wir­kung, Glie­derta­xe & Eigen­be­we­gung im Über­blick

Die Pro­gres­si­on allein ent­schei­det nicht über die Höhe der Leis­tung – auch ande­re Bedin­gun­gen im Ver­trag haben gro­ßen Ein­fluss auf die Aus­zah­lung im Scha­den­fall. Dazu zäh­len vor allem der Mit­wir­kungs­an­teil, die ver­wen­de­te Glie­derta­xe und die Bewer­tung von Eigen­be­we­gun­gen. Wer sich umfas­send absi­chern möch­te, soll­te die­se Punk­te unbe­dingt ken­nen und rich­tig bewer­ten.

Mit­wir­kungs­an­teil

Mitwirkungsanteil

Wie Vor­er­kran­kun­gen Ihre Ent­schä­di­gung schmä­lern kön­nen
Vie­le Ver­si­che­rer kür­zen die Leis­tung, wenn Vor­er­kran­kun­gen die Unfall­fol­gen ver­schlim­mern – die­ser Anteil wird als Mit­wir­kung bezeich­net. Typi­sches Bei­spiel: Eine bereits bestehen­de Arthro­se im Knie ver­rin­gert die Aus­zah­lung nach einem Sturz deut­lich. Gute Tari­fe ver­zich­ten ganz oder teil­wei­se auf sol­che Kür­zun­gen – oft bis zu einem Mit­wir­kungs­an­teil von 100 %. Ach­ten Sie hier auf kla­re, kun­den­freund­li­che Rege­lun­gen.

Glie­derta­xe

Gliedertaxe

Der Bewer­tungs­maß­stab für Ihre kör­per­li­che Ein­schrän­kung
Die Glie­derta­xe legt fest, wie stark ein­zel­ne Kör­per­tei­le oder Sin­nes­or­ga­ne bei einem Unfall bewer­tet wer­den. Sie ist Grund­la­ge für die Ermitt­lung des Inva­li­di­täts­grads. Wäh­rend ein­fa­che Tari­fe einen Arm nur mit 70 % bewer­ten, set­zen bes­se­re Tari­fe hier bis zu 100 % an. Je höher die Bewer­tung, des­to eher greift die Pro­gres­si­on – und des­to höher fällt Ihre Leis­tung aus.

Eigen­be­we­gung

Eigenbewegung-Unfallversicherung

War­um selbst ein fal­scher Schritt ver­si­chert sein soll­te
Nicht jeder Unfall ent­steht durch äuße­re Ein­wir­kung. Ein Mus­kel­riss beim Jog­gen oder ein Bän­der­riss beim Umkni­cken gilt als Unfall durch Eigen­be­we­gung – sofern der Ver­si­che­rer die­sen Punkt abdeckt. Ohne die­se Klau­sel leh­nen vie­le Ver­si­che­rer eine Zah­lung ab. Wer sport­lich aktiv ist oder kör­per­lich arbei­tet, soll­te auf den Ein­schluss die­ser Leis­tung unbe­dingt ach­ten.

Wann Sie trotz Pro­gres­si­on leer aus­ge­hen kön­nen

War­um die Pro­gres­si­on oft nicht greift

Die Pro­gres­si­on gilt als einer der leis­tungs­stärks­ten Bau­stei­ne der pri­va­ten Unfall­ver­si­che­rung – doch in der Pra­xis greift sie deut­lich sel­te­ner, als vie­le den­ken. Grün­de dafür lie­gen meist in zu nied­ri­gen Inva­li­di­täts­gra­den, ungüns­ti­gen Glie­derta­xen oder Leis­tungs­kür­zun­gen durch Vor­er­kran­kun­gen. Wer die­se Stol­per­fal­len nicht kennt, ris­kiert eine ent­täu­schend gerin­ge Aus­zah­lung im Ernst­fall.

So wich­tig die Pro­gres­si­on auch ist – sie ent­fal­tet ihre Wir­kung nur, wenn bestimm­te Vor­aus­set­zun­gen erfüllt sind. Die ers­te Hür­de ist der Inva­li­di­täts­grad: In nahe­zu allen Tari­fen beginnt die Pro­gres­si­on erst ab einem Inva­li­di­täts­grad von 25 % oder 26 %. Wird die­ser Wert nicht erreicht, erfolgt die Aus­zah­lung nur line­ar – unab­hän­gig davon, wie hoch die Pro­gres­si­on im Ver­trag steht.

Ein häu­fi­ger Grund für das Unter­schrei­ten die­ser Gren­ze ist eine nied­ri­ge Bewer­tung in der Glie­derta­xe. Bei­spiel: Wird ein Arm in der Glie­derta­xe nur mit 70 % ange­setzt und ist die­ser nach einem Unfall zu 30 % ein­ge­schränkt, ergibt sich ledig­lich ein Inva­li­di­täts­grad von 21 % – die Pro­gres­si­on bleibt wir­kungs­los. Hoch­wer­ti­ge Tari­fe hin­ge­gen set­zen z. B. 100 % für den­sel­ben Arm an – bei iden­ti­scher Beein­träch­ti­gung wären es 30 % und damit aus­rei­chend, um die Pro­gres­si­on zu akti­vie­ren.

Ein wei­te­rer Stol­per­stein ist der soge­nann­te Mit­wir­kungs­an­teil. Dabei han­delt es sich um eine Leis­tungs­kür­zung, wenn eine bestehen­de Vor­er­kran­kung die Unfall­fol­gen ver­schlim­mert. Bei­spiel: Ein vor­be­las­te­tes Hand­ge­lenk wird bei einem Sturz ver­letzt. Der Arzt beschei­nigt, dass die Vor­er­kran­kung zu 60 % mit­ge­wirkt hat. Die Aus­zah­lung wird ent­spre­chend gekürzt – mög­li­cher­wei­se so stark, dass der Inva­li­di­täts­grad unter 25 % sinkt. Auch hier gilt: Gute Tari­fe ver­zich­ten ganz oder teil­wei­se auf die­se Kür­zun­gen, oft bis zu einem Mit­wir­kungs­an­teil von 100 %.

Zuletzt spielt auch der Aus­schluss von Eigen­be­we­gun­gen eine Rol­le: Ver­let­zun­gen ohne äuße­re Ein­wir­kung – z. B. beim Deh­nen, Heben oder Umkni­cken – gel­ten ohne ent­spre­chen­de Zusatz­klau­sel nicht als ver­si­chert. Der Scha­den wird dann kom­plett abge­lehnt – unge­ach­tet der ver­ein­bar­ten Pro­gres­si­on.

Die­se drei Punk­te – Glie­derta­xe, Mit­wir­kungs­an­teil und Eigen­be­we­gung – zei­gen, dass die rei­ne Höhe der Pro­gres­si­on allein nicht ent­schei­dend ist. Erst in Kom­bi­na­ti­on mit fai­ren Ver­trags­be­din­gun­gen und einer guten Tarif­struk­tur ergibt sich im Ernst­fall der vol­le Nut­zen.

Wie Sie Ihre Unfall­ver­si­che­rung bedarfs­ge­recht und zukunfts­si­cher gestal­ten

Grund­sum­me und Pro­gres­si­on rich­tig wäh­len

Die Pro­gres­si­on ent­fal­tet ihre vol­le Wir­kung erst dann, wenn auch die Grund­sum­me zur Lebens­si­tua­ti­on passt. Denn selbst eine hohe Pro­gres­si­ons­staf­fel bringt wenig, wenn die Aus­gangs­ba­sis zu nied­rig ange­setzt ist. Die rich­ti­ge Kom­bi­na­ti­on aus Grund­sum­me und Pro­gres­si­on ent­schei­det dar­über, ob Ihre Absi­che­rung im Ernst­fall aus­reicht – oder nicht.

Die opti­ma­le Höhe der Grund­sum­me hängt maß­geb­lich von Ihrer per­sön­li­chen Lebens­si­tua­ti­on ab. Als Faust­re­gel gilt: Die Inva­li­di­täts­sum­me – also Grund­sum­me * Pro­gres­si­ons­fak­tor – soll­te min­des­tens dem Zwei- bis Drei­fa­chen Ihres Brut­to­jah­res­ein­kom­mens ent­spre­chen. Bei Kin­dern, Rent­nern und Per­so­nen ohne eige­nes Ein­kom­men emp­fiehlt sich eine indi­vi­du­el­le Ein­schät­zung auf Basis von Betreu­ungs- oder Pfle­ge­auf­wand.

Ori­en­tie­rungs­wer­te für die Grund­sum­me:

  • 20 Jah­re, Brut­to­jah­res­ein­kom­men 50.000 € → Grund­sum­me ca. 300.000 €

  • 30 Jah­re → 250.000 €

  • 40 Jah­re → 200.000 €

  • 50 Jah­re → 150.000 €

  • Kin­der → min­des­tens 150.000 €

  • Senio­ren → min­des­tens 100.000 €

Zusätz­lich zur Grund­sum­me spielt die Pro­gres­si­ons­staf­fel eine zen­tra­le Rol­le. In der Pra­xis haben sich Pro­gres­sio­nen ab 350 % als sinn­vol­ler Stan­dard eta­bliert. Sie bie­ten bei schwe­rer Inva­li­di­tät eine spür­ba­re Leis­tungs­er­hö­hung, ohne die Prä­mie über­pro­por­tio­nal stei­gen zu las­sen. Für Selbst­stän­di­ge, Men­schen mit hohem Ein­kom­men oder kör­per­lich for­dern­den Beru­fen kann auch eine Pro­gres­si­on von 500 % oder mehr emp­feh­lens­wert sein.

Wich­tig: Auch bei hohen Pro­gres­sio­nen soll­te der Basis­schutz stim­men. Eine zu nied­ri­ge Grund­sum­me mit 500 % Pro­gres­si­on kann unter Umstän­den weni­ger Leis­tung brin­gen als eine mode­ra­te Pro­gres­si­on mit ange­mes­se­ner Aus­gangs­sum­me.

Zudem lohnt es sich, auf fol­gen­de Tarif­merk­ma­le zu ach­ten:

  • Ver­zicht auf Mit­wir­kungs­an­teil (min­des­tens bis 50 %, bes­ser 100 %)

  • Ver­bes­ser­te Glie­derta­xe mit hohen Bewer­tungs­sät­zen

  • Absi­che­rung von Eigen­be­we­gung und psy­chi­schen Beein­träch­ti­gun­gen

  • Leis­tungs­star­ke Zusatz­bau­stei­ne (z. B. Unfall­ren­te, Todes­fall­leis­tung)

Eine durch­dach­te Kom­bi­na­ti­on die­ser Fak­to­ren sorgt dafür, dass Sie im Ernst­fall nicht nur abge­si­chert, son­dern wirk­lich geschützt sind – mit der Pro­gres­si­on als Leis­tungs­boos­ter im Hin­ter­grund.

Mehr wis­sen. Bes­ser absi­chern.

Wei­te­re The­men zur Unfall­ver­si­che­rung

Eine star­ke Unfall­ver­si­che­rung mit Pro­gres­si­on ist ein wich­ti­ger Grund­stein – doch oft braucht es mehr. Beson­ders für Fami­li­en, Kin­der oder Men­schen mit beson­de­ren Risi­ken bie­ten spe­zia­li­sier­te Unfall­ver­si­che­run­gen geziel­ten Schutz. In den fol­gen­den The­men fin­den Sie pas­sen­de Erwei­te­run­gen für Ihre per­sön­li­che Lebens­si­tua­ti­on.

Kinderunfallversicherung

Kin­der­un­fall­ver­si­che­rung

Kin­der sind stän­dig in Bewe­gung – ob im Kin­der­gar­ten, auf dem Schul­weg oder beim Sport. Eine Kin­der­un­fall­ver­si­che­rung schützt vor den finan­zi­el­len Fol­gen von dau­er­haf­ten Beein­träch­ti­gun­gen. Beson­ders wich­tig: hohe Pro­gres­si­on, kei­ne Gesund­heits­fra­gen und umfas­sen­de Leis­tun­gen.

Familienunfallversicherung

Fami­li­en­un­fall­ver­si­che­rung

Mit einer Fami­li­en­un­fall­ver­si­che­rung sichern Sie meh­re­re Per­so­nen gemein­sam ab – zu meist güns­ti­ge­ren Kon­di­tio­nen. Sie bie­tet umfas­sen­den Schutz für Eltern und Kin­der, inklu­si­ve Pro­gres­si­on, Unfall­ren­te und Zusatz­leis­tun­gen. Ide­al für alle, die Ver­ant­wor­tung tra­gen.

Zusam­men­fas­sung

Die Pro­gres­si­on in der Unfall­ver­si­che­rung ist weit mehr als eine Tarif­op­ti­on – sie ist der zen­tra­le Fak­tor für die Höhe Ihrer Leis­tung im Ernst­fall. Ab einem Inva­li­di­täts­grad von 25 % kann sich Ihre Aus­zah­lung ver­viel­fa­chen – vor­aus­ge­setzt, Sie haben die pas­sen­de Pro­gres­si­ons­staf­fel und eine aus­rei­chend hohe Grund­sum­me gewählt.

Beson­ders wich­tig: Die Pro­gres­si­on ent­fal­tet ihre Wir­kung nur, wenn die Glie­derta­xe aus­rei­chend hoch, der Mit­wir­kungs­an­teil kun­den­freund­lich gere­gelt und Eigen­be­we­gun­gen mit­ver­si­chert sind. Vie­le unter­schät­zen die­se Details – und erhal­ten im Scha­den­fall weni­ger als gedacht.

Unse­re Emp­feh­lung:
Wäh­len Sie min­des­tens 350 % Pro­gres­si­on, ori­en­tie­ren Sie sich bei der Grund­sum­me an Ihrem Brut­to­jah­res­ein­kom­men und prü­fen Sie alle Leis­tungs­merk­ma­le im Detail. Nur so stel­len Sie sicher, dass Ihre Ver­si­che­rung wirk­lich schützt – und nicht nur ver­spricht.

häu­fi­ge Fra­gen

Die Pro­gres­si­on beschreibt die über­pro­por­tio­na­le Erhö­hung der Ver­si­che­rungs­leis­tung bei zuneh­men­dem Inva­li­di­täts­grad. Ab einem bestimm­ten Schwel­len­wert (meist 25 %) steigt die Aus­zah­lung deut­lich stär­ker als line­ar an.

Als Stan­dard gilt eine Pro­gres­si­on von 350 %, da sie ein gutes Ver­hält­nis aus Bei­trag und Leis­tung bie­tet. Wer höhe­re Risi­ken absi­chern will, kann auch 500 % oder mehr wäh­len – abhän­gig von Lebens­si­tua­ti­on, Ein­kom­men und Beruf.

Die Berech­nung erfolgt gestaf­felt: Bis 25 % Inva­li­di­tät line­ar, dar­über mit stei­gen­dem Mul­ti­pli­ka­tor je nach Staf­fel. Bei­spiel: 52 % Inva­li­di­tät bei 200.000 € Grund­sum­me und 350 % Pro­gres­si­on ergibt 220.000 € Aus­zah­lung.

Die Glie­derta­xe bestimmt, wie stark ein­zel­ne Kör­per­tei­le bewer­tet wer­den – sie beein­flusst den Inva­li­di­täts­grad. Die Pro­gres­si­on wie­der­um erhöht die Aus­zah­lung, sobald ein bestimm­ter Inva­li­di­täts­grad erreicht ist.