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Progression in der Unfallversicherung – besser abgesichert bei schweren Unfällen
Was sich hinter der Progressionsstaffel verbirgt und warum sie über Ihre Absicherung entscheidet.
Ein Unfall ist schnell passiert – die Folgen können jedoch langfristig und teuer sein. Besonders bei dauerhaften Einschränkungen entstehen hohe Zusatzkosten für Umbauten, Pflege oder Reha. Genau hier greift die Progression in der privaten Unfallversicherung: Sie sorgt dafür, dass sich die Auszahlung bei schwerwiegender Invalidität vervielfacht. Doch viele Versicherte wissen nicht, was genau hinter dem Begriff steckt, ab wann sie wirkt und welche Modelle es gibt.
Diese Seite führt Sie Schritt für Schritt durch das Thema Progression – mit klaren Erklärungen, Rechenbeispielen und Praxistipps. Sie erfahren, wie Sie die richtige Kombination aus Grundsumme und Progressionsstaffel wählen, welche Rolle der Invaliditätsgrad spielt und in welchen Fällen die Progression oft gar nicht greift. Zusätzlich beleuchten wir den Einfluss der Gliedertaxe, den Mitwirkungsschaden und die Bedeutung der richtigen Tarifwahl – damit Sie im Ernstfall nicht im Stich gelassen werden.
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Wie verändert die Progression Ihre Leistung im Ernstfall?
Was bedeutet Progression in der Unfallversicherung?
Die Progression ist einer der wichtigsten Leistungsbausteine innerhalb der privaten Unfallversicherung – und gleichzeitig einer der meist unterschätzten. Sie sorgt dafür, dass bei schweren Unfallfolgen die Leistung nicht linear, sondern überproportional ansteigt. Je höher der Invaliditätsgrad, desto größer die finanzielle Unterstützung. Genau das macht die Progression so wertvoll – insbesondere für Menschen mit hohen körperlichen Anforderungen im Beruf oder Alltag.
Die Progression beschreibt die stufenweise Steigerung der Versicherungsleistung bei zunehmendem Invaliditätsgrad. Ab einem bestimmten Schweregrad – meist ab 25 % – vervielfacht sich die Auszahlung deutlich. Leichte Verletzungen erhalten den normalen Anteil der Grundsumme, schwere Beeinträchtigungen dagegen können das Drei- bis Fünffache bringen.
Beispiel:
Bei einer vereinbarten Grundsumme von 200.000 € und 350 % Progression kann sich die Auszahlung auf bis zu 700.000 € erhöhen – abhängig vom Invaliditätsgrad.
Die Auszahlung erfolgt in Stufen (Beispiel 350 % Progression):
Bis 25 % Invalidität: Auszahlung 1:1 entsprechend der Grundsumme
26–50 % Invalidität: dreifacher Wert pro Prozentpunkt
Ab 51 % Invalidität: fünffacher Wert pro Prozentpunkt möglich
Rechenbeispiel:
Bei 52 % Invalidität und 200.000 € Grundsumme mit 350 % Progression ergibt sich eine Auszahlung von 220.000 € – statt nur 104.000 € ohne Progression.
Die gängigsten Progressionsstaffeln lauten:
225 % – Basis-Absicherung mit leicht erhöhter Leistung
350 % – weit verbreiteter Mittelwert mit hohem Leistungsplus
500 % und mehr – optimal für Selbstständige oder körperlich Tätige
1000 % – seltener, sehr hohe Absicherung für Extremfälle
Hinweis: Je höher die Staffel, desto stärker fällt die Leistung bei hohen Invaliditätsgraden aus. Eine gute Beratung hilft bei der Auswahl.
Warum Invaliditätsgrad und Gliedertaxe über die Auszahlung entscheiden
Invalidität und Gliedertaxe verstehen
Ob Sie 10.000 € oder 250.000 € aus Ihrer Unfallversicherung erhalten, hängt nicht nur von der Progression ab – sondern vor allem vom Invaliditätsgrad und der sogenannten Gliedertaxe. Diese beiden Faktoren bestimmen, wie schwer die Unfallfolgen medizinisch und finanziell eingestuft werden. Deshalb ist es entscheidend, ihre Bedeutung zu kennen und bei Vertragsabschluss genau hinzuschauen.
Der Invaliditätsgrad ist die zentrale Kennzahl für die Leistung aus der privaten Unfallversicherung. Er beschreibt, wie stark die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit nach einem Unfall dauerhaft beeinträchtigt ist. Die Bewertung erfolgt durch ärztliche Gutachten, meist auf Basis der sogenannten Gliedertaxe.
Die Gliedertaxe ist ein fester Bestandteil jeder Unfallversicherung und legt fest, welcher Körperteil mit welchem prozentualen Wert bewertet wird. Ein Beispiel: Der vollständige Verlust eines Armes wird üblicherweise mit 70 % Invaliditätsgrad bewertet, ein Daumen mit 20 % und das Gehör auf einem Ohr mit 30 %.
Aber: Diese Werte können je nach Tarif stark variieren. Gute Tarife bewerten einen Arm mit bis zu 100 %, während günstige Einsteigertarife nur 70 % ansetzen. Das hat direkte Auswirkungen auf Ihre Auszahlung – insbesondere bei Progression. Denn nur wenn der Invaliditätsgrad die Mindestgrenze (meist 25 % oder 26 %) überschreitet, greift die Progression überhaupt.
Ein Beispiel zeigt die Unterschiede deutlich:
Tarif A bewertet einen beschädigten Arm mit 70 %, der tatsächliche Funktionsverlust liegt bei 30 % → ergibt 21 % Invalidität
Tarif B bewertet den Arm mit 100 %, bei 30 % Einschränkung → 30 % Invalidität
In Tarif A würde keine Progression greifen, in Tarif B sehr wohl. Genau deshalb ist es wichtig, nicht nur auf die Höhe der Progression zu schauen, sondern auch auf die Qualität der Gliedertaxe.
Darüber hinaus müssen Vorerkrankungen oder altersbedingte Einschränkungen berücksichtigt werden. Hier kann ein sogenannter Mitwirkungsanteil zur Kürzung führen – auch das kann Einfluss darauf haben, ob die Progression letztlich greift oder nicht. Wer sich bestmöglich absichern will, sollte auf möglichst hoch angesetzte Gliedertaxen und faire Regelungen bei Mitwirkungsschäden achten.
Wie Sie die Progression realistisch einschätzen und berechnen können
Rechenbeispiele zur Progression in der Unfallversicherung
Viele Versicherte wissen nicht, wie stark sich die Progression tatsächlich auf die Auszahlung auswirken kann – oder ab wann sie überhaupt greift. Dabei sind die Berechnungen nachvollziehbar, wenn man das Prinzip verstanden hat. Wir zeigen Ihnen an einem einfachen Beispiel, wie sich Invaliditätsgrad und Progressionsstaffel auf die Leistungshöhe auswirken – Schritt für Schritt erklärt.
Die Progression funktioniert wie ein Multiplikator für die vereinbarte Grundsumme – abhängig davon, wie hoch der Invaliditätsgrad ausfällt. Besonders wichtig ist dabei die gestaffelte Berechnung: Bis 25 % Invalidität wird die Leistung linear gezahlt, danach steigt sie oft sprunghaft an.
Beispielrechnung bei 52 % Invaliditätsgrad und 200.000 € Grundsumme mit 350 % Progression:
0–25 % Invalidität:
– 25 % von 200.000 € = 50.000 €26–50 % Invalidität (25 % x 3‑fach):
– 25 % von 200.000 € = 50.000 € x 3 = 150.000 €51–52 % Invalidität (2 % x 5‑fach):
– 2 % von 200.000 € = 4.000 € x 5 = 20.000 €
👉 Gesamtauszahlung: 220.000 €
Ohne Progression wären es nur 104.000 € – also 116.000 € weniger.
Je höher der Invaliditätsgrad und die gewählte Progressionsstaffel, desto stärker fällt der Unterschied aus. Das macht deutlich: Wer auf eine niedrige Progression oder gar keine setzt, riskiert im Ernstfall eine deutlich zu geringe Absicherung.
Typische Progressionsstaffeln und ihre Wirkung bei 100 % Invalidität:
Progression | Auszahlung bei 100 % Invalidität (Grundsumme 200.000 €) |
---|---|
225 % | 450.000 € |
350 % | 700.000 € |
500 % | 1.000.000 € |
Solche Beträge können über die Qualität der medizinischen Versorgung, notwendige Umbauten oder den langfristigen Erhalt der Lebensqualität entscheiden – besonders für Alleinverdiener oder Selbstständige.
Drei Faktoren, die Ihre Leistung massiv beeinflussen können
Mitwirkung, Gliedertaxe & Eigenbewegung im Überblick
Die Progression allein entscheidet nicht über die Höhe der Leistung – auch andere Bedingungen im Vertrag haben großen Einfluss auf die Auszahlung im Schadenfall. Dazu zählen vor allem der Mitwirkungsanteil, die verwendete Gliedertaxe und die Bewertung von Eigenbewegungen. Wer sich umfassend absichern möchte, sollte diese Punkte unbedingt kennen und richtig bewerten.
Mitwirkungsanteil
Wie Vorerkrankungen Ihre Entschädigung schmälern können
Viele Versicherer kürzen die Leistung, wenn Vorerkrankungen die Unfallfolgen verschlimmern – dieser Anteil wird als Mitwirkung bezeichnet. Typisches Beispiel: Eine bereits bestehende Arthrose im Knie verringert die Auszahlung nach einem Sturz deutlich. Gute Tarife verzichten ganz oder teilweise auf solche Kürzungen – oft bis zu einem Mitwirkungsanteil von 100 %. Achten Sie hier auf klare, kundenfreundliche Regelungen.
Gliedertaxe
Der Bewertungsmaßstab für Ihre körperliche Einschränkung
Die Gliedertaxe legt fest, wie stark einzelne Körperteile oder Sinnesorgane bei einem Unfall bewertet werden. Sie ist Grundlage für die Ermittlung des Invaliditätsgrads. Während einfache Tarife einen Arm nur mit 70 % bewerten, setzen bessere Tarife hier bis zu 100 % an. Je höher die Bewertung, desto eher greift die Progression – und desto höher fällt Ihre Leistung aus.
Eigenbewegung
Warum selbst ein falscher Schritt versichert sein sollte
Nicht jeder Unfall entsteht durch äußere Einwirkung. Ein Muskelriss beim Joggen oder ein Bänderriss beim Umknicken gilt als Unfall durch Eigenbewegung – sofern der Versicherer diesen Punkt abdeckt. Ohne diese Klausel lehnen viele Versicherer eine Zahlung ab. Wer sportlich aktiv ist oder körperlich arbeitet, sollte auf den Einschluss dieser Leistung unbedingt achten.
Wann Sie trotz Progression leer ausgehen können
Warum die Progression oft nicht greift
Die Progression gilt als einer der leistungsstärksten Bausteine der privaten Unfallversicherung – doch in der Praxis greift sie deutlich seltener, als viele denken. Gründe dafür liegen meist in zu niedrigen Invaliditätsgraden, ungünstigen Gliedertaxen oder Leistungskürzungen durch Vorerkrankungen. Wer diese Stolperfallen nicht kennt, riskiert eine enttäuschend geringe Auszahlung im Ernstfall.
So wichtig die Progression auch ist – sie entfaltet ihre Wirkung nur, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Die erste Hürde ist der Invaliditätsgrad: In nahezu allen Tarifen beginnt die Progression erst ab einem Invaliditätsgrad von 25 % oder 26 %. Wird dieser Wert nicht erreicht, erfolgt die Auszahlung nur linear – unabhängig davon, wie hoch die Progression im Vertrag steht.
Ein häufiger Grund für das Unterschreiten dieser Grenze ist eine niedrige Bewertung in der Gliedertaxe. Beispiel: Wird ein Arm in der Gliedertaxe nur mit 70 % angesetzt und ist dieser nach einem Unfall zu 30 % eingeschränkt, ergibt sich lediglich ein Invaliditätsgrad von 21 % – die Progression bleibt wirkungslos. Hochwertige Tarife hingegen setzen z. B. 100 % für denselben Arm an – bei identischer Beeinträchtigung wären es 30 % und damit ausreichend, um die Progression zu aktivieren.
Ein weiterer Stolperstein ist der sogenannte Mitwirkungsanteil. Dabei handelt es sich um eine Leistungskürzung, wenn eine bestehende Vorerkrankung die Unfallfolgen verschlimmert. Beispiel: Ein vorbelastetes Handgelenk wird bei einem Sturz verletzt. Der Arzt bescheinigt, dass die Vorerkrankung zu 60 % mitgewirkt hat. Die Auszahlung wird entsprechend gekürzt – möglicherweise so stark, dass der Invaliditätsgrad unter 25 % sinkt. Auch hier gilt: Gute Tarife verzichten ganz oder teilweise auf diese Kürzungen, oft bis zu einem Mitwirkungsanteil von 100 %.
Zuletzt spielt auch der Ausschluss von Eigenbewegungen eine Rolle: Verletzungen ohne äußere Einwirkung – z. B. beim Dehnen, Heben oder Umknicken – gelten ohne entsprechende Zusatzklausel nicht als versichert. Der Schaden wird dann komplett abgelehnt – ungeachtet der vereinbarten Progression.
Diese drei Punkte – Gliedertaxe, Mitwirkungsanteil und Eigenbewegung – zeigen, dass die reine Höhe der Progression allein nicht entscheidend ist. Erst in Kombination mit fairen Vertragsbedingungen und einer guten Tarifstruktur ergibt sich im Ernstfall der volle Nutzen.
Wie Sie Ihre Unfallversicherung bedarfsgerecht und zukunftssicher gestalten
Grundsumme und Progression richtig wählen
Die Progression entfaltet ihre volle Wirkung erst dann, wenn auch die Grundsumme zur Lebenssituation passt. Denn selbst eine hohe Progressionsstaffel bringt wenig, wenn die Ausgangsbasis zu niedrig angesetzt ist. Die richtige Kombination aus Grundsumme und Progression entscheidet darüber, ob Ihre Absicherung im Ernstfall ausreicht – oder nicht.
Die optimale Höhe der Grundsumme hängt maßgeblich von Ihrer persönlichen Lebenssituation ab. Als Faustregel gilt: Die Invaliditätssumme – also Grundsumme * Progressionsfaktor – sollte mindestens dem Zwei- bis Dreifachen Ihres Bruttojahreseinkommens entsprechen. Bei Kindern, Rentnern und Personen ohne eigenes Einkommen empfiehlt sich eine individuelle Einschätzung auf Basis von Betreuungs- oder Pflegeaufwand.
Orientierungswerte für die Grundsumme:
20 Jahre, Bruttojahreseinkommen 50.000 € → Grundsumme ca. 300.000 €
30 Jahre → 250.000 €
40 Jahre → 200.000 €
50 Jahre → 150.000 €
Kinder → mindestens 150.000 €
Senioren → mindestens 100.000 €
Zusätzlich zur Grundsumme spielt die Progressionsstaffel eine zentrale Rolle. In der Praxis haben sich Progressionen ab 350 % als sinnvoller Standard etabliert. Sie bieten bei schwerer Invalidität eine spürbare Leistungserhöhung, ohne die Prämie überproportional steigen zu lassen. Für Selbstständige, Menschen mit hohem Einkommen oder körperlich fordernden Berufen kann auch eine Progression von 500 % oder mehr empfehlenswert sein.
Wichtig: Auch bei hohen Progressionen sollte der Basisschutz stimmen. Eine zu niedrige Grundsumme mit 500 % Progression kann unter Umständen weniger Leistung bringen als eine moderate Progression mit angemessener Ausgangssumme.
Zudem lohnt es sich, auf folgende Tarifmerkmale zu achten:
Verzicht auf Mitwirkungsanteil (mindestens bis 50 %, besser 100 %)
Verbesserte Gliedertaxe mit hohen Bewertungssätzen
Absicherung von Eigenbewegung und psychischen Beeinträchtigungen
Leistungsstarke Zusatzbausteine (z. B. Unfallrente, Todesfallleistung)
Eine durchdachte Kombination dieser Faktoren sorgt dafür, dass Sie im Ernstfall nicht nur abgesichert, sondern wirklich geschützt sind – mit der Progression als Leistungsbooster im Hintergrund.
Mehr wissen. Besser absichern.
Weitere Themen zur Unfallversicherung
Eine starke Unfallversicherung mit Progression ist ein wichtiger Grundstein – doch oft braucht es mehr. Besonders für Familien, Kinder oder Menschen mit besonderen Risiken bieten spezialisierte Unfallversicherungen gezielten Schutz. In den folgenden Themen finden Sie passende Erweiterungen für Ihre persönliche Lebenssituation.
Kinderunfallversicherung
Kinder sind ständig in Bewegung – ob im Kindergarten, auf dem Schulweg oder beim Sport. Eine Kinderunfallversicherung schützt vor den finanziellen Folgen von dauerhaften Beeinträchtigungen. Besonders wichtig: hohe Progression, keine Gesundheitsfragen und umfassende Leistungen.
Familienunfallversicherung
Mit einer Familienunfallversicherung sichern Sie mehrere Personen gemeinsam ab – zu meist günstigeren Konditionen. Sie bietet umfassenden Schutz für Eltern und Kinder, inklusive Progression, Unfallrente und Zusatzleistungen. Ideal für alle, die Verantwortung tragen.
Zusammenfassung
Die Progression in der Unfallversicherung ist weit mehr als eine Tarifoption – sie ist der zentrale Faktor für die Höhe Ihrer Leistung im Ernstfall. Ab einem Invaliditätsgrad von 25 % kann sich Ihre Auszahlung vervielfachen – vorausgesetzt, Sie haben die passende Progressionsstaffel und eine ausreichend hohe Grundsumme gewählt.
Besonders wichtig: Die Progression entfaltet ihre Wirkung nur, wenn die Gliedertaxe ausreichend hoch, der Mitwirkungsanteil kundenfreundlich geregelt und Eigenbewegungen mitversichert sind. Viele unterschätzen diese Details – und erhalten im Schadenfall weniger als gedacht.
Unsere Empfehlung:
Wählen Sie mindestens 350 % Progression, orientieren Sie sich bei der Grundsumme an Ihrem Bruttojahreseinkommen und prüfen Sie alle Leistungsmerkmale im Detail. Nur so stellen Sie sicher, dass Ihre Versicherung wirklich schützt – und nicht nur verspricht.
häufige Fragen
Was bedeutet Progression bei der Unfallversicherung?
Die Progression beschreibt die überproportionale Erhöhung der Versicherungsleistung bei zunehmendem Invaliditätsgrad. Ab einem bestimmten Schwellenwert (meist 25 %) steigt die Auszahlung deutlich stärker als linear an.
Welche Progression ist sinnvoll?
Als Standard gilt eine Progression von 350 %, da sie ein gutes Verhältnis aus Beitrag und Leistung bietet. Wer höhere Risiken absichern will, kann auch 500 % oder mehr wählen – abhängig von Lebenssituation, Einkommen und Beruf.
Wie berechnet man die Auszahlung mit Progression?
Die Berechnung erfolgt gestaffelt: Bis 25 % Invalidität linear, darüber mit steigendem Multiplikator je nach Staffel. Beispiel: 52 % Invalidität bei 200.000 € Grundsumme und 350 % Progression ergibt 220.000 € Auszahlung.
Was ist der Unterschied zwischen Gliedertaxe und Progression?
Die Gliedertaxe bestimmt, wie stark einzelne Körperteile bewertet werden – sie beeinflusst den Invaliditätsgrad. Die Progression wiederum erhöht die Auszahlung, sobald ein bestimmter Invaliditätsgrad erreicht ist.