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Unfallrente – finanzielle Sicherheit bei dauerhafter Einschränkung
Was gesetzliche und private Unfallrenten leisten – und wann sie greifen

Ein Unfall kann mehr als nur Schmerzen verursachen – er kann Ihre gesamte Lebensplanung aus der Bahn werfen. Wenn nach einem Arbeitsunfall, einer Berufskrankheit oder einem Freizeitunfall eine dauerhafte gesundheitliche Beeinträchtigung zurückbleibt, hilft eine Unfallrente, den Verdienstausfall langfristig aufzufangen. Doch wer hat Anspruch? Wie hoch fällt die Rente aus? Und worin unterscheiden sich gesetzliche und private Leistungen?
Wir zeigen Ihnen klar und verständlich, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, wie die Rentenhöhe berechnet wird und welche steuerlichen Regelungen gelten. Egal ob gesetzlich abgesichert oder privat vorgesorgt: Die Unfallrente kann im Ernstfall ein entscheidender Baustein Ihrer finanziellen Stabilität sein.
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Zwei Wege zur Unfallrente – gesetzlich oder privat abgesichert?
Gesetzliche und private Unfallrente im Vergleich
Ob Sie durch einen Arbeitsunfall dauerhaft gesundheitlich eingeschränkt sind oder bei einem Freizeitunfall Ihre Erwerbsfähigkeit verlieren – eine Unfallrente sichert Ihr Einkommen langfristig ab. Je nach Situation kommt entweder die gesetzliche oder die private Unfallversicherung für die Rentenzahlung auf. Beide Systeme unterscheiden sich in Anspruch, Leistungen und steuerlicher Behandlung deutlich. Wir zeigen Ihnen die Unterschiede – klar, verständlich und mit Relevanz für Ihre Lebenssituation.
Die gesetzliche Unfallrente – auch als Verletztenrente bekannt – wird durch die Berufsgenossenschaft gezahlt und ist Teil der gesetzlichen Unfallversicherung. Anspruch haben Sie, wenn:
Sie angestellt sind
ein anerkannter Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit vorliegt
Ihre Erwerbsfähigkeit um mindestens 20 % für mehr als 26 Wochen gemindert ist
Leistungen im Überblick:
Rentenzahlung abhängig vom letzten Jahresarbeitsverdienst
Maximal 2/3 des Bruttojahreseinkommens als Vollrente
Steuerfreie Auszahlung
Lebenslange Zahlung möglich, solange die Voraussetzungen erfüllt sind
Nicht abgesichert sind Unfälle in der Freizeit oder bei eigenverantwortlichen Tätigkeiten außerhalb des Berufswegs.
Die private Unfallversicherung leistet unabhängig vom Ort des Unfalls – also auch bei Freizeit‑, Sport- oder Haushaltsunfällen. Eine private Unfallrente ist vertraglich vereinbart und wird gezahlt, wenn durch den Unfall eine dauerhafte Invalidität mit einem festgelegten Invaliditätsgrad (meist ≥ 50 %) eintritt.
Ihre Vorteile im Überblick:
Absicherung auch außerhalb des Berufslebens
Monatliche Unfallrente als Ergänzung zur Kapitalleistung möglich
Höhe der Rente individuell wählbar
Anpassbar an Familienstand, Beruf, Hobbys und Einkommen
Kombination mit Progression und weiteren Leistungen (z. B. Unfallhilfe)
Die Beiträge richten sich nach Beruf, Risiko und gewähltem Leistungsumfang.
Die Berechnung der Unfallrente unterscheidet sich je nach Versicherungsform:
Gesetzliche Unfallrente:
Grundlage: Jahresarbeitsverdienst vor dem Unfall
Höhe: Bis zu 66,7 % bei vollständiger Erwerbsunfähigkeit
Steuerfrei
Private Unfallrente:
Grundlage: Versicherungsvertrag und vereinbarte Leistung
Höhe: Abhängig vom Invaliditätsgrad (ab 50 %)
Versteuerung nach Ertragsanteil (abhängig vom Alter bei Rentenbeginn)
Beispiel: Eine private Unfallrente von 800 € monatlich ab dem 50. Lebensjahr führt zu einem steuerpflichtigen Anteil von 30 %, der mit dem persönlichen Steuersatz versteuert wird.
Gesetzliche Unfallrente:
Zahlung erfolgt solange die Minderung der Erwerbsfähigkeit ≥ 20 % anhält
In vielen Fällen: lebenslange Zahlung
Nachkontrollen durch die Berufsgenossenschaft möglich
Private Unfallrente:
Auszahlung gemäß Versicherungsvertrag
Laufzeit häufig lebenslang oder bis zu einem bestimmten Alter (z. B. 67 Jahre)
Auszahlung beginnt, sobald der festgestellte Invaliditätsgrad dauerhaft erreicht ist
Zusatzregelungen gelten bei Schwerverletzungen: Ab einem Invaliditätsgrad von 100 % können zusätzliche Leistungen oder Zuschläge vertraglich vereinbart sein.
Wenn die Arbeitskraft dauerhaft eingeschränkt ist
Was leistet die Unfallrente wirklich?
Ein Unfall mit bleibenden Folgen verändert nicht nur den Alltag – er stellt oft die finanzielle Existenz infrage. Die Unfallrente soll in solchen Fällen helfen, Einkommensverluste auszugleichen und die wirtschaftliche Stabilität zu sichern. Dabei unterscheiden sich gesetzliche und private Leistungen deutlich in Anspruch, Umfang und Flexibilität.
Die Unfallrente gehört zu den wichtigsten Leistungen nach einem schweren Unfall oder einer anerkannten Berufskrankheit. Sie greift dann, wenn die Erwerbsfähigkeit dauerhaft beeinträchtigt ist und andere Einkommensquellen wie Lohn oder gesetzliche Renten nicht ausreichen. Entscheidend ist die sogenannte Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE), die von einem ärztlichen Gutachten festgestellt wird.
In der gesetzlichen Unfallversicherung entsteht ein Anspruch auf Unfallrente, wenn:
ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit anerkannt wurde,
die MdE mindestens 20 % beträgt und
dieser Zustand länger als 26 Wochen besteht.
Die gesetzliche Rente wird dann von der zuständigen Berufsgenossenschaft gezahlt. Ihre Höhe richtet sich nach dem Jahresarbeitsverdienst vor dem Unfall und dem festgestellten Grad der Minderung. Bei einer vollständigen Erwerbsminderung erhalten Betroffene bis zu zwei Drittel ihres vorherigen Einkommens – steuerfrei und in vielen Fällen lebenslang.
Bei der privaten Unfallversicherung wird die Leistung vertraglich geregelt. Anspruch auf eine monatliche Unfallrente besteht meist ab einem Invaliditätsgrad von 50 %. Die Höhe der Rente wird bereits bei Vertragsabschluss festgelegt – unabhängig vom vorherigen Gehalt. Dadurch lässt sich die Absicherung flexibel an die individuellen Bedürfnisse anpassen.
Die private Unfallrente kommt vor allem dann zum Tragen, wenn sich der Unfall außerhalb der Arbeitszeit ereignet hat – etwa beim Sport, im Haushalt oder im Urlaub. Sie ergänzt die gesetzliche Vorsorge und hilft insbesondere Selbstständigen, Freiberuflern und Familien ohne anderweitige Absicherung, dauerhaft auf finanzielle Unterstützung zählen zu können.
Besonders bei schweren Verletzungen – etwa dem Verlust eines Beines oder der dauerhaften Unfähigkeit, den erlernten Beruf auszuüben – bietet die Kombination beider Systeme den besten Schutz: Die gesetzliche Unfallrente sichert das Einkommen, die private Rente fängt zusätzliche Ausgaben und Versorgungslücken ab.
Wer gut abgesichert sein möchte, sollte daher frühzeitig prüfen, wie beide Rentenformen zusammenspielen und welche Beträge im Ernstfall tatsächlich benötigt werden, um den gewohnten Lebensstandard zu erhalten.
Unfallrente im Zusammenspiel mit anderen Absicherungen
Wann wird angerechnet – und wann nicht?
Viele Unfallopfer erhalten neben der Unfallrente noch weitere Leistungen – etwa aus der gesetzlichen Rentenversicherung, von privaten Versicherern oder von Sozialleistungsträgern. Doch nicht jede Zahlung bleibt ohne Einfluss auf die andere. Um Doppelansprüche zu vermeiden, gelten klare Anrechnungsregeln, die Sie kennen sollten.
Die Unfallrente ist in vielen Fällen nur ein Teil des gesamten Absicherungssystems. Je nach Schwere der Verletzung, Erwerbsminderung und Versicherungsstatus können weitere Leistungen hinzukommen – etwa Erwerbsminderungsrente, Altersrente oder private Invaliditätsleistungen. Doch Vorsicht: Diese Leistungen beeinflussen sich teilweise gegenseitig.
Gesetzliche Unfallrente und Erwerbsminderungsrente
Wenn Sie nach einem Arbeitsunfall eine gesetzliche Unfallrente beziehen und gleichzeitig Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente der Deutschen Rentenversicherung haben, wird geprüft, ob es zu einer sogenannten Überversorgung kommt. In solchen Fällen wird die Erwerbsminderungsrente um den Anteil gekürzt, der durch die Unfallrente bereits abgedeckt wird. Ziel ist es, die Gesamtrente auf maximal 70 % des letzten Nettoverdienstes zu begrenzen.
Unfallrente und Altersrente
Bei Zusammentreffen mit der Altersrente gelten ähnliche Anrechnungsprinzipien. Auch hier kann es zu einer Kürzung der Altersrente kommen, wenn die Unfallrente bestimmte Einkommensgrenzen überschreitet. Die genaue Berechnung erfolgt durch den jeweiligen Rentenversicherungsträger.
Private Unfallrente bleibt meist unberührt
Anders verhält es sich bei Leistungen aus einer privaten Unfallversicherung. Diese gelten grundsätzlich als eigenständige vertragliche Leistungen und werden in der Regel nicht auf gesetzliche Renten angerechnet. Das bedeutet: Wer privat vorgesorgt hat, profitiert meist zusätzlich und ohne Abzüge.
Weitere Leistungen – etwa Krankentagegeld oder Pflegeleistungen
Auch diese können neben der Unfallrente bezogen werden. Allerdings gilt: Sobald eine Erwerbsminderung dauerhaft festgestellt wird, endet in der Regel der Anspruch auf Krankengeld. Pflegegeld oder Pflegeleistungen können hingegen parallel gezahlt werden, wenn entsprechende Voraussetzungen vorliegen.
Das Zusammenspiel der Leistungen kann komplex sein – vor allem, wenn mehrere Versicherungen beteiligt sind. Um finanzielle Nachteile zu vermeiden, sollten Betroffene frühzeitig prüfen lassen, welche Leistungen sich ergänzen, gegenseitig ausschließen oder angerechnet werden. Eine professionelle Beratung kann hier helfen, die optimale Kombination aus gesetzlichen und privaten Leistungen zu sichern.
Weiterführende Themen zur Unfallrente
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Die Unfallrente ist nur ein Baustein in der umfassenden Absicherung bei bleibenden Gesundheitsschäden. In den folgenden Themenbereichen erfahren Sie, wie sich Leistungen konkret berechnen, wann zusätzliche Hilfen greifen und worauf es im Ernstfall wirklich ankommt.
Krankentagegeld
Unfälle führen nicht immer sofort zur dauerhaften Invalidität – häufig kommt es zunächst zu längeren Ausfallzeiten. Krankentagegeld überbrückt diese finanzielle Lücke, wenn Sie länger krankgeschrieben sind und kein Gehalt mehr erhalten. Besonders Selbstständige und Freiberufler sichern damit ihre laufenden Ausgaben.
Progression
Je schwerer die Unfallfolgen, desto höher die Leistungen – das ermöglicht die sogenannte Progression in privaten Unfallversicherungen. Sie steigert die Rentenzahlung überproportional bei höheren Invaliditätsgraden. Für viele ein entscheidender Faktor bei der Tarifwahl.
Gliedertaxe
Die Gliedertaxe legt fest, welcher Invaliditätsgrad bei Verlust oder Funktionsbeeinträchtigung eines Körperteils anerkannt wird. Sie ist Basis für die Berechnung der privaten Unfallrente. Ein Beispiel: Der Verlust eines Armes kann mit 70 % Invalidität bewertet werden – je nach Versicherer.
Wenn es schlimmer kommt
Sonderregelungen bei schwerer Beeinträchtigung
Nicht jeder Unfall hat dieselben Folgen – manche führen zu besonders gravierenden Einschränkungen. Für Betroffene mit schwerer Invalidität gelten daher zusätzliche Regelungen und Leistungen, die über die reguläre Unfallrente hinausgehen. Doch wer hat Anspruch und worauf kommt es an?
Bei besonders schweren Unfallfolgen, etwa wenn eine vollständige Erwerbsunfähigkeit eintritt oder zentrale Körperfunktionen dauerhaft eingeschränkt bleiben, greifen Sonderregelungen, die den erhöhten Unterstützungsbedarf abfedern sollen. Diese gelten sowohl im gesetzlichen als auch im privaten Bereich – jedoch mit jeweils unterschiedlichen Voraussetzungen und Leistungen.
In der gesetzlichen Unfallversicherung wird bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von mindestens 50 % grundsätzlich die reguläre Verletztenrente gezahlt. Liegt eine MdE von 100 % vor, also völlige Erwerbsunfähigkeit, können zusätzliche Leistungen gewährt werden. In bestimmten Fällen ist eine Zulage von 10 % auf die Verletztenrente vorgesehen – vorausgesetzt, es besteht kein Anspruch auf eine andere gesetzliche Rente, etwa aus der Rentenversicherung. Diese Sonderzahlung soll den erhöhten Lebensunterhalt sichern, wenn z. B. Hilfsmittel, Pflege oder bauliche Anpassungen notwendig werden.
Auch in der privaten Unfallversicherung sehen viele Tarife Sonderleistungen bei schwerer Invalidität vor. Diese können sein:
eine erhöhte monatliche Unfallrente
einmalige Kapitalzahlungen bei Invalidität ab 90 oder 100 %
Pflegeleistungen oder Umbaukosten für Wohnung und Fahrzeug
Verzicht auf Beitragszahlung bei besonders schweren Fällen
Einige Versicherer bieten zudem sogenannte Leistungserweiterungen bei Verlust zentraler Sinne oder Funktionen – etwa beim vollständigen Verlust des Sehvermögens, der Sprachfähigkeit oder beider Hände. Die genauen Bedingungen sind tarifabhängig und sollten bereits beim Abschluss berücksichtigt werden.
Wichtig: Die medizinische Feststellung der Invalidität ist Grundlage für alle Zahlungen – und erfolgt unabhängig für gesetzliche und private Träger. Wer mehrere Leistungen kombinieren möchte, sollte deshalb darauf achten, dass Fristen eingehalten und alle ärztlichen Nachweise vollständig sind.
Schwerwiegende Unfallfolgen stellen das Leben auf den Kopf. Die Sonderregelungen der Unfallrente sollen dafür sorgen, dass Betroffene nicht auch noch finanzielle Unsicherheit hinnehmen müssen – und trotz aller Einschränkungen ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen können.
Unfallrente ist nicht alles
Diese Themen helfen Ihnen weiter
Je nach Unfallhergang, Verletzungsart und persönlicher Lebenssituation können ergänzende Versicherungen oder weiterführende Informationen entscheidend sein. Die folgenden Beiträge vertiefen besonders wichtige Aspekte rund um Unfallfolgen, Entschädigung und Vorsorgemöglichkeiten.
Meniskusriss
Ein Meniskusriss ist eine der häufigsten Verletzungsfolgen bei Unfällen im Sport- oder Freizeitbereich. Bleibt eine dauerhafte Beeinträchtigung zurück, kann unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine private Unfallrente bestehen. Lesen Sie, worauf es ankommt.
Unfallversicherung ohne Gesundheitsfragen
Gerade wer Vorerkrankungen hat, stößt bei klassischen Unfallversicherungen oft auf Ablehnung oder Leistungsausschlüsse. Tarife ohne Gesundheitsfragen ermöglichen trotzdem einen soliden Basisschutz – ohne Angaben zur Vorgeschichte. Ideal für alle, die unkompliziert vorsorgen möchten.
Weitere Themen
Häufige Fragen aus der Praxis – klar beantwortet
Was Sie schon immer über die Unfallrente wissen wollten
Kann ich gleichzeitig gesetzliche und private Unfallrente beziehen?
Ja, beide Leistungen können nebeneinander bezogen werden. Eine private Unfallrente wird nicht auf die gesetzliche Unfallrente angerechnet. Es ist jedoch wichtig, die jeweiligen Voraussetzungen getrennt zu prüfen und Fristen einzuhalten.
Gibt es eine Unfallrente auch für Schüler, Studierende oder Rentner?
Die gesetzliche Unfallrente greift nur bei versicherten Tätigkeiten – etwa während Schulveranstaltungen, Praktika oder bei ehrenamtlicher Tätigkeit. Für Freizeitunfälle besteht kein Anspruch. Eine private Unfallversicherung kann hier sinnvoll ergänzen.
Was passiert, wenn sich mein Gesundheitszustand verbessert?
Die gesetzliche Unfallrente kann reduziert oder ganz eingestellt werden, wenn sich die Minderung der Erwerbsfähigkeit unter 20 % verbessert. Regelmäßige Nachuntersuchungen durch die Berufsgenossenschaft sind möglich.
Welche Rolle spielt die Gliedertaxe bei der Unfallrente?
Die Gliedertaxe ist Grundlage für die Berechnung des Invaliditätsgrades in der privaten Unfallversicherung. Je nach betroffenem Körperteil wird ein prozentualer Wert festgelegt, der über die Rentenhöhe entscheidet.
Kann ich mir die Unfallrente auch als Einmalzahlung auszahlen lassen?
In der gesetzlichen Unfallversicherung ist das nur in Ausnahmefällen möglich. In der privaten Unfallversicherung bieten einige Tarife wahlweise auch Kapitalleistungen an – etwa bei Invalidität ab 50 %.
Zählt ein Herzinfarkt oder Schlaganfall als Unfall im Sinne der Unfallrente?
In der gesetzlichen Unfallversicherung gilt das nicht als Unfall, da es sich um innere Ursachen handelt. In der privaten Unfallversicherung hingegen kann ein erweiterter Unfallbegriff mitversichert sein. Gute Tarife leisten dann auch bei Herzinfarkt oder Schlaganfall.
Zusammenfassung
Die Unfallrente sichert Menschen ab, die durch einen Unfall dauerhaft gesundheitlich eingeschränkt sind. Während die gesetzliche Unfallrente bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten greift, bietet die private Variante zusätzlichen Schutz – insbesondere bei Freizeitunfällen. Anspruch, Rentenhöhe und Besteuerung unterscheiden sich deutlich zwischen beiden Systemen. Wer beide Optionen kennt und richtig kombiniert, kann finanzielle Lücken schließen und den Lebensstandard langfristig sichern. Sonderregelungen bei schweren Beeinträchtigungen und das Zusammenspiel mit weiteren Leistungen machen eine frühzeitige Auseinandersetzung mit dem Thema umso wichtiger.
häufige Fragen
Wie hoch ist die gesetzliche Unfallrente?
Die Höhe richtet sich nach dem Grad der Erwerbsminderung und dem vorherigen Jahresarbeitsverdienst. Eine Vollrente beträgt maximal zwei Drittel des Bruttojahresgehalts.
Ab wann bekommt man eine Unfallrente?
In der gesetzlichen Unfallversicherung ab einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 20 % über mehr als 26 Wochen. In der privaten Versicherung in der Regel ab 50 % Invalidität – je nach Tarif.
Ist die private Unfallrente steuerpflichtig?
Ja. Sie wird nach dem Ertragsanteil versteuert. Die Höhe hängt vom Alter bei Rentenbeginn und vom monatlichen Rentenbetrag ab.
Wie lange wird eine Unfallrente gezahlt?
Die gesetzliche Unfallrente wird lebenslang gezahlt, solange die Minderung der Erwerbsfähigkeit mindestens 20 % beträgt. Private Renten laufen entweder lebenslang oder bis zu einem vertraglich festgelegten Alter.