Unfall­ren­te – finan­zi­el­le Sicher­heit bei dau­er­haf­ter Ein­schrän­kung

Was gesetz­li­che und pri­va­te Unfall­ren­ten leis­ten – und wann sie grei­fen

Unfallrente

Ein Unfall kann mehr als nur Schmer­zen ver­ur­sa­chen – er kann Ihre gesam­te Lebens­pla­nung aus der Bahn wer­fen. Wenn nach einem Arbeits­un­fall, einer Berufs­krank­heit oder einem Frei­zeit­un­fall eine dau­er­haf­te gesund­heit­li­che Beein­träch­ti­gung zurück­bleibt, hilft eine Unfall­ren­te, den Ver­dienst­aus­fall lang­fris­tig auf­zu­fan­gen. Doch wer hat Anspruch? Wie hoch fällt die Ren­te aus? Und wor­in unter­schei­den sich gesetz­li­che und pri­va­te Leis­tun­gen?

Wir zei­gen Ihnen klar und ver­ständ­lich, wel­che Vor­aus­set­zun­gen erfüllt sein müs­sen, wie die Ren­ten­hö­he berech­net wird und wel­che steu­er­li­chen Rege­lun­gen gel­ten. Egal ob gesetz­lich abge­si­chert oder pri­vat vor­ge­sorgt: Die Unfall­ren­te kann im Ernst­fall ein ent­schei­den­der Bau­stein Ihrer finan­zi­el­len Sta­bi­li­tät sein.

Das Wich­tigs­te auf einem Blick

  • Unfall­ren­te erhal­ten Sie bei dau­er­haf­ter Min­de­rung der Erwerbs­fä­hig­keit – ab 20 % bei gesetz­li­cher, ab 50 % bei pri­va­ter Absi­che­rung.

  • Die gesetz­li­che Unfall­ren­te gilt nur bei Arbeits­un­fäl­len oder Berufs­krank­hei­ten, finan­ziert vom Arbeit­ge­ber.

  • Die pri­va­te Unfall­ren­te deckt auch Frei­zeit­un­fäl­le ab und bie­tet indi­vi­du­ell anpass­ba­re Leis­tun­gen.

  • Die gesetz­li­che Unfall­ren­te ist steu­er­frei, die pri­va­te muss antei­lig ver­steu­ert wer­den.

  • Die Ren­ten­hö­he rich­tet sich nach Ein­kom­men, Inva­li­di­täts­grad und Ver­trags­be­din­gun­gen – mit teils lebens­lan­ger Lauf­zeit.

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Ihre Über­sicht
Ihre Über­sicht

Zwei Wege zur Unfall­ren­te – gesetz­lich oder pri­vat abge­si­chert?

Gesetz­li­che und pri­va­te Unfall­ren­te im Ver­gleich

Ob Sie durch einen Arbeits­un­fall dau­er­haft gesund­heit­lich ein­ge­schränkt sind oder bei einem Frei­zeit­un­fall Ihre Erwerbs­fä­hig­keit ver­lie­ren – eine Unfall­ren­te sichert Ihr Ein­kom­men lang­fris­tig ab. Je nach Situa­ti­on kommt ent­we­der die gesetz­li­che oder die pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung für die Ren­ten­zah­lung auf. Bei­de Sys­te­me unter­schei­den sich in Anspruch, Leis­tun­gen und steu­er­li­cher Behand­lung deut­lich. Wir zei­gen Ihnen die Unter­schie­de – klar, ver­ständ­lich und mit Rele­vanz für Ihre Lebens­si­tua­ti­on.

Die gesetz­li­che Unfall­ren­te – auch als Ver­letz­ten­ren­te bekannt – wird durch die Berufs­ge­nos­sen­schaft gezahlt und ist Teil der gesetz­li­chen Unfall­ver­si­che­rung. Anspruch haben Sie, wenn:

  • Sie ange­stellt sind

  • ein aner­kann­ter Arbeits­un­fall oder eine Berufs­krank­heit vor­liegt

  • Ihre Erwerbs­fä­hig­keit um min­des­tens 20 % für mehr als 26 Wochen gemin­dert ist

Leis­tun­gen im Über­blick:

  • Ren­ten­zah­lung abhän­gig vom letz­ten Jah­res­ar­beits­ver­dienst

  • Maxi­mal 2/3 des Brut­to­jah­res­ein­kom­mens als Voll­ren­te

  • Steu­er­freie Aus­zah­lung

  • Lebens­lan­ge Zah­lung mög­lich, solan­ge die Vor­aus­set­zun­gen erfüllt sind

Nicht abge­si­chert sind Unfäl­le in der Frei­zeit oder bei eigen­ver­ant­wort­li­chen Tätig­kei­ten außer­halb des Berufs­wegs.

Die pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung leis­tet unab­hän­gig vom Ort des Unfalls – also auch bei Freizeit‑, Sport- oder Haus­halts­un­fäl­len. Eine pri­va­te Unfall­ren­te ist ver­trag­lich ver­ein­bart und wird gezahlt, wenn durch den Unfall eine dau­er­haf­te Inva­li­di­tät mit einem fest­ge­leg­ten Inva­li­di­täts­grad (meist ≥ 50 %) ein­tritt.

Ihre Vor­tei­le im Über­blick:

  • Absi­che­rung auch außer­halb des Berufs­le­bens

  • Monat­li­che Unfall­ren­te als Ergän­zung zur Kapi­tal­leis­tung mög­lich

  • Höhe der Ren­te indi­vi­du­ell wähl­bar

  • Anpass­bar an Fami­li­en­stand, Beruf, Hob­bys und Ein­kom­men

  • Kom­bi­na­ti­on mit Pro­gres­si­on und wei­te­ren Leis­tun­gen (z. B. Unfall­hil­fe)

Die Bei­trä­ge rich­ten sich nach Beruf, Risi­ko und gewähl­tem Leis­tungs­um­fang.

Die Berech­nung der Unfall­ren­te unter­schei­det sich je nach Ver­si­che­rungs­form:

Gesetz­li­che Unfall­ren­te:

  • Grund­la­ge: Jah­res­ar­beits­ver­dienst vor dem Unfall

  • Höhe: Bis zu 66,7 % bei voll­stän­di­ger Erwerbs­un­fä­hig­keit

  • Steu­er­frei

Pri­va­te Unfall­ren­te:

  • Grund­la­ge: Ver­si­che­rungs­ver­trag und ver­ein­bar­te Leis­tung

  • Höhe: Abhän­gig vom Inva­li­di­täts­grad (ab 50 %)

  • Ver­steue­rung nach Ertrags­an­teil (abhän­gig vom Alter bei Ren­ten­be­ginn)

Bei­spiel: Eine pri­va­te Unfall­ren­te von 800 € monat­lich ab dem 50. Lebens­jahr führt zu einem steu­er­pflich­ti­gen Anteil von 30 %, der mit dem per­sön­li­chen Steu­er­satz ver­steu­ert wird.

Gesetz­li­che Unfall­ren­te:

  • Zah­lung erfolgt solan­ge die Min­de­rung der Erwerbs­fä­hig­keit ≥ 20 % anhält

  • In vie­len Fäl­len: lebens­lan­ge Zah­lung

  • Nach­kon­trol­len durch die Berufs­ge­nos­sen­schaft mög­lich

Pri­va­te Unfall­ren­te:

  • Aus­zah­lung gemäß Ver­si­che­rungs­ver­trag

  • Lauf­zeit häu­fig lebens­lang oder bis zu einem bestimm­ten Alter (z. B. 67 Jah­re)

  • Aus­zah­lung beginnt, sobald der fest­ge­stell­te Inva­li­di­täts­grad dau­er­haft erreicht ist

Zusatz­re­ge­lun­gen gel­ten bei Schwer­ver­let­zun­gen: Ab einem Inva­li­di­täts­grad von 100 % kön­nen zusätz­li­che Leis­tun­gen oder Zuschlä­ge ver­trag­lich ver­ein­bart sein.

Wenn die Arbeits­kraft dau­er­haft ein­ge­schränkt ist

Was leis­tet die Unfall­ren­te wirk­lich?

Ein Unfall mit blei­ben­den Fol­gen ver­än­dert nicht nur den All­tag – er stellt oft die finan­zi­el­le Exis­tenz infra­ge. Die Unfall­ren­te soll in sol­chen Fäl­len hel­fen, Ein­kom­mens­ver­lus­te aus­zu­glei­chen und die wirt­schaft­li­che Sta­bi­li­tät zu sichern. Dabei unter­schei­den sich gesetz­li­che und pri­va­te Leis­tun­gen deut­lich in Anspruch, Umfang und Fle­xi­bi­li­tät.

Die Unfall­ren­te gehört zu den wich­tigs­ten Leis­tun­gen nach einem schwe­ren Unfall oder einer aner­kann­ten Berufs­krank­heit. Sie greift dann, wenn die Erwerbs­fä­hig­keit dau­er­haft beein­träch­tigt ist und ande­re Ein­kom­mens­quel­len wie Lohn oder gesetz­li­che Ren­ten nicht aus­rei­chen. Ent­schei­dend ist die soge­nann­te Min­de­rung der Erwerbs­fä­hig­keit (MdE), die von einem ärzt­li­chen Gut­ach­ten fest­ge­stellt wird.

In der gesetz­li­chen Unfall­ver­si­che­rung ent­steht ein Anspruch auf Unfall­ren­te, wenn:

  • ein Arbeits­un­fall oder eine Berufs­krank­heit aner­kannt wur­de,

  • die MdE min­des­tens 20 % beträgt und

  • die­ser Zustand län­ger als 26 Wochen besteht.

Die gesetz­li­che Ren­te wird dann von der zustän­di­gen Berufs­ge­nos­sen­schaft gezahlt. Ihre Höhe rich­tet sich nach dem Jah­res­ar­beits­ver­dienst vor dem Unfall und dem fest­ge­stell­ten Grad der Min­de­rung. Bei einer voll­stän­di­gen Erwerbs­min­de­rung erhal­ten Betrof­fe­ne bis zu zwei Drit­tel ihres vor­he­ri­gen Ein­kom­mens – steu­er­frei und in vie­len Fäl­len lebens­lang.

Bei der pri­va­ten Unfall­ver­si­che­rung wird die Leis­tung ver­trag­lich gere­gelt. Anspruch auf eine monat­li­che Unfall­ren­te besteht meist ab einem Inva­li­di­täts­grad von 50 %. Die Höhe der Ren­te wird bereits bei Ver­trags­ab­schluss fest­ge­legt – unab­hän­gig vom vor­he­ri­gen Gehalt. Dadurch lässt sich die Absi­che­rung fle­xi­bel an die indi­vi­du­el­len Bedürf­nis­se anpas­sen.

Die pri­va­te Unfall­ren­te kommt vor allem dann zum Tra­gen, wenn sich der Unfall außer­halb der Arbeits­zeit ereig­net hat – etwa beim Sport, im Haus­halt oder im Urlaub. Sie ergänzt die gesetz­li­che Vor­sor­ge und hilft ins­be­son­de­re Selbst­stän­di­gen, Frei­be­ruf­lern und Fami­li­en ohne ander­wei­ti­ge Absi­che­rung, dau­er­haft auf finan­zi­el­le Unter­stüt­zung zäh­len zu kön­nen.

Beson­ders bei schwe­ren Ver­let­zun­gen – etwa dem Ver­lust eines Bei­nes oder der dau­er­haf­ten Unfä­hig­keit, den erlern­ten Beruf aus­zu­üben – bie­tet die Kom­bi­na­ti­on bei­der Sys­te­me den bes­ten Schutz: Die gesetz­li­che Unfall­ren­te sichert das Ein­kom­men, die pri­va­te Ren­te fängt zusätz­li­che Aus­ga­ben und Ver­sor­gungs­lü­cken ab.

Wer gut abge­si­chert sein möch­te, soll­te daher früh­zei­tig prü­fen, wie bei­de Ren­ten­for­men zusam­men­spie­len und wel­che Beträ­ge im Ernst­fall tat­säch­lich benö­tigt wer­den, um den gewohn­ten Lebens­stan­dard zu erhal­ten.

Unfall­ren­te im Zusam­men­spiel mit ande­ren Absi­che­run­gen

Wann wird ange­rech­net – und wann nicht?

Vie­le Unfall­op­fer erhal­ten neben der Unfall­ren­te noch wei­te­re Leis­tun­gen – etwa aus der gesetz­li­chen Ren­ten­ver­si­che­rung, von pri­va­ten Ver­si­che­rern oder von Sozi­al­leis­tungs­trä­gern. Doch nicht jede Zah­lung bleibt ohne Ein­fluss auf die ande­re. Um Dop­pel­an­sprü­che zu ver­mei­den, gel­ten kla­re Anrech­nungs­re­geln, die Sie ken­nen soll­ten.

Die Unfall­ren­te ist in vie­len Fäl­len nur ein Teil des gesam­ten Absi­che­rungs­sys­tems. Je nach Schwe­re der Ver­let­zung, Erwerbs­min­de­rung und Ver­si­che­rungs­sta­tus kön­nen wei­te­re Leis­tun­gen hin­zu­kom­men – etwa Erwerbs­min­de­rungs­ren­te, Alters­ren­te oder pri­va­te Inva­li­di­täts­leis­tun­gen. Doch Vor­sicht: Die­se Leis­tun­gen beein­flus­sen sich teil­wei­se gegen­sei­tig.

Gesetz­li­che Unfall­ren­te und Erwerbs­min­de­rungs­ren­te
Wenn Sie nach einem Arbeits­un­fall eine gesetz­li­che Unfall­ren­te bezie­hen und gleich­zei­tig Anspruch auf eine Erwerbs­min­de­rungs­ren­te der Deut­schen Ren­ten­ver­si­che­rung haben, wird geprüft, ob es zu einer soge­nann­ten Über­ver­sor­gung kommt. In sol­chen Fäl­len wird die Erwerbs­min­de­rungs­ren­te um den Anteil gekürzt, der durch die Unfall­ren­te bereits abge­deckt wird. Ziel ist es, die Gesamt­ren­te auf maxi­mal 70 % des letz­ten Net­to­ver­diens­tes zu begren­zen.

Unfall­ren­te und Alters­ren­te
Bei Zusam­men­tref­fen mit der Alters­ren­te gel­ten ähn­li­che Anrech­nungs­prin­zi­pi­en. Auch hier kann es zu einer Kür­zung der Alters­ren­te kom­men, wenn die Unfall­ren­te bestimm­te Ein­kom­mens­gren­zen über­schrei­tet. Die genaue Berech­nung erfolgt durch den jewei­li­gen Ren­ten­ver­si­che­rungs­trä­ger.

Pri­va­te Unfall­ren­te bleibt meist unbe­rührt
Anders ver­hält es sich bei Leis­tun­gen aus einer pri­va­ten Unfall­ver­si­che­rung. Die­se gel­ten grund­sätz­lich als eigen­stän­di­ge ver­trag­li­che Leis­tun­gen und wer­den in der Regel nicht auf gesetz­li­che Ren­ten ange­rech­net. Das bedeu­tet: Wer pri­vat vor­ge­sorgt hat, pro­fi­tiert meist zusätz­lich und ohne Abzü­ge.

Wei­te­re Leis­tun­gen – etwa Kran­ken­ta­ge­geld oder Pfle­ge­leis­tun­gen
Auch die­se kön­nen neben der Unfall­ren­te bezo­gen wer­den. Aller­dings gilt: Sobald eine Erwerbs­min­de­rung dau­er­haft fest­ge­stellt wird, endet in der Regel der Anspruch auf Kran­ken­geld. Pfle­ge­geld oder Pfle­ge­leis­tun­gen kön­nen hin­ge­gen par­al­lel gezahlt wer­den, wenn ent­spre­chen­de Vor­aus­set­zun­gen vor­lie­gen.

Das Zusam­men­spiel der Leis­tun­gen kann kom­plex sein – vor allem, wenn meh­re­re Ver­si­che­run­gen betei­ligt sind. Um finan­zi­el­le Nach­tei­le zu ver­mei­den, soll­ten Betrof­fe­ne früh­zei­tig prü­fen las­sen, wel­che Leis­tun­gen sich ergän­zen, gegen­sei­tig aus­schlie­ßen oder ange­rech­net wer­den. Eine pro­fes­sio­nel­le Bera­tung kann hier hel­fen, die opti­ma­le Kom­bi­na­ti­on aus gesetz­li­chen und pri­va­ten Leis­tun­gen zu sichern.

Wei­ter­füh­ren­de The­men zur Unfall­ren­te

Die­se Inhal­te könn­ten Sie eben­falls inter­es­sie­ren

Die Unfall­ren­te ist nur ein Bau­stein in der umfas­sen­den Absi­che­rung bei blei­ben­den Gesund­heits­schä­den. In den fol­gen­den The­men­be­rei­chen erfah­ren Sie, wie sich Leis­tun­gen kon­kret berech­nen, wann zusätz­li­che Hil­fen grei­fen und wor­auf es im Ernst­fall wirk­lich ankommt.

Kran­ken­ta­ge­geld

krankentagegeldversicherung

Unfäl­le füh­ren nicht immer sofort zur dau­er­haf­ten Inva­li­di­tät – häu­fig kommt es zunächst zu län­ge­ren Aus­fall­zei­ten. Kran­ken­ta­ge­geld über­brückt die­se finan­zi­el­le Lücke, wenn Sie län­ger krank­ge­schrie­ben sind und kein Gehalt mehr erhal­ten. Beson­ders Selbst­stän­di­ge und Frei­be­ruf­ler sichern damit ihre lau­fen­den Aus­ga­ben.

Pro­gres­si­on

Progression-Unfallversicherung

Je schwe­rer die Unfall­fol­gen, des­to höher die Leis­tun­gen – das ermög­licht die soge­nann­te Pro­gres­si­on in pri­va­ten Unfall­ver­si­che­run­gen. Sie stei­gert die Ren­ten­zah­lung über­pro­por­tio­nal bei höhe­ren Inva­li­di­täts­gra­den. Für vie­le ein ent­schei­den­der Fak­tor bei der Tarif­wahl.

Glie­derta­xe

Gliedertaxe

Die Glie­derta­xe legt fest, wel­cher Inva­li­di­täts­grad bei Ver­lust oder Funk­ti­ons­be­ein­träch­ti­gung eines Kör­per­teils aner­kannt wird. Sie ist Basis für die Berech­nung der pri­va­ten Unfall­ren­te. Ein Bei­spiel: Der Ver­lust eines Armes kann mit 70 % Inva­li­di­tät bewer­tet wer­den – je nach Ver­si­che­rer.

Wenn es schlim­mer kommt

Son­der­re­ge­lun­gen bei schwe­rer Beein­träch­ti­gung

Nicht jeder Unfall hat die­sel­ben Fol­gen – man­che füh­ren zu beson­ders gra­vie­ren­den Ein­schrän­kun­gen. Für Betrof­fe­ne mit schwe­rer Inva­li­di­tät gel­ten daher zusätz­li­che Rege­lun­gen und Leis­tun­gen, die über die regu­lä­re Unfall­ren­te hin­aus­ge­hen. Doch wer hat Anspruch und wor­auf kommt es an?

Bei beson­ders schwe­ren Unfall­fol­gen, etwa wenn eine voll­stän­di­ge Erwerbs­un­fä­hig­keit ein­tritt oder zen­tra­le Kör­per­funk­tio­nen dau­er­haft ein­ge­schränkt blei­ben, grei­fen Son­der­re­ge­lun­gen, die den erhöh­ten Unter­stüt­zungs­be­darf abfe­dern sol­len. Die­se gel­ten sowohl im gesetz­li­chen als auch im pri­va­ten Bereich – jedoch mit jeweils unter­schied­li­chen Vor­aus­set­zun­gen und Leis­tun­gen.

In der gesetz­li­chen Unfall­ver­si­che­rung wird bei einer Min­de­rung der Erwerbs­fä­hig­keit (MdE) von min­des­tens 50 % grund­sätz­lich die regu­lä­re Ver­letz­ten­ren­te gezahlt. Liegt eine MdE von 100 % vor, also völ­li­ge Erwerbs­un­fä­hig­keit, kön­nen zusätz­li­che Leis­tun­gen gewährt wer­den. In bestimm­ten Fäl­len ist eine Zula­ge von 10 % auf die Ver­letz­ten­ren­te vor­ge­se­hen – vor­aus­ge­setzt, es besteht kein Anspruch auf eine ande­re gesetz­li­che Ren­te, etwa aus der Ren­ten­ver­si­che­rung. Die­se Son­der­zah­lung soll den erhöh­ten Lebens­un­ter­halt sichern, wenn z. B. Hilfs­mit­tel, Pfle­ge oder bau­li­che Anpas­sun­gen not­wen­dig wer­den.

Auch in der pri­va­ten Unfall­ver­si­che­rung sehen vie­le Tari­fe Son­der­leis­tun­gen bei schwe­rer Inva­li­di­tät vor. Die­se kön­nen sein:

  • eine erhöh­te monat­li­che Unfall­ren­te

  • ein­ma­li­ge Kapi­tal­zah­lun­gen bei Inva­li­di­tät ab 90 oder 100 %

  • Pfle­ge­leis­tun­gen oder Umbau­kos­ten für Woh­nung und Fahr­zeug

  • Ver­zicht auf Bei­trags­zah­lung bei beson­ders schwe­ren Fäl­len

Eini­ge Ver­si­che­rer bie­ten zudem soge­nann­te Leis­tungs­er­wei­te­run­gen bei Ver­lust zen­tra­ler Sin­ne oder Funk­tio­nen – etwa beim voll­stän­di­gen Ver­lust des Seh­ver­mö­gens, der Sprach­fä­hig­keit oder bei­der Hän­de. Die genau­en Bedin­gun­gen sind tarif­ab­hän­gig und soll­ten bereits beim Abschluss berück­sich­tigt wer­den.

Wich­tig: Die medi­zi­ni­sche Fest­stel­lung der Inva­li­di­tät ist Grund­la­ge für alle Zah­lun­gen – und erfolgt unab­hän­gig für gesetz­li­che und pri­va­te Trä­ger. Wer meh­re­re Leis­tun­gen kom­bi­nie­ren möch­te, soll­te des­halb dar­auf ach­ten, dass Fris­ten ein­ge­hal­ten und alle ärzt­li­chen Nach­wei­se voll­stän­dig sind.

Schwer­wie­gen­de Unfall­fol­gen stel­len das Leben auf den Kopf. Die Son­der­re­ge­lun­gen der Unfall­ren­te sol­len dafür sor­gen, dass Betrof­fe­ne nicht auch noch finan­zi­el­le Unsi­cher­heit hin­neh­men müs­sen – und trotz aller Ein­schrän­kun­gen ein mög­lichst selbst­be­stimm­tes Leben füh­ren kön­nen.

Unfall­ren­te ist nicht alles

Die­se The­men hel­fen Ihnen wei­ter

Je nach Unfall­her­gang, Ver­let­zungs­art und per­sön­li­cher Lebens­si­tua­ti­on kön­nen ergän­zen­de Ver­si­che­run­gen oder wei­ter­füh­ren­de Infor­ma­tio­nen ent­schei­dend sein. Die fol­gen­den Bei­trä­ge ver­tie­fen beson­ders wich­ti­ge Aspek­te rund um Unfall­fol­gen, Ent­schä­di­gung und Vor­sor­ge­mög­lich­kei­ten.

Meniskusriss-Unfallversicherung

Menis­kus­riss

Ein Menis­kus­riss ist eine der häu­figs­ten Ver­let­zungs­fol­gen bei Unfäl­len im Sport- oder Frei­zeit­be­reich. Bleibt eine dau­er­haf­te Beein­träch­ti­gung zurück, kann unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen Anspruch auf eine pri­va­te Unfall­ren­te bestehen. Lesen Sie, wor­auf es ankommt.

Unfallversicherung-ohne-Gesundheitsfragen

Unfall­ver­si­che­rung ohne Gesund­heits­fra­gen

Gera­de wer Vor­er­kran­kun­gen hat, stößt bei klas­si­schen Unfall­ver­si­che­run­gen oft auf Ableh­nung oder Leis­tungs­aus­schlüs­se. Tari­fe ohne Gesund­heits­fra­gen ermög­li­chen trotz­dem einen soli­den Basis­schutz – ohne Anga­ben zur Vor­ge­schich­te. Ide­al für alle, die unkom­pli­ziert vor­sor­gen möch­ten.

Häu­fi­ge Fra­gen aus der Pra­xis – klar beant­wor­tet

Was Sie schon immer über die Unfall­ren­te wis­sen woll­ten

Ja, bei­de Leis­tun­gen kön­nen neben­ein­an­der bezo­gen wer­den. Eine pri­va­te Unfall­ren­te wird nicht auf die gesetz­li­che Unfall­ren­te ange­rech­net. Es ist jedoch wich­tig, die jewei­li­gen Vor­aus­set­zun­gen getrennt zu prü­fen und Fris­ten ein­zu­hal­ten.

Die gesetz­li­che Unfall­ren­te greift nur bei ver­si­cher­ten Tätig­kei­ten – etwa wäh­rend Schul­ver­an­stal­tun­gen, Prak­ti­ka oder bei ehren­amt­li­cher Tätig­keit. Für Frei­zeit­un­fäl­le besteht kein Anspruch. Eine pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung kann hier sinn­voll ergän­zen.

Die gesetz­li­che Unfall­ren­te kann redu­ziert oder ganz ein­ge­stellt wer­den, wenn sich die Min­de­rung der Erwerbs­fä­hig­keit unter 20 % ver­bes­sert. Regel­mä­ßi­ge Nach­un­ter­su­chun­gen durch die Berufs­ge­nos­sen­schaft sind mög­lich.

Die Glie­derta­xe ist Grund­la­ge für die Berech­nung des Inva­li­di­täts­gra­des in der pri­va­ten Unfall­ver­si­che­rung. Je nach betrof­fe­nem Kör­per­teil wird ein pro­zen­tua­ler Wert fest­ge­legt, der über die Ren­ten­hö­he ent­schei­det.

In der gesetz­li­chen Unfall­ver­si­che­rung ist das nur in Aus­nah­me­fäl­len mög­lich. In der pri­va­ten Unfall­ver­si­che­rung bie­ten eini­ge Tari­fe wahl­wei­se auch Kapi­tal­leis­tun­gen an – etwa bei Inva­li­di­tät ab 50 %.

In der gesetz­li­chen Unfall­ver­si­che­rung gilt das nicht als Unfall, da es sich um inne­re Ursa­chen han­delt. In der pri­va­ten Unfall­ver­si­che­rung hin­ge­gen kann ein erwei­ter­ter Unfall­be­griff mit­ver­si­chert sein. Gute Tari­fe leis­ten dann auch bei Herz­in­farkt oder Schlag­an­fall.

Zusam­men­fas­sung

Die Unfall­ren­te sichert Men­schen ab, die durch einen Unfall dau­er­haft gesund­heit­lich ein­ge­schränkt sind. Wäh­rend die gesetz­li­che Unfall­ren­te bei Arbeits­un­fäl­len und Berufs­krank­hei­ten greift, bie­tet die pri­va­te Vari­an­te zusätz­li­chen Schutz – ins­be­son­de­re bei Frei­zeit­un­fäl­len. Anspruch, Ren­ten­hö­he und Besteue­rung unter­schei­den sich deut­lich zwi­schen bei­den Sys­te­men. Wer bei­de Optio­nen kennt und rich­tig kom­bi­niert, kann finan­zi­el­le Lücken schlie­ßen und den Lebens­stan­dard lang­fris­tig sichern. Son­der­re­ge­lun­gen bei schwe­ren Beein­träch­ti­gun­gen und das Zusam­men­spiel mit wei­te­ren Leis­tun­gen machen eine früh­zei­ti­ge Aus­ein­an­der­set­zung mit dem The­ma umso wich­ti­ger.

häu­fi­ge Fra­gen

Die Höhe rich­tet sich nach dem Grad der Erwerbs­min­de­rung und dem vor­he­ri­gen Jah­res­ar­beits­ver­dienst. Eine Voll­ren­te beträgt maxi­mal zwei Drit­tel des Brut­to­jah­res­ge­halts.

In der gesetz­li­chen Unfall­ver­si­che­rung ab einer Min­de­rung der Erwerbs­fä­hig­keit von 20 % über mehr als 26 Wochen. In der pri­va­ten Ver­si­che­rung in der Regel ab 50 % Inva­li­di­tät – je nach Tarif.

Ja. Sie wird nach dem Ertrags­an­teil ver­steu­ert. Die Höhe hängt vom Alter bei Ren­ten­be­ginn und vom monat­li­chen Ren­ten­be­trag ab.

Die gesetz­li­che Unfall­ren­te wird lebens­lang gezahlt, solan­ge die Min­de­rung der Erwerbs­fä­hig­keit min­des­tens 20 % beträgt. Pri­va­te Ren­ten lau­fen ent­we­der lebens­lang oder bis zu einem ver­trag­lich fest­ge­leg­ten Alter.