Bestat­tungs­vor­sor­ge­ver­trag: Was ist das und wie funk­tio­niert er?

Alle Wün­sche zu Leb­zei­ten regeln – mit ver­trag­li­cher Sicher­heit und finan­zi­el­ler Ent­las­tung für Ange­hö­ri­ge

Paar informiert sich am Laptop in einem Bestattungsinstitut über Särge – symbolisch für Planung und Abschluss eines Vorsorgevertrags

Ein Bestat­tungs­vor­sor­ge­ver­trag gibt Ihnen die Mög­lich­keit, Ihre eige­ne Beer­di­gung bereits zu Leb­zei­ten genau zu pla­nen und ver­bind­lich fest­zu­hal­ten. Damit ent­schei­den Sie selbst über Form, Ablauf und Umfang – unab­hän­gig davon, was Ange­hö­ri­ge im Todes­fall wün­schen oder leis­ten könn­ten. Gleich­zei­tig kön­nen Sie die ent­ste­hen­den Kos­ten direkt absi­chern, sodass Ihre Fami­lie im Ernst­fall weder orga­ni­sa­to­risch noch finan­zi­ell belas­tet wird. In die­sem Bei­trag erfah­ren Sie, was ein Bestat­tungs­vor­sor­ge­ver­trag genau ist, wel­che Inhal­te er regelt und wor­auf Sie bei Abschluss ach­ten soll­ten.

Ihre Über­sicht
Ihre Über­sicht

Von der Bestat­tungs­art bis zur Finan­zie­rung – was Sie ver­trag­lich alles fest­le­gen kön­nen

Was regelt ein Bestat­tungs­vor­sor­ge­ver­trag?

Ein Bestat­tungs­vor­sor­ge­ver­trag ist mehr als eine for­ma­le Ver­ein­ba­rung – er ist ein akti­ver Schritt, um eige­ne Wün­sche ver­bind­lich fest­zu­hal­ten und Ange­hö­ri­ge zu ent­las­ten. Der Ver­trag wird in der Regel mit einem Bestat­tungs­un­ter­neh­men geschlos­sen und kann indi­vi­du­ell gestal­tet wer­den. Neben der Aus­wahl der Bestat­tungs­art las­sen sich auch Ort, Ablauf, Gestal­tung und Finan­zie­rung genau fest­le­gen. Damit ist sicher­ge­stellt, dass Ihre Vor­stel­lun­gen auch im Todes­fall umge­setzt wer­den.

Ein Bestat­tungs­vor­sor­ge­ver­trag ist ein recht­lich ver­bind­li­cher Ver­trag zwi­schen einer Pri­vat­per­son und einem Bestat­tungs­un­ter­neh­men. Ziel ist es, die Beer­di­gung bereits zu Leb­zei­ten inhalt­lich und orga­ni­sa­to­risch fest­zu­le­gen – unab­hän­gig davon, was Ange­hö­ri­ge spä­ter wün­schen oder leis­ten kön­nen. Der Ver­trag schützt somit Ihre Selbst­be­stim­mung über den Tod hin­aus und stellt sicher, dass die Bestat­tung nach Ihren Vor­stel­lun­gen durch­ge­führt wird.

Der Inhalt eines Bestat­tungs­vor­sor­ge­ver­trags kann sehr indi­vi­du­ell aus­ge­stal­tet sein. In der Regel wer­den sowohl die orga­ni­sa­to­ri­schen als auch die gestal­te­ri­schen Ele­men­te detail­liert gere­gelt.

Typi­sche Ver­trags­be­stand­tei­le sind:

  • Art der Bestat­tung (Erd­be­stat­tung, Feuer‑, See- oder Baum­be­stat­tung)

  • Fried­hof, Grab­stel­le und Grab­pfle­ge

  • Ablauf der Trau­er­fei­er, Musik­wün­sche, Red­ner

  • Aus­wahl von Sarg oder Urne

  • Flo­ris­tik, Trau­er­druck­sa­chen, Klei­dung

  • Orga­ni­sa­ti­on der Bewir­tung nach der Bei­set­zung

Mit dem Abschluss eines Bestat­tungs­vor­sor­ge­ver­trags sichern Sie sich ver­bind­lich das Recht, über Ihre Bestat­tung zu ent­schei­den – auch gegen spä­te­re Ein­wän­de von Ange­hö­ri­gen. Das Bestat­tungs­un­ter­neh­men ver­pflich­tet sich im Gegen­zug zur voll­stän­di­gen Umset­zung aller im Ver­trag gere­gel­ten Punk­te.

Wich­tig zu wis­sen:

  • Der Ver­trag ist recht­lich bin­dend

  • Ände­run­gen sind jeder­zeit mög­lich, solan­ge die Ver­trags­par­tei lebt

  • Ange­hö­ri­ge müs­sen sich im Todes­fall an die ver­ein­bar­ten Inhal­te hal­ten

Ein Bestat­tungs­vor­sor­ge­ver­trag ent­hält meist auch eine Rege­lung zur Finan­zie­rung. Die­se erfolgt in der Pra­xis oft über ein Treu­hand­kon­to oder eine zweck­ge­bun­de­ne Ster­be­geld­ver­si­che­rung. Die Absi­che­rung stellt sicher, dass die Leis­tun­gen im Todes­fall unab­hän­gig vom finan­zi­el­len Sta­tus der Ange­hö­ri­gen erbracht wer­den kön­nen.

Mög­lich­kei­ten zur Finan­zie­rung:

  • Ein­mal­zah­lung auf ein Treu­hand­kon­to

  • Raten­zah­lung über ein Vor­sor­ge­kon­to

  • Abschluss einer Ster­be­geld­ver­si­che­rung

  • Kom­bi­na­ti­on aus Ver­si­che­rung und Kon­to

Im Todes­fall ist das Bestat­tungs­un­ter­neh­men ver­pflich­tet, den Ver­trag umzu­set­zen. Das gilt auch dann, wenn Ange­hö­ri­ge abwei­chen­de Wün­sche äußern. Der Ver­trag schützt also nicht nur Ihre Vor­stel­lun­gen, son­dern ent­las­tet auch Ange­hö­ri­ge, da alle Ent­schei­dun­gen bereits vor­lie­gen.

Das bedeu­tet kon­kret:

  • Kei­ne Ent­schei­dungs­un­si­cher­heit bei Ange­hö­ri­gen

  • Kein Risi­ko für Kos­ten­über­nah­me durch Drit­te

  • Siche­re Umset­zung der ver­ein­bar­ten Bestat­tungs­form

Ver­bind­li­che Pla­nung, finan­zi­el­le Sicher­heit und kla­re Ent­las­tung für die Hin­ter­blie­be­nen

Wel­che Vor­tei­le bie­tet ein Bestat­tungs­vor­sor­ge­ver­trag?

Ein Bestat­tungs­vor­sor­ge­ver­trag bringt weit mehr als nur orga­ni­sa­to­ri­sche Klar­heit. Er schafft Sicher­heit – für Sie selbst und für Ihre Ange­hö­ri­gen. Die Vor­tei­le lie­gen sowohl in der indi­vi­du­el­len Gestal­tungs­frei­heit als auch in der finan­zi­el­len Vor­sor­ge. Gera­de in emo­tio­nal belas­ten­den Situa­tio­nen hilft eine kla­re Rege­lung, Fehl­ent­schei­dun­gen, Strei­tig­kei­ten und unnö­ti­ge Kos­ten zu ver­mei­den.

Vie­le Men­schen möch­ten sicher­stel­len, dass ihre Bestat­tung in ihrem Sin­ne ver­läuft – stil­voll, wür­de­voll und ohne orga­ni­sa­to­ri­sche Hek­tik. Gleich­zei­tig ist es oft ein Anlie­gen, Ange­hö­ri­ge nicht mit schwie­ri­gen Ent­schei­dun­gen oder hohen Kos­ten zu belas­ten. Ein Bestat­tungs­vor­sor­ge­ver­trag erfüllt genau die­se bei­den Wün­sche: Er doku­men­tiert alle Vor­stel­lun­gen ver­bind­lich und sorgt für eine siche­re Finan­zie­rung.

Ein gro­ßer Vor­teil ist die Selbst­be­stim­mung: Sie ent­schei­den selbst über Bestat­tungs­art, Ort, Ablauf und Umfang – unab­hän­gig davon, was spä­ter von Drit­ten orga­ni­siert wür­de. Auch Son­der­wün­sche wie Musik­ti­tel, Blu­men­schmuck oder Red­ner las­sen sich fest­le­gen. Ein­mal abge­schlos­sen, schützt der Ver­trag vor abwei­chen­den Ein­grif­fen Drit­ter.

Ein wei­te­rer Plus­punkt: Die Finan­zie­rung kann exakt auf Ihre Mög­lich­kei­ten abge­stimmt wer­den. Ob Treu­hand­kon­to, Raten­mo­dell oder Ster­be­geld­ver­si­che­rung – die Ver­ein­ba­rung regelt ein­deu­tig, wie die Kos­ten getra­gen wer­den. Ange­hö­ri­ge wer­den dadurch voll­stän­dig ent­las­tet.

Nicht zuletzt wird auch die emo­tio­na­le Belas­tung der Fami­lie im Todes­fall deut­lich redu­ziert. Alle orga­ni­sa­to­ri­schen Fra­gen sind bereits beant­wor­tet – von der Über­füh­rung bis zur Trau­er­an­zei­ge. Das schafft Raum für Abschied und Trau­er – ohne Unsi­cher­heit und Zeit­druck.

Ergän­zen­de Absi­che­run­gen zur ver­trag­li­chen Pla­nung – so decken Sie die Kos­ten zuver­läs­sig ab

Wei­te­re Mög­lich­kei­ten zur finan­zi­el­len Vor­sor­ge

Ein Bestat­tungs­vor­sor­ge­ver­trag legt orga­ni­sa­to­ri­sche und inhalt­li­che Wün­sche ver­bind­lich fest. Für die finan­zi­el­le Absi­che­rung bie­ten sich ergän­zend ver­schie­de­ne Model­le an, die ent­we­der direkt inte­griert oder zusätz­lich abge­schlos­sen wer­den kön­nen. Ob Treu­hand­kon­to, Ver­si­che­rung oder Kom­bi­na­ti­ons­lö­sung – hier fin­den Sie pas­sen­de Alter­na­ti­ven und Ergän­zun­gen.

Ver­gleich Ster­be­geld­ver­si­che­rung

Rote Rose liegt auf einem dunklen Sarg mit goldener Kreuzverzierung, unscharfer Hintergrund, Symbol für Abschied und Erinnerung

Die Ster­be­geld­ver­si­che­rung zahlt im Todes­fall eine fest­ge­leg­te Ver­si­che­rungs­sum­me direkt an die Ange­hö­ri­gen oder den Bestat­ter aus. Sie ist ide­al, um Bestat­tungs­kos­ten plan­bar abzu­si­chern – auch ergän­zend zum Vor­sor­ge­ver­trag.

Treu­hand­kon­to

Ältere Frau prüft Unterlagen am Tisch mit Laptop – symbolisch für finanzielle Vorsorge und Verwaltung eines Treuhandkontos für Bestattung

Ein Treu­hand­kon­to bie­tet eine geschütz­te Mög­lich­keit, Geld für die eige­ne Bestat­tung zu hin­ter­le­gen. Das Gut­ha­ben ist zweck­ge­bun­den, insol­venz­ge­schützt und wird im Todes­fall direkt an das Bestat­tungs­un­ter­neh­men aus­ge­zahlt.

Beer­di­gungs­ver­si­che­rung

Junges Mädchen auf einem Friedhof legt eine Blume auf ein Grab – Symbolbild für Beerdigung, Vorsorge und den Wert frühzeitiger Absicherung.

Eine Beer­di­gungs­ver­si­che­rung ist auf die rei­nen Kos­ten der Bestat­tung aus­ge­rich­tet. Sie unter­schei­det sich vom Vor­sor­ge­ver­trag durch den feh­len­den orga­ni­sa­to­ri­schen Teil, bie­tet aber eine kla­re finan­zi­el­le Ent­las­tung.

In weni­gen Schrit­ten zur ver­bind­li­chen Rege­lung – was Sie erwar­tet und wie Sie vor­ge­hen

Wie läuft der Abschluss eines Bestat­tungs­vor­sor­ge­ver­trags ab?

Der Abschluss eines Bestat­tungs­vor­sor­ge­ver­trags ist unkom­pli­ziert und gut struk­tu­riert. Wich­tig ist, sich früh­zei­tig mit den eige­nen Vor­stel­lun­gen aus­ein­an­der­zu­set­zen und einen ver­trau­ens­wür­di­gen Part­ner zu wäh­len. Wir zei­gen Ihnen Schritt für Schritt, wie der Weg zum Vor­sor­ge­ver­trag aus­sieht – von der ers­ten Bera­tung bis zur siche­ren Hin­ter­le­gung aller Unter­la­gen.

Ein Bestat­tungs­vor­sor­ge­ver­trag wird in der Regel direkt mit einem Bestat­tungs­un­ter­neh­men abge­schlos­sen. Der ers­te Schritt besteht in einem per­sön­li­chen Bera­tungs­ge­spräch, bei dem alle Wün­sche, Vor­stel­lun­gen und Fra­gen bespro­chen wer­den. Dabei wer­den sowohl inhalt­li­che Details (z. B. Bestat­tungs­art, Ablauf der Trau­er­fei­er, Ort der Bei­set­zung) als auch finan­zi­el­le Aspek­te the­ma­ti­siert.

Im Anschluss erstellt der Bestat­ter ein schrift­li­ches Ver­trags­an­ge­bot, das alle ver­ein­bar­ten Leis­tun­gen sowie die Kos­ten ent­hält. Auch die gewähl­te Form der finan­zi­el­len Absi­che­rung wird fest­ge­hal­ten – etwa per Treu­hand­kon­to oder Ster­be­geld­ver­si­che­rung.

Der wei­te­re Ablauf im Über­blick:

  1. Bera­tungs­ge­spräch mit dem Bestat­ter (per­sön­lich oder tele­fo­nisch)

  2. Fest­le­gung der gewünsch­ten Leis­tun­gen und Gestal­tungs­punk­te

  3. Erstel­lung eines detail­lier­ten Vor­sor­ge­ver­trags mit Kos­ten­vor­anschlag

  4. Aus­wahl und Abschluss der pas­sen­den Finan­zie­rungs­lö­sung

  5. Unter­zeich­nung und siche­re Hin­ter­le­gung der Ver­trags­un­ter­la­gen

Wich­tig: Der Ver­trag kann jeder­zeit geän­dert oder wider­ru­fen wer­den – etwa bei einem Umzug oder geän­der­ten Wün­schen. Die Unter­la­gen soll­ten an einem siche­ren Ort hin­ter­legt und min­des­tens einem Ange­hö­ri­gen oder einer Ver­trau­ens­per­son bekannt sein. Vie­le Bestat­ter bie­ten auch die Archi­vie­rung als Ser­vice an.

Ergän­zen­de Infor­ma­tio­nen für eine voll­stän­di­ge Pla­nung und Absi­che­rung

Wei­te­re The­men rund um Bestat­tung und Vor­sor­ge

Trauernde Familie bei einer Beerdigung – tröstende Umarmung im Vordergrund. Symbol für emotionale Absicherung durch Todesfallversicherung.

Todes­fall­ver­si­che­rung

Eine Todes­fall­ver­si­che­rung stellt im Ernst­fall eine Aus­zah­lung zur Ver­fü­gung, mit der nicht nur die Bestat­tung, son­dern auch offe­ne Rech­nun­gen oder finan­zi­el­le Ver­pflich­tun­gen abge­si­chert wer­den kön­nen.

Hand stellt Grablicht neben rote Rose auf Grabstein – symbolischer Moment zur Erinnerung und Hinweis auf emotionale wie finanzielle Aspekte der Bestattung

Bestat­tungs­kos­ten

Die Beer­di­gungs­ver­si­che­rung deckt die kon­kre­ten Kos­ten einer Bestat­tung ab. Im Unter­schied zur klas­si­schen Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung wird die Aus­zah­lung zweck­ge­bun­den für die Orga­ni­sa­ti­on der Bei­set­zung ver­wen­det.

Ver­tie­fen­de Ant­wor­ten zu häu­fig gestell­ten Fra­gen rund um Ablauf, Nut­zen und Gül­tig­keit

Was Sie schon immer über Bestat­tungs­vor­sor­ge­ver­trä­ge wis­sen woll­ten

Ja, gera­de wenn kei­ne engen Ange­hö­ri­gen vor­han­den sind oder der Kon­takt belas­tet ist, emp­fiehlt sich ein Vor­sor­ge­ver­trag. Er stellt sicher, dass Ihre Bestat­tung nach Ihren Wün­schen durch­ge­führt wird – unab­hän­gig von Drit­ten. Das gilt sowohl für die Gestal­tung als auch für die Finan­zie­rung.

Ein ein­mal abge­schlos­se­ner Vor­sor­ge­ver­trag ist nicht starr. Sie kön­nen jeder­zeit Ände­run­gen vor­neh­men – etwa bei einem Umzug, einer ver­än­der­ten Bestat­tungs­art oder ande­ren per­sön­li­chen Vor­stel­lun­gen. Wich­tig ist, dass die Ände­run­gen schrift­lich erfol­gen und mit dem Bestat­tungs­un­ter­neh­men abge­stimmt wer­den.

Ein seriö­ser Ver­trag ent­hält eine Rege­lung für den Fall der Geschäfts­auf­ga­be. Zudem ist es rat­sam, die Finan­zie­rung über ein Treu­hand­kon­to abzu­si­chern. Die­ses bleibt auch bei Insol­venz des Unter­neh­mens bestehen und ermög­licht die Beauf­tra­gung eines ande­ren Bestat­ters.

Nein. Sie kön­nen zwar bereits einen kon­kre­ten Fried­hof wäh­len, sind aber nicht dazu ver­pflich­tet. Der Ver­trag kann auch ohne Fest­le­gung auf einen Ort abge­schlos­sen wer­den. In die­sem Fall wird die Wahl der Grab­stät­te spä­ter anhand Ihrer regio­na­len Wün­sche oder durch Ange­hö­ri­ge getrof­fen.

Ja, Sie haben jeder­zeit das Recht, den Vor­sor­ge­ver­trag zu kün­di­gen. Bereits hin­ter­leg­te Gel­der – etwa auf einem Treu­hand­kon­to – wer­den in der Regel abzüg­lich etwa­iger Kos­ten zurück­ge­zahlt. Ob und in wel­chem Umfang Gebüh­ren ent­ste­hen, ist ver­trag­lich gere­gelt.

Eine Ster­be­geld­ver­si­che­rung sichert nur die finan­zi­el­le Sei­te ab. Ein Bestat­tungs­vor­sor­ge­ver­trag regelt hin­ge­gen zusätz­lich den Ablauf, Ort und alle orga­ni­sa­to­ri­schen Aspek­te Ihrer Beer­di­gung. Idea­ler­wei­se wer­den bei­de Lösun­gen mit­ein­an­der kom­bi­niert.

Der Ver­trag soll­te sicher, aber zugäng­lich hin­ter­legt wer­den – zum Bei­spiel bei wich­ti­gen Unter­la­gen oder beim Notar. Infor­mie­ren Sie min­des­tens eine Ver­trau­ens­per­son oder einen Ange­hö­ri­gen dar­über. Vie­le Bestat­tungs­un­ter­neh­men bie­ten auch eine Archi­vie­rung als Ser­vice an.

Ja, vie­le Bestat­tungs­un­ter­neh­men bie­ten Kom­bi­ver­trä­ge oder abge­stimm­te Ein­zel­ver­trä­ge für Paa­re an. Dabei kön­nen gemein­sa­me Wün­sche – z. B. glei­che Grab­stel­le oder Bei­set­zung im Fami­li­en­grab – ver­trag­lich fixiert wer­den. Die Finan­zie­rung erfolgt dabei getrennt oder gemein­sam, je nach Ver­ein­ba­rung.

Zusam­men­fas­sung

Ein Bestat­tungs­vor­sor­ge­ver­trag ermög­licht es Ihnen, Ihre eige­ne Beer­di­gung bereits zu Leb­zei­ten umfas­send zu regeln – inhalt­lich wie finan­zi­ell. Sie ent­schei­den selbst über Bestat­tungs­art, Ablauf und Details der Trau­er­fei­er. Gleich­zei­tig ent­las­ten Sie Ihre Ange­hö­ri­gen, da kei­ne orga­ni­sa­to­ri­schen Ent­schei­dun­gen mehr getrof­fen wer­den müs­sen und die Finan­zie­rung gesi­chert ist.

Der Ver­trag wird mit einem Bestat­tungs­un­ter­neh­men geschlos­sen und lässt sich jeder­zeit an ver­än­der­te Lebens­si­tua­tio­nen anpas­sen. In Kom­bi­na­ti­on mit einer Ster­be­geld­ver­si­che­rung oder einem Treu­hand­kon­to wird die Bestat­tung in Ihrem Sin­ne sicher durch­ge­führt. Wer recht­zei­tig vor­sorgt, behält die Kon­trol­le – auch über den Tod hin­aus.

häu­fi­ge Fra­gen

Die Ver­trags­un­ter­zeich­nung selbst ver­ur­sacht meist kei­ne hohen Kos­ten. Ent­schei­dend sind die gewähl­ten Leis­tun­gen im Ver­trag. Die­se kön­nen je nach Umfang und Regi­on stark vari­ie­ren – zwi­schen 3.000 und 9.000 Euro sind rea­lis­tisch.

Ja. Der Ver­trag ist ver­bind­lich und schützt Ihre Bestat­tungs­wün­sche vor abwei­chen­den Ent­schei­dun­gen durch Ange­hö­ri­ge. Er ist recht­lich durch­setz­bar und wird vom Bestat­tungs­un­ter­neh­men umge­setzt.

Grund­sätz­lich jede geschäfts­fä­hi­ge Per­son. Es gibt kei­ne Alters­gren­ze nach oben oder unten – häu­fig wird der Ver­trag ab dem Ren­ten­al­ter abge­schlos­sen, er kann aber auch schon in jün­ge­ren Jah­ren sinn­voll sein.

Ein Umzug ist kein Pro­blem. Der Ver­trag kann ange­passt oder auf ein ande­res Bestat­tungs­un­ter­neh­men über­tra­gen wer­den. Wich­tig ist, die neue Situa­ti­on recht­zei­tig mit dem bis­he­ri­gen Anbie­ter zu bespre­chen.

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