Ver­kehrs­rechts­schutz: Ihr Recht im Stra­ßen­ver­kehr sicher durch­set­zen

Ob Auto­fah­rer, E‑Biker oder Fuß­gän­ger – mit dem pas­sen­den Ver­kehrs­rechts­schutz sind Sie bei Strei­tig­kei­ten im Ver­kehr auf der siche­ren Sei­te.

Verkehrsrechtsschutz

Im Stra­ßen­ver­kehr kann es schnell zu Kon­flik­ten kom­men – sei es nach einem Unfall, beim Auto­kauf oder wegen eines Buß­geld­be­scheids. Ein Ver­kehrs­rechts­schutz über­nimmt die Kos­ten für Anwalt, Gericht und Gut­ach­ter und schützt Sie vor finan­zi­el­len Risi­ken. Wir zei­gen, wel­che Leis­tun­gen wich­tig sind, was der Schutz kos­tet und wor­auf Sie beim Abschluss ach­ten soll­ten.

Das Wich­tigs­te im Über­blick

  • Absi­che­rung bei Unfäl­len, Buß­gel­dern und Strei­tig­kei­ten rund ums Fahr­zeug

  • Schutz für Fah­rer, Fuß­gän­ger, Rad­fah­rer und Mit­fah­rer – auch ohne eige­nes Auto

  • Über­nah­me von Anwalts‑, Gerichts- und Gut­ach­ter­kos­ten im Ver­si­che­rungs­fall

  • Gilt auch bei Lea­sing, Online­käu­fen oder Pro­ble­men mit der Werk­statt

  • Tari­fe mit frei­er Anwalts­wahl, euro­pa­wei­tem Schutz und indi­vi­du­el­len Bau­stei­nen

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Was Ver­kehrs­rechts­schutz wirk­lich leis­tet

Im Stra­ßen­ver­kehr zählt nicht nur Auf­merk­sam­keit, son­dern auch Absi­che­rung. Mit einer Ver­kehrs­rechts­schutz­ver­si­che­rung schüt­zen Sie sich vor hohen Kos­ten bei recht­li­chen Aus­ein­an­der­set­zun­gen – ob nach einem Unfall, beim Fahr­zeug­kauf oder bei Buß­gel­dern. Die Leis­tun­gen sind viel­fäl­tig, aber auch begrenzt. Wir zei­gen Ihnen bei­de Sei­ten.

Eine Ver­kehrs­rechts­schutz­ver­si­che­rung über­nimmt die Kos­ten für recht­li­che Aus­ein­an­der­set­zun­gen im Zusam­men­hang mit der Teil­nah­me am Stra­ßen­ver­kehr. Dazu zäh­len:

  • Anwalts‑, Gerichts‑, Gut­ach­ter- und Zeu­gen­kos­ten im Streit­fall

  • Durch­set­zung von Scha­den­er­satz­an­sprü­chen nach einem Unfall

  • Strei­tig­kei­ten beim Kauf, Lea­sing oder Ver­kauf von Fahr­zeu­gen

  • Ver­fah­ren bei Buß­geld­be­schei­den, Fahr­ver­bo­ten oder Ent­zug der Fahr­erlaub­nis

  • Kon­flik­te mit Werk­stät­ten, etwa bei Repa­ra­tur­män­geln oder fal­scher Abrech­nung

  • Schutz auch für Rad­fah­rer, Fuß­gän­ger oder E‑Biker, nicht nur für Auto­fah­rer

  • Welt­wei­ter Schutz in vie­len Tari­fen – etwa bei Unfäl­len im Urlaub

Ver­si­chert sind je nach Tarif Fahr­zeug­hal­ter, Fah­rer, Fami­li­en­an­ge­hö­ri­ge oder alle Ver­kehrs­teil­neh­mer. Auch ohne eige­nes Auto kann eine Ver­kehrs­rechts­schutz­ver­si­che­rung sinn­voll sein.

Trotz des brei­ten Leis­tungs­spek­trums gibt es kla­re Aus­schlüs­se, die Sie ken­nen soll­ten:

  • Vor­sätz­li­che Straf­ta­ten wie Fah­rer­flucht oder Fah­ren ohne Füh­rer­schein sind nicht ver­si­chert

  • Baga­tell­ver­stö­ße (z. B. Falsch­par­ken) gel­ten meist als zu gering­fü­gig für eine Deckung

  • Strei­tig­kei­ten außer­halb des Ver­kehrs­be­reichs, z. B. bei Miet­recht oder Erbsa­chen (außer mit Zusatz­bau­stei­nen)

  • Kon­flik­te, die vor Ver­si­che­rungs­be­ginn oder wäh­rend der War­te­zeit ent­stan­den sind, wer­den nicht über­nom­men

  • Mehr­fach­nut­zung des Schut­zes (z. B. über meh­re­re Rechts­fäl­le hin­weg) kann zur Kün­di­gung füh­ren, wenn sie zu häu­fig erfolgt

Die genau­en Aus­schlüs­se fin­den Sie in den Ver­trags­be­din­gun­gen – die­se soll­ten vor Abschluss immer geprüft wer­den. So ver­mei­den Sie böse Über­ra­schun­gen im Ernst­fall.

Streit im Stra­ßen­ver­kehr? Das leis­ten gute Tari­fe

Leis­tun­gen der Ver­kehrs­rechts­schutz­ver­si­che­rung im Über­blick

Ein Unfall ist schnell pas­siert, ein Buß­geld­be­scheid schnel­ler im Brief­kas­ten, als einem lieb ist. Die Ver­kehrs­rechts­schutz­ver­si­che­rung greift in genau sol­chen Fäl­len und sorgt dafür, dass Sie Ihre Rech­te durch­set­zen kön­nen – ohne finan­zi­el­les Risi­ko. Die Band­brei­te der Leis­tun­gen ist groß und reicht weit über klas­si­sche Unfall­strei­tig­kei­ten hin­aus.

Die Ver­kehrs­rechts­schutz­ver­si­che­rung schützt Sie in vie­len Situa­tio­nen vor hohen Kos­ten, die im Rah­men recht­li­cher Aus­ein­an­der­set­zun­gen ent­ste­hen kön­nen. Dazu zählt die Über­nah­me sämt­li­cher Ver­fah­rens­kos­ten, etwa für Anwäl­te, Gerich­te, Gut­ach­ter und Zeu­gen. Ob es um einen Unfall geht, den Sie nicht ver­schul­det haben, oder um die Abwehr eines unge­recht­fer­tig­ten Buß­gel­des – die Ver­si­che­rung steht an Ihrer Sei­te.

Ein zen­tra­ler Bestand­teil ist die Unter­stüt­zung bei der Durch­set­zung von Scha­den­er­satz- und Schmer­zens­geld­an­sprü­chen nach einem Ver­kehrs­un­fall. Auch Strei­tig­kei­ten beim Fahr­zeug­kauf oder Lea­sing, zum Bei­spiel wegen ver­steck­ter Män­gel oder Rück­ab­wick­lung des Ver­trags, sind in vie­len Tari­fen mit­ver­si­chert.

Zuneh­mend rele­vant ist der Schutz bei Kon­flik­ten mit Auto­werk­stät­ten – etwa bei feh­ler­haf­ter Repa­ra­tur oder unkla­ren Rech­nungs­po­si­tio­nen. Auch wer online ein Fahr­zeug oder E‑Bike kauft und Pro­ble­me mit der Ware hat, kann mit der pas­sen­den Absi­che­rung sei­ne Ansprü­che gel­tend machen.

Dar­über hin­aus unter­stützt der Ver­kehrs­rechts­schutz bei:

  • Ein­sprü­chen gegen Fahr­ver­bo­te oder Buß­gel­der

  • Streit­fäl­len mit Behör­den, z. B. bei der Ent­zie­hung der Fahr­erlaub­nis

  • Ver­tei­di­gung in ver­kehrs­be­zo­ge­nen Straf­ver­fah­ren, etwa wegen fahr­läs­si­ger Kör­per­ver­let­zung

Vie­le Ver­si­che­rer bie­ten in ihren Tari­fen auch tele­fo­ni­sche Erst­be­ra­tung an – unab­hän­gig davon, ob ein Ver­si­che­rungs­fall vor­liegt. Damit erhal­ten Sie bei recht­li­chen Fra­gen schnell eine fach­kun­di­ge Ein­schät­zung, ohne gleich ein Ver­fah­ren eröff­nen zu müs­sen.

In moder­nen Tari­fen ist oft auch euro­pa­wei­ter oder welt­wei­ter Schutz ent­hal­ten, was beson­ders für Urlau­ber oder Viel­fah­rer wich­tig ist. Ob auf Geschäfts­rei­se oder im Fami­li­en­ur­laub: Bei einem Ver­kehrs­vor­fall im Aus­land blei­ben Sie recht­lich hand­lungs­fä­hig und finan­zi­ell geschützt.

Was kos­tet Ver­kehrs­rechts­schutz?

Prei­se, Tarif­ar­ten und Ein­fluss­fak­to­ren im Über­blick

Die Kos­ten einer Ver­kehrs­rechts­schutz­ver­si­che­rung hän­gen stark vom Tarif, dem gewünsch­ten Leis­tungs­um­fang und der ver­si­cher­ten Per­so­nen­grup­pe ab. Ob als Ein­zel­per­son, Fami­lie oder Viel­fah­rer: Wer den pas­sen­den Schutz wählt, spart im Ernst­fall bares Geld. Wir zei­gen, wie sich die Bei­trä­ge zusam­men­set­zen – und wor­auf es wirk­lich ankommt.

Die monat­li­chen oder jähr­li­chen Kos­ten für eine Ver­kehrs­rechts­schutz­ver­si­che­rung rich­ten sich nach meh­re­ren Fak­to­ren: dem Umfang des Ver­si­che­rungs­schut­zes, der Zahl der ver­si­cher­ten Per­so­nen, dem Selbst­be­tei­li­gungs­mo­dell und der gewähl­ten Tarif­art. Schon ab etwa 3 bis 5 Euro pro Monat lässt sich ein Basis­schutz abschlie­ßen – etwa für Ein­zel­per­so­nen mit begrenz­tem Leis­tungs­rah­men. Umfas­sen­de­re Tari­fe mit euro­pa­wei­tem Schutz und frei­er Anwalts­wahl kön­nen zwi­schen 7 und 20 Euro pro Monat kos­ten.

Ein wich­ti­ger Unter­schei­dungs­punkt liegt in der Art des Schut­zes:

  • Ver­kehrs-Rechts­schutz umfasst alle recht­li­chen Aus­ein­an­der­set­zun­gen im Stra­ßen­ver­kehr, unab­hän­gig davon, ob Sie als Auto­fah­rer, Rad­fah­rer, Fuß­gän­ger oder Mit­fah­rer betei­ligt sind. Hier steht die Per­son im Mit­tel­punkt, nicht das Fahr­zeug. Das ist ide­al für Men­schen ohne eige­nes Auto, aber mit Füh­rer­schein – etwa Car­sha­ring-Nut­zer, Berufs­pend­ler oder E‑Biker.

  • Fahr­zeug-Rechts­schutz hin­ge­gen sichert kon­kret ein bestimm­tes Fahr­zeug ab – inklu­si­ve aller Per­so­nen, die es fah­ren oder dar­in mit­fah­ren. Die­se Vari­an­te lohnt sich beson­ders für Fahr­zeug­hal­ter, Fami­li­en mit Zweit­wa­gen oder Men­schen, die regel­mä­ßig mit ihrem eige­nen Auto unter­wegs sind.

In der Pra­xis bie­ten vie­le Ver­si­che­rer Kom­bi­ta­ri­fe an, die sowohl Ver­kehrs- als auch Fahr­zeug­rechts­schutz beinhal­ten – oft zu einem attrak­ti­ven Paket­preis. Ein Ver­gleich lohnt sich, da man­che Tari­fe auch den pri­va­ten und beruf­li­chen Rechts­schutz inte­grie­ren oder gegen Auf­preis als Zusatz­bau­stein anbie­ten.

Wei­te­re Preis­fak­to­ren:

  • Selbst­be­tei­li­gung: Typisch sind 150 bis 500 Euro pro Scha­dens­fall. Eini­ge Anbie­ter bie­ten ein Scha­den­frei­heits­prin­zip, bei dem sich die Selbst­be­tei­li­gung mit der Zeit redu­ziert.

  • War­te­zei­ten: In der Regel gel­ten 3 Mona­te War­te­zeit nach Ver­trags­ab­schluss, es sei denn, es liegt ein naht­lo­ser Vor­ver­trag vor oder ein Unfall tritt uner­war­tet ein.

  • Fami­li­en­ab­si­che­rung: Wer Kin­der oder Part­ner mit­ver­si­chert, zahlt etwas mehr – erhält aber deut­lich mehr Leis­tung pro Bei­trag.

Bei­spiel­haf­te Preis­span­nen (Stand 2025):

  • VRK Ver­kehrs­rechts­schutz Ein­zel­per­son: ab ca. 47 € / Jahr

  • Zurich Basis­ta­rif: ab ca. 3,47 € / Monat

  • Fami­li­en­ta­ri­fe mit Fahr­zeug­be­zug: ab ca. 9–14 € / Monat

Ob Ein­zel­per­son oder Fami­lie, ob Viel­fah­rer oder Gele­gen­heits­nut­zer: Mit einem indi­vi­du­el­len Ver­gleich las­sen sich pas­sen­de Tari­fe fin­den – und unnö­ti­ge Mehr­kos­ten ver­mei­den.

Zusätz­li­che Absi­che­rung per Bau­stein

Die­se Rechts­schutz­ar­ten ergän­zen Ihren Ver­kehrs­rechts­schutz

Der Ver­kehrs­rechts­schutz lässt sich gezielt erwei­tern – für noch mehr Sicher­heit im All­tag. Beson­ders bei Streit­fäl­len im Beruf, rund ums Woh­nen oder im pri­va­ten Umfeld schüt­zen Sie sich mit den pas­sen­den Zusatz­bau­stei­nen. Die­se las­sen sich meist ein­fach und kos­ten­güns­tig kom­bi­nie­ren.

Berufsrechtsschutz

Berufs­rechts­schutz

Wer im Job in Kon­flikt mit dem Arbeit­ge­ber gerät – etwa bei Kün­di­gung, Abmah­nung oder Gehalts­fra­gen –, ist mit einem Berufs­rechts­schutz gut auf­ge­stellt. Beson­ders für Ange­stell­te und Selbst­stän­di­ge bie­tet die­ser Bau­stein finan­zi­el­le Sicher­heit bei arbeits­recht­li­chen Strei­tig­kei­ten.

Privatrechtsschutz

Pri­vat­rechts­schutz

Im All­tag ent­ste­hen vie­le recht­li­che Fra­gen – sei es beim Online­kauf, bei Ver­trä­gen oder im pri­va­ten Bereich. Der Pri­vat­rechts­schutz deckt genau die­se The­men ab und ergänzt den Ver­kehrs­rechts­schutz opti­mal. Beson­ders sinn­voll für Fami­li­en, Ver­brau­cher und digi­tal akti­ve Per­so­nen.

Mietrechtsschutz

Miet­rechts­schutz

Streit mit dem Ver­mie­ter, eine Miet­erhö­hung oder Pro­ble­me bei der Neben­kos­ten­ab­rech­nung? Der Miet­rechts­schutz hilft bei recht­li­chen Aus­ein­an­der­set­zun­gen rund um Ihre Woh­nung oder Ihr Haus. Ide­al für Mie­ter und Eigen­tü­mer, die ihre Inter­es­sen pro­fes­sio­nell ver­tre­ten las­sen möch­ten.

Für wen lohnt sich Ver­kehrs­rechts­schutz wirk­lich?

Ziel­grup­pen im Über­blick – vom Viel­fah­rer bis zum E‑Biker

Nicht nur Auto­fah­rer pro­fi­tie­ren von einem Ver­kehrs­rechts­schutz. Auch Rad­fah­rer, E‑Bike-Nut­zer, Fuß­gän­ger oder Men­schen ohne eige­nes Fahr­zeug kön­nen durch uner­war­te­te Kon­flik­te im Stra­ßen­ver­kehr recht­lich gefor­dert sein. Wir zei­gen, für wen sich der Abschluss beson­ders lohnt – und war­um.

Ein Ver­kehrs­rechts­schutz ist längst kei­ne Spe­zi­al­ver­si­che­rung nur für Viel­fah­rer mit eige­nem Auto. Viel­mehr rich­tet sich die­ser Schutz an alle, die regel­mä­ßig am Stra­ßen­ver­kehr teil­neh­men – unab­hän­gig vom Ver­kehrs­mit­tel. Denn Kon­flik­te ent­ste­hen nicht nur bei schwe­ren Unfäl­len, son­dern auch bei all­täg­li­chen Situa­tio­nen wie Buß­geld­be­schei­den, Lea­sing­pro­ble­men oder Ärger mit der Werk­statt.

Auto­fah­rer und Hal­ter:
Wer ein eige­nes Fahr­zeug besitzt, ist im All­tag beson­ders oft recht­li­chen Risi­ken aus­ge­setzt – beim Unfall, beim Auto­kauf oder bei Ärger mit Ver­si­che­run­gen. Ein kom­bi­nier­ter Ver­kehrs- und Fahr­zeug­rechts­schutz ist hier meist die bes­te Wahl, da er sowohl den Fah­rer als auch das kon­kret ver­si­cher­te Fahr­zeug abdeckt.

E‑Bike- und Fahr­rad­fah­rer:
Auch ohne Motor­fahr­zeug kann es zu kom­pli­zier­ten Unfäl­len oder Schuld­fra­gen kom­men. Ein Fahr­rad- oder E‑Bike-Unfall mit Per­so­nen­scha­den kann schnell einen Anwalt nötig machen. Der Ver­kehrs­rechts­schutz schützt auch dann – selbst wenn kein Auto betei­ligt war.

Lea­sing­neh­mer und Werk­statt­kun­den:
Ob Lea­sing­rück­ga­be, Män­gel am Fahr­zeug oder nicht nach­voll­zieh­ba­re Werk­statt­rech­nun­gen: Wer ein Fahr­zeug nutzt, steht immer wie­der vor recht­li­chen Her­aus­for­de­run­gen. Der Ver­kehrs­rechts­schutz bie­tet hier finan­zi­el­le Rücken­de­ckung.

Fami­li­en und Berufs­pend­ler:
Eltern, die Fahr­ge­mein­schaf­ten bil­den, oder Fami­li­en mit meh­re­ren Fahr­zeug­nut­zern pro­fi­tie­ren von Fami­li­en­ta­ri­fen, bei denen Lebens­part­ner und Kin­der auto­ma­tisch mit­ver­si­chert sind. Gera­de bei Jugend­li­chen mit Fahr­an­fän­ger­sta­tus ent­ste­hen häu­fig Streit­fäl­le, bei denen eine recht­li­che Absi­che­rung sinn­voll ist.

Fah­rer ohne eige­nes Auto:
Car­sha­ring-Nut­zer, Berufs­pend­ler oder Per­so­nen, die regel­mä­ßig frem­de Fahr­zeu­ge füh­ren, sichern sich mit einem rei­nen Fah­rer-Rechts­schutz ab. Die­ser greift unab­hän­gig davon, wem das genutz­te Fahr­zeug gehört – ide­al für fle­xi­ble All­tags­mo­bi­li­tät.

Selbst­stän­di­ge und Frei­be­ruf­ler:
Wer geschäft­lich unter­wegs ist – mit eige­nem Pkw oder Fir­men­wa­gen – soll­te auf einen Ver­kehrs­rechts­schutz nicht ver­zich­ten. In Kom­bi­na­ti­on mit einem Berufs­rechts­schutz kann der Schutz auf beruf­li­che Nut­zung erwei­tert wer­den, etwa bei Strei­tig­kei­ten rund um Dienst­fahr­zeu­ge oder Fahr­ten­buch­auf­la­gen.

Egal ob Stadt­ver­kehr, Land­stra­ße oder Aus­land: Sobald Sie Teil des Stra­ßen­ver­kehrs sind, lohnt sich der Blick auf die pas­sen­de Absi­che­rung. Der rich­ti­ge Tarif sorgt dafür, dass Sie im Ernst­fall nicht nur recht­lich geschützt, son­dern auch finan­zi­ell ent­las­tet sind.

Häu­fig über­se­he­ne Fra­gen – klar und ver­ständ­lich beant­wor­tet

Was Sie schon immer über Ver­kehrs­rechts­schutz wis­sen woll­ten

Ja. Ein Ver­kehrs­rechts­schutz ist nicht an ein Fahr­zeug gebun­den. Vie­le Tari­fe schüt­zen Sie als Fah­rer, Mit­fah­rer, Rad­fah­rer oder Fuß­gän­ger – ganz unab­hän­gig davon, ob Sie ein Auto besit­zen. Das ist beson­ders prak­tisch für Car­sha­ring-Nut­zer, E‑Bike-Fah­rer oder alle, die regel­mä­ßig im Stra­ßen­ver­kehr unter­wegs sind, aber kein Fahr­zeug auf sich zuge­las­sen haben.

Abso­lut. Wenn es nach Rück­ga­be eines Lea­sing­fahr­zeugs Streit um Schä­den oder Nach­for­de­run­gen gibt, kann der Ver­kehrs­rechts­schutz ein­sprin­gen – vor­aus­ge­setzt, ver­trag­li­che Strei­tig­kei­ten rund um Fahr­zeug­über­las­sung und Rück­ga­be sind im Tarif ein­ge­schlos­sen (in Kom­bi­na­ti­on mit Pri­vat­rechts­schutz). Man­che Anbie­ter decken auch Lea­sing­kau­tio­nen oder unbe­rech­tig­te Ver­trags­kün­di­gun­gen ab.

Gute Ver­kehrs­rechts­schutz­ver­si­che­run­gen bie­ten euro­pa­wei­ten oder sogar welt­wei­ten Schutz. Das bedeu­tet: Auch bei Unfäl­len im Aus­land kön­nen Sie auf recht­li­che Unter­stüt­zung zäh­len. Ver­si­chert sind in vie­len Tari­fen bei­spiels­wei­se Kos­ten für Anwäl­te vor Ort, Über­set­zun­gen und Gut­ach­ten – oft bis zu einer bestimm­ten Deckungs­sum­me (z. B. 1 Mio. €).

Der Ver­kehrs­rechts­schutz greift aus­schließ­lich bei Kon­flik­ten rund um den Stra­ßen­ver­kehr: Unfäl­le, Buß­gel­der, Kauf­ver­trä­ge oder Werk­statt­strei­tig­kei­ten. Der Pri­vat­rechts­schutz hin­ge­gen deckt ande­re Lebens­be­rei­che ab – wie Online­käu­fe, Ver­trä­ge, Nach­bar­schafts­streit oder Urhe­ber­recht. Bei­de Bau­stei­ne las­sen sich kom­bi­nie­ren.

Ja. Eine Ver­kehrs­rechts­schutz­ver­si­che­rung über­nimmt in der Regel sämt­li­che Kos­ten, auch wenn Sie den Rechts­streit ver­lie­ren – dazu zäh­len auch die Anwalts- und Gerichts­kos­ten der Gegen­sei­te. Vor­aus­set­zung ist, dass der Fall unter die ver­si­cher­ten Leis­tun­gen fällt und kei­ne Aus­schluss­grün­de grei­fen.

Teil­wei­se. Der Ver­kehrs­rechts­schutz deckt in vie­len Fäl­len die Ver­tei­di­gung bei fahr­läs­si­gen Ver­ge­hen (z. B. fahr­läs­si­ge Kör­per­ver­let­zung oder Nöti­gung im Stra­ßen­ver­kehr). Bei vor­sätz­li­chen Straf­ta­ten – wie Fah­rer­flucht oder Fah­ren ohne Fahr­erlaub­nis – endet der Schutz meist. Eini­ge Tari­fe bie­ten zusätz­lich einen Straf­rechts­schutz-Bau­stein an.

Nein. Zwar bie­ten vie­le Ver­si­che­rer eine tele­fo­ni­sche Erst­be­ra­tung an – die­se ist frei­wil­lig und dient als ers­te Ori­en­tie­rung. Sie sind aber nicht ver­pflich­tet, die­se zu nut­zen. In einem aku­ten Streit­fall kön­nen Sie direkt einen Anwalt Ihrer Wahl kon­tak­tie­ren, sofern der Fall unter die ver­si­cher­ten Leis­tun­gen fällt.

Die freie Wahl des Anwalts erlaubt es Ihnen, sich durch einen spe­zia­li­sier­ten Rechts­bei­stand ver­tre­ten zu las­sen, dem Sie per­sön­lich ver­trau­en. Gera­de im Ver­kehrs­recht, das zahl­rei­che Spe­zi­al­fäl­le kennt, ist das ein ent­schei­den­der Vor­teil. Sie sind nicht an emp­foh­le­ne Kanz­lei­en gebun­den – kön­nen aber davon pro­fi­tie­ren, wenn der Ver­si­che­rer Son­der­kon­di­tio­nen bie­tet.

Wei­te­re Ver­si­che­run­gen für Ihre Mobi­li­tät und Sicher­heit

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Tarif­ar­ten & Anbie­ter im Ver­gleich

Von Basis bis Pre­mi­um – wel­cher Ver­kehrs­rechts­schutz passt zu Ihnen?

Nicht jeder braucht den Rund­um­schutz – aber auch der Basis­ta­rif soll­te gut gewählt sein. Ver­kehrs­rechts­schutz­ver­si­che­run­gen gibt es in unter­schied­li­chen Tarif­stu­fen, die sich im Leis­tungs­um­fang, im Preis und in der Fle­xi­bi­li­tät unter­schei­den. Wir zei­gen Ihnen die Unter­schie­de und stel­len die bekann­tes­ten Anbie­ter vor. Ver­glei­chen Sie direkt über unse­ren Rech­ner – ohne Umwe­ge.

Wer sich für eine Ver­kehrs­rechts­schutz­ver­si­che­rung ent­schei­det, hat die Wahl zwi­schen ver­schie­de­nen Tarif­mo­del­len. In der Regel bie­ten Ver­si­che­rer drei Stu­fen an: Basis, Kom­fort und Pre­mi­um. Die­se unter­schei­den sich vor allem in der Höhe der Deckungs­sum­men, den ent­hal­te­nen Leis­tun­gen, der Anwalts­wahl und der Aus­lands­gül­tig­keit.

Der Basis­schutz eig­net sich für Per­so­nen, die sich gegen grund­le­gen­de Risi­ken im Stra­ßen­ver­kehr absi­chern möch­ten. Kom­fort­ta­ri­fe bie­ten zusätz­lich Leis­tun­gen wie kür­ze­re War­te­zei­ten, höhe­re Deckungs­sum­men und teil­wei­se tele­fo­ni­sche Rechts­be­ra­tung. Wer Wert auf maxi­ma­len Schutz, euro­pa­wei­te Deckung und umfang­rei­che Zusatz­ser­vices legt, ent­schei­det sich für einen Pre­mi­um­ta­rif.

In unse­rem Ver­gleichs­rech­ner berück­sich­ti­gen wir die aktu­el­len Tari­fe füh­ren­der Anbie­ter wie:

  • Roland Rechts­schutz

  • ARAG

  • DEURAG

  • KS-Auxi­lia

  • Alli­anz

  • NRV

  • OERAG

  • ERGO

Sie sehen auf einen Blick, wel­che Leis­tun­gen in wel­chem Tarif ent­hal­ten sind, wie hoch die Selbst­be­tei­li­gung ist und wel­che War­te­zei­ten gel­ten. So fin­den Sie in weni­gen Minu­ten den pas­sen­den Schutz – indi­vi­du­ell und ohne Umweg über Dritt­platt­for­men.

Der Basis­ta­rif deckt die wich­tigs­ten Risi­ken im Stra­ßen­ver­kehr ab: recht­li­che Unter­stüt­zung bei Unfäl­len, Buß­geld­ver­fah­ren und Scha­den­er­satz­an­sprü­chen. Die Deckungs­sum­me ist meist begrenzt, oft auf etwa 300.000 bis 500.000 Euro. War­te­zei­ten betra­gen typi­scher­wei­se 3 Mona­te, die freie Anwalts­wahl kann ein­ge­schränkt sein.

Kom­fort­ta­ri­fe bie­ten erwei­ter­te Leis­tun­gen: höhe­re Deckungs­sum­men, kür­ze­re War­te­zei­ten und zusätz­li­che Bera­tungs­mög­lich­kei­ten. Auch Werk­statt­kon­flik­te, Lea­sing­pro­ble­me oder Streit­fäl­le beim Fahr­zeug­kauf sind meist mit­ver­si­chert. Die freie Anwalts­wahl ist in der Regel garan­tiert. Die Kos­ten lie­gen mode­rat über dem Basis­ta­rif.

Der Pre­mi­um­ta­rif beinhal­tet maxi­ma­le Leis­tun­gen – oft mit unbe­grenz­ter Deckungs­sum­me, euro­pa­wei­tem oder welt­wei­tem Schutz und umfas­sen­den Zusatz­bau­stei­nen. Auch der tele­fo­ni­sche Sofort-Rechts­rat, Spe­zi­al­an­walt-Ver­mitt­lung oder Absi­che­rung in Straf­ver­fah­ren kön­nen ent­hal­ten sein. Ide­al für Viel­fah­rer, Selbst­stän­di­ge oder Fami­li­en mit hohem Mobi­li­täts­be­darf.

Zusam­men­fas­sung

Ein Ver­kehrs­rechts­schutz ist für alle sinn­voll, die am Stra­ßen­ver­kehr teil­neh­men – ob mit Auto, E‑Bike oder zu Fuß. Er schützt Sie bei Unfäl­len, Buß­geld­ver­fah­ren, Strei­tig­kei­ten mit Werk­stät­ten oder Lea­sing­an­bie­tern und über­nimmt die Kos­ten für Anwalt, Gericht und Gut­ach­ter. Je nach Tarif sind auch Online-Käu­fe, Aus­lands­auf­ent­hal­te oder Straf­ver­fah­ren mit­ver­si­chert. Dank unter­schied­li­cher Tarif­mo­del­le (Basis, Kom­fort, Pre­mi­um) lässt sich der Schutz gezielt an Ihre Lebens­si­tua­ti­on anpas­sen. Über unse­ren Ver­gleichs­rech­ner fin­den Sie schnell das pas­sen­de Ange­bot – indi­vi­du­ell, sicher und aktu­ell.

häu­fi­ge Fra­gen

Ja. Sie schützt alle Ver­kehrs­teil­neh­mer – auch Fuß­gän­ger, Rad­fah­rer oder Car­sha­ring-Nut­zer. Der Schutz ist nicht an ein eige­nes Fahr­zeug gebun­den.

In der Regel beträgt die War­te­zeit 3 Mona­te ab Ver­trags­be­ginn. Man­che Anbie­ter ver­zich­ten auf die­se Frist bei bestimm­ten Fäl­len wie Ver­kehrs­un­fäl­len.

Die Bei­trä­ge star­ten ab etwa 3 €/Monat für Ein­zel­per­so­nen. Kom­fort- oder Fami­li­en­ta­ri­fe mit erwei­ter­ten Leis­tun­gen lie­gen zwi­schen 7 und 20 €/Monat.

Ja. Die freie Anwalts­wahl ist gesetz­lich garan­tiert. Sie kön­nen den Anwalt Ihres Ver­trau­ens beauf­tra­gen – unab­hän­gig von Vor­schlä­gen des Ver­si­che­rers.