Ratgeber Wohngebäudeversicherung – alle wichtigen Themen für Eigentümer im Überblick
Fundiertes Wissen zu Schutz, Pflichten, Schadenfällen und Versicherungsdetails
Die wichtigsten Themen rund um die Wohngebäudeversicherung auf einen Blick
Gebäudeschutz, Risiken, Pflichten und Tarifwahl verständlich erklärt
Eine Wohngebäudeversicherung schützt Eigentümer vor hohen Kosten durch unvorhersehbare Schäden am Haus. Doch je nach Objekt, Nutzung und Lage unterscheiden sich die Anforderungen deutlich. Dieser Ratgeber gibt Ihnen einen systematischen Überblick über alle relevanten Themen: von den Grundlagen über spezielle Objektarten bis hin zu Schadenbeispielen und rechtlichen Fragestellungen. So können Sie gezielt in die Bereiche einsteigen, die für Ihre Immobilie und Ihre Situation relevant sind.
Wichtige Grundlagen zur Wohngebäudeversicherung verstehen
Was eine Wohngebäudeversicherung leistet – und für wen sie wirklich notwendig ist
Die Wohngebäudeversicherung ist für Eigentümer meist unverzichtbar – sei es für das Eigenheim, vermietete Immobilien oder als Absicherung für die Eigentümergemeinschaft. Sie schützt vor hohen Kosten durch Schäden an tragenden Gebäudeteilen und festen Installationen. Doch nicht jede Police ist gleich: Je nach Art des Gebäudes und Nutzung unterscheiden sich Leistungen, Beitragshöhe und vertragliche Pflichten. Wer die Grundlagen kennt, trifft bessere Entscheidungen – ob bei Abschluss, Anpassung oder Schadenregulierung.
Die Wohngebäudeversicherung übernimmt die Kosten für Schäden am festen Bestandteil eines Hauses – dazu zählen Dach, Fassade, Mauerwerk, Fenster, Türen, Leitungen, Heizungsanlagen sowie fest verbaute Bodenbeläge. Versichert sind typischerweise Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Je nach Tarif können weitere Naturgefahren (z. B. Starkregen, Überschwemmung, Erdrutsch) eingeschlossen werden – entweder direkt oder über Zusatzbausteine wie die Elementarversicherung.
Für Eigentümer, die selbst im Haus wohnen, ist die Wohngebäudeversicherung meist freiwillig, bei finanzierten Immobilien jedoch vertraglich vorgeschrieben. Vermieter sichern mit ihr nicht nur das Gebäude ab, sondern auch wirtschaftliche Risiken, etwa bei Mietausfällen nach einem Schaden. Für WEGs (Wohnungseigentümergemeinschaften) regelt meist die Gemeinschaftsordnung den Versicherungsumfang – oft über eine sogenannte Immobilienversicherung, die mehrere Policen kombiniert.
Der Begriff „Hausversicherung“ wird im Alltag häufig synonym verwendet, meint aber je nach Kontext auch Hausrat- oder Haftpflichtversicherungen. Umso wichtiger ist es, die Begriffe klar zu unterscheiden und zu wissen, welcher Schutz im konkreten Fall wirklich gemeint ist.
Wohngebäudeversicherung
Klassischer Versicherungsschutz für Einfamilien- und Mehrfamilienhäuser – inklusive Feuer‑, Leitungswasser- und Sturmschäden. Was genau versichert ist, wie Tarife aufgebaut sind und worauf Sie beim Abschluss achten sollten.
Immobilienversicherung
Umfasst mehrere Policen für umfassenden Schutz von Wohnanlagen, Mehrfamilienhäusern oder gemischt genutzten Objekten – etwa Wohngebäude‑, Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht- sowie Rechtsschutzversicherung.
Hausversicherung
Ein Begriff mit vielen Bedeutungen: Wann damit die Wohngebäudeversicherung gemeint ist – und wann nicht. Wir erklären die Unterschiede und zeigen, wie Sie den passenden Schutz identifizieren.
Jedes Gebäude stellt andere Anforderungen an den Versicherungsschutz
Wohngebäudeversicherung nach Objektart – worauf es bei Bungalow, Ferienhaus & Co. ankommt
Nicht jedes Haus ist gleich – und das gilt auch für den Versicherungsschutz. Ein Bungalow erfordert andere Bewertungskriterien als ein mehrgeschossiges Wohnhaus. Ferienhäuser sind besonderen Risiken ausgesetzt, während Neubauten oder Rohbauten mit ganz eigenen Bedingungen versichert werden müssen. In diesem Abschnitt erfahren Sie, welche Besonderheiten bei der Wohngebäudeversicherung für verschiedene Objekttypen gelten – damit Sie weder unter- noch überversichert sind.
Bei der Absicherung von Gebäuden ist die Bauart ebenso entscheidend wie die Nutzung. Ein klassisches Einfamilienhaus im ständigen Gebrauch unterscheidet sich hinsichtlich Risiko, Bauweise und Sanierungsstand erheblich von einem Ferienhaus, das nur saisonal genutzt wird. Solche Unterschiede beeinflussen nicht nur den Beitrag, sondern auch die Annahmerichtlinien vieler Versicherer.
Für Bungalows gilt: Durch die eingeschossige Bauweise ohne Treppenhaus ist die Schadengefahr bei bestimmten Risiken wie Leitungswasserschäden oft besser kalkulierbar – gleichzeitig kann das Flachdach jedoch ein höheres Sturm- oder Schneelast-Risiko bedeuten. Bei Ferien- und Wochenendhäusern liegt die Herausforderung vor allem in der eingeschränkten Nutzung und dem erhöhten Einbruchrisiko, da sie oft leer stehen. Neubauten und Rohbauten wiederum benötigen einen Versicherungsschutz, der sich im Baufortschritt anpasst – zunächst über eine Feuerrohbauversicherung, später über die reguläre Wohngebäudeversicherung.
Für alle Gebäudearten gilt: Versicherer bewerten Objekte anhand individueller Merkmale wie Bauartklasse, Wohnfläche, Ausstattung und Nutzung. Wer diese Kriterien kennt, kann Tarife gezielter vergleichen und vermeidet teure Lücken im Versicherungsschutz.
Bungalows
Bungalows erfordern aufgrund ihrer ebenerdigen Bauweise spezielle Risikoeinschätzungen – insbesondere bei Dachkonstruktion, Heiztechnik und altersgerechtem Wohnen. Lesen Sie, wie Versicherer solche Objekte bewerten und was für Sie als Eigentümer wichtig ist.
Ferien- und Wochenendhäuser
Unbewohnt, abgelegen, saisonal genutzt – Ferienhäuser stellen besondere Anforderungen an den Versicherungsschutz. Welche Risiken abgesichert sind, worauf Versicherer achten und wie sich Einbruch, Frost und Leerstand absichern lassen.
Leistungsumfang, Beitragsstruktur und Tarifmerkmale im Überblick
Deckungsumfang, Tarifarten und Beitragsfaktoren im Überblick
Die Wohngebäudeversicherung deckt zahlreiche Schadensarten ab – von Feuer über Leitungswasser bis hin zu Sturmschäden. Darüber hinaus können zusätzliche Risiken wie Elementargefahren eingeschlossen werden. Gleichzeitig gibt es große Unterschiede in der Tarifgestaltung: Wohnfläche, Bauart, Ausstattung und Region beeinflussen die Beitragshöhe ebenso wie der gewählte Leistungsumfang. In diesem Abschnitt erfahren Sie, wie Tarife aufgebaut sind und welche Faktoren die Deckung und Prämie bestimmen.
Die Grunddeckung einer Wohngebäudeversicherung umfasst in der Regel Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Darüber hinaus bieten viele Versicherer optional Bausteine an – z. B. für Elementarschäden, unbenannte Gefahren oder Mietausfall. Entscheidend ist, ob eine gleitende Neuwertversicherung besteht, bei der sich die Versicherungssumme automatisch an die Baukostenentwicklung anpasst. Auch die Berechnung nach Wohnfläche, Bauartklasse oder Wert 1914 wirkt sich auf die Versicherungssumme und den Beitrag aus.
Weitere Faktoren sind die Selbstbeteiligung, die Versicherungsdauer sowie Rabatte für bestimmte Ausstattungsmerkmale (z. B. Photovoltaik, Sicherheitstechnik). Besonders wichtig: Nicht alle Schäden sind automatisch mitversichert – Elementargefahren wie Überschwemmung, Starkregen oder Erdrutsch müssen in vielen Fällen gesondert beantragt werden.
Auch der Tarifvergleich lohnt sich: Viele Anbieter unterscheiden zwischen Basistarifen mit eingeschränkter Leistung und umfangreichen Premiumvarianten. Je nach Objekt, Risiko und individuellem Bedarf kann eine differenzierte Tarifwahl entscheidend sein, um Lücken zu vermeiden und unnötige Kosten zu vermeiden.
Wenn es wirklich passiert – typische Schadenursachen im Überblick
Wie die Wohngebäudeversicherung im Ernstfall leistet – und was Sie wissen sollten
Sturmböen decken das Dach ab, ein Rohrbruch setzt das Bad unter Wasser oder Schimmel breitet sich nach einem Wasserschaden aus – Gebäudeschäden können plötzlich und massiv auftreten. Entscheidend ist dann nicht nur die Absicherung an sich, sondern auch die Schadenmeldung, die Nachweise und die Abgrenzung zur Hausratversicherung. In diesem Abschnitt erhalten Sie praxisnahe Einblicke in typische Schadenfälle, wie sie im Alltag häufig vorkommen – inklusive Informationen zur Regulierung und zu möglichen Ausschlüssen.
Schadenfälle in der Wohngebäudeversicherung lassen sich grob in drei Kategorien einteilen: wetterbedingte Schäden, technische Schäden und äußere Einwirkungen wie Vandalismus oder Einbruch. Zu den häufigsten Szenarien zählen Sturm- und Hagelschäden am Dach, Rohrbrüche in der Wand, Schimmel durch verdeckte Leckagen oder Blitzschäden an der Gebäudetechnik. Auch Marderschäden an Dämmung oder Leitungen sind heute keine Seltenheit.
Die Schadenregulierung erfolgt in der Regel auf Basis des gleitenden Neuwerts, sofern dieser im Vertrag vereinbart wurde. Wichtig ist eine zügige Schadenmeldung, vollständige Dokumentation mit Fotos, Rechnungen und ggf. Gutachten. Versicherer prüfen stets auch, ob grobe Fahrlässigkeit vorlag – etwa wenn der Schaden durch Nachlässigkeit beim Winterdienst oder durch veraltete Technik begünstigt wurde.
Besonders sensibel ist die Abgrenzung zur Hausratversicherung: Während die Wohngebäudeversicherung für feste Bestandteile wie Wände, Dach oder eingebaute Küchen zuständig ist, greift der Hausrat nur bei beweglichen Gegenständen. Eine klare Dokumentation hilft, Missverständnisse zu vermeiden.
Wichtige Vertragsfragen rund um Abschluss, Kündigung und Sonderfälle
Was Eigentümer zur Wohngebäudeversicherung wissen müssen – rechtlich und vertraglich
Der Abschluss einer Wohngebäudeversicherung ist schnell erledigt – doch im Laufe der Jahre ergeben sich viele rechtliche und organisatorische Fragen. Was passiert bei einem Eigentümerwechsel? Kann man den Vertrag kündigen oder anpassen? Und wie wird verfahren, wenn das Haus längere Zeit leer steht oder der Versicherte verstirbt? In diesem Abschnitt erhalten Sie fundierte Informationen zu vertragsrelevanten Themen und rechtlichen Besonderheiten.
Eine Wohngebäudeversicherung läuft in der Regel unbefristet und verlängert sich automatisch, wenn sie nicht fristgerecht gekündigt wird. Doch es gibt eine Reihe von Anlässen, bei denen Anpassungen oder Vertragsänderungen erforderlich werden: etwa beim Eigentümerwechsel, bei Leerstand oder im Todesfall. In diesen Fällen ist schnelles Handeln gefragt – etwa durch Mitteilung an den Versicherer oder durch Einleitung eines Neuabschlusses.
Auch eine Doppelversicherung – also der gleichzeitige Schutz durch zwei Verträge – kann vorkommen, beispielsweise nach einem Eigentümerwechsel, wenn der neue Besitzer unwissentlich einen weiteren Vertrag abschließt. In solchen Fällen gilt es, die Policen rechtlich korrekt zu klären und unnötige Kosten zu vermeiden.
Ein häufiger Punkt ist auch die grobe Fahrlässigkeit: Viele Versicherer leisten bei solchen Schäden nur eingeschränkt oder gar nicht – außer es wurde eine entsprechende Klausel im Vertrag vereinbart. Auch bei längerer Abwesenheit oder leerstehenden Immobilien ist besondere Vorsicht geboten, da hier oft verschärfte Bedingungen oder Ausschlüsse gelten. Eine regelmäßige Prüfung des Versicherungsschutzes ist daher sinnvoll.
Wohngebäudeversicherung kündigen
Wann eine Kündigung möglich ist, welche Fristen gelten und wie der Wechsel zu einem anderen Anbieter abläuft – inklusive Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung.
Grobe Fahrlässigkeit
Was Versicherer unter grober Fahrlässigkeit verstehen, wie sich das auf die Leistungspflicht auswirkt und worauf Sie achten müssen, um Ihren Versicherungsschutz nicht zu gefährden.
Sonderfälle: Todesfall, Leerstand, Eigentümerwechsel
Was rechtlich gilt, wenn der Versicherungsnehmer stirbt, das Haus leer steht oder verkauft wird – und warum eine zügige Meldung an den Versicherer Pflicht ist.
Anbieter vergleichen – Leistungen, Tarife und Spezialisierungen im Blick behalten
Welche Versicherungsgesellschaft passt zu Ihrem Gebäude?
Die Wohngebäudeversicherung wird von einer Vielzahl deutscher Versicherungsgesellschaften angeboten – mit teils erheblichen Unterschieden in Preis, Leistung und Flexibilität. Während manche Anbieter standardisierte Tarife führen, bieten andere modulare Bausteinsysteme oder individuelle Lösungen für besondere Gebäudetypen. In diesem Abschnitt erhalten Sie einen ersten Überblick über empfehlenswerte Gesellschaften – mit Fokus auf Leistungsstärke, Zusatzbausteine und Besonderheiten.
Bei der Auswahl einer passenden Wohngebäudeversicherung kommt es nicht nur auf den Beitrag an – sondern vor allem auf den gebotenen Schutz. Einige Versicherer bieten spezielle Tarife für vermietete Immobilien oder Gebäude in exponierter Lage. Andere legen den Fokus auf umfassende Elementarschadenabsicherung oder moderne Zusatzbausteine wie Allgefahrendeckung. Auch der Umgang mit Schadenfällen, die Kulanz im Leistungsfall und die Vertragsbedingungen bei Sonderrisiken wie Leerstand oder Holzbauweise können stark variieren.
Ein Vergleich lohnt sich also – nicht nur zwischen Basis- und Premiumtarifen, sondern auch zwischen den Anbietern selbst. Im Folgenden stellen wir zwei ausgewählte Gesellschaften exemplarisch vor. Weitere Versicherer finden Sie rechts in der Linkliste.
Degenia
Die Degenia bietet ein modulares Tarifsystem, das besonders für individuell zu versichernde Wohngebäude geeignet ist. Neben dem klassischen Schutz gegen Feuer, Leitungswasser und Sturm können auch Allgefahrendeckungen abgeschlossen werden. Die Tarife lassen sich flexibel erweitern – etwa um Elementarschäden oder Mietausfall. Auch Gebäude mit moderner Technik, Photovoltaik-Anlage oder energieeffizienter Bauweise lassen sich gezielt absichern. Im Vergleich überzeugt Degenia durch hohe Transparenz, optional wählbare Leistungselemente und praxisnahe Bausteine für Sonderfälle wie Leerstand oder unklare Nutzungsart.
Alte Leipziger
Die Alte Leipziger bietet solide Tarife für Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser und besondere Gebäudetypen wie Bungalows, Holz- oder Ferienhäuser. Besonders hervorzuheben ist die flexible Bausteinstruktur – diese ermöglicht eine gezielte Erweiterung um Risiken wie Elementargefahren, Glasbruch oder Mietausfall. Auch Gebäude mit Nebengebäuden, Carports, PV-Anlagen oder modernen Heizsystemen lassen sich umfassend absichern. Die Alte Leipziger gilt als erfahrener Anbieter im Bereich Sachversicherungen und überzeugt mit klaren Bedingungen und einem verlässlichen Schadenservice – auch bei komplexen Fällen.
Sonderfälle: Todesfall, Leerstand, Eigentümerwechsel
- Adcuri Wohngebäudeversicherung
- Allianz Wohngebäudeversicherung
- AXA Wohngebäudeversicherung
- Barmenia Wohngebäudeversicherung
- Domcura Wohngebäudeversicherung
- ERGO Wohngebäudeversicherung
- GEV Wohngebäudeversicherung
- Gothaer Wohngebäudeversicherung
- InterRisk Wohngebäudeversicherung
- Konzept & Marketing Gebäudeversicherung
- VHV Wohngebäudeversicherung
Klare Antworten auf häufige Fragen zur Wohngebäudeversicherung
Was Sie schon immer über die Wohngebäudeversicherung wissen wollten
Viele Eigentümer haben konkrete Fragen zur Handhabung, Gültigkeit oder Auswirkung ihrer Wohngebäudeversicherung – besonders bei Sonderfällen oder unerwarteten Entwicklungen. Hier finden Sie die Antworten auf besonders häufig gestellte Fragen.
Ist eine Wohngebäudeversicherung gesetzlich vorgeschrieben?
Nein, eine gesetzliche Pflicht besteht nicht. Bei finanzierten Immobilien verlangen Banken jedoch in der Regel den Nachweis einer bestehenden Wohngebäudeversicherung, um das Objekt abzusichern.
Was ist der Unterschied zwischen Wohngebäude- und Hausratversicherung?
Die Wohngebäudeversicherung schützt feste Bestandteile des Gebäudes (z. B. Dach, Wände, Leitungen), während die Hausratversicherung bewegliche Gegenstände wie Möbel oder Elektrogeräte abdeckt.
Gilt der Versicherungsschutz auch bei unbewohnten Immobilien?
Nur eingeschränkt. Bei Leerstand müssen Versicherer in der Regel informiert werden, da sich das Risiko erhöht. Es gelten dann oft strengere Bedingungen oder Leistungsausschlüsse.
Zahlt die Versicherung auch, wenn der Schaden durch den Mieter verursacht wurde?
In der Regel ja – sofern kein vorsätzliches Handeln vorliegt. Der Versicherer leistet gegenüber dem Eigentümer. Regress beim Mieter kann je nach Fall geprüft werden.
Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?
Die Versicherungssumme sollte dem gleitenden Neuwert entsprechen. Grundlage ist oft der Wert 1914, der über Bauart, Wohnfläche und Ausstattungsmerkmale berechnet wird.
Wie oft sollte der Versicherungsvertrag überprüft werden?
Spätestens alle 2–3 Jahre – oder bei baulichen Veränderungen, Modernisierungen oder Risikowechsel. Auch Beitragsanpassungen oder neue Tarifgenerationen können Anlass sein.
Ist eine Elementarversicherung immer sinnvoll?
In vielen Regionen ja – besonders bei Risiko durch Starkregen, Überschwemmung oder Erdrutsch. Ob eine konkrete Gefahr besteht, lässt sich über Geo-Portale oder die Kommune prüfen.
Wer zahlt die Wohngebäudeversicherung bei vermieteten Häusern?
Der Eigentümer schließt die Versicherung ab, kann die Kosten aber im Rahmen der Nebenkostenabrechnung anteilig auf die Mieter umlegen.
Können An- und Umbauten automatisch mitversichert sein?
Nein, Erweiterungen wie Wintergärten, Carports oder Anbauten müssen dem Versicherer gemeldet und ggf. zusätzlich versichert werden, da sie den Versicherungswert erhöhen.
Welche Meldefrist gilt bei einem Schaden?
Ein Schaden sollte unverzüglich – in der Regel binnen 3 Tagen – gemeldet werden. Bei schweren Schäden (z. B. Brand, Einbruch) gilt: sofortige Meldung an Polizei und Versicherung.
Ergänzender Schutz für Haus, Eigentum und Alltag
Weitere Themen für Hauseigentümer im Überblick
Die Wohngebäudeversicherung bildet die Basis für den Schutz Ihrer Immobilie – doch in vielen Fällen ist ein zusätzlicher Versicherungsschutz sinnvoll oder sogar notwendig. Ob Hausrat, Haftpflicht, Rechtsschutz oder Absicherung bei Unfällen: Verschiedene Policen greifen ineinander, um Sie als Eigentümer ganzheitlich abzusichern. Die folgenden Themen geben einen kompakten Überblick über sinnvolle Ergänzungen – fachlich geprüft, verständlich erklärt und praxisnah aufbereitet.
Hausratversicherung
Ob Einbruch, Brand oder Leitungswasserschaden – mit einer Hausratversicherung schützen Sie Ihr Eigentum innerhalb der eigenen vier Wände. Versichert sind Möbel, Kleidung, Elektrogeräte und viele weitere bewegliche Gegenstände. Gerade in Kombination mit der Wohngebäudeversicherung ergibt sich ein umfassender Schutz für Haus und Inhalt. Wichtig: Der Versicherungsschutz gilt in der Regel zum Neuwert.
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
Ob Einbruch, Brand oder Leitungswasserschaden – mit einer Hausratversicherung schützen Sie Ihr Eigentum innerhalb der eigenen vier Wände. Versichert sind Möbel, Kleidung, Elektrogeräte und viele weitere bewegliche Gegenstände. Gerade in Kombination mit der Wohngebäudeversicherung ergibt sich ein umfassender Schutz für Haus und Inhalt. Wichtig: Der Versicherungsschutz gilt in der Regel zum Neuwert.
Rechtsschutzversicherung
Streit mit dem Nachbarn wegen einer Grenzbepflanzung, Auseinandersetzung mit einem Handwerker oder Ärger mit dem Mieter – rechtliche Konflikte rund ums Haus sind keine Seltenheit. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Anwalts- und Gerichtskosten in vielen dieser Fälle und sorgt dafür, dass Sie Ihre Interessen sicher und durchsetzungsfähig vertreten können.
Private Unfallversicherung
Ein Sturz von der Leiter beim Schneeräumen, ein Unfall bei der Gartenarbeit – schnell kann es zu Verletzungen kommen, die auch langfristige Folgen haben. Die private Unfallversicherung bietet finanziellen Schutz bei Invalidität und hilft dabei, Umbauten oder Hilfsmittel zu finanzieren. Gerade für Hausbesitzer mit viel Eigenarbeit ist dieser Schutz sinnvoll.