Heizung kaputt – wann die Wohngebäudeversicherung Kosten übernimmt
Nicht jeder Heizungsschaden ist versichert – wir zeigen, wann Versicherungsschutz greift und was Sie tun sollten
Wenn die Heizung plötzlich ausfällt, ist schnelle Hilfe gefragt – besonders in der kalten Jahreszeit. Doch nicht immer muss sofort ein Notdienst gerufen werden: Oft lassen sich kleinere Ursachen selbst beheben. Aber was, wenn es sich um einen ernsten Defekt handelt? Wer zahlt dann den Schaden – und was übernimmt die Versicherung?
In diesem Beitrag erfahren Sie, was bei einem Heizungsausfall zu tun ist, welche Versicherungen für Schäden aufkommen, wann ein Heizungsrohrbruch zum Fall für die Wohngebäudeversicherung wird – und wie Sie mit regelmäßiger Wartung teure Reparaturen vermeiden können.
Das Wichtigste im Überblick
- Die Wohngebäudeversicherung zahlt nur bei bestimmten Schäden an der Heizung, etwa durch Leitungswasser, Sturm, Hagel oder Brand.
- Verschleiß, Alterung oder Bedienfehler sind nicht versichert – hier greift die Police nicht.
- Ein Heizungsausfall im Winter verpflichtet Eigentümer zum schnellen Handeln – sonst drohen Folgeschäden und Haftungsrisiken.
- Eine regelmäßige Wartung schützt nicht nur vor Schäden, sondern wird auch bei der Regulierung oft vorausgesetzt.
- Zusatzbausteine wie Haustechnikversicherung oder Allgefahrenversicherung können den Schutz deutlich erweitern.
- Schäden am Heizkörper selbst können je nach Ursache unter die Gebäude- oder Hausratversicherung fallen.

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Der Schutz für Ihr Zuhause – auch bei Heizungsausfall oder Rohrschäden
Was ist eine Wohngebäudeversicherung
Die Wohngebäudeversicherung schützt Ihr Haus bei Schäden an der Bausubstanz und an fest verbauten technischen Anlagen – darunter fällt auch die Heizungsanlage. Kommt es zu einem Defekt, Rohrbruch oder Totalausfall der Heizung, übernimmt die Versicherung – je nach Ursache – die Reparaturkosten oder den Ersatz.
Dabei spielt es eine zentrale Rolle, ob es sich um fest mit dem Gebäude verbundene Teile handelt, wie Heizkörper, Leitungen oder Kessel. Auch Schäden durch Leitungswasser oder Frost können abgedeckt sein – sofern sie nicht auf mangelnde Wartung zurückzuführen sind.
Die Wohngebäudeversicherung greift, wenn fest installierte Komponenten der Heizungsanlage beschädigt oder zerstört werden – zum Beispiel durch Frost, Rohrbruch oder Überspannung nach Blitzschlag. Auch die Beseitigung von Wasserschäden am Gebäude, die durch die Heizung verursacht wurden, ist in vielen Policen enthalten.
Schäden an fest eingebauten Heizkesseln, Heizkörpern, Leitungen
Rohrbrüche innerhalb des Mauerwerks oder der Heizkreise
Wasserschäden am Gebäude durch undichte Heizungsrohre
Kurzschlussschäden an der Heizungssteuerung (je nach Police)
Hotelkostenübernahme, wenn das Gebäude vorübergehend unbewohnbar ist
Nicht jeder Schaden an der Heizung fällt unter den Schutz der Wohngebäudeversicherung. Besonders dann, wenn Wartungspflichten verletzt wurden oder der Schaden durch Verschleiß ohne akutes Schadensereignis entstand, kann die Leistung verweigert werden. Auch bewegliche Teile oder der Hausrat sind nicht mit abgedeckt.
Schäden durch mangelnde Wartung oder grobe Fahrlässigkeit
Altersbedingter Verschleiß ohne konkreten Schadensauslöser
Defekte Thermostate, die nicht fest mit dem Gebäude verbunden sind
Schäden am Hausrat (z. B. Möbel) durch austretendes Heizungswasser
Schäden durch Frost, wenn nicht ausreichend vorgebeugt wurde
Nicht immer muss sofort der Notdienst kommen
Erste Hilfe bei Heizungsdefekt: Das können Sie selbst tun
Oft steckt hinter einem Heizungsausfall eine Kleinigkeit – prüfen Sie diese Punkte, bevor Sie einen Fachbetrieb beauftragen.
Ein plötzlicher Heizungsausfall ist unangenehm, besonders im Winter. Doch nicht immer steckt gleich ein schwerwiegender Defekt dahinter. In vielen Fällen lassen sich kleinere Störungen selbst beheben – mit ein paar einfachen Handgriffen.
Luft im System ist eine der häufigsten Ursachen für Heizkörper, die nicht mehr richtig warm werden. Öffnen Sie vorsichtig das Entlüftungsventil, bis Wasser austritt. Danach schließen Sie es wieder und prüfen die Funktion. Auch ein niedriger Wasserdruck im Heizsystem kann zu Problemen führen. Kontrollieren Sie den Manometerstand – liegt er deutlich unter 1 bar, sollte Wasser nachgefüllt werden.
Ebenfalls häufig: ein klemmender Thermostat. Dieser lässt sich oft einfach wieder gangbar machen, indem Sie den Regler vorsichtig abnehmen und den darunterliegenden Stift mehrmals vorsichtig eindrücken, bis er sich frei bewegt.
Diese Dinge sollten Sie vor dem Anruf beim Notdienst prüfen
Sind die Heizkörper kalt, obwohl die Anlage läuft? → Entlüften
Zeigt das Manometer zu wenig Druck an? → Wasser nachfüllen
Funktioniert der Thermostat nicht? → Ventilstift bewegen
Ist Stromzufuhr und Sicherung in Ordnung? → ggf. Sicherung überprüfen
Natürlich gilt: Sobald sich der Fehler nicht eindeutig beheben lässt oder es sich um ein ernstes Problem wie einen Rohrbruch oder defekten Heizkessel handelt, sollten Sie unbedingt einen zertifizierten Heizungsfachbetrieb kontaktieren – und auch Ihre Versicherung informieren.
Wenn’s teuer wird: Wer übernimmt die Kosten?
Versicherungsfrage: Wer zahlt, wenn die Heizung ausfällt?
Ob Eigentümer oder Mieter – bei einem Heizungsschaden stellt sich schnell die Frage nach der Kostenübernahme. Hier kommt es auf Besitzverhältnisse und Versicherungsart an.
Bei einem Heizungsausfall hängen die Zuständigkeiten stark davon ab, ob Sie Eigentümer oder Mieter sind. Als Mieter können Sie in der Regel darauf vertrauen, dass der Vermieter für die Wiederherstellung der Heizung aufkommt. Wird nicht zeitnah gehandelt, kann sogar eine Mietminderung in Betracht gezogen werden – allerdings nur, wenn Sie den Schaden korrekt und fristgerecht gemeldet haben.
Für Eigentümer ist die Situation komplexer – hier ist die Wohngebäudeversicherung zuständig, sofern es sich um fest verbaute Bestandteile wie Heizkessel, Heizkörper oder Heizleitungen handelt. Wichtig: Die Ursache muss ein versicherter Schaden sein – etwa ein Rohrbruch, Frost oder ein Überspannungsschaden nach Blitzschlag.
Die Hausratversicherung springt ein, wenn durch austretendes Wasser z. B. Möbel oder Teppiche beschädigt wurden. In Mehrfamilienhäusern kann auch die Hausverwaltung eine zentrale Versicherung abgeschlossen haben, die den Schaden abdeckt.
Damit die Versicherung tatsächlich zahlt, ist Folgendes wichtig:
Der Schaden muss unverzüglich gemeldet werden.
Die Ursache darf nicht auf grobe Fahrlässigkeit oder mangelhafte Wartung zurückzuführen sein.
Dokumentation (z. B. Fotos, Protokolle, Gutachten) ist Pflicht.
Tipp: Prüfen Sie Ihre Police auf eine Deckung bei grober Fahrlässigkeit. Ohne diesen Zusatz kann der Versicherer die Zahlung kürzen – etwa wenn vergessen wurde, die Heizung bei Frost durchlaufen zu lassen.
Weitere Schäden, die im Zusammenhang mit Heizungsausfall auftreten können
Diese Schadensarten sind oft die Ursache – oder Folge – einer defekten Heizung
Ein Heizungsausfall kommt selten allein: Häufig sind andere Schäden beteiligt – entweder als Auslöser oder als Konsequenz. Diese drei Schadensarten treten besonders häufig auf.
Ein geplatztes Heizungsrohr ist eine der häufigsten Ursachen für Heizungsausfälle. Die Folge: massive Wasserschäden in Wänden und Böden. Ob und in welchem Umfang die Versicherung zahlt, hängt vom Vertrag und der Schadensursache ab.
Wenn Wasser von außen eindringt – etwa durch Rückstau bei Starkregen – kann das Heizungssystem schwer beschädigt werden. Besonders gefährdet sind Heizungen im Keller. Hier greift meist nur die Elementarversicherung.
Ein undichtes Dach führt zu Feuchtigkeitseintritt – oft genau dort, wo auch die Heizungsrohre verlaufen. Langfristig kann das zu Korrosion oder Ausfällen führen. Der Versicherungsschutz hängt stark von der Ursache ab.
Vorbeugen ist besser als frieren
Häufige Ursachen für Heizungsausfälle – und wie man sie verhindert
Viele Heizungsdefekte lassen sich durch einfache Maßnahmen vermeiden. Wer die typischen Ursachen kennt, spart im Ernstfall Zeit, Geld und Nerven.
Heizungsanlagen gelten als robust – und trotzdem sind sie anfällig für Störungen und Ausfälle. Besonders kritisch wird es im Winter, wenn defekte Heizkörper oder ein kaputter Heizkessel schnell zum Notfall werden. Die Ursachen sind vielfältig – vom altersbedingten Verschleiß über Bedienungsfehler bis hin zu äußeren Einflüssen wie Frost oder Überspannung.
Ein häufiger Grund für Heizungsprobleme ist mangelnde Wartung. Werden Ventile, Pumpen oder Leitungen über Jahre hinweg nicht kontrolliert, können sich kleine Störungen unbemerkt ausbreiten – bis es zum Ausfall kommt. Ebenso problematisch: Frostschäden, wenn Wasserleitungen bei Minusgraden nicht geschützt oder entleert wurden. Besonders bei leerstehenden Immobilien ist dies ein hohes Risiko.
Auch elektrische Schäden durch Blitz oder Überspannung sind nicht selten: Steuerungen, Pumpen und Thermostate reagieren empfindlich auf Spannungsspitzen – hier ist ein entsprechender Versicherungsschutz wichtig.
Typische Ursachen im Überblick
Verschleiß an Heizkörpern, Pumpen oder Ventilen
Luft im Heizsystem oder zu niedriger Wasserdruck
Frostschäden an schlecht isolierten Leitungen
Überspannungsschäden durch Blitzeinschlag
Undichtigkeiten an alten oder schlecht verlegten Heizungsrohren
Tipp: Mit regelmäßiger Wartung, einem Frostschutzprogramm und sinnvoller Versicherungskombination lassen sich viele dieser Schäden von vornherein vermeiden.
Wenn aus Tropfen tausende Euro Schaden werden
Heizungsrohrbruch und Wasserschaden – wann die Versicherung zahlt
Ein undichtes Heizungsrohr kann unsichtbar bleiben – bis es zu spät ist. Welche Schäden sind versichert und wann zahlt die Wohngebäude- oder Hausratversicherung?
Ein Rohrbruch im Heizsystem zählt zu den häufigsten Ursachen für Wasserschäden im Gebäude. Haarrisse, poröse Dichtungen oder geplatzte Leitungen führen dazu, dass über Wochen unbemerkt Wasser in Wände, Decken oder Böden eindringt. Besonders kritisch: In Heizperioden sind die Leitungen dauerhaft unter Druck und bei alten Anlagen steigt das Risiko deutlich.
Die Wohngebäudeversicherung übernimmt in solchen Fällen in der Regel die Kosten für die Reparatur der Rohrleitungen sowie für Sanierungsmaßnahmen am Gebäude – z. B. für Trocknung, Estrich- oder Putzarbeiten. Voraussetzung: Der Schaden muss plötzlich und unvorhergesehen eingetreten sein. Für sogenannte Allmählichkeitsschäden (also schleichende Wasserschäden über längere Zeit) ist ein spezieller Einschluss nötig.
Sind bewegliche Gegenstände wie Möbel, Teppiche oder Elektrogeräte betroffen, kommt die Hausratversicherung ins Spiel – ebenfalls abhängig vom Deckungsumfang.
Diese Punkte sollten Sie beachten
Rohrbruch sofort dokumentieren (Fotos, Video, Feuchtemessung)
Keine beschädigten Gegenstände entsorgen, bevor ein Gutachter sie prüft
Nur nach Rücksprache mit der Versicherung größere Reparaturen beauftragen
Prüfen Sie, ob Allmählichkeitsschäden und grobe Fahrlässigkeit versichert sind
Tipp: Wird Ihre Heizung nach einem Rohrbruch unbrauchbar, können Sie auch Kosten für Hotelübernachtung oder Notheizung geltend machen – je nach Police.
Antworten auf häufige Fragen – kompakt und verständlich
Was Sie schon immer über Schäden an der Heizung und die Wohngebäudeversicherung wissen wollten
Zahlt die Wohngebäudeversicherung bei defekter Heizung?
Nur wenn der Defekt auf ein versichertes Schadenereignis zurückzuführen ist – etwa Leitungswasserschäden, Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Brand. Ein technischer Defekt ohne äußere Einwirkung ist in der Regel nicht versichert.
Was ist, wenn die Heizung durch Frost kaputt geht?
Frostschäden an wasserführenden Teilen wie Heizkörpern oder Rohren sind häufig mitversichert, aber nur, wenn das Gebäude ordnungsgemäß beheizt wurde. Bei grober Fahrlässigkeit – etwa unzureichendem Frostschutz – kann die Leistung gekürzt oder verweigert werden.
Wann zahlt die Versicherung bei einem Wasserschaden durch die Heizung?
Wenn z. B. ein Rohr oder Heizkörper undicht wird und dadurch Wasser ausläuft, greift die Gebäudeversicherung bei Leitungswasserschäden. Wichtig ist, dass die Ursache nicht auf Verschleiß oder mangelnde Wartung zurückgeht.
Welche Schäden an der Heizung sind nicht versichert?
Nicht abgedeckt sind Schäden durch Abnutzung, Alterung, Materialermüdung oder Bedienfehler. Auch Schäden an einzelnen Komponenten wie Elektronik oder Steuerung fallen oft nicht unter die Standarddeckung.
Was gilt bei einem Heizungsausfall im Winter?
Ein Ausfall allein ist kein Versicherungsfall. Allerdings sind Eigentümer gesetzlich verpflichtet, für eine funktionierende Heizung zu sorgen – besonders bei Mietobjekten. Unterlassene Reparaturen können zu Haftungsrisiken führen.
Kann ich mich gegen technische Defekte der Heizungsanlage absichern?
Ja, über eine Haustechnik- oder Allgefahrenversicherung. Diese deckt auch Bedienfehler, Kurzschlüsse, mechanische Defekte oder Elektronikschäden ab – allerdings als optionaler Zusatzbaustein zur Gebäudeversicherung.
Greift die Wohngebäudeversicherung bei einem Brand durch die Heizung?
Ja, Brandschäden durch technische Defekte an der Heizung sind grundsätzlich mitversichert, solange sie nicht durch grobe Fahrlässigkeit entstanden sind (z. B. fehlende Wartung, veraltete Technik).
Was muss ich nach einem Heizungsdefekt tun, um die Regulierung nicht zu gefährden?
Sofort den Versicherer informieren, Schaden dokumentieren (Fotos), Ursache durch Fachbetrieb prüfen lassen und keine eigenmächtigen Reparaturen durchführen, bevor die Freigabe vorliegt.
Ist die Reparatur der Heizungsanlage selbst mitversichert?
Nein, die Kosten für die Reparatur defekter Anlagenteile (z. B. Pumpe, Steuerung) sind nicht Bestandteil der Standard-Deckung. Es wird nur der Folgeschaden übernommen (z. B. durch ausgetretenes Wasser).
Welche Rolle spielt die Wartung bei Heizungsversicherungen?
Eine regelmäßige Wartung ist oft vertraglich vorausgesetzt. Wird sie vernachlässigt, kann dies zur Leistungskürzung oder Ablehnung führen – vor allem bei Schäden, die auf Versäumnisse zurückzuführen sind.
Noch mehr Gebäudeschäden – oft unterschätzt, aber weit verbreitet
Diese weiteren Schadensarten sollten Sie ebenfalls kennen
Sturm und Hagel sind nur der Anfang – auch Undichtigkeiten, Schimmel oder herabfallende Äste sorgen regelmäßig für immense Schäden am Gebäude. Mit dem richtigen Schutz sind Sie vorbereitet.
Starkregen, Rückstau oder Hochwasser – Naturgefahren sind für Keller und Heizungsräume ein hohes Risiko. Nur mit einer Elementarversicherung sind solche Schäden wirklich abgesichert.
Wenn die Heizung ausfällt oder Wasserschäden entstehen, droht schnell Schimmel. Besonders in schlecht belüfteten Kellerräumen oder nach einem Heizungsrohrbruch. Wichtig: schnelles Handeln und präventive Kontrolle.
Zusammenfassung
Ein Heizungsausfall kann schnell zu einem finanziellen Risiko werden – sei es durch teure Reparaturen, Wasserschäden oder sogar Schimmelbildung. Während die Wohngebäudeversicherung für Schäden an fest installierten Teilen wie Heizkörpern oder Rohren aufkommt, deckt die Hausratversicherung Schäden an beweglichem Inventar ab. Zusätzliche Absicherung bieten Elementarschadenversicherungen bei Naturereignissen wie Hochwasser. Regelmäßige Wartung und präventive Maßnahmen sind essenziell, um Schäden vorzubeugen und den Versicherungsschutz aufrechtzuerhalten.
Häufige Fragen
Gibt es eine Pflicht zur Wohngebäudeversicherung bei vermieteten Immobilien mit Heizung?
Eine gesetzliche Pflicht zur Wohngebäudeversicherung besteht nicht – wohl aber eine klare Verkehrssicherungspflicht für Eigentümer. Kommt es durch eine defekte Heizung zu Schäden, kann der Eigentümer ohne Versicherung persönlich haftbar gemacht werden.
Wann ist eine Haustechnikversicherung als Ergänzung sinnvoll?
Immer dann, wenn Sie Schäden an der Heizung absichern möchten, die nicht durch äußere Einflüsse entstehen. Die Haustechnikversicherung deckt auch Kurzschluss, Bedienfehler oder Verschleißteile ab – was die klassische Wohngebäudeversicherung nicht leistet.
Was passiert, wenn die Heizung bei einem Mieter ausfällt – wer haftet?
Der Vermieter ist verpflichtet, eine funktionierende Heizung bereitzustellen. Bei Ausfall muss die Reparatur unverzüglich erfolgen. Folgeschäden oder Mietminderungen trägt der Vermieter – eine Wohngebäudeversicherung greift nur bei echten Sachschäden, nicht bei entgangenem Nutzen.
Zahlt die Hausratversicherung bei Heizungsdefekt auch?
Nur wenn durch den Heizungsschaden bewegliche Gegenstände im Haushalt beschädigt werden – etwa durch austretendes Wasser. Die Hausratversicherung greift nicht für Schäden an der Heizung selbst oder an fest verbauter Gebäudetechnik.