Gebäu­de­ver­si­che­rung – Scha­den aus­zah­len las­sen: So geht’s rich­tig

Ob Was­ser­scha­den, Sturm­scha­den oder Rohr­bruch – wir zei­gen Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie Ihren Gebäu­de­scha­den kor­rekt mel­den und die Ent­schä­di­gung schnell erhal­ten.

Gebaeudeversicherung Schaden auszahlen

Ein Scha­den am eige­nen Haus ist belas­tend – doch die eigent­li­che Her­aus­for­de­rung beginnt oft erst mit der Abwick­lung. Wel­che Schrit­te sind jetzt nötig? Wel­che Nach­wei­se ver­langt die Ver­si­che­rung? Und wel­che Aus­zah­lungs­mög­lich­kei­ten gibt es über­haupt?

Mit dem rich­ti­gen Vor­ge­hen sichern Sie sich nicht nur Ihre Ansprü­che, son­dern auch eine schnel­le und fai­re Regu­lie­rung. Auf die­ser Sei­te erfah­ren Sie, was bei der Scha­den­mel­dung und Aus­zah­lung zu beach­ten ist – klar, ver­ständ­lich und auf dem neu­es­ten Stand.

Das Wich­tigs­te auf einem Blick

  • Schä­den unver­züg­lich mel­den und voll­stän­dig doku­men­tie­ren – inklu­si­ve Fotos und Kos­ten­vor­anschlag.

  • Aus­zah­lung ist mög­lich als Bar­wert, Wie­der­her­stel­lungs­kos­ten oder fik­ti­ve Abrech­nung.

  • Vor­sicht bei gro­ber Fahr­läs­sig­keit: Sie kann zu Kür­zun­gen oder Ableh­nung füh­ren.

  • Abschlags­zah­lun­gen sind mög­lich, wenn die Regu­lie­rung län­ger dau­ert.

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Grund­la­ge für jede Aus­zah­lung im Scha­den­fall

Was ist eine Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung

Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung schützt Immo­bi­li­en­ei­gen­tü­mer vor den finan­zi­el­len Fol­gen ver­schie­dens­ter Schä­den – z. B. durch Sturm, Lei­tungs­was­ser oder Feu­er. Sie kommt für die Repa­ra­tur, den Wie­der­auf­bau oder den Wer­ter­satz beschä­dig­ter Gebäu­de­tei­le auf. Vor­aus­set­zung für eine Aus­zah­lung ist jedoch, dass der Scha­den unter die ver­si­cher­ten Gefah­ren fällt und kor­rekt gemel­det wur­de. Eben­so ent­schei­dend: die Höhe der Ver­si­che­rungs­sum­me und die Ein­hal­tung ver­trag­li­cher Pflich­ten.

Je nach Tarif und Scha­den­art erhal­ten Sie als Ver­si­che­rungs­neh­mer eine Erstat­tung der Wie­der­her­stel­lungs­kos­ten, eine Ent­schä­di­gung zum Zeit­wert oder eine soge­nann­te fik­ti­ve Abrech­nung. Wich­tig ist es, die Unter­schie­de zu ken­nen – damit Sie Ihre Ansprü­che im Ernst­fall rich­tig durch­set­zen kön­nen.

Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung deckt Schä­den an fes­ten Bestand­tei­len eines Gebäu­des ab – also an allem, was mit dem Haus „ver­wach­sen“ ist. Dazu gehö­ren Dach, Fens­ter, Fas­sa­de, Böden, Wän­de, Hei­zungs­an­la­gen und fest instal­lier­te tech­ni­sche Ein­rich­tun­gen. Ent­schei­dend ist, dass die Scha­den­ur­sa­che ver­si­chert ist – etwa ein Rohr­bruch, ein Sturm oder Hagel­schlag.

  • Schä­den durch Sturm, Hagel, Feu­er, Lei­tungs­was­ser, Blitz

  • Zer­stö­rung oder Beschä­di­gung von Dach, Fas­sa­de, Mau­er­werk

  • Ein­bruch­be­ding­te Gebäu­de­schä­den (z. B. auf­ge­bro­che­ne Türen/Fenster)

  • Schä­den an Neben­ge­bäu­den, sofern ein­ge­schlos­sen

  • Kos­ten für Repa­ra­tur, Wie­der­her­stel­lung oder Wer­ter­satz

Nicht alle Schä­den sind auto­ma­tisch mit­ver­si­chert. Aus­schlüs­se und Ein­schrän­kun­gen betref­fen oft Fäl­le, in denen War­tungs­pflich­ten ver­letzt wur­den oder der Scha­den außer­halb der ver­si­cher­ten Gefah­ren liegt. Auch beweg­li­che Gegen­stän­de im Haus – wie Möbel, Tech­nik oder Klei­dung – sind nicht durch die Wohngebäude‑, son­dern durch die Haus­rat­ver­si­che­rung geschützt.

  • Schä­den durch nor­ma­le Abnut­zung oder man­gel­haf­te Instand­hal­tung

  • Beweg­li­che Güter (z. B. Möbel, Elek­tro­nik) – die­se sind nur über die Haus­rat­ver­si­che­rung ver­si­chert

  • Schä­den durch Rückstau/Überschwemmung ohne Ele­men­tar­scha­den­schutz

  • Vor­sätz­lich her­bei­ge­führ­te Schä­den oder gro­be Fahr­läs­sig­keit

  • Unzu­rei­chend doku­men­tier­te oder ver­spä­tet gemel­de­te Schä­den

Der ers­te Schritt zur Aus­zah­lung: kor­rek­tes Ver­hal­ten nach dem Scha­den

Scha­den doku­men­tie­ren, mel­den – und kor­rekt ein­rei­chen

Nur wer sei­nen Scha­den lücken­los doku­men­tiert und frist­ge­recht mel­det, sichert sich die vol­le Erstat­tung durch die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung

Sobald ein Gebäu­de­scha­den auf­tritt – sei es durch Sturm, Rohr­bruch oder Feu­er – gilt: schnell han­deln, aber nichts über­stür­zen. Mel­den Sie den Scha­den umge­hend Ihrer Ver­si­che­rung – am bes­ten tele­fo­nisch oder über das Online-Scha­den­for­mu­lar. Hal­ten Sie alle rele­van­ten Infor­ma­tio­nen bereit: Scha­den­tag, betrof­fe­ne Gebäu­de­tei­le, ers­te Ein­schät­zung zur Scha­dens­hö­he.

Par­al­lel ist eine gründ­li­che Doku­men­ta­ti­on ent­schei­dend. Foto­gra­fie­ren Sie den Scha­den aus meh­re­ren Per­spek­ti­ven, am bes­ten mit Zeit­stem­pel. Auch Vide­os, Skiz­zen oder Lis­ten der betrof­fe­nen Bau­tei­le erhö­hen die Nach­voll­zieh­bar­keit. Bei Lei­tungs­was­ser­schä­den soll­ten z. B. Wand­durch­feuch­tun­gen, nas­se Böden oder Tropf­spu­ren ein­deu­tig erkenn­bar sein.

Wich­tig: Ver­än­dern Sie den Scha­dens­ort zunächst nicht. Erst nach Rück­spra­che mit der Ver­si­che­rung oder einem Gut­ach­ter dür­fen Repa­ra­tu­ren begin­nen. Nur Not­maß­nah­men – etwa das Abde­cken eines undich­ten Dachs oder das Ent­fer­nen von Gefah­ren­quel­len – sind sofort erlaubt. Die­se Maß­nah­men die­nen der Scha­den­min­de­rungs­pflicht und müs­sen eben­falls doku­men­tiert wer­den.

Check­lis­te: Das müs­sen Sie tun

📞 Scha­den unver­züg­lich mel­den – per Tele­fon oder Online­for­mu­lar

📸 Fotos & Vide­os anfer­ti­gen – aus ver­schie­de­nen Blick­win­keln, mit Zeit­an­ga­be

📝 Auf­stel­lung der Schä­den erstel­len – ggf. mit Skiz­zen und Beschrei­bung

🔒 Scha­dens­ort sichern und nicht ver­än­dern – außer zur Gefah­ren­ab­wehr

🛠️ Not­maß­nah­men nur nach Abspra­che – oder sofort bei aku­ter Gefahr

🧾 Unter­la­gen sam­meln – Ver­si­che­rungs­schein, frü­he­re Repa­ra­tur­be­le­ge, ggf. Zeu­gen­aus­sa­gen

Was zählt bei der Bewer­tung – und wie viel Ein­fluss haben Sie?

Gut­ach­ten, Kos­ten­vor­anschlag oder Eigen­leis­tung?

Ob Repa­ra­tur durch Hand­wer­ker oder Selbst­bau: Wie der Scha­den bewer­tet wird, hat direk­ten Ein­fluss auf die Aus­zah­lung – und auf Ihre Rech­te.

Nach der Scha­den­mel­dung beauf­tragt der Ver­si­che­rer in der Regel einen Sach­ver­stän­di­gen, der den Scha­den vor Ort begut­ach­tet. Ziel ist es, Art, Umfang und Ursa­che des Scha­dens fach­lich ein­zu­ord­nen – denn davon hängt ab, wie hoch Ihre Ent­schä­di­gung aus­fällt.

In vie­len Fäl­len for­dert der Ver­si­che­rer zusätz­lich einen Kos­ten­vor­anschlag – ent­we­der vom beauf­trag­ten Hand­wer­ker oder als Basis für eine soge­nann­te fik­ti­ve Abrech­nung. Dabei wird der Scha­den zwar nicht sofort repa­riert, Sie erhal­ten aber eine Erstat­tung auf Grund­la­ge des Gut­ach­tens oder Ange­bots. Das ist beson­ders bei klei­ne­ren Schä­den oder geplan­ter Eigen­leis­tung eine sinn­vol­le Opti­on.

Wenn Sie Repa­ra­tu­ren selbst durch­füh­ren möch­ten, kann die Ver­si­che­rung auch Eigen­leis­tung ent­schä­di­gen – aller­dings nicht mit dem übli­chen Hand­wer­ker­lohn. Statt­des­sen wird ein ange­mes­se­ner Pau­schal­wert ange­setzt. Wich­tig ist hier die vor­he­ri­ge Abstim­mung mit dem Ver­si­che­rer.

Hin­weis: Die Abrech­nung erfolgt fast immer auf Grund­la­ge orts­üb­li­cher Prei­se und Arbeits­kos­ten. Wei­chen Ihre Ange­bo­te stark davon ab, kann das zu Kür­zun­gen füh­ren – oder zu Nach­ver­hand­lun­gen mit dem Gut­ach­ter.

Typi­sche Wege der Bewer­tung

  • Offi­zi­el­les Gut­ach­ten durch einen Sach­ver­stän­di­gen der Ver­si­che­rung

  • Kos­ten­vor­anschlag eines qua­li­fi­zier­ten Hand­werks­be­triebs

  • Eigen­be­wer­tung mit Fotos + Mate­ri­al­lis­te bei klei­ne­ren Repa­ra­tu­ren

  • Fik­ti­ve Abrech­nung mög­lich – Aus­zah­lung ohne tat­säch­li­che Repa­ra­tur

  • Eigen­leis­tung muss vor­ab mit der Ver­si­che­rung abge­spro­chen sein

Typi­sche Gebäu­de­schä­den – die­se Ursa­chen tre­ten beson­ders häu­fig auf

Die­se drei Schä­den soll­ten Sie als Haus­be­sit­zer unbe­dingt ken­nen

Ein Scha­den kann vie­le Ursa­chen haben – nicht nur Natur­ge­wal­ten oder tech­ni­sches Ver­sa­gen. Hier fin­den Sie drei der häu­figs­ten Scha­den­ar­ten, die in der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung rele­vant sind.

Sturm- und Hagel­schä­den

Sturmschaden

Star­ke Sturm­bö­en oder Hagel­schau­er kön­nen Dächer abde­cken, Fas­sa­den beschä­di­gen oder Fens­ter zer­stö­ren. Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung schützt in der Regel bei Wind­stär­ken ab 62 km/h – ent­schei­dend ist die genaue Doku­men­ta­ti­on und die Ursa­che.

Was­ser­schä­den im Gebäu­de

wasserschaden-gebaeudeversicherung

Ob durch defek­te Lei­tun­gen, undich­te Dächer oder Rück­stau – Was­ser­schä­den zäh­len zu den häu­figs­ten Gebäu­de­schä­den. Wich­tig ist, ob die Ursa­che ver­si­chert ist und wie schnell gehan­delt wur­de.

Ein­bruch­be­ding­te Gebäu­de­schä­den

Gebaeudeversicherung-Einbruch

Bei einem Ein­bruch ent­ste­hen häu­fig Schä­den am Gebäu­de – etwa durch auf­ge­bro­che­ne Türen oder Fens­ter. Sol­che Ein­bruch­fol­gen sind in vie­len Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­run­gen mit­ver­si­chert, wenn ent­spre­chen­de Nach­wei­se vor­lie­gen.

Wel­che Form der Erstat­tung passt zu Ihrem Fall?

Aus­zah­lungs­mög­lich­kei­ten im Über­blick

Ob Sofort­zah­lung, Abschlag oder Wie­der­her­stel­lungs­wert – bei der Scha­den­re­gu­lie­rung gibt es mehr als eine Opti­on.

Sobald der Scha­den bewer­tet und aner­kannt wur­de, geht es um die Aus­zah­lung. Dabei haben Sie als Ver­si­che­rungs­neh­mer ver­schie­de­ne Optio­nen, die sich je nach Scha­dens­hö­he, Scha­den­art und geplan­ter Sanie­rung unter­schei­den.

Eine häu­fi­ge Form ist die Bar­wert­ent­schä­di­gung, bei der die Ver­si­che­rung den aktu­el­len Zeit­wert des beschä­dig­ten Gebäu­de­teils aus­zahlt – also den Wert nach Abzug der Alters- und Abnut­zungs­ein­flüs­se. Dies ist vor allem bei älte­ren Gebäu­den oder bei Eigen­leis­tun­gen rele­vant.

Alter­na­tiv kann die Aus­zah­lung auf Basis der Wie­der­her­stel­lungs­kos­ten erfol­gen – also dem Betrag, den eine fach­ge­rech­te Repa­ra­tur heu­te kos­ten wür­de. In die­sem Fall kann auch eine Abschlags­zah­lung ver­langt wer­den, wenn die voll­stän­di­ge Regu­lie­rung noch aus­steht.

Beson­ders prak­tisch: Vie­le Ver­si­che­run­gen bie­ten eine fik­ti­ve Abrech­nung an. Sie erhal­ten dann Geld auf Basis eines Gut­ach­tens oder Kos­ten­vor­anschlags – auch wenn Sie noch nicht saniert haben. Das gibt Ihnen Fle­xi­bi­li­tät, ver­pflich­tet Sie aber nicht zur sofor­ti­gen Wie­der­her­stel­lung.

Ihre Optio­nen im Über­blick:

  • Bar­wert­ent­schä­di­gung: Aus­zah­lung des aktu­el­len Werts unter Berück­sich­ti­gung der Abnut­zung

  • Wie­der­her­stel­lungs­kos­ten: Aus­zah­lung in vol­ler Höhe nach Sanie­rung oder Wie­der­auf­bau

  • Fik­ti­ve Abrech­nung: Geld auf Basis eines Gut­ach­tens, ohne direk­te Repa­ra­tur

  • Teilzahlungen/Abschlagszahlungen: Vor­ab-Erstat­tung bei län­ge­rer Bear­bei­tung

Wenn es kom­pli­ziert wird: Ihre Rech­te und Pflich­ten im Über­blick

Was tun, wenn die Ver­si­che­rung nicht zahlt?

Nicht jede Scha­dens­mel­dung führt auto­ma­tisch zur Aus­zah­lung. Erfah­ren Sie, wel­che Schrit­te Sie unter­neh­men kön­nen, wenn es zu Pro­ble­men bei der Scha­dens­re­gu­lie­rung kommt.

Es kann vor­kom­men, dass Ver­si­che­run­gen die Scha­dens­re­gu­lie­rung ver­zö­gern oder ableh­nen. In sol­chen Fäl­len ist es wich­tig, Ihre Rech­te zu ken­nen und ent­spre­chend zu han­deln.

Typi­sche Grün­de für Ableh­nun­gen:

  • Unzu­rei­chen­de Doku­men­ta­ti­on des Scha­dens

  • Ver­let­zung von Sicher­heits­vor­schrif­ten

  • Ver­dacht auf gro­be Fahr­läs­sig­keit

  • Unkla­re oder wider­sprüch­li­che Anga­ben

Emp­foh­le­ne Maß­nah­men:

  • Ein­ho­lung eines unab­hän­gi­gen Gut­ach­tens

  • Ein­schal­tung eines Fach­an­walts für Ver­si­che­rungs­recht

  • Kon­takt­auf­nah­me mit der Ver­brau­cher­zen­tra­le

  • Prü­fung der Mög­lich­keit eines Ombuds­mann­ver­fah­rens

Durch pro­ak­ti­ves Han­deln und die Inan­spruch­nah­me pro­fes­sio­nel­ler Unter­stüt­zung kön­nen Sie Ihre Chan­cen auf eine erfolg­rei­che Scha­dens­re­gu­lie­rung erhö­hen.

Wei­te­re häu­fi­ge Gebäu­de­schä­den – die­se Ursa­chen soll­ten Sie ken­nen

Von Rohr­bruch bis Natur­ge­fahr – Schä­den haben vie­le Gesich­ter

Nicht jeder Gebäu­de­scha­den ent­steht plötz­lich – man­che ent­wi­ckeln sich über Wochen oder Mona­te. Hier fin­den Sie wei­te­re typi­sche Scha­den­ar­ten, die Haus­be­sit­zer betref­fen kön­nen.

Rohrbruch

Rohr­bruch im Haus

Ein geplatz­tes Rohr kann in kür­zes­ter Zeit gro­ße Men­gen Was­ser frei­set­zen und Wän­de, Böden oder Decken durch­feuch­ten. Die Ursa­che ent­schei­det, ob der Scha­den ver­si­chert ist – und wel­che Maß­nah­men sofort nötig sind.

Eigentuemerwechsel-Gebaeudeversicherung

Undich­tes Dach

Ein undich­tes Dach kann durch Sturm, Alte­rung oder bau­li­che Män­gel ent­ste­hen. Dringt Was­ser ins Gebäu­de ein, dro­hen Fol­ge­schä­den an Däm­mung, Wän­den und Decken – schnel­les Han­deln ist gefragt.

Zusam­men­fas­sung

Die Aus­zah­lung nach einem Gebäu­de­scha­den hängt nicht nur vom Scha­den selbst, son­dern auch von Ihrem Vor­ge­hen ab. Wer den Scha­den recht­zei­tig mel­det, sorg­fäl­tig doku­men­tiert und die rich­ti­gen Nach­wei­se ein­reicht, hat bes­te Chan­cen auf eine schnel­le und fai­re Ent­schä­di­gung.

Ob Bar­wert, Wie­der­her­stel­lungs­kos­ten oder fik­ti­ve Abrech­nung – die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung bie­tet ver­schie­de­ne Wege zur Regu­lie­rung. Wich­tig ist, dass Sie Ihre Rech­te ken­nen und sich aktiv in den Pro­zess ein­brin­gen. Bei Unklar­hei­ten oder Ableh­nun­gen ste­hen Ihnen zudem Gut­ach­ter und Anwäl­te zur Sei­te. Mit dem pas­sen­den Ver­si­che­rungs­schutz und dem rich­ti­gen Wis­sen blei­ben Sie auch im Scha­dens­fall hand­lungs­fä­hig.

häu­fi­ge Fra­gen

Ja, vie­le Ver­si­che­rer akzep­tie­ren eine fik­ti­ve Abrech­nung auf Basis eines Kos­ten­vor­anschlags oder Gut­ach­tens – auch wenn kei­ne Repa­ra­tur durch­ge­führt wird. Wich­tig: Vor­ab klä­ren, ob der Ver­si­che­rer dies zulässt.

Das hängt vom Ein­zel­fall ab. In der Regel erfolgt die Aus­zah­lung inner­halb weni­ger Wochen nach voll­stän­di­ger Ein­rei­chung aller Unter­la­gen und erfolg­ter Begut­ach­tung. Kom­ple­xe Fäl­le dau­ern län­ger.

Teil­wei­se. Bei selbst durch­ge­führ­ten Repa­ra­tu­ren zah­len man­che Ver­si­che­rer einen Pau­schal­be­trag als Aus­gleich für die Eigen­leis­tung. Vor­aus­set­zung ist, dass Sie dies vor­ab mit dem Ver­si­che­rer abstim­men.

Wen­den Sie sich zunächst schrift­lich an den Ver­si­che­rer mit einer Begrün­dung. Bringt das kei­ne Klä­rung, kann ein pri­va­tes Gut­ach­ten oder anwalt­li­cher Bei­stand hel­fen. In letz­ter Instanz bleibt der Rechts­weg.