Einbruch ins Haus – was übernimmt die Gebäudeversicherung?
Ob aufgebrochene Türen, beschädigte Fenster oder Vandalismus: Wir zeigen, wann und wie die Gebäudeversicherung bei Einbruch greift
Ein Einbruch ist nicht nur ein finanzieller Schaden – er greift tief in das Sicherheitsgefühl der Betroffenen ein. Wenn Fenster eingeschlagen, Türen aufgebrochen und Wände beschädigt werden, ist schnelle Hilfe gefragt. Viele Hausbesitzer sind jedoch unsicher, ob ihre Wohngebäudeversicherung für solche Schäden aufkommt.
Fest steht: Einbruchsschäden am Gebäude sind nicht automatisch in jedem Tarif enthalten. Ob Ihre Versicherung zahlt, hängt von den Vertragsbedingungen ab – und oft auch von Zusatzbausteinen. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Leistungen Sie wirklich absichern, worauf es bei der Schadenmeldung ankommt – und wie Sie gefährliche Deckungslücken vermeiden.
Das Wichtigste auf einem Blick
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Ihr Schutzschild für Haus, Wohnung und Gebäude – auch bei Einbruch und Vandalismus
Was ist eine Wohngebäudeversicherung
Die Wohngebäudeversicherung schützt das, was fest mit Ihrem Haus verbunden ist – also Wände, Dach, Türen, Fenster und weitere Gebäudebestandteile. Schäden durch Feuer, Sturm oder Leitungswasser sind in den meisten Tarifen enthalten. Aber wie sieht es bei Einbruch oder mutwilliger Beschädigung aus?
Viele Versicherungsnehmer gehen davon aus, dass auch Einbruchsschäden automatisch abgedeckt sind. Doch das stimmt nur bedingt: Nicht jeder Tarif bietet diesen Schutz – oft ist eine zusätzliche Klausel notwendig, um auch gegen „Gebäudebeschädigungen durch unbefugte Dritte“ versichert zu sein.
Die Wohngebäudeversicherung übernimmt in der Regel Schäden an fest verbauten Teilen des Gebäudes – also allem, was beim Umdrehen des Hauses nicht herausfallen würde. Bei einem Einbruch sind das z. B. aufgebrochene Türen, zerstörte Fenster oder beschädigte Schlösser. Voraussetzung: Der Tarif enthält diesen Schutz ausdrücklich.
Aufgebrochene oder beschädigte Haus- und Wohnungstüren
Eingeschlagene Fenster, zerstörte Rahmen und Rollläden
Fest verbaute Schutzvorrichtungen wie Gitter, Schließanlagen
Gebäudeelemente, die bei Einbruch beschädigt oder zerstört wurden
Reparaturkosten nach mutwilliger Sachbeschädigung durch unbefugte Dritte (wenn versichert)
Nicht jeder Einbruchschaden fällt automatisch unter die Wohngebäudeversicherung. Bewegliche Gegenstände – wie Schmuck, Technik oder Möbel – sind nicht abgedeckt. Ebenso wenig sind Vandalismus-Schäden immer eingeschlossen. Wichtig ist, ob entsprechende Klauseln im Vertrag vorhanden sind.
Diebstahl oder Zerstörung von beweglichem Eigentum (z. B. Fernseher, Schmuck)
Schäden an der Einrichtung (z. B. durch ausgelaufene Flüssigkeiten)
Spätschäden durch mangelhafte Sicherung nach einem Einbruch
Vandalismusschäden ohne passenden Zusatzbaustein
Schäden durch Einbruch, wenn keine ausreichenden Sicherheitsvorkehrungen getroffen wurden
Einbruch ist nicht gleich Einbruch – und schon gar nicht gleich versichert
Ist Einbruch in der Wohngebäudeversicherung überhaupt versichert?
Viele Hausbesitzer wiegen sich in Sicherheit – bis der Schaden entsteht und die Versicherung nicht zahlt. Denn Einbruchsschutz ist kein Standard.
Einbruch in ein Wohngebäude ist ein erheblicher Eingriff in die Privatsphäre – und oft auch mit hohen Reparaturkosten verbunden. Doch nicht jeder Tarif der Wohngebäudeversicherung deckt solche Schäden ab. Der Begriff „Einbruch“ ist versicherungstechnisch nur dann relevant, wenn dabei Gebäudebestandteile beschädigt werden, also zum Beispiel Fenster eingeschlagen oder Türen aufgebrochen wurden.
Ob diese Schäden ersetzt werden, hängt entscheidend davon ab, ob Ihre Police die Klausel „Gebäudebeschädigungen durch unbefugte Dritte“ enthält. Diese ist nicht in jedem Basistarif enthalten und muss in vielen Fällen aktiv eingeschlossen werden.
Besonders tückisch: Viele Kunden glauben, dass Einbruch gleichzusetzen ist mit Diebstahl – dabei ist die Hausratversicherung für gestohlene Gegenstände zuständig, nicht die Wohngebäudeversicherung. Diese übernimmt nur Reparaturkosten an fest verbauten Gebäudeteilen.
Wichtig: Die Versicherung leistet nur bei Einbruch mit Gewaltanwendung, etwa dem Aufbrechen einer Tür – nicht bei bloßem unbefugten Betreten.
Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte seine Police gezielt prüfen (lassen) – oder direkt einen Tarif mit erweitertem Einbruchsschutz wählen.
Zerstörte Fenster, aufgebrochene Türen – was übernimmt die Versicherung?
Was zahlt die Gebäudeversicherung konkret bei einem Einbruch?
Ein Einbruch hinterlässt oft sichtbare Spuren am Gebäude – doch nicht jede Versicherung zahlt automatisch für alle Schäden.
Wenn Unbekannte in ein Haus eindringen und dabei Fenster aufbrechen, Türen beschädigen oder sogar Wände durchbohren, entstehen nicht nur emotionale, sondern auch erhebliche finanzielle Schäden. Die Wohngebäudeversicherung übernimmt in der Regel Reparaturkosten an fest verbauten Teilen des Gebäudes – aber nur, wenn der Einbruch mit Gewalt erfolgt ist und die Versicherung diesen Fall ausdrücklich abdeckt.
Je nach Tarif sind folgende Leistungen möglich:
Erstattung für aufgebrochene Türschlösser, Türrahmen und Eingangstüren
Reparatur von zerbrochenen Fensterscheiben und beschädigten Fensterrahmen
Wiederherstellung beschädigter Rollläden, Schutzgitter oder Schließanlagen
Kosten für Notreparaturen oder Notabsicherung unmittelbar nach dem Einbruch
Nicht alle Versicherer übernehmen automatisch auch Folgeschäden wie Schimmel nach dem Eindringen von Regenwasser oder Graffiti durch Vandalismus. Oft ist der Zusatzbaustein „Gebäudebeschädigung durch unbefugte Dritte“ notwendig, um auch solche Fälle abzudecken.
Praxis-Tipp: Dokumentieren Sie alle Schäden mit Fotos, lassen Sie ggf. einen Kostenvoranschlag vom Handwerker erstellen – und holen Sie vor Reparaturbeginn das OK der Versicherung ein. So vermeiden Sie Kürzungen oder Ablehnungen.
Weitere Gefahren für Ihr Zuhause
Nicht nur Einbruch: Diese Schäden treten oft gleichzeitig auf
Einbruch ist selten ein isoliertes Ereignis. In vielen Fällen treten dabei zusätzliche Schäden auf – durch Feuchtigkeit, Vandalismus oder undichte Stellen. Diese drei Schadensarten sind häufige Folgen und sollten mitgedacht werden.
Schimmelbildung im Haus
Wird ein Fenster eingeschlagen und tagelang nicht repariert, dringt Feuchtigkeit ins Mauerwerk. So entsteht Schimmel – mit gesundheitlichen Folgen und teuren Sanierungen. Die Versicherung zahlt nur, wenn die Ursache versichert ist.
Vandalismus
Graffiti an der Hauswand, zerschlagene Lampen oder mutwillig beschädigte Türen – Vandalismus ist oft Folge eines Einbruchs. Nur wenige Tarife decken solche Schäden ab. Zusatzklauseln helfen, diese Lücke zu schließen.
Undichtes Dach
Einbrecher gelangen manchmal über das Dach ins Gebäude – und beschädigen dabei Ziegel, Dichtungen oder Lichtkuppeln. Das Resultat: Wasserschäden. Wer nicht gut versichert ist, bleibt auf den Kosten sitzen.
Zwei Policen, ein Schutz – aber unterschiedliche Zuständigkeiten
Hausrat oder Gebäudeversicherung – wann zahlt was?
Wer denkt, mit nur einer Police sei alles abgedeckt, irrt: Hausrat- und Wohngebäudeversicherung ergänzen sich – aber ersetzen sich nicht.
Einbruchschäden können sowohl das Haus selbst als auch das Inventar betreffen – also Möbel, Elektronik, Wertsachen oder Bargeld. Genau hier verläuft die Grenze zwischen Hausrat- und Wohngebäudeversicherung. Während Letztere ausschließlich für fest verbaute Gebäudeteile zuständig ist, greift die Hausratversicherung bei beweglichen Gegenständen.
Typische Beispiele:
Die Wohngebäudeversicherung zahlt bei:
- Aufgebrochenen Haustüren oder Fenstern
- Zerstörten Fensterrahmen, Rollläden oder Lichtkuppeln
Beschädigten Gebäudeelementen wie Mauerwerk, Leitungen oder Dachdurchbrüchen
Die Hausratversicherung zahlt bei:
- Gestohlenen Laptops, Schmuck, Uhren oder Bargeld
- Beschädigten Möbelstücken, Teppichen oder Haushaltsgeräten
Vandalismus an Innenausstattung (z. B. aufgeschlitzten Sofas)
Nur die Kombination beider Policen bietet Ihnen wirklich vollständigen Schutz – vor allem dann, wenn es zu einem umfassenden Einbruch kommt. Übrigens: Manche Versicherer bieten Kombi-Tarife mit abgestimmten Leistungen – das spart Aufwand und im besten Fall auch Geld.
Basisschutz genügt oft nicht – und kostet im Ernstfall bares Geld
Zusatzklauseln & erweiterter Schutz bei Einbruchsschäden
Viele Tarife schließen Einbruchschäden am Gebäude nur mit speziellen Klauseln ein. Wer sich verlässt, ohne geprüft zu haben, riskiert große Lücken.
Ein Blick in die Versicherungsbedingungen lohnt sich: Nicht jede Wohngebäudeversicherung deckt automatisch Schäden durch Einbruch oder mutwillige Beschädigung ab. In vielen Fällen müssen Zusatzklauseln wie „Gebäudebeschädigung durch unbefugte Dritte“ aktiv eingeschlossen werden.
Diese Bausteine sorgen dafür, dass z. B. folgende Fälle abgesichert sind:
Vandalismus im Zuge eines Einbruchs
Beschädigung der Hausfassade durch Graffiti
Eingeschlagene Bewegungsmelder, Lampen oder Briefkästen
Zerstörte Klingelanlagen oder Gegensprechanlagen
Besonders wichtig: Auch die Tarifstufe entscheidet mit. Ein günstiger Basistarif sieht vielleicht gut aus, schließt aber solche Schäden häufig aus. In höherwertigen Premiumtarifen oder mit gezielten Erweiterungen sind diese Risiken dagegen meist enthalten.
Unser Tipp: Lassen Sie Ihre Police regelmäßig prüfen und vergleichen Sie gezielt die Leistungen – denn es lohnt sich. Als Versicherungsmakler helfen wir Ihnen gerne dabei, die richtige Kombination aus Preis und Schutz zu finden.
Weitere Gefahren rund ums Eigenheim – oft unterschätzt, aber kostspielig
Auch diese Schäden treten häufig auf
Einbruch kommt selten allein: Unwetter, Leitungswasserschäden oder tierische Störenfriede können ebenso zu teuren Reparaturen führen. Diese Schadensarten sollten Sie ebenfalls im Blick behalten.
Sturmschaden am Gebäude
Ein heftiger Sturm reißt Rollläden aus der Verankerung oder beschädigt die Dachkonstruktion – und plötzlich ist der Weg frei für Einbrecher. Wer hier nicht ausreichend abgesichert ist, riskiert doppelten Schaden.
Rohrbruch im Haus
Rohrbrüche sind tückisch – oft unbemerkt, aber mit großen Folgen. Feuchtigkeit im Mauerwerk nach Vandalismus oder durch Frost kann massive Folgeschäden verursachen.
Weitere Themen
Zusammenfassung
Ein Einbruch bedeutet nicht nur den Verlust von Eigentum, sondern auch einen tiefen Einschnitt ins Sicherheitsgefühl – und nicht selten hohe Kosten für Reparaturen am Gebäude. Die Wohngebäudeversicherung schützt Sie vor solchen finanziellen Folgen – vorausgesetzt, der passende Tarif ist gewählt. Schäden an Fenstern, Türen und anderen Gebäudeteilen sind nur dann abgedeckt, wenn Einbruchsschäden in der Police ausdrücklich enthalten sind – oft über Zusatzbausteine wie „Gebäudebeschädigungen durch unbefugte Dritte“.
Wer auch seinen Hausrat schützen möchte, sollte zusätzlich eine Hausratversicherung abschließen. Wichtig ist: Nicht jede Versicherung deckt dieselben Leistungen ab. Nur durch regelmäßige Prüfung und gezielte Erweiterung sichern Sie Ihr Zuhause umfassend gegen Einbruch und Vandalismus ab.
häufige Fragen
Ist Einbruch automatisch in der Wohngebäudeversicherung enthalten?
Nein. Nur wenn die Police ausdrücklich den Schutz gegen „Gebäudebeschädigungen durch unbefugte Dritte“ enthält, sind Einbruchschäden am Haus abgesichert. Ohne diesen Zusatz ist oft kein Versicherungsschutz vorhanden.
Welche Versicherung brauche ich für einen umfassenden Einbruchschutz?
Die Kombination aus Wohngebäudeversicherung (für das Gebäude selbst) und Hausratversicherung (für bewegliches Eigentum) ist ideal. Beide Policen ergänzen sich und bieten gemeinsam umfassenden Schutz.
Was zahlt die Wohngebäudeversicherung bei einem Einbruch?
Versichert sind in der Regel fest verbaute Gebäudeteile, die beim gewaltsamen Eindringen beschädigt wurden – z. B. aufgebrochene Türen, eingeschlagene Fenster oder zerstörte Rollläden. Für gestohlene Gegenstände ist die Hausratversicherung zuständig.
Sind Vandalismusschäden ebenfalls abgesichert?
Nur mit Zusatzbaustein. Schäden durch mutwillige Zerstörung – etwa Graffiti, zertrümmerte Lampen oder beschädigte Fassaden – sind nur versichert, wenn der Tarif dies ausdrücklich abdeckt.