Sicher zur BU – ohne Namens­nen­nung, ohne Risi­ko

Anony­me Risi­ko­vor­anfra­ge zur Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung

anonyme Risikovoranfrage BU

Eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung schützt Ihre Exis­tenz – doch wer gesund­heit­li­che Vor­ge­schich­ten hat, ris­kiert Ableh­nun­gen oder hohe Zuschlä­ge. Genau hier kommt die anony­me Risi­ko­vor­anfra­ge ins Spiel. Sie ermög­licht eine pro­fes­sio­nel­le Ein­schät­zung Ihrer Annah­me­chan­cen – kom­plett ohne Nen­nung Ihres Namens und ohne nega­ti­ve Ein­trä­ge im Sys­tem der Ver­si­che­rer. Wir prü­fen ver­deckt bei meh­re­ren Gesell­schaf­ten, wie Sie trotz Vor­er­kran­kun­gen eine fai­re Absi­che­rung erhal­ten kön­nen. Und: Erst wenn das Ergeb­nis passt, ent­schei­den Sie, ob ein Antrag gestellt wird.

Das Wich­tigs­te auf einem Blick

  • Dis­kre­te Prü­fung Ihrer Annah­me­chan­cen bei bis zu 30 Ver­si­che­rern – kom­plett anonym, ohne Namens­nen­nung oder Daten­über­tra­gung an die Ver­si­che­rer.

  • Kei­ne Ein­trä­ge im Hin­weis- und Infor­ma­ti­ons­sys­tem (HIS) – damit Sie auch spä­ter noch Chan­cen auf fai­re Ange­bo­te haben.

  • Indi­vi­du­el­le Auf­be­rei­tung Ihrer Gesund­heits­da­ten – inklu­si­ve ärzt­li­cher Attes­te und Begleit­text, falls nötig.

  • BU trotz Vor­er­kran­kung mög­lich – mit sau­be­rer Auf­ar­bei­tung und geziel­tem Ver­gleich.

  • Ent­schei­dung über Abschluss erst nach Rück­mel­dung der Ver­si­che­rer – ohne Ver­pflich­tung, ohne Vor­ein­trag, mit vol­ler Kon­trol­le.

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Ihre Über­sicht
Ihre Über­sicht

Wie funk­tio­niert die anony­me Risi­ko­vor­anfra­ge – und war­um ist sie so wert­voll?

Ablauf, Vor­tei­le und Vor­aus­set­zun­gen auf einen Blick

Vie­le Men­schen mit gesund­heit­li­cher Vor­ge­schich­te haben berech­tig­te Sor­ge vor Ableh­nung oder Auf­schlä­gen bei der Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung. Eine anony­me Risi­ko­vor­anfra­ge ist der Schlüs­sel, um genau das zu ver­mei­den. Sie ermög­licht die neu­tra­le Vor­ab­prü­fung durch Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaf­ten – ohne dass per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten wei­ter­ge­ge­ben wer­den. So erfah­ren Sie rea­lis­tisch, wel­che Tari­fe infra­ge kom­men, bevor etwas „offi­zi­ell“ wird. Die wich­tigs­ten Punk­te dazu haben wir für Sie kom­pakt in Tabs geglie­dert.

Dis­kre­ti­on schafft Sicher­heit.
Eine Risi­ko­vor­anfra­ge ohne per­sön­li­che Daten schützt Ihre Pri­vat­sphä­re und ver­hin­dert nega­ti­ve Vor­ein­trä­ge.

Wer sich früh­zei­tig „sicht­bar“ bei einem Ver­si­che­rer mel­det, läuft Gefahr, bei Ableh­nung oder Rück­fra­gen im Hin­weis- und Infor­ma­ti­ons­sys­tem (HIS) ver­merkt zu wer­den. Dadurch sin­ken die Chan­cen bei wei­te­ren Anbie­tern. Die anony­me Anfra­ge funk­tio­niert daten­schutz­kon­form und gibt Ihnen maxi­ma­le Frei­heit bei der Ent­schei­dung.

  • Kei­ne Wei­ter­ga­be von Namen oder Adres­sen

  • Kei­ne Ein­trä­ge im HIS-Sys­tem der Ver­si­che­rer

  • Vol­le Kon­trol­le über den wei­te­ren Ablauf

  • Meh­re­re Gesell­schaf­ten gleich­zei­tig anfrag­bar

Wir ana­ly­sie­ren Ihre Unter­la­gen, berei­ten ggf. Eigen­erklä­run­gen oder ärzt­li­che Attes­te auf und stel­len die Risi­ko­vor­anfra­ge bei pas­sen­den Gesell­schaf­ten. Sie blei­ben dabei kom­plett anonym. Erst wenn Rück­mel­dun­gen vor­lie­gen, spre­chen wir die­se gemein­sam durch.

Bul­let­points:

  • Aus­fül­len des Risi­ko­vor­anfra­ge­bo­gens (online)

  • Ein­rei­chung von Attes­ten oder Eigen­erklä­run­gen

  • Prü­fung & Selek­ti­on geeig­ne­ter Ver­si­che­rer

  • Anony­me Anfra­ge bei 3–6 pas­sen­den Gesell­schaf­ten

  • Aus­wer­tung & Rück­spra­che mit Ihnen

Je genau­er Ihre Gesund­heits­da­ten auf­be­rei­tet sind, des­to bes­ser kön­nen Ver­si­che­rer das Risi­ko ein­schät­zen. Dazu gehö­ren Behand­lungs­da­ten, Dia­gno­sen und optio­nal Stel­lung­nah­men vom Arzt. Wir hel­fen Ihnen bei der struk­tu­rier­ten Erfas­sung.

  • Online­for­mu­lar voll­stän­dig aus­fül­len

  • Ärzt­li­che Unter­la­gen bei Bedarf ergän­zen

  • Hob­bys & Vor­er­kran­kun­gen offen ange­ben

  • Kei­ne Per­so­nen­da­ten wer­den an Ver­si­che­rer über­mit­telt

Die anony­me Risi­ko­vor­anfra­ge schützt Sie vor vor­ei­li­gen Ent­schei­dun­gen und sichert bes­se­re Annah­me­be­din­gun­gen. Wer auf Dis­kre­ti­on setzt, hat oft mehr Aus­wahl und kann in Ruhe ver­glei­chen.

  • Bes­se­re Ver­gleichs­mög­lich­kei­ten

  • Höhe­re Annah­me­chan­cen

  • Kei­ne vor­ei­li­gen Ein­tra­gun­gen

  • Mehr Sicher­heit bei der Ent­schei­dung

War­um Ver­si­che­rer unter­schied­lich auf Gesund­heits­da­ten reagie­ren

Risi­ko ist nicht gleich Risi­ko – jede Gesell­schaft bewer­tet anders

Vie­le den­ken, dass ein bestimm­ter Befund bei allen Gesell­schaf­ten auto­ma­tisch zur Ableh­nung führt. In der Pra­xis zeigt sich jedoch: Jeder Ver­si­che­rer gewich­tet Erkran­kun­gen anders. Wäh­rend der eine Anbie­ter bereits bei Rücken­schmer­zen ablehnt, bie­tet ein ande­rer nor­ma­len Schutz – mit oder ohne Aus­schluss. Genau des­halb ist die anony­me Risi­ko­vor­anfra­ge so wich­tig: Sie eröff­net die Mög­lich­keit, gezielt mit pas­sen­den Ver­si­che­rern zu spre­chen, ohne früh­zei­tig fest­ge­legt zu sein.

Ver­si­che­rer kal­ku­lie­ren Risi­ken indi­vi­du­ell. Grund­la­ge sind inter­ne Annah­me­richt­li­ni­en, ver­si­che­rungs­ma­the­ma­ti­sche Daten und Erfah­rungs­wer­te. Wäh­rend man­che Anbie­ter bei­spiels­wei­se psy­chi­sche Vor­er­kran­kun­gen kate­go­risch aus­schlie­ßen, prü­fen ande­re dif­fe­ren­ziert: Dau­er, Schwe­re­grad, Medi­ka­ti­on und The­ra­pie­form spie­len eine Rol­le. Auch für ortho­pä­di­sche oder inter­nis­ti­sche Befun­de gibt es kei­ne pau­scha­le Bewer­tung.

Eini­ge Bei­spie­le aus der Pra­xis:

  • Eine Pati­en­tin mit behan­del­ter Depres­si­on ohne Rück­fall erhält bei Gesell­schaft A eine Ableh­nung, bei Gesell­schaft B jedoch ein Stan­dard­an­ge­bot.

  • Ein Mann mit Band­schei­ben­vor­fall vor drei Jah­ren bekommt bei Anbie­ter X einen Aus­schluss, bei Anbie­ter Y eine Annah­me mit Zuschlag.

  • Ein Antrag­stel­ler mit leich­tem Asth­ma wird bei man­chen Gesell­schaf­ten nor­mal ver­si­chert – ande­re ver­lan­gen Zusatz­bei­trä­ge.

Genau die­se Unter­schie­de zei­gen, wie ent­schei­dend die geziel­te Anfra­ge bei pas­sen­den Anbie­tern ist. Und wie wich­tig es ist, sich nicht vor­ab mit einem regu­lä­ren Antrag fest­zu­le­gen. Die anony­me Risi­ko­vor­anfra­ge erlaubt es, die­se Spiel­räu­me für Sie nutz­bar zu machen – ohne Risi­ko, ohne Daten­spur.

Trans­pa­renz statt Unsi­cher­heit: Wie Sie mit einem sau­be­ren Antrag spä­te­re Pro­ble­me ver­mei­den

War­um eine lücken­lo­se Gesund­heits­do­ku­men­ta­ti­on ent­schei­dend ist

Eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung ist nur dann ver­läss­lich, wenn sie im Leis­tungs­fall auch aus­zahlt. Doch genau das kann schei­tern, wenn der Antrag unvoll­stän­dig oder feh­ler­haft war. Vie­le den­ken, klei­ne­re Beschwer­den oder ver­gan­ge­ne Behand­lun­gen müss­ten nicht ange­ge­ben wer­den – ein Irr­tum, der teu­er wer­den kann. Eine trans­pa­ren­te und nach­voll­zieh­ba­re Gesund­heits­do­ku­men­ta­ti­on ist daher kei­ne For­ma­lie, son­dern der Grund­stein für ech­te Sicher­heit.

Die vor­ver­trag­li­che Anzei­ge­pflicht (§ 19 VVG) ver­pflich­tet Ver­si­che­rungs­neh­mer dazu, alle gefahr­re­le­van­ten Umstän­de wahr­heits­ge­mäß offen­zu­le­gen. Das betrifft nicht nur gra­vie­ren­de Dia­gno­sen, son­dern auch schein­bar harm­lo­se Arzt­be­su­che – etwa wegen Rücken­schmer­zen, Schlaf­stö­run­gen oder Migrä­ne. Wer­den sol­che Anga­ben im Antrag aus­ge­las­sen, kann der Ver­si­che­rer im Leis­tungs­fall die Zah­lung ver­wei­gern oder vom Ver­trag zurück­tre­ten.

Was bedeu­tet das in der Pra­xis?
Ein Antrag, der auf rei­nen Erin­ne­run­gen beruht, ist lücken­haft. Pati­en­ten­ak­ten, Arzt­be­rich­te und Eigen­erklä­run­gen hel­fen, voll­stän­di­ge Anga­ben zu machen, die auch Jah­re spä­ter noch nach­voll­zieh­bar sind. So ent­steht ein belast­ba­rer Ver­si­che­rungs­schutz – kein Risi­ko für Rück­tritt oder Leis­tungs­kür­zung.

Zudem lässt sich durch eige­ne Attes­te und prä­zi­se Doku­men­ta­tio­nen das Risi­ko objek­tiv ein­ord­nen. Ein kla­rer Ver­lauf, der zeigt, dass eine Erkran­kung aus­ge­heilt ist, kann Aus­schlüs­se oder Zuschlä­ge redu­zie­ren – oder sogar ver­mei­den. Genau des­halb legen wir größ­ten Wert auf die struk­tu­rier­te Vor­be­rei­tung Ihrer Risi­ko­vor­anfra­ge und Antrag­stel­lung.

Die­se The­men könn­ten für Ihre Absi­che­rung eben­falls wich­tig sein

Wei­te­re Aspek­te zur Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung im Über­blick

Wer sich mit der anony­men Risi­ko­vor­anfra­ge beschäf­tigt, stellt schnell fest: Die opti­ma­le Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung ist mehr als ein ein­fa­cher Ver­trag. Die rich­ti­ge Bera­tung, eine ehr­li­che Beant­wor­tung der Gesund­heits­fra­gen und eine durch­dach­te Aus­ge­stal­tung des Ver­trags sind ent­schei­dend, damit der Schutz im Ernst­fall wirk­lich greift. Die fol­gen­den The­men hel­fen Ihnen, Ihre Ent­schei­dung fun­diert und mit Weit­blick zu tref­fen:

Bera­tung zur Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung

Beratung-Berufsunfaehigkeitsversicherung

Eine gute Bera­tung erkennt Ihre per­sön­li­che Risi­ko­si­tua­ti­on und zeigt Ihnen rea­lis­ti­sche Lösun­gen – ohne Druck, aber mit Fach­wis­sen. Ler­nen Sie, wor­auf es bei der Aus­wahl des rich­ti­gen Tarifs ankommt, wel­che Fra­gen Sie vor­ab klä­ren soll­ten und wie der gesam­te Ablauf bis zur Ent­schei­dung aus­sieht.

Ver­trag rich­tig aus­ge­stal­ten

BU-Vertragsgestaltung

Ein Berufs­un­fä­hig­keits­schutz ist nur dann stark, wenn die Ver­trags­in­hal­te zu Ihrem Leben pas­sen. Wir zei­gen Ihnen, auf wel­che Klau­seln Sie ach­ten soll­ten, was in eine soli­de Ver­trags­ge­stal­tung gehört – und geben Ihnen eine prak­ti­sche Check­lis­te an die Hand.

Gesund­heits­fra­gen in der BU

Gesundheitsfragen-Berufsunfaehigkeitsversicherung

Die kor­rek­te und voll­stän­di­ge Beant­wor­tung der Gesund­heits­fra­gen ist die Grund­la­ge für einen siche­ren Ver­si­che­rungs­schutz. Erfah­ren Sie, wie Sie Ihre Arzt­un­ter­la­gen auf­be­rei­ten, typi­sche Feh­ler ver­mei­den und wor­auf Sie im Antrag beson­ders ach­ten soll­ten.

Ech­te Fäl­le zei­gen, wie unter­schied­lich Ver­si­che­rer ent­schei­den

Was eine anony­me Risi­ko­vor­anfra­ge in der Pra­xis bewir­ken kann

Wer glaubt, eine Ableh­nung bei einem Ver­si­che­rer sei das Aus für den BU-Schutz, irrt. Anony­me Risi­ko­vor­anfra­gen zei­gen in der Pra­xis immer wie­der: Die Bewer­tung medi­zi­ni­scher Risi­ken fällt von Anbie­ter zu Anbie­ter völ­lig unter­schied­lich aus. Die fol­gen­den rea­len Bei­spie­le aus unse­rem Haus ver­deut­li­chen, war­um es sich lohnt, ver­schie­de­ne Gesell­schaf­ten dis­kret anzu­fra­gen – und wie selbst bei schwie­ri­ger Vor­ge­schich­te noch ein soli­der Ver­si­che­rungs­schutz mög­lich ist.

Die drei fol­gen­den anony­men Risi­ko­vor­anfra­gen stam­men aus ech­ten Kun­den­si­tua­tio­nen. Sie zei­gen, wie groß die Unter­schie­de zwi­schen ein­zel­nen Ver­si­che­rern aus­fal­len kön­nen – und wie wich­tig es ist, kei­ne vor­ei­li­gen offi­zi­el­len Anträ­ge zu stel­len. Denn wäh­rend man­che Anbie­ter strikt ableh­nen, zei­gen ande­re Bereit­schaft zu mode­ra­ten Zuschlä­gen oder ein­ge­schränk­ten Annah­men – manch­mal sogar ohne jede Ein­schrän­kung.

Bank­kauf­mann, 36 Jah­re

Dia­gno­sen: Knie­be­schwer­den (ohne Befund), Mor­bus Meu­len­gracht, Prinz­me­tal-Angi­na
Wunsch: BU-Ren­te 1.500 €, End­al­ter 67, AU-Klau­sel, 2 % Leis­tungs­dy­na­mik

Ergeb­nis der anony­men Vor­anfra­ge:

  • 3 Ver­si­che­rer: abge­lehnt

  • 1 Ver­si­che­rer: ange­nom­men mit 25 % Zuschlag

👉 Ohne Vor­anfra­ge hät­te eine direk­te Antrag­stel­lung ver­mut­lich zur Ableh­nung und einem nega­ti­ven Ein­trag geführt.

Geschäfts­füh­rer, 41 Jah­re

Dia­gno­sen & Hob­bys: Hus­ten­reiz, Rücken­schmer­zen, Gleit­schirm­flie­gen (50–100 h/Jahr)
Wunsch: BU-Ren­te 3.000 €, End­al­ter 67, AU-Klau­sel

Ergeb­nis der anony­men Vor­anfra­ge:

  • 2 Ver­si­che­rer: abge­lehnt

  • 1 Ver­si­che­rer: ange­nom­men ohne Ein­schrän­kung

  • 3 Ver­si­che­rer: Zuschlag 100 % / Aus­schlüs­se für Wir­bel­säu­le & Hob­bys

👉 Nur durch geziel­te Vor­anfra­ge konn­te ein trag­ba­rer Tarif ohne voll­stän­di­ge Ableh­nung gefun­den wer­den.

Pro­duk­ti­ons­pla­ne­rin, 32 Jah­re

Dia­gno­sen & Hob­bys: Hüft­dys­pla­sie, Sko­lio­se, Seh­nen­ent­zün­dung, Berg­sport, Wes­tern­rei­ten
Wunsch: BU-Ren­te 2.400 €, End­al­ter 67, AU-Klau­sel, 1 % Leis­tungs­dy­na­mik

Ergeb­nis der anony­men Vor­anfra­ge:

  • 2 Ver­si­che­rer: Aus­schluss Hüf­te

  • 2 Ver­si­che­rer: Wahl zwi­schen Aus­schlüs­sen oder Zuschlä­gen

  • 1 Ver­si­che­rer: Annah­me ohne Ein­schrän­kun­gen

👉 anonym, aber mit sau­be­rer Doku­men­ta­ti­on gelang ein Abschluss trotz kom­ple­xer Vor­ge­schich­te.

Ein rea­les Bei­spiel: Wenn selbst 50 Sei­ten Kran­ken­ak­te nicht das Ende bedeu­ten

Als die 26-jäh­ri­ge Stu­den­tin zu uns kam, hat­te sie bereits eini­ge Absa­gen und pau­scha­le Rück­mel­dun­gen erlebt. Mit 20 Jah­ren war sie unver­schul­det in einen schwe­ren Ver­kehrs­un­fall ver­wi­ckelt wor­den – mit mas­si­ven Fol­gen: Poly­trau­ma, Tho­rax- und Wir­bel­säu­len­ver­let­zun­gen, zahl­rei­che Ope­ra­tio­nen und eine über drei Jah­re andau­ern­de Reha. Die medi­zi­ni­schen Unter­la­gen dazu füll­ten rund 50 Sei­ten.

Was auf den ers­ten Blick nach einem aus­sichts­lo­sen Fall für eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung aus­sah, ent­pupp­te sich dank sau­be­rer Vor­be­rei­tung, struk­tu­rier­ter Risi­ko­dar­stel­lung und fach­lich beglei­te­ter Auf­ar­bei­tung als rea­li­sier­bar. Gemein­sam mit der Stu­den­tin sich­te­ten wir jeden Behand­lungs­ver­lauf, stell­ten geziel­te Eigen­erklä­run­gen auf, berei­te­ten alle Attes­te nach­voll­zieh­bar auf – und führ­ten eine anony­me Risi­ko­vor­anfra­ge bei meh­re­ren Ver­si­che­rern durch.

Das Ergeb­nis:
Ein Ver­si­che­rer war bereit, eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung anzu­bie­ten – mit einer Aus­schluss­klau­sel, die exakt auf die Unfall­fol­gen begrenzt war. Die Klau­sel lau­te­te:

„Erkran­kun­gen und Funk­ti­ons­stö­run­gen infol­ge des Unfalls sowie alle Fol­gen und Kom­pli­ka­tio­nen, die ursäch­lich und medi­zi­nisch nach­weis­bar damit zusam­men­hän­gen, bedin­gen kei­ne Leis­tung wegen Berufs­un­fä­hig­keit und blei­ben auch bei der Fest­set­zung des Gra­des der Berufs­un­fä­hig­keit aus ande­ren gesund­heit­li­chen Grün­den unbe­rück­sich­tigt.“

Für die Stu­den­tin war die­se Lösung ein vol­ler Erfolg: Sie ist nun gegen alle ande­ren gesund­heit­li­chen Risi­ken voll abge­si­chert, ohne wei­te­re Ein­schrän­kun­gen, ohne Bei­trags­zu­schlag – und mit einem Ver­trag, der ihre heu­ti­ge Lebens­rea­li­tät abbil­det.

👉 Der Fall zeigt: Je schwe­rer die Geschich­te, des­to wich­ti­ger ist pro­fes­sio­nel­le Vor­be­rei­tung. Und genau dafür ist die anony­me Risi­ko­vor­anfra­ge das rich­ti­ge Werk­zeug – dis­kret, ziel­füh­rend und im Inter­es­se des Kun­den.

Was wirk­lich zählt: Nicht die Ver­gan­gen­heit, son­dern die rich­ti­ge Stra­te­gie

Wie Sie trotz medi­zi­ni­scher Vor­ge­schich­te eine BU erhal­ten kön­nen

Vie­le Inter­es­sen­ten glau­ben, dass ihre Kran­ken­ak­te auto­ma­tisch das Aus für eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung bedeu­tet. Die Rea­li­tät sieht anders aus: Es kommt nicht dar­auf an, ob es gesund­heit­li­che Ein­trä­ge gibt – son­dern wie sau­ber, trans­pa­rent und rea­lis­tisch die­se gegen­über Ver­si­che­rern dar­ge­stellt wer­den. Genau hier liegt die Stär­ke einer pro­fes­sio­nell durch­ge­führ­ten anony­men Risi­ko­vor­anfra­ge.

Die Ver­si­che­rer tref­fen kei­ne Ent­schei­dun­gen nach Bauch­ge­fühl, son­dern auf Basis struk­tu­rier­ter Risi­ko­prü­fung. Dabei zählt nicht nur die Dia­gno­se, son­dern auch deren Ver­lauf, Aus­hei­lung, Behand­lungs­form, ärzt­li­che Ein­schät­zung und Lebens­stil. Wer die­se Infor­ma­tio­nen prä­zi­se und nach­voll­zieh­bar auf­be­rei­tet, hat deut­lich bes­se­re Chan­cen auf eine fai­re Ein­schät­zung.

Eine Nar­be auf der Kran­ken­ak­te muss nicht das Ende bedeu­ten – im Gegen­teil: Sie kann durch ärzt­li­che Stel­lung­nah­men, Ent­las­sungs­be­rich­te und Eigen­erklä­run­gen rea­lis­tisch ein­ge­ord­net wer­den. Manch­mal lässt sich so ein Risi­ko­zu­schlag ver­mei­den, manch­mal wird ein Aus­schluss ver­hält­nis­mä­ßig ein­ge­grenzt – und manch­mal ist trotz kom­ple­xer Vor­ge­schich­te eine Annah­me ganz ohne Ein­schrän­kung mög­lich.

Genau des­halb lohnt es sich, nicht auf vor­ge­fer­tig­te Online-Tarif­rech­ner oder pau­scha­le Ver­gleichs­sei­ten zu set­zen, son­dern auf ein struk­tu­rier­tes Vor­ge­hen mit anony­mi­sier­ter Risi­ko­prü­fung und fach­li­cher Beglei­tung. So wird aus Unsi­cher­heit ein belast­ba­rer Ver­si­che­rungs­schutz – und aus vie­len Fra­ge­zei­chen eine kla­re Per­spek­ti­ve.

Wei­te­re Wege zur pas­sen­den Absi­che­rung prü­fen

Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung: Auch das soll­ten Sie wis­sen

Vie­le Inter­es­sier­te stel­len sich nach der Risi­ko­vor­anfra­ge neue Fra­gen – zum Bei­spiel, ob die Ableh­nung end­gül­tig ist, wor­in sich Arbeits­un­fä­hig­keit und Berufs­un­fä­hig­keit unter­schei­den oder wel­che Ver­trags­op­tio­nen künf­tig noch offen­ste­hen. Die fol­gen­den Bei­trä­ge ver­tie­fen genau die­se The­men – ver­ständ­lich, aktu­ell und pra­xis­nah.

berufsunfaehig-oder-arbeitsunfaehig

Berufs­un­fä­hig oder arbeits­un­fä­hig?

Die Begrif­fe wer­den oft ver­wech­selt – dabei ent­schei­det der Unter­schied über Leis­tun­gen und Anspruch. Auf die­ser Sei­te zei­gen wir die kon­kre­ten Unter­schie­de, was bei Krank­schrei­bung gilt und war­um eine AU-Klau­sel sinn­voll sein kann.

Berufsunfaehigkeitsversicherung-Vorerkrankung

BU mit Vor­er­kran­kung

Vor­er­kran­kun­gen bedeu­ten nicht zwangs­läu­fig das Aus für eine BU-Ver­si­che­rung. Oft gibt es alter­na­ti­ve Wege, Son­der­lö­sun­gen oder Tarif­va­ri­an­ten mit Aus­schluss. Auf die­ser Sei­te erfah­ren Sie, wor­auf es bei Antrag­stel­lung und Risi­ko­prü­fung ankommt – inklu­si­ve Bei­spie­len und Tipps.

Gut zu wis­sen vor dem Antrag

Was Sie schon immer über die anony­me Risi­ko­vor­anfra­ge wis­sen woll­ten

Zunächst wer­den alle rele­van­ten Gesund­heits­da­ten, Dia­gno­sen, Behand­lun­gen und Zeit­räu­me anony­mi­siert auf­be­rei­tet. Die­se Infor­ma­tio­nen rei­chen wir dann ohne Namens­nen­nung bei aus­ge­wähl­ten Ver­si­che­rern ein. Die Rück­mel­dun­gen erfol­gen schrift­lich – meist inner­halb weni­ger Tage.

Nur der Ver­si­che­rungs­mak­ler, der die Anfra­ge stellt, kennt Ihre Iden­ti­tät. Die Ver­si­che­rer erhal­ten aus­schließ­lich medi­zi­ni­sche Infor­ma­tio­nen ohne Name oder Kon­takt­da­ten. Die Anfra­ge erscheint nicht in der Wag­nis­da­tei und hat kei­ne Aus­wir­kun­gen auf spä­te­re Anträ­ge.

Das ist durch­aus üblich. Jeder Ver­si­che­rer bewer­tet Vor­er­kran­kun­gen etwas anders. Man­che bie­ten nor­ma­len Ver­si­che­rungs­schutz, ande­re schla­gen Aus­schlüs­se oder Risi­ko­zu­schlä­ge vor. Genau des­halb ist der Ver­gleich so wert­voll.

Ja. Sie ent­schei­den im Anschluss selbst, mit wel­chem Ver­si­che­rer Sie den Antrag stel­len möch­ten – und zwar wis­send, was auf Sie zukommt. Dabei las­sen sich gezielt Anbie­ter mit fai­ren Bedin­gun­gen und akzep­ta­bler Bewer­tung aus­wäh­len.

Dann stel­len Sie direkt einen Antrag – und ris­kie­ren, dass der Ver­si­che­rer Ihre Daten dau­er­haft spei­chert, auch bei Ableh­nung. Eine spä­te­re Anfra­ge bei ande­ren Anbie­tern kann dadurch deut­lich schwie­ri­ger wer­den.

Die meis­ten Rück­mel­dun­gen tref­fen inner­halb von 3 bis 7 Werk­ta­gen ein. In beson­ders kom­ple­xen Fäl­len oder bei Rück­fra­gen zur ärzt­li­chen Doku­men­ta­ti­on kann es auch zwei Wochen dau­ern. Eine sorg­fäl­ti­ge Vor­be­rei­tung beschleu­nigt den Pro­zess deut­lich.

In der Regel nicht. Wenn Sie mit uns arbei­ten, ist die­ser Ser­vice in der Bera­tung inbe­grif­fen. Wich­tig ist, dass die Anfra­ge pro­fes­sio­nell durch­ge­führt wird – denn unvoll­stän­di­ge oder schlecht auf­be­rei­te­te Anga­ben füh­ren oft zu ungüns­ti­gen Ergeb­nis­sen.

Dann prü­fen wir gemein­sam Alter­na­ti­ven wie eine Grund­fä­hig­keits­ver­si­che­rung, Erwerbs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung oder Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung mit ein­ge­schränk­tem Berufs­schutz. Auch ein spä­te­rer neu­er Ver­such mit ver­än­der­ten Gesund­heits­da­ten kann sinn­voll sein.

Zusam­men­fas­sung

Die anony­me Risi­ko­vor­anfra­ge ist der bes­te Weg, um her­aus­zu­fin­den, ob Sie trotz Vor­er­kran­kun­gen, Behand­lun­gen oder sons­ti­ger Beson­der­hei­ten eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung abschlie­ßen kön­nen. Ohne Anga­be Ihres Namens holen wir für Sie indi­vi­du­el­le Ange­bo­te von Ver­si­che­rern ein – rechts­si­cher, geschützt und pro­fes­sio­nell auf­be­rei­tet. So ver­mei­den Sie Ableh­nun­gen oder Ein­trä­ge in inter­ne Hin­weis- und Risi­ko­da­tei­en. Beson­ders bei kom­ple­xen Krank­heits­bil­dern, wie etwa nach schwe­ren Unfäl­len oder bei psy­chi­schen Erkran­kun­gen, ist die­ser Weg unver­zicht­bar. Nut­zen Sie unse­re Exper­ti­se und las­sen Sie Ihre Chan­cen prü­fen, bevor Sie einen offi­zi­el­len Antrag stel­len.

häu­fi­ge Fra­gen

In der Regel benö­ti­gen wir – je nach Umfang Ihrer Anga­ben – etwa 7 bis 14 Werk­ta­ge für eine voll­stän­di­ge Rück­mel­dung aller Ver­si­che­rer.

Ja. Weder Ihr Name noch Ihre Kon­takt­da­ten wer­den an die Ver­si­che­rer über­mit­telt. Wir arbei­ten mit anony­mi­sier­ten Risi­ko­bö­gen und über­neh­men die Kom­mu­ni­ka­ti­on.

Jede Per­son, die bereits gesund­heit­li­che Vor­be­las­tun­gen hat oder unsi­cher ist, ob sie eine BU-Ver­si­che­rung ohne Risi­ko bean­tra­gen kann.

Auch in die­sem Fall bera­ten wir Sie per­sön­lich über alter­na­ti­ve Lösun­gen, z. B. Unfall­ver­si­che­rung, Grund­fä­hig­keits­ver­si­che­rung oder Stra­te­gien zur spä­te­ren Antrag­stel­lung.