Nach­ver­si­che­rungs­ga­ran­tie in der Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung

Mehr Absi­che­rung – ganz ohne neue Gesund­heits­prü­fung

Nachversicherungsgarantie

Wenn sich Ihr Leben ändert, soll­te Ihre Absi­che­rung Schritt hal­ten. Die Nach­ver­si­che­rungs­ga­ran­tie in der Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung (BU) ermög­licht es Ihnen, Ihre BU-Ren­te bei stei­gen­dem Ein­kom­men oder ver­än­der­ten Lebens­um­stän­den zu erhö­hen – ganz ohne erneu­te Gesund­heits­prü­fung. Sie ist beson­ders wich­tig für jun­ge Berufs­ein­stei­ger, Selbst­stän­di­ge und alle, die mit Kar­rie­re­sprün­gen oder Fami­li­en­zu­wachs rech­nen. Ob anlass­be­zo­gen, ereig­nis­un­ab­hän­gig oder über Kar­rie­re­ga­ran­tien: Die Nach­ver­si­che­rung bie­tet vie­le Wege, Ihre BU indi­vi­du­ell an Ihre Lebens­si­tua­ti­on anzu­pas­sen.

Das Wich­tigs­te auf einem Blick

  • Erhö­hung der BU-Ren­te ohne neue Gesund­heits­prü­fung, z. B. bei Hei­rat, Geburt eines Kin­des oder Gehalts­sprung

  • Zwei Vari­an­ten: anlass­be­zo­ge­ne und ereig­nis­un­ab­hän­gi­ge Nach­ver­si­che­rung – je nach Anbie­ter unter­schied­lich gere­gelt

  • Kar­rie­re­ga­ran­tien ermög­li­chen beson­ders hohe Ren­ten­an­pas­sun­gen – ide­al für Ange­stell­te und Selbst­stän­di­ge mit Ein­kom­mens­dy­na­mik

  • Zeit­li­che Fris­ten und Ren­ten­ober­gren­zen beach­ten, meist bis max. 3.000 € (in Son­der­fäl­len deut­lich mehr)

  • Zwei-Ver­trags-Lösun­gen erhö­hen die Fle­xi­bi­li­tät und erwei­tern die Nach­ver­si­che­rungs­op­tio­nen spür­bar

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Ihre Über­sicht
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Fle­xi­bel blei­ben trotz Wan­del

Die ver­schie­de­nen For­men der Nach­ver­si­che­rung im Über­blick

Nicht jede Nach­ver­si­che­rungs­ga­ran­tie ist gleich – ent­schei­dend sind Anlass, Ver­trags­ge­stal­tung und Lebens­si­tua­ti­on. Damit Sie Ihre BU-Ren­te ziel­ge­rich­tet erhö­hen kön­nen, ohne erneut Gesund­heits­fra­gen beant­wor­ten zu müs­sen, bie­ten vie­le Ver­si­che­rer ver­schie­de­ne Model­le: von der klas­si­schen anlass­be­zo­ge­nen Nach­ver­si­che­rung über fle­xi­ble ereig­nis­un­ab­hän­gi­ge Vari­an­ten bis hin zu moder­nen Kar­rie­re­ga­ran­tien. In die­sem Tab-Bereich zei­gen wir Ihnen, wor­in sich die­se Optio­nen unter­schei­den und wel­che Vari­an­te für wen geeig­net ist.

Lebens­er­eig­nis­se wie Hei­rat, Geburt eines Kin­des, Immo­bi­li­en­er­werb oder eine signi­fi­kan­te Gehalts­er­hö­hung berech­ti­gen zur Nach­ver­si­che­rung.

✔ Erhö­hung der BU-Ren­te ohne Gesund­heits­prü­fung
✔ Häu­fig inner­halb von 6 – 12 Mona­ten nach Ereig­nis mög­lich
✔ Begren­zung auf bestimm­te Ereig­nis­se und Höchst­gren­zen

Hier ist kei­ne bestimm­te Lebens­si­tua­ti­on erfor­der­lich – der Ver­si­cher­te kann inner­halb eines fes­ten Zeit­rah­mens frei­wil­lig erhö­hen.

✔ Beson­ders fle­xi­bel für indi­vi­du­el­le Pla­nung
✔ Meist nur in den ers­ten Ver­trags­jah­ren mög­lich
✔ Höhe­re Anfor­de­run­gen oder stren­ge­re Bedin­gun­gen bei eini­gen Anbie­tern

Die­se moder­ne Son­der­form erlaubt beson­ders hohe Erhö­hun­gen der BU-Ren­te bei Kar­rie­re­fort­schritt – unab­hän­gig vom Anlass.

✔ Häu­fig Erhö­hun­gen bis 6.000 – 7.800 € mög­lich
✔ Ide­al für ange­stell­te Aka­de­mi­ker, Selbst­stän­di­ge und Gut­ver­die­ner
✔ Je nach Anbie­ter auch für befris­tet Beschäf­tig­te oder Selbst­stän­di­ge offen

BU-Schutz cle­ver aus­bau­en

BU-Ren­te anpas­sen – ohne neue Gesund­heits­fra­gen

Die Nach­ver­si­che­rungs­ga­ran­tie gibt Ihnen die Mög­lich­keit, Ihre Berufs­un­fä­hig­keits­ren­te nach­träg­lich zu erhö­hen – ganz ohne erneu­te Gesund­heits­prü­fung. Das bie­tet nicht nur finan­zi­el­le Sicher­heit, son­dern auch Fle­xi­bi­li­tät in jeder Lebens­pha­se. Gera­de in jun­gen Jah­ren, wenn Ein­kom­men und Ver­ant­wor­tung oft schnell wach­sen, ist das ein ent­schei­den­der Vor­teil.

Die klas­si­sche Gesund­heits­prü­fung gehört zu den größ­ten Hür­den beim Abschluss einer BU-Ver­si­che­rung. Wer ein­mal unter Vor­er­kran­kun­gen lei­det oder älter wird, muss mit schlech­te­ren Kon­di­tio­nen oder Ableh­nung rech­nen. Genau hier greift die Nach­ver­si­che­rungs­ga­ran­tie: Sie erlaubt Ihnen, Ihre BU-Ren­te im Rah­men bestimm­ter Bedin­gun­gen zu erhö­hen, ohne dass der Ver­si­che­rer Ihren Gesund­heits­zu­stand neu bewer­tet. Der ursprüng­li­che Gesund­heits­sta­tus bleibt gewis­ser­ma­ßen „ein­ge­fro­ren“.

Dabei unter­schei­det man zwi­schen ver­schie­de­nen Aus­lö­sern. Bei der anlass­be­zo­ge­nen Nach­ver­si­che­rung sind bestimm­te Lebens­er­eig­nis­se erfor­der­lich – zum Bei­spiel Hei­rat, Geburt eines Kin­des oder eine Gehalts­stei­ge­rung. Die ereig­nis­un­ab­hän­gi­ge Vari­an­te bie­tet noch mehr Spiel­raum, erfor­dert aber eine vor­aus­schau­en­de Ver­trags­ge­stal­tung und hat meist ein enges Zeit­fens­ter.

Beson­ders inter­es­sant sind inzwi­schen moder­ne Erwei­te­run­gen wie die Kar­rie­re­ga­ran­tie. Die­se erlaubt eine erheb­li­che Ren­ten­stei­ge­rung allein durch eine beruf­li­che Ent­wick­lung – bei man­chen Ver­si­che­rern sind dadurch bis zu 7.800 € monat­lich mög­lich, ohne neue Gesund­heits­prü­fung.

Der gro­ße Vor­teil aller Vari­an­ten: Sie kön­nen Ihren Ver­si­che­rungs­schutz an ver­än­der­te Lebens­um­stän­de anpas­sen, ohne sich erneut dem Risi­ko einer ver­schärf­ten Prü­fung aus­zu­set­zen. So bleibt Ihre Absi­che­rung stets auf dem rich­ti­gen Niveau – selbst wenn sich Ihr Ein­kom­men oder Ihre Lebens­si­tua­ti­on deut­lich ver­än­dert hat.

Anpas­sung mit Sys­tem

Mit Sicher­heit wach­sen – so funk­tio­niert Nach­ver­si­che­rung

Die Nach­ver­si­che­rungs­ga­ran­tie funk­tio­niert auf Basis kla­rer Regeln und ver­trag­li­cher Vor­aus­set­zun­gen. Wer sei­ne BU-Ren­te erhö­hen möch­te, ohne eine neue Gesund­heits­prü­fung durch­lau­fen zu müs­sen, muss bestimm­te Bedin­gun­gen erfül­len – und Fris­ten ein­hal­ten. Je nach Ver­trags­ge­stal­tung unter­schei­det sich dabei, wann, wie oft und in wel­chem Umfang eine Nach­ver­si­che­rung mög­lich ist.

Bei der anlass­be­zo­ge­nen Nach­ver­si­che­rung ist der Aus­lö­ser stets ein kon­kre­tes Lebens­er­eig­nis – etwa die Geburt eines Kin­des, der Erwerb einer Immo­bi­lie, eine Hei­rat oder eine deut­li­che Gehalts­er­hö­hung. Wich­tig: Die Nach­mel­dung muss in der Regel inner­halb eines defi­nier­ten Zeit­raums erfol­gen, meist zwi­schen 3 und 12 Mona­ten nach dem Ereig­nis. Erfolgt die Mel­dung zu spät, ver­fällt das Recht auf Erhö­hung ohne Gesund­heits­prü­fung.

Die ereig­nis­un­ab­hän­gi­ge Nach­ver­si­che­rung kommt ohne kon­kre­ten Anlass aus, ist jedoch zeit­lich ein­ge­schränkt. Häu­fig darf sie nur in den ers­ten fünf Ver­trags­jah­ren oder bis zu einem bestimm­ten Lebens­al­ter aus­ge­übt wer­den. Dafür ist sie beson­ders inter­es­sant für jun­ge Ver­si­cher­te mit lang­fris­ti­gem Ein­kom­mens­wachs­tum – etwa wäh­rend des Berufs­ein­stiegs oder bei Selbst­stän­di­gen mit stei­gen­dem Auf­trags­vo­lu­men.

Alle For­men der Nach­ver­si­che­rung unter­lie­gen in der Pra­xis gewis­sen Ober­gren­zen:

  • Häu­fig liegt die maxi­ma­le monat­li­che BU-Ren­te nach Erhö­hung bei 2.500 bis 3.000 €.

  • Teil­wei­se ist die Ren­ten­hö­he pro Nach­ver­si­che­rungs­fall oder ins­ge­samt auf einen Pro­zent­satz des Brut­to­ein­kom­mens begrenzt (z. B. 60–70 %).

  • Eini­ge Anbie­ter ver­lan­gen Nach­wei­se über das ver­än­der­te Ein­kom­men oder den kon­kre­ten Anlass.

Damit Sie Ihre Erhö­hungs­mög­lich­kei­ten opti­mal nut­zen kön­nen, emp­fiehlt sich eine regel­mä­ßi­ge Über­prü­fung Ihres Ver­si­che­rungs­schut­zes – ins­be­son­de­re nach grö­ße­ren Ver­än­de­run­gen im Berufs- oder Pri­vat­le­ben. Wer vor­aus­schau­end plant und die Bedin­gun­gen kennt, kann sei­ne BU-Ren­te gezielt und ohne gesund­heit­li­ches Risi­ko anpas­sen.

Wei­te­re The­men rund um die Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung

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Die Nach­ver­si­che­rungs­ga­ran­tie ist nur ein Bau­stein inner­halb einer durch­dach­ten Berufs­un­fä­hig­keits­ab­si­che­rung. Ob Sie gera­de am Anfang ste­hen, Ihre Absi­che­rung mit Alters­vor­sor­ge kom­bi­nie­ren oder sich einen Über­blick über die Kos­ten ver­schaf­fen möch­ten – die­se Bei­trä­ge hel­fen Ihnen, die pas­sen­de Ent­schei­dung zu tref­fen.

Kos­ten Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung

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Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung Bera­tung

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Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung mit Alters­vor­sor­ge

BU-Altersvorsorge-kombiniert

BU-Schutz und Alters­vor­sor­ge in einem Ver­trag kom­bi­nie­ren? Wir erklä­ren, wie die Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung mit Alters­vor­sor­ge funk­tio­niert, wel­che Vor- und Nach­tei­le sich erge­ben und wann sich die­ser Kom­bi-Schutz wirk­lich lohnt – gera­de bei lang­fris­tig stei­gen­den Ein­kom­men oder schwan­ken­der Erwerbs­bio­gra­fie.

Wenn Kar­rie­ren schnell wach­sen

Kar­rie­re­ga­ran­tie & Ver­sor­gungs­ga­ran­tie im Ver­gleich

In einer dyna­mi­schen Berufs­welt stei­gen Gehäl­ter oft sprung­haft – gera­de bei Aka­de­mi­kern, Fach­kräf­ten oder Selbst­stän­di­gen. Klas­si­sche Nach­ver­si­che­rungs­ga­ran­tien sto­ßen dabei schnell an ihre Gren­zen. Genau hier set­zen moder­ne Ver­trags­lö­sun­gen wie die Kar­rie­re­ga­ran­tie oder die Ver­sor­gungs­ga­ran­tie an: Sie erlau­ben beson­ders hohe BU-Ren­ten­an­pas­sun­gen – ohne Gesund­heits­prü­fung und oft unab­hän­gig von bestimm­ten Lebens­er­eig­nis­sen.

Die Kar­rie­re­ga­ran­tie, ursprüng­lich von der LV 1871 ein­ge­führt, wur­de inzwi­schen von vie­len Ver­si­che­rern über­nom­men und wei­ter­ent­wi­ckelt. Sie ermög­licht BU-Ren­ten­er­hö­hun­gen auf bis zu 6.000 € oder mehr – zum Teil sogar bis 7.800 €, wie bei der LV 1871. Vor­aus­set­zung ist meist eine doku­men­tier­te Gehalts­er­hö­hung um einen bestimm­ten Pro­zent­satz, etwa 5–10 %, oder eine neue beruf­li­che Qua­li­fi­ka­ti­on. Anders als klas­si­sche Nach­ver­si­che­rungs­op­tio­nen ist die­se Garan­tie nicht an Lebens­er­eig­nis­se wie Hei­rat oder Nach­wuchs gebun­den, son­dern an die beruf­li­che Ent­wick­lung.

Ein ähn­li­ches Modell bie­tet der Volks­wohl Bund mit der soge­nann­ten Ver­sor­gungs­ga­ran­tie. Auch hier sind über­durch­schnitt­li­che Ren­ten­er­hö­hun­gen mög­lich, wenn das Ein­kom­men deut­lich gestie­gen ist. Die kon­kre­ten Bedin­gun­gen – wie Ren­ten­höchst­gren­zen, Min­dest­lauf­zei­ten oder Alters­gren­zen – unter­schei­den sich von Anbie­ter zu Anbie­ter. Eini­ge Gesell­schaf­ten schlie­ßen Selbst­stän­di­ge oder befris­tet Beschäf­tig­te zunächst aus, ande­re bie­ten Son­der­re­ge­lun­gen bei bestimm­ten Ver­trags­lauf­zei­ten oder beruf­li­chen Vor­aus­set­zun­gen.

Beson­ders her­vor­zu­he­ben ist, dass die Kar­rie­re­ga­ran­tie häu­fig par­al­lel zu ande­ren Nach­ver­si­che­rungs­op­tio­nen genutzt wer­den kann. In Kom­bi­na­ti­on mit einer klas­si­schen anlass­be­zo­ge­nen Nach­ver­si­che­rung und einer Bei­trags­dy­na­mik ent­steht so ein star­ker, wachs­tums­fä­hi­ger Schutz – vor allem für jun­ge Ver­si­cher­te mit stei­ler Kar­rie­re­pla­nung.

Damit Sie von den erwei­ter­ten Garan­tien pro­fi­tie­ren, lohnt sich ein Blick in die kon­kre­ten Tarif­be­din­gun­gen. Denn wer heu­te fle­xi­bel plant, kann mor­gen ohne Ein­schrän­kun­gen nach­ver­si­chern – selbst bei hohem Ein­kom­men oder ver­än­der­ten Gesund­heits­ver­hält­nis­sen.

Dop­pelt abge­si­chert, fle­xi­bel erwei­ter­bar

Stra­te­gie-Tipp: Zwei-Ver­trags-Lösung cle­ver nut­zen

Wer früh­zei­tig plant und sei­ne Absi­che­rung lang­fris­tig aus­rich­tet, kann mit einer Zwei-Ver­trags-Lösung deut­lich mehr Spiel­raum bei der BU-Ren­ten­hö­he gewin­nen. Die­se Stra­te­gie nutzt gezielt die Nach­ver­si­che­rungs­ga­ran­tien von zwei ver­schie­de­nen Ver­si­che­rungs­ver­trä­gen – und ist beson­ders bei höhe­rem Ein­kom­men oder ein­ge­schränk­ten Erhö­hungs­mög­lich­kei­ten im Ein­zel­ta­rif emp­feh­lens­wert.

Der Hin­ter­grund: Vie­le Ver­si­che­rer set­zen bei der Nach­ver­si­che­rung Ober­gren­zen – sei es bei der monat­li­chen BU-Ren­te, der Anzahl an Nach­ver­si­che­run­gen oder dem pro­zen­tua­len Anteil am Brut­to­ein­kom­men. Wer jedoch zwei sepa­ra­te BU-Ver­trä­ge bei unter­schied­li­chen Anbie­tern abschließt, kann die­se Gren­zen umge­hen und deut­lich höhe­re Ren­ten­sum­men absi­chern. In der Pra­xis sind so Ren­ten­er­hö­hun­gen auf 5.000 bis 7.000 € monat­lich rea­lis­tisch – deut­lich mehr als in einem ein­zi­gen Tarif.

Ein wei­te­rer Vor­teil: Bei­de Ver­trä­ge unter­lie­gen jeweils ihren eige­nen Gesund­heits­prü­fun­gen. Wer zum Bei­spiel in einem Tarif schon alle Nach­ver­si­che­rungs­op­tio­nen aus­ge­schöpft hat oder alters­be­dingt kei­ne Erhö­hung mehr vor­neh­men kann, kann beim zwei­ten Anbie­ter noch fle­xi­bel nach­ver­si­chern – ohne dass die Bedin­gun­gen des ers­ten Ver­trags eine Rol­le spie­len.

Beson­ders geeig­net ist die­se Stra­te­gie für:

  • Per­so­nen mit einem Brut­to­ein­kom­men über 60.000 €

  • Selbst­stän­di­ge, die stei­gen­de Gewin­ne erwar­ten

  • Ange­stell­te mit schnel­ler Gehalts­ent­wick­lung

  • Ver­si­cher­te, die Wert auf maxi­ma­le Nach­ver­si­che­rungs­frei­heit legen

Wich­tig ist: Bei­de Ver­trä­ge soll­ten sinn­voll auf­ein­an­der abge­stimmt sein, sowohl was Dyna­mi­ken als auch Nach­ver­si­che­rungs­re­ge­lun­gen betrifft. Auch soll­te die Ver­wal­tung zwei­er Ver­trä­ge nicht unter­schätzt wer­den. In der Bera­tung prü­fen wir für Sie, wel­che Kom­bi­na­ti­on zu Ihrer Lebens- und Berufs­si­tua­ti­on passt – und wie sich bei­de Ver­trä­ge opti­mal auf­ein­an­der abstim­men las­sen.

Mehr zum The­ma Berufs­un­fä­hig­keit

Wei­te­re Bei­trä­ge für Ihre indi­vi­du­el­le Absi­che­rungs­stra­te­gie

Die Nach­ver­si­che­rungs­ga­ran­tie ist beson­ders rele­vant für alle, deren Lebens­um­stän­de sich ver­än­dern – sei es durch Gehalts­sprün­ge, Vor­er­kran­kun­gen oder eine unsi­che­re beruf­li­che Per­spek­ti­ve. Die­se wei­ter­füh­ren­den Bei­trä­ge hel­fen Ihnen, Ihre BU-Ver­si­che­rung noch geziel­ter abzu­stim­men.

Schueler-BU

BU für Schü­ler

Auch Schü­ler kön­nen früh­zei­tig von einer BU-Ver­si­che­rung pro­fi­tie­ren – und sichern sich so nied­ri­ge Bei­trä­ge und umfang­rei­che Nach­ver­si­che­rungs­op­tio­nen für die Zukunft. Wie das funk­tio­niert, zei­gen wir im Über­blick für Fami­li­en und jun­ge Erwach­se­ne.

Berufsunfaehigkeitsversicherung-Vorerkrankung

BU trotz Vor­er­kran­kung

Sie haben gesund­heit­li­che Ein­schrän­kun­gen oder bereits eine Ableh­nung erlebt? In die­sem Bei­trag erfah­ren Sie, wie Sie Ihre Chan­cen auf BU-Schutz trotz Vor­er­kran­kun­gen wah­ren – inklu­si­ve Optio­nen zur Nach­ver­si­che­rung ohne erneu­te Gesund­heits­prü­fung.

Ant­wor­ten auf häu­fig gestell­te Fra­gen aus der Pra­xis

Was Sie schon immer über die Nach­ver­si­che­rungs­ga­ran­tie wis­sen woll­ten

Nein. Eine Nach­ver­si­che­rung ist immer frei­wil­lig – auch wenn Sie durch eine Gehalts­er­hö­hung dazu berech­tigt wären. Sie soll­ten aber prü­fen, ob Ihre BU-Ren­te noch zu Ihrem aktu­el­len Ein­kom­men passt, ins­be­son­de­re wenn das Ein­kom­men um mehr als 10 % gestie­gen ist.

Ja, in vie­len Tari­fen ist eine schritt­wei­se Erhö­hung der BU-Ren­te durch meh­re­re Nach­ver­si­che­run­gen mög­lich – aller­dings meist bis zu einer ver­trag­lich defi­nier­ten Gesamt­höchst­gren­ze. Die Anzahl der Nach­ver­si­che­run­gen und das Inter­vall sind je nach Anbie­ter unter­schied­lich gere­gelt.

Ver­pas­sen Sie die Frist – z. B. bei einer anlass­be­zo­ge­nen Nach­ver­si­che­rung – ver­fällt die Opti­on meist ersatz­los. Daher ist es wich­tig, bei ein­schlä­gi­gen Lebens­er­eig­nis­sen früh­zei­tig zu han­deln und die ver­trag­lich gere­gel­ten Zeit­räu­me im Blick zu behal­ten.

Das hängt vom Ver­si­che­rer ab. Eini­ge Anbie­ter schlie­ßen die Nach­ver­si­che­rung nach einem tem­po­rä­ren Leis­tungs­fall aus, ande­re las­sen sie unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen wei­ter­hin zu. Wich­tig ist, ob die Leis­tung dau­er­haft oder nur vor­über­ge­hend erbracht wur­de.

Ja. Vie­le Ver­si­che­rer beschrän­ken Nach­ver­si­che­run­gen auf ein Alter zwi­schen 45 und 50 Jah­ren. Danach ist eine Erhö­hung der BU-Ren­te häu­fig nur noch mit erneu­ter Gesund­heits­prü­fung oder über Bei­trags­dy­na­mi­ken mög­lich.

In der Regel nicht. Die Bei­trags­dy­na­mik ist eine sepa­ra­te Ver­trags­kom­po­nen­te, die unab­hän­gig von Nach­ver­si­che­run­gen greift. Wich­tig ist jedoch, dass die maxi­ma­le Ren­ten­hö­he ins­ge­samt nicht über­schrit­ten wird – auch nicht durch Dyna­mik-Erhö­hun­gen.

Zusam­men­fas­sung

Die Nach­ver­si­che­rungs­ga­ran­tie ist ein zen­tra­ler Bestand­teil moder­ner Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­run­gen. Sie erlaubt es Ihnen, Ihre BU-Ren­te zu erhö­hen – ohne erneu­te Gesund­heits­prü­fung. Unter­schie­den wird zwi­schen anlass­be­zo­ge­nen, ereig­nis­un­ab­hän­gi­gen und kar­rie­re­be­zo­ge­nen Optio­nen. Je nach Tarif, Lebens­si­tua­ti­on und Anbie­ter gel­ten unter­schied­li­che Bedin­gun­gen, Fris­ten und Höchst­gren­zen. Beson­ders leis­tungs­stark wird die BU-Absi­che­rung in Kom­bi­na­ti­on mit Kar­rie­re­ga­ran­tie, Bei­trags­dy­na­mik und – bei höhe­rem Ein­kom­men – einer Zwei-Ver­trags-Lösung.

Wer lang­fris­tig plant, soll­te die Nach­ver­si­che­rungs­ga­ran­tie aktiv nut­zen – am bes­ten mit fach­li­cher Unter­stüt­zung.

häu­fi­ge Fra­gen

Die Nach­ver­si­che­rungs­ga­ran­tie erlaubt eine Erhö­hung der BU-Ren­te ohne erneu­te Gesund­heits­prü­fung – z. B. bei Hei­rat, Gehalts­sprung oder Fami­li­en­zu­wachs. Sie ist Bestand­teil vie­ler moder­ner BU-Tari­fe.

Sie erlaubt eine Erhö­hung der BU-Ren­te ohne kon­kre­ten Anlass, ist aber meist zeit­lich befris­tet – z. B. auf die ers­ten fünf Ver­trags­jah­re oder bis zum 35. Lebens­jahr. Die Bedin­gun­gen vari­ie­ren je nach Anbie­ter.

Die Bei­trags­dy­na­mik erhöht Ihre BU-Ren­te regel­mä­ßig um einen fes­ten Pro­zent­satz. Die Nach­ver­si­che­rung hin­ge­gen erfolgt gezielt nach bestimm­ten Ereig­nis­sen oder auf Wunsch – mit grö­ße­ren Erhö­hungs­sprün­gen.

Die LV 1871, die Baye­ri­sche, die Han­no­ver­sche, die Gotha­er und Cana­da Life gel­ten aktu­ell als Anbie­ter mit beson­ders fle­xi­blen Nach­ver­si­che­rungs­op­tio­nen – teils mit BU-Ren­ten bis über 7.000 €.