Wann zahlt die BU‑Versicherung? Voraussetzungen & Leistung
Erfahren Sie, ab wann eine BU-Rente gezahlt wird – ab 50 % BU-Grad, ≥ 6 Monate Prognosezeitraum.
Der Eintritt einer Berufsunfähigkeit ist für viele Menschen ein tiefer Einschnitt ins Leben – gesundheitlich, beruflich und finanziell. Umso wichtiger ist es, genau zu wissen, wann die Berufsunfähigkeitsversicherung tatsächlich leistet. Die gute Nachricht: Sie müssen nicht dauerhaft aus dem Arbeitsleben ausscheiden, damit der Leistungsfall eintritt. Entscheidend ist, ob Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf voraussichtlich für mindestens sechs Monate nicht mehr ausüben können – und ob dies ärztlich bestätigt wird. Wann Sie Leistungen erhalten, wie der Ablauf aussieht und worauf es im Detail ankommt, zeigen wir Ihnen Schritt für Schritt.
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Voraussetzungen für den Leistungsbeginn verstehen
Wann beginnt der Leistungsanspruch?
Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht automatisch – es gelten klare Voraussetzungen. Damit der Versicherer im Leistungsfall tatsächlich zahlt, müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein. Neben der medizinischen Einschätzung zählen auch vertragliche Definitionen, zeitliche Grenzen und formale Abläufe. Wer die Kriterien kennt, kann frühzeitig handeln und Verzögerungen vermeiden.
Der Leistungsanspruch aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung setzt formell mit dem sogenannten Versicherungsfall ein. Dieser ist erreicht, wenn Sie nach ärztlicher Einschätzung voraussichtlich für mindestens sechs Monate nicht mehr in der Lage sind, Ihren zuletzt ausgeübten Beruf auszuüben – so wie er in gesunden Tagen ausgestaltet war. Es handelt sich dabei um eine Prognose, nicht um einen endgültigen Zustand.
Wichtig ist: Die Berufsunfähigkeit muss nicht vollständig sein. In den meisten Verträgen gilt ein BU-Grad ab 50 % bereits als auslösender Faktor für eine vollständige BU-Leistung. Einige Tarife leisten auch anteilig ab 25 %, was insbesondere für Personen mit chronischen oder schleichend fortschreitenden Erkrankungen relevant ist.
Die Einschätzung der Berufsunfähigkeit erfolgt durch einen Arzt oder ein medizinisches Gutachten. Grundlage ist der sogenannte Prognosezeitraum, also die voraussichtliche Dauer der gesundheitlichen Einschränkung. Die konkrete Definition des Versicherungsfalls finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) Ihres Vertrags – in modernen Policen meist deutlich formuliert, in älteren Verträgen mitunter ungenauer.
Ein weiterer Punkt ist die Tätigkeitsbetrachtung: Maßgeblich ist nicht Ihre Qualifikation oder eine beliebige Tätigkeit, sondern genau der Beruf, den Sie zuletzt in gesunden Tagen ausgeübt haben – mit allen prägenden Aufgaben. Nur wenn Sie diesen zu mindestens 50 % nicht mehr leisten können, liegt eine relevante Berufsunfähigkeit vor.
Achtung: Eine Berufsunfähigkeit liegt nicht automatisch vor, wenn Sie krankgeschrieben oder arbeitsunfähig sind. Diese Begriffe sind rechtlich und versicherungstechnisch klar voneinander zu trennen. Entscheidend ist stets die langfristige Einschränkung im konkreten Beruf – nicht die Diagnose allein.
Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie den Leistungsantrag stellen. Die Leistungen selbst beginnen nicht automatisch, sondern werden nach Prüfung aller Unterlagen rückwirkend ab dem medizinisch bestätigten Beginn der Berufsunfähigkeit ausgezahlt – oft mit Verzögerung, da Versicherer Gutachten und ärztliche Unterlagen sorgfältig prüfen.
Ablauf, Fristen und Prüfverfahren nach Antragstellung
Was passiert nach dem Leistungsantrag?
Die Beantragung der Berufsunfähigkeitsrente markiert den offiziellen Beginn des Prüfverfahrens. Doch zwischen Antrag und Auszahlung liegen mehrere Schritte. Wie lange es dauert, welche Unterlagen nötig sind und welche Rolle Gutachten spielen, erfahren Sie hier im Detail.
Sobald Sie alle Voraussetzungen für den Leistungsfall erfüllen, folgt der nächste Schritt: Sie müssen aktiv einen Leistungsantrag bei Ihrer Versicherung stellen. Dieser besteht in der Regel aus einem umfangreichen Formularpaket, das neben persönlichen Angaben auch Informationen zu Ihrer beruflichen Tätigkeit, zur gesundheitlichen Einschränkung sowie zu ärztlichen Behandlungen enthält.
Nach Eingang des Antrags beginnt der Versicherer mit der formalen und medizinischen Prüfung. Hierbei wird insbesondere bewertet:
Ob die ärztlichen Befunde den BU-Grad nachvollziehbar belegen
Ob der zuletzt ausgeübte Beruf realistisch nicht mehr ausführbar ist
Ob der Prognosezeitraum von mindestens sechs Monaten erfüllt ist
In den meisten Fällen fordert die Versicherung zusätzliche Unterlagen wie Facharztberichte, Krankenhausentlassungen, Reha-Befunde oder einen Tätigkeitsbericht. Je nach Falllage kann die Gesellschaft auch ein eigenes Gutachten durch einen medizinischen Dienst beauftragen. Das geschieht entweder auf Aktenlage oder durch eine persönliche Begutachtung.
Die Dauer der Leistungsprüfung variiert je nach Umfang, beträgt aber in der Praxis meist zwischen vier und acht Wochen – bei komplexeren Fällen auch länger. Unvollständige Unterlagen sind der häufigste Grund für Verzögerungen. Eine enge Zusammenarbeit mit Ihrem behandelnden Arzt und ggf. einem spezialisierten Versicherungsmakler kann hier Zeit und Nerven sparen.
Einige Versicherer bieten während der Bearbeitungszeit Zwischenbescheide an oder stehen im telefonischen Austausch. Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie eine schriftliche Entscheidung. Wird der Antrag anerkannt, erfolgt die Auszahlung rückwirkend ab dem Zeitpunkt, an dem die ärztliche Feststellung der Berufsunfähigkeit gilt – auch wenn der Antrag selbst später gestellt wurde.
Wird der Antrag abgelehnt, haben Sie die Möglichkeit zum Widerspruch oder zur Nachbesserung – zum Beispiel durch ein unabhängiges Gegengutachten. Wichtig: Lassen Sie sich in diesem Fall frühzeitig beraten, um keine Fristen zu versäumen.
Wenn die Berufsunfähigkeit nur teilweise vorliegt
Teilweise BU: Staffelregelung & Teilrente
Nicht immer liegt eine vollständige Berufsunfähigkeit vor – und trotzdem können Leistungen fließen. Moderne Berufsunfähigkeitsversicherungen bieten abgestufte Modelle, bei denen bereits ab einem BU-Grad von 25 % anteilige Renten gezahlt werden. Wie das funktioniert und worauf es dabei ankommt, erklären wir hier.
Viele Menschen verlieren ihre volle Arbeitskraft nicht schlagartig, sondern erleben einen langsamen gesundheitlichen Abbau, der zu einer nur teilweisen Berufsunfähigkeit führt. In diesen Fällen kann eine Staffelregelung im Vertrag entscheidend sein. Sie bestimmt, ab welchem Grad der Einschränkung anteilige Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung gezahlt werden.
Klassisch gilt: Ab einem BU-Grad von mindestens 50 % haben Sie Anspruch auf die volle vereinbarte BU-Rente. Einige Tarife gehen jedoch weiter und sehen bereits ab 25 % oder 30 % Berufsunfähigkeit anteilige Leistungen vor. Diese Regelungen sind besonders wertvoll für Menschen mit chronischen Erkrankungen, psychischen Leiden oder degenerativen Krankheitsbildern.
Die Berechnung erfolgt in solchen Fällen prozentual: Wenn Ihre versicherte monatliche BU-Rente 2.000 € beträgt und bei einem BU-Grad von 40 % eine anteilige Auszahlung vorgesehen ist, erhalten Sie z. B. 800 € monatlich. Wichtig: Nicht jeder Versicherer bietet Staffelmodelle an, und auch die Höhe der Teilleistungen kann stark variieren.
Ein weiterer Aspekt ist die Vertragsauslegung: Manche Anbieter sprechen bei Teilleistungen von einer “reduzierten BU-Leistung”, andere verwenden Begriffe wie “partielle Leistung” oder “Teilrente”. Entscheidend ist der Wortlaut im Versicherungsschein und den AVB.
In der Praxis bedeutet das: Wer nur teilweise berufsunfähig ist, sollte unbedingt prüfen lassen, ob der eigene Vertrag eine Staffelregelung vorsieht, ab wann Leistungen gezahlt werden und ob der BU-Grad durch ein medizinisches Gutachten ausreichend dokumentiert wurde.
Auch bei Teilrenten gilt: Die Auszahlung ist steuerpflichtig und muss in der Steuererklärung als „sonstiges Einkommen“ deklariert werden. Weitere Details dazu erhalten Sie weiter unten im Abschnitt „BU-Rente und Steuer“.
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Wie lange Leistungen fließen – und wann sie enden
Laufzeit, Nachprüfung & Leistungsende
Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht unbegrenzt – sondern nur solange, wie alle Voraussetzungen erfüllt sind. Wer Leistungen bezieht, muss daher mit regelmäßigen Überprüfungen rechnen. Zudem endet die Zahlung automatisch mit dem Vertragsablauf. Was Sie dazu wissen müssen, erfahren Sie hier.
Die BU-Rente ist kein dauerhafter Automatismus, sondern eine zweckgebundene Leistung auf Zeit. Die Versicherung zahlt Ihnen die vereinbarte monatliche Rente so lange, wie Sie als berufsunfähig gelten und der Versicherungsvertrag aktiv ist. Zwei zentrale Faktoren beeinflussen diese Dauer: die Nachprüfung durch den Versicherer und die vereinbarte Laufzeit Ihrer BU-Police.
Viele Verträge laufen bis zum 65., 67. oder 69. Lebensjahr, also bis zum Eintritt in die gesetzliche Rente. Wenn Ihre Berufsunfähigkeit über diesen Zeitpunkt hinaus bestehen bleibt, endet die Zahlung automatisch mit dem Ende der Vertragslaufzeit – selbst wenn Sie weiterhin gesundheitlich eingeschränkt sind.
Während der Leistungsphase hat der Versicherer das Recht, regelmäßig zu überprüfen, ob die Voraussetzungen für die Berufsunfähigkeit weiterhin erfüllt sind. Dieses sogenannte Nachprüfungsverfahren erfolgt meist alle zwei bis drei Jahre. Dabei werden Sie aufgefordert, aktuelle ärztliche Unterlagen, Reha-Berichte oder Einkommensnachweise einzureichen. Auch eine erneute Begutachtung durch einen medizinischen Dienst kann angeordnet werden.
Sollte sich im Rahmen dieser Prüfung ergeben, dass Sie wieder in der Lage sind, Ihren Beruf in wesentlichen Teilen auszuüben, kann die Leistung reduziert oder eingestellt werden. In diesem Fall erhalten Sie eine formelle Mitteilung des Versicherers mit Begründung und Fristsetzung. Sie haben dann die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen oder Gegengutachten einzureichen.
Ein weiterer Grund für das Ende der Leistung kann sein, dass Sie selbst wieder ins Berufsleben zurückkehren – etwa nach einer erfolgreichen Reha oder Umschulung. In diesem Fall endet die Zahlung meist auf Ihren eigenen Antrag hin.
Wichtig: Die Versicherung zahlt immer nur bis zum Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer. Wer den BU-Vertrag beispielsweise nur bis zum 60. Lebensjahr abgeschlossen hat, erhält danach keine Leistungen mehr – auch wenn die Berufsunfähigkeit weiterbesteht. Daher ist es so entscheidend, die Laufzeit bis mindestens zum Rentenbeginn zu wählen, um Versorgungslücken zu vermeiden.
Warum Leistungen abgelehnt oder verzögert werden können
Verzögerungen & Ablehnungen: Typische Stolperfallen
Nicht jeder Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente wird sofort genehmigt – und manchmal auch gar nicht. Das liegt oft nicht an fehlender Berechtigung, sondern an formalen oder inhaltlichen Schwächen im Antrag. Wir zeigen Ihnen die häufigsten Gründe für Ablehnungen oder Verzögerungen – und wie Sie diese vermeiden.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nur dann, wenn die Voraussetzungen zweifelsfrei erfüllt und korrekt nachgewiesen werden. Dennoch erleben viele Antragsteller monatelange Wartezeiten oder sogar Ablehnungen, obwohl sie sich gesundheitlich als berufsunfähig empfinden. In den meisten Fällen lassen sich diese Schwierigkeiten auf klassische Stolperfallen zurückführen.
Ein häufiger Grund für Verzögerungen sind unvollständige oder unklare Angaben im Antrag. Wenn medizinische Befunde fehlen, Diagnoseformulare lückenhaft sind oder keine präzise Beschreibung der beruflichen Tätigkeit vorliegt, kann der Versicherer den Fall nicht abschließend bewerten. Besonders problematisch ist dies bei psychischen Erkrankungen, chronischen Beschwerden oder diffusen Schmerzsymptomen, bei denen die Nachweislage komplex ist.
Ein weiterer Stolperstein ist die Verweisbarkeit. Manche Versicherungsverträge – insbesondere ältere Tarife – erlauben dem Versicherer, Sie auf einen anderen Beruf zu verweisen, der Ihrer Lebensstellung entspricht. Wenn der Versicherer etwa argumentiert, dass Sie trotz Ihrer Einschränkung eine andere vergleichbare Tätigkeit ausüben könnten, kann dies zur Leistungsablehnung führen. Moderne Verträge mit „konkreter Verweisung“ bieten hier einen besseren Schutz.
Zudem prüfen Versicherer sehr genau, ob die gesundheitlichen Einschränkungen tatsächlich zu mindestens 50 % Berufsunfähigkeit im zuletzt ausgeübten Beruf führen. Wer etwa aus medizinischer Sicht eingeschränkt ist, aber in einem stark flexibilisierten Beruf arbeitet, muss nachweisen, dass auch zentrale Tätigkeitsmerkmale betroffen sind. Die pauschale Diagnose reicht nicht – es zählt die konkrete Auswirkung auf den Arbeitsalltag.
Ein weiteres Risiko: formale Fehler im Antragsprozess, etwa verspätete Mitteilungen, falsche Unterlagen oder unzureichende Kooperation mit ärztlichen Stellen. Auch der Verdacht auf arglistige Täuschung bei den Gesundheitsfragen in der Antragsphase kann zu einer vollständigen Leistungsverweigerung führen.
Was viele nicht wissen: Auch nach erfolgreicher Bewilligung kann es bei den regelmäßigen Nachprüfungen zu Leistungskürzungen oder ‑stopps kommen, wenn sich der Gesundheitszustand bessert oder eine Umschulung möglich erscheint – selbst wenn die Erwerbsfähigkeit faktisch noch eingeschränkt ist.
Um all diese Stolperfallen zu vermeiden, empfiehlt sich eine sorgfältige Vorbereitung des Antrags – idealerweise mit ärztlicher Unterstützung und versierten Experten. Auch eine rechtliche oder unabhängige Begleitung im Falle einer Ablehnung kann helfen, die berechtigten Ansprüche durchzusetzen.
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Die Berufsunfähigkeitsrente ist nicht steuerfrei. Wie viel von Ihrer BU-Rente am Ende tatsächlich auf dem Konto ankommt, hängt von mehreren Faktoren ab – unter anderem von der Vertragsgestaltung, Ihrer Vorsorgeschicht und Ihrer individuellen Einkommenssituation. Wir zeigen, worauf Sie achten müssen.
Die Auszahlung aus der Berufsunfähigkeitsversicherung erfolgt in Form einer monatlichen Rente – doch nicht der volle Betrag landet auf Ihrem Konto. Denn: Die BU-Rente unterliegt grundsätzlich der Einkommensteuer, auch wenn sie nicht zu den klassischen Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit zählt. Sie wird in der Steuererklärung als „sonstiges Einkommen“ angegeben.
Entscheidend für die Besteuerung ist, in welcher Schicht der Vorsorge Ihr Vertrag eingeordnet ist:
Die meisten BU-Verträge sind sogenannte Schicht-3-Produkte. Das bedeutet: Die Beiträge wurden aus dem Netto-Einkommen gezahlt, die Rente wird dann mit dem individuellen Steuersatz versteuert.
Wird die Berufsunfähigkeitsrente mit einer Basisrente kombiniert (Schicht 1), erfolgt eine nachgelagerte Besteuerung – vergleichbar mit gesetzlichen Renten.
In beiden Fällen gibt es einen Grundfreibetrag, der jährlich angepasst wird (2025: rund 11.600 € für Alleinstehende). Nur wenn Ihre BU-Rente diesen Betrag übersteigt oder mit anderen Einkünften zusammengerechnet wird, fällt tatsächlich Steuer an.
Beispiel: Sie erhalten monatlich 1.500 € BU-Rente. Bei einem jährlichen Gesamteinkommen von 18.000 € zahlen Sie nur auf den Betrag oberhalb des Freibetrags Steuern – und auch diese meist mit einem niedrigen Eingangssteuersatz.
Wichtig: Die Versicherung selbst führt keine Steuern ab. Sie müssen Ihre BU-Rente aktiv in der Steuererklärung angeben. Wer dies unterlässt, riskiert Nachzahlungen oder steuerliche Nachteile.
Auch bei Teilrenten oder rückwirkenden Zahlungen gelten steuerliche Besonderheiten – etwa der sogenannte Fünftelregelungseffekt bei Einmalzahlungen. Hier empfiehlt sich eine individuelle Beratung durch einen Steuerexperten, besonders wenn die BU-Rente mit anderen Einkommen oder Kapitalerträgen zusammentrifft.
Tipp: Lassen Sie sich vom Versicherer im Leistungsfall eine Bescheinigung zur Besteuerung ausstellen – diese hilft bei der richtigen Angabe in der Steuererklärung und belegt die Einordnung als sonstiges Einkommen.
Wenn der Weg zurück ins Berufsleben möglich ist
Umschulung, Rückkehr & Wiedereinstieg
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist kein Endpunkt – sondern kann auch ein Neustart sein. Viele Versicherte kehren nach einiger Zeit ganz oder teilweise ins Berufsleben zurück. Andere schlagen einen neuen beruflichen Weg ein. Was dabei möglich ist und wie Versicherer Sie dabei unterstützen können, erfahren Sie hier.
Eine Berufsunfähigkeit bedeutet nicht zwangsläufig das Ende der Erwerbstätigkeit. Häufig bessert sich der Gesundheitszustand durch medizinische Behandlung, Rehabilitationsmaßnahmen oder Therapie. In solchen Fällen ist eine Wiedereingliederung oder berufliche Umorientierung möglich – und oft auch gewünscht.
Viele Versicherer unterstützen diesen Prozess aktiv. Je nach Tarif können Leistungen zur Umschulung oder beruflichen Neuorientierung enthalten sein. Dazu zählen beispielsweise:
Kostenübernahme für eine Umschulungsmaßnahme
Förderung von Reha-Programmen
Unterstützung beim beruflichen Wiedereinstieg durch Integrationshilfen
Diese Leistungen sind allerdings nicht in allen Verträgen automatisch enthalten. In modernen Tarifen sind sie teils als Zusatzbaustein, teils als Kulanzregelung enthalten. Es lohnt sich daher, bereits beim Vertragsabschluss auf entsprechende Optionen zu achten.
Die Rückkehr ins Arbeitsleben wirkt sich auf die BU-Rente aus: Wenn Sie wieder voll in Ihrem ursprünglichen Beruf arbeiten, endet die Leistung. Arbeiten Sie hingegen in einem anderen Beruf mit geringerem Anforderungsprofil, hängt die Weiterzahlung davon ab, ob der Versicherer Sie als „nicht mehr berufsunfähig“ einstuft – insbesondere im Rahmen einer Nachprüfung.
Teilweise kann es auch zur Umwandlung der Leistung kommen – etwa in eine reduzierte Teilrente. Voraussetzung ist, dass der BU-Grad unter die vertraglich relevante Grenze fällt (meist 50 %).
Wichtig: Erfolgt der Wiedereinstieg in Eigeninitiative, sollten Sie den Versicherer frühzeitig informieren. Bei geförderten Maßnahmen (z. B. durch die Rentenversicherung oder Arbeitsagentur) kann es zu Überschneidungen kommen, etwa bei Umschulungsrenten oder Übergangsgeldern.
Unser Tipp: Nutzen Sie die Beratungsmöglichkeiten durch Versicherer, Berufsgenossenschaften oder Sozialdienste, wenn eine Rückkehr ins Arbeitsleben in Sicht ist. Eine gut koordinierte Wiedereingliederung schützt nicht nur Ihre Gesundheit – sondern auch Ihre finanzielle Absicherung.
Klarheit bei offenen Fragen rund um Antrag, Leistung und Auszahlung
Was Sie schon immer über die Auszahlung der BU wissen wollten
Wie schnell erfolgt die erste BU-Auszahlung nach Bewilligung?
Die erste Zahlung erfolgt meist innerhalb von 5 bis 10 Werktagen nach der Leistungsbewilligung. Bei rückwirkender Anerkennung wird auch die Nachzahlung mitüberwiesen – in einer Summe.
Kann ich trotz Berufsunfähigkeit weiterarbeiten?
Ja, das ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich – etwa in einem anderen Beruf oder in Teilzeit. Entscheidend ist, dass der ursprüngliche Beruf zu mindestens 50 % nicht mehr ausgeübt werden kann.
Muss ich bei verbesserter Gesundheit die BU-Rente zurückzahlen?
Nein. Eine Rückzahlungspflicht besteht nicht, solange die Leistung zu Recht erbracht wurde. Nur bei nachgewiesener Täuschung oder bei falsch gemachten Angaben im Antrag kann es zu Rückforderungen kommen.
Zahlt die BU-Versicherung auch bei psychischen Erkrankungen?
Ja – psychische Erkrankungen wie Depressionen oder Burn-out gehören mittlerweile zu den häufigsten Ursachen für Berufsunfähigkeit. Wichtig ist ein gut dokumentierter Behandlungsverlauf mit fachärztlicher Diagnose.
Wie lange kann ich rückwirkend BU-Leistungen geltend machen?
Rückwirkende Leistungen sind möglich – meist bis zu 3 Jahre ab Eintritt der Berufsunfähigkeit. Entscheidend ist, wann der Leistungsantrag gestellt wurde und ob die Voraussetzungen bereits vorher vorlagen.
Was passiert mit der BU-Versicherung, wenn ich wieder gesund bin?
In diesem Fall endet die Leistung – die Versicherung selbst bleibt aber bestehen. Solange Sie Beiträge zahlen, können Sie im Fall einer erneuten Berufsunfähigkeit wieder Leistungen beantragen.
Wie wirkt sich eine BU-Leistung auf andere Sozialleistungen aus?
Die BU-Rente zählt als Einkommen und kann auf bestimmte staatliche Leistungen (z. B. Wohngeld) angerechnet werden. Auf gesetzliche Rentenansprüche hat sie keinen Einfluss.
Kann ich meine BU-Versicherung während einer laufenden Leistung kündigen?
Grundsätzlich ja – aber davon ist abzuraten. Mit der Kündigung erlischt Ihr Leistungsanspruch vollständig. Wer wieder berufsunfähig wird, kann dann nicht erneut Leistungen beantragen.
Zusammenfassung
Die Auszahlung der Berufsunfähigkeitsversicherung erfolgt nicht automatisch, sondern setzt mehrere Bedingungen voraus. Entscheidend ist, dass eine ärztlich bestätigte Berufsunfähigkeit von mindestens sechs Monaten Dauer vorliegt und ein entsprechender Antrag gestellt wurde. Der Leistungsanspruch beginnt rückwirkend mit dem medizinisch festgestellten Beginn der Einschränkung – nicht erst mit der Antragstellung. Je nach Tarif sind auch Teilrenten möglich, wenn der Grad der Berufsunfähigkeit unter 50 % liegt. Während des Leistungsbezugs kann der Versicherer Nachprüfungen veranlassen, um den Fortbestand der Berufsunfähigkeit zu überprüfen. Die Zahlung endet spätestens mit Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit – meist zwischen dem 65. und 67. Lebensjahr. Zudem ist die BU-Rente steuerpflichtig und muss in der Steuererklärung als sonstiges Einkommen angegeben werden. Wer sich frühzeitig mit den Voraussetzungen und Abläufen vertraut macht, erhöht die Chance auf eine schnelle und reibungslose Leistungsbewilligung.
häufige Fragen
Wie lange zahlt die BU-Versicherung im Leistungsfall?
Solange die Berufsunfähigkeit besteht – maximal jedoch bis zum Ende der im Vertrag vereinbarten Laufzeit, z. B. dem 67. Lebensjahr.
Zahlt die BU-Versicherung auch bei Burn-out oder Depression?
Ja. Psychische Erkrankungen gehören zu den häufigsten Leistungsursachen. Entscheidend ist eine fachärztliche Diagnose und die klare Auswirkung auf Ihre berufliche Tätigkeit.
Kann ich eine BU-Versicherung nachträglich abschließen, wenn ich bereits krank bin?
Nur eingeschränkt. Bei laufenden oder angeratenen Behandlungen lehnen viele Versicherer ab. Daher ist der Weg über eine anonyme Risikovoranfrage die beste Lösung.
Wie kann ich sicherstellen, dass mein Antrag nicht abgelehnt wird?
Durch vollständige und ehrliche Angaben, gut dokumentierte ärztliche Unterlagen und idealerweise professionelle Unterstützung beim Ausfüllen des Antrags.