Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung für Schü­ler – Früh vor­sor­gen

War­um sich eine BU für Schü­ler lohnt, wie die Absi­che­rung funk­tio­niert und wel­che Vor­tei­le ein frü­her Ver­trags­be­ginn bringt

Schueler BU | Schüler

Vie­le Eltern den­ken bei der Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung an den ers­ten fes­ten Arbeits­platz – doch das kann zu spät sein. Denn schon in der Schul­zeit las­sen sich die Wei­chen für einen hoch­wer­ti­gen und bezahl­ba­ren BU-Schutz stel­len. Wer früh absi­chert, pro­fi­tiert von nied­ri­gen Bei­trä­gen, einem star­ken Gesund­heits­zu­stand und fle­xi­blen Ver­trags­be­din­gun­gen – unab­hän­gig vom spä­te­ren Beruf oder schu­li­schen Weg. Beson­ders für Kin­der mit risi­ko­be­haf­te­ten Berufs­wün­schen, sport­li­chen Ambi­tio­nen oder Vor­er­kran­kun­gen lohnt sich der Abschluss einer Schü­ler-BU. Wor­auf es dabei ankommt und wel­che Anbie­ter über­zeu­gen, zei­gen wir Ihnen auf die­ser Sei­te.

Das Wich­tigs­te auf einem Blick

  • Frü­her Abschluss sichert güns­ti­ge Bei­trä­ge – je jün­ger und gesün­der das Kind, des­to nied­ri­ger der BU-Bei­trag.

  • Kei­ne Nach­tei­le durch Risi­ko­be­ru­fe – bei spä­te­rem Ein­stieg in Hand­werk, Pfle­ge oder Sport bleibt der Tarif sta­bil.

  • Leis­tungs­star­ker Schutz ab 6 Jah­ren mög­lich – je nach Anbie­ter auch für Grund­schü­ler abschließ­bar.

  • Gute Tari­fe ohne Nach­mel­de­pflicht – ide­al, um Über­ra­schun­gen beim Berufs­start zu ver­mei­den.

  • Ver­trags­be­din­gun­gen vari­ie­ren stark – ein fun­dier­ter Ver­gleich schützt vor Lücken und teu­ren Klau­seln.

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Früh star­ten lohnt sich – auch wenn der Beruf noch nicht fest­steht

War­um sich eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung schon für Schü­ler bezahlt macht

Eltern fra­gen sich zu Recht, ob eine BU-Ver­si­che­rung für Kin­der oder Jugend­li­che über­haupt sinn­voll ist. Schließ­lich ste­hen weder der Beruf noch die Risi­ken fest. Doch gera­de die­se Unbe­stimmt­heit ist ein Grund, den Schutz früh­zei­tig auf­zu­bau­en. Denn wer bereits als Schü­ler abge­si­chert ist, pro­fi­tiert von güns­ti­gen Bei­trä­gen, fle­xi­blen Bedin­gun­gen und kann spä­te­re Risi­ken – etwa durch gefähr­li­che Beru­fe oder Vor­er­kran­kun­gen – gezielt umge­hen. Die nach­fol­gen­den drei Punk­te zei­gen Ihnen, wor­auf es ankommt und war­um der frü­he Ein­stieg ent­schei­dend sein kann.

Der Gesund­heits­zu­stand ist in jun­gen Jah­ren meist aus­ge­zeich­net – genau das macht den Abschluss beson­ders attrak­tiv. Ver­si­che­rer gewäh­ren bei guter Gesund­heit nicht nur nied­ri­ge Bei­trä­ge, son­dern ver­zich­ten häu­fig auf Risi­ko­zu­schlä­ge oder Leis­tungs­aus­schlüs­se. Zudem gel­ten bei ech­ten Schü­ler-Tari­fen kei­ne Mel­de­pflich­ten bei Aus­bil­dungs­be­ginn oder Berufs­wech­sel. Das bedeu­tet: Wer früh abschließt, sichert sich ein sta­bi­les Preis-Leis­tungs-Ver­hält­nis über vie­le Jahr­zehn­te hin­weg – unab­hän­gig davon, wel­chen Berufs­weg das Kind spä­ter wählt.

Mit dem Ein­tritt ins Berufs­le­ben prüft der Ver­si­che­rer erneut: Wel­cher Beruf wird aus­ge­übt? Gibt es gesund­heit­li­che Ein­schrän­kun­gen? Beson­ders bei hand­werk­li­chen oder kör­per­lich for­dern­den Beru­fen stei­gen die Bei­trä­ge mas­siv – teils auf das Dop­pel­te. Auch psy­chi­sche Vor­er­kran­kun­gen, Sport­ver­let­zun­gen oder chro­ni­sche Beschwer­den kön­nen den BU-Schutz stark ver­teu­ern oder sogar unmög­lich machen. Wer also erst spä­ter abschließt, ris­kiert hohe Kos­ten oder Ableh­nung – obwohl der Bedarf dann am größ­ten ist.

Wich­tig ist nicht nur der Zeit­punkt, son­dern auch die Wahl des pas­sen­den Tarifs. Ach­ten Sie dar­auf, dass der Ver­trag kei­ne Nach­mel­de­pflicht bei Berufs­start ent­hält, fle­xi­ble Nach­ver­si­che­rungs­mög­lich­kei­ten bie­tet und die Berufs­un­fä­hig­keit spe­zi­ell für Schü­ler defi­niert. Eini­ge Anbie­ter – wie die LV 1871, Nürn­ber­ger oder Volks­wohl Bund – bie­ten genau sol­che Tari­fe an. Las­sen Sie sich dabei pro­fes­sio­nell beglei­ten: Über eine anony­me Risi­ko­vor­anfra­ge klä­ren wir vor­ab, ob Vor­er­kran­kun­gen ein Pro­blem dar­stel­len könn­ten. So sichern Sie sich und Ihrem Kind maxi­ma­le Sicher­heit bei vol­ler Bei­trags­kon­trol­le.

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Mehr Infor­ma­tio­nen

Was bei Schü­lern wirk­lich als berufs­un­fä­hig gilt – und war­um die Defi­ni­ti­on ent­schei­dend ist

Wie wird Berufs­un­fä­hig­keit bei Schü­lern über­haupt defi­niert?

Auch bei Schü­lern kann eine Berufs­un­fä­hig­keit ein­tre­ten – zum Bei­spiel durch Krank­hei­ten, Unfäl­le oder psy­chi­sche Belas­tun­gen. Doch wie beur­teilt ein Ver­si­che­rer die­sen Zustand, wenn noch gar kein Beruf aus­ge­übt wird? Genau hier liegt der Unter­schied zur klas­si­schen BU für Erwach­se­ne: Ent­schei­dend ist nicht ein Job, son­dern die Fähig­keit, regel­mä­ßig und erfolg­reich am Schul­un­ter­richt teil­zu­neh­men.

Ver­si­che­rer defi­nie­ren Berufs­un­fä­hig­keit bei Schü­lern grund­sätz­lich anders als bei berufs­tä­ti­gen Erwach­se­nen. Statt der Aus­übung eines Berufs ist die Teil­nah­me am regu­lä­ren Schul­un­ter­richt der Maß­stab. Kann ein Kind infol­ge Krank­heit, Unfall oder psy­chi­scher Erkran­kung vor­aus­sicht­lich für min­des­tens sechs Mona­te zu 50 % oder mehr nicht mehr am Unter­richt teil­neh­men, gilt es als berufs­un­fä­hig. Die­ser Zustand muss ärzt­lich nach­ge­wie­sen und nach­voll­zieh­bar doku­men­tiert sein.

Doch nicht jeder Ver­si­che­rer regelt die­se Defi­ni­ti­on gleich. Bei guten Schü­ler-Tari­fen, etwa der LV 1871 oder Baloi­se, ist klar fest­ge­legt, dass der Unter­richt der aktu­el­len Schul­form (z. B. Gym­na­si­um, Real­schu­le) als Refe­renz dient. Zudem wird häu­fig auf eine abs­trak­te Ver­wei­sung ver­zich­tet. Das bedeu­tet: Der Ver­si­che­rer darf das Kind nicht auf eine ande­re Schul­form ver­wei­sen, die es theo­re­tisch noch besu­chen könn­te, z. B. eine Gesamt­schu­le oder För­der­schu­le.

Beson­ders wich­tig ist auch die Aus­stat­tung der Schu­le. Man­che Anbie­ter berück­sich­ti­gen sogar, ob ein Schul­ge­bäu­de bar­rie­re­frei ist oder der Unter­richt digi­tal unter­stützt wer­den kann. Sol­che Details ent­schei­den im Leis­tungs­fall oft dar­über, ob eine BU-Ren­te tat­säch­lich gezahlt wird.

Eltern soll­ten daher bei der Aus­wahl unbe­dingt auf eine kon­kre­te und fai­re Defi­ni­ti­on der Schü­ler-Berufs­un­fä­hig­keit ach­ten. Denn nur wenn klar gere­gelt ist, was unter „unter­richts­un­fä­hig“ ver­stan­den wird, lässt sich spä­ter auch sicher­stel­len, dass Leis­tun­gen flie­ßen. Ein neu­tra­ler Ver­si­che­rungs­ver­gleich hilft dabei, Tari­fe mit schwam­mi­gen For­mu­lie­run­gen oder weit­rei­chen­den Aus­schlüs­sen früh­zei­tig aus­zu­fil­tern.

War­um spä­te­re Beru­fe die Bei­trä­ge dras­tisch ver­teu­ern kön­nen

Die gro­ße Chan­ce: BU vor dem ers­ten Risi­ko­be­ruf abschlie­ßen

Der Berufs­weg Ihres Kin­des steht viel­leicht noch nicht fest – doch eines ist sicher: Je spä­ter der Ein­stieg in die BU-Ver­si­che­rung erfolgt, des­to grö­ßer das Risi­ko, deut­lich höhe­re Bei­trä­ge zah­len zu müs­sen. Beson­ders wer einen kör­per­lich oder psy­chisch belas­ten­den Beruf ergreift, zahlt häu­fig das Dop­pel­te oder wird sogar abge­lehnt. Der frü­he Abschluss schützt vor genau die­sem Sze­na­rio.

Ob Pfle­ge­kraft, Bau­zeich­ner, Sport­leh­rer oder Tisch­ler – wer spä­ter einen kör­per­lich oder psy­chisch for­dern­den Beruf aus­übt, wird von Ver­si­che­rern in eine höhe­re Risi­ko­grup­pe ein­ge­stuft. Das führt unmit­tel­bar zu höhe­ren Monats­bei­trä­gen oder stren­ge­ren Annah­me­kri­te­ri­en. Dabei geht es nicht um Ein­zel­fäl­le: In der Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung gel­ten über 70 Beru­fe als risi­ko­be­haf­tet – Ten­denz stei­gend. Die Bei­trä­ge in die­sen Grup­pen lie­gen oft dop­pelt so hoch wie bei Büro­be­ru­fen oder aka­de­mi­schen Lauf­bah­nen.

Was vie­le nicht wis­sen: Bereits mit Aus­bil­dungs­be­ginn oder einem dua­len Stu­di­um fin­det eine neue Risi­ko­prü­fung statt – sofern kei­ne „ech­te Schü­ler-BU“ abge­schlos­sen wur­de. Dann kann der Ver­si­che­rer Bei­trä­ge anhe­ben, Leis­tungs­aus­schlüs­se ergän­zen oder sogar ableh­nen. Wer hin­ge­gen schon wäh­rend der Schul­zeit einen soli­den Ver­trag abschließt, bleibt dau­er­haft im güns­ti­ge­ren Ein­stu­fungs­rah­men.

Bei­spiel: Ein Gym­na­si­ast, der spä­ter Phy­sio­the­ra­peut wer­den möch­te, zahlt bei Abschluss als Schü­ler oft nur 40 % des spä­te­ren Tarifs. Bei hand­werk­li­chen Beru­fen kann der Unter­schied noch gra­vie­ren­der aus­fal­len – beson­ders wenn Frei­zeit­ri­si­ken wie Kampf­sport oder Motor­sport hin­zu­kom­men.

Hin­zu kommt: Vie­le Jugend­li­che ent­wi­ckeln erst im spä­ten Schul­al­ter psy­chi­sche Belas­tun­gen – etwa durch Schul­stress, Leis­tungs­druck oder pri­va­te Pro­ble­me. Dia­gno­sen wie ADHS, Depres­si­on oder Anpas­sungs­stö­rung füh­ren bei spä­te­rem Antrag oft zu Risi­ko­zu­schlä­gen oder Aus­schlüs­sen. Auch hier sichert der frü­he Abschluss eine risi­ko­ar­me Bewer­tung und schützt lang­fris­tig vor Leis­tungs­lü­cken.

Eltern, die recht­zei­tig han­deln, sichern ihrem Kind nicht nur finan­zi­el­le Sta­bi­li­tät, son­dern auch Ver­trags­be­din­gun­gen, die selbst bei spä­te­rem Berufs­ein­tritt unan­ge­tas­tet blei­ben. Die­se Chan­ce gibt es nur wäh­rend der Schul­zeit – und sie lässt sich nicht nach­ho­len.

Indi­vi­du­ell abge­si­chert – mit Erfah­rung, Fein­ge­fühl und der rich­ti­gen Stra­te­gie

Unse­re Unter­stüt­zung für Ihre opti­ma­le Schü­ler-BU

Der Abschluss einer Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung für Schü­ler soll­te nie­mals pau­schal erfol­gen. Jede Situa­ti­on ist anders – gesund­heit­lich, fami­li­är und schu­lisch. Ob Ihr Kind gesund ist, Vor­er­kran­kun­gen bestehen oder eine sport­li­che Lauf­bahn geplant ist: Wir beglei­ten Sie per­sön­lich, pro­fes­sio­nell und daten­si­cher auf dem Weg zur pas­sen­den Absi­che­rung. Die­se drei Berei­che sind dabei beson­ders wich­tig:

Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung Bera­tung

Beratung-Berufsunfaehigkeitsversicherung

Indi­vi­du­ell, ver­ständ­lich und mit Blick auf das, was wirk­lich zählt.

Gemein­sam klä­ren wir, ob eine BU-Ver­si­che­rung für Ihr Kind sinn­voll und umsetz­bar ist. Dabei ana­ly­sie­ren wir nicht nur den aktu­el­len Gesund­heits­zu­stand und die Schul­form, son­dern auch die Plä­ne für Aus­bil­dung oder Stu­di­um. Sie erhal­ten einen trans­pa­ren­ten Über­blick über mög­li­che Tari­fe, Fall­stri­cke und Optio­nen – digi­tal oder vor Ort.

Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung mit Vor­er­kran­kung

Berufsunfaehigkeitsversicherung-Vorerkrankung

Auch mit Vor­er­kran­kun­gen ist guter BU-Schutz mög­lich.

Nicht jedes gesund­heit­li­che The­ma ist gleich ein Aus­schluss­kri­te­ri­um. Wir prü­fen gemein­sam, ob bestehen­de Dia­gno­sen oder Beschwer­den Aus­wir­kun­gen auf die Ver­si­cher­bar­keit haben – und wenn ja, wie sich die­se opti­mie­ren las­sen. Oft gibt es Anbie­ter mit tole­ran­te­ren Bedin­gun­gen oder cle­ve­re Wege über die rich­ti­ge Antrag­stel­lung.

Anony­me Risi­ko­vor­anfra­ge BU

anonyme-Risikovoranfrage-BU

Siche­rer Antrag – ohne Anga­be Ihres Namens.

Die anony­me Risi­ko­vor­anfra­ge ist ein wert­vol­les Instru­ment, um die Ver­si­cher­bar­keit Ihres Kin­des im Vor­feld zu klä­ren. Dabei rei­chen wir alle rele­van­ten Infor­ma­tio­nen an aus­ge­wähl­te Gesell­schaf­ten wei­ter – ohne dass per­sön­li­che Daten offen­ge­legt wer­den. So schüt­zen wir Ihre Chan­cen und ver­hin­dern nega­ti­ve Ein­tra­gun­gen in inter­ne Risi­ko­da­ten­ban­ken.

Nicht jeder Ver­trag schützt gleich – wor­auf Sie wirk­lich ach­ten soll­ten

Was eine gute Schü­ler-BU wirk­lich leis­ten muss

Bei Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­run­gen für Schü­ler gibt es gro­ße Unter­schie­de. Eini­ge Tari­fe bie­ten einen ech­ten Schutz, ande­re beinhal­ten ver­steck­te Fall­stri­cke, die erst im Leis­tungs­fall oder bei Aus­bil­dungs­be­ginn zum Pro­blem wer­den. Eltern soll­ten daher genau prü­fen, wel­che Leis­tun­gen ent­hal­ten sind – und ob der Schutz wirk­lich lang­fris­tig trag­fä­hig ist. Denn was heu­te güns­tig erscheint, kann spä­ter teu­er oder unbrauch­bar wer­den.

Eine gute Schü­ler-BU muss weit mehr leis­ten, als nur einen Bei­trag abzu­si­chern. Ent­schei­dend ist vor allem, was im Ver­trag steht – und was nicht. Die fol­gen­den Punk­te sind für Eltern beson­ders wich­tig:

Ein häu­fi­ger Stol­per­stein: Man­che Tari­fe ver­pflich­ten zur Mit­tei­lung, wenn nach der Schul­zeit eine Aus­bil­dung oder Tätig­keit auf­ge­nom­men wird. Das kann zu einer Neu­ein­stu­fung, Bei­trags­er­hö­hung oder im schlimms­ten Fall zu Ein­schrän­kun­gen im Ver­si­che­rungs­schutz füh­ren. Gute Ver­trä­ge ver­zich­ten bewusst auf die­se Pflicht – so bleibt der Schutz sta­bil, egal wel­chen Beruf Ihr Kind spä­ter wählt.

Die Bedin­gun­gen müs­sen ein­deu­tig regeln, wann ein Schü­ler als berufs­un­fä­hig gilt – z. B. bei län­ge­rem Aus­fall vom regu­lä­ren Schul­un­ter­richt. Ver­wei­se auf alter­na­ti­ve Schul­for­men oder unkla­re For­mu­lie­run­gen (z. B. „ander­wei­ti­ge Bil­dungs­maß­nah­men“) soll­ten nicht ent­hal­ten sein.

Im Leben ändert sich vie­les: Schul­ab­schluss, Aus­bil­dung, Stu­di­um, Fami­li­en­grün­dung. Eine gute Schü­ler-BU bie­tet fle­xi­ble Nach­ver­si­che­rungs­ga­ran­tien – ohne erneu­te Gesund­heits­fra­gen. So kann spä­ter die BU-Ren­te ange­passt wer­den, wenn sich der Lebens­stan­dard erhöht.

Ein ech­tes Qua­li­täts­merk­mal: Der Ver­si­che­rer darf Ihr Kind nicht auf eine theo­re­tisch mög­li­che Tätig­keit oder Schul­form ver­wei­sen, son­dern muss den kon­kre­ten Fall beur­tei­len. Das erhöht die Leis­tungs­wahr­schein­lich­keit im Ernst­fall erheb­lich.

Gera­de bei frü­hem Abschluss ist es sinn­voll, die BU-Ren­te regel­mä­ßig an die Infla­ti­on oder stei­gen­de Lebens­hal­tungs­kos­ten anzu­pas­sen. Gute Tari­fe bie­ten die­se Dyna­mi­ken optio­nal – ohne dass dadurch die Nach­ver­si­che­rungs­ga­ran­tien ein­ge­schränkt wer­den.

Ver­trä­ge mit kal­ku­lier­ba­rer Prä­mie sind beson­ders emp­feh­lens­wert. Man­che Anbie­ter erhö­hen die Bei­trä­ge nach eini­gen Jah­ren oder zum Berufs­ein­stieg – das soll­te klar aus­ge­schlos­sen sein.

Ein fun­dier­ter Markt­ver­gleich zeigt: Nur weni­ge Ver­si­che­rer erfül­len alle die­se Kri­te­ri­en. Tari­fe wie die der LV 1871, Nürn­ber­ger, Con­dor oder Volks­wohl Bund gel­ten als beson­ders stark auf­ge­stellt für Schü­ler. Wer hin­ge­gen auf güns­ti­ge Lock­an­ge­bo­te oder unkla­re Bedin­gun­gen setzt, ris­kiert spä­ter Ver­sor­gungs­lü­cken – oder sogar eine Ableh­nung im Ernst­fall.

Aktu­el­le Anbie­ter im Ver­gleich – so sichern Sie die bes­ten Leis­tun­gen für Ihr Kind

Der gro­ße Ver­gleich: Die­se Schü­ler-BU-Tari­fe über­zeu­gen

Nicht jede Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung ist auto­ma­tisch für Schü­ler geeig­net. Vie­le Tari­fe ent­hal­ten Ein­schrän­kun­gen, leis­ten im Ernst­fall nicht zuver­läs­sig oder ver­teu­ern sich mit dem Aus­bil­dungs­be­ginn. Umso wich­ti­ger ist ein fun­dier­ter Markt­ver­gleich. Wir zei­gen Ihnen, wel­che Anbie­ter 2025 beson­ders star­ke Schü­ler-BU-Tari­fe bie­ten – und wor­auf Sie dabei ach­ten soll­ten. Die nach­fol­gen­den Kate­go­rien hel­fen Ihnen bei der Ori­en­tie­rung.

Ein guter Schü­ler-BU-Tarif zeich­net sich durch fai­re Gesund­heits­fra­gen, nied­ri­ge Ein­stiegs­hür­den und eine fle­xi­ble Annah­me­po­li­tik aus. Beson­ders bei Vor­er­kran­kun­gen ist ent­schei­dend, ob eine indi­vi­du­el­le Risi­ko­prü­fung statt pau­scha­ler Aus­schlüs­se erfolgt. Posi­tiv: Vie­le Anbie­ter ver­zich­ten bei der Nach­ver­si­che­rung auf eine erneu­te Gesund­heits­prü­fung – ein ech­ter Vor­teil im Lebens­ver­lauf.

👉 Star­ke Anbie­ter in die­ser Kate­go­rie:

  • LV 1871: ein­fa­che Gesund­heits­fra­gen für Gym­na­si­as­ten, Nach­ver­si­che­rung ohne erneu­te Prü­fung

  • Nürn­ber­ger: ver­kürz­ter Abfra­ge­zeit­raum, kla­re Kri­te­ri­en

  • Volks­wohl Bund: indi­vi­du­el­le Prü­fung statt pau­scha­ler Ableh­nung

Wirk­lich gute Schü­ler-BU-Tari­fe ver­pflich­ten nicht zur Nach­mel­dung bei Aus­bil­dungs­be­ginn, ver­zich­ten auf abs­trak­te Ver­wei­sung und ermög­li­chen fle­xi­ble Nach­ver­si­che­run­gen – ohne Risi­ko­prü­fung. Auch die Defi­ni­ti­on der Berufs­un­fä­hig­keit soll­te ein­deu­tig auf die Schul­form Bezug neh­men.

👉 Star­ke Anbie­ter in die­ser Kate­go­rie:

  • Con­dor: kei­ne Nach­mel­de­pflicht, vol­le Dyna­mik nutz­bar

  • Alte Leip­zi­ger: sta­bi­le Bei­trä­ge, trans­pa­ren­te Ver­trags­füh­rung

  • Alli­anz: Nach­ver­si­che­rung ohne erneu­te Prü­fung, Ver­län­ge­rungs­op­ti­on über 67 hin­aus

Hier sehen Sie die wich­tigs­ten Anbie­ter inklu­si­ve Tarif­de­tails, Ein­stiegs­al­ter, maxi­ma­ler BU-Ren­te, Nach­ver­si­che­rung, Bei­trags­ent­wick­lung und Beson­der­hei­ten im Über­blick.

Anbie­terEin­stiegs­al­terMax. BU-Ren­teGesund­heits­prü­fung bei Nach­ver­si­che­rungNach­mel­de­pflicht bei Berufs­be­gin­n¹Abs­trak­te Ver­wei­sun­g²Bes­ser­stel­lungs­op­ti­on³Schü­ler-BU sinn­vol­l⁴
LV 1871ab 6 J.bis 1.500 €✅ (ide­al)
Nürn­ber­gerab 10 J.bis 1.500 €
Volks­wohl Bundab 10 J.bis 1.500 €🔶
Con­dorab 10 J.bis 1.500 €🔶
Alli­anzab 10 J.bis 1.500 €🔶
Alte Leip­zi­gerab 10 J.bis 1.500 €🔶
HDIab 10 J.bis 1.500 €🔶 (nur mit VWI/bts)🔶 (mit Ein­schrän­kun­gen)
Baloi­se (Bas­ler)ab 10 J.bis 1.000 €🔶
Die Baye­ri­scheab 10 J.bis 1.500 €🔶
Swiss Lifeab 10 J.bis 1.000 €❌ (häu­fig Ableh­nung)

 

¹ Nach­mel­de­pflicht bei Berufs­be­ginn: Muss der Ver­si­che­rungs­neh­mer den neu­en Beruf aktiv mel­den, kann dies zu Bei­trags­an­pas­sun­gen oder Ein­schrän­kun­gen füh­ren.

² Abs­trak­te Ver­wei­sung: Der Ver­si­che­rer darf den Schü­ler auf eine ande­re Schul­form oder Aus­bil­dung „ver­wei­sen“, anstatt Leis­tun­gen zu zah­len. Ver­zicht bedeu­tet bes­se­re Chan­cen auf BU-Ren­te.

³ Bes­ser­stel­lungs­op­ti­on: Mög­lich­keit, spä­ter in eine güns­ti­ge­re Berufs­grup­pe zu wech­seln (z. B. bei Stu­di­um statt Aus­bil­dung) – ohne erneu­ten Antrag.

⁴ Schü­ler-BU sinn­voll: Sub­jek­ti­ve Bewer­tung auf Basis von Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen, Fle­xi­bi­li­tät und Pra­xis­taug­lich­keit.

Spä­ter stu­diert statt gear­bei­tet? So sichern Sie sich die güns­ti­ge­ren Bei­trä­ge von mor­gen

Bes­ser­stel­lungs­op­ti­on: Wie Schü­ler spä­ter in bes­se­re Grup­pen auf­stei­gen kön­nen

Wer früh eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung abschließt, wird zum Zeit­punkt des Ver­trags­ab­schlus­ses in eine bestimm­te Berufs­grup­pe ein­ge­stuft. Die­se Ein­stu­fung wirkt sich direkt auf den Bei­trag aus – vor allem, wenn das Kind ursprüng­lich eine hand­werk­li­che oder risi­ko­be­haf­te­te Lauf­bahn geplant hat­te. Ent­schei­det sich der Schü­ler spä­ter jedoch für ein Stu­di­um oder einen risi­ko­ar­men Beruf, soll­te das auch ver­trag­lich berück­sich­tigt wer­den. Genau hier greift die soge­nann­te Bes­ser­stel­lungs­op­ti­on.

Die Bes­ser­stel­lungs­op­ti­on ist eine ver­trag­li­che Mög­lich­keit, die spä­te­re Ver­bes­se­rung der Berufs­grup­pe ohne erneu­te Gesund­heits­prü­fung gel­tend zu machen. Das bedeu­tet: Wird ein Schü­ler beim Abschluss der BU-Ver­si­che­rung vor­sorg­lich als risi­ko­rei­cher Azu­bi oder künf­ti­ger Hand­wer­ker ein­ge­stuft, kann er spä­ter – etwa bei Stu­di­en­be­ginn oder Wech­sel in einen Büro­be­ruf – in eine bes­se­re, bei­trags­güns­ti­ge­re Berufs­grup­pe wech­seln.

Ein gro­ßer Vor­teil: Die meis­ten Anbie­ter mit Bes­ser­stel­lungs­op­ti­on ver­zich­ten dabei auf eine neue Risi­ko­prü­fung. Das ist beson­ders dann hilf­reich, wenn sich der Gesund­heits­zu­stand inzwi­schen ver­schlech­tert hat oder bereits Leis­tun­gen aus ande­ren Ver­si­che­run­gen in Anspruch genom­men wur­den. Die neue Berufs­grup­pen­ein­stu­fung bezieht sich aus­schließ­lich auf die Tätig­keit – nicht auf den Gesund­heits­sta­tus.

Bei­spiel aus der Pra­xis: Ein Schü­ler ent­schei­det sich nach dem Abitur nicht für eine Aus­bil­dung zum Koch, son­dern für ein Maschi­nen­bau­stu­di­um. Mit einer akti­ven Bes­ser­stel­lungs­op­ti­on kann der Ver­trag an die neue Berufs­grup­pe ange­passt wer­den – was die monat­li­chen Bei­trä­ge deut­lich redu­ziert, ohne die Leis­tung ein­zu­schrän­ken.

Nicht alle Ver­si­che­rer bie­ten die­se Mög­lich­keit – und selbst wenn, unter­schei­den sich die Rege­lun­gen teils erheb­lich. Eini­ge ver­lan­gen eine schrift­li­che Mit­tei­lung mit Nach­weis über den neu­en beruf­li­chen Sta­tus, ande­re stel­len ein For­mu­lar zur Ver­fü­gung. Wich­tig ist, dass die Opti­on nicht nur im Ver­trag ent­hal­ten ist, son­dern auch ver­ständ­lich gere­gelt und ohne Frist­ver­lust nutz­bar ist.

Ver­si­che­rer wie LV 1871 und Nürn­ber­ger bie­ten hier beson­ders fai­re und trans­pa­ren­te Model­le. Bei ande­ren Anbie­tern – wie z. B. HDI (nur bei Ver­bands­mit­glied­schaft) – ist die Bes­ser­stel­lung nur unter bestimm­ten Bedin­gun­gen nutz­bar.

Wer die­se Mög­lich­keit nutzt, spart über die Lauf­zeit hin­weg oft meh­re­re Tau­send Euro an Bei­trä­gen – ohne auf die Sicher­heit des früh­zei­tig abge­schlos­se­nen Ver­tra­ges ver­zich­ten zu müs­sen.

Ver­mei­den Sie teu­re Stol­per­fal­len – und sichern Sie sich lang­fris­tig ab

Typi­sche Feh­ler bei der Schü­ler-BU ver­mei­den

Der Abschluss einer Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung für Schü­ler bie­tet gro­ßes Poten­zi­al – finan­zi­ell, gesund­heit­lich und stra­te­gisch. Doch gera­de weil es sich um einen lang­fris­ti­gen Ver­trag han­delt, pas­sie­ren vie­le Ent­schei­dun­gen vor­schnell oder auf Basis unvoll­stän­di­ger Infor­ma­tio­nen. Wer typi­sche Feh­ler kennt, kann gezielt gegen­steu­ern und den Schutz von Anfang an rich­tig gestal­ten.

Vie­le Eltern sind über­rascht, wie kom­plex das The­ma Berufs­un­fä­hig­keit bei Schü­lern tat­säch­lich ist. Sie möch­ten „ein­fach nur früh absi­chern“, grei­fen aber oft zu Tari­fen, die spä­ter nicht hal­ten, was sie ver­spre­chen. Die fol­gen­den Feh­ler gehö­ren zu den häu­figs­ten – und las­sen sich mit guter Bera­tung leicht ver­mei­den:

1. Abschluss ohne ech­te Schü­ler­de­fi­ni­ti­on:
Nicht jeder Tarif regelt klar, wann ein Schü­ler als berufs­un­fä­hig gilt. Unkla­re For­mu­lie­run­gen oder Ver­wei­se auf ande­re Bil­dungs­for­men kön­nen im Leis­tungs­fall zu Pro­ble­men füh­ren. Ach­ten Sie dar­auf, dass die Defi­ni­ti­on auf den regu­lä­ren Schul­un­ter­richt der besuch­ten Schul­form abzielt.

2. Nach­mel­de­pflicht über­se­hen:
Eini­ge Ver­trä­ge ent­hal­ten eine Ver­pflich­tung zur Mel­dung, wenn das Kind eine Aus­bil­dung oder ein Stu­di­um beginnt. Dadurch kann sich die Bei­trags­hö­he ändern – teils dras­tisch. Gute Schü­ler-BU-Tari­fe ver­zich­ten bewusst auf die­se Pflicht und sichern damit Bei­trags­sta­bi­li­tät.

3. Ver­zicht auf anony­me Risi­ko­vor­anfra­ge:
Bei Vor­er­kran­kun­gen oder Dia­gno­sen wie ADHS, Sko­lio­se oder psy­chi­schen Belas­tun­gen kann ein vor­ei­li­ger Antrag zu Ableh­nung oder Risi­ko­zu­schlä­gen füh­ren. Bes­ser: Erst über eine anony­me Risi­ko­vor­anfra­ge prü­fen las­sen, wie der Ver­si­che­rer reagie­ren wür­de – ohne Ein­trag in inter­ne Daten­ban­ken.

4. Aus­schluss der Bei­trags- oder Leis­tungs­dy­na­mik:
Wer früh abschließt, soll­te dar­auf ach­ten, dass die ver­si­cher­te Ren­te im Lau­fe der Zeit anpass­bar bleibt – z. B. durch eine Bei­trags­dy­na­mik oder Nach­ver­si­che­rungs­ga­ran­tie. Ohne die­se Optio­nen ver­liert die Ver­si­che­rung im Ernst­fall an rea­ler Kauf­kraft.

5. Fal­sche oder unvoll­stän­di­ge Gesund­heits­an­ga­ben:
Ein häu­fi­ger Grund für Leis­tungs­ab­leh­nun­gen sind feh­len­de oder unge­naue Anga­ben bei Antrag­stel­lung. Wer früh­zei­tig und ehr­lich infor­miert – idea­ler­wei­se beglei­tet durch Fach­be­ra­tung – schafft Klar­heit und Sicher­heit im Leis­tungs­fall.

Beson­ders ärger­lich: Ein ein­mal abge­lehn­ter Antrag kann auch Fol­ge­an­trä­ge bei ande­ren Ver­si­che­rern erschwe­ren. Des­halb ist eine fun­dier­te Vor­ge­hens­wei­se ent­schei­dend – gera­de wenn es um den Schutz der Zukunft geht.

Von der Schul­zeit bis ins Berufs­le­ben – gut ver­linkt und fle­xi­bel erwei­ter­bar

Wei­te­re The­men rund um die Schü­ler-BU und den Über­gang ins Erwach­se­nen­le­ben

Die Schü­ler-Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung ist oft der Ein­stieg in eine lang­fris­ti­ge Absi­che­rungs­stra­te­gie. Doch mit dem Schul­ab­schluss beginnt ein neu­er Lebens­ab­schnitt – und damit auch neue Anfor­de­run­gen an die BU-Ver­si­che­rung. Ob Stu­di­um, Aus­bil­dung oder Kar­rie­re: Die­se The­men hel­fen Ihnen dabei, Ihre Ent­schei­dung auch für die kom­men­den Jah­re opti­mal aus­zu­rich­ten.

Studenten-BU

Stu­den­ten BU

Absi­che­rung ohne Pau­se – so geht der Schutz naht­los wei­ter.

Auch nach der Schul­zeit bleibt der Bedarf für eine leis­tungs­star­ke BU bestehen. Wer sich für ein Stu­di­um ent­schei­det, pro­fi­tiert oft von güns­ti­ge­ren Berufs­grup­pen­ein­stu­fun­gen. Wir zei­gen, wie Sie den bestehen­den Ver­trag cle­ver anpas­sen oder erwei­tern.

Nachversicherungsgarantie

Nach­ver­si­che­rungs­ga­ran­tie

Wenn das Leben sich ver­än­dert – passt sich der Schutz an.

Ob Stu­di­en­be­ginn, ers­ter Job oder Fami­li­en­grün­dung: Mit einer Nach­ver­si­che­rungs­ga­ran­tie kön­nen Sie die BU-Ren­te ohne neue Gesund­heits­prü­fung anpas­sen. So bleibt die Absi­che­rung fle­xi­bel – auch wenn Ein­kom­men und Ver­ant­wor­tung wach­sen.

Früh­zei­tig han­deln – Schritt für Schritt zur pas­sen­den Schü­ler-BU

BU früh­zei­tig abschlie­ßen: So läuft die Bera­tung ab

Gera­de beim Abschluss einer Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung für Schü­ler ist eine struk­tu­rier­te und indi­vi­du­el­le Vor­ge­hens­wei­se ent­schei­dend. Gesund­heits­an­ga­ben, Ver­trags­be­din­gun­gen und Anbie­ter­wahl müs­sen per­fekt abge­stimmt sein – denn spä­te­re Kor­rek­tu­ren sind kaum mög­lich. Damit alles rei­bungs­los und sicher funk­tio­niert, beglei­ten wir Sie mit einem erprob­ten und trans­pa­ren­ten Bera­tungs­pro­zess.

Der Ein­stieg in die Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung beginnt bei uns mit einem aus­führ­li­chen Erst­ge­spräch – tele­fo­nisch, per Video­call oder auf Wunsch vor Ort. Dabei klä­ren wir gemein­sam die wich­tigs­ten Eck­da­ten: Alter des Kin­des, Schul­form, fami­liä­re Absi­che­rungs­wün­sche und even­tu­el­le Vor­er­kran­kun­gen. Schon hier ach­ten wir dar­auf, dass kei­ne unnö­ti­gen Stol­per­stei­ne ein­ge­baut wer­den.

Im zwei­ten Schritt folgt die anony­me Risi­ko­vor­anfra­ge. Dabei wer­den alle gesund­heits­be­zo­ge­nen Infor­ma­tio­nen ohne Namens­nen­nung an geeig­ne­te Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaf­ten über­mit­telt. Die­se Vor­ge­hens­wei­se schützt vor spä­te­ren Nach­tei­len bei der Antrag­stel­lung und bewahrt die Pri­vat­sphä­re. Die Rück­mel­dun­gen der Ver­si­che­rer zei­gen, ob eine Annah­me zu Stan­dard­be­din­gun­gen mög­lich ist – oder ob Alter­na­ti­ven nötig sind.

Anschlie­ßend bespre­chen wir die Ergeb­nis­se gemein­sam. Dabei erhal­ten Sie von uns eine kla­re Emp­feh­lung, wel­cher Tarif und wel­cher Anbie­ter am bes­ten zu Ihrem Kind passt. Beson­de­res Augen­merk legen wir dabei auf:

  • lang­fris­ti­ge Bei­trags­sta­bi­li­tät

  • kei­ne Nach­mel­de­pflicht

  • fai­re Defi­ni­ti­on der Berufs­un­fä­hig­keit bei Schü­lern

  • fle­xi­ble Nach­ver­si­che­rungs­mög­lich­kei­ten

  • dyna­mi­sche Anpas­sungs­op­tio­nen (Bei­trag und Leis­tung)

Nach Ihrer Ent­schei­dung beglei­ten wir Sie selbst­ver­ständ­lich auch bei der fina­len Antrag­stel­lung – inklu­si­ve Über­prü­fung aller Anga­ben und rechts­si­che­rer Doku­men­ta­ti­on. Sobald der Ver­trag aktiv ist, erhal­ten Sie Zugriff auf unse­ren digi­ta­len Kun­den­ord­ner „sim­plr“. Dort haben Sie jeder­zeit siche­ren Zugriff auf alle Unter­la­gen – über­sicht­lich, aktu­ell und DSGVO-kon­form.

Unser Ziel ist es, den Abschluss nicht nur kor­rekt, son­dern auch zukunfts­si­cher zu gestal­ten – damit Sie sich auf das kon­zen­trie­ren kön­nen, was wirk­lich zählt: Die Zukunft Ihres Kin­des.

Hin­ter­grün­de, Ein­bli­cke und Ant­wor­ten – kon­kret und pra­xis­nah

Was Sie schon immer über Schü­ler-BU wis­sen woll­ten

Je frü­her, des­to bes­ser: Eine Schü­ler-BU lohnt sich meist ab einem Alter von 6 bis 12 Jah­ren – vor­aus­ge­setzt, das Kind ist gesund. In die­sem Alter sichern sich Fami­li­en beson­ders güns­ti­ge Bei­trä­ge und eine lebens­lan­ge Absi­che­rung ohne neue Gesund­heits­prü­fung.

Eini­ge Ver­si­che­rer bie­ten BU-Tari­fe bereits ab der Grund­schu­le an, z. B. ab dem 6. oder 8. Lebens­jahr. Die Aus­wahl ist jedoch stark ein­ge­schränkt, und es gel­ten beson­de­re Regeln zur Ein­stu­fung. Eine indi­vi­du­el­le Bera­tung ist hier unver­zicht­bar.

Vor­er­kran­kun­gen wie ADHS, Neu­ro­der­mi­tis oder Asth­ma kön­nen zu Risi­ko­zu­schlä­gen oder sogar zu Ableh­nun­gen füh­ren. Des­halb soll­te stets eine anony­me Risi­ko­vor­anfra­ge gestellt wer­den, um vor­ab Klar­heit zu schaf­fen – ohne Spu­ren im Mel­de­re­gis­ter der Ver­si­che­rer.

Eine Nach­ver­si­che­rungs­ga­ran­tie erlaubt es, die BU-Ren­te spä­ter bei bestimm­ten Ereig­nis­sen – etwa beim Berufs­ein­stieg oder Stu­di­en­be­ginn – ohne erneu­te Gesund­heits­prü­fung zu erhö­hen. Die­se Opti­on ist ein Muss für lang­fris­ti­ge Absi­che­rung.

Ja, die Bei­trä­ge zur Schü­ler-BU gel­ten als Vor­sor­ge­auf­wen­dun­gen und kön­nen im Rah­men der Steu­er­erklä­rung ange­setzt wer­den – solan­ge das Kind über die Eltern ver­si­chert wird und die Bei­trä­ge von die­sen bezahlt wer­den.

Die Fest­stel­lung erfolgt anhand schu­li­scher Leis­tungs­fä­hig­keit. Kann ein Schü­ler für min­des­tens 6 Mona­te nicht mehr am Unter­richt teil­neh­men oder lei­det sei­ne Schul­lauf­bahn dau­er­haft unter gesund­heit­li­chen Pro­ble­men, greift der Ver­si­che­rungs­schutz.

Eini­ge Anbie­ter ermög­li­chen soge­nann­te Bei­trags­rück­ge­währ-Model­le. Die­se sind jedoch sel­ten und meist teu­rer. Der Fokus soll­te immer auf dem best­mög­li­chen Schutz im Leis­tungs­fall lie­gen – nicht auf Rück­zah­lun­gen.

Abso­lut. Die ein­mal ver­ein­bar­te Absi­che­rung bleibt bestehen – unab­hän­gig davon, wel­chen Beruf Ihr Kind spä­ter wählt. Das schützt ins­be­son­de­re bei spä­te­ren Risi­ko­be­ru­fen, die sonst schwer oder gar nicht mehr ver­si­cher­bar wären.

Zusam­men­fas­sung

Die Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung für Schü­ler zählt zu den sinn­volls­ten Absi­che­run­gen, die Eltern für ihr Kind tref­fen kön­nen – beson­ders dann, wenn sie früh­zei­tig und gesund abge­schlos­sen wird. Sie schützt vor den finan­zi­el­len Fol­gen einer dau­er­haf­ten gesund­heit­li­chen Ein­schrän­kung, sichert die Exis­tenz­grund­la­ge im spä­te­ren Berufs­le­ben und bie­tet fle­xi­ble Gestal­tungs­mög­lich­kei­ten über Jahr­zehn­te hin­weg.
Ob anony­me Risi­ko­vor­anfra­ge, Nach­ver­si­che­rungs­ga­ran­tie oder soli­de Leis­tungs­de­fi­ni­ti­on bei Schü­lern: Wer sich früh küm­mert, sichert sich nicht nur güns­ti­ge Bei­trä­ge, son­dern auch vol­le Hand­lungs­frei­heit im Ernst­fall.

Wir beglei­ten Sie durch den gesam­ten Pro­zess – kom­pe­tent, struk­tu­riert und mit über 20 Jah­ren Erfah­rung. Sichern Sie jetzt die Zukunft Ihres Kin­des.

häu­fi­ge Fra­gen

Je nach Ein­tritts­al­ter, Gesund­heits­zu­stand und Tarif lie­gen die monat­li­chen Bei­trä­ge in der Regel zwi­schen 30 € und 60 €. Je jün­ger und gesün­der das Kind ist, des­to güns­ti­ger ist der Ein­stieg – bei gleich­zei­tig lebens­lan­ger Absi­che­rung.

Zu den leis­tungs­stärks­ten Anbie­tern für Schü­ler gehö­ren aktu­ell u. a. LV 1871, Alte Leip­zi­ger, baloi­se und Alli­anz. Aus­schlag­ge­bend sind jedoch indi­vi­du­el­le Kri­te­ri­en wie Gesund­heits­zu­stand, Fle­xi­bi­li­tät, Bei­trags­sta­bi­li­tät und Annah­me­po­li­tik – hier lohnt sich ein neu­tra­ler Ver­gleich.

Nein, eine BU ohne Gesund­heits­fra­gen ist bei Schü­lern der­zeit nicht mög­lich. Um Ableh­nun­gen zu ver­mei­den, emp­feh­len wir die anony­me Risi­ko­vor­anfra­ge, bei der Gesund­heits­da­ten zunächst ohne Namens­nen­nung geprüft wer­den.

Ja, über Nach­ver­si­che­rungs­ga­ran­tien kann die BU-Ren­te spä­ter bei bestimm­ten Ereig­nis­sen wie Aus­bil­dung, Stu­di­um oder Berufs­start ohne neue Gesund­heits­prü­fung erhöht wer­den. Vor­aus­set­zung ist, dass die­se Opti­on im Ver­trag ent­hal­ten ist.