Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung berech­nen: Schutz für Fami­lie und Kre­dit

Bei­trag berech­nen, pas­sen­de Sum­me und Lauf­zeit sau­ber wäh­len.

Lächelnde Familie mit Mutter, Vater und Tochter liegt auf dem Teppich und streckt lachend die Hände in Richtung Kamera – Symbol für Geborgenheit.

Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung rich­tig berech­nen: Sum­me, Lauf­zeit, Gesund­heits­fra­gen

Eine Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung sorgt dafür, dass Ihre Fami­lie, Ihr Part­ner oder auch ein Geschäfts­part­ner finan­zi­ell nicht ins Lee­re fällt, wenn Sie wäh­rend der Lauf­zeit ster­ben. Typi­sche Aus­lö­ser sind Kin­der, ein gemein­sa­mer Immo­bi­li­en­kre­dit oder die Situa­ti­on, dass Ihr Ein­kom­men die lau­fen­den Kos­ten trägt. Wich­tig ist der rich­ti­ge Erwar­tungs­rah­men: Das ist kein Spar­pro­dukt, son­dern rei­ner Todes­fall­schutz. Genau des­halb sind Bei­trä­ge oft gut plan­bar. Ent­schei­dend ist, dass Sie die Absi­che­rung so gestal­ten, dass sie Ihre ech­te Lebens­rea­li­tät abdeckt und nicht nur „irgend­wie“ abge­schlos­sen ist.

Die häu­figs­te Schwach­stel­le ist die Ver­si­che­rungs­sum­me. Zu nied­rig heißt: Kre­dit­ra­te oder Lebens­hal­tung wer­den im Ernst­fall zur Belas­tung. Zu hoch heißt: unnö­ti­ge Bei­trä­ge über Jah­re. Als gro­be Ori­en­tie­rung wird oft das 3- bis 5‑fache des Brut­to­jah­res­ein­kom­mens genannt, offe­ne Dar­le­hen kom­men in der Regel zusätz­lich dazu. Genau­so wich­tig ist die Lauf­zeit. Sie soll­te so lan­ge rei­chen, bis Kin­der finan­zi­ell selbst­stän­dig sind oder ein Kre­dit weit­ge­hend getilgt ist. Und: Gesund­heits­fra­gen müs­sen voll­stän­dig und wahr­heits­ge­mäß beant­wor­tet wer­den, sonst kann es spä­ter Pro­ble­me geben.

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Das Wich­tigs­te im Über­blick

Absi­che­rung pas­send zu Ihrer Lebens­la­ge

Wann ist eine Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung sinn­voll und für wen?

Eine Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung ist dann sinn­voll, wenn Ihr Weg­fall finan­zi­el­le Fol­gen für ande­re hät­te. Das betrifft nicht nur Fami­li­en, son­dern auch lau­fen­de Kre­di­te und geschäft­li­che Part­ner­schaf­ten. Ent­schei­dend ist, wel­ches Modell zu Ihrer Situa­ti­on passt: ein ein­zel­ner Ver­trag, zwei Ver­trä­ge oder eine Absi­che­rung über Kreuz. In den fol­gen­den Tabs sehen Sie typi­sche Anwen­dungs­fäl­le und wor­auf Sie bei der Gestal­tung ach­ten soll­ten.

Wenn ein Ein­kom­men den All­tag trägt, kann der Todes­fall schnell zur finan­zi­el­len Belas­tung wer­den. Eine Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung schafft hier Plan­bar­keit, weil eine fes­te Sum­me aus­ge­zahlt wird, solan­ge der Ver­trag läuft. Wich­tig ist, dass Sum­me und Lauf­zeit zu Ihrem Fami­li­en­mo­dell pas­sen und nicht „Pi mal Dau­men“ gewählt sind.

Wor­auf Sie ach­ten soll­ten:

  • Absi­che­rung des Haupt­ver­die­ners oder bei­der Part­ner, je nach Haus­halts­rech­nung

  • Lauf­zeit pas­send zu Kin­der­al­ter und finan­zi­el­len Ver­pflich­tun­gen

  • Bezugs­be­rech­tig­te sau­ber fest­le­gen, damit die Aus­zah­lung im Ernst­fall klar gere­gelt ist

Bei einer Bau­fi­nan­zie­rung geht es oft um eine kla­re Fra­ge: Kann der Kre­dit wei­ter bedient wer­den, wenn ein Dar­le­hens­neh­mer stirbt? Eine Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung kann das abfe­dern. Sie ist nicht auto­ma­tisch Pflicht, wird aber im Rah­men von Finan­zie­run­gen häu­fig gefor­dert oder drin­gend emp­foh­len. Für Kre­di­te ist oft eine fal­len­de Ver­si­che­rungs­sum­me sinn­voll, weil die Rest­schuld mit der Zeit sinkt.

Vor­tei­le in der Pra­xis:

  • Rest­schuld kann abge­si­chert wer­den, damit das Zuhau­se gehal­ten wer­den kann

  • Fal­len­de Sum­me mög­lich (line­ar oder annui­tä­tisch), pas­send zur Rest­schuld­ent­wick­lung

  • Absi­che­rung lässt sich an Lauf­zeit und Til­gungs­plan anleh­nen

Bei Selbst­stän­di­gen, GbR oder klei­nen Unter­neh­men kann der Tod eines Part­ners mehr aus­lö­sen als nur Trau­er. Es kann um lau­fen­de Ver­trä­ge, Kun­den, Kre­di­te oder die Fra­ge gehen, wie Antei­le gere­gelt wer­den. Eine gegen­sei­ti­ge Absi­che­rung kann Liqui­di­tät schaf­fen, damit der Betrieb hand­lungs­fä­hig bleibt oder ein geplan­ter Über­gang finan­zier­bar wird.

Typi­sche Zie­le:

  • Liqui­di­tät, um den Betrieb sta­bil zu hal­ten

  • Kapi­tal, um Antei­le zu über­neh­men oder Aus­gleichs­zah­lun­gen zu ermög­li­chen

  • Gestal­tung pas­send zum Gesell­schafts­ver­trag, idea­ler­wei­se abge­stimmt mit Steu­er- und Rechts­be­ra­tung

Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung und Berufs­un­fä­hig­keit sichern unter­schied­li­che Risi­ken ab. Die Kom­bi­na­ti­on kann bequem sein, ist aber nicht auto­ma­tisch bes­ser. In der Pra­xis ent­schei­det oft die Fle­xi­bi­li­tät: getrenn­te Ver­trä­ge las­sen sich meist leich­ter anpas­sen, wäh­rend Kom­bi-Lösun­gen ein­fa­cher wir­ken kön­nen, aber bei Ände­run­gen schnel­ler zur Stol­per­fal­le wer­den.

Wich­ti­ge Punk­te vor der Ent­schei­dung:

  • Lauf­zei­ten müs­sen sau­ber zusam­men­pas­sen, sonst ent­steht spä­ter eine Lücke

  • Fle­xi­bi­li­tät prü­fen: Anpas­sung, Kün­di­gung, Wech­sel­mög­lich­kei­ten

  • Leis­tung und Bedin­gun­gen der BU nicht „mit­neh­men“, son­dern aktiv ver­glei­chen

Wenn Sie wis­sen, wel­cher Anwen­dungs­fall zu Ihnen passt, ist der nächs­te Schritt der Ver­gleich. Wir schau­en nicht nur auf den Bei­trag, son­dern auch auf die Punk­te, die spä­ter wirk­lich zäh­len: Lauf­zeit, Sum­me, Bezugs­recht und Bedin­gun­gen. So ver­mei­den Sie Lücken und zah­len nicht für Schutz, den Sie gar nicht brau­chen.

Indi­vi­du­el­le Absi­che­rung statt Pau­scha­le, so fin­den Sie die rich­ti­ge Sum­me

Wie hoch soll­te die Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung sein?

Die Ver­si­che­rungs­sum­me ist der Kern jeder Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung. Sie ent­schei­det, ob Ihre Fami­lie im Ernst­fall lau­fen­de Kos­ten wei­ter­tra­gen kann, ob ein Immo­bi­li­en­kre­dit trag­bar bleibt und ob finan­zi­el­le Ver­pflich­tun­gen nicht zur Dau­er­bau­stel­le wer­den. Gleich­zei­tig soll der Bei­trag bezahl­bar blei­ben. Dar­um lohnt es sich, die Sum­me nicht „aus dem Bauch“ zu wäh­len, son­dern mit einer ein­fa­chen Logik zu berech­nen und danach mit einer Faust­re­gel gegen­zu­che­cken.

Am bes­ten star­ten Sie mit der Fra­ge: Wel­che monat­li­che Lücke müss­te im Todes­fall geschlos­sen wer­den. Dafür neh­men Sie die lau­fen­den Fix­kos­ten Ihres Haus­halts (Woh­nen, Lebens­hal­tung, Betreu­ung, Ver­si­che­run­gen, Kre­di­te) und zie­hen ab, was dem Haus­halt dann noch sicher zur Ver­fü­gung steht, zum Bei­spiel das Ein­kom­men des Part­ners oder vor­han­de­ne Rück­la­gen, die wirk­lich dafür gedacht sind. Vie­le unter­schät­zen dabei die „unsicht­ba­ren“ Kos­ten: Kin­der­be­treu­ung, Haus­halt oder Pfle­ge müs­sen im Zwei­fel ersetzt wer­den, auch das ist Geld.

Im zwei­ten Schritt legen Sie fest, wie lan­ge die­se Lücke abge­si­chert sein soll. Bei Fami­li­en ori­en­tiert man sich oft dar­an, bis wann Kin­der vor­aus­sicht­lich finan­zi­ell auf eige­nen Bei­nen ste­hen oder eine Aus­bil­dung abge­schlos­sen ist. Bei Paa­ren ohne Kin­der kann der Zeit­raum kür­zer sein, wenn es vor allem um die Sta­bi­li­sie­rung nach einem Schock geht. Je kla­rer Sie die Dau­er wäh­len, des­to pas­sen­der wird die Sum­me.

Dann kom­men die gro­ßen Ein­mal­the­men dazu, allen vor­an offe­ne Kre­di­te. Bei einer Immo­bi­li­en­fi­nan­zie­rung ist häu­fig sinn­voll, die Rest­schuld abzu­de­cken, damit der über­le­ben­de Part­ner nicht unter Zeit­druck ver­kau­fen muss. Dafür gibt es neben kon­stan­ten Sum­men auch Tari­fe mit fal­len­der Ver­si­che­rungs­sum­me, die sich an einer sin­ken­den Rest­schuld ori­en­tie­ren und dadurch oft güns­ti­ger sind.

Wenn Sie eine schnel­le Plau­si­bi­li­täts­prü­fung brau­chen, hilft eine Faust­re­gel als Start­punkt: Häu­fig wird das drei bis fünf fache des Brut­to­jah­res­ein­kom­mens genannt. Bestehen Kre­di­te, wird die offe­ne Kre­dit­sum­me zusätz­lich berück­sich­tigt. Die­se Regel ersetzt kei­ne Berech­nung, sie zeigt aber schnell, ob Ihre Pla­nung grob in die rich­ti­ge Rich­tung geht oder ob Sie sich deut­lich ver­schätzt haben.

Zum Schluss lohnt ein Rea­li­täts­check für den Bei­trag. Eine höhe­re Sum­me schützt bes­ser, sie kos­tet aber auch mehr. Wenn das Bud­get eng ist, ist es meist klü­ger, den Schutz sau­ber auf das wich­tigs­te Ziel aus­zu­rich­ten (Fami­lie oder Kre­dit) statt über­all ein biss­chen zu ver­si­chern. Prü­fen Sie dabei auch, ob Ihr Ver­trag Optio­nen zur spä­te­ren Anpas­sung bie­tet, etwa wenn Kin­der kom­men, gehei­ra­tet wird oder ein Kre­dit auf­ge­nom­men wird. Dann müs­sen Sie nicht heu­te schon „auf Vor­rat“ zu hoch ver­si­chern, blei­ben aber hand­lungs­fä­hig, wenn sich Ihr Leben ver­än­dert.

Ein­zel­ver­trag, über Kreuz oder gemein­sam: Wel­che Vari­an­te passt zu Ihrer Situa­ti­on?

Wel­che Ver­trags­mo­del­le gibt es bei der Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung?

Je nach Lebens­si­tua­ti­on kann die­sel­be Absi­che­rung sehr unter­schied­lich aus­se­hen. Ent­schei­dend ist nicht nur die Ver­si­che­rungs­sum­me, son­dern auch, wer Ver­si­che­rungs­neh­mer ist, wer ver­si­chert ist und wer das Geld erhält. Genau dar­aus erge­ben sich Unter­schie­de bei Fle­xi­bi­li­tät, Tren­nung, Kin­dern und auch bei der Fra­ge, ob Erb­schaft­steu­er eine Rol­le spielt. Wir zei­gen Ihnen die drei gän­gigs­ten Model­le, mit kla­ren Vor und Nach­tei­len, damit Sie nicht „irgend­was“ abschlie­ßen, son­dern eine Lösung, die in Ihrer Situa­ti­on wirk­lich funk­tio­niert.

In der Pra­xis begeg­nen uns drei Ver­trags­mo­del­le beson­ders häu­fig.

1) Zwei Ein­zel­ver­trä­ge (jeder ver­si­chert sein eige­nes Leben)
Das ist die fle­xi­bels­te Vari­an­te. Jeder Part­ner schließt einen eige­nen Ver­trag auf das eige­ne Leben ab und setzt den ande­ren als Bezugs­be­rech­tig­ten ein. Vor­teil: Ver­si­che­rungs­sum­me und Lauf­zeit las­sen sich je Per­son pas­send wäh­len, zum Bei­spiel wenn ein Part­ner deut­lich mehr Ein­kom­men ersetzt wer­den muss. Bei Tren­nung kann die Bezugs­be­rech­ti­gung unkom­pli­ziert geän­dert wer­den. Nach­teil: Je nach Höhe der Sum­me und per­sön­li­chem Frei­be­trag kann die Aus­zah­lung beim Emp­fän­ger erb­schaft­steu­er­lich rele­vant sein, vor allem bei unver­hei­ra­te­ten Paa­ren mit nied­ri­gem Frei­be­trag.

2) Über­kreuz-RLV (gegen­sei­ti­ge Absi­che­rung, zwei Ver­trä­ge)
Hier ver­si­chert jeder Part­ner das Leben des ande­ren und ist zugleich selbst bezugs­be­rech­tigt. Das Modell wird häu­fig genutzt, um das Erb­schaft­steu­er-Risi­ko bei unver­hei­ra­te­ten Paa­ren oder bei Geschäfts­part­nern zu redu­zie­ren, weil die Leis­tung in vie­len Fäl­len nicht als „Erwerb von Todes wegen“ beim Begüns­tig­ten behan­delt wird. Wich­tig ist dabei Klar­heit im Ver­trag, denn die ver­si­cher­te Per­son lässt sich spä­ter nicht ein­fach aus­tau­schen. Bei Tren­nung ist das Modell daher unfle­xi­bler, meist braucht es dann neue Ver­trä­ge, wenn spä­ter eine ande­re Per­son abge­si­chert wer­den soll.

3) Part­ner oder ver­bun­de­ne Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung (ein gemein­sa­mer Ver­trag, zwei Leben)
Das ist oft die güns­tigs­te „Paar-Lösung“, weil nur ein Ver­trag besteht. Sie hat aber einen zen­tra­len Haken: Die Ver­si­che­rungs­sum­me wird in der Regel nur ein­mal gezahlt, näm­lich beim ers­ten Todes­fall. Danach endet der Ver­trag, der über­le­ben­de Part­ner hat dann kei­nen eige­nen Schutz mehr aus die­sem Ver­trag. Für Paa­re mit Kin­dern oder bei zwei Ein­kom­men kann das zu wenig sein. Sinn­voll ist die­ses Modell eher, wenn es vor allem um die Absi­che­rung einer kon­kre­ten Rest­schuld geht und die Ver­sor­gung ansons­ten gut gere­gelt ist.

Merk­mal im Ver­gleich Modell 1:
Zwei Ein­zel­ver­trä­ge
Modell 2:
Über­kreuz-RLV
Modell 3:
Partner/Verbundene RLV
Anzahl Ver­trä­ge Zwei Zwei Ein gemein­sa­mer Ver­trag
Indi­vi­du­el­le Ver­si­che­rungs­sum­men mög­lich? Je Per­son pas­send wähl­bar Je Per­son pas­send wähl­bar Meist nur eine gemein­sa­me Sum­me
Erb­schaft­steu­er-Risi­ko bei Aus­zah­lung an Part­ner ⚠️Kann rele­vant sein, abhän­gig von Frei­be­trag In vie­len Fäl­len ver­meid­bar (Ver­trags­kon­stel­la­ti­on) ⚠️Kann rele­vant sein, abhän­gig von Frei­be­trag
Ver­hal­ten bei Tren­nung Bezugs­recht leicht änder­bar Ver­si­cher­te Per­son nicht aus­tausch­bar, oft neue Ver­trä­ge nötig Ver­trag meist nicht teil­bar, häu­fig Kündigung/Neustart
Zwei­te Aus­zah­lung mög­lich, wenn bei­de inner­halb der Lauf­zeit ster­ben? 2× Ver­si­che­rungs­sum­me (zwei Ver­trä­ge) 2× Ver­si­che­rungs­sum­me (zwei Ver­trä­ge) Meist nur 1× Ver­si­che­rungs­sum­me
Emp­foh­len für Fami­li­en, fle­xi­ble Pla­nung
Indi­vi­du­ell, auch bei Ein­kom­mens­un­ter­schie­den
Unver­hei­ra­te­te Paa­re oder Geschäfts­part­ner
Häu­fig sinn­voll wegen Steu­er­the­ma
Paa­re ohne Kin­der oder Kre­dit­fo­kus
Ein­fach, aber mit kla­ren Gren­zen

Pra­xis-Tipp für Geschäfts­part­ner: Wenn es um Unter­neh­mens­an­tei­le, Kre­di­te oder Liqui­di­tät im Todes­fall geht, ist „über Kreuz“ oft die sau­bers­te Logik, weil jeder für den eige­nen Schutz zahlt und die Aus­zah­lung in vie­len Fäl­len nicht als Erb­schaft behan­delt wird.

Wich­tig bei Kin­dern: Egal wel­ches Modell Sie wäh­len, regeln Sie das Bezugs­recht ein­deu­tig. Wenn Min­der­jäh­ri­ge abge­si­chert wer­den sol­len, ist es sinn­voll, die Aus­zah­lung und die Ver­tre­tung mit Blick auf Sor­ge­recht und Nach­lass­pla­nung sau­ber zu durch­den­ken. Das ersetzt kei­ne Rechts oder Steu­er­be­ra­tung, ver­hin­dert aber vie­le Feh­ler in der Pra­xis.

Zusätz­li­cher Schutz für Fami­lie, Eigen­tum und Vor­sor­ge

Die­se Ver­si­che­run­gen soll­ten Sie eben­falls prü­fen

Eine Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung deckt aus­schließ­lich den Todes­fall ab. Das ist wich­tig, löst aber nicht alle finan­zi­el­len Risi­ken im All­tag. Je nach Lebens­si­tua­ti­on kann es sinn­voll sein, die Absi­che­rung zu ergän­zen, zum Bei­spiel wenn Ihr Ein­kom­men Ihre lau­fen­den Kos­ten trägt, ein Kre­dit läuft oder Sie Ver­mö­gen und Haus­halt schüt­zen möch­ten. Die fol­gen­den Bau­stei­ne sind typi­sche Ergän­zun­gen. Nicht jede davon passt zu jedem. Genau des­halb lohnt sich ein kur­zer Abgleich mit Ihrer Situa­ti­on.

Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung
Gestresste Frau hält sich am Schreibtisch den Kopf, während ihr mehrere Aufgaben gleichzeitig zugeschoben werden

Wenn Sie dau­er­haft nicht mehr arbei­ten kön­nen, fällt Ihr Ein­kom­men oft viel frü­her weg als man denkt. Eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung sichert genau die­ses Risi­ko ab. Sie schützt Sie selbst und sorgt dafür, dass Mie­te, Kre­dit­ra­te und All­tag wei­ter finan­zier­bar blei­ben. Das ist eine ande­re Lücke als bei der Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung.

Ster­be­geld­ver­si­che­rung
Rote Rose liegt auf einem dunklen Sarg mit goldener Kreuzverzierung, unscharfer Hintergrund, Symbol für Abschied und Erinnerung

Eine Ster­be­geld­ver­si­che­rung ist für Men­schen gedacht, die Bestat­tungs­kos­ten plan­bar abde­cken möch­ten. Sie zahlt im Todes­fall eine fest ver­ein­bar­te Sum­me aus. Wich­tig: Sie ersetzt kei­ne Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung, weil es hier meist um deut­lich klei­ne­re Beträ­ge geht. Als Ergän­zung kann sie sinn­voll sein, wenn Sie Ange­hö­ri­ge ent­las­ten möch­ten.

Haus­rat­ver­si­che­rung
Vater und Tochter sitzen entspannt auf dem Sofa im Wohnzimmer und schauen gemeinsam auf ein Smartphone

Die Haus­rat­ver­si­che­rung schützt Ihr beweg­li­ches Eigen­tum, zum Bei­spiel Möbel, Tech­nik und per­sön­li­che Din­ge, bei Schä­den durch Feu­er, Lei­tungs­was­ser, Sturm, Hagel oder Ein­bruch­dieb­stahl. Gera­de für Fami­li­en und Haus­hal­te mit höhe­rem Inven­tar­wert ist das oft eine sinn­vol­le Basis, unab­hän­gig von der Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung.

Zwei Risi­ken, eine Poli­ce: Was Sie über Kom­bi-Ver­trä­ge wis­sen soll­ten

Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung mit Berufs­un­fä­hig­keit: sinn­voll oder nicht?

Die Kom­bi­na­ti­on aus Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung und Berufs­un­fä­hig­keits­ab­si­che­rung klingt auf den ers­ten Blick logisch: ein Antrag, ein Bei­trag, zwei zen­tra­le Risi­ken abge­deckt. In der Pra­xis ent­schei­det aber nicht die Idee, son­dern die Aus­ge­stal­tung. Denn Tod und Berufs­un­fä­hig­keit sind völ­lig unter­schied­li­che Leis­tungs­fäl­le mit unter­schied­li­chen Lauf­zei­ten, Gesund­heits­prü­fun­gen und Anpas­sungs­be­dar­fen. Genau hier ent­ste­hen die typi­schen Stol­per­stei­ne. Wir zei­gen Ihnen, wann eine Kom­bi-Poli­ce wirk­lich passt und wann zwei getrenn­te Ver­trä­ge die sau­be­re­re Lösung sind.

Zuerst die kla­re Tren­nung: Eine Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung zahlt eine ein­ma­li­ge Sum­me, wenn die ver­si­cher­te Per­son wäh­rend der Lauf­zeit stirbt. Eine Berufs­un­fä­hig­keits­ab­si­che­rung dage­gen soll Ihr Ein­kom­men schüt­zen, wenn Sie vor­aus­sicht­lich dau­er­haft nicht mehr arbei­ten kön­nen. Bei Kom­bi-Ver­trä­gen wird bei­des in einem Kon­strukt abge­bil­det, meist als BUZ-Bau­stein zur Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung oder umge­kehrt, je nach Anbie­ter. Das kann funk­tio­nie­ren, bringt aber drei typi­sche Risi­ken mit sich.

1) Lauf­zeit und Schutz­lü­cken
In vie­len Fäl­len endet der BU-Schutz frü­her als der Bedarf. Gera­de wenn Kin­der noch nicht aus dem Haus sind oder ein Kre­dit noch läuft, ist ein BU-End­al­ter von 60 oder 62 schlicht zu kurz. Wenn der BU-Teil endet, ist das nicht nur „ein Bau­stein weni­ger“, son­dern kann eine ech­te Lücke rei­ßen, weil in genau die­sem Lebens­ab­schnitt gesund­heit­li­che Ein­schrän­kun­gen sta­tis­tisch häu­fi­ger wer­den. Wich­tig ist daher: Prü­fen Sie, bis zu wel­chem Alter der BU-Schutz tat­säch­lich läuft und ob eine Ver­län­ge­rung rea­lis­tisch mög­lich ist. Bei Kom­bi-Ver­trä­gen kann eine spä­te­re Umstel­lung kom­pli­zier­ter sein als bei getrenn­ten Poli­cen, weil Sie nicht nur einen Bau­stein ändern, son­dern oft die gesam­te Ver­trags­lo­gik berüh­ren.

2) Fle­xi­bi­li­tät bei Ände­run­gen
Das Leben ändert sich: Hei­rat, Geburt, Immo­bi­li­en­kauf, Selbst­stän­dig­keit oder ein­fach ein höhe­res Ein­kom­men. Bei getrenn­ten Ver­trä­gen kön­nen Sie den Todes­fall­schutz und den BU-Schutz unab­hän­gig von­ein­an­der anpas­sen, zum Bei­spiel die Ver­si­che­rungs­sum­me der Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung erhö­hen, ohne den BU-Teil neu auf­rol­len zu müs­sen. In Kom­bi-Kon­struk­tio­nen ist das häu­fig weni­ger fle­xi­bel. Je nach Tarif kann jede grö­ße­re Anpas­sung eine neue Gesund­heits­prü­fung aus­lö­sen oder den Ver­trag ins­ge­samt in eine ungüns­ti­ge­re Rich­tung ver­schie­ben. Für die Pra­xis heißt das: Wenn Sie heu­te eine Kom­bi abschlie­ßen, soll­ten Sie prü­fen, ob Nach­ver­si­che­rung, Erhö­hun­gen und Lauf­zeit­än­de­run­gen getrennt mög­lich sind oder ob alles am „einen Ver­trag“ hängt.

3) Gesund­heits­prü­fung: Eine Ableh­nung kann alles kip­pen
Die Gesund­heits­prü­fung für eine Berufs­un­fä­hig­keits­ab­si­che­rung ist in der Regel deut­lich stren­ger als bei einer rei­nen Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung. Das liegt dar­an, dass die BU das Risi­ko einer lan­gen Leis­tungs­dau­er abdeckt und psy­chi­sche Dia­gno­sen, Rücken­be­schwer­den oder beruf­li­che Belas­tun­gen oft stär­ker gewich­tet wer­den. In einer Kom­bi kann es pas­sie­ren, dass ein BU-The­ma den gesam­ten Antrag erschwert oder ver­teu­ert. Bei getrenn­ten Ver­trä­gen lässt sich häu­fig sau­be­rer steu­ern, ob und wie Sie das Risi­ko absi­chern, zum Bei­spiel über eine anony­me Vor­anfra­ge oder über unter­schied­li­che Pro­dukt­we­ge.

Wann kann eine Kom­bi­na­ti­on sinn­voll sein?
Eine Kom­bi-Poli­ce kann pas­sen, wenn sie so gebaut ist, dass sie Ihnen kei­nen Fle­xi­bi­li­täts­nach­teil bringt. Das ist vor allem dann der Fall, wenn Lauf­zeit und Leis­tungs­um­fang wirk­lich zu Ihrer Absi­che­rungs­dau­er pas­sen, wenn Anpas­sun­gen ohne neue Gesund­heits­prü­fung mög­lich sind und wenn im BU-Fall ent­we­der eine ech­te Ren­te gezahlt wird oder der Bei­trag über­nom­men wird, sodass der Todes­fall­schutz wei­ter­lau­fen kann. Ent­schei­dend ist: Sie dür­fen nicht „zwei Risi­ken in einem Ver­trag“ kau­fen, wenn Sie spä­ter kei­ne Stell­schrau­ben mehr haben.

Wann sind zwei Ver­trä­ge in der Regel bes­ser?
In vie­len Fäl­len sind getrenn­te Ver­trä­ge die sau­be­re­re Lösung, weil Sie Todes­fall­schutz und Ein­kom­mens­schutz unab­hän­gig pla­nen kön­nen. Das ist beson­ders sinn­voll, wenn Sie eine lan­ge Lauf­zeit für die Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung brau­chen (z. B. bis Kre­di­tende), aber gleich­zei­tig die BU sehr indi­vi­du­ell gestal­ten möch­ten (End­al­ter, Berufs­ein­stu­fung, Ren­ten­hö­he, Dyna­mik). Zwei Poli­cen bedeu­ten zwar zwei Ver­trä­ge, aber oft mehr Klar­heit: Sie wis­sen genau, wofür Sie zah­len, was im Leis­tungs­fall pas­siert und was Sie spä­ter ändern kön­nen, ohne das gesam­te Kon­strukt zu gefähr­den.

Mit einer Risi­ko­vor­anfra­ge Klar­heit gewin­nen, bevor Sie einen Antrag stel­len

Wie funk­tio­niert die Risi­ko­vor­anfra­ge bei der Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung?

Nicht jeder Antrag auf eine Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung wird auto­ma­tisch zu Nor­mal­kon­di­tio­nen ange­nom­men. Wer Vor­er­kran­kun­gen hat, in den letz­ten Jah­ren häu­fi­ger in Behand­lung war oder regel­mä­ßig Medi­ka­men­te nimmt, muss je nach Kon­stel­la­ti­on mit Rück­fra­gen, Zuschlä­gen oder im Extrem­fall mit einer Ableh­nung rech­nen. Genau hier hilft eine Risi­ko­vor­anfra­ge. Sie ver­schafft Ihnen vor­ab ein rea­lis­ti­sches Bild, wel­che Gesell­schaft unter wel­chen Bedin­gun­gen ver­si­chern wür­de, ohne dass Sie direkt einen ver­bind­li­chen Antrag stel­len müs­sen.

Eine Risi­ko­vor­anfra­ge ist im Kern eine Vor­prü­fung, bevor „es ernst wird“. Sie dient dazu, die Annah­me­po­li­tik ver­schie­de­ner Ver­si­che­rer zu tes­ten, ohne dass sofort ein offi­zi­el­ler Antrag im Sys­tem des Ver­si­che­rers lan­det. Das ist vor allem dann wich­tig, wenn Ihre Gesund­heits­his­to­rie nicht kom­plett „glatt“ ist. Denn eine for­ma­le Ableh­nung kann spä­te­re Anträ­ge erschwe­ren, weil vie­le Gesell­schaf­ten im Antrag fra­gen, ob bereits Anträ­ge abge­lehnt oder nur zu erschwer­ten Bedin­gun­gen ange­bo­ten wur­den.

Der Ablauf ist in der Pra­xis klar struk­tu­riert: Zuerst wer­den die Gesund­heits­fra­gen so beant­wor­tet, wie sie spä­ter auch im Antrag gestellt wer­den. Dazu gehö­ren typi­scher­wei­se nicht nur Dia­gno­sen, son­dern auch Arzt­be­su­che, Behand­lun­gen, Medi­ka­men­te, Kran­ken­haus­auf­ent­hal­te und je nach Fall auch psy­cho­the­ra­peu­ti­sche Behand­lun­gen oder auf­fäl­li­ge Befun­de. Ent­schei­dend ist dabei die Sorg­falt. Unvoll­stän­di­ge oder beschö­nig­te Anga­ben sind kein „Kava­liers­de­likt“. Im Leis­tungs­fall kann das zu einer Leis­tungs­kür­zung oder sogar zur Leis­tungs­ab­leh­nung füh­ren, selbst wenn der Todes­fall Jah­re spä­ter ein­tritt und der Zusam­men­hang nicht offen­sicht­lich wirkt. Genau des­halb ist es sinn­voll, Anga­ben vor­ab sau­ber zu struk­tu­rie­ren, idea­ler­wei­se mit Arzt­be­rich­ten oder Ent­las­sungs­brie­fen, damit Zeit­räu­me und Befun­de kor­rekt wie­der­ge­ge­ben wer­den.

Im zwei­ten Schritt wird die­se Anfra­ge bei meh­re­ren Ver­si­che­rern plat­ziert, damit Sie ech­te Ver­gleich­bar­keit bekom­men. Hier liegt der gro­ße Vor­teil: Ver­si­che­rer bewer­ten Risi­ken unter­schied­lich. Was bei Gesell­schaft A zu einem Zuschlag führt, kann bei Gesell­schaft B zu nor­ma­len Kon­di­tio­nen ver­si­cher­bar sein. Und selbst wenn ein Zuschlag not­wen­dig ist, lässt sich oft bes­ser ein­ord­nen, ob er ange­mes­sen ist, oder ob ein ande­rer Tarif eine fai­re­re Lösung bie­tet. Für Sie heißt das: weni­ger Über­ra­schun­gen, weni­ger unnö­ti­ge Ableh­nun­gen und eine deut­lich bes­se­re Plan­bar­keit, bevor Sie sich fest­le­gen.

Typi­sche Ergeb­nis­se einer Risi­ko­vor­anfra­ge las­sen sich grob in vier Grup­pen ein­tei­len:

  1. Annah­me zu Nor­mal­kon­di­tio­nen

  2. Annah­me mit Risi­ko­zu­schlag (Bei­trag wird erhöht)

  3. Annah­me mit Ein­schrän­kun­gen, je nach Ver­si­che­rer (sel­ten, aber mög­lich)

  4. Ableh­nung

Wich­tig ist auch der Erwar­tungs­rah­men: Eine Risi­ko­vor­anfra­ge ist in der Regel unver­bind­lich, aber sie ist kei­ne Garan­tie. Wenn spä­ter im Antrag ande­re Anga­ben gemacht wer­den oder Unter­la­gen feh­len, kann sich die Ein­schät­zung ändern. Genau des­halb ist die sau­bers­te Vor­ge­hens­wei­se: erst Risi­ko­vor­anfra­ge, dann erst Antrag, und zwar mit iden­ti­schem Gesund­heits­bild.

Pra­xis-Tipp: Wenn Sie bereits wis­sen, dass Vor­er­kran­kun­gen, län­ge­re Behand­lun­gen oder kom­ple­xe Dia­gno­sen vor­lie­gen, spa­ren Sie mit einer Risi­ko­vor­anfra­ge oft Wochen Zeit und ver­mei­den unnö­ti­ge Ableh­nun­gen. Gleich­zei­tig erhöht das Ihre Chan­ce, einen Tarif zu fin­den, der preis­lich passt und im Leis­tungs­fall kei­ne unan­ge­neh­men Über­ra­schun­gen pro­du­ziert.

Ver­tie­fen­de Ant­wor­ten auf häu­fig gestell­te Fra­gen aus der Pra­xis

Was Sie schon immer über die Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung wis­sen woll­ten

Eine Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung zahlt eine vor­her ver­ein­bar­te Sum­me aus, wenn die ver­si­cher­te Per­son wäh­rend der Lauf­zeit stirbt. Sie dient nicht dem Ver­mö­gens­auf­bau, son­dern der finan­zi­el­len Absi­che­rung von Hin­ter­blie­be­nen oder Ver­pflich­tun­gen, etwa Fami­lie oder Kre­dit. Ent­schei­dend sind Ver­si­che­rungs­sum­me, Lauf­zeit und die kor­rek­te Gestal­tung des Bezugs­rechts.

Sinn­voll ist sie immer dann, wenn Ihr Tod finan­zi­el­le Fol­gen für ande­re hät­te. Typi­sche Fäl­le sind Fami­li­en mit Kin­dern, Paa­re mit gemein­sa­mer Finan­zie­rung, Allein­er­zie­hen­de, Selbst­stän­di­ge mit Ver­ant­wor­tung, sowie Men­schen, die einen Kre­dit absi­chern möch­ten. Die pas­sen­de Aus­ge­stal­tung hängt von Ein­kom­men, Ver­pflich­tun­gen und Zeit­be­darf der Absi­che­rung ab.

Die Ver­si­che­rungs­sum­me soll­te Ihre finan­zi­el­len Ver­pflich­tun­gen rea­lis­tisch abde­cken, also lau­fen­de Kos­ten, Kre­di­te und den Zeit­raum, in dem Hin­ter­blie­be­ne Unter­stüt­zung brau­chen. Häu­fig wird mit Ein­kom­mens­fak­to­ren und offe­nen Rest­schul­den gerech­net. Wich­tig ist, dass die Sum­me zu Ihrer Situa­ti­on passt, nicht zu pau­scha­len Tabel­len.

Die Lauf­zeit soll­te so gewählt wer­den, dass die kri­ti­sche Pha­se abge­deckt ist, zum Bei­spiel bis Kin­der finan­zi­ell unab­hän­gig sind oder bis ein Immo­bi­li­en­kre­dit weit­ge­hend getilgt ist. Zu kurz ist ris­kant, zu lang kann unnö­tig teu­er sein. In der Bera­tung prü­fen wir daher, wel­ches Ziel Sie absi­chern und bis wann die­ses Ziel vor­aus­sicht­lich rele­vant bleibt.

Der Bei­trag hängt vor allem von Ein­tritts­al­ter, Gesund­heits­an­ga­ben, Ver­si­che­rungs­sum­me, Lauf­zeit und oft auch von Beruf und Rauch­sta­tus ab. Des­halb gibt es kei­nen „Stan­dard­preis“, der für alle passt. Gute Tari­fe sind häu­fig erstaun­lich bezahl­bar, wenn die Gestal­tung stimmt. Im Ver­gleich sehen Sie schnell, wel­che Unter­schie­de wirk­lich rele­vant sind und wo „bil­lig“ spä­ter teu­er wer­den kann, etwa durch Ein­schrän­kun­gen.

In der Pra­xis müs­sen Sie beim Abschluss fast immer Gesund­heits­fra­gen beant­wor­ten. Je nach Anbie­ter und Tarif­um­fang fal­len sie unter­schied­lich streng aus. Wich­tig ist, dass Sie Anga­ben voll­stän­dig und kor­rekt machen. Feh­ler kön­nen spä­ter zu Pro­ble­men im Leis­tungs­fall füh­ren. Wenn es Vor­er­kran­kun­gen gibt, ist eine anony­me Risi­ko­vor­anfra­ge oft der bes­se­re Weg, bevor ein offi­zi­el­ler Antrag gestellt wird.

Wenn der Ver­trag läuft und Sie spä­ter erkran­ken, bleibt der Ver­si­che­rungs­schutz grund­sätz­lich bestehen. Rele­vant wird die Gesund­heit vor allem beim Abschluss und wenn Sie spä­ter Ände­run­gen möch­ten, etwa eine Erhö­hung der Sum­me oder eine län­ge­re Lauf­zeit. Genau des­halb lohnt es sich, die anfäng­li­che Absi­che­rung so zu pla­nen, dass sie auch bei spä­te­ren Lebens­än­de­run­gen noch passt.

Aus­ge­zahlt wird an die Per­son, die als Bezugs­be­rech­tig­te ein­ge­tra­gen ist. Das Bezugs­recht soll­ten Sie bewusst set­zen und bei Lebens­än­de­run­gen prü­fen, etwa Hei­rat, Tren­nung, Geburt eines Kin­des. Ein häu­fi­ger Pra­xis­feh­ler ist ein ver­al­te­ter Ein­trag, der nicht mehr zur aktu­el­len Situa­ti­on passt. Wir schau­en mit Ihnen, wie Sie das Bezugs­recht sinn­voll for­mu­lie­ren, damit das Geld im Ernst­fall auch wirk­lich dort ankommt, wo es hin soll.

In der Regel mel­den die Hin­ter­blie­be­nen den Todes­fall beim Ver­si­che­rer und rei­chen die benö­tig­ten Unter­la­gen ein, meist Ster­be­ur­kun­de sowie je nach Fall wei­te­re Nach­wei­se. Danach prüft der Ver­si­che­rer den Anspruch und zahlt an die bezugs­be­rech­tig­te Per­son aus. Wie schnell das geht, hängt auch davon ab, ob Unter­la­gen voll­stän­dig sind und ob es Rück­fra­gen zu den Anga­ben aus dem Antrag gibt.

Kün­di­gen ist grund­sätz­lich mög­lich, eine Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung hat in der Regel kei­nen Spar­an­teil, daher gibt es meist kei­nen Rück­kaufs­wert. Ein Wech­sel soll­te geplant erfol­gen: Erst neue Annah­me sichern, dann alte Poli­ce been­den, sonst droht eine Lücke. Bei ver­bes­ser­tem Gesund­heits­zu­stand lohnt ein Ver­gleich manch­mal, bei ver­schlech­ter­tem Zustand kann der Wech­sel teu­er oder unmög­lich wer­den.

Bei­trä­ge kön­nen unter Umstän­den als Vor­sor­ge­auf­wen­dun­gen berück­sich­tigt wer­den. In der Pra­xis ist der Steu­er­ef­fekt bei vie­len gesetz­lich Ver­si­cher­ten begrenzt, weil Höchst­be­trä­ge oft bereits durch Kran­ken und Pfle­ge­ver­si­che­rung aus­ge­schöpft sind. Ob es sich bei Ihnen aus­wirkt, hängt von Ihrer indi­vi­du­el­len Situa­ti­on ab. Für eine ver­bind­li­che Ein­schät­zung zur Steu­er lohnt der Blick in Ihren Steu­er­be­scheid oder ein kur­zer Check mit Ihrer Steu­er­be­ra­tung.

Die Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung zahlt nur, wenn die ver­si­cher­te Per­son wäh­rend der Lauf­zeit stirbt, sie ist rei­ner Todes­fall­schutz. Eine Kapi­tal­le­bens­ver­si­che­rung kom­bi­niert Todes­fall­schutz mit Spar­an­teil und ist deut­lich kom­ple­xer und teu­rer. Wenn es Ihnen um güns­ti­ge, kla­re Hin­ter­blie­be­nen­ab­si­che­rung geht, ist die Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung meist die nahe­lie­gen­de Lösung.

Kon­stant, fal­lend oder stei­gend: so passt sich die Ver­si­che­rungs­sum­me Ihrer Lebens­si­tua­ti­on an

Wel­che Ver­laufs­for­men gibt es bei der Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung?

Die Ver­si­che­rungs­sum­me einer Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung muss nicht über die gan­ze Lauf­zeit gleich blei­ben. Je nach­dem, ob Sie Ihre Fami­lie lang­fris­tig absi­chern oder einen Kre­dit gezielt abde­cken möch­ten, kann eine kon­stan­te, fal­len­de oder stei­gen­de Ver­si­che­rungs­sum­me sinn­voll sein. Die Wahl beein­flusst nicht nur den Bei­trag, son­dern auch, wie gut der Schutz in eini­gen Jah­ren noch zu Ihrem Bedarf passt. Gera­de bei lan­gen Lauf­zei­ten lohnt es sich, den Ver­lauf bewusst zu wäh­len, statt ein­fach den Stan­dard zu über­neh­men.

Beim Abschluss legen Sie also zwei Din­ge fest: die Höhe der Ver­si­che­rungs­sum­me und wie sie sich über die Jah­re ent­wi­ckelt. Ver­si­che­rer bie­ten dafür typi­scher­wei­se drei Vari­an­ten an. Ent­schei­dend ist, wel­ches Ziel im Vor­der­grund steht, zum Bei­spiel Rest­schuld absi­chern, lau­fen­de Kos­ten der Fami­lie abde­cken oder Kauf­kraft­ver­lust durch Infla­ti­on abfe­dern.

Gleich­blei­ben­de Ver­si­che­rungs­sum­me

Die klas­si­sche Vari­an­te: Die Ver­si­che­rungs­sum­me bleibt über die gesam­te Lauf­zeit gleich. Das passt häu­fig, wenn Hin­ter­blie­be­ne dau­er­haft Geld brau­chen, etwa für Lebens­hal­tung, Kin­der und lau­fen­de Fix­kos­ten. Wich­tig ist der Rea­li­täts­check: Bei lan­gen Lauf­zei­ten kann die Kauf­kraft der Aus­zah­lung durch Infla­ti­on sin­ken. Wer lang­fris­tig plant, soll­te prü­fen, ob eine Dyna­mik oder eine höhe­re Startsum­me sinn­vol­ler ist.

Fal­len­de Ver­si­che­rungs­sum­me

Hier sinkt die Ver­si­che­rungs­sum­me Jahr für Jahr, oft line­ar oder an einem Til­gungs­ver­lauf ori­en­tiert. Die­se Form wird häu­fig gewählt, wenn es pri­mär um eine Immo­bi­li­en­fi­nan­zie­rung geht und die Rest­schuld eben­falls mit der Zeit klei­ner wird. Vor­teil: Meist ist der Bei­trag güns­ti­ger als bei einer kon­stan­ten Sum­me. Nach­teil: Wenn neben dem Kre­dit noch lau­fen­de Kos­ten abge­si­chert wer­den sol­len, kann die fal­len­de Sum­me irgend­wann zu knapp wer­den.

Stei­gen­de Ver­si­che­rungs­sum­me

Bei die­ser Vari­an­te steigt die Ver­si­che­rungs­sum­me regel­mä­ßig um einen fes­ten Pro­zent­satz. Ziel ist, dass der Schutz mit der Zeit nicht „klei­ner wirkt“, weil Prei­se und Lebens­hal­tungs­kos­ten stei­gen. Das kann sinn­voll sein, wenn Sie heu­te schon wis­sen, dass Ihr Absi­che­rungs­be­darf eher wächst oder Sie eine lan­ge Lauf­zeit pla­nen. Wich­tig: Prü­fen Sie die Bedin­gun­gen genau, etwa wie hoch die Stei­ge­rung maxi­mal sein darf, ob Sie Erhö­hun­gen jedes Jahr aktiv bestä­ti­gen müs­sen und wel­che Gren­zen der Ver­si­che­rer setzt.

Als Faust­re­gel gilt: Für Kre­di­te ist eine fal­len­de Ver­si­che­rungs­sum­me oft pas­send, für die lang­fris­ti­ge Fami­li­en­ab­si­che­rung eher eine kon­stan­te oder dyna­misch stei­gen­de Lösung. Am Ende zählt, dass Sum­me, Lauf­zeit und Ver­lauf zusam­men­pas­sen und auch in zehn oder zwan­zig Jah­ren noch logisch sind. Wenn Sie möch­ten, prü­fen wir das kurz anhand Ihrer Rest­schuld, Ihres Ein­kom­mens und Ihrer Fix­kos­ten und zei­gen Ihnen im Ver­gleich, wel­che Vari­an­te preis­lich und in den Bedin­gun­gen am sau­bers­ten ist.

Tipp: Ach­ten Sie in den Tarif­be­din­gun­gen dar­auf, ob Anpas­sun­gen der Ver­si­che­rungs­sum­me ohne neue Gesund­heits­fra­gen mög­lich sind und wel­che Gren­zen dafür gel­ten.

Wei­te­re The­men, die für Sie jetzt wich­tig sein könn­ten

Mehr Schutz für Ihre Fami­lie, Ihr Zuhau­se und Ihre finan­zi­el­le Pla­nung

Wer sich mit einer Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung beschäf­tigt, plant meist ohne­hin vor­aus­schau­end. Genau dann lohnt es sich, die Absi­che­rung ein­mal ganz­heit­lich zu prü­fen. Denn in der Pra­xis ent­ste­hen Ver­sor­gungs­lü­cken sel­ten nur durch einen feh­len­den Todes­fall­schutz, son­dern durch eine Mischung aus Finan­zie­rung, Fami­lie, Wohn­ei­gen­tum und lau­fen­den Kos­ten. Die fol­gen­den The­men hel­fen Ihnen, typi­sche Risi­ken sau­ber abzu­de­cken und unnö­ti­ge Dop­pel­ver­si­che­run­gen zu ver­mei­den.

Junge Familie steht mit Bauplan im Rohbau ihres zukünftigen Eigenheims, während die Kinder spielend durch die Räume laufen
Ver­si­che­run­gen für Bau­her­ren

Ein Neu­bau oder Umbau ist finan­zi­ell ein Kraft­akt. Damit aus einem Scha­den kein teu­res Dau­er­pro­blem wird, soll­ten Bau­her­ren früh klä­ren, wel­che Poli­cen wirk­lich nötig sind. Wir zei­gen Ihnen ver­ständ­lich, wel­che Absi­che­run­gen rund um Bau­pha­se, Haf­tung und Sach­schä­den sinn­voll sind und wor­auf Ban­ken und Ver­trä­ge in der Pra­xis ach­ten.

Eine fröhliche Familie mit Kind und Hund beim Spaziergang im Park – Symbol für Sicherheit, Zusammenhalt und familiären Schutz
Ver­si­che­run­gen für Fami­li­en

Mit Kin­dern ändern sich Prio­ri­tä­ten, und oft stei­gen die Fix­kos­ten. Wir erklä­ren, wel­che Ver­si­che­run­gen Fami­li­en wirk­lich hel­fen, zum Bei­spiel bei Ein­kom­men, Gesund­heit, Haf­tung und Vor­sor­ge. Ohne Über­la­dung, ohne Panik­ma­che, dafür mit kla­rer Ori­en­tie­rung, was in Ihrer Situa­ti­on zuerst kommt.

Zusam­men­fas­sung

Eine Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung ist der kla­re, bezahl­ba­re Basis­schutz für den Todes­fall. Sie zahlt eine ver­ein­bar­te Sum­me an die von Ihnen fest­ge­leg­ten Hin­ter­blie­be­nen, damit Fami­lie, Part­ner oder Geschäfts­part­ner finan­zi­ell sta­bil blei­ben und lau­fen­de Ver­pflich­tun­gen wie Mie­te, Lebens­hal­tung oder ein Immo­bi­li­en­kre­dit wei­ter trag­bar sind. Ent­schei­dend sind nicht nur Bei­trag und Ver­si­che­rungs­sum­me, son­dern vor allem die sau­be­re Pla­nung von Lauf­zeit, Bezugs­recht und Ver­laufs­form der Sum­me. Genau hier ent­ste­hen in der Pra­xis die größ­ten Feh­ler, etwa zu kur­ze Lauf­zei­ten oder ein ver­al­te­tes Bezugs­recht.

Damit die Absi­che­rung im Ernst­fall wirk­lich funk­tio­niert, soll­ten Gesund­heits­an­ga­ben voll­stän­dig und kor­rekt sein. Bei Vor­er­kran­kun­gen ist eine anony­me Risi­ko­vor­anfra­ge häu­fig der sinn­volls­te Weg, bevor ein offi­zi­el­ler Antrag gestellt wird. Für Paa­re und Kre­dit­fi­nan­zie­run­gen lohnt zudem die pas­sen­de Ver­trags­ge­stal­tung, zum Bei­spiel zwei Ein­zel­ver­trä­ge, eine Über­kreuz-Lösung oder eine fal­len­de Ver­si­che­rungs­sum­me, wenn pri­mär die Rest­schuld abge­si­chert wer­den soll. Ein guter Ver­gleich prüft nicht nur den Preis, son­dern auch Nach­ver­si­che­rungs­mög­lich­kei­ten, Ver­trags­fle­xi­bi­li­tät und kla­re Bedin­gun­gen im Leis­tungs­fall.

Wich­tig ist außer­dem der Blick auf die „Lücken neben dem Todes­fall“: Eine Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung ersetzt kei­ne Absi­che­rung gegen Berufs­un­fä­hig­keit oder län­ge­re Krank­heit. Oft ist des­halb eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung der wich­tigs­te ergän­zen­de Bau­stein, weil sie Ihr Ein­kom­men schützt, solan­ge Sie leben. Je nach Situa­ti­on kön­nen außer­dem Haus­rat oder Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung (bei Eigen­tum) sowie eine sinn­vol­le Kran­ken­zu­satz- oder Unfall­ab­si­che­rung rele­vant sein.

Häu­fi­ge Fra­gen

Was ist eine ver­bun­de­ne Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung für Paa­re?

Bei der ver­bun­de­nen Vari­an­te sind zwei Per­so­nen in einem gemein­sa­men Ver­trag ver­si­chert. Der zen­tra­le Punkt: Es wird in der Regel nur ein­mal aus­ge­zahlt, selbst wenn bei­de ver­ster­ben. Das kann güns­ti­ger wir­ken, ist aber für Fami­li­en mit Kin­dern oft zu knapp gedacht. In vie­len Fäl­len sind zwei Ein­zel­ver­trä­ge oder eine Über­kreuz-Gestal­tung fle­xi­bler.

Bei Immo­bi­li­en­kre­di­ten wird eine Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung häu­fig genutzt, um die Rest­schuld im Todes­fall abzu­si­chern. Wich­tig ist, wie die Aus­zah­lung gere­gelt wird, zum Bei­spiel über Bezugs­recht oder Abtre­tung an die Bank. Wir prü­fen mit Ihnen, ob die Absi­che­rung zur Kre­dit­hö­he passt und wel­che Ver­laufs­form sinn­voll ist, damit die Absi­che­rung nicht an der Rea­li­tät vor­bei­läuft.

Bei einer fal­len­den Ver­si­che­rungs­sum­me sinkt die ver­ein­bar­te Leis­tung über die Zeit, oft pas­send zur schrump­fen­den Rest­schuld eines Kre­dits. Das kann Bei­trä­ge spa­ren, ist aber nur dann stim­mig, wenn Ihre Absi­che­rung wirk­lich pri­mär den Kre­dit betrifft. Sobald zusätz­lich Fami­lie oder Ein­kom­men abge­si­chert wer­den sol­len, ist eine kon­stan­te oder teils stei­gen­de Sum­me häu­fig pas­sen­der.

Eine Nach­ver­si­che­rungs­ga­ran­tie erlaubt es, die Ver­si­che­rungs­sum­me spä­ter zu erhö­hen, oft bei bestimm­ten Ereig­nis­sen wie Hei­rat, Geburt, Immo­bi­li­en­kauf. Der Vor­teil: meist ohne erneu­te umfas­sen­de Gesund­heits­prü­fung, je nach Tarif­re­geln. Weil Bedin­gun­gen und Gren­zen je Anbie­ter stark vari­ie­ren, ist das ein wich­ti­ger Ver­gleichs­punkt, wenn Ihre Absi­che­rung mit Ihrem Leben „mit­wach­sen“ soll

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