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Drohnenversicherung – gesetzlich vorgeschrieben und sinnvoll
Haftpflicht und Kasko: So sichern Sie Ihre Drohne richtig ab
Drohnen sind längst in der Freizeit und im Beruf angekommen – doch der Betrieb bringt Verantwortung mit sich. Eine Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben, Kaskoschutz kann zusätzlich Schäden an der eigenen Drohne abdecken. Wir zeigen, was Sie wissen und absichern müssen.
Das Wichtigste im Überblick
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Verantwortung am Himmel – deshalb ist Versicherung unverzichtbar
Ob als Hobby, bei Events oder in der Vermessung – wer eine Drohne steuert, trägt Verantwortung. Bereits ein technischer Fehler oder eine Windböe kann zu erheblichen Personen- oder Sachschäden führen. Genau deshalb schreibt der Gesetzgeber eine Haftpflichtversicherung vor. Kasko-Schutz lohnt sich zusätzlich bei höherwertigen Modellen.
Haftpflichtversicherung
Schäden, die Dritten durch die Drohne entstehen: z. B. an Autos, Häusern oder Personen
Absicherung auch bei unverschuldetem Kontrollverlust (z. B. durch Wind)
Abgedeckt sind sowohl Sach- als auch Personenschäden (inkl. Heil- und Behandlungskosten)
Versichert ist stets der Halter – nicht zwingend der Steuerer
Kaskoversicherung
Reparaturkosten bei Absturz, Kollision oder technischer Störung
Ersatz bei Diebstahl oder Totalschaden (abhängig vom Tarif)
Schutz vor Schäden durch Bedienfehler, Steuerungsprobleme oder Akkuausfall
Auch für Kameraequipment möglich, wenn Bestandteil der Drohne
Flüge ohne gesetzlich vorgeschriebene Genehmigung oder in verbotenen Zonen
Vorsätzliche Handlungen oder fahrlässiger Umgang mit der Technik
Nutzung außerhalb der in der Police festgelegten Zwecke (z. B. gewerblich statt privat)
Schäden bei Missachtung gesetzlicher Vorgaben, z. B. fehlender Kenntnisnachweis
Abnutzung oder normale Verschleißerscheinungen (z. B. Akkualterung)
Diese Versicherungsarten gibt es
Zwei Wege zum Schutz – Haftpflicht und Kasko für Ihre Drohne
Drohnenversicherungen unterscheiden sich grundsätzlich in zwei Formen: Die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflicht schützt Dritte, die freiwillige Kaskoversicherung schützt Ihre eigene Drohne. Welche Variante wann sinnvoll ist, hängt von Nutzungsart, Modell und Risiko ab.
Haftpflichtversicherung – gesetzlich vorgeschrieben
Jede Drohne, die im Freien genutzt wird, unterliegt in Deutschland der Versicherungspflicht. Die Haftpflichtversicherung übernimmt Schäden, die Sie anderen Personen oder deren Eigentum zufügen – zum Beispiel wenn die Drohne auf ein Auto stürzt, eine Scheibe zerschlägt oder einen Spaziergänger verletzt. Wichtig: Die Pflicht gilt unabhängig davon, ob Sie die Drohne privat oder gewerblich einsetzen. Auch das Gewicht spielt keine Rolle – selbst leichte Mini-Drohnen unter 250 g sind versicherungspflichtig.
Je nach Versicherer sind auch sogenannte „moderne Gefährdungslagen“ abgedeckt, etwa Schäden durch Signalstörungen oder technische Ausfälle. Nicht jeder Anbieter bietet diese umfassend – ein Vergleich lohnt sich.
Kaskoversicherung – sinnvoller Zusatzschutz für Ihre Drohne
Wer eine teure oder gewerblich genutzte Drohne besitzt, sollte den Kaskoschutz in Betracht ziehen. Diese Police deckt Schäden an der eigenen Drohne ab – etwa bei Abstürzen, Bedienfehlern oder technischer Fehlfunktion. Auch Diebstahl kann unter bestimmten Bedingungen eingeschlossen sein.
Die Leistungen unterscheiden sich stark: Einige Versicherer leisten auch bei Flugfehlern, andere nur bei klar definierter Fremdeinwirkung. Eine gute Kaskoversicherung sollte neben der reinen Reparatur auch Zubehör wie Kamera- oder Steuertechnik absichern. Gewerbliche Nutzer sollten zudem prüfen, ob der Schutz weltweit oder nur innerhalb Europas gilt.
In vielen Tarifen sind Selbstbeteiligungen üblich, z. B. 150–250 €. Achten Sie darauf, ob es eine Neuwert- oder Zeitwert-Erstattung gibt.
Was kostet der Schutz und wie vergleicht man richtig?
Leistungen, Beiträge und Unterschiede auf einen Blick verstehen
Die Kosten einer Drohnenversicherung richten sich nach Einsatzbereich, Modellwert und gewünschten Leistungen. Wer privat fliegt, zahlt oft deutlich weniger als gewerbliche Nutzer. Trotzdem lohnt ein genauer Vergleich – denn viele Policen unterscheiden sich deutlich bei Deckungssummen, Geltungsbereichen und Ausschlüssen.
Privatpersonen und Freizeitnutzer
Wer eine Drohne privat im Garten, auf Reisen oder für Aufnahmen in der Natur nutzt, profitiert meist von günstigen Beiträgen. Erste Haftpflichtversicherungen mit Drohnen-Einschluss beginnen bereits bei etwa 35 € pro Jahr. Wichtig ist: Nicht jede private Haftpflicht schließt Drohnen automatisch mit ein. Prüfen Sie unbedingt, ob Ihre bestehende Police den Drohnenbetrieb abdeckt – und ob auch Schäden durch Steuerfehler, Technikversagen oder Signalverlust versichert sind.
Gewerbetreibende, Selbstständige und Dienstleister
Für gewerbliche Anwendungen – z. B. in der Landwirtschaft, Immobilienvermessung oder bei Filmproduktionen – gelten andere Anforderungen. Hier sind spezialisierte Policen notwendig. Die Beiträge beginnen bei etwa 90–150 € jährlich, je nach Drohnengewicht, Anzahl der eingesetzten Geräte und Flugbetriebszonen. Achten Sie bei gewerblichen Tarifen unbedingt auf:
Geltungsbereich (z. B. Europa oder weltweit)
Deckungssummen (mind. 1 Mio. €, oft bis 5 Mio. € empfehlenswert)
klare Einbeziehung von Personenschäden und Folgekosten
Kaskoversicherung – Zusatzkosten sinnvoll kalkulieren
Je nach Drohnenwert kann sich eine Kaskoversicherung schnell rechnen. Für Modelle ab ca. 1.000 € empfehlen wir, einen Vergleich durchzuführen. Typische Beiträge starten bei ca. 100–200 € jährlich. Achten Sie darauf, ob Schäden durch Bedienfehler, technische Defekte oder Vandalismus abgedeckt sind – und ob Zubehör mitversichert ist.
So vergleichen Sie richtig
Ein reiner Preisvergleich reicht nicht. Wichtige Vergleichskriterien sind:
Versicherte Nutzung (privat, gewerblich, Mischformen)
Deckungshöhen und Haftungsausschlüsse
Geltungsbereich (Inland, EU, weltweit)
Mitversicherte Zusatzleistungen (z. B. Rechtsschutz, Auslandsschutz)
Ein guter Versicherungsvergleich berücksichtigt auch Vertragslaufzeiten, Kündigungsfristen und Leistungsgrenzen bei Sonderfällen (z. B. Nachteinsätze oder Flüge über Menschenansammlungen).
Verwandte Versicherungen im Überblick
Diese Versicherungen passen zur Drohnenabsicherung
Wer eine Drohne besitzt oder gewerblich nutzt, ist oft auch bei anderen Risiken betroffen. Ob technisches Equipment, berufliche Haftung oder rechtliche Auseinandersetzungen – diese Versicherungen ergänzen den Schutz Ihrer Drohne sinnvoll.
Elektronikversicherung
Hochwertige Kameras, Fernsteuerungen oder Tablets zur Drohnensteuerung sind teuer. Mit einer Elektronikversicherung sichern Sie solche Geräte gegen Diebstahl, Beschädigung und technische Defekte ab.
Berufshaftpflicht
Ob als Fotograf, Vermessungstechniker oder Content Creator – wer mit Drohnen arbeitet, trägt beruflich Verantwortung. Eine Berufshaftpflicht schützt Sie vor Forderungen bei Fehlern, Schäden oder Verstößen.
Rechtsschutzversicherung
Ob Ärger mit Nachbarn, Bußgeldverfahren oder Streit um Bildrechte – mit einer Rechtsschutzversicherung sind Sie auch bei Konflikten rund um Ihre Drohne bestens abgesichert.
Was beim Fliegen erlaubt ist – und was Sie besser lassen sollten
Drohnen richtig nutzen – diese Regeln müssen Sie kennen
Drohnen eröffnen neue Möglichkeiten – doch wer sie fliegen will, muss sich an klare Regeln halten. Gesetzliche Vorgaben betreffen nicht nur Flughöhe und Flugzonen, sondern auch die Kennzeichnungspflicht und die Frage, ob ein Führerschein erforderlich ist. Wer diese Vorschriften ignoriert, riskiert empfindliche Geldstrafen und haftet im Schadenfall persönlich.
Wer eine Drohne mit mehr als 250 Gramm Abfluggewicht nutzt, ist verpflichtet, diese mit einer feuerfesten Plakette zu kennzeichnen. Auf dieser müssen Name und Adresse des Halters stehen – das gilt auch für kleinere Drohnen mit Kamera, sobald sie in der Lage sind, personenbezogene Daten zu erfassen. Ab diesem Gewicht ist außerdem ein sogenannter EU-Kompetenznachweis erforderlich, der meist online beim Luftfahrt-Bundesamt absolviert wird. Für größere Drohnen oder gewerbliche Einsätze reicht dieser Führerschein nicht aus, hier wird ein erweitertes Fernpilotenzeugnis notwendig.
Die erlaubte Flughöhe beträgt grundsätzlich maximal 120 Meter über Grund. Wer höher fliegen will, benötigt eine Ausnahmegenehmigung durch die zuständige Luftfahrtbehörde. Darüber hinaus gibt es Flugverbotszonen, die unbedingt beachtet werden müssen. Dazu gehören Wohngebiete, wenn dort Personen aufgenommen werden könnten, ebenso wie Flughafenumgebungen, Einsatzorte von Polizei oder Rettungsdiensten, Industrieanlagen, Bahnstrecken oder Naturschutzgebiete. Auch der Nachtflug ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung zulässig – rechtlich beginnt die Nacht mit dem Sonnenuntergang und endet mit dem Sonnenaufgang.
Die Haftung liegt immer beim Halter der Drohne – unabhängig davon, wer sie steuert oder ob der Schaden durch technisches Versagen oder eine Windböe verursacht wurde. Deshalb schreibt das Luftverkehrsgesetz seit 2017 eine Haftpflichtversicherung für alle Drohnenhalter vor. Wer ohne gültigen Versicherungsschutz fliegt oder gegen Flugverbote verstößt, muss mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro rechnen. In schweren Fällen droht zusätzlich ein Strafverfahren.
Als gewerbliche Nutzung gelten nicht nur klassische Inspektionsflüge oder Auftragsfotografie, sondern auch das Veröffentlichen von Drohnenaufnahmen auf Plattformen wie YouTube, sofern damit Werbeeinnahmen erzielt werden. In solchen Fällen reicht eine private Drohnenversicherung nicht mehr aus – hier ist eine gewerbliche Absicherung notwendig, einschließlich einer spezifischen Haftpflicht und gegebenenfalls einer Kasko mit gewerblichem Einschluss.
Antworten auf Fragen, die viele erst nach dem Start stellen
Was Sie schon immer über Drohnenversicherungen wissen wollten
Muss die Drohne auf mich selbst versichert sein oder geht das auch für Familienangehörige?
Die Versicherung muss auf den Halter der Drohne abgeschlossen werden – also auf die Person, die im juristischen Sinne für das Fluggerät verantwortlich ist. Innerhalb eines Haushalts kann die Drohne auch von Familienmitgliedern genutzt werden, sofern der Versicherungsvertrag das erlaubt. Einige Tarife decken auch mehrere Steuerer ab, andere verlangen eine namentliche Nennung.
Darf ich meine Drohne auch im Ausland fliegen, wenn ich eine deutsche Versicherung habe?
Das hängt vom jeweiligen Tarif ab. Viele Versicherer bieten standardmäßig Deckung in der EU, einige auch weltweit. Wer seine Drohne auf Reisen oder im Urlaub nutzen will, sollte prüfen, ob der Versicherungsschutz über die Landesgrenzen hinaus gilt – und ob vor Ort eventuell zusätzliche Registrierungspflichten bestehen.
Was passiert, wenn meine Drohne gestohlen wird?
Ein Diebstahl ist nur über eine Kaskoversicherung abgedeckt – und auch dort nur, wenn der Tarif den Diebstahl ausdrücklich einschließt. Der einfache Verlust oder das Liegenlassen im Park ist meist nicht versichert. Wichtig: Sofortige Anzeige bei der Polizei und fristgerechte Meldung beim Versicherer sind Pflicht.
Bin ich versichert, wenn ich eine Mietdrohne steuere?
In den meisten Fällen nein. Die Versicherung deckt in der Regel nur Schäden durch selbstgehaltene oder angemeldete Drohnen ab. Wer eine Mietdrohne nutzt, sollte sich beim Anbieter erkundigen, ob eine Haftpflichtversicherung besteht – oder eine kurzfristige Zusatzversicherung abschließen.
Was gilt, wenn ein Kind die Drohne steuert?
Kinder dürfen laut Gesetz Drohnen unter zwei Kilogramm auch ohne Führerschein fliegen, sofern sie das Gerät sicher beherrschen. Versicherungsrechtlich ist das heikel: Viele Anbieter schließen Schäden aus, wenn die Drohne von nicht voll geschäftsfähigen Personen gesteuert wurde. Eine vorherige Rücksprache mit dem Versicherer ist sinnvoll – auch um rechtlich abgesichert zu sein.
Welche Rolle spielt der Einsatzort – z. B. auf Veranstaltungen oder in Innenräumen?
In geschlossenen Räumen greift die gesetzliche Versicherungspflicht nicht – dennoch ist eine Absicherung sinnvoll, insbesondere bei gewerblicher Nutzung. Auf Veranstaltungen kann es zu besonderen Auflagen kommen. In vielen Fällen verlangen Veranstalter eine gesonderte Haftpflichtversicherung mit höherer Deckungssumme oder eine Genehmigung vom Ordnungsamt.
Wie kann ich bei Schäden beweisen, dass ich nicht schuld war?
Beweissicherung ist das A und O. Nutzen Sie Flugprotokolle aus der App, Videoaufnahmen, Zeugen oder – wenn vorhanden – Telemetriedaten aus der Steuerung. Je technischer und professioneller Ihre Drohne ist, desto mehr Daten lassen sich im Fall eines Absturzes rekonstruieren.
Verliere ich den Versicherungsschutz, wenn ich gegen eine Vorschrift verstoße?
In vielen Fällen ja. Wer z. B. in einer Flugverbotszone fliegt oder keinen gültigen Kenntnisnachweis besitzt, handelt grob fahrlässig oder vorsätzlich – und riskiert den Versicherungsschutz. Einige Policen enthalten Ausschlüsse für genau diese Fälle. Deshalb sollten gesetzliche Vorgaben unbedingt eingehalten werden.
Weitere Themen, die für Drohnenbesitzer relevant sind
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Wer sich mit Drohnen beschäftigt, stößt schnell auf weitere Versicherungsthemen. Ob Aufbewahrung, eigene Unfallrisiken oder die Frage nach bestehenden Absicherungen – diese Inhalte helfen Ihnen weiter.
Hausratversicherung
Wird Ihre Drohne aus dem Keller gestohlen oder bei einem Wohnungsbrand beschädigt, greift möglicherweise die Hausratversicherung. Sie sichert technische Geräte im Haushalt gegen Feuer, Einbruch und Leitungswasserschäden ab.
Unfallversicherung
Ein Ausrutscher beim Drohnenstart, eine Verletzung durch Rotoren oder ein Unfall bei einem Outdoor-Dreh – mit einer privaten Unfallversicherung schützen Sie sich und Ihre Familie gegen finanzielle Folgen.
Privathaftpflichtversicherung
Gute Privathaftpflichttarife schließen Flugmodelle bis 5 kg mit ein. Prüfen Sie, ob Schäden durch Ihre Drohne bereits abgedeckt sind – und ob auch Bedienungsfehler, Signalverlust oder Kontrollprobleme versichert wären.
Wenn es kracht – so verhalten Sie sich im Schadenfall richtig
So vermeiden Sie Fehler, wenn doch einmal etwas passiert
Ein Moment der Unachtsamkeit oder ein technisches Problem reicht aus – und schon ist ein Schaden entstanden. Damit Sie im Ernstfall richtig reagieren, kommt es auf besonnenes Handeln, rechtzeitige Meldung und vollständige Dokumentation an. Nur so greift Ihre Drohnenversicherung zuverlässig.
Kommt es bei einem Drohnenflug zu einem Schaden, ist Ruhe und Übersicht gefragt. Wichtig ist, dass Sie den Ort des Geschehens nicht verlassen, sondern zuerst die Situation sichern und dokumentieren. Fotografieren Sie möglichst sofort das betroffene Objekt, den Unfallort und Ihre Drohne. Halten Sie, falls vorhanden, Zeugen oder Passanten fest, die den Vorfall beobachtet haben. Diese Beweise helfen nicht nur bei der Schadensmeldung, sondern schützen Sie auch vor unberechtigten Forderungen Dritter. Besonders bei Personenschäden oder kritischen Situationen – etwa einem Absturz auf einem öffentlichen Platz – kann es sinnvoll oder sogar notwendig sein, die Polizei zu informieren.
Die Versicherung muss so schnell wie möglich informiert werden – am besten noch am selben Tag. Je nach Anbieter gelten Fristen zwischen 3 und 7 Tagen. Reichen Sie alle relevanten Unterlagen ein: Fotos, Beschreibung des Hergangs, Kontakt zu Zeugen, ggf. eine polizeiliche Vorgangsnummer. Bei Kaskoschäden empfiehlt es sich zusätzlich, einen Reparaturkostenvoranschlag oder eine Schadensanalyse der Werkstatt beizulegen. Wenn ein Dritter zu Schaden kommt, übernimmt in der Regel die Haftpflichtversicherung die Abwicklung – wichtig ist, dass Sie selbst keine Schuldanerkenntnisse abgeben oder Schadenersatz zusagen. Überlassen Sie die Kommunikation vollständig dem Versicherer.
Haben Sie die Drohne gewerblich genutzt, sollten Sie unbedingt prüfen, ob der Einsatz von Ihrer gewerblichen Versicherung gedeckt war. Bei privaten Policen gelten enge Grenzen – und wer ohne passenden Schutz gewerblich fliegt, verliert unter Umständen seinen Versicherungsschutz vollständig. Auch wenn der Schaden durch äußere Einflüsse wie Wind, Funkstörungen oder Softwarefehler ausgelöst wurde, sind Nachweise wichtig. Flugprotokolle oder Aufzeichnungen aus der App können hilfreich sein.
Je klarer Sie dokumentieren und je zeitnaher Sie reagieren, desto reibungsloser läuft die Regulierung. Und auch wenn der Schaden nicht versichert sein sollte, schützt ein transparentes Vorgehen vor weiteren rechtlichen Komplikationen.
Zusammenfassung
Wer eine Drohne nutzt, trägt Verantwortung – ob im Garten, auf Reisen oder beruflich. Die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung schützt bei Schäden an Dritten, eine Kaskoversicherung ergänzt den Schutz bei Eigen- oder Totalschäden. Technische Vorschriften, Flugverbotszonen und rechtliche Rahmenbedingungen sollten stets eingehalten werden – denn bei Verstößen drohen Bußgelder oder der Verlust des Versicherungsschutzes. Ein Vergleich lohnt sich, da sich Tarife, Leistungen und Geltungsbereiche stark unterscheiden. Prüfen Sie zusätzlich, ob Ihre bestehende Privathaftpflicht Drohnen mit einschließt – oder ob sich eine Spezialpolice besser eignet. Mit dem richtigen Schutz fliegen Sie sicherer, entspannter – und regelkonform.
häufige Fragen
Ist eine Drohnenversicherung Pflicht?
Ja. In Deutschland ist eine Haftpflichtversicherung für jede Drohne im Außenbereich gesetzlich vorgeschrieben – unabhängig vom Gewicht oder Einsatzzweck.
Was kostet eine Drohnenversicherung?
Die Haftpflichtversicherung kostet privat meist zwischen 35 € und 80 € im Jahr. Gewerbliche Tarife starten bei ca. 90 €, Kaskoversicherungen liegen je nach Drohnenwert bei etwa 100–250 € jährlich.
Reicht meine Privathaftpflichtversicherung aus?
Nur wenn Drohnen ausdrücklich in den Versicherungsbedingungen mitversichert sind. Günstige Tarife schließen Flugmodelle bis 5 kg teilweise ein – viele ältere Verträge tun das nicht.
Was passiert, wenn ich ohne Versicherung fliege?
Es drohen Bußgelder bis zu 50.000 Euro. Zudem haften Sie persönlich für sämtliche Schäden – auch dann, wenn der Unfall unverschuldet durch Wind oder Technikversagen verursacht wurde.