Droh­nen­ver­si­che­rung – gesetz­lich vor­ge­schrie­ben und sinn­voll

Haft­pflicht und Kas­ko: So sichern Sie Ihre Droh­ne rich­tig ab

Große Drohne fliegt bei Sonnenuntergang über ein Feld, zwei Personen mit Fernsteuerung stehen im hohen Gras und beobachten den Flug

Droh­nen sind längst in der Frei­zeit und im Beruf ange­kom­men – doch der Betrieb bringt Ver­ant­wor­tung mit sich. Eine Haft­pflicht­ver­si­che­rung ist gesetz­lich vor­ge­schrie­ben, Kas­ko­schutz kann zusätz­lich Schä­den an der eige­nen Droh­ne abde­cken. Wir zei­gen, was Sie wis­sen und absi­chern müs­sen.

Das Wich­tigs­te im Über­blick

  • Seit 2017 gesetz­li­che Pflicht zur Droh­nen-Haft­pflicht­ver­si­che­rung

  • Schutz bei Per­so­nen- und Sach­schä­den durch den Droh­nen­be­trieb

  • Kas­ko­ver­si­che­rung deckt Schä­den an der eige­nen Droh­ne ab

  • Ver­si­che­rungs­pflicht gilt auch für Droh­nen unter 250 g

  • Buß­gel­der bis 50.000 € bei Ver­stoß gegen gesetz­li­che Vor­ga­ben

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Ihre Über­sicht
Ihre Über­sicht

Ver­ant­wor­tung am Him­mel – des­halb ist Ver­si­che­rung unver­zicht­bar

Ob als Hob­by, bei Events oder in der Ver­mes­sung – wer eine Droh­ne steu­ert, trägt Ver­ant­wor­tung. Bereits ein tech­ni­scher Feh­ler oder eine Wind­böe kann zu erheb­li­chen Per­so­nen- oder Sach­schä­den füh­ren. Genau des­halb schreibt der Gesetz­ge­ber eine Haft­pflicht­ver­si­che­rung vor. Kas­ko-Schutz lohnt sich zusätz­lich bei höher­wer­ti­gen Model­len.

  • Haft­pflicht­ver­si­che­rung

    • Schä­den, die Drit­ten durch die Droh­ne ent­ste­hen: z. B. an Autos, Häu­sern oder Per­so­nen

    • Absi­che­rung auch bei unver­schul­de­tem Kon­troll­ver­lust (z. B. durch Wind)

    • Abge­deckt sind sowohl Sach- als auch Per­so­nen­schä­den (inkl. Heil- und Behand­lungs­kos­ten)

    • Ver­si­chert ist stets der Hal­ter – nicht zwin­gend der Steue­rer

  • Kas­ko­ver­si­che­rung

    • Repa­ra­tur­kos­ten bei Absturz, Kol­li­si­on oder tech­ni­scher Stö­rung

    • Ersatz bei Dieb­stahl oder Total­scha­den (abhän­gig vom Tarif)

    • Schutz vor Schä­den durch Bedien­feh­ler, Steue­rungs­pro­ble­me oder Akku­aus­fall

    • Auch für Kame­ra­equip­ment mög­lich, wenn Bestand­teil der Droh­ne

  • Flü­ge ohne gesetz­lich vor­ge­schrie­be­ne Geneh­mi­gung oder in ver­bo­te­nen Zonen

  • Vor­sätz­li­che Hand­lun­gen oder fahr­läs­si­ger Umgang mit der Tech­nik

  • Nut­zung außer­halb der in der Poli­ce fest­ge­leg­ten Zwe­cke (z. B. gewerb­lich statt pri­vat)

  • Schä­den bei Miss­ach­tung gesetz­li­cher Vor­ga­ben, z. B. feh­len­der Kennt­nis­nach­weis

  • Abnut­zung oder nor­ma­le Ver­schleiß­erschei­nun­gen (z. B. Akkual­te­rung)

Die­se Ver­si­che­rungs­ar­ten gibt es

Zwei Wege zum Schutz – Haft­pflicht und Kas­ko für Ihre Droh­ne

Droh­nen­ver­si­che­run­gen unter­schei­den sich grund­sätz­lich in zwei For­men: Die gesetz­lich vor­ge­schrie­be­ne Haft­pflicht schützt Drit­te, die frei­wil­li­ge Kas­ko­ver­si­che­rung schützt Ihre eige­ne Droh­ne. Wel­che Vari­an­te wann sinn­voll ist, hängt von Nut­zungs­art, Modell und Risi­ko ab.

Frau sitzt am Strand mit Drohnenfernbedienung in der Hand, Drohne liegt startbereit im Vordergrund auf dem Sand

Haft­pflicht­ver­si­che­rung – gesetz­lich vor­ge­schrie­ben

Jede Droh­ne, die im Frei­en genutzt wird, unter­liegt in Deutsch­land der Ver­si­che­rungs­pflicht. Die Haft­pflicht­ver­si­che­rung über­nimmt Schä­den, die Sie ande­ren Per­so­nen oder deren Eigen­tum zufü­gen – zum Bei­spiel wenn die Droh­ne auf ein Auto stürzt, eine Schei­be zer­schlägt oder einen Spa­zier­gän­ger ver­letzt. Wich­tig: Die Pflicht gilt unab­hän­gig davon, ob Sie die Droh­ne pri­vat oder gewerb­lich ein­set­zen. Auch das Gewicht spielt kei­ne Rol­le – selbst leich­te Mini-Droh­nen unter 250 g sind ver­si­che­rungs­pflich­tig.

Je nach Ver­si­che­rer sind auch soge­nann­te „moder­ne Gefähr­dungs­la­gen“ abge­deckt, etwa Schä­den durch Signal­stö­run­gen oder tech­ni­sche Aus­fäl­le. Nicht jeder Anbie­ter bie­tet die­se umfas­send – ein Ver­gleich lohnt sich.

Schwarz-graue Profidrohne mit Kamera fliegt über Häuser und Bäume, Berge im Hintergrund, Fokus auf Drohnentechnik

Kas­ko­ver­si­che­rung – sinn­vol­ler Zusatz­schutz für Ihre Droh­ne

Wer eine teu­re oder gewerb­lich genutz­te Droh­ne besitzt, soll­te den Kas­ko­schutz in Betracht zie­hen. Die­se Poli­ce deckt Schä­den an der eige­nen Droh­ne ab – etwa bei Abstür­zen, Bedien­feh­lern oder tech­ni­scher Fehl­funk­ti­on. Auch Dieb­stahl kann unter bestimm­ten Bedin­gun­gen ein­ge­schlos­sen sein.

Die Leis­tun­gen unter­schei­den sich stark: Eini­ge Ver­si­che­rer leis­ten auch bei Flug­feh­lern, ande­re nur bei klar defi­nier­ter Fremd­ein­wir­kung. Eine gute Kas­ko­ver­si­che­rung soll­te neben der rei­nen Repa­ra­tur auch Zube­hör wie Kame­ra- oder Steu­er­tech­nik absi­chern. Gewerb­li­che Nut­zer soll­ten zudem prü­fen, ob der Schutz welt­weit oder nur inner­halb Euro­pas gilt.

In vie­len Tari­fen sind Selbst­be­tei­li­gun­gen üblich, z. B. 150–250 €. Ach­ten Sie dar­auf, ob es eine Neu­wert- oder Zeit­wert-Erstat­tung gibt.

Was kos­tet der Schutz und wie ver­gleicht man rich­tig?

Leis­tun­gen, Bei­trä­ge und Unter­schie­de auf einen Blick ver­ste­hen

Die Kos­ten einer Droh­nen­ver­si­che­rung rich­ten sich nach Ein­satz­be­reich, Modell­wert und gewünsch­ten Leis­tun­gen. Wer pri­vat fliegt, zahlt oft deut­lich weni­ger als gewerb­li­che Nut­zer. Trotz­dem lohnt ein genau­er Ver­gleich – denn vie­le Poli­cen unter­schei­den sich deut­lich bei Deckungs­sum­men, Gel­tungs­be­rei­chen und Aus­schlüs­sen.

Pri­vat­per­so­nen und Frei­zeit­nut­zer
Wer eine Droh­ne pri­vat im Gar­ten, auf Rei­sen oder für Auf­nah­men in der Natur nutzt, pro­fi­tiert meist von güns­ti­gen Bei­trä­gen. Ers­te Haft­pflicht­ver­si­che­run­gen mit Droh­nen-Ein­schluss begin­nen bereits bei etwa 35 € pro Jahr. Wich­tig ist: Nicht jede pri­va­te Haft­pflicht schließt Droh­nen auto­ma­tisch mit ein. Prü­fen Sie unbe­dingt, ob Ihre bestehen­de Poli­ce den Droh­nen­be­trieb abdeckt – und ob auch Schä­den durch Steu­er­feh­ler, Tech­nik­ver­sa­gen oder Signal­ver­lust ver­si­chert sind.

Gewer­be­trei­ben­de, Selbst­stän­di­ge und Dienst­leis­ter
Für gewerb­li­che Anwen­dun­gen – z. B. in der Land­wirt­schaft, Immo­bi­li­en­ver­mes­sung oder bei Film­pro­duk­tio­nen – gel­ten ande­re Anfor­de­run­gen. Hier sind spe­zia­li­sier­te Poli­cen not­wen­dig. Die Bei­trä­ge begin­nen bei etwa 90–150 € jähr­lich, je nach Droh­nen­ge­wicht, Anzahl der ein­ge­setz­ten Gerä­te und Flug­be­triebs­zo­nen. Ach­ten Sie bei gewerb­li­chen Tari­fen unbe­dingt auf:

  • Gel­tungs­be­reich (z. B. Euro­pa oder welt­weit)

  • Deckungs­sum­men (mind. 1 Mio. €, oft bis 5 Mio. € emp­feh­lens­wert)

  • kla­re Ein­be­zie­hung von Per­so­nen­schä­den und Fol­ge­kos­ten

Kas­ko­ver­si­che­rung – Zusatz­kos­ten sinn­voll kal­ku­lie­ren
Je nach Droh­nen­wert kann sich eine Kas­ko­ver­si­che­rung schnell rech­nen. Für Model­le ab ca. 1.000 € emp­feh­len wir, einen Ver­gleich durch­zu­füh­ren. Typi­sche Bei­trä­ge star­ten bei ca. 100–200 € jähr­lich. Ach­ten Sie dar­auf, ob Schä­den durch Bedien­feh­ler, tech­ni­sche Defek­te oder Van­da­lis­mus abge­deckt sind – und ob Zube­hör mit­ver­si­chert ist.

So ver­glei­chen Sie rich­tig
Ein rei­ner Preis­ver­gleich reicht nicht. Wich­ti­ge Ver­gleichs­kri­te­ri­en sind:

  • Ver­si­cher­te Nut­zung (pri­vat, gewerb­lich, Misch­for­men)

  • Deckungs­hö­hen und Haf­tungs­aus­schlüs­se

  • Gel­tungs­be­reich (Inland, EU, welt­weit)

  • Mit­ver­si­cher­te Zusatz­leis­tun­gen (z. B. Rechts­schutz, Aus­lands­schutz)

Ein guter Ver­si­che­rungs­ver­gleich berück­sich­tigt auch Ver­trags­lauf­zei­ten, Kün­di­gungs­fris­ten und Leis­tungs­gren­zen bei Son­der­fäl­len (z. B. Nacht­ein­sät­ze oder Flü­ge über Men­schen­an­samm­lun­gen).

Ver­wand­te Ver­si­che­run­gen im Über­blick

Die­se Ver­si­che­run­gen pas­sen zur Droh­nen­ab­si­che­rung

Wer eine Droh­ne besitzt oder gewerb­lich nutzt, ist oft auch bei ande­ren Risi­ken betrof­fen. Ob tech­ni­sches Equip­ment, beruf­li­che Haf­tung oder recht­li­che Aus­ein­an­der­set­zun­gen – die­se Ver­si­che­run­gen ergän­zen den Schutz Ihrer Droh­ne sinn­voll.

Modernes Großraumbüro mit mehreren Mitarbeitenden an Computern – symbolisch für den Schutz durch Elektronikversicherung

Elek­tro­nik­ver­si­che­rung

Hoch­wer­ti­ge Kame­ras, Fern­steue­run­gen oder Tablets zur Droh­nen­steue­rung sind teu­er. Mit einer Elek­tro­nik­ver­si­che­rung sichern Sie sol­che Gerä­te gegen Dieb­stahl, Beschä­di­gung und tech­ni­sche Defek­te ab.

Drei Personen besprechen Baupläne in einem hellen Raum, im Vordergrund liegt ein Schutzhelm auf dem Tisch

Berufs­haft­pflicht

Ob als Foto­graf, Ver­mes­sungs­tech­ni­ker oder Con­tent Crea­tor – wer mit Droh­nen arbei­tet, trägt beruf­lich Ver­ant­wor­tung. Eine Berufs­haft­pflicht schützt Sie vor For­de­run­gen bei Feh­lern, Schä­den oder Ver­stö­ßen.

Justitia-Statue mit Waage und Schwert auf einem Schreibtisch, im Hintergrund eine Frau in rotem Blazer beim Unterschreiben juristischer Unterlagen – Symbol für Recht und Rechtsschutz.

Rechts­schutz­ver­si­che­rung

Ob Ärger mit Nach­barn, Buß­geld­ver­fah­ren oder Streit um Bild­rech­te – mit einer Rechts­schutz­ver­si­che­rung sind Sie auch bei Kon­flik­ten rund um Ihre Droh­ne bes­tens abge­si­chert.

Was beim Flie­gen erlaubt ist – und was Sie bes­ser las­sen soll­ten

Droh­nen rich­tig nut­zen – die­se Regeln müs­sen Sie ken­nen

Droh­nen eröff­nen neue Mög­lich­kei­ten – doch wer sie flie­gen will, muss sich an kla­re Regeln hal­ten. Gesetz­li­che Vor­ga­ben betref­fen nicht nur Flug­hö­he und Flug­zo­nen, son­dern auch die Kenn­zeich­nungs­pflicht und die Fra­ge, ob ein Füh­rer­schein erfor­der­lich ist. Wer die­se Vor­schrif­ten igno­riert, ris­kiert emp­find­li­che Geld­stra­fen und haf­tet im Scha­den­fall per­sön­lich.

Wer eine Droh­ne mit mehr als 250 Gramm Abflug­ge­wicht nutzt, ist ver­pflich­tet, die­se mit einer feu­er­fes­ten Pla­ket­te zu kenn­zeich­nen. Auf die­ser müs­sen Name und Adres­se des Hal­ters ste­hen – das gilt auch für klei­ne­re Droh­nen mit Kame­ra, sobald sie in der Lage sind, per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten zu erfas­sen. Ab die­sem Gewicht ist außer­dem ein soge­nann­ter EU-Kom­pe­tenz­nach­weis erfor­der­lich, der meist online beim Luft­fahrt-Bun­des­amt absol­viert wird. Für grö­ße­re Droh­nen oder gewerb­li­che Ein­sät­ze reicht die­ser Füh­rer­schein nicht aus, hier wird ein erwei­ter­tes Fern­pi­lo­ten­zeug­nis not­wen­dig.

Die erlaub­te Flug­hö­he beträgt grund­sätz­lich maxi­mal 120 Meter über Grund. Wer höher flie­gen will, benö­tigt eine Aus­nah­me­ge­neh­mi­gung durch die zustän­di­ge Luft­fahrt­be­hör­de. Dar­über hin­aus gibt es Flug­ver­bots­zo­nen, die unbe­dingt beach­tet wer­den müs­sen. Dazu gehö­ren Wohn­ge­bie­te, wenn dort Per­so­nen auf­ge­nom­men wer­den könn­ten, eben­so wie Flug­ha­fen­um­ge­bun­gen, Ein­satz­or­te von Poli­zei oder Ret­tungs­diens­ten, Indus­trie­an­la­gen, Bahn­stre­cken oder Natur­schutz­ge­bie­te. Auch der Nacht­flug ist nur mit aus­drück­li­cher Geneh­mi­gung zuläs­sig – recht­lich beginnt die Nacht mit dem Son­nen­un­ter­gang und endet mit dem Son­nen­auf­gang.

Die Haf­tung liegt immer beim Hal­ter der Droh­ne – unab­hän­gig davon, wer sie steu­ert oder ob der Scha­den durch tech­ni­sches Ver­sa­gen oder eine Wind­böe ver­ur­sacht wur­de. Des­halb schreibt das Luft­ver­kehrs­ge­setz seit 2017 eine Haft­pflicht­ver­si­che­rung für alle Droh­nen­hal­ter vor. Wer ohne gül­ti­gen Ver­si­che­rungs­schutz fliegt oder gegen Flug­ver­bo­te ver­stößt, muss mit Buß­gel­dern von bis zu 50.000 Euro rech­nen. In schwe­ren Fäl­len droht zusätz­lich ein Straf­ver­fah­ren.

Als gewerb­li­che Nut­zung gel­ten nicht nur klas­si­sche Inspek­ti­ons­flü­ge oder Auf­trags­fo­to­gra­fie, son­dern auch das Ver­öf­fent­li­chen von Droh­nen­auf­nah­men auf Platt­for­men wie You­Tube, sofern damit Wer­be­ein­nah­men erzielt wer­den. In sol­chen Fäl­len reicht eine pri­va­te Droh­nen­ver­si­che­rung nicht mehr aus – hier ist eine gewerb­li­che Absi­che­rung not­wen­dig, ein­schließ­lich einer spe­zi­fi­schen Haft­pflicht und gege­be­nen­falls einer Kas­ko mit gewerb­li­chem Ein­schluss.

Ant­wor­ten auf Fra­gen, die vie­le erst nach dem Start stel­len

Was Sie schon immer über Droh­nen­ver­si­che­run­gen wis­sen woll­ten

Die Ver­si­che­rung muss auf den Hal­ter der Droh­ne abge­schlos­sen wer­den – also auf die Per­son, die im juris­ti­schen Sin­ne für das Flug­ge­rät ver­ant­wort­lich ist. Inner­halb eines Haus­halts kann die Droh­ne auch von Fami­li­en­mit­glie­dern genutzt wer­den, sofern der Ver­si­che­rungs­ver­trag das erlaubt. Eini­ge Tari­fe decken auch meh­re­re Steue­rer ab, ande­re ver­lan­gen eine nament­li­che Nen­nung.

Das hängt vom jewei­li­gen Tarif ab. Vie­le Ver­si­che­rer bie­ten stan­dard­mä­ßig Deckung in der EU, eini­ge auch welt­weit. Wer sei­ne Droh­ne auf Rei­sen oder im Urlaub nut­zen will, soll­te prü­fen, ob der Ver­si­che­rungs­schutz über die Lan­des­gren­zen hin­aus gilt – und ob vor Ort even­tu­ell zusätz­li­che Regis­trie­rungs­pflich­ten bestehen.

Ein Dieb­stahl ist nur über eine Kas­ko­ver­si­che­rung abge­deckt – und auch dort nur, wenn der Tarif den Dieb­stahl aus­drück­lich ein­schließt. Der ein­fa­che Ver­lust oder das Lie­gen­las­sen im Park ist meist nicht ver­si­chert. Wich­tig: Sofor­ti­ge Anzei­ge bei der Poli­zei und frist­ge­rech­te Mel­dung beim Ver­si­che­rer sind Pflicht.

In den meis­ten Fäl­len nein. Die Ver­si­che­rung deckt in der Regel nur Schä­den durch selbst­ge­hal­te­ne oder ange­mel­de­te Droh­nen ab. Wer eine Miet­droh­ne nutzt, soll­te sich beim Anbie­ter erkun­di­gen, ob eine Haft­pflicht­ver­si­che­rung besteht – oder eine kurz­fris­ti­ge Zusatz­ver­si­che­rung abschlie­ßen.

Kin­der dür­fen laut Gesetz Droh­nen unter zwei Kilo­gramm auch ohne Füh­rer­schein flie­gen, sofern sie das Gerät sicher beherr­schen. Ver­si­che­rungs­recht­lich ist das hei­kel: Vie­le Anbie­ter schlie­ßen Schä­den aus, wenn die Droh­ne von nicht voll geschäfts­fä­hi­gen Per­so­nen gesteu­ert wur­de. Eine vor­he­ri­ge Rück­spra­che mit dem Ver­si­che­rer ist sinn­voll – auch um recht­lich abge­si­chert zu sein.

In geschlos­se­nen Räu­men greift die gesetz­li­che Ver­si­che­rungs­pflicht nicht – den­noch ist eine Absi­che­rung sinn­voll, ins­be­son­de­re bei gewerb­li­cher Nut­zung. Auf Ver­an­stal­tun­gen kann es zu beson­de­ren Auf­la­gen kom­men. In vie­len Fäl­len ver­lan­gen Ver­an­stal­ter eine geson­der­te Haft­pflicht­ver­si­che­rung mit höhe­rer Deckungs­sum­me oder eine Geneh­mi­gung vom Ord­nungs­amt.

Beweis­si­che­rung ist das A und O. Nut­zen Sie Flug­pro­to­kol­le aus der App, Video­auf­nah­men, Zeu­gen oder – wenn vor­han­den – Tele­me­trie­da­ten aus der Steue­rung. Je tech­ni­scher und pro­fes­sio­nel­ler Ihre Droh­ne ist, des­to mehr Daten las­sen sich im Fall eines Abstur­zes rekon­stru­ie­ren.

In vie­len Fäl­len ja. Wer z. B. in einer Flug­ver­bots­zo­ne fliegt oder kei­nen gül­ti­gen Kennt­nis­nach­weis besitzt, han­delt grob fahr­läs­sig oder vor­sätz­lich – und ris­kiert den Ver­si­che­rungs­schutz. Eini­ge Poli­cen ent­hal­ten Aus­schlüs­se für genau die­se Fäl­le. Des­halb soll­ten gesetz­li­che Vor­ga­ben unbe­dingt ein­ge­hal­ten wer­den.

Wei­te­re The­men, die für Droh­nen­be­sit­zer rele­vant sind

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Wer sich mit Droh­nen beschäf­tigt, stößt schnell auf wei­te­re Ver­si­che­rungs­the­men. Ob Auf­be­wah­rung, eige­ne Unfall­ri­si­ken oder die Fra­ge nach bestehen­den Absi­che­run­gen – die­se Inhal­te hel­fen Ihnen wei­ter.

Modernes Wohnzimmer mit Couch und Dekoration – Symbolbild für Hausratversicherung

Haus­rat­ver­si­che­rung

Wird Ihre Droh­ne aus dem Kel­ler gestoh­len oder bei einem Woh­nungs­brand beschä­digt, greift mög­li­cher­wei­se die Haus­rat­ver­si­che­rung. Sie sichert tech­ni­sche Gerä­te im Haus­halt gegen Feu­er, Ein­bruch und Lei­tungs­was­ser­schä­den ab.

Vater spielt bei Sonnenuntergang mit seinen zwei Kindern Fußball auf einer Wiese

Unfall­ver­si­che­rung

Ein Aus­rut­scher beim Droh­nen­start, eine Ver­let­zung durch Roto­ren oder ein Unfall bei einem Out­door-Dreh – mit einer pri­va­ten Unfall­ver­si­che­rung schüt­zen Sie sich und Ihre Fami­lie gegen finan­zi­el­le Fol­gen.

Umgekippte Weinglas mit Rotweinfleck auf hellem Teppich – typischer Schadenfall für die Privathaftpflichtversicherung.

Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung

Gute Pri­vat­haft­pflicht­ta­ri­fe schlie­ßen Flug­mo­del­le bis 5 kg mit ein. Prü­fen Sie, ob Schä­den durch Ihre Droh­ne bereits abge­deckt sind – und ob auch Bedie­nungs­feh­ler, Signal­ver­lust oder Kon­troll­pro­ble­me ver­si­chert wären.

Wenn es kracht – so ver­hal­ten Sie sich im Scha­den­fall rich­tig

So ver­mei­den Sie Feh­ler, wenn doch ein­mal etwas pas­siert

Ein Moment der Unacht­sam­keit oder ein tech­ni­sches Pro­blem reicht aus – und schon ist ein Scha­den ent­stan­den. Damit Sie im Ernst­fall rich­tig reagie­ren, kommt es auf beson­ne­nes Han­deln, recht­zei­ti­ge Mel­dung und voll­stän­di­ge Doku­men­ta­ti­on an. Nur so greift Ihre Droh­nen­ver­si­che­rung zuver­läs­sig.

Kommt es bei einem Droh­nen­flug zu einem Scha­den, ist Ruhe und Über­sicht gefragt. Wich­tig ist, dass Sie den Ort des Gesche­hens nicht ver­las­sen, son­dern zuerst die Situa­ti­on sichern und doku­men­tie­ren. Foto­gra­fie­ren Sie mög­lichst sofort das betrof­fe­ne Objekt, den Unfall­ort und Ihre Droh­ne. Hal­ten Sie, falls vor­han­den, Zeu­gen oder Pas­san­ten fest, die den Vor­fall beob­ach­tet haben. Die­se Bewei­se hel­fen nicht nur bei der Scha­dens­mel­dung, son­dern schüt­zen Sie auch vor unbe­rech­tig­ten For­de­run­gen Drit­ter. Beson­ders bei Per­so­nen­schä­den oder kri­ti­schen Situa­tio­nen – etwa einem Absturz auf einem öffent­li­chen Platz – kann es sinn­voll oder sogar not­wen­dig sein, die Poli­zei zu infor­mie­ren.

Die Ver­si­che­rung muss so schnell wie mög­lich infor­miert wer­den – am bes­ten noch am sel­ben Tag. Je nach Anbie­ter gel­ten Fris­ten zwi­schen 3 und 7 Tagen. Rei­chen Sie alle rele­van­ten Unter­la­gen ein: Fotos, Beschrei­bung des Her­gangs, Kon­takt zu Zeu­gen, ggf. eine poli­zei­li­che Vor­gangs­num­mer. Bei Kas­ko­schä­den emp­fiehlt es sich zusätz­lich, einen Repa­ra­tur­kos­ten­vor­anschlag oder eine Scha­dens­ana­ly­se der Werk­statt bei­zu­le­gen. Wenn ein Drit­ter zu Scha­den kommt, über­nimmt in der Regel die Haft­pflicht­ver­si­che­rung die Abwick­lung – wich­tig ist, dass Sie selbst kei­ne Schuld­an­er­kennt­nis­se abge­ben oder Scha­den­er­satz zusa­gen. Über­las­sen Sie die Kom­mu­ni­ka­ti­on voll­stän­dig dem Ver­si­che­rer.

Haben Sie die Droh­ne gewerb­lich genutzt, soll­ten Sie unbe­dingt prü­fen, ob der Ein­satz von Ihrer gewerb­li­chen Ver­si­che­rung gedeckt war. Bei pri­va­ten Poli­cen gel­ten enge Gren­zen – und wer ohne pas­sen­den Schutz gewerb­lich fliegt, ver­liert unter Umstän­den sei­nen Ver­si­che­rungs­schutz voll­stän­dig. Auch wenn der Scha­den durch äuße­re Ein­flüs­se wie Wind, Funk­stö­run­gen oder Soft­ware­feh­ler aus­ge­löst wur­de, sind Nach­wei­se wich­tig. Flug­pro­to­kol­le oder Auf­zeich­nun­gen aus der App kön­nen hilf­reich sein.

Je kla­rer Sie doku­men­tie­ren und je zeit­na­her Sie reagie­ren, des­to rei­bungs­lo­ser läuft die Regu­lie­rung. Und auch wenn der Scha­den nicht ver­si­chert sein soll­te, schützt ein trans­pa­ren­tes Vor­ge­hen vor wei­te­ren recht­li­chen Kom­pli­ka­tio­nen.

Zusam­men­fas­sung

Wer eine Droh­ne nutzt, trägt Ver­ant­wor­tung – ob im Gar­ten, auf Rei­sen oder beruf­lich. Die gesetz­lich vor­ge­schrie­be­ne Haft­pflicht­ver­si­che­rung schützt bei Schä­den an Drit­ten, eine Kas­ko­ver­si­che­rung ergänzt den Schutz bei Eigen- oder Total­schä­den. Tech­ni­sche Vor­schrif­ten, Flug­ver­bots­zo­nen und recht­li­che Rah­men­be­din­gun­gen soll­ten stets ein­ge­hal­ten wer­den – denn bei Ver­stö­ßen dro­hen Buß­gel­der oder der Ver­lust des Ver­si­che­rungs­schut­zes. Ein Ver­gleich lohnt sich, da sich Tari­fe, Leis­tun­gen und Gel­tungs­be­rei­che stark unter­schei­den. Prü­fen Sie zusätz­lich, ob Ihre bestehen­de Pri­vat­haft­pflicht Droh­nen mit ein­schließt – oder ob sich eine Spe­zi­al­po­li­ce bes­ser eig­net. Mit dem rich­ti­gen Schutz flie­gen Sie siche­rer, ent­spann­ter – und regel­kon­form.

häu­fi­ge Fra­gen

Ja. In Deutsch­land ist eine Haft­pflicht­ver­si­che­rung für jede Droh­ne im Außen­be­reich gesetz­lich vor­ge­schrie­ben – unab­hän­gig vom Gewicht oder Ein­satz­zweck.

Die Haft­pflicht­ver­si­che­rung kos­tet pri­vat meist zwi­schen 35 € und 80 € im Jahr. Gewerb­li­che Tari­fe star­ten bei ca. 90 €, Kas­ko­ver­si­che­run­gen lie­gen je nach Droh­nen­wert bei etwa 100–250 € jähr­lich.

Nur wenn Droh­nen aus­drück­lich in den Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen mit­ver­si­chert sind. Güns­ti­ge Tari­fe schlie­ßen Flug­mo­del­le bis 5 kg teil­wei­se ein – vie­le älte­re Ver­trä­ge tun das nicht.

Es dro­hen Buß­gel­der bis zu 50.000 Euro. Zudem haf­ten Sie per­sön­lich für sämt­li­che Schä­den – auch dann, wenn der Unfall unver­schul­det durch Wind oder Tech­nik­ver­sa­gen ver­ur­sacht wur­de.