Hei­zung kaputt – wann die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung Kos­ten über­nimmt

Nicht jeder Hei­zungs­scha­den ist ver­si­chert – wir zei­gen, wann Ver­si­che­rungs­schutz greift und was Sie tun soll­ten

Monteur bei der Reparatur einer defekten Heizungsanlage – Blick auf geöffnete Heiztherme, Werkzeug, Wassereimer und Arbeitsmaterial im Raum.

Wenn die Hei­zung plötz­lich aus­fällt, ist schnel­le Hil­fe gefragt – beson­ders in der kal­ten Jah­res­zeit. Doch nicht immer muss sofort ein Not­dienst geru­fen wer­den: Oft las­sen sich klei­ne­re Ursa­chen selbst behe­ben. Aber was, wenn es sich um einen erns­ten Defekt han­delt? Wer zahlt dann den Scha­den – und was über­nimmt die Ver­si­che­rung?

In die­sem Bei­trag erfah­ren Sie, was bei einem Hei­zungs­aus­fall zu tun ist, wel­che Ver­si­che­run­gen für Schä­den auf­kom­men, wann ein Hei­zungs­rohr­bruch zum Fall für die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung wird – und wie Sie mit regel­mä­ßi­ger War­tung teu­re Repa­ra­tu­ren ver­mei­den kön­nen.

Inhalts­ver­zeich­nis

Das Wich­tigs­te im Über­blick

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Der Schutz für Ihr Zuhau­se – auch bei Hei­zungs­aus­fall oder Rohr­schä­den

Was ist eine Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung

Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung schützt Ihr Haus bei Schä­den an der Bau­sub­stanz und an fest ver­bau­ten tech­ni­schen Anla­gen – dar­un­ter fällt auch die Hei­zungs­an­la­ge. Kommt es zu einem Defekt, Rohr­bruch oder Total­aus­fall der Hei­zung, über­nimmt die Ver­si­che­rung – je nach Ursa­che – die Repa­ra­tur­kos­ten oder den Ersatz.

Dabei spielt es eine zen­tra­le Rol­le, ob es sich um fest mit dem Gebäu­de ver­bun­de­ne Tei­le han­delt, wie Heiz­kör­per, Lei­tun­gen oder Kes­sel. Auch Schä­den durch Lei­tungs­was­ser oder Frost kön­nen abge­deckt sein – sofern sie nicht auf man­geln­de War­tung zurück­zu­füh­ren sind.

Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung greift, wenn fest instal­lier­te Kom­po­nen­ten der Hei­zungs­an­la­ge beschä­digt oder zer­stört wer­den – zum Bei­spiel durch Frost, Rohr­bruch oder Über­span­nung nach Blitz­schlag. Auch die Besei­ti­gung von Was­ser­schä­den am Gebäu­de, die durch die Hei­zung ver­ur­sacht wur­den, ist in vie­len Poli­cen ent­hal­ten.

  • Schä­den an fest ein­ge­bau­ten Heiz­kes­seln, Heiz­kör­pern, Lei­tun­gen

  • Rohr­brü­che inner­halb des Mau­er­werks oder der Heiz­krei­se

  • Was­ser­schä­den am Gebäu­de durch undich­te Hei­zungs­roh­re

  • Kurz­schluss­schä­den an der Hei­zungs­steue­rung (je nach Poli­ce)

  • Hotel­kos­ten­über­nah­me, wenn das Gebäu­de vor­über­ge­hend unbe­wohn­bar ist

Nicht jeder Scha­den an der Hei­zung fällt unter den Schutz der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung. Beson­ders dann, wenn War­tungs­pflich­ten ver­letzt wur­den oder der Scha­den durch Ver­schleiß ohne aku­tes Scha­dens­er­eig­nis ent­stand, kann die Leis­tung ver­wei­gert wer­den. Auch beweg­li­che Tei­le oder der Haus­rat sind nicht mit abge­deckt.

  • Schä­den durch man­geln­de War­tung oder gro­be Fahr­läs­sig­keit

  • Alters­be­ding­ter Ver­schleiß ohne kon­kre­ten Scha­dens­aus­lö­ser

  • Defek­te Ther­mo­sta­te, die nicht fest mit dem Gebäu­de ver­bun­den sind

  • Schä­den am Haus­rat (z. B. Möbel) durch aus­tre­ten­des Hei­zungs­was­ser

  • Schä­den durch Frost, wenn nicht aus­rei­chend vor­ge­beugt wur­de

Nicht immer muss sofort der Not­dienst kom­men

Ers­te Hil­fe bei Hei­zungs­de­fekt: Das kön­nen Sie selbst tun

Oft steckt hin­ter einem Hei­zungs­aus­fall eine Klei­nig­keit – prü­fen Sie die­se Punk­te, bevor Sie einen Fach­be­trieb beauf­tra­gen.

Ein plötz­li­cher Hei­zungs­aus­fall ist unan­ge­nehm, beson­ders im Win­ter. Doch nicht immer steckt gleich ein schwer­wie­gen­der Defekt dahin­ter. In vie­len Fäl­len las­sen sich klei­ne­re Stö­run­gen selbst behe­ben – mit ein paar ein­fa­chen Hand­grif­fen.

Luft im Sys­tem ist eine der häu­figs­ten Ursa­chen für Heiz­kör­per, die nicht mehr rich­tig warm wer­den. Öff­nen Sie vor­sich­tig das Ent­lüf­tungs­ven­til, bis Was­ser aus­tritt. Danach schlie­ßen Sie es wie­der und prü­fen die Funk­ti­on. Auch ein nied­ri­ger Was­ser­druck im Heiz­sys­tem kann zu Pro­ble­men füh­ren. Kon­trol­lie­ren Sie den Mano­me­ter­stand – liegt er deut­lich unter 1 bar, soll­te Was­ser nach­ge­füllt wer­den.

Eben­falls häu­fig: ein klem­men­der Ther­mo­stat. Die­ser lässt sich oft ein­fach wie­der gang­bar machen, indem Sie den Reg­ler vor­sich­tig abneh­men und den dar­un­ter­lie­gen­den Stift mehr­mals vor­sich­tig ein­drü­cken, bis er sich frei bewegt.

Die­se Din­ge soll­ten Sie vor dem Anruf beim Not­dienst prü­fen

  • Sind die Heiz­kör­per kalt, obwohl die Anla­ge läuft? → Ent­lüf­ten

  • Zeigt das Mano­me­ter zu wenig Druck an? → Was­ser nach­fül­len

  • Funk­tio­niert der Ther­mo­stat nicht? → Ven­til­stift bewe­gen

  • Ist Strom­zu­fuhr und Siche­rung in Ord­nung? → ggf. Siche­rung über­prü­fen

Natür­lich gilt: Sobald sich der Feh­ler nicht ein­deu­tig behe­ben lässt oder es sich um ein erns­tes Pro­blem wie einen Rohr­bruch oder defek­ten Heiz­kes­sel han­delt, soll­ten Sie unbe­dingt einen zer­ti­fi­zier­ten Hei­zungs­fach­be­trieb kon­tak­tie­ren – und auch Ihre Ver­si­che­rung infor­mie­ren.

Wenn’s teu­er wird: Wer über­nimmt die Kos­ten?

Ver­si­che­rungs­fra­ge: Wer zahlt, wenn die Hei­zung aus­fällt?

Ob Eigen­tü­mer oder Mie­ter – bei einem Hei­zungs­scha­den stellt sich schnell die Fra­ge nach der Kos­ten­über­nah­me. Hier kommt es auf Besitz­ver­hält­nis­se und Ver­si­che­rungs­art an.

Bei einem Hei­zungs­aus­fall hän­gen die Zustän­dig­kei­ten stark davon ab, ob Sie Eigen­tü­mer oder Mie­ter sind. Als Mie­ter kön­nen Sie in der Regel dar­auf ver­trau­en, dass der Ver­mie­ter für die Wie­der­her­stel­lung der Hei­zung auf­kommt. Wird nicht zeit­nah gehan­delt, kann sogar eine Miet­min­de­rung in Betracht gezo­gen wer­den – aller­dings nur, wenn Sie den Scha­den kor­rekt und frist­ge­recht gemel­det haben.

Für Eigen­tü­mer ist die Situa­ti­on kom­ple­xer – hier ist die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung zustän­dig, sofern es sich um fest ver­bau­te Bestand­tei­le wie Heiz­kes­sel, Heiz­kör­per oder Heiz­lei­tun­gen han­delt. Wich­tig: Die Ursa­che muss ein ver­si­cher­ter Scha­den sein – etwa ein Rohr­bruch, Frost oder ein Über­span­nungs­scha­den nach Blitz­schlag.

Die Haus­rat­ver­si­che­rung springt ein, wenn durch aus­tre­ten­des Was­ser z. B. Möbel oder Tep­pi­che beschä­digt wur­den. In Mehr­fa­mi­li­en­häu­sern kann auch die Haus­ver­wal­tung eine zen­tra­le Ver­si­che­rung abge­schlos­sen haben, die den Scha­den abdeckt.

Damit die Ver­si­che­rung tat­säch­lich zahlt, ist Fol­gen­des wich­tig:

  • Der Scha­den muss unver­züg­lich gemel­det wer­den.

  • Die Ursa­che darf nicht auf gro­be Fahr­läs­sig­keit oder man­gel­haf­te War­tung zurück­zu­füh­ren sein.

  • Doku­men­ta­ti­on (z. B. Fotos, Pro­to­kol­le, Gut­ach­ten) ist Pflicht.

Tipp: Prü­fen Sie Ihre Poli­ce auf eine Deckung bei gro­ber Fahr­läs­sig­keit. Ohne die­sen Zusatz kann der Ver­si­che­rer die Zah­lung kür­zen – etwa wenn ver­ges­sen wur­de, die Hei­zung bei Frost durch­lau­fen zu las­sen.

Wei­te­re Schä­den, die im Zusam­men­hang mit Hei­zungs­aus­fall auf­tre­ten kön­nen

Die­se Scha­dens­ar­ten sind oft die Ursa­che – oder Fol­ge – einer defek­ten Hei­zung

Ein Hei­zungs­aus­fall kommt sel­ten allein: Häu­fig sind ande­re Schä­den betei­ligt – ent­we­der als Aus­lö­ser oder als Kon­se­quenz. Die­se drei Scha­dens­ar­ten tre­ten beson­ders häu­fig auf.

Rohr­bruch im Haus
Freigelegte Wand mit beschädigten Wasserrohren nach einem Rohrbruch in einem Badezimmer

Ein geplatz­tes Hei­zungs­rohr ist eine der häu­figs­ten Ursa­chen für Hei­zungs­aus­fäl­le. Die Fol­ge: mas­si­ve Was­ser­schä­den in Wän­den und Böden. Ob und in wel­chem Umfang die Ver­si­che­rung zahlt, hängt vom Ver­trag und der Scha­dens­ur­sa­che ab.

Stark­re­gen
Überflutete Straße und Häuser nach Starkregen – mehrere Fahrzeuge stehen halb im Wasser, Erdgeschoss eines Gebäudes ist betroffen.

Wenn Was­ser von außen ein­dringt – etwa durch Rück­stau bei Stark­re­gen – kann das Hei­zungs­sys­tem schwer beschä­digt wer­den. Beson­ders gefähr­det sind Hei­zun­gen im Kel­ler. Hier greift meist nur die Ele­men­tar­ver­si­che­rung.

Undich­tes Dach
Dachdecker repariert mit Druckluftnagler ein beschädigtes Schindeldach auf einem Einfamilienhaus

Ein undich­tes Dach führt zu Feuch­tig­keits­ein­tritt – oft genau dort, wo auch die Hei­zungs­roh­re ver­lau­fen. Lang­fris­tig kann das zu Kor­ro­si­on oder Aus­fäl­len füh­ren. Der Ver­si­che­rungs­schutz hängt stark von der Ursa­che ab.

Vor­beu­gen ist bes­ser als frie­ren

Häu­fi­ge Ursa­chen für Hei­zungs­aus­fäl­le – und wie man sie ver­hin­dert

Vie­le Hei­zungs­de­fek­te las­sen sich durch ein­fa­che Maß­nah­men ver­mei­den. Wer die typi­schen Ursa­chen kennt, spart im Ernst­fall Zeit, Geld und Ner­ven.

Hei­zungs­an­la­gen gel­ten als robust – und trotz­dem sind sie anfäl­lig für Stö­run­gen und Aus­fäl­le. Beson­ders kri­tisch wird es im Win­ter, wenn defek­te Heiz­kör­per oder ein kaput­ter Heiz­kes­sel schnell zum Not­fall wer­den. Die Ursa­chen sind viel­fäl­tig – vom alters­be­ding­ten Ver­schleiß über Bedie­nungs­feh­ler bis hin zu äuße­ren Ein­flüs­sen wie Frost oder Über­span­nung.

Ein häu­fi­ger Grund für Hei­zungs­pro­ble­me ist man­geln­de War­tung. Wer­den Ven­ti­le, Pum­pen oder Lei­tun­gen über Jah­re hin­weg nicht kon­trol­liert, kön­nen sich klei­ne Stö­run­gen unbe­merkt aus­brei­ten – bis es zum Aus­fall kommt. Eben­so pro­ble­ma­tisch: Frost­schä­den, wenn Was­ser­lei­tun­gen bei Minus­gra­den nicht geschützt oder ent­leert wur­den. Beson­ders bei leer­ste­hen­den Immo­bi­li­en ist dies ein hohes Risi­ko.

Auch elek­tri­sche Schä­den durch Blitz oder Über­span­nung sind nicht sel­ten: Steue­run­gen, Pum­pen und Ther­mo­sta­te reagie­ren emp­find­lich auf Span­nungs­spit­zen – hier ist ein ent­spre­chen­der Ver­si­che­rungs­schutz wich­tig.

Typi­sche Ursa­chen im Über­blick

  • Ver­schleiß an Heiz­kör­pern, Pum­pen oder Ven­ti­len

  • Luft im Heiz­sys­tem oder zu nied­ri­ger Was­ser­druck

  • Frost­schä­den an schlecht iso­lier­ten Lei­tun­gen

  • Über­span­nungs­schä­den durch Blitz­ein­schlag

  • Undich­tig­kei­ten an alten oder schlecht ver­leg­ten Hei­zungs­roh­ren

Tipp: Mit regel­mä­ßi­ger War­tung, einem Frost­schutz­pro­gramm und sinn­vol­ler Ver­si­che­rungs­kom­bi­na­ti­on las­sen sich vie­le die­ser Schä­den von vorn­her­ein ver­mei­den.

Wenn aus Trop­fen tau­sen­de Euro Scha­den wer­den

Hei­zungs­rohr­bruch und Was­ser­scha­den – wann die Ver­si­che­rung zahlt

Ein undich­tes Hei­zungs­rohr kann unsicht­bar blei­ben – bis es zu spät ist. Wel­che Schä­den sind ver­si­chert und wann zahlt die Wohn­ge­bäu­de- oder Haus­rat­ver­si­che­rung?

Ein Rohr­bruch im Heiz­sys­tem zählt zu den häu­figs­ten Ursa­chen für Was­ser­schä­den im Gebäu­de. Haar­ris­se, porö­se Dich­tun­gen oder geplatz­te Lei­tun­gen füh­ren dazu, dass über Wochen unbe­merkt Was­ser in Wän­de, Decken oder Böden ein­dringt. Beson­ders kri­tisch: In Heiz­pe­ri­oden sind die Lei­tun­gen dau­er­haft unter Druck und bei alten Anla­gen steigt das Risi­ko deut­lich.

Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung über­nimmt in sol­chen Fäl­len in der Regel die Kos­ten für die Repa­ra­tur der Rohr­lei­tun­gen sowie für Sanie­rungs­maß­nah­men am Gebäu­de – z. B. für Trock­nung, Est­rich- oder Putz­ar­bei­ten. Vor­aus­set­zung: Der Scha­den muss plötz­lich und unvor­her­ge­se­hen ein­ge­tre­ten sein. Für soge­nann­te All­mäh­lich­keits­schä­den (also schlei­chen­de Was­ser­schä­den über län­ge­re Zeit) ist ein spe­zi­el­ler Ein­schluss nötig.

Sind beweg­li­che Gegen­stän­de wie Möbel, Tep­pi­che oder Elek­tro­ge­rä­te betrof­fen, kommt die Haus­rat­ver­si­che­rung ins Spiel – eben­falls abhän­gig vom Deckungs­um­fang.

Die­se Punk­te soll­ten Sie beach­ten

  • Rohr­bruch sofort doku­men­tie­ren (Fotos, Video, Feuch­te­mes­sung)

  • Kei­ne beschä­dig­ten Gegen­stän­de ent­sor­gen, bevor ein Gut­ach­ter sie prüft

  • Nur nach Rück­spra­che mit der Ver­si­che­rung grö­ße­re Repa­ra­tu­ren beauf­tra­gen

  • Prü­fen Sie, ob All­mäh­lich­keits­schä­den und gro­be Fahr­läs­sig­keit ver­si­chert sind

Tipp: Wird Ihre Hei­zung nach einem Rohr­bruch unbrauch­bar, kön­nen Sie auch Kos­ten für Hotel­über­nach­tung oder Not­hei­zung gel­tend machen – je nach Poli­ce.

Ant­wor­ten auf häu­fi­ge Fra­gen – kom­pakt und ver­ständ­lich

Was Sie schon immer über Schä­den an der Hei­zung und die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung wis­sen woll­ten

Nur wenn der Defekt auf ein ver­si­cher­tes Scha­den­er­eig­nis zurück­zu­füh­ren ist – etwa Lei­tungs­was­ser­schä­den, Sturm, Hagel, Blitz­schlag oder Brand. Ein tech­ni­scher Defekt ohne äuße­re Ein­wir­kung ist in der Regel nicht ver­si­chert.

Frost­schä­den an was­ser­füh­ren­den Tei­len wie Heiz­kör­pern oder Roh­ren sind häu­fig mit­ver­si­chert, aber nur, wenn das Gebäu­de ord­nungs­ge­mäß beheizt wur­de. Bei gro­ber Fahr­läs­sig­keit – etwa unzu­rei­chen­dem Frost­schutz – kann die Leis­tung gekürzt oder ver­wei­gert wer­den.

Wenn z. B. ein Rohr oder Heiz­kör­per undicht wird und dadurch Was­ser aus­läuft, greift die Gebäu­de­ver­si­che­rung bei Lei­tungs­was­ser­schä­den. Wich­tig ist, dass die Ursa­che nicht auf Ver­schleiß oder man­geln­de War­tung zurück­geht.

Nicht abge­deckt sind Schä­den durch Abnut­zung, Alte­rung, Mate­ri­al­er­mü­dung oder Bedien­feh­ler. Auch Schä­den an ein­zel­nen Kom­po­nen­ten wie Elek­tro­nik oder Steue­rung fal­len oft nicht unter die Stan­dard­de­ckung.

Ein Aus­fall allein ist kein Ver­si­che­rungs­fall. Aller­dings sind Eigen­tü­mer gesetz­lich ver­pflich­tet, für eine funk­tio­nie­ren­de Hei­zung zu sor­gen – beson­ders bei Miet­ob­jek­ten. Unter­las­se­ne Repa­ra­tu­ren kön­nen zu Haf­tungs­ri­si­ken füh­ren.

Ja, über eine Haus­tech­nik- oder All­ge­fah­ren­ver­si­che­rung. Die­se deckt auch Bedien­feh­ler, Kurz­schlüs­se, mecha­ni­sche Defek­te oder Elek­tronik­schä­den ab – aller­dings als optio­na­ler Zusatz­bau­stein zur Gebäu­de­ver­si­che­rung.

Ja, Brand­schä­den durch tech­ni­sche Defek­te an der Hei­zung sind grund­sätz­lich mit­ver­si­chert, solan­ge sie nicht durch gro­be Fahr­läs­sig­keit ent­stan­den sind (z. B. feh­len­de War­tung, ver­al­te­te Tech­nik).

Sofort den Ver­si­che­rer infor­mie­ren, Scha­den doku­men­tie­ren (Fotos), Ursa­che durch Fach­be­trieb prü­fen las­sen und kei­ne eigen­mäch­ti­gen Repa­ra­tu­ren durch­füh­ren, bevor die Frei­ga­be vor­liegt.

Nein, die Kos­ten für die Repa­ra­tur defek­ter Anla­gen­tei­le (z. B. Pum­pe, Steue­rung) sind nicht Bestand­teil der Stan­dard-Deckung. Es wird nur der Fol­ge­scha­den über­nom­men (z. B. durch aus­ge­tre­te­nes Was­ser).

Eine regel­mä­ßi­ge War­tung ist oft ver­trag­lich vor­aus­ge­setzt. Wird sie ver­nach­läs­sigt, kann dies zur Leis­tungs­kür­zung oder Ableh­nung füh­ren – vor allem bei Schä­den, die auf Ver­säum­nis­se zurück­zu­füh­ren sind.

Noch Fra­gen zur Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung? In unse­ren aus­führ­li­chen FAQ fin­den Sie Ant­wor­ten auf über 90 häu­fi­ge Fra­gen.

Noch mehr Gebäu­de­schä­den – oft unter­schätzt, aber weit ver­brei­tet

Die­se wei­te­ren Scha­dens­ar­ten soll­ten Sie eben­falls ken­nen

Sturm und Hagel sind nur der Anfang – auch Undich­tig­kei­ten, Schim­mel oder her­ab­fal­len­de Äste sor­gen regel­mä­ßig für immense Schä­den am Gebäu­de. Mit dem rich­ti­gen Schutz sind Sie vor­be­rei­tet.

Gewitterfront mit Starkregen und dunklen Wolken über bewaldeter Landschaft und Stadtgebiet
Natur­ge­fah­ren

Stark­re­gen, Rück­stau oder Hoch­was­ser – Natur­ge­fah­ren sind für Kel­ler und Hei­zungs­räu­me ein hohes Risi­ko. Nur mit einer Ele­men­tar­ver­si­che­rung sind sol­che Schä­den wirk­lich abge­si­chert.

Fachkraft in Schutzanzug begutachtet starken Schimmelbefall an den Wänden eines Wohnzimmers
Schim­mel­bil­dung im Haus

Wenn die Hei­zung aus­fällt oder Was­ser­schä­den ent­ste­hen, droht schnell Schim­mel. Beson­ders in schlecht belüf­te­ten Kel­ler­räu­men oder nach einem Hei­zungs­rohr­bruch. Wich­tig: schnel­les Han­deln und prä­ven­ti­ve Kon­trol­le.

Zusam­men­fas­sung

Ein Hei­zungs­aus­fall kann schnell zu einem finan­zi­el­len Risi­ko wer­den – sei es durch teu­re Repa­ra­tu­ren, Was­ser­schä­den oder sogar Schim­mel­bil­dung. Wäh­rend die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung für Schä­den an fest instal­lier­ten Tei­len wie Heiz­kör­pern oder Roh­ren auf­kommt, deckt die Haus­rat­ver­si­che­rung Schä­den an beweg­li­chem Inven­tar ab. Zusätz­li­che Absi­che­rung bie­ten Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­run­gen bei Natur­er­eig­nis­sen wie Hoch­was­ser. Regel­mä­ßi­ge War­tung und prä­ven­ti­ve Maß­nah­men sind essen­zi­ell, um Schä­den vor­zu­beu­gen und den Ver­si­che­rungs­schutz auf­recht­zu­er­hal­ten.

Häu­fi­ge Fra­gen

Gibt es eine Pflicht zur Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung bei ver­mie­te­ten Immo­bi­li­en mit Hei­zung?

Eine gesetz­li­che Pflicht zur Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung besteht nicht – wohl aber eine kla­re Ver­kehrs­si­che­rungs­pflicht für Eigen­tü­mer. Kommt es durch eine defek­te Hei­zung zu Schä­den, kann der Eigen­tü­mer ohne Ver­si­che­rung per­sön­lich haft­bar gemacht wer­den.

Immer dann, wenn Sie Schä­den an der Hei­zung absi­chern möch­ten, die nicht durch äuße­re Ein­flüs­se ent­ste­hen. Die Haus­tech­nik­ver­si­che­rung deckt auch Kurz­schluss, Bedien­feh­ler oder Ver­schleiß­tei­le ab – was die klas­si­sche Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung nicht leis­tet.

Der Ver­mie­ter ist ver­pflich­tet, eine funk­tio­nie­ren­de Hei­zung bereit­zu­stel­len. Bei Aus­fall muss die Repa­ra­tur unver­züg­lich erfol­gen. Fol­ge­schä­den oder Miet­min­de­run­gen trägt der Ver­mie­ter – eine Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung greift nur bei ech­ten Sach­schä­den, nicht bei ent­gan­ge­nem Nut­zen.

Nur wenn durch den Hei­zungs­scha­den beweg­li­che Gegen­stän­de im Haus­halt beschä­digt wer­den – etwa durch aus­tre­ten­des Was­ser. Die Haus­rat­ver­si­che­rung greift nicht für Schä­den an der Hei­zung selbst oder an fest ver­bau­ter Gebäu­de­tech­nik.