Naturgefahren in der Gebäudeversicherung – So schützen Sie Ihre Immobilie richtig
Sturm, Überschwemmung, Rückstau: Wir zeigen, wie Sie Naturgefahren mit der richtigen Versicherung absichern
Naturereignisse gehören zu den größten Gefahren für Gebäude in Deutschland – und sie treten immer häufiger auf. Doch die Risiken sind regional sehr unterschiedlich: Während in Norddeutschland Sturm und Überschwemmung drohen, sind es im Süden Erdbeben, Steinschlag oder Schneelast. Wer seine Immobilie absichern will, muss wissen, welche Naturgefahren im eigenen Bundesland besonders relevant sind – und welche Versicherung tatsächlich hilft.
Denn Standard-Policen reichen oft nicht aus: Nur Sturm und Hagel sind grundsätzlich über die Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Für viele weitere Wetterrisiken – wie Hochwasser, Rückstau oder Schneedruck – ist der Elementarschadenbaustein zwingend erforderlich.
Das Wichtigste im Überblick
- Die typische Wohngebäudeversicherung umfasst Sturm- und Hagelschäden, jedoch nicht automatisch Schäden durch Überschwemmung, Starkregen oder Erdrutsch (Elementarschäden).
- Für Naturgefahren wie Hochwasser, Rückstau, Erdrutsch oder Schneedruck ist meist ein zusätzlicher Baustein (Elementarschadenschutz) notwendig.
- Die Versicherbarkeit und Prämie hängen stark von Lage (Gefährdungszone) und Bauweise ab.
- Bei Antrag oder Tarifwechsel gilt oft eine Wartezeit (z. B. 14 Tage), bevor der Schutz greift.
- Im Schadenfall sind genaue Dokumentation (Fotos, Gutachten) und Einhaltung von Meldefristen entscheidend.
- Eine sorgfältige Anpassung der Versicherungssumme und Berücksichtigung möglicher Selbstbeteiligung sind essenziell, um Unterversicherung zu vermeiden.

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Schützt Ihr Zuhause – aber nur mit dem richtigen Baustein auch gegen Naturgefahren
Was ist eine Wohngebäudeversicherung
Die Wohngebäudeversicherung übernimmt die Kosten für Schäden am Haus, die durch äußere Einwirkungen entstehen – z. B. durch Sturm, Hagel, Feuer oder Leitungswasser. Doch viele Naturgefahren, die durch den Klimawandel häufiger auftreten, sind im Grundschutz nicht enthalten. Dazu zählen etwa Überschwemmung, Starkregen, Erdrutsch, Frost oder Schneedruck.
Hier kommt der sogenannte Elementarschadenbaustein ins Spiel. Er ergänzt die klassische Wohngebäudeversicherung gezielt um diese Naturgefahren – und wird angesichts der zunehmenden Extremwetterlagen immer wichtiger. Ob eine Gefahr versichert ist, hängt also maßgeblich davon ab, ob dieser Baustein enthalten ist.
Im Grundschutz der Wohngebäudeversicherung sind vor allem klassische Schäden wie Sturm oder Hagel abgedeckt – also Naturgefahren, die häufig auftreten und deren Eintritt klar messbar ist. Mit dem Elementarschutz werden zusätzliche Gefahren eingeschlossen, die je nach Region unterschiedlich auftreten.
Sturm (ab Windstärke 8) und Hagel
Schäden durch Schneedruck und Frost (nur mit Elementarbaustein)
Überschwemmung durch Starkregen oder Hochwasser (nur mit Elementarbaustein)
Rückstau aus überlasteter Kanalisation (nur mit Elementarbaustein)
Erdrutsch, Erdsenkung und Erdbeben (regional unterschiedlich, nur mit Zusatzschutz)
Viele Naturgefahren sind nicht automatisch durch die Standard-Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Ohne den passenden Zusatzbaustein bleiben Betroffene im Ernstfall auf hohen Kosten sitzen. Auch einige Auslöser und Schäden sind grundsätzlich ausgeschlossen – selbst mit Elementarschutz.
Überschwemmung, Rückstau oder Schneedruck ohne Elementarversicherung
Schäden durch Grundwasseranstieg oder Gebäudemängel
Frostschäden bei unsachgemäßer Wartung (z. B. unbeheizte Räume)
Dürreschäden durch Bodensenkung infolge Austrocknung
Schäden, die allmählich und nicht plötzlich auftreten (z. B. feuchte Wände über Monate)
Nicht jede Naturgewalt ist automatisch versichert
Was zählt als Naturgefahr – und was zahlt die Versicherung?
Sturm, Frost, Starkregen – viele dieser Gefahren gelten als Elementarschäden. Doch nur mit dem richtigen Versicherungsschutz springt Ihre Police im Ernstfall auch ein.
Naturgefahren umfassen eine Vielzahl von Wetter- und Umweltereignissen, die nicht vom Menschen beeinflussbar sind – wie etwa Starkregen, Hochwasser, Schneedruck, Erdrutsch oder Erdbeben. Sie können schwerwiegende Schäden an Wohngebäuden verursachen: vom feuchten Keller nach Rückstau bis zum zerstörten Dach durch Schneelast.
Die klassische Wohngebäudeversicherung deckt nur Sturm (ab Windstärke 8) und Hagel. Für alle weiteren Naturgefahren ist der Elementarschadenbaustein notwendig. Erst mit ihm sind Schäden durch Überschwemmung, Rückstau, Frost oder Schneedruck mitversichert.
Besonders wichtig: Die Ursache muss eindeutig einem Naturereignis zugeordnet werden können – Schäden durch Baufehler, vernachlässigte Wartung oder Grundwasseranstieg gelten nicht als Elementarschaden und sind in der Regel ausgeschlossen.
Ein häufiger Irrtum: Auch wenn das eigene Haus nach Starkregen unter Wasser steht, ersetzt die Versicherung den Schaden nur, wenn der Regen von außen eingedrungen ist – etwa über Kellerfenster oder Bodenfugen. Grundwasser, das aufsteigt, ist nicht versichert.
Standort ist nicht gleich Risiko
Was sind Risikozonen – und wie beeinflussen sie Ihre Prämie?
Ob ein Gebäude gegen Naturgefahren versicherbar ist – und zu welchem Preis – hängt maßgeblich von seiner Lage ab. Die sogenannte ZÜRS-Zone spielt dabei eine zentrale Rolle.
Die Versicherbarkeit eines Gebäudes gegen Naturgefahren richtet sich in Deutschland nach dem sogenannten ZÜRS-System (Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen). Dieses stuft Gebäude in vier Risikozonen ein – von Zone 1 (sehr geringes Risiko) bis Zone 4 (hohes Überschwemmungsrisiko, z. B. direkt am Fluss oder in Senken).
Je höher das Risiko laut ZÜRS-Klassifikation, desto höher fällt in der Regel auch die Versicherungsprämie für den Elementarschadenbaustein aus. In besonders gefährdeten Gebieten kann es sogar sein, dass bestimmte Gefahren gar nicht mehr versicherbar sind – oder nur mit deutlichen Einschränkungen.
Auch andere Faktoren beeinflussen die Risikoeinschätzung:
Nähe zu Gewässern (Flüsse, Bäche, Küstenregionen)
Höhe über dem Meeresspiegel
Historische Schadensereignisse in der Umgebung
Versiegelungsgrad der Umgebung (z. B. Städte vs. ländlicher Raum)
Hanglage oder Senken (Gefahr durch Erdrutsch oder Rückstau)
Typische Schäden
Diese Schäden entstehen besonders häufig bei extremem Wetter
Von Sturm über Starkregen bis zum umstürzenden Baum – Naturgefahren verursachen oft immense Gebäudeschäden. Diese drei Schadensarten treten in Deutschland besonders regelmäßig auf.
Stürme mit Windstärke 8 und mehr decken Dächer ab, werfen Ziegel herab oder beschädigen Fassaden. Hagel zerschlägt Fenster, Solaranlagen oder Rollläden. Die Wohngebäudeversicherung schützt in vielen Fällen – aber nicht unbegrenzt.
Dringt Regenwasser durch das Dach oder fließt über die Terrasse in den Keller, drohen teure Folgeschäden. Nur mit passendem Elementarschutz in der Wohngebäudeversicherung sind diese Szenarien versichert.
Wenn ein Baum auf das Haus oder Nebengebäude fällt, entstehen oft gravierende Schäden. Die Versicherung zahlt nur, wenn der Baum gesund war und der Schaden wetterbedingt eingetreten ist.
Naturgefahren sind regional verschieden – und oft unterschätzt
Naturgefahren je Bundesland – wo droht welches Risiko?
Jede Region hat ihre typischen Wetterextreme – ob Sturm, Wassermassen oder umstürzende Bäume. Wer sein Gebäude absichern will, muss wissen, wo die größten Gefahren lauern.
Naturgefahren sind längst kein Randthema mehr – sie treten häufiger, intensiver und regional sehr unterschiedlich auf. Ein Überblick über Deutschlands Bundesländer zeigt, wo besondere Risiken bestehen – und welche Schäden sich in der Vergangenheit tatsächlich ereignet haben:
Norddeutschland: Sturm und entwurzelte Bäume
In Bundesländern wie Niedersachsen, Hamburg und Schleswig-Holstein sind schwere Stürme keine Seltenheit. Orkan „Zeynep“ (2022) deckte Dächer ab und ließ zahlreiche Bäume auf Häuser und Straßen stürzen. Besonders betroffen waren dabei ältere Gebäude mit freistehenden Gärten.
Typische Schäden:
Abgedeckte Dächer
Wassereinbruch durch beschädigte Dacheindeckung
Umgestürzte Bäume auf Wohnhäuser und Garagen
Westdeutschland: Starkregen und vollgelaufene Keller
NRW und Rheinland-Pfalz wurden 2021 vom Ahrtal-Hochwasser getroffen – das schwerste Naturereignis seit Jahrzehnten. Innerhalb weniger Stunden verwandelte Starkregen ganze Orte in Katastrophengebiete. Die meisten Gebäude waren nicht elementarversichert.
Typische Schäden:
Vollgelaufene Keller
Rückstauschäden in Erdgeschossen
Zerstörte Heizungsanlagen und Wände durch Wassereinwirkung
Süddeutschland: Schneelast und Einbruch durch Wasser
Im Allgäu, in Oberbayern oder im Schwarzwald kommt es regelmäßig zu massiver Schneelast. Beim Wintereinbruch 2019/2020 mussten Dächer geräumt werden – Einsturzgefahr durch Schneedruck bestand in vielen Gemeinden. Schäden durch eindringendes Schmelzwasser führten zusätzlich zu Rohrbrüchen und Wasserschäden.
Typische Schäden:
Verformte Dachkonstruktionen
Durchfeuchtete Dachisolierung
Wasserschäden durch schmelzenden Schnee
Ostdeutschland: Frostschäden und geplatzte Leitungen
In Regionen wie Sachsen, Thüringen und Brandenburg führen langanhaltende Frostperioden immer wieder zu Leitungswasserschäden. Besonders gefährlich: unbeheizte Nebenräume, unzureichend isolierte Leitungen und Ferienhäuser.
Typische Schäden:
Geplatzte Rohre in Wänden und Decken
Undichte Dächer durch Eisbildung
Wasserschäden nach Tauwetter
Diese Beispiele zeigen: Es sind nicht nur spektakuläre Naturkatastrophen, die Schäden verursachen – sondern oft „kleine“ Wetterereignisse mit großer Wirkung. Die richtige Wohngebäudeversicherung inklusive Elementarschutz sorgt dafür, dass Sie bei jedem Wetter auf der sicheren Seite stehen.
Nicht nur versichern – auch vorbeugen lohnt sich
Naturgefahren vorbeugen – das können Sie aktiv tun
Mit den richtigen baulichen Maßnahmen lassen sich viele Schäden durch Sturm, Wasser, Schimmel oder Frost vermeiden – und die Versicherung kann gezielter helfen.
Eine Wohngebäudeversicherung schützt im Ernstfall – aber wer Schäden vermeidet, spart bares Geld, Zeit und Ärger. Deshalb lohnt es sich, besonders in gefährdeten Regionen vorbeugende Maßnahmen zu ergreifen. Viele dieser Schäden entstehen nicht durch extremes Wetter allein, sondern durch mangelnde Wartung, fehlende Schutzsysteme oder einfache Nachlässigkeit.
Diese Naturgefahren deckt die Elementarversicherung ab
Überschwemmung durch Starkregen, Flüsse oder Rückstau
Erdrutsch, Erdsenkung oder Erdbeben
Schneedruck und Lawinen
Vulkanausbruch und ähnliche außergewöhnliche Ereignisse
Ein kurzer Check im Versicherungsrechner zeigt Ihnen, ob dieser Schutz bereits enthalten ist – und was er in Ihrer Region kostet. In vielen Fällen ist der Aufpreis für den Zusatzschutz gering, der Nutzen im Ernstfall jedoch enorm.
Typische Vorsorgemaßnahmen gegen bekannte Schadenarten
Dach regelmäßig auf lose Ziegel prüfen
Bäume in Hausnähe zurückschneiden
Fensterläden und Rollläden sichern
Carports und Dachaufbauten sturmfest verankern
Rückstausicherung im Keller einbauen
Dachrinnen und Fallrohre regelmäßig reinigen
Außenwände und Keller abdichten
Kondenswasser durch gezieltes Lüften und Heizen vermeiden
Leitungen in unbeheizten Räumen isolieren
Außenwasserleitungen rechtzeitig abstellen und entleeren
Heizungsanlagen auch im Winterbetrieb lassen
Thermostatventile nicht ganz zudrehen
Regelmäßige Baumkontrollen (Standsicherheit, Pilzbefall)
Fachgerechter Rückschnitt durch Baumpflegebetriebe
Entfernen morscher oder schiefer Bäume in Hausnähe
Mehr Wissen, gezielt vertieft
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Sie möchten wissen, wie sich typische Schadenbilder vermeiden lassen oder was bei bestimmten Fällen genau versichert ist? Hier finden Sie vertiefende Informationen zu weiteren Naturgefahren mit großem Schadenspotenzial.
Unbemerkt nisten sich Marder unter dem Dach ein und richten enorme Schäden an Dämmung, Kabeln und Holz an. Auch Folgeschäden durch eindringende Feuchtigkeit nach zerbissener Isolierung können zum Versicherungsfall werden.
Zerkratzte Fassaden, zerstörte Fenster oder mutwillig überflutete Kellerräume – Vandalismus kann hohe Reparaturkosten verursachen. Ob und wann Ihre Versicherung zahlt, hängt vom gewählten Schutz ab.
Vertiefende Antworten für informierte Gebäudebesitzer
Was Sie schon immer über Naturgefahren wissen wollten
Was bedeutet „Naturgefahrendeckung“ bei der Gebäudeversicherung?
Die Naturgefahrendeckung (oft auch Elementarschadendeckung genannt) erweitert den Versicherungsschutz um Schäden durch Extremereignisse wie Überschwemmung, Rückstau, Erdrutsch, Schneedruck oder Erdbeben. Ohne diesen Zusatz sind solche Schäden meist ausgeschlossen.
Sind Sturm- und Hagelschäden nicht automatisch versichert?
Ja, über den Baustein Sturm/Hagel sind Sturm- und Hagelschäden im Standard der Wohngebäudeversicherung enthalten. Die Erweiterung auf weitere Naturgefahren muss aber gesondert vereinbart werden.
Welche Naturgefahren sind typischerweise versicherbar?
Versichert werden können u. a. Hochwasser, Starkregen, Rückstau, Schneedruck, Lawinen, Erdrutsch, Erdfall und Erdbeben – je nach Versicherer und Tarif.
Wie wird die Prämie für die Naturgefahrendeckung berechnet?
Die Prämie richtet sich nach Lage des Objekts (Gefährdungszone), Bauart, Höhe des Risikos (z. B. Hanglage), vereinbartem Selbstbehalt und Versicherungssumme.
Gibt es eine Wartezeit bis der Versicherungsschutz gilt?
Ja, häufig gibt es eine Wartezeit von ca. 14 Tagen, insbesondere bei erstmaligem Einschluss. Wenn bereits ununterbrochener Schutz bestand, entfällt diese oft.
Was ist bei Mehrfamilienhäusern oder Anbauten zu beachten?
Auch für Nebengebäude, Garagen, Keller oder Anbauten sollten Sie prüfen, ob sie im Naturgefahrenschutz mitversichert sind – gegebenenfalls sind zusätzliche Einschlussklauseln nötig.
Wie vermeide ich eine Unterversicherung im Schadenfall?
Achten Sie darauf, dass die Versicherungssumme dem Wiederaufbauwert entspricht und prüfen Sie regelmäßig, ob Modernisierungen, Anbauten oder Wertsteigerungen angepasst wurden.
Welche Rolle spielt die Gefährdungsklassifizierung (Zonenmodell)?
Versicherer nutzen oft Zonensysteme (z. B. Hochwasserzonen) zur Risikoeinstufung. Je höher das Risiko in Ihrer Zone, desto teurer die Prämie.
Wer ist berechtigt, den Schaden zu melden, und wie schnell muss das erfolgen?
Der Eigentümer oder Versicherungsnehmer kann den Schaden melden. Die Meldung sollte unverzüglich erfolgen, meist innerhalb weniger Tage – Verzögerungen können leistungsrelevante Folgen haben.
Zahlt die Versicherung auch Folgeschäden (z. B. Feuchtigkeit, Schimmel) nach einem Naturgefahrenereignis?
Ja, sofern solche Folgeschäden durch das naturgefahrenauslösende Ereignis entstanden sind und im Versicherungsvertrag nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind. Wichtig ist, dass beim Schadenereignis klare Ursachen dokumentiert werden.
Zusammenfassung
Naturgefahren wie Sturm, Starkregen oder Frost treten in Deutschland immer häufiger auf – und verursachen teils verheerende Gebäudeschäden. Während Sturm und Hagel meist über die klassische Wohngebäudeversicherung abgedeckt sind, braucht es für Überschwemmung, Rückstau oder Schneedruck eine zusätzliche Elementarschadenversicherung.
Besonders wichtig: Die Risiken unterscheiden sich je nach Region. Im Norden drohen Sturmschäden, im Westen Starkregen, im Süden Schneelasten und im Osten Frost. Viele reale Ereignisse wie das Ahrtal-Hochwasser oder Orkan Zeynep zeigen, wie schnell Schäden entstehen können – oft mit fünf- bis sechsstelligen Kosten.
Eine frühzeitige Absicherung schützt nicht nur Ihr Eigentum, sondern auch Ihre Existenz. Wer zusätzlich vorbeugt – z. B. mit Rückstauklappen, kontrollierter Dachpflege und Frostschutz – reduziert das Risiko weiter und erfüllt wichtige Obliegenheiten gegenüber dem Versicherer.
Häufige Fragen
Wie können Sie vorbeugend Schadenrisiken minimieren?
Maßnahmen wie Rückstauklappen, Drainagen, erhöhte Kellerabdichtung oder Regenrinnen mit Fehlboden können Risiken reduzieren und sich positiv auf die Prämie auswirken.
Kann der Naturgefahrenschutz bei bestehendem Vertrag nachträglich eingeschlossen werden?
Ja, viele Versicherer erlauben eine Nachversicherung oder Erweiterung des Naturgefahrenschutzes – allerdings mit Wartezeit oder Risikoprüfung.
Was geschieht, wenn mein Gebäude in eine höhere Gefährdungszone eingestuft wird?
Dann kann der Versicherer Anpassungen vornehmen, z. B. eine höhere Prämie oder Einschränkungen im Deckungsumfang – Sie haben meist ein Widerspruchs- oder Anpassungsrecht.
Wie verhält sich die Naturgefahrendeckung im Verkauf oder bei Eigentümerwechsel?
Der Versicherungsschutz endet nicht automatisch beim Verkauf. Oft geht er mit auf den neuen Eigentümer über, sofern der Versicherungsvertrag unverändert bleibt, ggf. nach Mitteilung an den Versicherer.