Marderschäden am Haus – was zahlt die Wohngebäudeversicherung wirklich?
Zerfressene Dämmung, Urin im Dachstuhl oder zerstörte Leitungen: Marder können enorme Schäden anrichten – doch nicht jede Versicherung übernimmt die Kosten. Wir zeigen, worauf Sie achten müssen.

Wenn nachts Kratzgeräusche vom Dachboden kommen, steckt oft mehr dahinter: Marder nutzen Dachbereiche gerne als Unterschlupf – und hinterlassen dort Schäden, die schnell mehrere tausend Euro kosten können. Von zerfressener Dämmung über zerbissene Leitungen bis hin zu Urin- und Kotverschmutzungen – die Folgen sind nicht nur teuer, sondern auch schwer zu sanieren.
Doch greift Ihre Wohngebäudeversicherung bei Marderschäden überhaupt? Anders als beim Auto ist die Deckung nicht selbstverständlich – und viele Policen schließen Wildtierbisse aus. Lesen Sie hier, wann Ihre Versicherung zahlt, was sie leisten muss und wie Sie sich optimal absichern.
Das Wichtigste auf einem Blick
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Schutz für das Haus – aber nicht für alle tierischen Schäden
Was ist eine Wohngebäudeversicherung
Die Wohngebäudeversicherung sichert Eigentümer gegen Schäden am Haus durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel oder Blitzschlag ab. Auch fest mit dem Gebäude verbundene Teile – wie Dach, Fenster, Leitungen oder Fassadenverkleidungen – gehören zum Leistungsumfang. Doch: Schäden durch Tiere wie Marder sind nicht automatisch mitversichert.
Ob ein Marderschaden gedeckt ist, hängt vom konkreten Tarif ab. Während manche Versicherer Marderbisse an Leitungen oder Dämmung absichern, schließen andere Tierbiss-Schäden vollständig aus. Umso wichtiger ist es, die eigenen Versicherungsbedingungen genau zu prüfen – und gegebenenfalls auf einen Tarif mit erweitertem Tierbissschutz zu wechseln.
Versichert sind in der Wohngebäudeversicherung alle festen Bestandteile des Hauses – dazu zählen insbesondere Dach, Fassade, Mauerwerk, Heizung, Leitungen und fest verbaute Installationen. Schäden durch klassische Gefahren wie Feuer, Leitungswasser oder Sturm sind meist standardmäßig abgedeckt. Marderschäden gehören jedoch nur dazu, wenn sie ausdrücklich als „Tierbiss“ oder „Wildschäden“ mitversichert sind.
Typische versicherte Bestandteile (sofern Tierbiss abgedeckt ist):
Zerbissene Kabel und Leitungen (z. B. Strom, Internet, TV)
Durch Marder beschädigte Dämmstoffe oder Unterspannbahnen
Bauteile im Dachbereich (z. B. Folien, Abdichtungen, Dachlatten)
Folgefeuchtigkeit durch beschädigte Leitungssysteme
Kosten für Reparatur und Sanierung der betroffenen Gebäudeteile
Marderschäden sind nicht Teil des Grundschutzes in Wohngebäudeversicherungen. In den GDV-Musterbedingungen wird Tierbiss nicht als Schadenursache berücksichtigt. Viele Tarife decken daher weder die Schäden noch Folgekosten ab. Ohne explizite Erweiterung bleibt der Versicherte auf den Kosten sitzen – selbst bei erheblichen Schäden am Dach oder an Leitungen.
Typisch ausgeschlossene Leistungen (bei fehlender Tierbiss-Klausel):
Schäden durch Wildtiere (Marder, Waschbären, Siebenschläfer etc.)
Verschmutzung durch Kot, Urin oder Nistmaterial
Sanierungsarbeiten an Dämmung, Balken oder Dachverkleidungen
Geruchsneutralisation oder Desinfektion
Erneuerung von Mauerwerk bei langfristiger Durchfeuchtung
Nicht jeder Tierbiss ist gleich versichert
Wann ist ein Marderschaden überhaupt versichert?
Ein Marderschaden ist kein Regelfall – viele Versicherer zahlen nur, wenn Tierbiss explizit im Tarif eingeschlossen ist. Ob der Schutz greift, hängt vom Kleingedruckten ab.
Im Gegensatz zur Teilkaskoversicherung beim Auto, wo Marderbisse standardmäßig abgedeckt sind, gilt das bei der Wohngebäudeversicherung nicht. Hier ist der sogenannte „Tierbiss“ oder „Marderschaden“ nur versichert, wenn der Tarif dies ausdrücklich vorsieht. Die Musterbedingungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) enthalten keine Pflicht zur Leistung bei tierischen Schäden – entsprechend groß sind die Unterschiede zwischen den Anbietern.
Einige Versicherer unterscheiden zusätzlich zwischen Schäden an Kabeln, Leitungen oder Dämmung – oder verlangen einen Nachweis, dass der Schaden unmittelbar auf ein Tier zurückzuführen ist. Auch die Tierart spielt eine Rolle: Während etwa Steinmarder häufig abgesichert sind, werden Siebenschläfer oder Ratten in vielen Tarifen ausgeschlossen. Das macht die Lage komplex – und den Vergleich unerlässlich.
Wann ein Marderschaden in der Regel versichert ist
Wenn Tierbiss oder Wildschäden ausdrücklich in der Police aufgeführt sind
Bei direkten Beschädigungen an Leitungen, Dämmstoffen oder Dachverkleidungen
Wenn der Schaden nachweislich durch ein Tier entstanden ist (z. B. durch Gutachter, Fotos, Spuren)
Wenn die betroffenen Gebäudeteile zum festen Gebäudebestand zählen
Nur innerhalb der im Vertrag vereinbarten Höchstentschädigung
Vorsicht: Manche Tarife schließen Folgeschäden (z. B. Feuchtigkeit, Schimmel oder Geruchsentwicklung) auch dann aus, wenn der Primärschaden durch einen Marder anerkannt wird. Umso wichtiger ist es, auf erweiterte Tierbiss-Klauseln mit klaren Leistungen zu achten.
Zwischen 500 und 500.000 Euro – so unterschiedlich zahlen Versicherer
Erstattungsgrenzen und Beispiele: So unterschiedlich zahlen die Versicherer
Je nach Anbieter und Tarif erhalten Sie für Marderschäden nur wenige hundert Euro – oder mehrere zehntausend. Ein Blick ins Kleingedruckte lohnt sich.
Marderschäden können erhebliche Summen verursachen – etwa wenn Dämmstoffe großflächig ersetzt, Leitungen neu verlegt oder Dachbereiche saniert werden müssen. Während beim Auto Marderbissschäden meist pauschal versichert sind, ist der Schutz im Wohngebäudebereich sehr unterschiedlich geregelt.
Einige Versicherer bieten Basisleistungen von wenigen hundert Euro, andere decken hohe Summen bis in den sechsstelligen Bereich ab – allerdings meist nur für bestimmte Arten von Schäden. Im Folgenden ein Überblick über die aktuellen Erstattungshöhen ausgewählter Anbieter:
AXA: Bis zu 500 € pauschal für tierbedingte Schäden an Gebäudeteilen
DEVK: Bis zu 5.000 € bei Marderschäden, inkl. Leitung und Dämmung (Tarifabhängig)
Gothaer: Bis zu 500.000 € für Tierbiss an elektrischen Anlagen und Leitungen – auch durch Stein- und Baummarder
Allianz: Begrenzung auf 25.000 €, gilt nur bei Tarifeinschluss für Haarwild/Tierbiss
LVM: Deckt Schäden an Kabeln und Leitungen, nicht aber an Dämmmaterialien oder Gebäudeteilen
Diese Beispiele zeigen: Wer sich nur auf einen Standardtarif verlässt, bleibt bei einem größeren Marderschaden schnell auf hohen Kosten sitzen. Besonders wichtig ist, ob nur Kabel und Leitungen versichert sind – oder auch bauliche Schäden wie an Unterspannbahnen, Dachlatten oder Dämmungen.
Auch die Definition von „Tierbiss“ ist entscheidend: Während manche Versicherer nur Marder berücksichtigen, schließen andere Wildtiere wie Ratten oder Waschbären bewusst aus. Eine Tarifprüfung und ein gezielter Vergleich helfen, böse Überraschungen im Schadenfall zu vermeiden.
Weitere häufige Gebäudeschäden
Diese Schäden treten besonders häufig gemeinsam mit Marderschäden auf
Ein Marder kommt selten allein – in vielen Fällen sind weitere Gebäudeschäden die Folge. Diese drei Schadensarten stehen besonders oft im Zusammenhang mit tierischen Eindringlingen und sollten unbedingt mitgedacht werden.
Sturmschäden am Dach
Nach einem Sturm finden Marder leicht den Weg ins Haus – etwa durch gelöste Dachziegel oder beschädigte Firste. Die Kombination aus Sturmschaden und nachfolgendem Mardereinbruch ist häufig – aber nicht immer vollständig versichert.
Schimmelbildung im Dachbereich
Marderkot, Urin und beschädigte Dämmung sorgen für dauerhaft feuchte Stellen im Dach. Die Folge: Schimmelbildung. Diese ist schwer zu sanieren – und wird oft nur als Folgeschaden anerkannt, wenn der Marder selbst mitversichert war.
Einbruch durch beschädigte Dachstruktur
Wird die Dachhaut durch einen Marder beschädigt, entsteht eine Schwachstelle, die Einbrecher ausnutzen können. In solchen Fällen ist es entscheidend, ob der ursprüngliche Marderschaden gemeldet war – sonst verweigert die Versicherung den Einbruchschutz.
Gut dokumentiert ist halb reguliert
So melden Sie den Marderschaden korrekt Ihrer Versicherung
Bei Marderschäden zählt eine zügige und nachvollziehbare Schadenmeldung – denn nur mit guter Dokumentation besteht Aussicht auf Erstattung.
Sobald Sie einen Marderschaden feststellen – etwa durch Geräusche, zerbissene Dämmung oder Uringeruch –, sollten Sie schnell reagieren. Versicherer verlangen eine zeitnahe, detaillierte Schadenmeldung, um den Schaden zu bewerten und die Regulierung einzuleiten. Dabei gelten klare Vorgaben.
Nutzen Sie die Schadenformulare auf der Website Ihres Versicherers oder wenden Sie sich an den persönlichen Ansprechpartner. Einige Gesellschaften schicken auf Wunsch einen Außendienstmitarbeiter zur Unterstützung. Wichtig: Verändern Sie vor der Begutachtung nichts an der beschädigten Stelle, außer es handelt sich um notwendige Gefahrenabwehr.
So gehen Sie Schritt für Schritt vor:
📸 Schaden dokumentieren: Fotos vom Mardereintritt, den beschädigten Materialien, Spuren und Folgeschäden anfertigen
📝 Formular ausfüllen: Online oder auf Papier, mit möglichst genauer Beschreibung der Schäden
💶 Kostenschätzung beilegen: Angebote von Fachbetrieben oder eigene Auflistungen einreichen
📞 Kontakt halten: Rückfragen der Versicherung schnell beantworten und ggf. einen Termin für den Gutachter abstimmen
🛑 Keine vorschnellen Reparaturen: Maßnahmen nur nach Rücksprache durchführen, es sei denn, Gefahr im Verzug
Bei höheren Schäden beauftragen viele Versicherer einen Sachverständigen, der die Lage vor Ort prüft. Erst danach erfolgt die Freigabe zur Sanierung oder Kostenerstattung. Tipp: Lagern Sie beschädigtes Material ein, sofern möglich – und bewahren Sie Rechnungen und Angebote auf.
Wenn der Schaden nicht versichert ist – handeln statt ärgern
Kein Schutz im Tarif? Diese Optionen haben Sie
Viele Basis-Tarife leisten nicht bei Marderschäden – doch mit dem richtigen Vorgehen können Sie sich künftig besser absichern.
Wird ein Marderschaden von Ihrer Wohngebäudeversicherung abgelehnt, ist das kein Einzelfall: Laut Verbraucherzentrale sind Schäden durch Tiere in vielen Verträgen nicht automatisch enthalten. Doch das bedeutet nicht, dass Sie chancenlos sind – und schon gar nicht, dass sich nichts ändern lässt.
Erster Schritt: Prüfen Sie Ihren bestehenden Vertrag auf Tierbissklauseln oder Begriffe wie „Wildtiere“, „Marder“, „Tierbiss“, „Tierverbiss“ oder „Nagetiere“. Oft ist eine pauschale Ablehnung nicht rechtens, wenn der Vertrag unklar formuliert ist. In diesem Fall können Sie sich an den Versicherungsombudsmann wenden oder rechtliche Beratung einholen.
Zweiter Schritt: Falls der Schutz fehlt, empfiehlt sich ein Tarifwechsel oder Neuabschluss mit erweitertem Leistungsumfang. Viele moderne Tarife bieten heute Absicherungen gegen Marderschäden, teilweise mit deutlich höheren Deckungssummen. Achten Sie beim Vergleich auf folgende Punkte:
🔍 Darauf sollten Sie beim neuen Tarif achten:
Klare Deckungssumme für Marder- und Tierbissschäden (mind. 5.000 € empfehlenswert)
Einschluss auch von Folgeschäden wie Feuchtigkeit, Schimmel oder Geruchsbelastung
Keine Einschränkungen auf Leitungen – auch Dämmung und Dachbereiche sollten versichert sein
Tierart sollte nicht auf Marder begrenzt sein (z. B. auch Waschbären, Siebenschläfer)
Transparente Bedingungen zur Schadenmeldung und Nachweispflicht
Vermeiden Sie Tarife mit vielen Ausschlüssen oder unklaren Klauseln. Nutzen Sie stattdessen unseren Vergleichsrechner oder lassen Sie sich persönlich beraten – damit Sie beim nächsten Vorfall nicht erneut auf den Kosten sitzen bleiben.
Weitere Gebäudeschäden
Diese Schäden treten häufig gemeinsam oder als Folge auf
Marderschäden bleiben selten isoliert – in vielen Fällen entstehen daraus Folgeprobleme oder sind mit anderen Gebäudeschäden verbunden. Diese Schadensarten sollten Sie ebenfalls im Blick haben.
Undichtes Dach
Ein Marder unter der Dachhaut beschädigt oft Unterspannbahnen, Folien oder Latten. Das führt zu undichten Stellen – Regenwasser dringt ein, das Dach wird zur Schwachstelle.
Wasserschaden
Zerfressene Dämmmaterialien und zerstörte Isolierungen führen häufig zu Feuchtigkeitsproblemen – die dann in echten Wasserschäden enden. Auch hier sind nicht alle Versicherungen leistungspflichtig.
Weitere Themen
Zusammenfassung
Ein Marder im Dach mag harmlos wirken – doch die Schäden, die er hinterlässt, sind es meist nicht. Von zerbissenen Leitungen bis hin zu zerstörten Dämmungen und Schimmelbildung reichen die Folgen. Viele Wohngebäudeversicherungen bieten keinen Standardschutz gegen Tierbiss, oder erstatten nur geringe Summen. Nur spezielle Tarife mit erweiterten Tierbiss-Klauseln decken auch größere Schäden zuverlässig ab.
Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte seine Police prüfen und ggf. wechseln. Wichtig sind dabei klare Leistungen für Wildtiere, angemessene Deckungssummen und die Absicherung von Folge- und Sanierungskosten. Die Schadenmeldung selbst sollte gut dokumentiert, vollständig und schnell erfolgen – damit die Versicherung im Ernstfall zahlt.
häufige Fragen
Wann zahlt die Wohngebäudeversicherung bei Marderschäden?
Nur wenn „Tierbiss“ oder „Wildschäden“ ausdrücklich im Vertrag enthalten sind. Ohne Erweiterung sind Marderschäden meist nicht abgedeckt – selbst bei hohem Schaden.
Welche Versicherungssumme ist bei Marderschäden realistisch?
Die Spannweite ist groß: AXA zahlt nur 500 €, Gothaer bis zu 500.000 € für elektrische Anlagen. Ein Vergleich der Tarife lohnt sich – ideal sind Summen ab 5.000 € aufwärts.
Was sollte ich tun, wenn die Versicherung den Schaden ablehnt?
Zuerst Vertrag prüfen, ggf. Ombudsmann oder Verbraucherschutz einschalten. Wichtig ist auch: Gut dokumentieren, Fotos sichern und bei unklarer Lage fachliche Hilfe holen.
Wie kann ich Marderschäden am besten vorbeugen?
Dachöffnungen abdichten, Drahtgitter an gefährdeten Stellen anbringen, Bewegungsmelder einsetzen – und regelmäßig Sichtprüfungen im Dachbereich durchführen.