Schimmel im Haus – was Ihre Gebäudeversicherung wirklich zahlt
Ob nach einem Rohrbruch, Sturm oder durch Baumängel – wir zeigen, wann Schimmelschäden versichert sind und wie Sie richtig reagieren.
Schimmel im Haus ist mehr als nur ein optisches Problem – er kann die Bausubstanz angreifen, die Gesundheit gefährden und hohe Sanierungskosten verursachen. Doch nicht jeder Befall ist automatisch ein Fall für die Gebäudeversicherung. Entscheidend ist, was den Schimmel verursacht hat – und ob diese Ursache versichert ist.
Ob Rohrbruch, Starkregen oder sturmbedingte Undichtigkeiten: In vielen Fällen greift die Wohngebäudeversicherung – aber längst nicht immer. Lesen Sie, worauf es ankommt, was Sie als Eigentümer oder Mieter beachten müssen – und wie Sie Schäden und Streit vermeiden.
Das Wichtigste auf einem Blick
Über 700 zufriedene Kunden vertrauen uns
114 Bewertungen | 5,0 Sterne
328 Bewertungen | 4,9 Sterne
334 Bewertungen | 5,0 Sterne
Der Schutz für Ihr Haus – auch bei unsichtbaren Risiken wie Schimmel
Was ist eine Wohngebäudeversicherung
Die Wohngebäudeversicherung schützt Haus- und Wohnungseigentümer vor finanziellen Folgen durch Schäden am Baukörper – etwa durch Sturm, Leitungswasser, Feuer oder Hagel. In manchen Fällen sind auch Schimmelschäden mitversichert – allerdings nur, wenn deren Ursache einem versicherten Ereignis zugeordnet werden kann.
Daher ist es wichtig zu wissen, was genau versichert ist – und was nicht. Denn bei falscher Lüftung, baulichen Mängeln oder mangelnder Wartung greift die Gebäudeversicherung in der Regel nicht.
Schimmelschäden sind in der Wohngebäudeversicherung grundsätzlich nur dann gedeckt, wenn sie durch ein versichertes Ereignis entstehen – etwa einen Rohrbruch, Sturm oder ein extremes Naturereignis. In solchen Fällen übernimmt die Versicherung die Sanierungskosten inklusive Ursachenbehebung.
Schimmel durch plötzlichen Leitungswasserschaden (z. B. Rohrbruch)
Schimmel durch Sturm‑, Hagel- oder Elementarschäden
Schimmel nach versicherten Dachschäden
Sanierung betroffener Gebäudeteile inkl. Trocknung & Wiederherstellung
Erstattung von Folgekosten bei versicherter Ursache
Schimmel, der durch falsches Lüftungsverhalten, Vernachlässigung der Wartung oder bauphysikalische Mängel entsteht, fällt nicht unter den Versicherungsschutz. Auch Schäden, die sich über lange Zeit entwickeln, ohne erkannt oder gemeldet zu werden, gelten meist als nicht versichert.
Schimmel durch fehlerhaftes Lüften oder Heizen
Schäden aufgrund nicht behobener Baumängel
Langsam entstehender Schimmel durch Kondensfeuchte
Schäden durch Vernachlässigung von Wartungs- und Instandhaltungspflichten
Befall in unbeheizten, schlecht belüfteten Räumen (z. B. Kellern)
Versichert oder nicht? Entscheidend ist die Ursache
Wann zahlt die Gebäudeversicherung bei Schimmel?
Die Gebäudeversicherung übernimmt die Kosten für Schimmelschäden nur, wenn deren Ursache klar einem versicherten Ereignis zugeordnet werden kann – zum Beispiel einem Rohrbruch oder Unwetterschaden.
Schimmel entsteht oft schleichend – doch die Versicherung zahlt nur dann, wenn der Auslöser plötzlich und unvorhergesehen eintritt. Klassische Beispiele sind ein geplatztes Wasserrohr, durch das Feuchtigkeit in Wände oder Decken eindringt, oder sturmbedingte Schäden am Dach, durch die Regenwasser ins Gebäude gelangt.
Entscheidend ist, dass die Ursache des Schimmelbefalls nachweislich in den versicherten Bereich der Wohngebäudeversicherung fällt. Dies wird in der Regel durch einen Gutachter der Versicherung geprüft. Nur wenn dieser eine versicherte Ursache bestätigt, kommt es zur Kostenübernahme.
Dazu zählen u. a.:
Leitungswasserschäden (z. B. geplatzte oder undichte Rohre)
Sturmschäden (z. B. abgedeckte Dachflächen oder beschädigte Fenster)
Elementarereignisse (z. B. Überschwemmung nach Starkregen)
Grenzfälle wie durchfeuchtete Dächer oder Dämmungen sind meist nur versichert, wenn sie nicht auf Alter, Vernachlässigung oder schleichende Baumängel zurückzuführen sind. Schäden, die sich über längere Zeit entwickeln, ohne dass der Eigentümer reagiert hat, gelten oft als nicht versichert.
Nicht übernommen werden außerdem Schimmelschäden, die durch falsches Lüftungsverhalten, unzureichendes Heizen, baumängelbedingte Kondensfeuchte oder fehlende Wartung verursacht wurden. Diese zählen zu den typischen Ausschlussgründen vieler Versicherer.
Beispiel:
Ein Rohrbruch unter der Dusche führt zu einem versteckten Wasseraustritt in die Wand. Wochen später entsteht dort Schimmel. Die Versicherung prüft per Gutachter, ob der Schaden plötzlich und nicht durch Versäumnisse entstanden ist – und übernimmt dann die Sanierungskosten.
Faustregel: Nur wenn der Auslöser selbst versichert ist, sind auch die Folgeschäden durch Schimmel gedeckt.
Richtig melden, richtig handeln – damit die Versicherung zahlt
So melden Sie einen Schimmelschaden korrekt
Bei Schimmel ist eine zügige, nachvollziehbare und vollständige Schadensmeldung entscheidend. Nur so haben Sie Aussicht auf eine problemlose Regulierung durch Ihre Gebäudeversicherung.
Wer Schimmel entdeckt, sollte nicht zögern: Eine schnelle und dokumentierte Schadensmeldung ist der wichtigste Schritt, damit die Versicherung einspringt. Wichtig ist, dass Sie innerhalb weniger Tage reagieren und die Ursache nicht eigenmächtig beheben – sonst riskieren Sie Ihren Anspruch.
Melden Sie den Schaden schriftlich und telefonisch – am besten innerhalb von 24 Stunden. Viele Versicherer bieten hierfür Onlineformulare an. Zusätzlich sollten Sie Fotodokumentation und eine kurze Beschreibung des Schadens anfertigen. Lassen Sie die befallene Stelle unverändert, bis ein Gutachter diese begutachten konnte.
So gehen Sie richtig vor:
📞 Schaden sofort melden – telefonisch und schriftlich (z. B. per E‑Mail mit Lesebestätigung)
📸 Fotos und Beschreibung des Schimmelbefalls anfertigen
🧾 Keine Veränderungen vornehmen, bevor ein Gutachter den Schaden begutachtet hat
📂 Nachweise geordnet sammeln: z. B. frühere Wartungsprotokolle, Rechnungen, Bautagebücher
🤝 Mitwirkungspflicht einhalten: Fragen des Versicherers ehrlich und vollständig beantworten
Wichtig: Auch wenn der Versicherer grundsätzlich leisten muss, ist er berechtigt, Leistungskürzungen vorzunehmen, wenn Fristen versäumt oder Pflichten verletzt werden. Haben Sie alles korrekt eingereicht, können Sie nach einem Monat eine Vorschusszahlung verlangen, selbst wenn die finale Regulierung noch aussteht (§ 14 VVG).
Weitere typische Schadenursachen – häufige Auslöser für Schimmel
Diese Schäden führen besonders oft zu Schimmelbildung
Nicht jeder Schimmelschaden beginnt sichtbar an der Wand – oft ist ein anderes Schadenereignis der Auslöser. Diese drei zählen zu den häufigsten Ursachen, die Sie kennen sollten.
Rohrbruch im Haus
Ein geplatztes oder undichtes Rohr hinter der Wand bleibt oft unbemerkt – bis sich Feuchtigkeit in der Bausubstanz sammelt. In vielen Fällen tritt dann nach Wochen oder Monaten Schimmel auf. Die Gebäudeversicherung greift, wenn der Rohrbruch plötzlich und nicht durch Verschleiß entstand.
Undichtes Dach
Ein beschädigtes oder altersbedingt undichtes Dach kann Regenwasser ins Gebäude lassen. Dringt Feuchtigkeit über längere Zeit unbemerkt ein, entstehen ideale Bedingungen für Schimmel. Ob die Versicherung zahlt, hängt vom Schadenhergang ab – sturmbedingt oder Verschleiß?
Naturgefahren wie Starkregen
Heftiger Starkregen oder Rückstau aus der Kanalisation sorgen häufig für Wassereintritt im Keller – und später für Schimmel an Wänden, Boden oder Inventar. Die Gebäudeversicherung übernimmt solche Schäden nur mit zusätzlicher Elementardeckung.
Nicht nur oberflächlich – das zahlt die Versicherung wirklich
Was übernimmt die Gebäudeversicherung bei der Schimmelsanierung?
Wenn Schimmel durch ein versichertes Ereignis verursacht wurde, übernimmt die Gebäudeversicherung nicht nur die Beseitigung – sondern auch die Ursachenbehebung und Wiederherstellung.
Die bloße Entfernung von Schimmelflecken reicht selten aus – es geht um die gründliche Sanierung der betroffenen Bauteile. Wurde der Befall durch einen versicherten Schaden (z. B. Rohrbruch oder Sturm) verursacht, übernimmt die Wohngebäudeversicherung in der Regel alle notwendigen Maßnahmen zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands.
Dazu gehören neben der Entfernung des Schimmels auch:
die Trocknung des Mauerwerks
das Austauschen beschädigter Putzschichten
die Reparatur von Leckagen oder undichten Bauteilen
sowie die professionelle Abdichtung und Prävention, um weiteren Befall zu verhindern
Bei umfangreichen Schäden ist es üblich, dass zugelassene Fachfirmen mit der Sanierung beauftragt werden. Die Versicherung übernimmt diese Kosten, sofern der Schaden korrekt gemeldet und die Ursache zweifelsfrei nachgewiesen wurde.
Achtung: Schäden an beweglichem Inventar (z. B. Möbel, Teppiche, Kleidung) übernimmt die Gebäudeversicherung nicht – dafür ist die Hausratversicherung zuständig.
Vorbeugen schützt – und sichert den Versicherungsschutz
Schimmel verhindern: Prävention & Versicherungsschutz sichern
Wer Schimmel vermeiden will, sollte auf richtiges Verhalten und bauliche Maßnahmen achten – denn Fahrlässigkeit kann den Versicherungsschutz kosten.
Die beste Schimmelsanierung ist die, die gar nicht notwendig wird. Wer frühzeitig vorbeugt, schützt nicht nur seine Gesundheit und Bausubstanz – sondern sichert sich im Schadensfall auch die Leistungen der Versicherung. Denn viele Versicherer lehnen die Kostenübernahme ab, wenn grobe Fahrlässigkeit oder falsches Nutzerverhalten vorliegt.
Wichtige Maßnahmen zur Schimmelprävention:
Lüften & Heizen:
3–4× täglich Stoßlüften für 5–10 Minuten
Raumtemperatur konstant bei 19–21 °C halten
Möbel 5–10 cm von Außenwänden entfernt platzieren
Keine Wäsche in Wohnräumen trocknen
Bausubstanz & Wartung:
Undichtigkeiten sofort beheben lassen
Fenster fachgerecht abdichten lassen
Wärmedämmung regelmäßig kontrollieren
Hygrometer nutzen (Ziel: Luftfeuchtigkeit 50–60 %)
Mieterpflichten beachten:
Mieter sind verpflichtet, angemessen zu lüften und zu heizen. Wer Schimmel durch nachweislich falsches Verhalten verursacht, muss unter Umständen für die Sanierung selbst aufkommen.
Achten Sie bei Neubauten oder älteren Objekten auf Wärmebrücken, schlecht belüftete Ecken und kalte Keller – dort entsteht Schimmel besonders häufig.
Weitere relevante Schäden
Diese Schadensarten sollten Sie ebenfalls kennen
Nicht immer ist Schimmel das Problem – oft gibt es anderer Gebäudeschäden. Diese Beispiele zeigen, wo Sie genauer hinschauen sollten.
Sturmschäden
Ein durch Sturm beschädigtes Dach oder Fenster kann Feuchtigkeit ins Gebäude lassen – und unbemerkt zur Schimmelbildung führen. Die Gebäudeversicherung zahlt, wenn der Sturmschaden dokumentiert und rechtzeitig gemeldet wurde.
Marderschäden am Dach
Marder zerbeißen Dämmung oder beschädigen Dachabdichtungen – oft unbemerkt. So entsteht ein idealer Nährboden für Feuchtigkeit und späteren Schimmel. Manche Versicherungen decken solche tierischen Schäden, viele jedoch nicht.
Weitere Themen
Zusammenfassung
Schimmelschäden in Gebäuden sind ein häufiges Problem – und gleichzeitig ein komplexer Fall für die Versicherung. Entscheidend ist immer, was den Schimmel verursacht hat: Wurde der Befall durch ein versichertes Ereignis wie einen Rohrbruch, Sturm oder Starkregen ausgelöst, übernimmt die Wohngebäudeversicherung in der Regel die Sanierung. Bei selbst verschuldetem Verhalten oder langjähriger Vernachlässigung ist hingegen kein Schutz gegeben.
Wichtig ist daher nicht nur die richtige Versicherung, sondern auch das eigene Verhalten: Lüften, Heizen, kontrollieren – und bei ersten Anzeichen schnell handeln. Denn wer den Schaden rechtzeitig meldet und alles dokumentiert, erhöht seine Chancen auf eine reibungslose Regulierung.
häufige Fragen
Zahlt die Gebäudeversicherung bei Schimmel?
Ja – aber nur, wenn der Schimmel durch ein versichertes Ereignis wie einen Rohrbruch, Sturm oder ein Elementarereignis entstanden ist. Ursachen wie falsches Lüften oder Baumängel sind meist ausgeschlossen.
Was übernimmt die Versicherung bei Schimmel?
Die Wohngebäudeversicherung übernimmt die Sanierung befallener Bauteile, die Trocknung, Ursachenbehebung und Wiederherstellung – aber nur, wenn der Auslöser versichert ist. Schäden am Inventar deckt die Hausratversicherung.
Wer ist verantwortlich für Schimmel – Mieter oder Vermieter?
Das hängt von der Ursache ab. Bei Baumängeln oder Rohrbrüchen haftet der Vermieter bzw. dessen Gebäudeversicherung. Entsteht Schimmel durch falsches Heiz- oder Lüftungsverhalten, trägt der Mieter die Verantwortung.
Wie kann ich Schimmel in der Wohnung verhindern?
Regelmäßig stoßlüften (mehrmals täglich), konstant heizen, Möbel nicht direkt an kalte Wände stellen, Hygrometer verwenden (Ziel: 50–60 % Luftfeuchtigkeit) – und bei ersten Anzeichen sofort handeln.