Undichtes Dach – was die Wohngebäudeversicherung wirklich zahlt
Ob durch Sturm, Starkregen oder altersbedingten Verschleiß – wir zeigen, wann Ihre Versicherung greift und wie Sie sich optimal schützen.

Ein undichtes Dach ist nicht nur ärgerlich, sondern kann erhebliche Schäden verursachen: durchnässte Decken, feuchte Wände, Schimmelbildung oder sogar Schäden an der Bausubstanz. Doch wann zahlt die Wohngebäudeversicherung – und wann bleibt man auf den Kosten sitzen? Entscheidend ist die Ursache: Während Schäden durch Sturm oder Hagel meist gedeckt sind, sieht es bei altersbedingtem Verschleiß oder mangelnder Wartung oft anders aus.
In diesem Beitrag erfahren Sie, was genau versichert ist, wie Sie im Schadensfall vorgehen sollten und welche Maßnahmen Ihre Chancen auf eine Kostenübernahme erhöhen.
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Schutz für Ihr Gebäude – aber nicht für jedes Dachleck
Was ist eine Wohngebäudeversicherung
Die Wohngebäudeversicherung ist eine wichtige Absicherung für Haus- und Immobilienbesitzer. Sie schützt vor finanziellen Schäden am Gebäude – zum Beispiel durch Sturm, Hagel, Feuer oder Leitungswasser. Doch wenn es um undichte Dächer geht, kommt es auf die Ursache an. Nur wenn das Leck auf ein versichertes Ereignis zurückzuführen ist, zahlt die Versicherung. Altersbedingte Abnutzung oder mangelhafte Wartung sind dagegen meist vom Schutz ausgenommen.
Die Wohngebäudeversicherung übernimmt Schäden am Haus selbst – also an Dach, Mauerwerk, Decken und fest installierten Bestandteilen. Voraussetzung ist jedoch, dass der Schaden durch ein versichertes Ereignis wie Sturm, Hagel oder Feuer entstanden ist. Wird das Dach etwa durch einen Sturm abgedeckt und in der Folge dringt Wasser ein, übernimmt die Versicherung in der Regel die Kosten für Reparatur und Folgeschäden.
Schäden durch Sturm (ab Windstärke 8) oder Hagel
Wasserschäden durch das eindringende Regenwasser nach Dachbeschädigung
Zerstörte Dacheindeckung, gebrochene Dachfenster oder beschädigte Solarmodule
Schäden an Dämmung oder Innenwänden, wenn sie Folge des versicherten Ereignisses sind
Reparaturkosten inkl. Gerüst, Notabdichtung und fachgerechter Instandsetzung
Nicht jeder Dachschaden ist automatisch ein Fall für die Versicherung. Wenn das Dach undicht wird, weil es über Jahre nicht gewartet wurde oder durch normalen Verschleiß und Materialermüdung beeinträchtigt ist, greift die Wohngebäudeversicherung in der Regel nicht. Auch bei Konstruktionsfehlern oder unsachgemäßer Ausführung haftet sie nicht.
Schäden durch altersbedingten Verschleiß oder poröse Abdichtungen
Undichtigkeiten infolge mangelnder Wartung oder Reinigung
Baufehler, Konstruktionsmängel oder fehlerhafte Reparaturen
Tropfwasser- oder Feuchtigkeitsschäden ohne vorheriges Sturmereignis
Dachundichtigkeiten durch Tiere (z. B. Marder), wenn nicht explizit mitversichert
Nicht jedes Dachleck ist ein Versicherungsfall
Wann zahlt die Versicherung bei einem undichten Dach?
Ob Ihre Wohngebäudeversicherung zahlt, hängt entscheidend von der Ursache des Schadens ab – und davon, ob Sie Ihren Pflichten als Eigentümer nachgekommen sind.
Ein undichtes Dach ist ärgerlich – aber nicht automatisch ein Fall für die Wohngebäudeversicherung. Die zentrale Frage lautet: Wie ist der Schaden entstanden? Nur wenn es sich um ein plötzliches, unvorhergesehenes Ereignis handelt, springt die Versicherung in der Regel ein. Typische Beispiele sind Sturmschäden, bei denen Dachziegel abgedeckt wurden oder Hagel Fenster und Dachflächen beschädigt hat. Auch durch starke Regenfälle verursachte Wasserschäden können mitversichert sein – allerdings meist nur, wenn der Niederschlag infolge eines Sturms durch ein beschädigtes Dach eindringen konnte.
Nicht versichert sind hingegen Schäden durch altersbedingten Verschleiß, fehlende Wartung oder Baufehler. Wenn beispielsweise Dachziegel porös werden oder sich Ablagerungen über Jahre in den Dachrinnen stauen und dadurch Wasser unter die Dacheindeckung dringt, wird die Versicherung die Leistung in der Regel ablehnen.
Hinzu kommt: Grobe Fahrlässigkeit, etwa das bewusste Ignorieren offensichtlicher Mängel, kann ebenfalls zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. Viele Versicherer verlangen bei der Regulierung einen Nachweis über regelmäßige Wartung – etwa durch Inspektionsberichte oder Wartungsrechnungen.
Tipp: Führen Sie regelmäßige Dachkontrollen durch und dokumentieren Sie diese. Bei einem Schadenfall können Sie so belegen, dass keine Vernachlässigung oder Vorschäden vorlagen – das erhöht die Chance auf eine vollständige Erstattung.
Wenn das Dach undicht ist, bleiben die Folgen oft nicht an der Oberfläche
Typische Folgen – von Wasserschaden bis Schimmelbildung
Ein undichtes Dach verursacht nicht nur sichtbare Schäden – es gefährdet langfristig die Substanz des Hauses und die Gesundheit der Bewohner.
Ein kleiner Riss in der Dacheindeckung genügt, und schon kann Regenwasser ungehindert ins Gebäude eindringen. Die Folgen bleiben oft nicht auf das Dach beschränkt: Durchfeuchtete Decken, aufgequollene Wandverkleidungen, beschädigte Dämmstoffe und sogar das Eindringen in darunterliegende Stockwerke sind häufige Schadensbilder. Besonders gefährlich sind solche Leckagen, wenn sie unbemerkt bleiben – etwa im Dachboden oder hinter der Verschalung.
In der Folge entsteht ein ideales Klima für Schimmelbildung, die sich oft erst nach Wochen oder Monaten zeigt. Schimmelsporen gefährden nicht nur die Bausubstanz, sondern können auch die Gesundheit der Bewohner massiv beeinträchtigen – insbesondere bei Kindern oder Menschen mit Atemwegserkrankungen.
Doch damit nicht genug: Energieverluste durch beschädigte oder durchfeuchtete Dämmung treiben die Heizkosten in die Höhe und senken die Energieeffizienz des Gebäudes deutlich. Auch Feuchtigkeitsschäden an elektrischen Leitungen oder Einbauten können auftreten und eine kostenintensive Sanierung erforderlich machen.
Häufige Folgeschäden bei undichtem Dach:
Wasserschäden an Decken, Wänden und Böden
Schimmelbefall in Dachstuhl, Dämmung oder Wohnräumen
Beschädigung von Holzbalken, Dämmmaterialien und Putz
Energieverlust durch beschädigte Isolierung
Beeinträchtigung des Wohnklimas und Wertverlust der Immobilie
Weitere typische Gebäudeschäden – eng verbunden mit einem undichten Dach
Diese Schäden treten oft gemeinsam mit Dachundichtigkeiten auf
Ein undichtes Dach bleibt selten ein Einzelfall. Ob direkte Folge oder indirekte Begleiterscheinung – diese drei Schadenarten kommen besonders häufig vor und sollten ebenfalls abgesichert sein.
Wasserschaden im Haus
Dringt Wasser durch ein undichtes Dach ein, entstehen schnell Schäden an Decken, Böden oder Wänden. Solche Wasserschäden sind besonders tückisch, da sie oft erst verzögert auffallen – und teure Trocknungs- und Sanierungsmaßnahmen nach sich ziehen können.
Schimmelbildung
Feuchtigkeit im Dachbereich schafft ideale Bedingungen für Schimmel. Die Folgen reichen von gesundheitlichen Problemen bis zu schwer sanierbaren Gebäudeschäden. Gerade nach undichten Stellen sollte der Dachboden immer auf Schimmel untersucht werden.
Sturmschaden am Dach
Viele Dachundichtigkeiten entstehen durch Sturmereignisse – etwa wenn Ziegel abgedeckt oder Dachelemente gelockert werden. Nur bei nachweislich wetterbedingtem Schaden greift die Versicherung. Eine rechtzeitige Dokumentation ist dabei entscheidend.
Vom ersten Tropfen bis zur Regulierung – richtig handeln spart bares Geld
So gehen Sie im Schadensfall richtig vor
Je schneller und strukturierter Sie im Ernstfall reagieren, desto besser sind die Chancen auf eine vollständige Erstattung durch Ihre Versicherung.
Sobald Sie feststellen, dass Ihr Dach undicht ist oder Wasser ins Haus eindringt, heißt es: schnell handeln und alles dokumentieren. Denn bei Gebäudeschäden zählt nicht nur der Umfang des Schadens, sondern auch das Verhalten des Versicherungsnehmers. Wer rechtzeitig Maßnahmen zur Schadenminderung ergreift und den Schaden korrekt meldet, erleichtert die Regulierung erheblich – und schützt sich vor Kürzungen.
Machen Sie umgehend aussagekräftige Fotos und Videos, notieren Sie das Schadensdatum und informieren Sie Ihre Wohngebäudeversicherung. Die meisten Versicherer bieten hierfür Online-Portale oder spezielle Telefonnummern an. Je nach Schadenshöhe wird ein Gutachter beauftragt, der die Ursache und die Schadenshöhe prüft.
Wichtig: Veranlassen Sie keine umfangreichen Reparaturen ohne Rücksprache. Nur Notmaßnahmen – z. B. eine Plane als Dachabdeckung – sollten sofort erfolgen. Heben Sie beschädigte Materialien auf, bis der Versicherer alles geprüft hat.
Checkliste: Verhalten bei einem undichten Dach
Vorbeugen statt zahlen – mit regelmäßiger Kontrolle gut abgesichert
Prävention ist Pflicht: So schützen Sie Ihr Dach dauerhaft
Ein intaktes Dach schützt nicht nur das Haus – es schützt auch Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung im Schadensfall.
Ein undichtes Dach entsteht selten über Nacht. Meist kündigen sich Probleme durch kleine Risse, lose Ziegel oder verstopfte Dachrinnen an – und genau hier setzt die Prävention an. Denn: Wer als Eigentümer keine regelmäßige Wartung nachweisen kann, läuft Gefahr, im Schadenfall auf den Kosten sitzenzubleiben. Versicherer erwarten in vielen Fällen einen aktiven Erhaltungswillen – also regelmäßige Inspektionen und bei Bedarf Reparaturen.
Die gute Nachricht: Schon mit einfachen Maßnahmen können Sie viel erreichen. Eine Sichtkontrolle zweimal im Jahr – idealerweise nach dem Winter und nach dem Sommer – deckt viele Schäden rechtzeitig auf. Bei steilen oder schwer zugänglichen Dächern empfiehlt sich der Einsatz eines Dachdeckers oder Inspektionsdienstes. So sichern Sie sich nicht nur langfristig den Werterhalt Ihres Hauses, sondern auch Ihre Regulierungsansprüche im Versicherungsfall.
Tipps zur Dachwartung und Prävention
Jährliche Dachinspektion (selbst oder durch Fachbetrieb)
Reinigung der Dachrinnen und Fallrohre
Kontrolle von Ziegeln, Abdichtungen und Durchführungen
Dokumentation durch Fotos oder Wartungsberichte
Kleinreparaturen nicht aufschieben – frühzeitig beheben
Weitere relevante Schäden
Diese Schäden sollten Sie im Blick behalten
Ein undichtes Dach bleibt selten allein. Diese weiteren Schadensarten stehen häufig in direktem Zusammenhang – ob als Auslöser, Begleiterscheinung oder Folge eines unentdeckten Dachlecks.
Rohrbruch
Rohrbrüche im oberen Gebäudebereich sorgen oft für ähnliche Durchfeuchtungsschäden wie ein undichtes Dach – besonders kritisch bei nicht isolierten Leitungen. Die Abgrenzung zur Dachundichtigkeit ist bei der Regulierung entscheidend.
Einbruch
Ein beschädigtes Dachfenster oder eine ungesicherte Öffnung kann Einbrechern leichtes Spiel bieten – vor allem nach Unwettern. Damit der Schutz greift, müssen beide Risiken richtig versichert sein.
Weitere Themen
Zusammenfassung
Ein undichtes Dach kann schwerwiegende Folgen haben – von Wasserschäden bis hin zu Schimmelbildung oder Energieverlust. Doch ob die Wohngebäudeversicherung zahlt, hängt maßgeblich von der Ursache ab. Während Schäden durch Sturm, Hagel oder Starkregen meist versichert sind, werden Schäden durch mangelhafte Wartung, Verschleiß oder Baufehler in der Regel ausgeschlossen.
Damit die Versicherung im Ernstfall greift, ist eine rechtzeitige Schadensmeldung ebenso wichtig wie die regelmäßige Wartung und Dokumentation des Dachzustands. Wer frühzeitig vorsorgt, schützt nicht nur sein Gebäude – sondern auch sich selbst vor hohen Folgekosten.
häufige Fragen
Zahlt die Wohngebäudeversicherung bei einem undichten Dach?
Nur wenn das Leck durch ein versichertes Ereignis wie Sturm oder Hagel entstanden ist. Schäden durch Abnutzung, schlechte Wartung oder Baufehler sind meist nicht versichert.
Was tun, wenn nach einem Sturm Wasser durch das Dach eindringt?
Sofort dokumentieren, die Stelle provisorisch abdichten (z. B. mit einer Plane), den Schaden melden und keine größeren Reparaturen ohne Freigabe des Versicherers durchführen.
Wie kann ich belegen, dass der Schaden nicht selbst verschuldet ist?
Durch regelmäßige Wartungsprotokolle, Fotos und Handwerkerrechnungen. Auch Inspektionsberichte von Dachdeckern dienen als Nachweis gegenüber der Versicherung.
Wie kann ich mein Dach vor Undichtigkeiten schützen?
Durch jährliche Sichtkontrollen, Dachrinnenreinigung, frühzeitige Reparatur kleiner Schäden und professionelle Wartung durch einen Fachbetrieb – besonders bei älteren oder Flachdächern.